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Was versteht man unter Verkehrssicherungspflichten?

Verkehrssicherungspflichten spielen in vielen Rechtsgebieten eine große Rolle. Besonders im Versicherungsrecht ist dieser Begriff sehr relevant und kann unter Umständen darüber entscheiden, ob eine Versicherung einen entstandenen Schaden reguliert oder nicht. Doch was versteht man eigentlich unter Verkehrssicherungspflichten und was passiert wenn diese Pflichten nicht wahrgenommen werden?

Was ist eine Verkehrssicherungspflicht?

Verkehrssicherungspflichten für hausbesitzerUnter einer Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflicht, eine selbst geschaffene Gefahrenquelle zu sichern. Hintergrund dieser Pflicht ist es, Schadensersatzansprüche Geschädigter dadurch zu vermeiden, dass die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung einer Gefahrenquelle getroffen wurden. Verkehrssicherungspflichten können sich aus den unterschiedlichsten Situationen heraus ergeben. Sie können den treffen, der eine Gefahrenquelle durch sein Verhalten erst geschaffen hat oder den, der die Kontrolle über eine gefährliche Situation oder einen gefährlichen Gegenstand innehat. Klassische Beispiele für Bereiche, in denen eine Verkehrssicherungspflicht zum Tragen kommen kann, sind der Winterdienst, gefährliche Baustellen auf dem eigenen Grundstück, der Arbeitsplatz oder der öffentliche Verkehrsraum. Neben Privatpersonen sind auch öffentliche Stellen dazu angehalten, ihrer Verkehrssicherungspflicht nach zu kommen. Natürlich kann man die Allgemeinheit vor einer Gefahrenquelle nicht lückenlos schützen, doch das erwartet der Gesetzgeber auch gar nicht. Verlangt wird im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, dass alle Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren getroffen werden. Gegen unvorhersehbare Ereignisse oder leichtsinniges Verhalten Einzelner kann man sich natürlich nicht absichern. Trotzdem gilt, je höher das geschaffene Gefahrenpotenzial ist, desto umfangreicher müssen die Sicherungsmaßnahmen gegen die Gefahr sein.

Was sind die Folgen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten?

der Grundstückseigentümer muss seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen
Der Grundstückseigentümer muss seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen

Wer eine Gefahrenquelle gar nicht oder nur unzureichend absichert und eine Person dadurch an seinem Körper oder an seinem Eigentum zu Schaden kommt, macht sich schadensersatzpflichtig. Doch wer nun der Ansicht sein sollte, dass die eigene Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen werde, kann eine böse Überraschung erleben. Kontrolliert ein Eigenheim Besitzer beispielsweise nicht regelmäßig den Zustand der schon recht betagten Bäume auf dem eigenen Grundstück und fällt einer dieser Bäume, weil er schon seit längerer Zeit morsch ist, bei mäßig starkem Wind auf ein geparktes Auto an der Straße, steht der Eigentümer nicht selten alleine da. Denn die Versicherung wird argumentieren, dass der Grundstückseigentümer seinen Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Pflege und Kontrolle der Bäume auf seinem Grundstück nicht ordentlich nachgekommen sei. Ein kranker oder sichtbar alternder Baum fällt in den Verantwortungsbereich des Eigentümers und das Umstürzen des Baumes stellt damit kein allgemeines Lebensrisiko, sondern ein sehr spezifisches Risiko da. Die Schadensersatzpflicht für dieses Ereignis wird daher meist nicht von der Versicherung getragen, sondern muss vom Eigentümer des Grundstücks bezahlt werden. Die große Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten sollte daher in keinem Fall unterschätzt werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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