Skip to content

Unfallversicherung – Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

Ein Rennradfahrer stürzte schwer und verletzte sich an der Schulter. Seine Unfallversicherung weigerte sich jedoch, für die Folgen aufzukommen, da die ärztlichen Nachweise seiner Verletzungen den strengen Anforderungen der Versicherungsbedingungen nicht genügten. Das Landgericht Regensburg entschied zugunsten der Versicherung und wies die Klage des Mannes auf Zahlung einer Invaliditätsleistung ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 18.03.2019
  • Aktenzeichen: 34 O 758/18
  • Verfahrensart: Zivilprozess wegen Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person, die aufgrund eines Fahrradunfalls Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung gegen die Versicherungsgesellschaft geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass er durch den Unfall eine dauerhafte Funktionsstörung seiner Schulter erlitten habe, die eine Invaliditätsleistung rechtfertigt.
  • Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die die Unfallkausalität bestreitet und darauf hinweist, dass keine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität vorliegt. Die Beklagte argumentiert, dass vorhandene degenerative Vorschäden der Schulter ursächlich für die Beschwerden seien.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Fahrradunfall, bei dem er sich eine Rotatorenmanschettenverletzung und Rippenbrüche zuzog. Er fordert Invaliditätsleistungen von der Beklagten aufgrund der unfallbedingten Verletzungen. Die Beklagte akzeptiert nur die Rippenbrüche als unfallbedingt und lehnte Zahlungen für die Schulterverletzung ab, da eine entsprechende ärztliche Invaliditätsbescheinigung nicht fristgerecht vorliegt.
  • Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung aus der privaten Unfallversicherung trotz fehlender fristgerechter und spezifischer ärztlicher Feststellung des Dauerschadens?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Die Entscheidung basiert auf der Nichterfüllung der vertraglichen Voraussetzung einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung, die einen konkreten Dauerschaden ausweisen muss, welcher die Arbeitsfähigkeit beeinflusst. Die vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen genügten diesen Anforderungen nicht.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Mangels Bestehen der Hauptforderung wurden auch die Nebenforderungen zurückgewiesen.

Herausforderungen der Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung

Unfallversicherungen bieten Schutz im Falle von Unfallfolgen, indem sie Versicherungsleistungen gewähren, die auf der Schwere der Körperverletzung basieren. Ein zentraler Aspekt dabei ist die ärztliche Gutachtenerstellung zur Invaliditätsfeststellung, die entscheidend für den Nachweis der Invalidität und die Bestimmung des Invaliditätsgrads ist. Die rechtlichen Anforderungen an eine solche ärztliche Untersuchung sind hoch, da die Ergebnisse für den Leistungsanspruch und den möglichen Erstattungsanspruch über die Versicherungspolicen von Bedeutung sind.

Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sind präzise medizinische Bewertungen unerlässlich. Die Anspruchsprüfung der Versicherungsgesellschaften hängt oft von der Bescheinigung der Invalidität ab, die wiederum auf den Erkenntnissen des Lehrgangs zur Invaliditätsfeststellung basiert. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Fragen rund um die Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Fristversäumnis bei Invaliditätsnachweis kostet Unfallopfer Versicherungsleistung

Rennradfahrer liegt verletzt neben beschädigtem Fahrrad am Straßenrand.
(Symbolfoto: Flux gen.)

Die … Private Unfallversicherung muss einem Rennradfahrer nach einem Sturz keine Invaliditätsleistung zahlen, da die erforderlichen medizinischen Nachweise nicht den Anforderungen der Versicherungsbedingungen entsprachen. Dies entschied das Landgericht Regensburg in einem Verfahren um Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung.

