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Vermögensschadenhaftpflicht – Was deckt Sie ab und welche Probleme können auftauchen?

Wann zahlt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Fehler sind nur zu menschlich. Dieser Umstand ist hinlänglich ebenso bekannt wie der Fakt, dass Fehler auch unterschiedliche Ausmaße annehmen können. Sollten sich die Fehler lediglich auf Kleinigkeiten beziehen, so lässt sich das Ausmaß der Fehler nicht selten in überschaubaren Grenzen halten. Nicht selten jedoch können auch kleinere Fehler bereits immense Schäden nach sich ziehen. Betrifft dies lediglich die eigene Person, so mag dies äußerst ärgerlich sein. Ist jedoch einer anderen Person durch den Fehler ein Schaden entstanden, so können hieraus durchaus Kosten entstehen. Dies ist dann nicht nur ärgerlich für die betroffenen Personen, es kann vielmehr auch für diejenige Person, welche den Fehler begangen hat, sehr schnell wirtschaftlich enorm belastend sein. Durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung jedoch lässt sich das finanzielle Risiko merklich abmildern.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nicht auf eine bestimmte Berufs- oder Personengruppe beschränkt. Vielmehr kommt es sehr stark auf die Art der Tätigkeit an, welche ausgeübt wird.

Vermögensschadenhaftpflicht
(Symbolfoto: Von Gearstd/Shutterstock.com)

Im Grunde genommen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für jede Person interessant, welche

  • beratend
  • prüfend
  • publizierend
  • gutachterlich
  • beurkundend
  • vollstreckend
  • verwaltend

tätig ist.

Bei diesen beruflichen Tätigkeiten ist auch die Bandbreite der möglichen Fehler immens groß und es können für andere Personen Schäden entstehen, die durch den Fehlerverursacher erstattet werden müssen. Sei es eine fehlerhafte Beratung, die Versäumnis einer Frist oder auch ein fehlerbehaftetes Gutachten bzw. ein Fehler bei einer Planung – sehr schnell sieht sich der Fehlerurheber mit Schadensersatzansprüchen derjenigen Person, welche durch den Fehler einen Schaden erlitten hat, konfrontiert. Dementsprechend ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass für gewisse Berufsgruppen eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zwingend erforderlich angesehen wird.

Zu diesen Berufsgruppen gehören

  • Angehörige von freien Berufen
  • Angestellte in Behörden
  • Beamte in Behörden
  • Personen, die ein bestimmtes Amt ausüben
  • Angestellte / Beamte in Anstalten
  • Angestellte in Körperschaften
  • Angestellte / Beamte in Gemeinden
  • Angestellte in Verbänden oder Wohnungsunternehmen

Der Gesetzgeber schreibt für gewisse Berufszweige den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung sogar zwingend vor, um auf diese Weise sowohl die berufstätige Person als auch die Mandanten / Klienten / Kunden zu schützen. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist die Tätigkeit des Versicherungsmaklers.

Vermögensschäden kommen hierbei häufiger vor, als es auf den ersten Blick ersichtlich ist. Fristversäumnisse sind hierbei die häufigste Form des Fehlers, durch welchen dann für andere Personen finanzielle Schäden entstehen können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass es sich zwingend um einen Vermögensschaden handeln muss. Hierbei wird jedoch zwischen den sogenannten echten und den unechten Vermögensschäden unterschieden.

Echte Vermögensschäden sind per Definition diejenigen Schäden, die nicht als Sach- oder Personenschäden deklariert werden können, da sie keine Ableitung aus derartigen Schäden erfahren. Rechtlich betrachtet ist es jedoch in diesem Zusammenhang enorm wichtig, eine klare Definition von Grund auf vorzunehmen. Der Vermögensschaden an sich liegt rechtlich dann vor, wenn eine Person durch ein Verschulden einer anderen Person entweder auf direkte oder auch auf indirekte Art einen finanziellen Verlust hinnehmen muss. Damit wäre die Definition des Vermögensschadens genau beschrieben, jedoch muss nunmehr noch eine Definition des echten sowie auch unechten Vermögensschadens vorgenommen werden.

Der echte Vermögensschaden liegt rechtlich betrachtet dann vor, wenn eine andere Person durch das direkte Verschulden des Fehlerverursachers einen wirtschaftlichen Schaden hinnehmen muss. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist die fehlerhafte Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Unechte Vermögensschäden hingegen sind, anders als echte Vermögensschäden, die direkte Folge von Sach- oder Personenschäden, wodurch die verletzte Person nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Beruf auszuüben und dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erleidet.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der Regel ab?

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass sich das Angebot der verschiedenen Anbieter im Hinblick auf den Leistungsumfang grundsätzlich ähnelt.

Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei auf

  • die Haftungsprüfung
  • im Fall von berechtigten Ansprüchen: die direkte Wiedergutmachung des entstandenen Schadens
  • im Fall von unberechtigten Ansprüchen: die direkte Abwehr der Forderungen

Es ist nicht möglich, eine pauschalisierte Antwort auf die Frage zu geben, welcher Leistungsumfang für welche berufsausübende Person die richtige Lösung darstellt. Vielmehr muss für jede einzelne Berufsgruppe ein individualisierter Leistungsumfang erstellt werden, damit die berufsausübende Person auch den optimalen Versicherungsschutz genießen kann. Während planerische Berufe wie beispielsweise Architekten den Fokus auf Planungsfehler legen sollten ist es für einen Publizisten / Journalisten erheblich wichtiger, den Fokus auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu legen.

In welcher Höhe kann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Im Hinblick auf die maximal zu versichernde Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es durchaus Unterschiede bei den jeweiligen Anbietern. Die Unterschiede beziehen sich dabei auch auf die jeweiligen Berufsgruppen, an welche sich die Versicherungsanbieter als Zielgruppe wenden. Während gewisse Berufsgruppen mit einer Versicherungssumme in Höhe von rund 100.000 Euro bereits als sehr gut abgesichert gelten kann es durchaus auch Berufsgruppen geben, bei denen das wirtschaftliche Risiko erheblich höher liegt. Gerade bei Architekten oder auch Rechtsanwälten kann eine deutlich höhere Versicherungssumme überaus ratsam sein, wobei damit natürlich auch höhere Versicherungsprämien verbunden sind.

Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch stets der Punkt „Versicherungsbedingungen“, der sich in dem Versicherungsvertrag wiederfindet. Hierbei gibt es durchaus Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern und ein Versicherungsnehmer sollte diese Versicherungsbedingungen sehr genau studieren, bevor der Versicherungsvertrag letztlich unterzeichnet wird. Findet sich hier beispielsweise eine Fallkonstellation wieder, welche den Versicherungsanbieter von seiner Leistungspflicht unterbindet, so wird der Versicherungsnehmer im Schadensfall von dem Versicherungsanbieter auch keine Leistung erfahren. So können auch beispielsweise gewisse Pflichten des Versicherungsnehmers in den Versicherungsbedingungen enthalten sein, die speziell von diesem Anbieter festgeschrieben sind und von dem Standard abweichen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Versicherungsbedingungen zumeist sehr fachjuristisch formuliert werden, sodass sie auf gar keinen Fall als allgemeinverständlich bezeichnet werden können. Dies mag zwar für einen Rechtsanwalt kein Problem darstellen, allerdings kann ein Beamter oder ein Architekt durchaus seine Schwierigkeiten mit dem Verständnis der Versicherungsbedingungen haben.

Wird bei dem Versicherungsangebot der Punkt der Versicherungsbedingungen außer Acht gelassen, so kann sich dies im schlimmsten Fall sehr bitter für den Versicherungsnehmer rächen. Der Beruf wird in dem Glauben ausgeübt, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, aber im Schadensfall ist das böse Erwachen regelrecht vorprogrammiert, Damit jedoch die berufsausübende Person dieses Risiko nicht tragen muss ist es enorm wichtig, zuvor ein genaues Verständnis des gesamten Angebots von dem Versicherungsanbieter zu erhalten. Aus diesem Grund sollten daher diejenigen Versicherungsinteressierten, die sich selbst nicht als juristische Experten bezeichnen würden, auf jeden Fall im Vorwege eine ausführliche rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Wir als überaus erfahrene Rechtsanwaltskanzlei haben ein Team aus kompetenten Rechtsanwälten für Sie zu bieten, die Ihnen sehr gern bei der wichtigen Frage der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Seite stehen. Sehr gern überprüfen wir für Sie das Versicherungsangebot bzw. den Versicherungsvertrag, den Sie uns im Vorfeld gern übermitteln können, und weisen Sie auf etwaige Schwachstellen bei Ihrer individuellen beruflichen Situation hin bzw. geben Ihnen Vorschläge und Anregungen, welche weitergehenden Probleme Sie im Hinblick auf Ihre berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung berücksichtigen müssen bzw. zu erwarten haben. Gerade für junge Menschen, die noch nicht über eine langjährige Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich verfügen, kann unsere rechtsanwaltliche Beratung ein großes Maß an Sicherheit mit sich bringen. Sollte das Ihnen vorliegende Angebot noch Schwachstellen aufweisen, so übernehmen wir für Sie auch sehr gern die Kommunikation mit dem Versicherungsanbieter im Hinblick auf zwingend erforderliche vertragliche Nachbesserungen. Gerade dieser Punkt erfordert nicht selten ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick, welches nun einmal nicht bei jedem Menschen gleichermaßen ausgeprägt ist. Mit uns an Ihrer Seite jedoch können Sie ein perfekt auf Sie zugeschnittenes Versicherungsangebot für Ihre berufliche Tätigkeit erhalten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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