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Unfallversicherung – unfallbedingte Ruptur der Supraspinatussehne – degenerative Vorschäden

Ein Skiunfall auf der Piste, eine schmerzhafte Schulter – und plötzlich lehnte die Versicherung die Zahlung ab. War es wirklich der Sturz, der die Verletzung verursachte? Oder spielten Vorschäden eine entscheidende Rolle? Ein Gericht in Dresden musste klären, ob der Unfall tatsächlich die Ursache war.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 1079/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Dresden
  • Datum: 21.01.2025
  • Aktenzeichen: 4 U 1079/23
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Versicherungsnehmerin, die nach einem Skiunfall weitere Leistungen aus ihrer Unfallversicherung fordert.
  • Beklagte: Unfallversicherung der Klägerin.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin stürzte am 8. Februar 2016 beim Skifahren und zog sich eine Verletzung an der rechten Schulter zu. Sie machte daraufhin Ansprüche aus ihrer privaten Unfallversicherung bei der Beklagten geltend.
  • Kern des Rechtsstreits: Es war zu klären, ob der Skiunfall die (Mit-)Ursache für die Schulterverletzung war, wie es die Versicherungsbedingungen (Allianz-AUB 94) für einen Leistungsanspruch erfordern.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das vorherige Urteil des Landgerichts Leipzig (Az. 3 O 1923/20 vom 23.05.2023) teilweise ab. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 4.241,19 € zuzüglich Zinsen an die Klägerin verurteilt. Weitere Forderungen der Klägerin wurden abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Skiunfall ursächlich für die Schulterverletzung war. Gemäß den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzliches äußeres Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Nach rechtlichen Grundsätzen (Äquivalenztheorie) reicht es aus, wenn der Unfall eine Mitursache für den Gesundheitsschaden ist, was hier der Fall war.
  • Folgen: Die Beklagte muss den zugesprochenen Betrag an die Klägerin zahlen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits müssen zu zwei Dritteln von der Klägerin und zu einem Drittel von der Beklagten getragen werden. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, wenn die vollstreckende Partei eine Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert wurde auf 12.723,58 EUR festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


OLG Dresden: Skiunfall als Ursache für Schulterverletzung anerkannt

Skiunfall: Stürzender Skifahrer auf Piste. Schulterverletzung, Unfallfolgen, Versicherung, Reha, Prävention.
Kausalität bei Unfallversicherung und Schulterverletzung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem jüngsten Urteil die Leistungspflicht einer Unfallversicherung teilweise bestätigt. Eine Frau erlitt bei einem Skiunfall eine Verletzung der Schulter. Die Versicherung muss nun einen Teil der geforderten Summe zahlen, da das Gericht den Unfall als ursächlich für die Verletzung ansah.

Der Unfall und die Folgen

Am 8. Februar 2016 stürzte die Klägerin beim Skifahren. In der Folgezeit wurden bei ihr erhebliche Schulterbeschwerden diagnostiziert. Im Herbst 2016 stellten Ärzte eine vollständige Ruptur der Supraspinatussehne fest, einem wichtigen Teil der Rotatorenmanschette in der Schulter. Die Frau machte daraufhin Ansprüche aus ihrer privaten Unfallversicherung geltend.

Streitpunkt Kausalität: Unfall oder Vorschaden?

Die Versicherung weigerte sich offenbar, die volle Leistung zu erbringen, was zum Rechtsstreit führte. Kernfrage war, ob der Skiunfall tatsächlich die Ursache für den Sehnenriss war. Versicherungen argumentieren in solchen Fällen oft, dass bereits bestehende degenerative Vorschäden (Verschleißerscheinungen) die eigentliche Ursache oder zumindest eine wesentliche Mitursache für die Verletzung sind.

Rechtliche Grundlagen der Unfallversicherung

Nach den Versicherungsbedingungen (§ 1 III Allianz-AUB 94) liegt ein versicherter Unfall vor, wenn eine Person durch ein plötzliches, von außen kommendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Entscheidend ist der Kausalzusammenhang: Der Unfall muss ursächlich für die Gesundheitsschädigung sein.

Nachweis der Unfallursächlichkeit

Juristisch wird hierfür die Äquivalenztheorie herangezogen. Der Unfall muss eine notwendige Bedingung für den Schaden sein („condicio sine qua non“). Wichtig ist dabei: Eine Mitursächlichkeit reicht aus. Der Unfall muss also nicht die alleinige Ursache sein, sondern kann auch einen bereits vorgeschädigten Bereich entscheidend verschlimmern.

Zusätzlich prüft das Gericht die Adäquanz: War der Unfall generell geeignet, eine solche Verletzung hervorzurufen? Dies soll verhindern, dass völlig ungewöhnliche und unvorhersehbare Kausalverläufe zur Haftung führen. Die Beweislast für den unfallbedingten Gesundheitsschaden liegt beim Versicherten.

Die hohe Hürde des Beweises

Der Nachweis muss nach § 286 ZPO (Zivilprozessordnung) erfolgen. Dies erfordert keine absolute Gewissheit, aber einen Grad an Sicherheit, der „vernünftige Zweifel schweigen gebietet“. In der Praxis bedeutet dies oft eine hohe Hürde für Klägerinnen und Kläger.

Expertenmeinungen als Zünglein an der Waage

In diesem Fall stützte das OLG Dresden seine Entscheidung maßgeblich auf medizinische Sachverständigengutachten. Sowohl die vom Gericht bestellten Gutachter Prof. Dr. D…… und Dr. R…… als auch ein von der Versicherung beauftragter Privatgutachter (Dr. K……) kamen zu üinstimmenden Einschätzungen.

Übereinstimmende Gutachter: Sturz löste Schaden aus

Die Experten waren sich einig: Der Sturz beim Skifahren verursachte zumindest eine erhebliche Dehnungsbelastung der Rotatorenmanschette. Diese initiale Schädigung führte im weiteren Verlauf zur festgestellten vollständigen Ruptur der Sehne. Damit sah das Gericht den Kausalzusammenhang als bewiesen an.

Obwohl degenerative Vorschäden möglicherweise bestanden (angedeutet durch den Titel des Originalurteils), werteten die Gutachter und das Gericht den Unfall als den entscheidenden Auslöser für die akute Verletzung, die Ruptur. Die Anforderungen des § 286 ZPO waren somit erfüllt.

Das Urteil des OLG Dresden

Das OLG Dresden änderte das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Leipzig) teilweise ab. Die Beklagte Versicherung wurde verurteilt, an die Klägerin 4.241,19 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen. Dies entspricht etwa einem Drittel des gesamten Streitwerts von 12.723,58 Euro.

Die weitergehende Klage wurde abgewiesen, ebenso die weitergehende Berufung. Die Kosten des Rechtsstreits wurden geteilt: Die Klägerin trägt zwei Drittel, die Beklagte ein Drittel. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen eine Sicherheitsleistung.

Warum nur eine Teilzahlung?

Dass nur ein Teil der ursprünglichen Forderung zugesprochen wurde, könnte verschiedene Gründe haben. Möglicherweise wurde ein Mitwirkungsanteil von Vorschäden bei der Bemessung der Invaliditätsleistung berücksichtigt (§ 182 VVG a.F. / § 8 AUB). Die genauen Gründe hierfür gehen aus dem vorliegenden Urteilsauszug nicht hervor, die Feststellung der Unfallkausalität an sich war jedoch erfolgreich.

Bedeutung für Betroffene mit Unfallversicherungen

Wichtigkeit des Kausalitätsnachweises

Dieses Urteil unterstreicht die zentrale Bedeutung des Kausalitätsnachweises in Fällen von Unfallversicherungsleistungen. Versicherte müssen darlegen und beweisen können, dass ein spezifisches Unfallereignis die Ursache für ihre Gesundheitsschädigung war.

Rolle von Vorschäden

Der Fall zeigt auch, wie mit dem häufigen Einwand von Vorschäden umgegangen wird. Selbst wenn degenerative Veränderungen bestehen, kann ein Unfall als rechtlich relevante Ursache anerkannt werden, wenn er die Verletzung ausgelöst oder maßgeblich verschlimmert hat. Die Mitursächlichkeit genügt.

