Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet „Kausalität“ im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung?
- Wie wird der Kausalitätsnachweis bei einer Unfallversicherung erbracht?
- Was ist ein Sachverständigengutachten und welche Rolle spielt es bei der Beurteilung der Kausalität?
- Was kann ich tun, wenn die Versicherung den Kausalitätsnachweis ablehnt?
- Welche Faktoren können die Beurteilung der Kausalität erschweren?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Hinweise und Tipps
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 3 U 108/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Frankfurt
- Datum: 03.01.2024
- Aktenzeichen: 3 U 108/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren (Entscheidung durch Beschluss)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Partei, die Berufung eingelegt hat, nachdem ihre Zahlungsklage über 76.693,77 € vom Landgericht Frankfurt (Az. 2-23 O 385/20) abgewiesen wurde.
- Beklagte: Partei, die beantragt hat, die Berufung zurückzuweisen.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Klägerin legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.04.2023 (Az. 2-23 O 385/20) ein. Mit diesem Urteil war ihre Forderung auf Zahlung von 76.693,77 € nebst Zinsen abgewiesen worden.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Zahlungsklage Aussicht auf Erfolg hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht war einstimmig der Meinung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine mündliche Verhandlung wurde deshalb als nicht notwendig erachtet. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung, die eine Entscheidung durch Urteil erfordern würde. Das Gericht verwies zur Begründung auf einen früheren Hinweisbeschluss vom 13.11.2023 und stellte fest, dass die letzte Stellungnahme der Klägerin keine neuen, überzeugenden Argumente enthielt.
- Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das vorherige Urteil des Landgerichts ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung (110 % des zu vollstreckenden Betrags) abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf bis zu 80.000 € festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
OLG Frankfurt: Berufung in Unfallversicherungsstreit zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zurückgewiesen. In dem Rechtsstreit ging es um Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung. Die Klägerin machte geltend, ein Sturzereignis sei ursächlich für eine später diagnostizierte Arthrose in ihrem Daumen gewesen.
Verfahrensgang und Vorinstanz
Die Klägerin hatte bereits vor dem Landgericht Frankfurt (Az. 2-23 O 385/20) geklagt, um von ihrer Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung in Höhe von 76.693,77 Euro zu erhalten. Das Landgericht wies die Klage jedoch mit Urteil vom 27. April 2023 ab. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung beim OLG Frankfurt ein.
Kern des Streits: Die Kausalitätsfrage
Zentraler Punkt des Rechtsstreits war die Frage der Kausalität: War der von der Klägerin erlittene Sturz tatsächlich die Ursache für die Arthrose im Daumengelenk? Nach den Bedingungen der privaten Unfallversicherung ist eine Leistungspflicht nur gegeben, wenn ein Unfallereignis direkt zu einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung führt.
Argumentation der Klägerin
Die Klägerin argumentierte, sie habe sich bei dem Sturz durch eine Abfangbewegung verletzt. Diese Bewegung oder eine daraus resultierende längere Schonhaltung habe zur Überlastung des Gelenks geführt und somit die Arthrose verursacht oder zumindest wesentlich verschlimmert. Sie legte im Verfahren dar, wie der Unfall ihrer Ansicht nach zu den Beschwerden geführt habe.
Die Rolle des Sachverständigengutachtens
Das Landgericht hatte zur Klärung der medizinischen Zusammenhänge ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieser Experte sollte beurteilen, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Sturz und der Arthrose besteht. Dem Sachverständigen wurden auch die schriftlichen Ausführungen der Klägerin zu möglichen unfallbedingten Ursachen übermittelt.
Ergebnis der Begutachtung
Der Sachverständige kam in seinem Gutachten zu einem klaren Ergebnis: Der Sturz habe keinen irgendwie gearteten Einfluss auf die Entstehung der Arthrose gehabt. Auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung vor Gericht, bei der die Klägervertreterin den Gutachter explizit auf die von der Klägerin angeführte lange Schonhaltung hinwies, blieb der Experte bei seiner Einschätzung.
Einschätzung durch das OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt schloss sich der Bewertung des Landgerichts und des Sachverständigen an. Die Argumentation der Klägerin, die Abfangbewegung habe das Gelenk überlastet, wertete das Gericht als „fernliegende Spekulation“, für die jegliche Anhaltspunkte fehlten. Es betonte die erhebliche Berufserfahrung des Sachverständigen und die Nachvollziehbarkeit seiner Ausführungen.
Kritik an Rekonstruktionsfähigkeit zurückgewiesen
Die von der Klägerin geäußerte Kritik, der Sachverständige und das Gericht seien nicht in der Lage, die physikalisch-mechanischen Wirkungen des Unfalls zu rekonstruieren, wies das OLG zurück. Eine solche Rekonstruktion sei mangels konkreter Anknüpfungstatsachen ohnehin nicht möglich, sei aber auch nicht entscheidend gewesen. Maßgeblich war die medizinische Bewertung des Experten.
Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 522 ZPO
Das OLG Frankfurt entschied über die Berufung im sogenannten Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn das Berufungsgericht einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Einstimmige Überzeugung des Senats
Der zuständige Senat des OLG war einstimmig der Auffassung, dass die Berufung der Klägerin keine Chance auf Erfolg hat. Bereits in einem Hinweisbeschluss vom 13. November 2023 hatte das Gericht diese Einschätzung mitgeteilt. Die nachfolgende Stellungnahme der Klägerin enthielt nach Ansicht des Gerichts keine neuen Argumente, die eine andere Bewertung rechtfertigen würden.
Folgen der Entscheidung
Mit dem Beschluss vom 3. Januar 2024 (Az.: 3 U 108/23) wurde die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt Rechtskräftig. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung für die geltend gemachte Arthrose.
Kosten und Vollstreckbarkeit
Die Kosten des Berufungsverfahrens muss die Klägerin tragen. Das Urteil des Landgerichts ist nun vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte (Versicherung) nur abwenden, wenn sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages erbringt, sofern die Beklagte nicht ihrerseits zuvor Sicherheit leistet. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf bis zu 80.000 Euro festgesetzt.
Bedeutung für Betroffene
Hohe Hürden bei Kausalitätsnachweis
Dieses Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis der Kausalität in der privaten Unfallversicherung. Versicherte müssen beweisen, dass ein Unfall die alleinige oder zumindest wesentliche Ursache für eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung ist. Bestehende Vorschädigungen oder degenerative Erkrankungen wie Arthrose erschweren diesen Nachweis erheblich.
Zentrale Rolle von Gutachten
Medizinische Sachverständigengutachten spielen in solchen Fällen eine zentrale Rolle. Gerichte stützen ihre Entscheidungen maßgeblich auf die Expertise der Gutachter. Wenn ein erfahrener Gutachter einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden nachvollziehbar verneint, sind die Erfolgsaussichten einer Klage gering.
Spekulationen reichen nicht aus
Die Entscheidung zeigt auch, dass bloße Vermutungen oder spekulative Überlegungen zum Unfallhergang und dessen Folgen nicht ausreichen. Versicherte müssen konkrete Anhaltspunkte und medizinisch plausible Erklärungen liefern, warum gerade der Unfall die spezifische Gesundheitsstörung verursacht haben soll.
Bedeutung des § 522 ZPO Verfahrens
Für Klägerinnen und Kläger bedeutet die Anwendung des § 522 ZPO, dass eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden kann, wenn das Gericht sie für offensichtlich aussichtslos hält. Dies beschleunigt zwar das Verfahren, kann für die betroffene Partei aber auch bedeuten, dass sie ihre Argumente nicht nochmals mündlich vor dem Berufungsgericht vortragen kann.
Wichtigkeit klarer medizinischer Dokumentation
Für Versicherte, die nach einem Unfall Ansprüche geltend machen wollen, ist eine zeitnahe und detaillierte ärztliche Dokumentation der Unfallfolgen von großer Bedeutung. Diese kann später als Grundlage für den Nachweis dienen, dass spezifische Beschwerden tatsächlich auf das Unfallereignis zurückzuführen sind und nicht auf andere Ursachen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Der Fall zeigt, dass Versicherte bei Unfällen die vertraglichen Fristen zur Feststellung und Geltendmachung von Invalidität strikt einhalten müssen. Das Gericht wies die Klage ab, da kein eindeutiger kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und der später aufgetretenen Arthrose im Daumen nachgewiesen werden konnte – der medizinische Sachverständigenbeweis war hier ausschlaggebend. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie nach Unfällen zeitnah ärztliche Untersuchungen vornehmen lassen sollten und alle potentiellen Verletzungsfolgen dokumentieren müssen, um spätere Ansprüche durchsetzen zu können.
Benötigen Sie Hilfe?
Unterstützung bei strittigen Unfallversicherungsfällen
Viele Betroffene erleben, dass der Zusammenhang zwischen einem Unfall und später auftretenden Beschwerden schwer nachzuweisen ist. Gerade wenn bereits Vorerkrankungen oder altersbedingte Veränderungen bestehen, verlangen Versicherungen und Gerichte oft sehr konkrete medizinische Belege für die Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Unsere Kanzlei prüft sorgfältig, welche Unterlagen und Argumentationen erforderlich sind, um Ihre Ansprüche bestmöglich darzustellen. Dabei begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, analysieren die Gutachtenlage und entwickeln eine klare rechtliche Strategie, die Ihre Interessen sachlich und fundiert vertritt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Kausalität“ im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung?
Im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung bedeutet „Kausalität“ einfach den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang. Es geht um die entscheidende Frage: Ist der Unfall die tatsächliche Ursache für Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung (z.B. eine Verletzung oder deren Dauerfolgen)?
