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Unfallversicherung – Invaliditätsbescheinigung Anforderungen

Ein Ehepaar aus Regensburg scheiterte vor Gericht mit seiner Klage gegen die Unfallversicherung. Obwohl die Ehefrau nach einem Hundeangriff schwer stürzte und Verletzungen erlitt, verweigerte die Versicherung die Zahlung von 7.800 Euro und einer monatlichen Rente. Grund für die Ablehnung: fehlende ärztliche Dokumentation über die Invalidität der Frau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 24.01.2018
  • Aktenzeichen: 31 O 1004/17
  • Verfahrensart: Klageverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung, die auch seine Ehefrau umfasst. Er macht Ansprüche auf Invaliditätsleistungen geltend und beruft sich auf ärztliche Einschätzungen, die einen Dauerschaden und eine Invalidität seiner Ehefrau durch einen Unfall beschreiben.
  • Beklagte: Beklagte ist die Versicherungsgesellschaft, die die Unfallversicherung hält. Sie lehnt die Ansprüche des Klägers ab, indem sie sich auf ein vom Sachverständigen erstelltes Gutachten beruft, das keine Invalidität bei der Ehefrau des Klägers feststellt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Ehefrau des Klägers erlitt am 10.06.2015 einen Unfall und meldete dies der Versicherung, die jedoch aufgrund eines negativen Gutachtens die Leistungen verweigerte. Der Kläger behauptet, dass der Unfall zu einer bleibenden Invalidität geführt habe, was durch ärztliche Feststellungen bestätigt würde.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Streitpunkt war, ob die Invaliditätsansprüche des Klägers aufgrund des Unfalls seiner Ehefrau berechtigt sind, vor allem in Hinblick auf die erbrachten ärztlichen Bescheinigungen und die fehlende schriftliche Feststellung der Invalidität innerhalb der versicherungstechnischen Frist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, da die Voraussetzung der schriftlichen Feststellung der Invalidität innerhalb der vorgegebenen Frist nicht erfüllt wurde.
  • Begründung: Das Gericht betonte, dass für die Anerkennung der Invalidität eine fristgerechte schriftliche ärztliche Feststellung erforderlich ist, was hier nicht vorlag. Die vorgelegten ärztlichen Atteste genügten nicht den Anforderungen für die Bestätigung eines verursachenden Dauerschadens durch den Unfall.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit der Einhaltung formaler Voraussetzungen in der Unfallversicherung zur Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen.

Unfallversicherung: Bedeutung der Invaliditätsbescheinigung im konkreten Fall

Die Unfallversicherung schützt Personen vor finanziellen Einbußen, die durch unfallbedingte Behinderungen entstehen können. Um Leistungen wie Entschädigungszahlungen zu erhalten, müssen Versicherte jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Invaliditätsbescheinigung, die den Nachweis der Invalidität regelt. Hierzu gehören auch Fristen zur Einreichung der Bescheinigung sowie die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests, das die prozentuale Invalidität dokumentiert.

Die persönliche Voraussetzung für die Auszahlung der Versicherungsleistungen und die Anpassung der Versicherungssumme sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Folgen eines Unfalls umfassend abgedeckt sind. Um ein besseres Verständnis für die anspruchsvollen Anforderungen zu gewinnen, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung dieser Regelungen verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Unfallversicherung verweigert Zahlung nach Hundeangriff – Klage scheitert an fehlender ärztlicher Dokumentation

Hundspringt spielerisch an einer Frau auf einer deutschen Straße mit Reihenhäusern.
Ablehnung der Unfallversicherung wegen fehlender Dokumentation | Symbolfoto: Ideogram gen.

Eine Unfallversicherung muss nach einem Hundeangriff nicht für die geltend gemachten Verletzungen aufkommen, wie das Landgericht Regensburg (Az.: 31 O 1004/17) entschied. Der Versicherungsnehmer, der seit Oktober 2010 eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, in der auch seine Ehefrau mitversichert war, scheiterte mit seiner Klage auf Zahlung von 7.800 Euro sowie einer monatlichen Rente von 300 Euro.