Unverzichtbarkeit von Gutachten

Medizinische Sachverständigengutachten sind in solchen Streitigkeiten oft entscheidend. Eine klare und nachvollziehbare Dokumentation des Unfallhergangs und der medizinischen Befunde unmittelbar nach dem Unfall ist daher für Betroffene essenziell.

Hohe Beweisanforderungen beachten

Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die Anforderungen an den Beweis (§ 286 ZPO) hoch sind. Eine bloße Möglichkeit des Zusammenhangs reicht nicht aus; es bedarf einer überzeugenden Wahrscheinlichkeit. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann hier hilfreich sein.

Teilweiser Erfolg ist möglich

Das Urteil verdeutlicht auch, dass Auseinandersetzungen mit Versicherungen zu Teilerfolgen führen können. Auch wenn nicht die volle Summe erstritten wird, kann die gerichtliche Klärung dennoch zu einer signifikanten Leistung führen, wenn die grundsätzliche Kausalität bestätigt wird.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass für einen erfolgreichen Anspruch aus einer Unfallversicherung die Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsschaden nachgewiesen werden muss, wobei Mitursächlichkeit ausreicht. Auch wenn eine volle Ruptur nicht sofort erkennbar war, kann eine anfängliche Dehnung oder Teilruptur, die sich später verschlimmert, trotzdem auf den Unfall zurückgeführt werden. Entscheidend sind die zeitliche Nähe der ersten Symptome zum Unfall, die konsequente ärztliche Dokumentation und übereinstimmende Sachverständigenmeinungen, die den Unfallmechanismus als geeignete Ursache bestätigen.

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Unfallversicherung zahlt nicht? Ihr gutes Recht zählt!

Viele Versicherte erleben, dass ihre Unfallversicherung sich bei vermeintlich klaren Fällen querstellt, insbesondere wenn Vorerkrankungen im Raum stehen. Die Frage, ob ein Unfall tatsächlich die Ursache für eine Verletzung ist oder bereits bestehende Schäden eine Rolle spielen, führt oft zu langwierigen Auseinandersetzungen. Die Beweisführung ist komplex und erfordert fundierte Kenntnisse des Versicherungsrechts und medizinischer Zusammenhänge.

Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Durch unsere Erfahrung und unser Netzwerk an medizinischen Sachverständigen können wir die notwendigen Beweise sichern und Ihre Interessen effektiv vertreten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um zu Ihrem Recht zu kommen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rolle spielt der medizinische Sachverständige beim Nachweis der Kausalität zwischen Unfall und Schulterverletzung bei einer Unfallversicherung?

Der medizinische Sachverständige spielt eine entscheidende Rolle beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Unfall und einer Schulterverletzung. Diese Kausalität ist der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem erlittenen Gesundheitsschaden. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das als wesentliches Beweismittel dient, um festzustellen, ob die Schulterverletzung tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen ist.

Die Bedeutung des Gutachtens

Ein medizinisches Gutachten wird in der Regel von einem unabhängigen Arzt erstellt, der die medizinische Vorgeschichte des Betroffenen untersucht, eigene Untersuchungen durchführt und alle relevanten medizinischen Unterlagen auswertet. Das Gutachten befasst sich mit objektiven medizinischen Kriterien zur Einschätzung der Verletzung und ihrer Auswirkungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit.

Bestimmung des Kausalzusammenhangs

Der Gutachter prüft, ob der Unfall eine wesentliche Ursache für die Verletzung ist. Wenn eine bereits bestehende Vorerkrankung oder degenerative Erkrankung als Ursache wahrscheinlicher erscheint, könnte der nachgewiesene Kausalzusammenhang fehlen, was die Leistungen aus der Unfallversicherung beeinflussen kann.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Die Glaubwürdigkeit des Gutachters und die Nachvollziehbarkeit seiner Argumentation sind entscheidend. Der Gutachter muss unparteiisch und transparent arbeiten, um sicherzustellen, dass seine Bewertung fair und gerecht ist.

