Die passende Versicherung finden
Jedes Jahr entstehen große Schäden durch Stürme und Orkane. Vor allem umgekippte Bäume und verwehte Gegenstände führen in Fall der Fälle zu beträchtlichen Schäden an Autos, Gebäuden und Hausrat. Bei besonders heftigen Stürmen kommt es gar immer wieder zu verletzten Personen. Doch wer haftet für die entstandenen Schäden? Diese scheinbar banale Frage lässt sich nicht leicht beantworten und führt regelmäßig zu großen Irritationen. In diesem Bereich existiert nämlich für fast jede Schadensart eine spezielle Versicherung.
Schäden an Gebäuden
Bei Schäden an Gebäuden infolge eines Sturmes oder Orkanes werden in aller Regel von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung greift allerdings nur, wenn tatsächlich ein Sturm vorlag. Im Rahmen des Versicherungsrechts spricht man von einem Sturm, sobald Windstärke 8 erreicht ist, was in etwa einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h entspricht. Ob die nötigen Windgeschwindigkeiten für einen Sturm vorlagen kann bei der Wetterstation, welche im betreffenden Gebiet Messungen durchgeführt hat, erfragt werden. Darüber hinaus kommt die Gebäudeversicherung nur für die Schäden auf, wenn das Einzelrisiko „Sturm“ explizit im Vertragsentwurf erwähnt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, übernimmt die Versicherung beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgestürzte Schornsteine oder Schäden an Nebengebäuden wie Gartenhäusern oder Garagen. Ebenfalls versichert sind durch Niederschlag eintretende Folgeschäden. Sollte jedoch ein Rückstau in der Kanalisation zu einer Überflutung geführt haben, muss zusätzlich eine Elementarschadenzusatzversicherung abgeschlossen worden sein.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Kommt es infolge eines abgedeckten Daches oder beschädigter Scheiben zu Schäden am Hausrat, ersetzt auch hier die Hausratsversicherung die Folgeschäden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherte vergessen hat, die Fenster zu schließen. Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für Gegenstände, die sich außerhalb von Gebäuden befunden haben. Eine Ausnahme besteht hier für Markisen und Antennenanlagen. Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben können nur durch eine Glasversicherung in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Schäden am Fahrzeug
Sturmschäden am eigenen Auto werden nur ersetzt, wenn der Eigentümer im Besitz einer Kaskoversicherung ist. Während die Teilkasko lediglich Schäden übernimmt, die bei Windstärke 8 entstanden sind, kommt die Vollkasko auch für windbedingte Schäden auf. Ebenso werden mittelbare Sturmschäden nur durch die Vollkaskoversicherung übernommen. Wer demnach wegen eines Sturms einen Unfall verursacht, bekommt den Schaden von der Teilkasko nicht ersetzt.
Sturmschäden und die Haftpflicht
Werden aufgrund der Folgen eines Sturmes unbeteiligte Dritte verletzt, so greift in den allermeisten Fällen die Haftpflichtversicherung. Sollten also wegen umherfliegender Teile andere Fahrzeuge oder Personen verletzt, übernimmt diese Schäden bei selbstbewohnten Immobilien die Privathaftpflicht und bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Etwas anderes ergibt sich allerdings, wenn der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflichten nicht wahrgenommen hat. In diesem Fall kann es passieren, dass der Versicherungsschutz entfällt.
Dieser verkürzte Überblick stellt lediglich eine grobe Übersicht dar und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht.