Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Unfallversicherung im Fokus: Wesentliche Aspekte und ein konkreter Fall
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung?
- Was ist eine Rückwärtsversicherung und welche Besonderheiten gelten dabei?
- Welche Nachweispflichten hat der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung?
- Wann kann der Versicherer die Leistung bei einer Unfallversicherung verweigern?
- Wie sollte man den Abschluss einer Unfallversicherung dokumentieren?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 15.03.2024
- Aktenzeichen: 11 U 265/23
- Verfahrensart: Zivilrechtliches Berufungsverfahren im Versicherungsrecht
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung und legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ein.
- Versicherer: Lehnt die Leistungspflicht ab und beruft sich auf die vertragliche Regelung (Rückwärtsversicherung), die gemäß den Ausführungen im angefochtenen Urteil zur Leistungsfreiheit führt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Es geht um einen Streit aus einer privaten Unfallversicherung, bei dem der Kläger Leistungen forderte, die das Landgericht Frankfurt (Oder) mit der Begründung ablehnte, dass die vertragliche Rückwärtsversicherung die Leistungspflicht ausschließt.
- Kern des Rechtsstreits: Ob der Anspruch des Klägers aus der privaten Unfallversicherung besteht und die vertraglich vereinbarte Rückwärtsversicherung zur Leistungsfreiheit führt.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht beabsichtigt, die Berufung des Klägers als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
- Begründung: Das Gericht stützt sich auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), wonach die vertragliche Rückwärtsversicherung nach § 2 Abs. 2 S. 2 VVG die Leistungspflicht des Versicherers ausschließt.
- Folgen: Der Kläger hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen zu der Zurückweisung Stellung zu nehmen oder die Berufung zurückzunehmen, um Kosten gemäß GKG-KV Nr. 1222 zu sparen.
Unfallversicherung im Fokus: Wesentliche Aspekte und ein konkreter Fall
Die Debatte um Unfallversicherung und Rückwärtsversicherung zeigt, wie eng Versicherungsrecht, Leistungsfreiheit und Vertragsbedingungen miteinander verknüpft sind. Insbesondere im Schadensfall, bei Unfallfolgen und im Risikomanagement stehen Fragen zu Versicherungsansprüchen, Selbstbeteiligung und Deckungsschutz im Fokus.
Im Vergleich von Policenoptionen, etwa in Haftpflichtversicherung und Zusatzversicherung, wird der Umfang von Versicherungsleistungen und Prämienhöhe diskutiert. Es folgt die Vorstellung eines konkreten Falls, der diese Problematik beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Streit um Leistungen aus privater Unfallversicherung: Versicherer bleibt leistungsfrei

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Im Kern ging es um die Frage, ob der Versicherer bei einer sogenannten Rückwärtsversicherung leistungspflichtig ist.
Komplexer Fall um Versicherungsantrag und Unfallzeitpunkt
Der Kläger hatte eine private Unfallversicherung bei der Beklagten abgeschlossen. Nach seinen Angaben sollte der Versicherungsantrag am 4. September 2017 gestellt worden sein, während der Versicherer den Eingang erst am 12. September 2017 dokumentierte. Am 9. September 2017 ereignete sich der Versicherungsfall. Der materiell festgelegte Versicherungsbeginn lag laut Versicherungsschein am 5. September 2017, die formelle Annahme des Antrags erfolgte am 18. September 2017.
Zentrale rechtliche Fragen
Das Gericht musste klären, ob eine leistungsfreie Rückwärtsversicherung nach § 2 VVG vorlag. Entscheidend war dabei der Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung durch den Kläger. Dieser konnte den von ihm behaupteten Abgabezeitpunkt am 4. September 2017 nicht nachweisen.
Beweisaufnahme bringt keine Klarheit
Eine als Zeugin vernommene ehemalige Sekretärin des Klägers, die den Antrag angeblich am 4. September zur Post gebracht haben soll, konnte die Darstellung nicht bestätigen. Das Gericht hielt es für unglaubwürdig, dass sich die Zeugin – die seit 2012 auch die Lebensgefährtin des Klägers war – an einen so existenziell wichtigen Vorgang nicht erinnern konnte.
