Skip to content

Übergang Anwartschaftsversicherung auf Krankentagegeldversicherung – Beweislastverteilung

Ein Versicherungsnehmer kehrt nach einer Berufsunfähigkeits-Phase zurück in den Job – doch die Versicherung zögert mit der Krankentagegeldzahlung. Das Landgericht Saarbrücken stellt klar: Nicht der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsfähigkeit beweisen, sondern die Versicherung die fortbestehende Berufsunfähigkeit. Ein wegweisendes Urteil, das die Rechte von Versicherten stärkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil betrifft einen Streit um die Beweislast im Übergang von einer Anwartschafts- auf eine Krankentagegeldversicherung im Fall von Berufsunfähigkeit.
  • Üblicherweise liegt die Beweislast bei der Partei, die eine Rechtsfolge geltend machen möchte. Hier weicht das Gericht jedoch davon ab.
  • Ein Schlüsselpunkt ist, dass nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Versicherer die Beweislast für das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit trägt.
  • Allerdings muss der Versicherungsnehmer bestimmte Informationen bereitstellen, die darauf hindeuten könnten, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht.
  • Diese Entscheidung basiert auf Vergleichsfällen, in denen Versicherer bei Beendigung von Versicherungen aufgrund von Berufsunfähigkeit die Beweislast tragen.
  • Die Entscheidung klärt eine bisher rechtlich nicht behandelte Frage und bietet Orientierung für ähnliche zukünftige Streitigkeiten.
  • Die Auswirkungen sind besonders relevant für Versicherungsnehmer, die einen nahtlosen Übergang in eine Krankentagegeldversicherung sicherstellen möchten, ohne die Beweislast tragen zu müssen.

Urteil zu Krankentagegeld: Beweislast und Versicherungsansprüche im Fokus

Der Übergang von einer Anwartschaftsversicherung zu einer Krankentagegeldversicherung ist ein entscheidender Schritt, der sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte mit sich bringt. In diesem Kontext spielt die Beweislastverteilung eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens zu klären. Versicherungsansprüche, die im Rahmen der Krankentagegeldversicherung geltend gemacht werden, hängen oft von den Vertragsbedingungen und der genauen Nachweisführung ab. Hierbei ist es wichtig, die Anspruchshöhe sowie die Risikoeinschätzung des Versicherungsgebers zu berücksichtigen. Auch Gesundheitsprüfungen und die damit verbundenen Kriterien sind von Bedeutung. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Aspekte veranschaulicht und die rechtlichen Grundlagen näher erläutert.

Der Fall vor Gericht


Berufsunfähigkeit und Krankentagegeldversicherung: Gericht klärt Beweislast

Beweislastumkehr bei Krankentagegeldversicherung
Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass die Beweislast für die Berufsunfähigkeit beim Versicherer liegt, was den Übergang von der Anwartschafts- zur Krankentagegeldversicherung erleichtert. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken hat die Beweislastverteilung bei Übergängen zwischen Anwartschafts- und Krankentagegeldversicherung neu geregelt. Im Zentrum des Falls stand die Frage, wer beweisen muss, ob ein Versicherungsnehmer nach einer Phase der Berufsunfähigkeit wieder arbeitsfähig ist.

Umkehr der üblichen Beweislast

Das Gericht entschied, dass nicht der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass er nicht mehr berufsunfähig ist. Stattdessen liegt die Beweislast beim Versicherer, der darlegen muss, dass weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Regelung weicht vom allgemeinen Grundsatz im Zivilrecht ab, nach dem normalerweise derjenige die Beweislast trägt, der einen Anspruch geltend macht.

Hintergründe der Entscheidung

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der bestehenden Rechtsprechung zur Beendigung von Krankentagegeldversicherungen. In solchen Fällen muss der Versicherer beweisen, dass eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Das Landgericht sah diese Wertung als übertragbar auf den umgekehrten Fall an, wenn ein Versicherungsnehmer von der Anwartschafts- zurück in die Krankentagegeldversicherung wechseln möchte.

