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Was sind Mietrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz?

Eine Rechtsschutzversicherung für Mieter und Vermieter schützt vor hohen Kosten bei Streitigkeiten

In Deutschland ist das Verhältnis zwischen Mietern sowie Vermietern vertraglich auf der Basis des Mietvertrages geregelt. Im Grunde genommen sind damit bereits die Rahmenverhältnisse des gesamten Mietzeitraums deutlich gesteckt, allerdings kann es dennoch in der gängigen Praxis zu Streitigkeiten kommen. Diese Streitigkeiten erfordern nicht selten die Intervention eines Gerichts, was natürlich für beide Parteien Kosten verursacht. Für derartige Kosten gibt es sowohl den Mieterrechtsschutz als auch den Vermieterrechtsschutz. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass der Mieterrechtsschutz bei etlichen Versicherungsanbietern als fester Bestandteil des Rechtsschutzversicherungspakets enthalten ist. Dies ist jedoch bei dem Vermieterrechtsschutz nicht der Fall, weshalb diese Option hinzugebucht werden sollte. Bei dem Abschluss von Mieterrechtsschutz sowie Vermieterrechtsschutz sollten jedoch einige Kriterien beachtet werden.

Höheres Streitpotenzial bei Mietern gegeben

Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz
Sowohl Mieter als auch Vermieter, die in einen Streit mit ihrem Mieter oder Vermieter verwickelt sind, stehen oft vor dem Dilemma der Rechtskosten. Die Rechtsschutzversicherung für Mieter und Vermieter ist eine Option, die dazu beitragen kann, einige dieser Bedenken zu zerstreuen.(Symbolfoto: Von microstock3D/Shutterstock.com)

bgleich viele Menschen über die Sinnhaftigkeit einer Rechtsschutzversicherung streiten mögen, ist es dennoch unzweifelhaft, dass die Rechtsschutzversicherung gerade in rechtlichen Fragen sehr viel Sicherheit mit sich bringt. Im Fall eines Mietverhältnisses ist das Streitpotenzial aus der Sicht eines Mieters deutlich gesteigert, da neben dem Ärger mit dem Vermieter auch Ärger mit den Nachbarn drohen kann. Ein Rechtsstreit lässt sich daher nicht immer ausschließen, sodass die Rechtsschutzversicherung sehr viele Kosten einsparen kann. Es sollte jedoch bedacht werden, dass nicht bei jedem Versicherungsanbieter der Mieterrechtsschutz auch automatisch in dem Versicherungspaket enthalten ist. Dementsprechend sollte ein angehender Mieter vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages auch darauf achten, dass der Mieterrechtsschutz in das Versicherungspaket integriert wurde.

Die eigene Position wird durch den Mieterrechtsschutz gestärkt

Vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, dass ein Mieterrechtsschutz nicht lediglich im Fall eines real anfallenden gerichtlichen Rechtsstreits zum Tragen kommt. Sehr viele Versicherungsanbieter helfen ihren Versicherungsnehmern bereits auch im Vorfeld eines solchen Rechtsstreits, sodass sich sehr viele Angelegenheiten auch außergerichtlich in Verbindung mit einem Rechtsanwalt regeln lassen. Als Grundsatz gilt dabei, dass sämtliche Kosten, die in dem unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Streitigkeit stehen, von dem Mieterrechtsschutz auch übernommen werden. In diesem Zusammenhang muss jedoch ein prüfender Blick auf die Höhe der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers geworfen werden. In der gängigen Praxis bewegt sich die Höhe der Selbstbeteiligung im Rahmen von 150 – 300 Euro.

Der Streitwert sollte bei jeder Rechtsstreitigkeit stets im Vorfeld von dem Versicherungsnehmer geprüft werden. Mitunter ist es erheblich lohnenswerter, die Streitigkeit ohne die Versicherung einvernehmlich zu regeln. Dies setzt natürlich eine gewisse Form der zwischenmenschlichen Ebene zwischen den streitenden Parteien voraus. Sollte diese zwischenmenschliche Ebene nicht funktionieren oder nicht mehr vorhanden sein, so kann ein Streit auch mithilfe des Beratungsservice des jeweiligen Versicherungsanbieters gänzlich ohne Rechtsanwalts- oder auch Gerichtsgebühren beigelegt werden.

Der reine Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Mieterrechtsschutz darf natürlich nicht als „Freibrief“ für rechtliche Streitigkeiten verstanden werden. Gerade bei frisch abgeschlossenen Verträgen gibt es in der gängigen Praxis eine sogenannte Wartezeit, bis der Versicherungsgeber die mit dem Streit einhergehenden Kosten auch tatsächlich übernimmt. Für gewöhnlich handelt es sich hierbei um eine Zeitspanne von drei Monaten.

Der Kostenfaktor für einen Vermieterrechtsschutz

Im Hinblick auf die Kosten für einen Vermieterrechtsschutz gestaltet sich der Sachverhalt ein wenig anders als bei dem Mieterrechtsschutz, da sich die Kostenhöhe auch nach dem Umfang der vorhandenen Mietobjekte sowie den jährlich zu erwartenden bzw. erzielten Mieteinnahmen richtet. In der gängigen Praxis müssen dabei Kosten im Rahmen von 100 – 2000 Euro einkalkuliert werden. Jeder Vermieter sollte sich daher auch die Frage stellen, ob der Abschluss einer derartigen Versicherung denn wirtschaftlich als lohnenswert anzusehen ist. Diese Frage lässt sich durch eine realistische Risikoeinschätzung sehr gut beantworten. Vermieter, die mit all ihren Mietern ein gutes persönliches Verhältnis pflegen, werden einen Vermieterrechtsschutz in der gängigen Praxis weniger benötigen als Vermieter, die ihre Mieter überhaupt nicht oder nur sehr flüchtig kennen.