Rechtliche Würdigung
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ist ein Versicherer nicht leistungspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer bei Abgabe seiner Vertragserklärung bereits Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls hatte. Der Kläger konnte den Zeitpunkt der Abgabe seiner Vertragserklärung nicht nachweisen. Der bloße Ausdruck des Antrags am 4. September 2017 reichte dafür nicht aus.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung liegt beim Versicherungsnehmer. Erst wenn dieser Zeitpunkt feststeht, muss der Versicherer die Kenntnis vom Versicherungsfall zu diesem Zeitpunkt beweisen. Da der Kläger den Abgabezeitpunkt nicht nachweisen konnte, blieb der Versicherer leistungsfrei.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die strikte Handhabung bei Rückwärtsversicherungen: Wenn der formelle Versicherungsbeginn (Annahme des Antrags) nach dem materiellen Versicherungsbeginn (gewünschter Versicherungsschutz) liegt, muss der Versicherungsnehmer genau nachweisen können, wann er seinen Antrag gestellt hat. Besonders kritisch wird es, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig als Versicherungsvertreter tätig ist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Antragstellung liegt beim Versicherungsnehmer, der diesen Zeitpunkt plausibel und nachvollziehbar darlegen muss.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten, die rückwirkend gelten soll, müssen Sie den genauen Zeitpunkt Ihrer Antragstellung dokumentieren und beweisen können – zum Beispiel durch Einschreiben mit Rückschein oder digitale Zeitstempel. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie selbst im Versicherungsgewerbe tätig sind, da hier strengere Maßstäbe angelegt werden. Bewahren Sie alle Unterlagen und Nachweise zum Versicherungsabschluss sorgfältig auf, um im Schadenfall Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Eine lückenlose Dokumentation kann später entscheidend sein, ob Sie Versicherungsschutz genießen oder nicht.
Benötigen Sie Hilfe?
Klare Perspektiven im Versicherungsstreit
Versicherungsstreitigkeiten über Leistungsansprüche beruhen häufig auf komplexen Fragestellungen – etwa der zeitlichen Abgrenzung von Versicherungsanträgen und Ereignissen. Wenn Sie in einem ähnlichen Fall mit Unklarheiten konfrontiert sind, kann eine detaillierte Prüfung der zugrunde liegenden Aspekte entscheidend sein, um Ihre Rechte nachvollziehbar darzustellen.
Wir unterstützen Sie dabei, die wesentlichen Punkte Ihres Falls präzise zu analysieren und Ihnen eine sachliche sowie transparente Beratung zu bieten. So erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, die Ihnen dabei hilft, Ihre Situation besser zu überblicken und die nächsten Schritte zu planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung?
Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Dabei sind drei wichtige Zeitpunkte zu unterscheiden:
Der formelle Beginn
Der formelle Versicherungsschutz tritt ein, wenn der Versicherungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Dies geschieht durch die Annahme Ihres Antrags durch den Versicherer, die Ihnen schriftlich bestätigt wird.
Der technische Beginn
Als technischer Beginn gilt der im Versicherungsantrag festgelegte Versicherungsbeginn. Dieser kann nur der erste Tag eines Monats sein. Wenn Sie den Antrag bis zum 15. eines Monats einreichen, kann der Versicherungsbeginn noch auf den ersten Tag dieses Monats datiert werden.
Der materielle Beginn
Der tatsächliche Versicherungsschutz (materieller Beginn) greift erst nach Zahlung des ersten Beitrags. Sie haben nach Erhalt des Versicherungsscheins zwei Wochen Zeit, um den ersten Beitrag zu bezahlen.
Wichtige Sonderregelungen für den Versicherungsbeginn:
- Bei der Nachversicherung eines Neugeborenen wird als Versicherungsbeginn der Tag der Geburt vereinbart.
- Eine Rückdatierung ist beim Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung auf den beantragten Monatsersten möglich.
- Eine Vordatierung des Versicherungsbeginns ist bis zu 6 Monate möglich. Bei längeren Zeiträumen müssen neue Gesundheitsangaben gemacht werden.
