Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Gericht verweigert Schadensersatz: Fall zu unfallbedingter Invalidität analysiert
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was muss ich direkt nach einem Unfall tun, um meine Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung zu sichern?
- Welche medizinischen Nachweise benötige ich, um Invaliditätsansprüche durchzusetzen?
- Wie werden Vorerkrankungen bei der Bewertung von Unfallfolgen berücksichtigt?
- Welche Bedeutung haben medizinische Gutachten im Versicherungsstreit?
- Welche Rechtsmittel habe ich bei Ablehnung meiner Versicherungsansprüche?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Aschaffenburg
- Datum: 17.05.2018
- Aktenzeichen: 34 O 239/16
- Verfahrensart: Zivilprozess betreffend Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Versicherungsnehmer, der Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag geltend macht. Er argumentiert, dass er durch einen Unfall dauerhaft in seiner körperlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wurde und macht einen Invaliditätsgrad von 100% geltend.
- Beklagte: Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Versicherungsgesellschaft. Sie lehnt die Ansprüche ab und argumentiert, dass bestehende degenerative Vorschäden ursächlich für die Gesundheitsprobleme des Klägers sind und der Unfall keinen dauerhaften Schaden verursachte.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Unfall und erlitt einen Sturz. Er machte geltend, dass dieser Unfall zu bleibenden Schäden an der Halswirbelsäule geführt habe, die ihn invalid werden ließen. Der Versicherer verweigerte die Leistung mit der Begründung, dass die Gebrechen des Klägers auf degenerative Vorschäden zurückzuführen seien und nicht auf den Unfall.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die durch den Kläger festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ursächlich durch den Unfall oder durch bereits bestehende degenerative Veränderungen verursacht wurden, um eine Leistungspflicht der Versicherung zu begründen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers auf degenerative, bereits vor dem Unfall bestehende Veränderungen zurückzuführen sind und nicht auf den Unfall selbst. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass der Unfall die direkte Ursache für seine behauptete Invalidität war.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Entscheidung verdeutlicht die Beweislast für den Versicherungsnehmer in derartigen Fällen und hebt die Bedeutung der Unterscheidung zwischen unfallbedingten und degenerativen Ursachen bei Versicherungsansprüchen hervor.
Gericht verweigert Schadensersatz: Fall zu unfallbedingter Invalidität analysiert
Unfallversicherungen bieten finanziellen Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen, die zu Invalidität führen können. Dabei ist es wichtig zu verstehen, welche Ansprüche bei einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität bestehen und unter welchen Umständen Leistungen gewährt werden. In vielen Fällen kommt es zu Konflikten zwischen Versicherten und den Anbietern, insbesondere wenn eine Klage wegen abgelehnter Schadensersatzforderungen erhoben wird.
Ein zentraler Aspekt sind die rechtlichen Schritte, die nach der Ablehnung von Klage oder Ansprüchen notwendig sind. Die rechtlichen Grundlagen für die Klageabwehr und die damit verbundenen Verfahren können komplex sein und erfordern oft juristische Beratung. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall betrachtet, der aufzeigt, wie ein Gericht eine Klage wegen unfallinduzierter Invalidität abgewiesen hat.
Der Fall vor Gericht
Ablehnung von Versicherungsleistungen nach Glatteis-Sturz: LG Aschaffenburg weist Klage ab
Ein gravierender Glatteis-Sturz gegen die Ladekante eines Reisebusses in S., Österreich, führte zu einem langwierigen Rechtsstreit um Versicherungsleistungen. Das Landgericht Aschaffenburg musste sich mit der Frage befassen, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers durch den Unfall oder durch bereits bestehende degenerative Veränderungen verursacht wurden.
