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Vandalismus-Schäden am Auto – Wer zahlt?

Welche Versicherung leistet für einen Vandalismus-Schaden am Fahrzeug?

Manchmal ist es die abgeknickte Antenne, manchmal allerdings auch gleich der ganze Wagen, der in Brand gesetzt wurde und damit komplett unbrauchbar ist. Fakt ist, dass Autobesitzer immer häufiger das Opfer von Vandalismus werden. Die Täter sind fast nie zu ermitteln und auch die Frage, ob eine Versicherung für die Schäden leisten muss, stellen sich viele Autofahrer erst dann, wenn sie von Vandalismus betroffen sind.

Zerstörte Windschutzscheibe durch Vandalismus
Blinde Zerstörungswut an parkenden Fahrzeugen. Welche Versicherung zahlt die Schäden, wenn der Urheber nicht mehr zu ermitteln ist? Symbolfoto: Coffmancmu / Bigstock

Beim Vandalismus handelt es sich um eine blinde Zerstörungswut, durch den das eigene Fahrzeug zu Schaden kommt. Damit wird das Fahrzeug nicht gestohlen, sondern lediglich mut- und böswilligen Beschädigungen ausgesetzt. Gerade hochwertigere oder auffällige Fahrzeuge, beispielsweise Cabrios, sind häufig von Vandalismus betroffen. Gründe für den Vandalismus gibt es meist nicht und so ist es manchmal der Alkoholkonsum, der zu diesen Taten führt oder es sind sogar persönliche Motive wie Streitigkeiten in der Nachbarschaft, die zum Vandalismus führen. Oft wird der Vandalismus aber auch grundlos betrieben.

Sinnlose und blinde Zerstörungswut gegen Fahrzeuge aller Art

Leider ist Vandalismus an Fahrzeugen aber keine Seltenheit. Im Jahr werden rund 230.000 dieser Fälle verzeichnet und insgesamt waren bereits 40 Prozent aller Autofahrer mindestens einmal in ihrem Leben von einem Vandalismus am eigenen Fahrzeug betroffen – beginnend beim abgebrochenen Stern einer bekannten Automarke bis hin zum komplett in Flammen aufgegangenen Fahrzeug. Die häufigsten Vandalismus-Fälle sind Beulen im Blech und Kratzer im Lack. Dazu kommen abgebrochene Außenspiegel und eingeschlagene Scheiben sowie abgeknickte Antennen. In den meisten Fällen findet der Vandalismus in Großstädten statt. Berlin ist hier die führende Stadt, was den Vandalismus an Fahrzeugen angeht. Allerdings sind Fahrzeuge auch in ländlichen Regionen nicht zwingend sicher vor der blinden Zerstörungswut. Dabei ist es ein Phänomen, dass gerade politisch motivierte Täter sich häufig an hochwertigen Fahrzeugen vergreifen, während anderen Tätern der Fahrzeugtyp völlig egal ist. Der Gesamtschaden durch Vandalismus liegt dabei jährlich über 1,5 Milliarden Euro – Grund genug, dass sich jeder Autofahrer rechtzeitig die Frage stellt, wer für diese Schäden aus dem Vandalismus aufkommt.

Die Vollkasko-Versicherung ist der beste Schutz

auto in brand gesetzt wer zahlt
Auto in Brand gesetzt wer zahlt? Symbolfoto: ChiccoDodiFC / Bigstock

Findet ein Autobesitzer sein Fahrzeug beschädigt vor, dann hat er mit der zuvor abgeschlossenen Vollkaskoversicherung eine gute Entscheidung getroffen. Verfügt ein Fahrzeugbesitzer dagegen nur über die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, geht dieser Fahrzeugbesitzer im Schadenfalle ohne eine Entschädigung aus. Das gilt auch für Inhaber eine Teilkasko-Versicherung, denn auch diese muss im Schadenfalle beim Vandalismus grundsätzlich keine Entschädigungen an den Versicherungsnehmer leisten. Allerdings gibt es bei der Teilkaskoversicherung Einschränkungen. Eine Leistung an den Versicherungsnehmer erfolgt nämlich aus dieser Versicherung dann, wenn die Scheiben zerschlagen wurden oder wenn das Fahrzeug in Brand gesetzt wurde. Diese Entschädigung fällt aber nur dann an, wenn nachweislich kein Vandalismus gegeben ist. Kann die Versicherung allerdings glaubhaft einen Vandalismus nachweisen, ist sie als Teilkasko auch nicht leistungspflichtig gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Die Vollkasko-Versicherung leistet fast immer

Der sicherere Weg, eine Leistung im Vandalismus-Fall zu erhalten, ist also der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Diese leistet sowohl bei einer Brandstiftung als auch bei Beulen durch Fußtritte oder auch Beschädigungen durch Kratzer oder ein zerschnittenes Cabrio-Dach. Eine Ausnahme ist allerdings auch bei der Vollkasko-Versicherung gegeben, denn Reifenschäden allein werden nicht übernommen. Diese werden nur in Kombination mit anderen Schäden bezahlt, um Autobesitzer nicht dazu verleiten, dass sie abgefahrene Reifen selbst zerschneiden, den Schaden der Versicherung melden und so zu einem Satz neuer Reifen gelangen. Wichtig ist bei der Inanspruchnahme der Vollkasko-Versicherung, dass der Autobesitzer für den Leistungsfall seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat. Sind also Demonstrationen oder andere Anlässe gemeldet, die Vandalismus nachsich ziehen können, muss der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug möglichst sicher parken, damit die Versicherung die Regulierung des Schadens nicht ablehnen kann.

Welche Leistungen erbringt die Vollkasko-Versicherung?

Die Vollkasko-Versicherung muss die Kosten tragen, die aus der Reparatur des Schadens anfallen, damit der Zeitwert des Fahrzeugs wieder hergestellt wird. Dabei wird die geleistete Summe um die vereinbarte Selbstbeteiligungssumme reduziert. Auch ist der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert die Höchstsumme, die eine Gesellschaft leistet, wenn das Fahrzeug komplett zerstört wird.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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