Schwerer Rennradunfall mit weitreichenden Folgen

Der Versicherungsnehmer erlitt am 10. April 2016 einen Sturz mit seinem Rennrad. Nach der Erstversorgung in einem ausländischen Krankenhaus wurde er ab dem 18. April 2016 im deutschen Klinikum weiterbehandelt. Die Ärzte diagnostizierten eine Rotatorenmanschettenläsion der rechten Schulter sowie eine traumatische Supraspinatussehnenruptur. Der Verunfallte machte geltend, dass er seinen Arm nur noch bis zu 60 Grad heben könne, die Rotation eingeschränkt sei und er unter ständigen Schmerzen leide. Auf Basis dieser gesundheitlichen Einschränkungen forderte er von seiner Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung in Höhe von 17.895,22 Euro.

Streit um Unfallfolgen und medizinische Nachweise

Die Versicherung hatte bereits im Juni 2016 ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses kam zu dem Schluss, dass lediglich Rippenbrüche als gesicherte Unfallfolgen anzuerkennen seien. Da unmittelbar nach dem Unfall weder sofortige Schmerzen noch eine Funktionslosigkeit des Arms dokumentiert worden waren, ging der Gutachter von einer bloßen Anprallverletzung aus. Die Versicherung lehnte daraufhin eine Leistung für die Schulterverletzung ab.

Strenge Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

Das Landgericht Regensburg wies die Klage des Versicherten ab. Nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 95) musste die Invalidität innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und binnen weiterer drei Monate ärztlich festgestellt sein. Die vorgelegten Arztbriefe des behandelnden Klinikums genügten diesen Anforderungen nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine ärztliche Invaliditätsfeststellung einen konkreten, die Arbeitsfähigkeit beeinflussenden Dauerschaden beschreiben. Die bloße Diagnose einer Supraspinatussehnenruptur und Rippenfrakturen sowie die Beschreibung von Schulterbeschwerden reichten dafür nicht aus.

Bedeutung fristgerechter Nachweise für Versicherungsansprüche

Das Gericht stellte klar, dass die Versicherung sich auch dann auf fehlende fristgerechte Nachweise berufen könne, wenn sie selbst einen Gutachter beauftragt hatte. Die Begutachtung erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Fristen noch nicht abgelaufen waren. Dem Versicherten wäre es unbenommen gewesen, nach dem für ihn nachteiligen Gutachten einen anderen Arzt aufzusuchen und eine den Anforderungen entsprechende Invaliditätsfeststellung einzuholen. Die Beauftragung eines Gutachters durch die Versicherung bedeute keinen Verzicht auf die vertraglich vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Für die Anerkennung einer Invaliditätsleistung aus der privaten Unfallversicherung reicht die bloße ärztliche Diagnose einer Verletzung nicht aus. Die ärztliche Bescheinigung muss konkret darlegen, wie sich der Dauerschaden auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Diese Feststellung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen. Wenn die Versicherung selbst ein Gutachten einholt, entbindet dies den Versicherten nicht von der Pflicht, einen den Versicherungsbedingungen entsprechenden ärztlichen Nachweis zu erbringen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung beanspruchen möchten, müssen Sie innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen einen qualifizierten ärztlichen Nachweis vorlegen. Dieser Nachweis muss nicht nur Ihre Diagnose und Beschwerden beschreiben, sondern auch genau dokumentieren, wie sich die Verletzungsfolgen dauerhaft auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirken. Selbst wenn Ihre Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt, sollten Sie zur Sicherheit einen Arzt aufsuchen, der eine den Versicherungsbedingungen entsprechende Invaliditätsfeststellung dokumentiert. Lassen Sie sich die genauen Anforderungen an den ärztlichen Nachweis von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei Unfallversicherungsansprüchen kommt es auf jedes Detail an – besonders wenn es um die korrekte ärztliche Dokumentation und die Einhaltung von Fristen geht. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen und dabei keine wichtigen Nachweise zu übersehen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen den optimalen Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fristen muss ich bei der Invaliditätsmeldung an meine Unfallversicherung einhalten?

