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Versicherungsbetrug und seine Konsequenzen

Versicherungsbetrügerein und seine Folgen – Welche Strafen drohen?

Im allgemeinen landläufig verbreiteten Verständnis wird ein Versicherungsbetrug dergestalt definiert, dass ein Versicherungsnehmer bewusst gegenüber dem Versicherungsgeber wahrheitswidrige Angaben tätigt. Diese wahrheitswidrigen Angaben verfolgen das Ziel, dass eine Vermögensleistung des Versicherungsgebers zugunsten des Versicherungsnehmers getätigt wird. Obgleich dieses Verständnis den Sachverhalt an sich sehr gut trifft muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass es juristisch betrachtet den Tatbestand des Versicherungsbetruges überhaupt nicht gibt. Ein Versicherungsbetrug ist schlicht und ergreifend ein Tatbestand eines Betruges auf der Grundlage des § 263 Strafgesetzbuch.

Die reine Vertiefung des Betruges gegenüber einer Versicherung ist an und für sich auch absolut obsolet, da allein schon der Tatvorwurf eines Betruges schlimm genug ist. Wenn Ihnen Betrug vorgeworfen wird werden Sie auf jeden Fall anwaltlichen Beistand benötigen. Als langjährig erfahrene Anwaltskanzlei wissen wir, dass sich der Sachverhalt schon enorm schlimm darstellen muss, damit eine Versicherung die erhebliche Täuschung als Versicherungsbetrug juristisch anzeigt.

Versicherungsbetrug und die Folgen
Die Folgen eines Versicherungsbetruges – Mit diesen Konsequenzen und Strafen müssen Betrüger rechnen. Noch vor einiger Zeit gab es im deutschen Recht den Straftatbestand des „Versicherungsbetruges“. Inzwischen fallen solche Vergehen unter den Betrug nach § 263 StGB oder den Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB. Symbolfoto: ekkasit919/Bigstock

Versicherungsbetrug wird als Kavaliersdelikt angesehen

Die Versicherungswirtschaft gibt jedes Jahr aufs neue Schätzungen in Auftrag, mit welchen das Ausmaß des Versicherungsbetruges ermittelt werden soll. Aus diesen erhobenen Statistiken geht hervor, dass jährlich eine Summe von ca. 4.000.000.000 Euro völlig zu Unrecht an Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Dies belegt, dass in der breiten Öffentlichkeit der Versicherungsbetrug als eine Art Sport bzw. als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Nicht immer ist eine falsche Äußerung eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung auch wirklich strafbar. Damit der Tatbestand eines Betruges vorliegt müssen einige wichtige Kriterien erfüllt werden.

Welche Strafe droht bei einem Versicherungsbetrag

Die logische Folge eines Versicherungsbetruges ist den Folgen eines Betruges gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass ein Strafbefehl erlassen wird. Gegen einen derartigen Strafbefehl ist jedoch das Rechtsmittel des Einspruchs möglich, welcher letztlich eine genaue Überprüfung des Sachverhalts ermöglicht. In nicht wenigen Fällen entsteht bei den Versicherungsgesellschaften viel zu schnell ein Verdacht auf einen gezielten Betrug, sodass sich die zuständige Staatsanwaltschaft mit dem Sachverhalt beschäftigen muss. Dieser Sachverhalt wird für gewöhnlich völlig ungeprüft von der Rechtsabteilung der Versicherungsgesellschaft übernommen. Sollte tatsächlich ein Versicherungsbetrug vorliegen droht dem Verursacher eine empfindliche Strafe. Zusätzlich zu dieser Strafe wird vonseiten der Versicherungsgesellschaft auch noch der Versicherungsschutz entzogen. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsgeber den gemeldeten Schaden nicht ersetzen muss.

Sind Übertreibungen automatisch Betrug?

Aus juristischer Sicht heraus wird jede wahrheitswidrige Angabe eines Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherungsgeber als Versuch des Versicherungsbetruges zu werten. Hierbei ist es unerheblich, auf welchen Umstand sich die wahrheitswidrige Angabe bezieht. In der gängigen Praxis sind etliche Angaben des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsgeber jedoch nicht überprüfbar. Überdies kommt es auch noch darauf an, wie hoch die angegebene Summe letztlich ausfällt. Keine Versicherungsgesellschaft wird wegen eines Schadens in Höhe von 25 Euro eine Anzeige erstatten. Vielmehr erfolgt für gewöhnlich bei übertrieben hoch angesetzten Beträgen eine Regulierung der Versicherung im Bereich einer realistischen Summe.