Die Versicherung leistet nur dann, wenn dieser ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Nachweis gibt es in der Regel keine Leistung aus der Unfallversicherung.
Der Nachweis des Zusammenhangs
Stellen Sie es sich wie eine Kette vor: Das Unfallereignis ist das erste Glied, die gesundheitliche Beeinträchtigung das letzte. Die Kausalität ist die Frage, ob diese Kette ohne Unterbrechung besteht. Der Unfall muss also direkt oder indirekt zur Verletzung oder zu den Dauerfolgen geführt haben, die Sie geltend machen möchten.
Herausforderungen bei der Beweisführung
Der Nachweis dieser Kausalität kann manchmal komplex sein. Das gilt besonders, wenn bereits vor dem Unfall gesundheitliche Probleme bestanden (sogenannte Vorerkrankungen). Dann muss geklärt werden, ob der Unfall die alleinige Ursache war oder ob er eine bestehende Erkrankung vielleicht nur verschlimmert hat – und wenn ja, in welchem Umfang dies für die Versicherungsleistung relevant ist. Auch wenn zwischen Unfall und dem Auftreten oder der Verschlimmerung der Beschwerden einige Zeit vergeht, kann der Nachweis schwieriger werden.
Die Rolle ärztlicher Gutachten
Eine zentrale Rolle bei der Klärung der Kausalität spielen ärztliche Unterlagen und Gutachten. Ärzte beurteilen aus medizinischer Sicht, ob die festgestellte Gesundheitsbeeinträchtigung typischerweise durch ein solches Unfallereignis verursacht werden kann und ob andere Ursachen ausgeschlossen oder unwahrscheinlich sind. Medizinische Gutachter werden oft von der Versicherung beauftragt oder im Streitfall auch von Gerichten hinzugezogen, um diesen Zusammenhang objektiv zu bewerten. Ihre Einschätzung ist häufig entscheidend dafür, ob die Versicherung den ursächlichen Zusammenhang als nachgewiesen ansieht.
Wie wird der Kausalitätsnachweis bei einer Unfallversicherung erbracht?
Damit Ihre private Unfallversicherung nach einem Unfall Leistungen zahlt, müssen Sie nachweisen, dass der Unfall die Ursache für Ihre Verletzung und eine möglicherweise daraus resultierende dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung (Invalidität) ist. Dieser notwendige Zusammenhang wird als Kausalität bezeichnet. Der Nachweis dieser Kausalität ist ein zentraler Punkt im Prozess.
Welche Beweismittel sind wichtig?
Um den Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden zu belegen, sind verschiedene Beweismittel relevant. Die wichtigsten sind:
- Ärztliche Unterlagen: Dies ist oft das entscheidende Beweismittel. Dazu gehören ärztliche Atteste, Berichte von Erstbehandlungen (z. B. im Krankenhaus oder beim Hausarzt), Befundberichte von Fachärzten, Entlassungsberichte aus Kliniken oder Reha-Einrichtungen sowie Röntgenbilder oder andere bildgebende Verfahren. Diese Dokumente sollten den Unfall, die festgestellten Verletzungen, die Behandlung und den Heilungsverlauf detailliert beschreiben.
- Medizinische Gutachten: Insbesondere bei komplexeren Verletzungen, unklaren Zusammenhängen oder wenn die Versicherung Zweifel hat, kann ein medizinisches Gutachten erforderlich werden. Ein unabhängiger ärztlicher Gutachter untersucht dann den Fall und erstellt eine Expertise, in der er bewertet, ob und inwieweit der Unfall die Ursache für die Gesundheitsschäden ist. Solche Gutachten werden oft von der Versicherung beauftragt oder im Streitfall von einem Gericht eingeholt.
- Zeugenaussagen: Wenn es Zeugen für den Unfallhergang gibt, können deren Aussagen hilfreich sein, um zu belegen, wie sich der Unfall ereignet hat. Dies kann wichtig sein, um zu zeigen, dass der Unfall geeignet war, die geltend gemachten Verletzungen zu verursachen.
- Eigene Dokumentation: Auch Ihre eigenen Aufzeichnungen können nützlich sein. Dazu gehören zum Beispiel ein selbst erstellter Unfallbericht, Fotos von der Unfallstelle oder den sichtbaren Verletzungen kurz nach dem Unfall.
Wie werden die Beweise bewertet?
Die Versicherung prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und entscheidet auf dieser Grundlage, ob sie den Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden als nachgewiesen ansieht. Sie als Versicherungsnehmer tragen die Beweislast dafür, dass der Unfall die Ursache für den Schaden ist.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, prüft das Gericht die Beweismittel. Häufig wird dann ein unabhängiger Sachverständiger (medizinischer Gutachter) beauftragt. Das Gericht muss die volle Überzeugung gewinnen, dass der Unfall die Ursache für den Gesundheitsschaden ist. Eine bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit reichen in der Regel nicht aus. Juristisch spricht man vom Vollbeweis. Das bedeutet, der Zusammenhang muss mit einem Grad an Sicherheit feststehen, der vernünftige Zweifel ausschließt.