Für Versicherungsfälle, die vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt auch für Unfallfolgen, die in die Zeit vor dem Versicherungsbeginn fallen.
Was ist eine Rückwärtsversicherung und welche Besonderheiten gelten dabei?
Eine Rückwärtsversicherung ist eine besondere Form des Versicherungsschutzes, bei der der Versicherungsbeginn vor dem eigentlichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt. Sie stellt damit eine wichtige Ausnahme vom üblichen Prinzip der Vorwärtsversicherung dar.
Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen
Die Rückwärtsversicherung ist in § 2 VVG gesetzlich geregelt. Für ihre Wirksamkeit gilt eine zentrale Voraussetzung: Weder Sie als Versicherungsnehmer noch der Versicherer dürfen bei Vertragsabschluss Kenntnis von bereits eingetretenen Versicherungsfällen haben.
Praktische Anwendungsbereiche
In der Praxis finden Sie Rückwärtsversicherungen besonders häufig in folgenden Bereichen:
- Berufshaftpflichtversicherungen, etwa bei Architekten oder IT-Beratern
- Rechtsschutzversicherungen für spezielle Bereiche wie Mietrecht oder Verkehrsrecht
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Unternehmen und Selbstständige
Wichtige Einschränkungen
Der Versicherer wird von der Leistungspflicht frei, wenn Sie bei Vertragsabschluss bereits von einem Schadensfall wussten. Umgekehrt steht dem Versicherer kein Anspruch auf die Versicherungsprämie zu, wenn er bei Vertragsabschluss wusste, dass ein Versicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Wenn Sie als Architekt seit sechs Monaten selbstständig tätig sind und eine Berufshaftpflichtversicherung mit Rückwärtsversicherung abschließen, sind auch Fehler in Ihren Bauzeichnungen aus diesem Zeitraum versichert – vorausgesetzt, Sie hatten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kenntnis von einem konkreten Schaden.
Bei gewerblichen Versicherungen gewähren manche Versicherer einen rückwirkenden Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate nach der Unternehmensgründung. Dies kann besonders für Existenzgründer interessant sein, die sich nicht sofort um den Versicherungsschutz gekümmert haben.
Welche Nachweispflichten hat der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung?
Bei der Antragstellung für eine Versicherung müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Nachweispflichten erfüllen. Der Versicherungsnehmer ist nach § 19 Abs. 1 VVG verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahrumstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss erheblich sind.
Grundlegende Nachweispflichten
Die Anzeigepflicht besteht jedoch ausschließlich für Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Wenn Sie beispielsweise eine Unfallversicherung abschließen möchten, müssen Sie Fragen zu risikorelevanten Freizeitaktivitäten wie Klettern oder Skifahren wahrheitsgemäß beantworten.
Form der Nachweise
Der Versicherer muss seine Fragen in Textform stellen. Eine rein mündliche Erörterung der Fragen oder deren Eingabe in den Computer durch den Versicherungsvertreter ist nicht ausreichend. Sie erfüllen Ihre Anzeigepflicht, indem Sie:
- Die in Textform gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
- Alle angeforderten Unterlagen und Nachweise einreichen
- Bei Änderungen im Versicherungsverhältnis neue Nachweise vorlegen
Besonderheiten bei der Vermittlung
Eine wichtige Besonderheit besteht bei Vertragsabschlüssen mit einem Versicherungsvertreter. Der Vertreter gilt als „Auge und Ohr“ des Versicherers und verfügt über eine Empfangsvollmacht. Wenn Sie dem Versicherungsvertreter relevante Informationen mitteilen, muss sich der Versicherer dieses Wissen zurechnen lassen.
Folgen bei Pflichtverletzungen
Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht können sich für den Versicherer verschiedene Rechte ergeben, wie Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung. Die konkreten Folgen hängen davon ab, ob Sie vorsätzlich, grob fahrlässig oder schuldlos gehandelt haben. Der Versicherer muss seine Rechte wegen einer Pflichtverletzung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Wann kann der Versicherer die Leistung bei einer Unfallversicherung verweigern?