Auch bei dem Vermieterrechtsschutz gibt es eine Selbstbeteiligung

Bei dem Vermieterrechtsschutz richtet sich die Kostenhöhe der Versicherungsprämien neben den allgemeinen Faktoren wie der Umfang der Mietobjekte bzw. die Höhe der Mieteinnahmen auch nach weitergehenden Faktoren.

Die Faktoren für die Kosten eines Vermieterrechtsschutzes sind

  • das Alter des Vermieters
  • die berufliche Tätigkeit des Vermieters
  • das allgemeine Versicherungsrisiko aus Sicht des Versicherungsanbieter
  • die Qualität der jeweiligen Mietobjekte
  • die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung

Im Zusammenhang mit der Höhe der Versicherungsprämien kann die Faustformel zur Anwendung gebracht werden: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer fallen die regelmäßig zu entrichtenden Versicherungsprämien aus. Die Selbstbeteiligung ist dabei aus Sicht des Vermieters sehr sinnvoll, da das Streitpotenzial im Vergleich zu der Mietersicht deutlich geringer ausfällt.

Die Auswahl des richtigen Versicherungsanbieters

Im Gegensatz zu dem Mieter ist die Auswahl des richtigen Versicherungsanbieters aus Sicht eines Vermieters mitunter nicht so simpel. Ein Vermieter muss bei der Auswahl des Anbieters sowohl auf den Leistungsumfang achten als auch darauf, ob für die Leistung des Versicherungsanbieters auch tatsächlich ein Rechtsschutzfall vorliegen muss.

Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da in einem derartigen Fall der Versicherungsanbieter erst dann eine Leistung vornimmt, wenn der Versicherungsfall zustande kommt. Vorbeugende Rechtsberatungen werden in einem derartigen Fall nicht von der Versicherung übernommen.

Aktiv oder passiv als Auswahlkriterium

Es gibt im Hinblick auf den Vermieterrechtsschutz die Möglichkeit, sowohl eine aktive als auch eine passive Versicherungspolice auszuwählen. Gute Versicherungsanbieter bieten ihren Versicherungsnehmern beide Varianten zum Einsatz an, sodass es für den Leistungsfall nicht zwingend darauf ankommt, ob der Vermieter selbst aktiv gegen eine andere Person klagt oder ob der Vermieter von einer anderen Person verklagt wird. Überdies sollten auch gewisse Rechtsbereiche in dem Versicherungsvertrag abgedeckt werden.

Die wichtigsten Rechtsbereiche für Vermieter

  • Grundstücksrechtsschutz sowie Wohnungsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Sind diese Rechtsbereiche in dem Versicherungsvertrag enthalten, so ist eine Vermieterpartei rechtlich bereits sehr gut abgesichert. Es kommt nunmehr noch auf die Höhe der Deckungssumme des Versicherungsvertrages ab. Diese Summe sollte einen Minimalbetrag von 500.000 Euro auf jeden Fall abdecken. Höhere Deckungssummen werden sich jedoch merklich auf die Höhe der Versicherungsprämien auswirken. Es gibt sogar Versicherungsanbieter, die eine unbegrenzte Deckungssumme für ihre Versicherungsnehmer anbieten.

Ebenso wie bei dem Mietrechtsschutz gibt es auch bei dem Vermieterrechtsschutz eine Wartezeit nach dem Abschluss eines Vertrages. Diese Wartezeit beträgt auch drei Monate.

Wie kann eine Mieterrechtsschutz- bzw. Vermieterrechtsschutzversicherung gekündigt werden?

Da die Mieterrechtsschutz- bzw. Vermieterrechtsschutzversicherung einen Vertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer darstellt, gelten entsprechend auch die vertragsrechtlichen Regelungen. Eine Kündigung muss entsprechend der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen. Es gibt unter Umständen jedoch auch die Möglichkeit einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Diese außerordentliche bzw. fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Versicherungsgeber die Beiträge erhöht hat oder unmittelbar nach einem eingetretenen Versicherungsfall. Auch der Wegfall des Versicherungsrisikos kann als rechtskonformer Grund für eine außerordentliche Kündigung herangezogen werden.

Mitunter gibt es in dem zugrundeliegenden Versicherungsvertrag auch anderweitige Gründe, welche eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages rechtfertigen können. Hierbei sollte zwingend beachtet werden, dass die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nicht nur für den Versicherungsnehmer besteht. Auch ein Versicherungsgeber hat mitunter die Möglichkeit, aus den gleichen Gründen eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages vorzunehmen.

Sofern Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben sollten oder sich aktuell in einer Streitigkeit mit Ihrem Mieter oder Vermieter befinden, so können Sie sich sehr gerne an uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wenden. Sehr gerne beraten wir Sie auch dahingehend, wenn Sie mit Ihrer Mieterrechtsschutz- bzw. Vermieterrechtsschutzversicherung Probleme oder Streitigkeiten haben sollten. Sehr viele Problematiken lassen sich auch direkt auf dem außergerichtlichen Wege regeln, sodass weitergehende Gerichtsgebühren durch die richtige anwaltliche Beratung bzw. Vertretung abgewendet werden können. Nehmen Sie diesbezüglich einfach mit uns fernmündlich oder per E-Mail bzw. über unsere Internetpräsenz Kontakt auf.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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