Medizinische Behandlungen nach dem Unfall
Nach dem Sturz am 8. November 2014 arbeitete der Betroffene zunächst noch einen Tag, bevor er seinen Hausarzt Dr. med. aufsuchte. Dieser diagnostizierte eine Lumbalgie und Zervikobrachialgie. In der chirurgisch-orthopädischen Gemeinschaftspraxis wurde später eine Fraktur der 10. Rippe links sowie eine LWS-Prellung festgestellt. Der Patient klagte über anhaltende Schmerzen im unteren Rückenbereich. Eine Magnetresonanztomographie (MRT) der Halswirbelsäule vom 14. Januar 2015 offenbarte degenerative Veränderungen an mehreren Halswirbelkörpern.
Umfangreiche Vorschäden statt Unfallfolgen
Das Gericht stützte sich auf das Gutachten des Privatdozenten Dr. C., der die festgestellten Schäden an der Halswirbelsäule analysierte. Der Sachverständige identifizierte zwei wesentliche Vorschäden: Einengungen der Spinalkanäle durch arthrosebedingte Osteophyten sowie eine bereits verknöcherte Bandscheibenvorwölbung. Diese Veränderungen entstehen nach medizinischer Erfahrung nicht binnen weniger Wochen, sondern entwickeln sich über einen längeren Zeitraum.
Keine nachweisbaren unfallbedingten Verletzungen
Die vom Kläger angeführten Beschwerden wie Lähmungserscheinungen, Gangstörungen und Kraftdefizit konnten nicht eindeutig auf den Unfall zurückgeführt werden. Auch die im Arztbrief erwähnten Ödeme in Grund- und Deckplatte wurden als typische Begleiterscheinungen der bereits bestehenden Osteochondrose eingestuft. Der Sachverständige konnte weder eine zerrissene Bandscheibe noch Verletzungen der Wirbelknochen feststellen.
Rechtliche Bewertung und Urteil
Das Gericht wies die Klage ab, da nicht zur Überzeugung des Gerichts feststand, dass die Invalidität des Klägers unfallbedingt war. Dies wäre nach § 2 Nr. 1.1 der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen Voraussetzung für eine Leistungspflicht der Beklagten gewesen. Zwar konnte eine mögliche Aktivierung der Vorschäden durch den Sturz nicht ausgeschlossen werden, jedoch war diese auch nicht nachweisbar. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Unfallversicherungsansprüchen der Versicherte beweisen muss, dass seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden und nicht auf bereits bestehende Vorschäden zurückzuführen sind. Alterungsbedingte oder verschleißbedingte Veränderungen an der Wirbelsäule, die sich über einen längeren Zeitraum entwickelt haben, führen auch dann nicht zu einem Versicherungsanspruch, wenn sie erst nach einem Unfall Beschwerden verursachen. Entscheidend ist der medizinische Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Invalidität.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie nach einem Unfall Ansprüche gegen Ihre Unfallversicherung geltend machen wollen, müssen Sie zeitnah alle Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen und dabei zwischen unfallbedingten und bereits vorher bestehenden Schäden unterscheiden. Lassen Sie sich direkt nach dem Unfall gründlich untersuchen und bestehen Sie auf bildgebende Verfahren wie MRT, um akute Verletzungen nachzuweisen. Achten Sie darauf, dass in den Arztberichten klar zwischen Unfallfolgen und altersbedingten Veränderungen unterschieden wird. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen und Befunde, die den Zusammenhang zwischen Unfall und Ihren Beschwerden belegen können. Ein medizinischer Sachverständiger muss später eindeutig nachweisen können, dass Ihre Beeinträchtigungen unfallbedingt sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Nach einem Unfall ist der rechtssichere Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und gesundheitlichen Folgen entscheidend für Ihre Ansprüche. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, medizinische Nachweise korrekt zu dokumentieren und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich direkt nach einem Unfall tun, um meine Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung zu sichern?
Sofortmaßnahmen
Nach einem Unfall müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, um eine lückenlose ärztliche Dokumentation sicherzustellen. Der Unfall muss der Versicherung ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden. Nutzen Sie dafür am besten das Schadensformular auf der Webseite Ihres Versicherers.
