Skip to content

Vermögensschadenhaftpflicht – Wozu und was ist abgesichert?

Einführung in die Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Absicherungen für Unternehmer und Freiberufler dar. Es handelt sich bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine Form der Berufshaftpflichtversicherung, welche bei echten Vermögensschäden greift. Werden vom Versicherten zum Beispiel Fehler bei der Beratung seiner Kunden, Patieten oder Mandanten gemacht, werden die hieraus enttehenden Schäden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert. Damit grenzt sich die Vermögenshaftpflicht von der privaten Haftpflichtversicherung ab, die in aller Regel nur die von § 823 Abs. 2 BGB erfassten Sach- oder Personenschäden betrifft. Reine Vermögensschäden sind zwar auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden. Aus diesem Grund erweist sich ein entsprechender Versicherungsschutz für beratende Berufe sowie einige Dienstleister als unverzichtbar.

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich im wesentlichen um eine Berufshaftpflichtversicherung für Firmen/Unternehmen und Personengruppen, bei denen sogenannte Berufsversehen zu  echte Vermögensschäden führen können. Symbolfoto: Rawpixel.com/bigstock
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich im wesentlichen um eine Berufshaftpflichtversicherung für Firmen/Unternehmen und Personengruppen, bei denen sogenannte Berufsversehen zu echte Vermögensschäden führen können. Symbolfoto: Rawpixel.com/bigstock

Zielgruppe

Da es sich hier um eine spezielle Haftpflichtversicherung handelt, muss der Abschluss für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben sein. Zu diesen Berufsgruppen zählen etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. In anderen Berufen wie zum Beispiel IT-Dienstleister, Physiotherapeut oder Immobilienmakler ist die Versicherung keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch verlangen in diesen Branchen die Auftraggeber und auch die tragenden Verbände standardmäßig einen Versicherungsnachweis. Darüber hinaus sollte sich jeder Selbständige und Freiberufler, der persönlich mit seinen Kunden zu tun hat, über die Vorteile einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung informieren. Da bereits ein kleiner Flüchtigkeitsfehler zu einem großen Vermögensschaden führen kann, sollten alle beratenden, prüfenden, verwaltenden oder vollstreckenden Berufsgruppen eine Vermögenshaftpflicht abschließen. Hierzu zählen auch Berufszweige wie Dolmetscher, Hausverwalter oder Unternehmensberater.

Leistungen

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht werden echte Vermögensschäden versichert. Grundsätzlich sind damit Schäden gemeint, die weder einem Personen- noch einem Sachschaden zugeordnet werden können und sich auch nicht daraus herleiten lassen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Fristversäumung eines Rechtsanwalts, durch welche der Mandant einen wichtigen Anspruch verliert. Die fehlerhafte Beratung hat im vorliegenden Beispiel weder Personenschäden noch Sachschäden verursacht; nichtsdestotrotz kann dem Mandanten ein erheblicher Schaden entstanden sein. Zusätzlich beinhaltet die Vermögenshaftpflicht einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen den Versicherten abwehrt. Der Versicherungsgeber übernimmt sodann sämtliche Kosten für Gerichte, Anwälte oder Sachverständige. Die passive Rechtsschutzfunktion ist vor allem für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten von immenser Bedeutung, da hier schon ein behauptetes Versehen die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden kann.

Deckungssumme und Versicherungsprämie

Vermögensschäden richtig versichern - In bestimmten Berufen können Fehler teuer werden. Symbolfoto: Morganka/bigstock
Vermögensschäden richtig versichern – In bestimmten Berufen können Fehler teuer werden. Symbolfoto: Morganka/bigstock

Bei der Wahl einer angemessenen Deckungssumme spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Dabei kommt es gar nicht so sehr auf die eigene Betriebsgröße an. Vielmehr ist es entscheidend, wie hoch der potentielle Schaden ist, den man seinem Auftraggeber zufügen könnte. Deshalb sollte man sich bei der Versicherungssumme in erster Linie am potenziell verursachbaren Schaden sowie der Unternehmensgröße des Auftraggebers orientieren. Für einige vermögensberatende Berufe wie Steuerberater oder Rechtsanwalt hat der Gesetzgeber zudem eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro vorgeschrieben. Doch auch für andere Branchen haben die meisten Versicherungen speziell auf die verschiedenen Branchen zugeschnittene Tarife. Bei der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie kommt es vor allem darauf an, wie groß das Risiko des Versicherten ist, einen Schaden zu verursachen. Weitere Faktoren für die Berechnung des Beitrages sind in etwa die Betriebsgröße, der Jahresumsatz sowie die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!