Zwei grundsätzliche Unterschiede bei Unfallversicherungen
Bei den Unfallversicherungen gilt es zwischen der gesetzlichen und der privaten zu unterscheiden. Die gesetzlichen Versicherer werden ausschließlich vom Arbeitgeber, beziehungsweise den Kommunen oder Ländern bezahlt, während die private Unfallversicherung von dem zu tragen ist, der den Vertrag mit einem Versicherer abgeschlossen hat. Bei den gesetzlichen Trägern handelt es sich zumeist um Berufsgenossenschaften.
Was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt

Weiterhin sind Schüler auf dem Schulweg und in der Schule versichert, ebenso Kinder, die einen Kindergarten oder Hort besuchen. Die Berufsgenossenschaften kommen für die Behandlungen, Reha – Maßnahmen sowie Wiedereingliederungen auf. Diese Unterstützung erfahren auch jene, die an einer Berufskrankheit leiden. Für den Fall, das eine Rente gezahlt werden muss, haben die Berufsgenossenschaften ihre eigenen Gutachter. Diese können mit ihren Einschätzungen schon, hier und da, von denen der Ärzte abweichen, was immer wieder dazu führt, dass Versicherte sich jemanden suchen müssen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. Als Fachanwalt im Versicherungsrecht sind Sie bei uns in solchen Fragen bestens aufgehoben.
Wofür die private Unfallversicherung zahlt
Private Unfallversicherungen sind darauf ausgelegt, Invalidität abzudecken. Diese springen, im Grundvertrag, dann ein, wenn sich jemand – ganz gleich wo – an einer Extremität derart verletzt, dass eine Behinderung zurückbleibt. Hierbei ist es, anders als bei der gesetzlichen unerheblich, ob derjenige, der den Unfall erlitten hat, im Büro oder in der Fabrik arbeitet. Es geht rein um den Invaliditätsgrad. Dieser ist in der Gliedertaxe aufgeschlüsselt. Alle weiteren Leistungen, wie Krankenhaustagegeld, Bergungskosen, mit Beitragsrückgewähr etc. müssen „dazugebucht“ werden. Um die Jüngsten der Gesellschaft abzusichern, gibt es sie Kinderunfallversicherung.
Sinn und Unsinn

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