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Tierhalterhaftpflichtversicherung – Haftpflicht für Tierbesitzer

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wichtig?

In Deutschland gibt es unzählige Haushalte, in denen das Leben sehr eng mit einem Tier verbunden ist. Verwunderlich ist dieser Umstand sicherlich nicht, denn die pädagogische Wirkung von Tieren auf den Menschen ist wissenschaftlich belegt. Gerade in Familien mit kleinen Kindern können Tiere sehr viel Glück in das Leben bringen, da die Kinder auf diese Weise Verantwortungsbewusstsein lernen und von dem Tier sehr viel Liebe erfahren. Ebenso ist jedoch auch der Umstand unbestritten, dass Tiere ein enormer Kostenfaktor sein können. Vom Tierarzt über die Steuer bis hin zur Versicherung erfordert ein Tier sehr viel finanzielle Leistungskraft von dem Menschen, da Tiere auch Schäden anrichten können. Wenn sich diese Schäden auf das eigene Eigentum beziehen mag dies zwar ärgerlich sein, doch ist es bei Weitem nicht so schlimm, als wenn die Tiere Schäden an fremden Eigentum anrichten.

Die meisten erwachsenen Menschen verfügen über eine reguläre Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung gibt ein Gefühl von Sicherheit, jedoch ist sie bei Tieren nicht ausreichend!

Tierhalterhaftpflichtversicherung
Symbolfoto: Von thodonal88 / Shutterstock.com

Die meisten Versicherungsgeber weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, explizit auf den Haftungsausschluss für Tiere hin. Dementsprechend sind diejenigen Schäden, die von dem Hund oder der Katze oder auch dem Pferd entstehen, nicht durch die reguläre Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wer einmal einen derartigen Schaden hatte oder sich mit einem Forderungsinhaber auseinandersetzen musste wird wissen, wie schnell derartige Schäden in die Höhe schießen können. Es gibt zwar reguläre Haftpflichtversicherungen, die auf Kulanzbasis einen derartigen Schaden zum Teil übernehmen, doch stellt dies keinen umfassenden Schutz vor finanziellen Desastern dar. Möchte ein Tierhalter sich vollumfänglich risikofrei gegen derartige Schäden absichern, so wird schon eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Es ist schnell passiert, dass ein Hund oder ein anderes Tier ausreißt. In Deutschland gibt es für Hunde zwar den Leinenzwang, doch kann eine derartige Leine keine 100 prozentige Sicherheit bieten. Ein wilder Hund kann sich von der Leine lösen oder die Leine kann reißen, sodass die Gefahr eines Schadens besteht. Beim täglichen Gassigang an einer viel befahrenen Straße ist diese Gefahr besonders groß. Sollte der Hund vor ein fremdes Fahrzeug laufen oder mit einem fremden Fahrradfahrer kollidieren und auf diese Weise einen Unfall verursachen, so entsteht aus dieser Situation heraus ein Schaden. Dementsprechend wird der Geschädigte den Tierbesitzer in die Haftung nehmen und einen Schadenersatz fordern. An dieser Stelle kommt dann die Tierhalterhaftpflichtversicherung ins Spiel, welche diese Schäden für den Versicherungsnehmer übernimmt.

Es gibt viele Risikofälle und dementsprechend auch viele Versicherungskonstellationen

Der erste Schritt, den ein Tierhalter bei dem Abschluss einer Tierhalterversicherung unternehmen sollte, liegt im Versicherungsvergleich. Es gibt mittlerweile zahlreiche Anbieter für derartige Versicherungen, die unterschiedliche Angebotskonstellationen und entsprechend ausgelegte Versicherungsprämien bieten. Ein Rundumschutz ist sicherlich die beste Lösung, doch verursacht dieser Rundumschutz auch Kosten.

Diese richten sich in erster Linie

  • nach der Tierart (Hund, Katze, Pferd etc.)
  • nach dem Gefahrenpotenzial in der Region des Tierhalters
  • nach der Anzahl der Tiere, die versichert werden sollen

Ein Pferd ist naturgemäß etwas teurer in der Versicherung als eine Katze oder ein Hund. Es gibt jedoch gerade bei Hunden viele verschiedene Rassen, die unterschiedliche Charakteristika aufweisen. Die Größe des Hundes ist für die Bemessung der Versicherungsprämie ebenso entscheidend wie die Region, in welcher der Hund versichert werden soll. In diesem Zusammenhang muss dann auch noch die maximale Versicherungssumme ausgewählt werden, welche von dem Versicherungsgeber übernommen wird. Hierbei gilt: Je höher die Haftungssumme, umso höher ist letztlich auch die Versicherungsprämie.