Eine Unfallversicherung kann die Leistung aus verschiedenen rechtlichen und vertraglichen Gründen verweigern. Die wichtigsten Gründe für eine Leistungsverweigerung sind:
Fehlende Kausalität und Vorschäden
Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Invalidität nachweisbar ist. Bei Vorschäden oder Vorerkrankungen kann der sogenannte Mitwirkungsgrad zu einer Leistungsminderung führen. Wenn beispielsweise ein bereits geschädigtes Knie bei einem Sturz nachgibt, kann die Versicherung die Leistung entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Vorschädigung kürzen.
Fristversäumnisse und Obliegenheitsverletzungen
Eine verspätete Schadensmeldung kann zur Leistungskürzung führen. Allerdings ist ein vollständiger Leistungsausschluss nur bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung möglich. Bei fahrlässiger Verletzung der Meldepflicht darf die Versicherung ihre Leistung nur dann kürzen, wenn die Verspätung negative Folgen für die Schadensfeststellung hatte.
Rückwärtsversicherung und Kenntnis des Schadens
Bei einer Rückwärtsversicherung verweigert der Versicherer die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss bereits Kenntnis vom Schadensfall hatte. Die Rückwärtsversicherung deckt nur solche Schäden ab, die vor Vertragsbeginn entstanden sind und von denen der Versicherungsnehmer nichts wusste.
Ausschlussklauseln
Die Versicherung zahlt nicht bei:
- Unfällen durch Bewusstseins- und Geistesstörungen
- Vorsätzlich begangenen Straftaten
- Unfällen im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen
- Schäden durch Kernenergie oder Strahlen
Beweislast und Gutachten
Bei der Leistungsverweigerung liegt die Beweislast für die Unfallbedingtheit der Invalidität beim Versicherten. Besonders bei chronischen Schmerzen oder komplexen Verletzungsfolgen sind oft mehrere unabhängige Gutachten erforderlich. Die Versicherung prüft dabei genau, ob das gemeldete Ereignis die Definition eines Unfalls gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfüllt.
Wie sollte man den Abschluss einer Unfallversicherung dokumentieren?
Grundlegende Dokumentationspflichten
Eine sorgfältige Dokumentation beim Abschluss einer Unfallversicherung ist für die spätere Beweisführung unerlässlich. Der Versicherungsnehmer muss alle gefahrerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Dies betrifft insbesondere Angaben zum Gesundheitszustand und zu besonderen Unfallrisiken wie Extremsportarten.
Erforderliche Unterlagen
Bei Vertragsabschluss sollten folgende Dokumente sorgfältig aufbewahrt werden:
- Die vollständige Vertragsdokumentation mit allen Versicherungsbedingungen
- Die schriftliche Gesundheitserklärung mit allen Angaben zu Vorerkrankungen
- Die Beratungsdokumentation mit Datum und Inhalt des Beratungsgesprächs
- Den Versicherungsschein mit allen Zusatzvereinbarungen
Dokumentation der Gesundheitsangaben
Besondere Sorgfalt ist bei der Dokumentation der Gesundheitsangaben erforderlich. Alle bestehenden Vorerkrankungen müssen schriftlich festgehalten werden. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann später zur Anpassung oder Kündigung des Vertrags führen.
Laufende Aktualisierung
Nach Vertragsabschluss müssen alle Änderungen der gefahrerheblichen Umstände unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt und dokumentiert werden. Dies betrifft etwa:
- Neue gesundheitliche Einschränkungen
- Änderungen bei risikorelevanten Freizeitaktivitäten
- Berufliche Veränderungen mit erhöhtem Unfallrisiko
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Rückwärtsversicherung
Eine Rückwärtsversicherung liegt vor, wenn ein Versicherungsvertrag für einen Zeitraum abgeschlossen wird, der vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt. Dies ist grundsätzlich möglich, aber nach § 2 VVG nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss noch keine Kenntnis vom Schadensfall hatte. Rückwärtsversicherungen sind besonders betrugsanfällig, da Versicherungsnehmer versuchen könnten, nach einem Schaden noch schnell eine Versicherung abzuschließen.
Beispiel: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall und versucht danach, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, die bereits vor dem Unfallzeitpunkt gelten soll.