Welche Arten von Versicherungsbetrug gibt es

Da es eine wahre Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten gibt sind dementsprechend auch vielerlei verschiedene Arten von Versicherungsbetrug möglich. An dieser Stelle sei jedoch ausdrücklich gesagt, dass es das perfekte Betrugsverbrechen schlicht und ergreifend nicht gibt. Auch wenn sich landläufig eine anderslautende Meinung etabliert hat besagen die Statistiken des Kriminalbundesamtes deutlich, dass fast jeder Betrug auch letztlich zur Aufklärung kommt.

Besonders stark betroffen vom Versicherungsbetrug sind jedoch die Sachversicherungen

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsbetrug im Fall eines Einbruchdiebstahls bei der Hausratversicherung

Regelrecht prädestiniert für den Versicherungsbetrug sind Fälle von Einbruchdiebstahl. Obgleich der Versicherungsnehmer in diesem Fall zweifelsohne als Geschädigter auftritt, dem Sachen entwendet wurden, so kann aus dem Opfer auch schnell ein Täter werden. Die sogenannte Stehlgutliste, welche dem Versicherungsgeber zur Schadenregulierung übermittelt werden muss, bietet sehr viel Anreiz dafür. Finden sich auf dieser Liste Gegenstände, welche der Versicherungsnehmer niemals besessen hat, liegt ein Versicherungsbetrug vor. Die reine Behauptung an sich erfüllt jedoch noch nicht den Tatbestand des vollendeten Versicherungsbetruges, da die meisten Versicherungen bei mangelnden Eigentumsnachweisen die Stehlgutliste einfach ablehnen.

Der Wasserschaden und die Gebäudeversicherung

Der Wasserschaden gehört zu eben jenen Vorfällen im Versicherungsrecht, bei denen kaum ein Versicherungsbetrug möglich ist. Sollte dieser Wasserschaden jedoch der Versicherungsnehmer völlig bewusst die entsprechenden Leitungen manipulieren und damit einen Wasserschaden hervorrufen bzw. den Anschein für den Wasserschaden erwecken wollen, handelt es sich sehr wohl um Versicherungsbetrug. Nicht selten bewegen sich die Summen, die gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden, im fünfstelligen Bereich. Jeder Versicherungsnehmer sollte sich jedoch bewusst machen, dass die Versicherung vor der Regulierung eines gemeldeten Schadens Gutachter sowie Experten zu einer Ortsbesichtigung schicken werden und dass ein versuchter Betrug mehr an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgedeckt werden wird. Im schlimmsten Fall ist der Versicherungsnehmer anschließend eigen verschuldet um sein Eigentum und um den Versicherungsschutz gebracht und hat dafür eine Anzeige des Versicherungsgebers.

Die Brandstiftung bei der Gebäudeversicherung – ein Klassiker

Ein Brand gehört zu den Dingen, die sich letztlich kein Mensch wünscht. Nicht selten jedoch hört man den Spruch, dass ein „warmer Abriss als Versicherungsfall“ durchaus eine Alternative darstellt. Da im Falle eines Brandes von einer Versicherung jedoch erst einmal die Zeitwerte, die Neuwerte sowie auch die Kosten für die Gebäudeinstandsetzung ermittelt werden muss, denken viele Menschen an diese Form des Versicherungsbetruges. Ähnlich wie bei einem Wasserschaden jedoch werden die Versicherungen ihre gesellschaftseigene Betrugsabwehr in Gang setzen, sodass auch in diesem Fall ein erfolgreicher Betrug mehr als nur unwahrscheinlich ist.

Der Versicherungsbetrug bei der Haftpflichtversicherung

Sollte bei der Haftpflichtversicherung ein Schaden von dem Versicherungsnehmer erfunden werden erfüllt dies den Tatbestand eines Versicherungsbetruges. Sie sollten sich nicht dem Irrglauben hingeben, dass ein derartiger Fall einfach so abgehandelt werden kann. Außenregulierer und Anwälte sowie auch Staatsanwälte und Richter werden hierzulande speziell geschult, um den Wahrheitsgehalt von Aussagen überprüfen zu können. In diesem Zusammenhang wird dann über sogenannte Nebensächlichkeiten der Weg zur Wahrheit gefunden und Sie sollten das wertvolle Erbstück, welches Sie als gestohlen gemeldet haben, auch sehr genau beschreiben können. Überdies sollten Sie auch in der Lage sein, glaubhaft den Weg des Stücks in Ihren Besitz beschreiben zu können.

In der gängigen Praxis wird auch der Weg zum Schaden selbst abgefragt. Sollten Sie in diesem Zusammenhang den genauen Weg zum Schaden nicht beschreiben können ist von einem Versicherungsbetrug nicht auszugehen, da lediglich bewusst wahrheitswidrige Angaben den Tatbestand eines Betruges erfüllen.

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