Wichtige Faktoren

Wenn ein Versicherer den Kausalzusammenhang bestreitet, liegt die Beweislast beim Versicherten. Ein medizinisches Gutachten kann hierbei helfen, diesen Zusammenhang zu belegen oder zu widerlegen.

Für die Versicherten ist es wichtig zu wissen, dass die Auswahl des Gutachters eigenständig erfolgen kann. Auch das Unfallversicherungsunternehmen kann einen Vorschlag unterbreiten, der jedoch nicht bindend ist.

Insgesamt ist das Gutachten von zentraler Bedeutung für die Entscheidung, ob die Unfallversicherung Leistungen erbringt.


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Was bedeutet „Mitursächlichkeit“ im Zusammenhang mit Unfallversicherungen und Schulterverletzungen und wie wirkt sie sich auf meinen Anspruch aus?

Mitursächlichkeit bedeutet in der Unfallversicherung, dass der Unfall nicht die alleinige Ursache für die Verletzung oder Gesundheitsschädigung sein muss. Es genügt, wenn der Unfall zusammen mit anderen Faktoren (wie Vorschäden oder degenerativen Veränderungen) die Verletzung oder deren Folgen beeinflusst hat. Diese Mitursächlichkeit kann ausreichend sein, um einen Versicherungsanspruch geltend zu machen.

In Fällen von Schulterverletzungen kann es vorkommen, dass die Versicherung argumentiert, dass Vorschäden oder degenerative Veränderungen die Hauptursache für die Verletzung sind. Allerdings zählt die Tatsache, dass der Unfall die bestehenden Bedingungen verschlimmert hat, als mitursächlich und kann somit den Anspruch rechtfertigen.

Beispiel: Wenn Sie einen Unfall erleiden und dadurch eine Schulterverletzung erlitten, könnte die Versicherung behaupten, dass bereits bestehende degenerative Veränderungen der Hauptgrund für die Verletzung sind. Trotzdem kann der Unfall als mitursächlich angesehen werden, wenn er die bestehenden Bedingungen verstärkt hat.

Der Nachweis der Mitursächlichkeit erfolgt oft durch ärztliche Gutachten, die den Zustand vor und nach dem Unfall bewerten und feststellen, ob der Unfall die bestehenden Bedingungen maßgeblich beeinflusst hat. Wichtig ist hier, dass der Unfall nicht die alleinige Ursache sein muss, sondern dass seine Mitwirkung bei der Verschlimmerung ausreichend ist.

Für Sie bedeutet das, dass die Mitursächlichkeit des Unfalls für Ihren Anspruch entscheidend sein kann. Es lohnt sich, im Detail zu prüfen, ob der Unfall die bestehenden Bedingungen verschlimmert hat und somit als mitursächlich gilt.


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Wie kann ich als Versicherter den Nachweis erbringen, dass meine Schulterverletzung durch einen Unfall verursacht wurde, insbesondere wenn bereits Vorschäden vorhanden waren?

Wenn Sie den Nachweis erbringen möchten, dass Ihre Schulterverletzung durch einen Unfall verursacht wurde, sind einige wichtige Schritte zu beachten, insbesondere wenn Vorschäden vorhanden sind:

1. Detaillierte Dokumentation des Unfalls

Stellen Sie sicher, dass Sie den Unfallhergang so detailliert wie möglich dokumentieren. Dazu gehören Datum, Uhrzeit, Ort und Beschreibung der Umstände, die zum Unfall geführt haben. Diese Informationen können entscheidend sein, um nachzuweisen, dass es sich um ein von außen wirkendes Ereignis handelt, was für eine Unfallversicherung erforderlich ist.

2. Sofortige medizinische Versorgung suchen

Nach dem Unfall sollten Sie unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Die frühzeitige ärztliche Untersuchung und Diagnose helfen dabei, die Verletzung und ihre Stadt festzuhalten und zu dokumentieren.

3. Ärztliche Invaliditätsfeststellung

Lassen Sie eine ärztliche Invaliditätsfeststellung erstellen. Diese muss die unfallbedingte Ursache der Verletzung, die Art der Gesundheitsbeeinträchtigung, eine konkrete Prognose zur Dauerhaftigkeit der Schädigung und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit beschreiben. Die Feststellung sollte innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen, in der Regel 15 Monate nach dem Unfall.