Vertragserklärung
Die Vertragserklärung ist die verbindliche Willensäußerung einer Partei zum Abschluss eines Vertrags. Im Versicherungsrecht ist besonders der genaue Zeitpunkt der Abgabe wichtig, da dieser für Beginn und Wirksamkeit des Versicherungsschutzes entscheidend sein kann. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Abgabe liegt beim Versicherungsnehmer.
Beispiel: Das Ausfüllen und Absenden eines Versicherungsantrags ist eine Vertragserklärung des Versicherungsnehmers.
Leistungsfreiheit
Bezeichnet den Zustand, in dem ein Versicherer von seiner Pflicht zur Leistungserbringung befreit ist, obwohl grundsätzlich ein Versicherungsfall vorliegt. Dies kann verschiedene rechtliche Gründe haben, wie etwa Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers oder, wie im Text, die Unwirksamkeit einer Rückwärtsversicherung nach § 2 VVG.
Beispiel: Ein Versicherer muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Rückwärtsversicherung bereits vom Schadensfall wusste.
Beweislast
Die rechtliche Verpflichtung einer Prozesspartei, bestimmte Tatsachen zu beweisen. Kann die beweisbelastete Partei den Beweis nicht erbringen, geht dies zu ihren Lasten. Im Versicherungsrecht muss der Versicherungsnehmer oft das Vorliegen des Versicherungsfalls und die Einhaltung von Fristen beweisen.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer muss beweisen, wann er seinen Versicherungsantrag abgegeben hat, wenn er sich darauf beruft.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 2 S. 2 VVG: Diese Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Leistungsfreiheit des Versicherers unter bestimmten Bedingungen. Ein Versicherer ist von der Leistungspflicht befreit, wenn bestimmte im Vertrag festgelegte Voraussetzungen eintreten. Im vorliegenden Fall beruft sich die Beklagte auf diese Bestimmung, um die Leistungspflicht aus der privaten Unfallversicherung abzulehnen. Sie argumentiert, dass eine Rückwärtsversicherung vorliegt, wodurch die Leistungsfreiheit greift.
- § 522 Abs. 2 ZPO: Dieser Paragraph der Zivilprozessordnung bezieht sich auf die formellen Anforderungen für die Einlegung eines Rechtsmittels. Er legt fest, dass ein Rechtsmittel binnen einer bestimmten Frist eingelegt werden muss und unter welchen Umständen es als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen werden kann. Das Oberlandesgericht Brandenburg verweist auf diese Vorschrift, um die Berufung des Klägers als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen, da die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO: Diese Vorschrift behandelt die Voraussetzungen für die endgültige Entscheidung eines Gerichts. Sie stellt klar, dass eine Entscheidung endgültig ist, wenn keine weiteren Rechtsmittel mehr offenstehen oder diese ausgesprachen wurden. Im vorliegenden Fall verweist das Gericht auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils gemäß dieser Vorschrift, um den Sach- und Streitstand festzulegen und die Entscheidung zu begründen.
- § 59 Abs. 2 VVG: Diese Bestimmung im Versicherungsvertragsgesetz regelt die Tätigkeit von Versicherungsvertretern und ihre Pflichten gegenüber dem Versicherer. Ein Versicherungsvertreter handelt im Interesse des Versicherers und ist verpflichtet, diesen auf drohende Gefahren hinzuweisen. Der Kläger wartete als selbstständiger Versicherungsvertreter der Beklagten tätig und handelte gemäß dieser Vorschrift, was die Grundlage für die Argumentation der Beklagten hinsichtlich der Leistungsfreiheit bildet.
- GKG-KV Nr. 1222: Diese Regelung des Gerichtskostengesetzes (GKG) betrifft die Kostenersparnis bei bestimmten Verfahrensschritten. Der Kläger erwägt, die Berufung zurückzunehmen, um Kosten gemäß dieser Bestimmung zu sparen. Dies beeinflusst die Entscheidung darüber, ob die Berufung fortgesetzt oder zurückgezogen wird, und ist somit ein wichtiger Aspekt im aktuellen Rechtsstreit.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 11 U 265/23 – Beschluss vom 15.03.2024
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