Schutz des Versicherungsnehmers

Die Entscheidung basiert auf einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Versicherern vorschreibt, Versicherungsnehmern bei Berufsunfähigkeit eine Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung und bei Wegfall der Berufsunfähigkeit die Fortsetzung des alten Versicherungsverhältnisses anzubieten. Das Landgericht interpretierte dies so, dass dem Versicherungsnehmer die Rückkehr in die Krankentagegeldversicherung so leicht wie möglich gemacht werden soll.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Trotz der Beweislastumkehr hat der Versicherungsnehmer gewisse Mitwirkungspflichten. Er muss im Rahmen einer sekundären Darlegungslast Umstände offenlegen, die Rückschlüsse auf den Wegfall der Berufsunfähigkeit zulassen. Dies kann beispielsweise die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Wegfall des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente nach Genesung sein.

Konkrete Anwendung im Fall

Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass der Kläger seit dem 26.04.2015 wieder seine Arbeit aufgenommen hatte und dabei die gleichen Tätigkeiten wie vor seiner Berufsunfähigkeit ausübte. Zudem bezog er seit dem 01.07.2015 keine Leistungen mehr aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Umstände reichten aus, um die sekundäre Darlegungslast zu erfüllen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es nun Sache der Beklagten sei, gegebenenfalls Beweis für eine weiterhin bestehende Berufsunfähigkeit des Klägers anzubieten. Diese Entscheidung stärkt die Position von Versicherungsnehmern und erleichtert ihnen den Übergang zurück in die reguläre Krankentagegeldversicherung nach einer Phase der Berufsunfähigkeit.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken stellt eine bedeutende Änderung in der Beweislastverteilung bei Übergängen zwischen Anwartschafts- und Krankentagegeldversicherung dar. Es obliegt nun dem Versicherer nachzuweisen, dass weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn ein Versicherungsnehmer in die reguläre Versicherung zurückkehren möchte. Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz erheblich, indem sie die Rückkehr in die Krankentagegeldversicherung erleichtert und gleichzeitig die Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers angemessen berücksichtigt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Position als Versicherungsnehmer, wenn Sie nach einer Phase der Berufsunfähigkeit wieder in Ihre Krankentagegeldversicherung zurückkehren möchten. Konkret bedeutet das: Nicht Sie müssen beweisen, dass Sie wieder arbeitsfähig sind, sondern die Versicherung muss nachweisen, dass Sie weiterhin berufsunfähig sind, um die Rückkehr in den vollen Versicherungsschutz zu verweigern. Allerdings müssen Sie offen darlegen, wie sich Ihre Arbeitssituation verändert hat – zum Beispiel, dass Sie Ihre Tätigkeit wieder aufgenommen haben oder keine Berufsunfähigkeitsrente mehr beziehen. Diese Regelung erleichtert Ihnen den Wiedereinstieg in den Versicherungsschutz erheblich und schützt Sie vor unbegründeten Ablehnungen seitens der Versicherung. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Änderungen Ihrer beruflichen Situation dokumentieren und der Versicherung mitteilen, um Ihre Ansprüche zu sichern.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die Beweislastumkehr bei der Krankentagegeldversicherung?

Die Beweislastumkehr bei der Krankentagegeldversicherung bedeutet eine grundlegende Änderung in der Beweisführung zugunsten des Versicherungsnehmers. Normalerweise muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass er einen Anspruch auf Leistungen hat. Bei der Beweislastumkehr kehrt sich dies um.

Grundprinzip der Beweislastumkehr

Der Versicherer muss nun nachweisen, dass kein Leistungsanspruch besteht. Dies gilt insbesondere beim Übergang von einer Anwartschaftsversicherung in eine aktive Krankentagegeldversicherung. Wenn Sie als Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz aktivieren möchten, müssen Sie nicht mehr beweisen, dass Sie arbeitsfähig sind.