4. Sachverständigengutachten

In strittigen Fällen kann ein Sachverständigengutachten hilfreich sein. Ein Gutachter kann feststellen, ob die Verletzung tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen ist. Dieses Gutachten sollte detaillierte medizinische Befunde und standardisierte Bewertungskriterien berücksichtigen.

5. Beweissicherung

Sammeln Sie zusätzliche Beweise wie Zeugenaussagen, medizinische Befunde oder dokumentierte Schmerzen und Beschwerden. Diese können den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung stärken.

6. Berücksichtigung von Vorschäden

Wenn bereits Vorschäden vorhanden sind, ist es umso wichtiger, den Nachweis zu erbringen, dass diese nicht die Hauptursache für die aktuelle Beeinträchtigung sind. Ein Gutachter kann dabei helfen, den unfallbedingten Anteil an der Verletzung zu quantifizieren.


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Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung im Falle einer Schulterverletzung beachten?

Um Ansprüche aus einer Unfallversicherung im Falle einer Schulterverletzung erfolgreich geltend zu machen, müssen mehrere entscheidende Fristen beachtet werden. Diese Fristen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Ansprüche nicht verloren gehen.

  1. Meldefrist für den Unfall: Es ist entscheidend, den Unfall unverzüglich dem Versicherer zu melden. Dies bedeutet, dass der Unfall ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden muss.
  2. Frist für die Geltendmachung von Invaliditätsleistungen:
    • Invaliditätseintritt: Die Schulterverletzung muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) führen.
    • Ärztliche Feststellung: Diese Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall durch einen Arzt festgestellt werden.
    • Geltendmachung: Die Invaliditätsleistung muss ebenfalls innerhalb dieser 15 Monate beim Versicherer formell beantragt werden.
  3. Verjährungsfristen: Obwohl die Verjährungsfristen bei Versicherungsansprüchen in der Regel nicht direkt mit den Meldefristen zusammenhängen, sollten solche Ansprüche innerhalb der allgemeinen Verjährungsfristen von drei Jahren geltend gemacht werden, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen in den Versicherungsbedingungen.

Es ist wichtig, sich genau mit den Vertragsbedingungen vertraut zu machen, da Abweichungen möglich sind. Eine verfrühte oder verspätete Meldung kann erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Daher ist es ratsam, sich genaue Informationen über die spezifischen Fristen und Anforderungen zu verschaffen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.


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Was bedeutet der Begriff „Adäquanz“ im Zusammenhang mit der Kausalität bei Unfallversicherungen und Schulterverletzungen?

Im Zusammenhang mit Unfallversicherungen, einschließlich derjenigen, die Schulterverletzungen abdecken, ist der Begriff „Adäquanz“ entscheidend für die Beurteilung der Kausalität. Adäquanz beschreibt die rechtliche Frage, ob ein Unfall nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet war, einen bestimmten Schaden, wie z.B. eine Schulterverletzung, herbeizuführen. Damit wird die Haftung begrenzt, indem nur die Schäden berücksichtigt werden, die als vernünftig vorhersehbar gelten.

Natürliche Kausalität, also der rein wissenschaftliche Zusammenhang zwischen einem Unfall und einem Schaden, kann allein nicht ausreichen. Es muss zusätzlich adäquat kausal sein, das heißt, der Unfall muss typischerweise zu solchen Schäden führen. Die Adäquanz wird vom Gericht beurteilt und berücksichtigt insbesondere bei psychischen Unfallfolgen oder weniger klar organisch nachweisbaren Schäden spezielle Kriterien, um die Vorhersehbarkeit und den typischen doğrudan Zusammenhang sicherzustellen.

Beispielhaft könnte ein schwerer Autounfall mit besonders dramatischen Begleitumständen, wie einer Auffahrtkollision mit erheblichen Beschwerden und einer langen Behandlung, als adäquate Ursache für eine Schulterverletzung angesehen werden. Hierbei würde die Schwere des Unfalls und die nachfolgenden gesundheitlichen Probleme als hinreichend vernünftig vorhersehbar gelten.