Dokumentation und Beweissicherung
Erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation des Unfallhergangs. Dazu gehören Fotos von Verletzungen und der Unfallstelle sowie die Kontaktdaten möglicher Zeugen. Bewahren Sie sämtliche medizinische Unterlagen, Arztberichte und Behandlungsnachweise sorgfältig auf.
Fristen beachten
Die wichtigste Frist beträgt 15 Monate nach dem Unfall. In dieser Zeit muss nicht nur die ärztliche Feststellung der Invalidität erfolgen, sondern diese auch dem Versicherer mitgeteilt werden. Einige Versicherungen bieten längere Fristen von 24-36 Monaten.
Besondere Situationen
Bei einem Todesfall muss die Meldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Die Unfallanzeige und Invaliditätsmeldung sollten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Die bloße Einreichung einer Unfallanzeige reicht nicht aus – die Invalidität muss gesondert geltend gemacht werden.
Welche medizinischen Nachweise benötige ich, um Invaliditätsansprüche durchzusetzen?
Für die erfolgreiche Durchsetzung von Invaliditätsansprüchen bei der privaten Unfallversicherung benötigen Sie eine qualifizierte ärztliche Feststellung, die bestimmte Kriterien erfüllen muss.
Erforderliche ärztliche Dokumentation
Die ärztliche Feststellung muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen und folgende Elemente enthalten:
- Eine eindeutige Diagnose der Gesundheitsschädigung
- Die Feststellung der dauerhaften Beeinträchtigung
- Den konkreten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschädigung
Inhaltliche Anforderungen
Der Arzt muss in seiner Dokumentation konkret darlegen, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird. Dabei reichen Formulierungen wie „möglicherweise“ oder „eventuell“ nicht aus. Die ärztliche Feststellung muss eine verbindliche Aussage über den Dauerschaden treffen.
Form der Nachweise
Die medizinischen Nachweise können auf verschiedene Weise erbracht werden:
- Durch das ausgefüllte Formular der Versicherung
- Durch eine eigenständige ärztliche Bescheinigung
- Durch Dokumentationen in der Patientenakte
Wichtig ist, dass Sie bei der Invaliditätsanmeldung alle verletzten Körperteile angeben und dokumentieren lassen. Nachträglich gemeldete Verletzungen können nach Ablauf der Meldefrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie werden Vorerkrankungen bei der Bewertung von Unfallfolgen berücksichtigt?
Bei der Bewertung von Unfallfolgen spielt der Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen eine zentrale Rolle. Eine Kürzung der Versicherungsleistung erfolgt nur dann, wenn der Anteil der Vorerkrankung an der Gesundheitsschädigung mindestens 25% beträgt.
Beweislast und Bewertung
Der Versicherer muss den Vollbeweis für die Mitwirkung der Vorerkrankung erbringen. Kann der Versicherer nicht zweifelsfrei nachweisen, dass eine Vorerkrankung maßgeblich am Schaden beteiligt war, muss er die vollen Leistungen erbringen.
Typische Beispiele für Mitwirkung
Relevante Fälle einer Mitwirkung sind etwa:
- Meniskusschädigung bei vorzeitigen Texturstörungen
- Achillessehnenriss bei vorzeitigen Texturstörungen
- Unterschenkelamputation nach geringfügiger Zehenverletzung bei schwerem Diabetes
Beurteilung der Vorschädigung
Bei der Beurteilung von Vorschäden wird nicht der ideale Körperzustand als Maßstab genommen, sondern der altersbedingte Normalzustand. Vorschädigungen, die keine Beeinträchtigung verursacht haben oder nicht ärztlich behandelt wurden, werden nicht angerechnet.
Berechnung der Leistungskürzung
Die Leistungskürzung erfolgt entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung. Wenn beispielsweise eine degenerative Vorschädigung zu 80% an den Beschwerden beteiligt ist, kann die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt werden. Dabei müssen Unfallfolgen und Vorerkrankungen klar voneinander abgegrenzt werden.