Praktische Auswirkungen

Stellen Sie sich vor, Sie möchten von der Anwartschaft in den aktiven Versicherungsschutz wechseln. Der Versicherer kann die Aktivierung nicht einfach mit dem Argument ablehnen, Sie seien möglicherweise arbeitsunfähig. Er muss stattdessen konkrete Anhaltspunkte für eine bestehende Arbeitsunfähigkeit darlegen und beweisen.

Rechtliche Grundlage

Diese Beweislastumkehr basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat entschieden, dass die Beweislast für das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit beim Versicherer liegt, wenn dieser die Aktivierung des Versicherungsschutzes ablehnt.

Bedeutung für Versicherungsnehmer

Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies einen erheblichen Vorteil. Die Hürde, in den aktiven Versicherungsschutz zu wechseln, wird deutlich gesenkt. Sie müssen nicht mehr umfangreiche medizinische Nachweise erbringen, um Ihren Anspruch zu belegen.

Grenzen der Beweislastumkehr

Beachten Sie jedoch, dass die Beweislastumkehr nicht bedeutet, dass der Versicherer in jedem Fall leisten muss. Wenn der Versicherer tatsächlich nachweisen kann, dass Sie arbeitsunfähig sind, kann er die Aktivierung des Versicherungsschutzes weiterhin ablehnen.


zurück

Welche Mitwirkungspflichten hat der Versicherungsnehmer trotz Beweislastumkehr?

Trotz Beweislastumkehr treffen den Versicherungsnehmer weiterhin wichtige Mitwirkungspflichten. Diese ergeben sich aus der sogenannten sekundären Darlegungslast.

Sekundäre Darlegungslast des Versicherungsnehmers

Als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Versicherer alle Ihnen bekannten und verfügbaren Informationen offenlegen, die für die Beurteilung des Versicherungsfalls relevant sind. Dies gilt, auch wenn grundsätzlich der Versicherer die Beweislast trägt. Sie sind verpflichtet, dem Versicherer die Prüfung des Leistungsanspruchs zu ermöglichen.

Konkrete Mitwirkungspflichten

Zu Ihren Mitwirkungspflichten gehören typischerweise:

  • Auskunftserteilung: Sie müssen alle Fragen des Versicherers zum Schadenhergang wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Vorlage von Unterlagen: Wenn Sie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie ärztliche Atteste, Krankenakten oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen.
  • Untersuchungen: Bei Personenversicherungen kann der Versicherer ärztliche Untersuchungen verlangen. Sie sind verpflichtet, an diesen teilzunehmen.
  • Schadenminderung: Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen oder eine Verschlimmerung zu verhindern.

Grenzen der Mitwirkungspflicht

Ihre Mitwirkungspflicht ist nicht grenzenlos. Sie müssen keine Informationen beschaffen, die Ihnen nicht zugänglich sind. Wenn Sie beispielsweise eine Sachversicherung in Anspruch nehmen und der Versicherer Informationen über die Herstellungsprozesse des beschädigten Gegenstands verlangt, müssen Sie diese nicht besorgen, wenn sie Ihnen nicht vorliegen.

Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflicht

Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflichten verletzen, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. Der Versicherer kann die Leistung verweigern, solange Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. In schweren Fällen kann sogar der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Beachten Sie: Die genauen Mitwirkungspflichten können je nach Versicherungsart und -vertrag variieren. Es ist ratsam, die konkreten Pflichten in Ihren Versicherungsbedingungen nachzulesen.


zurück

Wie wirkt sich die Beweislastumkehr auf den Übergang von der Anwartschafts- zur Krankentagegeldversicherung aus?

Die Beweislastumkehr hat erhebliche Auswirkungen auf den Übergang von der Anwartschafts- zur Krankentagegeldversicherung. Wenn Sie als Versicherungsnehmer nach einer Phase der Berufsunfähigkeit in die aktive Krankentagegeldversicherung zurückkehren möchten, müssen Sie nicht mehr selbst beweisen, dass die Berufsunfähigkeit weggefallen ist. Stattdessen liegt die Beweislast nun beim Versicherer.