Für Leser, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, bedeutet dies, dass nicht nur der direkte ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung geprüft wird, sondern auch, ob der Unfall unter normalen Umständen zu solchen Verletzungen führen würde.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Illustration zum Glossar Versicherungsrecht: Waage, aufgeschlagenes Buch und Siegelrolle.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Kausalzusammenhang

Der Kausalzusammenhang beschreibt die notwendige Verbindung zwischen einem Ereignis und einem eingetretenen Schaden. Im vorliegenden Fall musste geklärt werden, ob der Skiunfall (Ereignis) die Ursache für die Schulterverletzung (Schaden) war. Nur wenn dieser Zusammenhang besteht, ist die Unfallversicherung grundsätzlich verpflichtet zu zahlen. Fehlt die Kausalität, besteht kein Anspruch, auch wenn ein Unfall und ein Schaden zeitlich nahe beieinander liegen.


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Vorschaden (degenerativ)

Ein Vorschaden ist eine bereits vor dem Unfall bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung oder Abnutzungserscheinung (Degeneration) an dem Körperteil, das durch den Unfall verletzt wurde. Im konkreten Fall geht es um mögliche frühere Verschleißerscheinungen an der Sehne in der Schulter der Klägerin. Versicherungen prüfen, ob der Schaden hauptsächlich auf diesen Vorschaden zurückzuführen ist, was die Leistungspflicht mindern oder ausschließen kann (dies wird oft über Klauseln wie § 8 AUB oder § 182 VVG a.F. geregelt).


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Äquivalenztheorie (Condicio sine qua non)

Dies ist eine juristische Methode zur Prüfung des Kausalzusammenhangs, oft als „Bedingungstheorie“ bezeichnet. Sie fragt: Wäre der Schaden (hier: die Sehnenruptur) auch eingetreten, wenn man sich das Ereignis (den Skiunfall) wegdenkt? Nur wenn der Schaden ohne das Ereignis nicht eingetreten wäre (lateinisch: „condicio sine qua non“ – Bedingung, ohne die nicht), gilt das Ereignis nach dieser Theorie als ursächlich. Diese Theorie erfasst zunächst jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

Beispiel: Wenn ein Steinwurf eine Scheibe zersplittert, war der Wurf ursächlich nach der Äquivalenztheorie, denn ohne den Wurf wäre die Scheibe heil geblieben.


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Mitursächlichkeit

Mitursächlichkeit bedeutet, dass ein Ereignis (der Unfall) nicht die alleinige Ursache für einen Schaden (die Verletzung) sein muss, um rechtlich relevant zu sein. Es genügt, wenn der Unfall wesentlich zum Schaden beigetragen hat, auch wenn andere Faktoren wie Vorschäden ebenfalls eine Rolle spielten. Im Fall der Skifahrerin reichte es aus, dass der Sturz die bereits vorgeschädigte Sehne so belastete, dass sie riss. Die Versicherung muss also auch dann leisten, wenn der Unfall nur eine von mehreren Ursachen war, sofern er eine adäquate und wesentliche (Mit-)Ursache darstellt.


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Beweislast

Die Beweislast legt fest, welche Partei in einem Gerichtsverfahren bestimmte Tatsachen beweisen muss. Gelingt dieser Partei der Beweis nicht, geht das Gericht davon aus, dass die Tatsache nicht vorliegt, was für diese Partei nachteilig ist. Im Text trägt die Klägerin (die Versicherte) die Beweislast dafür, dass der Skiunfall ihre Schulterverletzung verursacht hat und dass die Voraussetzungen für die Versicherungsleistung vorliegen. Sie muss das Gericht davon überzeugen.

Beispiel: Wer behauptet, jemand schulde ihm Geld aus einem Kaufvertrag, muss beweisen, dass ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde (Beweislast für den Vertragsschluss).