Warum ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend?
Eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation von Anfang an ist für den Nachweis der Kausalität von großer Bedeutung.
- Zeitlicher Zusammenhang: Es ist wichtig, dass Sie möglichst unmittelbar nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen, auch wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen. Die erste ärztliche Feststellung der Verletzungen kurz nach dem Unfall ist ein starkes Indiz für den Zusammenhang.
- Nachvollziehbarkeit: Je genauer der Unfallhergang, die erlittenen Verletzungen, die durchgeführten Behandlungen und der gesamte Krankheitsverlauf dokumentiert sind, desto besser kann der erforderliche Ursachenzusammenhang nachvollzogen und bewiesen werden. Fehlende oder lückenhafte ärztliche Berichte können den Nachweis erheblich erschweren.
Eine klare und vollständige Dokumentation bildet die Grundlage für die Bewertung durch die Versicherung und gegebenenfalls durch ein Gericht.
Was ist ein Sachverständigengutachten und welche Rolle spielt es bei der Beurteilung der Kausalität?
Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Experten zu einer bestimmten Frage. Stellen Sie sich vor, nach einem Unfall muss geklärt werden, ob eine bestimmte Verletzung tatsächlich durch diesen Unfall verursacht wurde. Oft fehlt Richtern, Versicherungen oder den Beteiligten selbst das nötige Fachwissen (z.B. medizinisches Wissen), um dies sicher beurteilen zu können. Hier kommt der Sachverständige ins Spiel.
Was genau ist ein Sachverständigengutachten und warum ist es wichtig für die Kausalität?
Ein Gutachten liefert eine fundierte Einschätzung aufgrund speziellen Fachwissens. Im Bereich der Unfallversicherung geht es dabei sehr häufig um die Kausalität: Es muss geklärt werden, ob der Unfall die Ursache für einen bestimmten Gesundheitsschaden oder dessen Verschlimmerung ist. Der Sachverständige (oft ein Arzt einer bestimmten Fachrichtung) prüft diesen Zusammenhang.
Das Gutachten hilft dabei, Klarheit über komplexe Sachverhalte zu schaffen. Es dient als Grundlage für Entscheidungen, zum Beispiel darüber, ob die Unfallversicherung Leistungen zahlen muss. Ohne einen nachgewiesenen Ursachenzusammenhang (Kausalität) zwischen Unfall und Schaden gibt es in der Regel keine Leistung. Das Gutachten ist daher oft ein zentrales Beweismittel.
Wer beauftragt den Sachverständigen und welche Anforderungen muss er erfüllen?
Ein Sachverständiger kann auf unterschiedliche Weise beauftragt werden:
- Durch ein Gericht: Wenn in einem Gerichtsverfahren eine Fachfrage geklärt werden muss, beauftragt das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen. Dieses Gutachten hat oft besonderes Gewicht.
- Durch eine Versicherung: Versicherungen beauftragen häufig Sachverständige (z.B. Ärzte ihres Vertrauens oder externe Gutachter), um im Rahmen der Leistungsprüfung die Kausalität zu beurteilen.
- Durch eine Privatperson: Sie können auch selbst einen Sachverständigen beauftragen, um ein Privatgutachten erstellen zu lassen, beispielsweise um Ihre Position gegenüber der Versicherung oder vor Gericht zu untermauern.
Ein Sachverständiger muss über besondere Sachkunde auf seinem Fachgebiet verfügen. Dies wird meist durch Ausbildung, Weiterbildungen und langjährige Berufserfahrung nachgewiesen. Viele Sachverständige sind öffentlich bestellt und vereidigt, was ein Zeichen für geprüfte Qualifikation, Vertrauenswürdigkeit und Unabhängigkeit ist. Wichtig ist, dass der Sachverständige objektiv und unparteiisch ist.
Wie ist ein Gutachten aufgebaut und was steht drin?
Ein Gutachten folgt meist einem strukturierten Aufbau, um nachvollziehbar zu sein:
- Auftrag: Was genau soll der Sachverständige prüfen? (Die konkrete Beweisfrage)
- Anknüpfungstatsachen: Auf welcher Grundlage erstellt der Sachverständige sein Gutachten? (z.B. Unfallhergang, vorliegende Arztbriefe, Röntgenbilder, Untersuchungsberichte)
- Befunderhebung: Was hat der Sachverständige selbst festgestellt? (z.B. durch eine eigene ärztliche Untersuchung, Analyse von Unterlagen)
- Fachliche Beurteilung: Das Kernstück. Hier erklärt der Sachverständige die Zusammenhänge aus seiner fachlichen Sicht. Er analysiert, ob der Unfall geeignet war, den Schaden zu verursachen, und ob andere Ursachen ausgeschlossen werden können. Hier wird die Frage der Kausalität beantwortet.
