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Welche Versicherung kommt bei einem Skiunfall in Frage?

Jeden Winter brechen viele Menschen voller Vorfreude in den wohlverdienten Winterurlaub auf, um sich auf den weißen Pisten richtig auszutoben. Doch so mancher schöner Urlaub endete statt auf einer urigen Skihütte, im örtlichen Krankenhaus. Dann stehen die unglücklichen Urlauber nicht nur mit Schmerzen da, sondern sehen sich auch mit teils immensen Kosten konfrontiert.

Auf der Piste ist schnell ein Unfall passiert. Doch welche Versicherung zahlt bei einem Skiunfall?
Auf der Piste ist schnell ein Unfall passiert. Doch welche Versicherung zahlt bei einem Skiunfall?

Denn je nachdem, wie weit oben auf dem Berggipfel die Urlauber verunfallen, müssen sie vielleicht mit einem Helikopter geborgen werden. Und das kann dann teuer werden. Damit die Urlauber nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, ist ein umfassender Versicherungsschutz von großer Wichtigkeit. Aber welche Versicherung übernimmt die Kosten solch eines Skiunfalls?

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Kostentragung der gesetzlichen Krankenkasse beschränkt sich auf die medizinische Versorgung nach dem Unfall. Weder die entstehenden Kosten für die Bergung, noch ein Krankenrücktransport werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sollte aufgrund der konkreten Unfallsituation eine Bergung per Hubschrauber notwendig sein, können die Kosten dem Verunfallten schnell über den Kopf wachsen.

Was leistet eine private Krankenversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt die private Krankenversicherung für alle mit dem Unfall in Verbindung stehenden Kosten auf. Sogar eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine Invaliditätsrente kann beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Fall nützlich sein.

Was leistet eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung kommt für die unterschiedlichsten Aspekte eines Unfalls während eines Urlaubs auf. Neben den Kosten für die Behandlung vor Ort, kommt sie auch für eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, sowie die Kosten der Bergung auf. Zusätzlich wird auch der Reiserücktritt und die Rückführung des Gepäcks durch die Reiseversicherung abgewickelt.

Greift eine private Unfallversicherung bei einem Skiunfall?

Grundsätzlich kommt die private Unfallversicherung für die gleichen Kosten wie die Reiseversicherung auf. Allerdings hat die private Unfallversicherung ein viel breiteres Einsatzgebiet als die Reiseversicherung. Sie greift auch bei Unfällen zu Hause.

Spielt eine Haftpflichtversicherung bei einem Skiunfall überhaupt eine Rolle?

Rettung noch Skiunfall
EIn Skiunfall im Ausland kann teuer werden – Alleine die Bergung und ggfs. der Rücktransport kann sich schnell summieren. Der beste Schutz gegen hohe Kosten ist eine Auslandsreiseversicherung.

Der Wert der Haftpflichtversicherung bei einem Skiunfall im Urlaub sollte keinesfalls unterschätzt werden. Denn sollte bei dem Unfall mehr als nur die eigene Gesundheit und die eigene Ausrüstung beschädigt worden sein, muss der Unfallverursacher für diese Schäden aufkommen. In diesem Fall schätzt sich glücklich, wer eine Haftpflichtversicherung im Rücken hat. Wer jedoch bei der Verursachung des Unfalls grob fahrlässig gehandelt hat, bekommt die verursachten Schäden nicht von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man stark alkoholisiert Ski fährt oder sich nicht an die Pistenregeln hält.

Sind Mitgliedschaften bei Vereinen wie dem ADAC oder einem alpinen Verein ein guter Ersatz für eine Versicherung?

Kosten für Maßnahmen wie zum Beispiel einen Reiserücktransport oder eine aufwändige Bergung sind Leistungen, die solche Vereine regelmäßig für ihre Mitglieder bezahlen. Ein gleichwertiger Ersatz für eine private Unfallversicherung, eine Reiseversicherung bzw. Auslandsreiseversicherung ist diese Mitgliedschaft jedoch nicht. Am besten Sie informieren sich bereits vor Reisantritt über alle Eventualitäten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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