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§ 286 ZPO (Beweismaß)

Diese Vorschrift der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt, wie überzeugt das Gericht von einer Tatsache sein muss, um sie als bewiesen anzusehen (das sogenannte Beweismaß). Es ist keine absolute, mathematische Gewissheit erforderlich. Der Richter muss jedoch eine persönliche Überzeugung gewinnen, die so stark ist, dass sie vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet. Im vorliegenden Fall musste die Klägerin das Gericht nach diesem Maßstab überzeugen, dass der Unfall die Verletzung verursachte, was hier offenbar durch die Sachverständigengutachten gelang.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 III Allianz-AUB 94: Diese Klausel aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) der Allianz definiert den Unfallbegriff. Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzliches, unfreiwilliges Ereignis von außen auf den Körper wirkt und eine Gesundheitsschädigung verursacht. Die Bedingungen legen fest, dass die Gesundheitsschädigung eine Folge des Unfalls sein muss. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüfte, ob der Sturz der Klägerin beim Skifahren ein solches Unfallereignis im Sinne der AUB darstellt und ob die Schulterverletzung eine Folge dieses Sturzes ist, um einen Anspruch auf Versicherungsleistungen zu begründen.
  • § 178 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Diese Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt den grundlegenden Unfallbegriff im deutschen Versicherungsrecht. Sie bestimmt, dass ein Unfall ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis ist, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Das VVG bildet die gesetzliche Basis für die Auslegung von Unfallversicherungsverträgen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stützt sich auf § 178 VVG, um den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Beurteilung festzulegen, ob der Skiunfall der Klägerin als Unfall im Sinne des Versicherungsvertrages zu werten ist.
  • § 286 Zivilprozessordnung (ZPO): Diese Vorschrift der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Beweismaß im Zivilprozess. Das Gericht muss nach § 286 ZPO von der Wahrheit einer Tatsachenbehauptung überzeugt sein, wobei ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ausreichend ist. Absolute, zweifelsfreie Gewissheit ist nicht erforderlich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste gemäß § 286 ZPO davon überzeugt sein, dass der Skiunfall die Schulterverletzung der Klägerin verursacht hat. Es kam zu dem Schluss, dass die vorgelegten Gutachten diesen Beweis mit dem erforderlichen Grad an Gewissheit erbracht haben.
  • Kausalitätstheorie (Äquivalenztheorie und Adäquanztheorie): Im deutschen Recht werden Kausalitätstheorien verwendet, um den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung zu beurteilen. Die Äquivalenztheorie fragt, ob ein Ereignis eine notwendige Bedingung für den Schaden war, während die Adäquanztheorie prüft, ob das Ereignis generell geeignet ist, solche Schäden zu verursachen. Beide Theorien helfen zu bestimmen, ob ein rechtlich relevanter Zusammenhang besteht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht wandte die Kausalitätstheorien an, um zu prüfen, ob der Skiunfall der Klägerin nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich relevant für die entstandene Schulterverletzung war, also ob ein adäquater Kausalzusammenhang besteht.

Hinweise und Tipps

Praxistipps für Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung bei Ansprüchen nach einem Unfall, insbesondere bei Vorschäden

Sie hatten einen Unfall, zum Beispiel beim Sport oder im Haushalt, und haben sich verletzt. Nun lehnt Ihre private Unfallversicherung die Zahlung ab oder kürzt die Leistung, weil angeblich Vorschäden an der Verletzung schuld sind. Das kann sehr ärgerlich sein, muss aber nicht das letzte Wort bedeuten.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.

Tipp 1: Unfallhergang und Verletzungen sofort und detailliert dokumentieren
Halten Sie genau fest, wann, wo und wie der Unfall passiert ist. Suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen Sie die Verletzungen attestieren. Bitten Sie den Arzt, einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Verletzung zu dokumentieren, auch wenn Vorschäden bekannt sind. Je besser die Dokumentation, desto stärker ist Ihre Position gegenüber der Versicherung.

Beispiel: Notieren Sie sich nach einem Sturz sofort den genauen Zeitpunkt, den Ort, die Witterungsbedingungen (wenn relevant) und eventuelle Zeugen. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und sichtbaren Verletzungen.

⚠️ ACHTUNG: Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung. Beachten Sie die Meldefristen in Ihrem Versicherungsvertrag, sowohl für die Unfallmeldung selbst als auch für die Geltendmachung von Invalidität.