Bei der Invaliditätsmeldung an die Unfallversicherung müssen Sie zwei zentrale Fristen beachten:

Die Invaliditätsfrist

Die unfallbedingte Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eingetreten sein. Wenn Sie beispielsweise am 1. Januar einen Unfall erleiden, muss die Invalidität spätestens am 31. Dezember desselben Jahres vorliegen.

Die ärztliche Feststellungsfrist

Ein Arzt muss die Invalidität schriftlich innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall feststellen. Diese Frist ist besonders wichtig, da sie eine objektive Anspruchsvoraussetzung darstellt. Bei einem Unfall am 1. Januar muss die ärztliche Feststellung also spätestens bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.

Inhaltliche Anforderungen der Feststellung

Die ärztliche Feststellung muss folgende Elemente zwingend schriftlich enthalten:

  • Das konkrete Unfallereignis mit Datum
  • Die genaue Bezeichnung der Gesundheitsschäden
  • Den Nachweis des Zusammenhangs zwischen Unfall und Gesundheitsschäden
  • Eine Aussage zur Dauerhaftigkeit der Schäden

Besondere Hinweise

Die Fristen beginnen am Tag des Unfalls. Ein Versäumnis dieser Fristen führt zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen – selbst wenn tatsächlich eine Invalidität vorliegt. In neueren Verträgen können die Fristen teilweise auf 18 oder 24 Monate verlängert sein. Eine mündliche Feststellung oder spätere Zeugenaussage des Arztes reicht nicht aus.

Die ärztliche Feststellung muss nicht den genauen Invaliditätsgrad benennen, aber sie muss die Schädigung und deren Auswirkungen konkret beschreiben. Vage Formulierungen wie „wahrscheinlich“ oder „möglicherweise“ sind dabei nicht ausreichend.


zurück

Welche konkreten Anforderungen muss ein ärztliches Gutachten für die Unfallversicherung erfüllen?

Ein ärztliches Gutachten für die Unfallversicherung muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Eine mündliche Feststellung oder spätere Zeugenaussage des Arztes genügt nicht.

Formale Voraussetzungen

Die Begutachtung muss von einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Bescheinigungen von nicht-ärztlichen Therapeuten werden nicht anerkannt. Bei speziellen Verletzungen kann die Versicherung die Begutachtung durch einen entsprechenden Facharzt verlangen.

Zeitliche Vorgaben

Die ärztliche Feststellung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgen, die in der Regel 15 Monate nach dem Unfall beträgt. Die bloße Untersuchung innerhalb dieser Frist reicht nicht aus – die schriftliche Feststellung muss der Versicherung innerhalb der Frist vorliegen.

Inhaltliche Anforderungen

Das Gutachten muss folgende Aspekte unmissverständlich dokumentieren:

  • Die unfallbedingte Ursache der Gesundheitsschädigung
  • Die Art der Gesundheitsbeeinträchtigung
  • Eine konkrete Prognose zur Dauerhaftigkeit der Schädigung
  • Den betroffenen Körperbereich
  • Die Ursache des Dauerschadens

Vage Formulierungen wie „wahrscheinlich“ oder „möglicherweise“ sind nicht ausreichend. Das Gutachten muss eine klare Kausalität zwischen dem Unfallereignis und den festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen herstellen.

Medizinische Dokumentation

Der Gutachter muss eine umfassende Analyse durchführen, die sowohl physische als auch psychische Aspekte der Beeinträchtigung berücksichtigt. Die Bewertung muss auf objektiven medizinischen Kriterien basieren und durch umfassende Untersuchungen gestützt werden.


zurück

Was kann ich tun, wenn das erste Gutachten für die Unfallversicherung negativ ausfällt?

Ein negatives Erstgutachten ist nicht das letzte Wort. Das vom Unfallversicherer eingeholte Gutachten ist für den Versicherer nicht bindend. Sie haben mehrere Möglichkeiten, gegen die negative Entscheidung vorzugehen.