Sturz durch Hundeangriff führt zu schweren Verletzungen

Der Fall ereignete sich am 10. Juni 2015, als die Ehefrau des Klägers von einem Hund angesprungen wurde und zu Boden stürzte. Bei diesem Vorfall erlitt sie eine Prellung der rechten Hand sowie eine Schambeinfraktur. Nach Meldung des Unfalls beauftragte die Versicherung einen Sachverständigen, der in seinem Gutachten vom 31. August 2015 keinerlei Beeinträchtigung bei der Versicherten feststellen konnte.

Versicherung lehnt Leistungen mehrfach ab

Die Versicherung lehnte daraufhin am 13. September 2016 die Leistungen ab und bekräftigte diese Position in zwei weiteren Schreiben vom 12. Oktober und 2. Dezember 2016. Der Kläger berief sich auf die Einschätzung eines behandelnden Arztes, der eine Gesamt-MDE von 60 Prozent attestierte, wovon 30 Prozent unfallbedingt seien. Er kritisierte die Untersuchung durch den Sachverständigen als ungenügend und verwies auf nicht berücksichtigte Schmerzen sowie einen durch Fehlbelastung entstandenen Dauerschaden.

Gericht sieht zentrale Anspruchsvoraussetzung als nicht erfüllt

Das Landgericht Regensburg wies die Klage vollständig ab. Ein zentraler Grund war das Fehlen einer schriftlichen Feststellung der Invalidität durch einen Arzt binnen 15 Monaten nach dem Unfall, wie es die Versicherungsbedingungen vorschreiben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dies eine zwingende Anspruchsvoraussetzung dar. Die vorliegenden ärztlichen Atteste und Befundberichte erfüllten die notwendigen Anforderungen nicht. Sie dokumentierten vielmehr eine Chondromalazie – eine Gelenkknorpelerweichung – die als behandelbarer Schmerzzustand eingestuft wurde und keinen Dauerschaden darstellte.

Rechtliche Hürden verhindern Versicherungsleistung

Die ärztlichen Atteste zeigten im Verlauf sogar Verbesserungen: Der Patient konnte ohne Krücken gehen, die Schmerzen besserten sich durch Injektionen mit Hyaloronsäure. Die vom Kläger angeführte MDE-Bewertung war für das Gericht im Rahmen der privaten Unfallversicherung nicht relevant. Selbst die behauptete 30-prozentige Invalidität hätte keinen Rentenanspruch begründet, da die Versicherungsbedingungen hierfür mindestens 35 Prozent voraussetzen. Der Kläger muss nun auch die Kosten des Rechtsstreits tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht die zentrale Bedeutung der fristgerechten ärztlichen Feststellung bei Invaliditätsansprüchen aus einer Unfallversicherung. Eine solche Feststellung muss binnen 15 Monaten erfolgen und konkrete gesundheitliche Dauerfolgen sowie deren Zusammenhang mit dem Unfall beschreiben. Dabei reicht es nicht aus, nur Befunde aufzulisten – der Arzt muss eine fundierte Bewertung vornehmen und den Zusammenhang zwischen Unfall und dauerhafter Beeinträchtigung nachvollziehbar darlegen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Unfall erleiden und Ansprüche aus Ihrer Unfallversicherung geltend machen möchten, müssen Sie unbedingt innerhalb von 15 Monaten eine qualifizierte ärztliche Feststellung einholen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen, welche konkreten dauerhaften Gesundheitsschäden durch den Unfall entstanden sind. Der Arzt muss dabei genau beschreiben, wie der Unfall zu den festgestellten Beeinträchtigungen geführt hat. Eine bloße Auflistung von Beschwerden oder Diagnosen reicht nicht aus – ohne diese formal korrekte ärztliche Feststellung riskieren Sie, Ihre Ansprüche vollständig zu verlieren.


Ärztliche Dokumentation nach einem Unfall – Ihre Ansprüche sichern

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine korrekte ärztliche Dokumentation nach einem Unfall ist, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Die Frist von 15 Monaten für die ärztliche Feststellung der Invalidität ist dabei unbedingt einzuhalten. Gerade die genaue Beschreibung des Zusammenhangs zwischen Unfall und den dauerhaften gesundheitlichen Folgen ist entscheidend. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fristen muss ich bei der Meldung eines Unfalls an die Versicherung einhalten?