- Ergebnis: Eine zusammenfassende, klare Antwort auf die gestellte Frage.
Das Gutachten muss verständlich und nachvollziehbar sein, auch für Nicht-Experten (insbesondere das Gericht). Der Sachverständige muss seine Schlussfolgerungen logisch begründen.
Kann man ein Gutachten anzweifeln?
Ja, ein Sachverständigengutachten ist keine unumstößliche Wahrheit, sondern eine fachliche Einschätzung. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Gutachtens haben, gibt es Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
- Fragen stellen: Im Gerichtsverfahren können Fragen an den Sachverständigen gerichtet werden, um Unklarheiten zu beseitigen oder auf Widersprüche hinzuweisen.
- Einwände vorbringen: Sie können begründet darlegen, warum Sie das Gutachten für fehlerhaft halten (z.B. weil bestimmte Befunde nicht berücksichtigt wurden oder die Schlussfolgerungen nicht logisch erscheinen).
- Gegengutachten / Privatgutachten: Sie haben die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten durch einen anderen Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Privatgutachten kann helfen, Fehler im ersten Gutachten aufzuzeigen oder eine alternative fachliche Sichtweise darzulegen. Ein Gericht muss ein solches Privatgutachten zur Kenntnis nehmen und würdigen, ist aber nicht daran gebunden wie an das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen. Es kann aber Anlass für das Gericht sein, weitere Aufklärung zu betreiben, z.B. durch ein Obergutachten.
Die Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten ist ein wichtiger Teil bei der Klärung der Kausalität in der Unfallversicherung.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung den Kausalitätsnachweis ablehnt?
Wenn Ihre Unfallversicherung eine Leistung ablehnt, weil sie den Zusammenhang zwischen dem Unfall und Ihrem Gesundheitsschaden (die sogenannte Kausalität) nicht anerkennt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Entscheidung endgültig ist. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Mögliche Schritte nach einer Ablehnung
Eine Ablehnung durch die Versicherung basiert oft auf deren Einschätzung der medizinischen Unterlagen oder Gutachten. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Unfall sehr wohl die Ursache für Ihre Beschwerden ist, stehen Ihnen grundsätzlich folgende Wege offen:
- Widerspruch oder Beschwerde bei der Versicherung:
- Sie können der Entscheidung der Versicherung schriftlich widersprechen. In diesem Schreiben legen Sie dar, warum Sie die Ablehnung für falsch halten.
- Es ist entscheidend, Ihren Standpunkt gut zu begründen. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die den Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden belegen könnten (z.B. Arztberichte, Gutachten, Zeugenaussagen).
- Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen oder das Ablehnungsschreiben auf Informationen zum Beschwerdeverfahren und eventuellen Fristen.
- Anrufung des Versicherungsombudsmanns:
- Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie können dort kostenlos eine Beschwerde einreichen, wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind.
- Der Ombudsmann prüft den Fall und gibt eine Empfehlung ab oder trifft bis zu einem bestimmten Streitwert eine für die Versicherung bindende Entscheidung. Das Verfahren ist außergerichtlich.
- Klage vor Gericht:
- Wenn der Widerspruch bei der Versicherung und auch eine eventuelle Schlichtung nicht erfolgreich waren, bleibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Anspruch vor einem Zivilgericht einzuklagen.
- Das Gericht prüft dann unabhängig, ob die Voraussetzungen für eine Leistung aus der Unfallversicherung vorliegen, insbesondere ob der Unfall tatsächlich die Ursache für den geltend gemachten Schaden ist. Oft werden hierfür gerichtliche Gutachten eingeholt.
Die Bedeutung von Nachweisen und Fristen
Im Streitfall kommt es maßgeblich darauf an, wer was beweisen muss. In der Unfallversicherung müssen in der Regel Sie als Versicherungsnehmer nachweisen, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass dieser Unfall zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, der einen Anspruch auf Versicherungsleistungen begründet.
- Kausalität verständlich erklärt: Die Versicherung prüft, ob eine klare Ursache-Wirkungs-Kette zwischen dem Unfallereignis und den gesundheitlichen Folgen besteht. Kann dieser Zusammenhang aus Sicht der Versicherung nicht ausreichend nachgewiesen werden, lehnt sie die Leistung ab.
- Sammeln Sie Beweise: Um den Zusammenhang darzulegen, sind aussagekräftige medizinische Unterlagen (Arztberichte, Diagnosen, Gutachten) besonders wichtig. Je klarer diese den Zusammenhang belegen, desto besser ist Ihre Position.