Eigenes Gutachten einholen

Sie können mit eigenen ärztlichen Stellungnahmen oder Gutachten eine Invaliditätsleistung der Unfallversicherung erlangen. Dabei müssen die Ausführungen des ärztlichen Gutachtens des Versicherers widerlegt werden. Ein eigener Sachverständiger kann ein sogenanntes Gegengutachten erstellen.

Widerspruch einlegen

Nach Erhalt des negativen Bescheids können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Für diesen ersten Schritt genügt ein formloses, aber fristgerechtes Schreiben, das per Einschreiben an den Versicherer geschickt wird. Der Widerspruch sollte möglichst direkt begründet werden.

Sachverständigenverfahren

Wenn die Versicherung den Widerspruch ablehnt, können Sie ein Sachverständigenverfahren einleiten. Dabei werden die unterschiedlichen Gutachten gegenübergestellt, und die Gutachter versuchen, eine faire Lösung zu finden.

Gerichtlicher Weg

Führen die vorherigen Schritte nicht zum Erfolg, können Sie Ihre Invaliditätsleistung gerichtlich einklagen. Ein gerichtlich bestellter Gutachter klärt dann, ob und in welcher Höhe eine Invalidität vorliegt.

Bei der Erstellung neuer Gutachten ist es wichtig, dass diese die formalen Anforderungen erfüllen. Die ärztliche Feststellung muss schriftlich erfolgen und einen unfallbedingten Dauerschaden mit konkreten Symptomen bezeichnen. Der Arzt muss dabei sowohl die Ursache als auch die Art der dauerhaften Auswirkungen auf die Gesundheit dokumentieren.


zurück

Wie muss ein Dauerschaden nachgewiesen werden, damit die Unfallversicherung zahlt?

Ein Dauerschaden muss durch eine schriftliche ärztliche Feststellung nachgewiesen werden, die bestimmte zeitliche und inhaltliche Anforderungen erfüllt.

Zeitliche Voraussetzungen

Der Dauerschaden muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Die ärztliche Feststellung muss dann innerhalb von weiteren 3 Monaten erfolgen. Bei manchen Versicherern können diese Fristen auch auf bis zu 24 Monate verlängert sein.

Inhaltliche Anforderungen

Die ärztliche Feststellung muss folgende Elemente enthalten:

  • Eine konkrete Beschreibung der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung
  • Den eindeutigen Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden
  • Die Prognose der Dauerhaftigkeit der Schädigung

Nachweis der Dauerhaftigkeit

Ein Gesundheitsschaden gilt als dauerhaft, wenn er voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist. Die Prognose muss von ärztlicher Sachkunde und Erfahrung getragen sein.

Formelle Voraussetzungen

Die Feststellung muss von einem approbierten Arzt vorgenommen werden. Bescheinigungen von nicht-ärztlichen Therapeuten wie Neuropsychologen oder Physiotherapeuten sind nicht ausreichend. Die Dokumentation muss schriftlich erfolgen – eine mündliche Bestätigung oder spätere Zeugenaussage des Arztes genügt nicht.

Die ärztliche Feststellung muss nicht zwingend Angaben zum konkreten Grad der Invalidität enthalten, muss aber auf objektiven Befunden basieren. Vage Formulierungen wie „möglicherweise“ oder „eventuell“ sind zu vermeiden.


zurück

Welche Rolle spielt die Erstdokumentation nach dem Unfall für spätere Versicherungsansprüche?

Die Erstdokumentation direkt nach einem Unfall ist entscheidend für die spätere Anerkennung von Versicherungsansprüchen. Ein Gesundheitserstschaden muss als unmittelbare Unfallfolge zweifelsfrei nachgewiesen werden, wofür eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist.

Medizinische Dokumentation

Die ärztliche Dokumentation muss den unfallbedingten Dauerschaden und dessen Symptome konkret benennen. Eine bloße Behandlungsdokumentation reicht nicht aus. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und spätestens drei Monate später ärztlich festgestellt sein.