Erleichterung für Versicherungsnehmer

Diese Umkehr der Beweislast vereinfacht den Prozess für Sie erheblich. Sie müssen lediglich glaubhaft darlegen, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen können. Der Versicherer muss dann nachweisen, dass weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt, um die Rückkehr in die aktive Versicherung zu verweigern.

Praktische Auswirkungen

In der Praxis bedeutet dies für Sie:

  • Sie können einfacher in die aktive Krankentagegeldversicherung zurückkehren.
  • Der Versicherer muss aktiv werden und Beweise für eine fortbestehende Berufsunfähigkeit vorlegen.
  • Ihre Chancen auf eine Wiederaufnahme des vollen Versicherungsschutzes steigen.

Rechtliche Grundlagen

Die Beweislastumkehr basiert auf dem Grundsatz, dass derjenige die Beweislast trägt, der sich auf eine für ihn günstige Rechtslage beruft. In diesem Fall ist es der Versicherer, der von der fortbestehenden Berufsunfähigkeit profitiert, indem er keine Leistungen erbringen muss.

Grenzen der Beweislastumkehr

Beachten Sie jedoch, dass die Beweislastumkehr nicht bedeutet, dass Sie automatisch in die aktive Versicherung zurückkehren. Der Versicherer hat weiterhin das Recht, Ihre Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Wenn Sie beispielsweise eine Tätigkeit aufnehmen, die deutlich von Ihrer ursprünglich versicherten Tätigkeit abweicht, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.


zurück

Welche Beweise kann der Versicherer für eine weiterhin bestehende Berufsunfähigkeit erbringen?

Der Versicherer kann verschiedene Beweise vorlegen, um eine fortbestehende Berufsunfähigkeit zu belegen:

Medizinische Gutachten

Aktuelle ärztliche Atteste und Befunde sind zentrale Beweismittel. Der Versicherer kann Fachärzte beauftragen, den Gesundheitszustand des Versicherten erneut zu untersuchen und zu bewerten. Diese Gutachten vergleichen den aktuellen Zustand mit dem bei der Erstprüfung festgestellten Grad der Berufsunfähigkeit.

Arbeitsmedizinische Beurteilungen

Spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen können die konkrete Leistungsfähigkeit im Beruf evaluieren. Dabei wird geprüft, ob die versicherte Person die wesentlichen Tätigkeiten ihres zuletzt ausgeübten Berufs noch ausführen kann.

Sozialmedizinische Gutachten

Falls vorhanden, können Gutachten der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungsträger herangezogen werden. Diese beurteilen ebenfalls die Erwerbsfähigkeit und können als zusätzliche Beweismittel dienen.

Berufskundliche Stellungnahmen

Sachverständige für Berufskunde können eingeschaltet werden, um zu beurteilen, ob sich das Berufsbild oder die Anforderungen des versicherten Berufs verändert haben. Dies ist relevant, wenn technologische oder organisatorische Veränderungen die Ausübung des Berufs trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder ermöglichen könnten.

Wenn Sie als Versicherter mit solchen Beweismitteln konfrontiert werden, ist es wichtig, diese kritisch zu hinterfragen. Prüfen Sie, ob die Gutachten Ihre individuelle Situation korrekt erfassen und ob alle relevanten gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt wurden. In komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, eigene medizinische Stellungnahmen einzuholen, um den Beweisen des Versicherers gegebenenfalls zu widersprechen.


zurück

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf laufende und zukünftige Versicherungsstreitigkeiten?

Das Urteil des Kammergerichts Berlin hat weitreichende Auswirkungen auf laufende und zukünftige Versicherungsstreitigkeiten im Bereich der Krankentagegeldversicherungen und Anwartschaftsversicherungen. Es stärkt die Position der Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Umwandlung von Krankentagegeldversicherungen in Anwartschaftsversicherungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Beweislastverteilung

Ein zentraler Aspekt des Urteils betrifft die Beweislastverteilung. Das Gericht hat entschieden, dass der Versicherer beweisen muss, dass ein Versicherungsnehmer weiterhin berufsunfähig ist, um den Übergang von einer Anwartschaftsversicherung zurück in eine Krankentagegeldversicherung zu verhindern. Dies bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass Sie in ähnlichen Fällen eine stärkere Position haben, wenn Sie den Wegfall Ihrer Berufsunfähigkeit geltend machen möchten.