- Achten Sie auf Fristen: Für die Einlegung eines Widerspruchs oder die Erhebung einer Klage gelten gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten. Versäumen Sie eine Frist, können Sie Ihre Ansprüche möglicherweise nicht mehr durchsetzen, selbst wenn sie berechtigt wären. Informationen zu den Fristen finden Sie oft im Ablehnungsschreiben der Versicherung oder in Ihren Versicherungsbedingungen.
Welche Faktoren können die Beurteilung der Kausalität erschweren?
Der Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden direkt und wesentlich durch einen Unfall verursacht wurde (die sogenannte Kausalität), ist eine zentrale Voraussetzung für Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Beurteilung dieses Ursachenzusammenhangs kann jedoch durch verschiedene Umstände kompliziert werden.
Es geht darum festzustellen, ob der Unfall die rechtlich wesentliche Ursache für den Gesundheitsschaden war. Das bedeutet, der Unfall muss einen entscheidenden Beitrag zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens geleistet haben und darf nicht völlig unbedeutend im Vergleich zu anderen möglichen Ursachen sein.
Folgende Faktoren können diese Beurteilung erschweren:
Vorerkrankungen und Vorschäden
- Bestanden bereits vor dem Unfall gesundheitliche Probleme oder Schäden an dem betroffenen Körperteil (z.B. eine Arthrose im Knie, eine frühere Verletzung der Schulter)?
- In solchen Fällen muss genau geprüft werden, ob der aktuelle Gesundheitsschaden allein durch den Unfall verursacht wurde oder ob er (auch) auf die bereits vorhandene Schwächung oder Schädigung zurückzuführen ist.
- Beispiel: Wenn jemand mit einem bereits stark vorgeschädigten Knie stolpert und sich das Knie verletzt, ist zu klären, inwieweit der Sturz (Unfall) und inwieweit die Vorschädigung für die aktuellen Beschwerden verantwortlich sind. Die Leistung der Unfallversicherung bezieht sich nur auf den unfallbedingten Anteil des Schadens.
Altersbedingte Verschleißerscheinungen (Degeneration)
- Mit zunehmendem Alter treten natürliche Verschleißerscheinungen am Körper auf (z.B. an Gelenken, der Wirbelsäule). Diese nennt man degenerative Veränderungen.
- Ereignet sich ein Unfall, können Beschwerden auftreten, die sowohl durch den Unfall als auch durch den altersbedingten Verschleiß bedingt sein könnten.
- Beispiel: Nach einem leichten Auffahrunfall treten Rückenschmerzen auf. Hier muss untersucht werden, ob die Schmerzen eine direkte Folge des Unfalls sind oder ob sie überwiegend auf bereits bestehenden, altersbedingten Veränderungen der Wirbelsäule beruhen, die vielleicht auch ohne den Unfall zu Schmerzen geführt hätten.
Andere mögliche Ursachen
- Manchmal kommen neben dem Unfall andere Ereignisse oder Umstände als Ursache für den Gesundheitsschaden in Betracht (konkurrierende Ursachen).
- Es muss geklärt werden, ob der Unfall tatsächlich die wesentliche Ursache war oder ob andere Faktoren eine größere Rolle spielten.
- Beispiel: Jemand erleidet nach einem Unfall Schwindelanfälle. Es muss geprüft werden, ob der Schwindel tatsächlich vom Unfall herrührt oder ob möglicherweise eine unabhängige Erkrankung (z.B. des Innenohrs oder Herz-Kreislauf-Systems) die eigentliche Ursache ist.
Die Rolle der medizinischen Bewertung
Wegen dieser möglichen Überschneidungen ist die Abgrenzung zwischen unfallbedingten und nicht-unfallbedingten Schäden oft schwierig. Sie erfordert in der Regel eine sorgfältige medizinische Bewertung, häufig durch ärztliche Gutachten. Diese Gutachten analysieren den Unfallhergang, die Art der Verletzung, die medizinische Vorgeschichte und den aktuellen Gesundheitszustand, um den Anteil des Schadens zu bestimmen, der ursächlich auf den Unfall zurückzuführen ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei eines Rechtsstreits eine Entscheidung eines Gerichts der ersten Instanz (hier: Landgericht) von der nächsthöheren Instanz (hier: Oberlandesgericht) überprüfen lassen kann (§§ 511 ff. Zivilprozessordnung – ZPO). Das Berufungsgericht prüft das Urteil auf Rechtsfehler und, in bestimmtem Umfang, auch auf Fehler bei der Feststellung des Sachverhalts. Ziel der Klägerin war es hier, das abweisende Urteil des Landgerichts aufheben zu lassen und doch noch ihre Versicherungsleistung zu erhalten.