Bei der privaten Unfallversicherung müssen Sie mehrere wichtige Fristen beachten. Die unverzügliche Unfallmeldung ist die erste Pflicht – das bedeutet, Sie müssen den Unfall ohne schuldhaftes Zögern so schnell wie möglich melden.

Zentrale Meldefristen

Die 15-Monats-Frist ist die wichtigste Zeitvorgabe. Innerhalb dieser Frist müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein
  • Ein Arzt muss die Invalidität schriftlich festgestellt haben
  • Sie müssen die Invalidität bei der Versicherung geltend gemacht haben

Besondere Situationen

Bei Unfalltod gelten deutlich kürzere Fristen. In diesem Fall muss die Meldung innerhalb von 48-72 Stunden erfolgen, damit die Versicherung die Todesursache überprüfen kann.

Verlängerte Fristen

Viele neuere Versicherungstarife sehen längere Meldefristen vor. Je nach Vertrag können diese 24 bis 36 Monate betragen. Dies ist besonders relevant, da manche Unfallfolgen erst nach längerer Zeit erkennbar werden.

Ärztliche Feststellung

Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Feststellung oder spätere Zeugenaussage des Arztes reicht nicht aus. Der Arzt muss in seiner Bescheinigung:

  • Die unfallbedingte Ursache der Gesundheitsschädigung benennen
  • Die Art der Gesundheitsbeeinträchtigung beschreiben
  • Eine Prognose zur Dauerhaftigkeit der Schädigung geben

Wenn Sie diese Fristen versäumen, kann die Versicherung leistungsfrei werden. Die Versicherung muss Sie allerdings auf diese Fristen hinweisen – tut sie dies nicht, kann sie sich später nicht auf eine Fristversäumnis berufen.


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Welche Anforderungen muss ein ärztliches Attest für die Unfallversicherung erfüllen?

Ein ärztliches Attest für die Unfallversicherung muss zwingend schriftlich erfolgen und von einem approbierten Arzt ausgestellt werden. Eine mündliche Feststellung oder spätere Zeugenaussage des Arztes genügt nicht.

Formelle Voraussetzungen

Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei der Versicherung eingereicht werden. Die bloße Untersuchung innerhalb dieser Frist reicht nicht aus – die schriftliche Feststellung muss der Versicherung innerhalb der Frist vorliegen.

Inhaltliche Anforderungen

Das ärztliche Attest muss drei wesentliche Elemente enthalten:

  • Einen konkreten Dauerschaden
  • Die unfallbedingte Ursache für den Schaden
  • Die Art der Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten

Der Arzt muss in seiner Feststellung einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen herstellen. Vage Formulierungen wie „wahrscheinlich“, „möglicherweise“ oder „noch nicht zu beurteilen“ sind nicht ausreichend.

Besonderheiten der Dokumentation

Eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht zu erwarten ist. An die ärztliche Feststellung der Invalidität werden dabei keine übermäßig hohen Anforderungen gestellt. So muss zu einem bestimmten Grad der Invalidität noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Die Feststellung muss auch nicht vollständig richtig sein, allerdings muss sie sich auf den streitgegenständlichen Dauerschaden beziehen.

Wenn Sie einen Unfall erleiden, sollten Sie in dem Attest vorsorglich alle Beschwerden und daraus resultierenden Dauerschäden aufnehmen lassen. Die bloße Dokumentation von Behandlungen oder Beschwerden genügt nicht – es muss eine konkrete Prognose über eine bereits eingetretene oder zu erwartende Invalidität enthalten sein.


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Wie wird der Invaliditätsgrad bei der privaten Unfallversicherung berechnet?

Der Invaliditätsgrad wird primär anhand der Gliedertaxe bestimmt, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Diese Tabelle ordnet jedem Körperteil einen prozentualen Wert zu, der die Schwere der Beeinträchtigung widerspiegelt.

Berechnung bei vollständigem Funktionsverlust

Bei einem vollständigen Funktionsverlust eines Körperteils wird der in der Gliedertaxe festgelegte Prozentsatz direkt übernommen. Wenn Sie beispielsweise auf einem Auge erblinden, kann dies einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent entsprechen.