Welche Bedeutung haben medizinische Gutachten im Versicherungsstreit?
Medizinische Gutachten sind im Versicherungsstreit von entscheidender Bedeutung, da sie als Grundlage für die Beurteilung von Leistungsansprüchen dienen. Sie liefern die notwendigen Fachkenntnisse und Einschätzungen, die für eine fundierte Beweisführung unerlässlich sind.
Funktion der Gutachten
Die Gutachten dienen der objektiven Bewertung des Gesundheitszustands und der Kausalität zwischen einem Schadensereignis und den geltend gemachten Beschwerden. Medizinische Sachverständige erheben dabei Befunde und bewerten diese vor dem Hintergrund medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Beweiskraft und Entscheidungsgrundlage
Die Versicherer stützen ihre Entscheidung über Leistungsansprüche maßgeblich auf die Ergebnisse der medizinischen Begutachtung. Dabei müssen die Gutachten einen kausalen Zusammenhang zwischen dem versicherten Ereignis und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachweisen.
Anforderungen an Gutachten
Ein medizinisches Gutachten muss wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Die Gutachter müssen über die entsprechende Sachkunde verfügen und ihre Bewertungen auf Basis aktueller medizinischer Standards vornehmen. Bei der Begutachtung werden häufig verschiedene Fachrichtungen einbezogen, wobei besonders orthopädische und psychiatrische Gutachter eine wichtige Rolle spielen.
Praktische Durchführung
Bei einer Begutachtung werden die medizinischen Befunde erhoben und ausgewertet. Die Sachverständigen untersuchen dabei nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand, sondern berücksichtigen auch vorbestehende Erkrankungen und deren möglichen Einfluss auf die geltend gemachten Beschwerden.
Welche Rechtsmittel habe ich bei Ablehnung meiner Versicherungsansprüche?
Bei einer Ablehnung Ihrer Versicherungsansprüche stehen Ihnen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, die Sie nacheinander einsetzen können.
Widerspruch gegen die Ablehnung
Ein schriftlicher Widerspruch ist das erste und wichtigste Rechtsmittel. Legen Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben die Gründe dar, warum Sie die Ablehnung für nicht gerechtfertigt halten. Fügen Sie relevante Nachweise und Belege bei, die Ihre Position stützen. Die Versicherung muss daraufhin den Fall erneut prüfen.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin prüft, ob die Versicherung die Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten hat.
Ombudsverfahren als Alternative
Das Ombudsverfahren bietet eine kostengünstige Alternative zum Gerichtsweg. Der unabhängige Ombudsmann kann als Schlichter zwischen Ihnen und der Versicherung vermitteln.
Klageweg als letztes Mittel
Bleiben alle vorherigen Schritte erfolglos, können Sie den Klageweg beschreiten. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Fristen – in der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um gegen einen ablehnenden Bescheid zu klagen. Die Erfolgsaussichten vor Gericht sind durchaus gegeben, da etwa jede vierte Klage zumindest teilweise erfolgreich ist.
Bei der privaten Unfallversicherung ist besonders auf die Einhaltung der 15-Monatsfrist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität zu achten. Eine Versäumnis dieser Frist führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Invalidität
Ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden, der zu einer verminderten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Im Versicherungsrecht ist Invalidität meist als bleibende Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 12 Monaten definiert. Relevant sind §§ 186 ff. SGB VI. Beispiel: Nach einem Unfall bleiben dauerhafte Bewegungseinschränkungen, die die Arbeitsfähigkeit reduzieren.
Osteochondrose
Eine degenerative Erkrankung der Wirbelsäule, bei der sich Knochen- und Knorpelgewebe altersbedingt oder durch Verschleiß abnutzen. Betroffen sind meist die Bandscheiben und angrenzenden Wirbelkörper. Geregelt in den medizinischen Klassifikationen nach ICD-10. Beispiel: Durch jahrelange schwere körperliche Arbeit entstehen Verschleißerscheinungen an der Wirbelsäule mit Verknöcherungen.