Unfallprotokoll und Beweissicherung

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie unverzüglich ein detailliertes Unfallprotokoll erstellen. Darin müssen enthalten sein:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Personalien der Unfallbeteiligten
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Dokumentation der sichtbaren Schäden
  • Unfallskizze und Fotos

Kausalitätsnachweis

Die zeitliche Nähe zwischen Unfall und Beschwerden allein genügt nicht für den Nachweis eines Zusammenhangs. Stattdessen muss ein medizinisch nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsschädigung belegt werden. Die Versicherung stützt ihre Entscheidung auf medizinische Sachverständigengutachten, die den Zusammenhang nach wissenschaftlichen Kriterien bewerten.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Invalidität

Ein dauerhafter körperlicher oder geistiger Schaden, der die Leistungsfähigkeit einer Person beeinträchtigt. Im Versicherungsrecht ist damit eine bleibende Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit gemeint, die durch Unfall oder Krankheit entstanden ist. Der Invaliditätsgrad wird in Prozent angegeben und bestimmt die Höhe der Versicherungsleistung. Geregelt im Sozialgesetzbuch IX sowie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Beispiel: Eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des Arms auf 60 Grad kann als Invalidität eingestuft werden.


Zurück

Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 95)

Standardisierte Vertragsbedingungen für private Unfallversicherungen, die die Rechte und Pflichten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer regeln. Sie legen unter anderem Fristen, Nachweispflichten und Leistungsvoraussetzungen fest. Besonders wichtig sind die Bestimmungen zur Invaliditätsfeststellung und deren Fristen. Basiert auf § 7 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Beispiel: Die AUB 95 fordert, dass eine Invalidität innerhalb von 18 Monaten eingetreten und binnen weiterer 3 Monate ärztlich festgestellt sein muss.


Zurück

Sachverständigengutachten

Ein unabhängiges Fachgutachten eines qualifizierten Experten zur Beurteilung medizinischer, technischer oder anderer Sachverhalte. Im Versicherungsrecht dient es als Beweismittel zur Feststellung von Unfallfolgen und Invaliditätsgrad. Geregelt in §§ 402-414 ZPO. Ein Sachverständiger muss objektiv und unparteiisch sein. Beispiel: Ein medizinischer Gutachter untersucht die Unfallfolgen und dokumentiert den Grad der Bewegungseinschränkung.


Zurück

Invaliditätsfeststellung

Eine spezifische ärztliche Untersuchung und Dokumentation zur Bestimmung einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall. Muss konkrete Aussagen über Art, Umfang und Dauerhaftigkeit der Schädigung sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit enthalten. Basiert auf medizinischen Befunden und standardisierten Bewertungskriterien. Beispiel: Ein Arzt dokumentiert detailliert die dauerhafte Bewegungseinschränkung einer Schulter und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.