Beispiel: Wenn Sie mit einem Urteil des Amtsgerichts in einer Mietsache nicht einverstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landgericht einlegen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Kausalität
Kausalität beschreibt im juristischen Sinne den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Handlung oder einem Ereignis und einem eingetretenen Erfolg oder Schaden. Im vorliegenden Fall war entscheidend, ob der Sturz der Klägerin (Ereignis) die Arthrose im Daumen (Schaden) rechtlich relevant verursacht hat. Nach den Versicherungsbedingungen war dieser Nachweis der Kausalität Voraussetzung für die Leistungspflicht der Versicherung; ohne diesen Nachweis gibt es kein Geld. Gerichte prüfen oft, ob das Ereignis nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (Conditio-sine-qua-non-Formel), und ob der Erfolg eine typische, vorhersehbare Folge des Ereignisses ist.
Beispiel: Wenn jemand bei Rot über eine Ampel fährt und einen Unfall verursacht, ist das Überfahren der roten Ampel kausal für den Unfallschaden. Wenn derselbe Fahrer Stunden später einen Strafzettel wegen Falschparkens erhält, besteht keine Kausalität zwischen dem Rotlichtverstoß und dem Strafzettel.
Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten ist ein Beweismittel im Gerichtsverfahren, bei dem ein externer Experte (Sachverständiger) vom Gericht beauftragt wird, zu bestimmten Fachfragen Stellung zu nehmen, für deren Beurteilung dem Gericht die nötige Sachkunde fehlt (§§ 402 ff. ZPO). Im konkreten Fall wurde ein medizinischer Sachverständiger beauftragt, um die Frage der Kausalität zwischen dem Sturz und der Arthrose zu klären. Das Gericht stützt seine Entscheidung maßgeblich auf dieses Gutachten, da es die notwendige Expertise zur Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge liefert.
Beispiel: Bei einem Prozess wegen Baumängeln an einem Haus beauftragt das Gericht oft einen Bausachverständigen, der in einem Gutachten die Ursachen und die Behebungskosten der Mängel feststellt.
Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO
Dies ist ein vereinfachtes Verfahren, in dem ein Berufungsgericht eine Berufung zurückweisen kann, ohne eine mündliche Verhandlung durchzuführen (§ 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung – ZPO). Voraussetzung ist, dass das Gericht (der Senat) einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung besitzt und eine mündliche Verhandlung nicht aus anderen Gründen erforderlich ist. Das OLG Frankfurt hat hier von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, weil es die Berufung der Klägerin für aussichtslos hielt.
Beispiel: Reicht eine Partei eine Berufung ein, die lediglich bereits widerlegte Argumente wiederholt und keine neuen, stichhaltigen Gründe für eine andere Entscheidung nennt, kann das Berufungsgericht die Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 ZPO schnell zurückweisen.
Rechtskräftig
Ein Urteil oder Beschluss ist rechtskräftig, wenn er mit ordentlichen Rechtsmitteln (wie Berufung oder Revision) nicht mehr angefochten werden kann. Die Entscheidung ist dann endgültig und bindend für die beteiligten Parteien (§ 705 ZPO). Im vorliegenden Fall wurde das Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig, weil das OLG Frankfurt die Berufung der Klägerin zurückgewiesen hat und keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind oder eingelegt wurden.
Beispiel: Wenn nach einem Scheidungsurteil die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln abgelaufen ist, wird das Urteil rechtskräftig, die Scheidung ist damit endgültig vollzogen.
Kosten des Berufungsverfahrens
Damit sind die Gerichts- und Anwaltskosten gemeint, die im Rahmen des Berufungsverfahrens anfallen. Nach der Zivilprozessordnung (§ 91 ZPO) gilt grundsätzlich das Prinzip, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Da die Berufung der Klägerin zurückgewiesen wurde, gilt sie als unterlegen und muss daher sowohl ihre eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der gegnerischen Versicherung für das Berufungsverfahren übernehmen.
Beispiel: Wenn Sie jemanden auf Schadensersatz verklagen, zunächst gewinnen, der Beklagte aber in Berufung geht und dort gewinnt, müssen Sie in der Regel die gesamten Kosten (Gericht, eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt) für beide Instanzen tragen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Kausalität im Schadensersatzrecht: Im Schadensersatzrecht muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem schädigenden Ereignis und dem entstandenen Schaden bestehen. Das bedeutet, der Schaden muss eine direkte Folge des Ereignisses sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Sturz der Klägerin und ihrer Arthrose festgestellt, weshalb ihre Schadensersatzforderung abgelehnt wurde.
- Beweislast im Zivilprozess: Grundsätzlich trägt die Partei die Beweislast für Tatsachen, die ihren Anspruch begründen. Wer also Schadensersatz fordert, muss beweisen, dass der Schaden durch das schädigende Ereignis verursacht wurde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin konnte nicht ausreichend beweisen, dass ihre Arthrose durch den Sturz verursacht wurde, weshalb sie den Prozess verloren hat.