Wirksamkeit von Vertragsumwandlungen

Das Urteil bestätigt die Wirksamkeit von Vertragsumwandlungen, die auf gegenseitigem Einverständnis beruhen. Wenn Sie einer Umwandlung Ihrer Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung zustimmen, ist diese rechtlich bindend – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorlag. Dies bedeutet für zukünftige Streitigkeiten, dass Versicherungsnehmer sehr sorgfältig prüfen sollten, bevor sie einer solchen Umwandlung zustimmen.

Informationspflichten der Versicherer

Das Gericht hat die Informationspflichten der Versicherer konkretisiert. Es wurde festgestellt, dass eine hinreichende Information über die Konsequenzen der Umwandlung ausreicht und keine weitergehende Beratungspflicht besteht. In zukünftigen Fällen wird dies wahrscheinlich dazu führen, dass Versicherer ihre Informationspraxis überprüfen und anpassen, um rechtssicher zu handeln. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Sie besonders aufmerksam sein sollten, wenn Ihnen Informationen zu Vertragsänderungen zugesandt werden.

Rückkehr in die Krankentagegeldversicherung

Das Urteil hat klargestellt, dass eine Rückkehr in die Krankentagegeldversicherung den Wegfall der Berufsunfähigkeit voraussetzt. In zukünftigen Streitigkeiten wird dies voraussichtlich zu einer genaueren Prüfung der Arbeitsfähigkeit führen. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie sorgfältig dokumentieren, wie sich Ihre Arbeitsfähigkeit entwickelt hat.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit beschreibt den Zustand, in dem jemand aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies ist im Versicherungsrecht von Bedeutung, da Berufsunfähigkeitsversicherungen finanzielle Absicherungen bieten, falls der Versicherungsnehmer nicht mehr arbeiten kann.

Beispiel: Wenn ein Chirurg nach einer Verletzung seinen Beruf nicht mehr ausführen kann, könnte er als berufsunfähig gelten und Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen.

Relevanz im Kontext: Im vorliegenden Fall muss der Versicherer beweisen, dass die Berufsunfähigkeit weiter besteht, um die Krankentagegeldversicherung nicht fortführen zu müssen.

Zurück

Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung bietet finanziellen Schutz, indem sie dem Versicherungsnehmer bei arbeitsbedingter Krankheit ein tägliches, vertraglich festgelegtes Auskommen sichert. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung, indem sie Einkommensverluste ausgleicht.

Beispiel: Wenn ein selbstständiger Grafiker wegen eines Bandscheibenvorfalls länger nicht arbeiten kann, erhält er für die Dauer seiner Krankheit täglich einen festgelegten Geldbetrag von der Krankentagegeldversicherung.

Relevanz im Kontext: Im beschriebenen Urteil wird die Beweislast für die Fortsetzung dieser Versicherung auf den Versicherer übertragen.

Zurück

Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr bedeutet, dass die Pflicht, einen Umstand zu beweisen, von der normalerweise verantwortlichen Partei auf die Gegenseite übertragen wird. Im Zivilrecht trägt normalerweise derjenige die Beweislast, der einen Anspruch erhebt.

Beispiel: Statt dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass er wieder arbeitsfähig ist, muss jetzt die Versicherung beweisen, dass Berufsuntätigkeit fortbesteht.

Relevanz im Kontext: Diese Umkehr schützt die Rechte der Versicherten und macht Rückkehr zur Krankentagegeldversicherung leichter.

Zurück

Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, eine Vollversicherung später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhalten. Sie bietet einen zeitlich begrenzten Schutz und minimiert Risiken des zukünftigen Versicherungsschutzverlusts.