Berechnung bei Teilfunktionsverlust

Bei einer teilweisen Funktionseinschränkung wird der Prozentsatz aus der Gliedertaxe entsprechend anteilig berechnet. Wenn Ihr Daumen nach einem Unfall nur noch zur Hälfte funktionsfähig ist und die Gliedertaxe für einen kompletten Daumenverlust 30 Prozent vorsieht, beträgt Ihr Invaliditätsgrad 15 Prozent.

Mehrfache Verletzungen

Bei mehreren verletzten Körperteilen werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Die Gesamtsumme darf dabei 100 Prozent nicht übersteigen. Wenn Sie beispielsweise sowohl den Daumen (31 Prozent) als auch den Zeigefinger (22 Prozent) verlieren, ergibt sich ein Gesamtinvaliditätsgrad von 53 Prozent.

Ärztliche Feststellung

Die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt durch einen ärztlichen Gutachter. Das Gutachten muss einen konkreten, die Arbeitsfähigkeit beeinflussenden Dauerschaden beschreiben und die Ursache sowie Art der Auswirkungen klar benennen.

Nicht gelistete Körperteile

Für Körperteile oder Organe, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, wie etwa der Kopf, der Rücken oder innere Organe, wird der Invaliditätsgrad nach dem Grad der Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bemessen.


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Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt?

Bei einer Ablehnung durch die Unfallversicherung steht Ihnen ein formloser Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids zu. Der Widerspruch kann zunächst ohne detaillierte Begründung eingereicht werden, um die Frist zu wahren.

Prüfung der Ablehnungsgründe

Zunächst sollten Sie das Ablehnungsschreiben sorgfältig auf die angeführten Gründe prüfen. Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Unklarheiten beim Unfallhergang
  • Vorerkrankungen oder Vorschäden
  • Verspätete Meldung des Schadens
  • Streit über den Invaliditätsgrad

Dokumentation und Beweissicherung

Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine umfassende Dokumentation entscheidend. Sammeln Sie:

  • Fotos und Dokumentation des Unfallhergangs
  • Zeugenaussagen
  • Ärztliche Berichte und Gutachten
  • Relevante Korrespondenz mit der Versicherung

Außergerichtliche Lösungswege

Eine kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren bietet die Schlichtung durch einen Mediator. Die Mediation ermöglicht es beiden Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Etwa jede vierte Auseinandersetzung mit Versicherungen wird zugunsten des Versicherten entschieden.

Bei einer erneuten Ablehnung nach dem Widerspruchsverfahren können Sie innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. Die Erfolgsaussichten sind dabei durchaus positiv, da die Rechtsprechung mittlerweile als versichertenfreundlich einzustufen ist.


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Welche Beweise sollte ich nach einem Unfall systematisch sammeln?

Die systematische Beweissicherung direkt nach einem Unfall ist für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend. Der Unfallhergang muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden.

Unmittelbare Dokumentation am Unfallort

Fotografieren und dokumentieren Sie die Unfallstelle umfassend aus verschiedenen Perspektiven. Erfassen Sie dabei den genauen Unfallhergang, Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls. Machen Sie Aufnahmen von Fahrzeugschäden, Bremsspuren und den allgemeinen Straßenverhältnissen.

Personenbezogene Beweise

Notieren Sie die Personalien aller Beteiligten. Bei Zeugen sollten Sie Namen, Adressen und Kontaktdaten festhalten. Ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht mit dem Unfallgegner dokumentiert die wichtigsten Fakten.

Medizinische Dokumentation

Suchen Sie unmittelbar nach dem Unfall einen Arzt auf. Die ärztliche Dokumentation muss folgende Aspekte umfassen:

  • Eine detaillierte Beschreibung aller Verletzungen
  • Den genauen Unfallhergang aus medizinischer Sicht
  • Sämtliche Befunde und Röntgenbilder

Behördliche Dokumentation

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme haben Sie das Recht auf eine neutrale Dokumentation. Die Polizei erstellt ein Unfallprotokoll, das später als wichtiges Beweismittel dient.