- Sachverständigengutachten im Zivilprozess: Gerichte beauftragen oft Sachverständige, um komplexe Sachverhalte, wie medizinische Fragen, zu klären. Das Gutachten eines Sachverständigen ist ein wichtiges Beweismittel im Prozess. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stützte sich maßgeblich auf das Gutachten eines Sachverständigen, der einen Zusammenhang zwischen Sturz und Arthrose verneinte, was entscheidend für die Urteilsfindung war.
- § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (Zurückweisung Berufung): Nach dieser Vorschrift kann ein Berufungsgericht eine Berufung ablehnen, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und keine mündliche Verhandlung nötig ist. Dies dient der Verfahrensbeschleunigung in klaren Fällen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ohne weitere mündliche Verhandlung zurückgewiesen, da es keine Erfolgsaussichten für die Berufung sah.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Versicherte mit einer privaten Unfallversicherung bei Ansprüchen nach einem Unfall
Ein Sturz oder ein anderer Unfall ist schnell passiert. Manchmal bleiben dauerhafte Beschwerden zurück. Dann stellt sich die Frage, ob die private Unfallversicherung leisten muss, gerade wenn bereits gesundheitliche Probleme bestanden.
Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.
Tipp 1: Kausalzusammenhang lückenlos nachweisen
Der Versicherte muss beweisen, dass der Unfall die alleinige oder zumindest wesentliche Ursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung (z.B. Invalidität) ist. Gehen Sie nach einem Unfall sofort zum Arzt und schildern Sie den Unfallhergang detailliert. Achten Sie darauf, dass ärztliche Berichte klar dokumentieren, welche Beschwerden spezifisch durch den Unfall verursacht wurden und nicht nur zufällig gleichzeitig bestehen oder auf anderen Ursachen beruhen.
Tipp 2: Vorerkrankungen realistisch bewerten
Bestanden schon vor dem Unfall Krankheiten oder Gebrechen (wie z.B. Arthrose), die an den Folgen mitgewirkt haben, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ablehnen. Die Versicherung zahlt in der Regel nur für reine Unfallfolgen. Es muss nachgewiesen werden, dass der Unfall die primäre Ursache der Beschwerden ist oder eine bestehende Erkrankung über das normale Maß hinaus verschlimmert hat. Medizinische Gutachten sind hier oft entscheidend.
⚠️ ACHTUNG: Verschweigen Sie keine relevanten Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss oder im Schadensfall. Dies kann zur Anfechtung des Vertrages oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Die Versicherung wird dies in der Regel prüfen lassen.
Tipp 3: Prozessrisiko und Kosten realistisch einschätzen
Gerichtsverfahren gegen Versicherungen sind oft langwierig und teuer, wie der Beispielfall zeigt (Streitwert bis 80.000 €, Kosten für zwei Instanzen). Wenn Gutachter zu dem Schluss kommen, dass der Unfall nicht die wesentliche Ursache der Beschwerden ist, sind die Erfolgsaussichten einer Klage gering. Klären Sie die Beweislage und die Erfolgsaussichten vor einer Klage oder Berufung unbedingt mit einem spezialisierten Anwalt.
Tipp 4: Versicherungsbedingungen genau prüfen
Ihre Ansprüche richten sich nach den konkreten Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages (AVB). Prüfen Sie genau:
- Was ist laut Vertrag ein „Unfall“?
- Welche Fristen gelten für die Meldung des Unfalls und die Geltendmachung von Invalidität?
- Wie ist die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen geregelt (Mitwirkungsanteil)?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Zahlung einer Invaliditätsleistung (z.B. ärztliche Feststellung, Fristen)?
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
- Fristen: Versäumen Sie keine Fristen! Melden Sie den Unfall unverzüglich dem Versicherer. Besonders wichtig sind die Fristen zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität (oft 15 Monate nach dem Unfall). Werden diese Fristen versäumt, gehen die Ansprüche meist verloren.
- Gutachten: Gerichte stützen ihre Entscheidungen maßgeblich auf medizinische Sachverständigengutachten. Die Qualität der ärztlichen Erstbefunde und der nachfolgenden Berichte ist daher essenziell.
✅ Checkliste: Ansprüche bei der Unfallversicherung
- Unfallhergang und Verletzungen sofort detailliert dokumentieren (lassen).
- Unverzüglich Arzt aufsuchen und auf exakte Dokumentation des Unfallzusammenhangs achten.
- Unfall dem Versicherer fristgerecht melden.
- Versicherungsbedingungen auf relevante Klauseln (Unfalldefinition, Fristen, Mitwirkung) prüfen.
- Bei dauerhaften Schäden: Invalidität fristgerecht ärztlich feststellen und beim Versicherer geltend machen lassen.
- Bei Ablehnung oder Kürzung der Leistung: Realistische Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen lassen, bevor geklagt wird.
Das vorliegende Urteil
OLG Frankfurt – Az.: 3 U 108/23 – Beschluss vom 03.01.2024
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