Tipp 2: Vorschäden schließen Leistungen nicht automatisch aus
Ihre Versicherung darf die Leistung nicht allein deshalb verweigern, weil Sie bereits vor dem Unfall gesundheitliche Probleme im betroffenen Körperteil hatten. Entscheidend ist nach gängiger Rechtsprechung (wie im Urteil des OLG Dresden), ob der Unfall zumindest mitursächlich für die eingetretene Gesundheitsschädigung oder deren Verschlimmerung war. Der Unfall muss also nicht die alleinige Ursache sein.

⚠️ ACHTUNG: Versicherungen prüfen oft sehr genau, ob Vorschäden eine Rolle spielen. Argumentieren Sie klar, dass der Unfall die Verletzung ausgelöst oder eine bestehende Problematik relevant verschlimmert hat. Hier kann ein ärztliches Attest entscheidend sein.


Tipp 3: Definition des Unfallbegriffs in Ihren Bedingungen prüfen
Schauen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen (oft AUB genannt) nach, wie ein „Unfall“ definiert ist. Üblicherweise ist dies ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Prüfen Sie, ob Ihr Unfallhergang dieser Definition entspricht.

Beispiel: Ein Stolpern über eine Teppichkante mit anschließendem Sturz und Knochenbruch ist typischerweise ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. Eine Verletzung durch eine allmähliche Überlastung ohne plötzliches Ereignis hingegen oft nicht.


Tipp 4: Bei Ablehnung durch die Versicherung: Nicht vorschnell aufgeben
Lehnt die Versicherung die Zahlung ab oder will sie nur einen Teil zahlen, prüfen Sie die Begründung genau. Oft lohnt es sich, die Entscheidung nicht einfach hinzunehmen. Die Einschätzung der Versicherung zur Ursächlichkeit des Unfalls oder zur Rolle von Vorschäden kann falsch sein.

⚠️ ACHTUNG: Holen Sie bei einer Ablehnung oder Kürzung der Leistung fachkundigen Rat ein. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob die Entscheidung der Versicherung haltbar ist und welche Schritte sinnvoll sind. Beachten Sie eventuelle Fristen für einen Widerspruch oder eine Klage.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

  • Mitwirkungsanteil: Selbst wenn der Unfall als Ursache anerkannt wird, kann die Versicherung die Leistung kürzen, wenn Krankheiten oder Gebrechen (Vorschäden) an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben. Prüfen Sie, ob ein solcher Abzug in Ihrem Fall gerechtfertigt ist und ob der von der Versicherung angesetzte Prozentsatz korrekt ist (oft in den AUB geregelt, z.B. Abzug ab 25% Mitwirkung).
  • Beweislast: Sie als Versicherungsnehmer müssen beweisen, dass ein Unfall passiert ist und dieser (mit-)ursächlich für die Gesundheitsschädigung war. Die Versicherung muss beweisen, dass und in welchem Umfang Vorschäden mitgewirkt haben, wenn sie deshalb die Leistung kürzen will.
  • Sachverständigengutachten: Oft wird zur Klärung der Ursächlichkeit und des Mitwirkungsanteils ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, spätestens in einem Gerichtsverfahren.

✅ Checkliste: Ansprüche bei Unfall mit Vorschäden

  • [ ] Unfall unverzüglich der Versicherung gemeldet?
  • [ ] Unfallhergang und Verletzungen detailliert dokumentiert (Fotos, Notizen, Zeugen)?
  • [ ] Zeitnah einen Arzt aufgesucht und Verletzungen attestieren lassen (Zusammenhang Unfall/Verletzung erwähnt)?
  • [ ] Versicherungsbedingungen (AUB) geprüft: Definition Unfall, Regelung zu Vorschäden/Mitwirkung?
  • [ ] Bei Ablehnung oder Kürzung: Begründung der Versicherung verstanden und ggf. Rechtsberatung eingeholt?

Das vorliegende Urteil


OLG Dresden – Az.: 4 U 1079/23 – Urteil vom 21.01.2025


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