Zurück

Anspruchsvoraussetzungen

Die in Versicherungsverträgen festgelegten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Versicherungsnehmer Leistungen erhält. Umfassen typischerweise Fristen, Nachweispflichten und formale Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen. Geregelt in den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem VVG. Beispiel: Die fristgerechte Vorlage einer qualifizierten ärztlichen Invaliditätsfeststellung ist eine zentrale Anspruchsvoraussetzung.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 I (1) AUB 95: Dieser Paragraph der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) regelt die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen infolge eines Unfalls. Es wird gefordert, dass eine ärztliche Invaliditätsfeststellung vorliegt, die einen konkreten Dauerschaden beschreibt, der die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall war die ärztliche Stellungnahme des Klägers unzureichend, da sie lediglich allgemeine Diagnosen ohne spezifische Bezugnahme auf die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit enthielt.
  • BGH-Urteil BeckRS 1995, 4724: Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs legt fest, dass eine bloße Diagnose nicht ausreicht, um einen Invaliditätsanspruch zu begründen. Es ist notwendig, dass die ärztliche Feststellung spezifische Informationen zu den funktionalen Beeinträchtigungen des Versicherten enthält, um eine fundierte Grundlage für den Versicherungsanspruch zu bieten. In diesem Fall führte die Allgemeinheit der ärztlichen Dokumentation dazu, dass der Anspruch des Klägers abgewiesen wurde.
  • OLG Koblenz BeckRS 2016, 17314: Das Oberlandesgericht Koblenz hat in diesem Urteil klargestellt, dass der Versicherer sich auch dann auf eine mangelhafte ärztliche Feststellung berufen kann, wenn er zuvor einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt hat. Dies bedeutet, dass es für den Kläger entscheidend ist, fristgerecht und vollständig die erforderlichen medizinischen Nachweise zu erbringen. Die Entscheidung im vorliegenden Fall zeigt, dass die fehlende rechtzeitige Feststellung letztendlich zur Abweisung des Klägers führte.
  • § 2 UIG (Unfallversicherungsgesetz): Dieses Gesetz regelt Grundsätze der Unfallversicherung und definiert unter anderem den Begriff des Unfalls sowie die Pflichten der Versicherten. Es ist wichtig, da es die Rahmenbedingungen für die Auslösung von Leistungsansprüchen infolge eines Unfalls festlegt. Der Kläger muss nachweisen, dass seine Schäden unmittelbar durch den Unfall verursacht wurden, was er im Streitfall nicht ausreichend belegen konnte.
  • § 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Der Paragraph behandelt die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Rahmen des Versicherungsvertrags. Dazu gehört die Pflicht, die von der Versicherung geforderten Nachweise über Schäden oder Krankheitsfolgen zeitnah zu erbringen. Im Fall des Klägers hat die Versicherung gerügt, dass eine fristgerechte und substanzielle Invaliditätsfeststellung nicht vorlag, was das Gericht zur Abweisung des Anspruchs führte.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Unfallversicherung: Invalidität nach Knieverletzung nachgewiesen
    Der Artikel behandelt ein Gerichtsurteil, bei dem eine Knieverletzung als unfallbedingte Invalidität anerkannt wurde. Vorerkrankungen wurden berücksichtigt, was die Versicherungsleistung reduzierte. Medizinische Gutachten spielten eine entscheidende Rolle bei der Bewertung des Invaliditätsgrades. → → Erkenntnisse zum Invaliditätsnachweis bei Knieverletzungen
  • Unfallversicherung: Arztfeststellung der Invalidität beachten
    Hier wird die Bedeutung der fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität nach einem Unfall hervorgehoben. Eine schriftliche Bestätigung eines unfallbedingten Dauerschadens ist unerlässlich, um Ansprüche aus der Unfallversicherung geltend zu machen. → → Wichtige Informationen zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung
  • Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge
    Der Beitrag erläutert die notwendigen Inhalte einer ärztlichen Bescheinigung zur Feststellung der Invalidität. Es wird betont, dass die Ursache und Art der Beeinträchtigung klar dargelegt werden müssen, um Versicherungsleistungen zu erhalten. → → Wesentliche Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen
  • Unfallversicherung: Ärztliche Invaliditätsfeststellung und Hinweispflicht des Versicherers
    Dieser Artikel diskutiert die Pflichten des Versicherers, den Versicherten auf die Notwendigkeit und Fristen der ärztlichen Invaliditätsfeststellung hinzuweisen. Ein Versäumnis kann zum Verlust des Leistungsanspruchs führen. → → Pflichten des Versicherers im Invaliditätsfall
  • Unfallversicherung: Invaliditätsbeweis
    Es wird erörtert, wie der Nachweis einer unfallbedingten Invalidität zu führen ist. Dabei spielen medizinische Gutachten eine zentrale Rolle, insbesondere wenn Vorerkrankungen vorhanden sind. → → Der Weg zum Nachweis der Invalidität

Das vorliegende Urteil

LG Regensburg – Az.: 34 O 758/18 – Endurteil vom 18.03.2019


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
Kontaktformular für Anfragen auf Ersteinschätzung
info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!