Invaliditätsfeststellung

Für Ansprüche aus der Unfallversicherung ist eine schriftliche ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erforderlich. Diese muss den konkreten Dauerschaden und dessen Ursächlichkeit durch den Unfall eindeutig beschreiben.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Invaliditätsbescheinigung

Eine ärztliche Dokumentation, die den dauerhaften körperlichen oder geistigen Schaden (Invalidität) nach einem Unfall feststellt und dessen Schweregrad in Prozent bescheinigt. Sie ist gemäß §191 VVG eine zentrale Voraussetzung für Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Die Bescheinigung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen und innerhalb festgelegter Fristen eingereicht werden. Ein Beispiel wäre ein ärztliches Attest, das nach einem Unfall eine dauerhafte 30-prozentige Bewegungseinschränkung des Knies dokumentiert.


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MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)

Ein Maß für die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit einer Person durch gesundheitliche Einschränkungen, ausgedrückt in Prozent. Der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§56 SGB VII) und ist von der Invalidität in der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden. Die MDE beschreibt, wie stark jemand durch gesundheitliche Einschränkungen am Erwerbsleben teilhaben kann. Ein Beispiel: Eine 60-prozentige MDE bedeutet, dass die Person nur noch 40% ihrer ursprünglichen Erwerbsfähigkeit hat.


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Chondromalazie

Eine medizinische Diagnose, die eine Erweichung des Gelenkknorpels bezeichnet. Im Versicherungsrecht relevant für die Unterscheidung zwischen heilbaren Verletzungen und dauerhaften Schäden (Invalidität). Gemäß gängiger Rechtsprechung gilt sie als behandelbarer Zustand und nicht als dauerhafte Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung. Typischerweise tritt sie am Kniegelenk auf und kann durch gezielte Behandlung wie Physiotherapie oder Injektionen verbessert werden.


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Versicherungsbedingungen

Die vertraglichen Regelungen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, die Details wie Leistungsumfang, Ausschlüsse und Voraussetzungen für Versicherungsleistungen festlegen. Sie basieren auf §§ 159-171 VVG und definieren beispielsweise Fristen zur Einreichung von Unterlagen oder Mindestgrade der Invalidität für Leistungsansprüche. Im konkreten Fall war die 15-Monats-Frist für die Invaliditätsbescheinigung und der Mindestgrad von 35% für eine Rentenzahlung relevant.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 VVG (Vertragliche Obliegenheiten): Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten einzuhalten haben, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Dazu gehört die rechtzeitige Meldung eines Schadens und die Einhaltung spezifischer Vorgaben, wie z. B. die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen innerhalb festgelegter Fristen. Im vorliegenden Fall war die Einreichung der ärztlichen Invaliditätsbescheinigung binnen 15 Monaten gemäß AVB nicht erfolgt, was den Anspruch auf Leistungen ausschließt.
  • Ziffer 2.2.1.1 AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen): Diese Regelung verlangt, dass eine Invalidität infolge eines Unfalls innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und der Versicherung vorgelegt wird. Dies dient dazu, die Unfallbedingtheit und die Dauerhaftigkeit eines Schadens nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Fall des Klägers war diese Voraussetzung nicht erfüllt, da die eingereichten ärztlichen Unterlagen den Anforderungen nicht entsprachen.
  • § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht): Diese Vorschrift regelt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Obwohl § 823 BGB hier nicht direkt zur Anwendung kommt, verdeutlicht er, dass der Kläger den Nachweis für die Kausalität des Unfalls für den geltend gemachten Schaden erbringen muss. Dies gelang nicht ausreichend, da ärztliche Gutachten keine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung bestätigten.
  • § 91 Abs. 1 ZPO (Kostenentscheidung): Nach dieser Regelung trägt die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits. Im vorliegenden Fall wurde die Klage abgewiesen, weshalb der Kläger die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen hat.
  • § 709 ZPO (Vorläufige Vollstreckbarkeit): Diese Norm ermöglicht es der obsiegenden Partei, ein Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig zu vollstrecken. Hier wurde festgelegt, dass die Beklagte das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von 2.200 Euro vorläufig vollstrecken darf, was ihr ermöglicht, etwaige Vollstreckungsmaßnahmen vor einer endgültigen Entscheidung zu sichern.

Das vorliegende Urteil


LG Regensburg – Az.: 31 O 1004/17 – Endurteil vom 24.01.2018


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