Lumbalgie
Bezeichnet Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule (unterer Rücken), die verschiedene Ursachen haben können. Kann akut oder chronisch auftreten und wird oft von Bewegungseinschränkungen begleitet. Medizinisch klassifiziert nach ICD-10 M54.5. Beispiel: Nach langem Sitzen treten starke Schmerzen im unteren Rückenbereich auf.
Spinalkanal
Der knöcherne Kanal in der Wirbelsäule, durch den das Rückenmark verläuft. Eine Einengung (Spinalstenose) kann durch Verschleiß oder Verletzungen entstehen und zu neurologischen Beschwerden führen. Anatomisch definiert in § 2 der GOÄ. Beispiel: Eine Verengung des Spinalkanals führt zu Taubheitsgefühlen in den Beinen.
Osteophyten
Knöcherne Anbauten an Wirbelkörpern oder Gelenken, die als Reaktion auf Verschleiß entstehen. Sie können den Spinalkanal einengen und Nervenwurzeln bedrängen. In der ICD-10 unter M25.7 klassifiziert. Beispiel: An den Wirbelkörperrändern bilden sich knöcherne Ausziehungen, die auf Nerven drücken.
Allgemeine Versicherungs-Bedingungen (AVB)
Standardisierte Vertragsbedingungen der Versicherungen, die die Grundlage des Versicherungsvertrags bilden. Sie regeln Details wie Leistungsumfang, Ausschlüsse und Obliegenheiten. Rechtlich geregelt in §§ 305 ff. BGB. Beispiel: Die AVB einer Unfallversicherung legen fest, unter welchen Bedingungen bei Invalidität gezahlt wird.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 2 Nr. 1.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99-L): Dieser Paragraph beschreibt die Voraussetzungen für die Leistung einer Unfallversicherung, insbesondere dass eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Invalidität) infolge eines Unfalls vorliegen muss. In diesem Fall ist entscheidend, ob der Kläger durch den Unfall tatsächlich dauerhaft in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, um einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen geltend zu machen.
- § 7 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Dieser Paragraph regelt die Pflichten der Versicherung und die Rechte des Versicherten, insbesondere das Recht auf Information über die Ablehnung von Leistungsansprüchen. Im vorliegenden Fall ist unerlässlich, ob die Beklagte die Gründe für die Ablehnung der Leistung des Klägers transparent und nachvollziehbar dargelegt hat, was den Kläger in seinen Rechten betrifft.
- § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) VII – Gesetzliche Unfallversicherung: Diese Vorschrift befasst sich mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und den damit verbundenen Leistungen nach einem Arbeitsunfall. Obwohl im konkreten Fall eine private Unfallversicherung betroffen ist, können hier Parallelen hinsichtlich der Feststellung von Invalidität und der Beurteilung von Unfallfolgen gezogen werden.
- § 286 Zivilprozessordnung (ZPO): Dieser Paragraph behandelt die Beweislast im Zivilprozess und legt fest, dass die Partei, die einen Anspruch geltend macht, die Beweise zu erbringen hat. Der Kläger muss also nachweisen, dass seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Unfall verursacht wurden, was für die Anspruchsbegründung von zentraler Bedeutung ist.
- Art. 1 des Grundgesetzes (GG): Dieser Artikel schützt das Recht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das auch für versicherte Personen maßgeblich ist, die nach einem Unfall um Entschädigungen kämpfen. Im vorliegenden Fall könnte ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegen, wenn die Ansprüche des Klägers aufgrund unzureichender Beweise oder unfairer Bewertung seiner Schäden abgelehnt werden.
Das vorliegende Urteil
LG Aschaffenburg -Az.: 34 O 239/16 – Urteil vom 17.05.2018
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