Beispiel: Ein Student, der in naher Zukunft eine private Krankenversicherung abschließen will, könnte eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um seinen Gesundheitsstatus zu sichern, ohne dass neue Gesundheitsprobleme später zur Ablehnung führen.

Relevanz im Kontext: Der Übergang von der Anwartschafts- zur Krankentagegeldversicherung wird durch das Urteil erleichtert, indem die Beweislast geregelt wird.

Zurück

Sekundäre Darlegungslast

Die sekundäre Darlegungslast erfordert von einer Partei, auf bereits vorgebrachte Argumente der Gegenseite detaillierter einzugehen, insbesondere wenn diese die Hauptbeweislast trägt. Es handelt sich um eine Mitwirkungspflicht im Argumentationsprozess.

Beispiel: Wenn der Versicherer behauptet, dass weiterhin Berufsunfähigkeit besteht, muss der Versicherungsnehmer detailliert darlegen, unter welchen Umständen er wieder arbeiten kann, z.B. durch Vorlage von Arztberichten.

Relevanz im Kontext: Trotz Beweislastumkehr bleibt die Verpflichtung der Versicherungsnehmer, bedeutende Informationen offen zu legen, um Behauptungen des Versicherers entgegenzutreten.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 15 Abs. 1 lit. b) MB/KT 2009: Diese Regelung bezieht sich auf die Bedingungen für die Berufsunfähigkeit im Rahmen von Krankentagegeldversicherungen. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherter als berufsunfähig gilt und somit Ansprüche auf Leistungen der Versicherung geltend machen kann. Im vorliegenden Fall ist die Bestimmung relevant, da sie die Grundlage dafür bildet, ob der Versicherungsnehmer noch berufsunfähig ist und somit in den Genuss der hierfür vorgesehenen Leistungen kommt.
  • § 4 Abs. 1 AwV: Dieser Paragraph regelt die Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung, die oft als Vorschuss auf eine spätere Versicherung dient. In diesem Kontext ist es wichtig, die Voraussetzungen zu klären, unter denen ein Wechsel von einer Anwartschaftsversicherung zu einer Krankentagegeldversicherung erfolgen kann. Der Fall thematisiert den Übergang von dieser Versicherungsform, was die Anwendbarkeit dieses Paragraphen deutlich macht.
  • Zivilrechtliche Beweislastregelung: Im Zivilrecht gilt grundsätzlich, dass derjenige, der ein Recht geltend macht, die Beweislast dafür trägt. Vorliegend wird jedoch argumentiert, dass der Versicherer die Beweislast für die Nichteinhaltung der Berufsunfähigkeit trägt, was eine Ausnahme von der gängigen Regel darstellt. Diese Abweichung ist zentral für den Fall, da sie die Beweisführung entscheidend beeinflusst und dem Versicherungsnehmer eine entlastende Position verschafft.
  • § 2 AwV: Dieser Paragraph konkretisiert die Regeln zur Auszahlung von Versicherungsleistungen im Rahmen der Anwartschaftsversicherung. Er ist relevant, um zu verstehen, welche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Übergang von der Anwartschaftsversicherung zur Krankentagegeldversicherung entstehen. Die Interpretation dieser Regelung ist entscheidend für die Frage, ob der Versicherungsnehmer weiterhin Anspruch auf Leistungen hat.
  • BGH-Urteile zur Beweislast: Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs präzisiert die allgemeinen Beweislastregeln im Versicherungsrecht. Die zitierten Entscheidungen verdeutlichen, wie in bestimmten Fällen die Beweislast zwischen den Parteien verteilt ist, und stützen die Argumentation, dass abweichend von der allgemeinen Regelung der Versicherer in diesem Fall die Beweislast hat. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Verfahren und die Erfolgsaussichten des Versicherungsnehmers.

Das vorliegende Urteil

 

LG Saarbrücken – Az.: 13 S 132/22 – Beschluss vom 03.05.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!