Wurde das entsprechend beste Paket von dem Tierhalter ausgewählt und es entsteht ein Schaden, so muss dieser umgehend der Versicherung gemeldet werden. Die Versicherung wird im nächsten Schritt dann prüfen, ob der gegebene Sachverhalt von der Versicherung abgedeckt wird oder nicht. Unterschieden wird hierbei dann zwischen einem Personenschaden und einem Sachschaden sowie dem Umstand, ob dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Bei einigen Versicherungsgebern führt die Fahrlässigkeit zu einer Teilschuld des Versicherungsnehmers, sodass der Versicherungsgeber einen Teil der entstandenen Schäden auf den Versicherungsnehmer abwälzen kann.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist gerade bei einem Hund ganz besonders wichtig. Die Versicherung schützt den Halter in der Regel vor Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, die durch den Hund verursacht werden. Auch wenn sie optional ist gibt es dennoch Bundesländer, in denen eine derartige Versicherung für einen Tierhalter eine Pflicht darstellt.

Die Bundesländer, in denen ein Tierhalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund abschließen muss, sind

  • Hamburg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin

Jeder Tierhalter sollte sich am besten im Internet nochmals genau darüber erkundigen, ob in dem Bundesland des Wohnortes eine derartige Versicherung optional oder Pflicht ist.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar. Der Punkt „Vorsorgeaufwendungen“ in der Steuererklärung ist für solche Ausgaben vorgesehen.

Haftpflicht für Tierhalter
Haftpflicht für Tierhalter – Von AnnaElizabeth photography

Nicht immer ist ein Fall, in dem ein Tier involviert ist, auch immer eindeutig nachvollziehbar. Es ist in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen, dass ein vermeintlich Geschädigter ein Tier eines anderen Menschen für einen Schaden „vorgeschoben“ hat. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Rechtsschutzversicherung mindestens ebenso wichtig wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung, da Streitigkeiten immer auftreten können. Diese Streitigkeiten müssen sich nicht einmal auf eine andere Person beziehen, auch mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung kann es im Hinblick auf die Versicherungsleistung durchaus schon einmal zu Unstimmigkeiten kommen. In einem derartigen Fall greift natürlich die Rechtsschutzversicherung, die jedoch idealerweise nicht bei dem gleichen Anbieter abgeschlossen werden sollte. Das Tierrecht sieht einige Dinge vor, die nicht jedem juristischen Laien geläufig sind. Zwar wird wohl jeder Tierhalter seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit seinem Tier einigermaßen kennen, doch gibt es eben auch jene juristischen Feinheiten, die über gewisse Fallkonstellationen entscheiden können.

Wenn auch Sie Ärger mit Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, da sie einen gewissen Fall als „nicht abgedeckt“ ansieht und dementsprechend die Leistung verweigert, so sollten Sie dies nicht so ohne Weiteres hinnehmen. Es gibt zwar durchaus Menschen, die die Ansicht vertreten, dass eine Versicherung und ein normaler Mensch nicht auf Augenhöhe miteinander kommunizieren, doch ist diese Ansicht schlichtweg falsch. Die Versicherungen vertreten diese Ansichten zwar ebenfalls, doch haben auch die größten Versicherungsgesellschaften sich an das Gesetz zu halten. Der Besuch bei einem Anwalt kann sehr viele Dinge ändern und wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über engagierte und hochkompetente Fachanwälte für Tierhalterhaftpflichtfälle, die sich gern Ihrer Angelegenheit annehmen und Sie sehr gern beraten. Unsere Kanzlei hat bereits sehr viele Fälle, in denen die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht leisten wollte, erfolgreich zugunsten unserer Mandanten abgewickelt. Gern übernehmen wir in Ihrem Namen die Kommunikation mit dem Versicherungsgeber, der zunächst außergerichtlich zur erneuten Prüfung der Sachlage aufgefordert wird. Sollte diese Vorgehensweise keinen Erfolg mit sich bringen muss im Zweifel der gerichtliche Weg zur Prüfung des Sachverhaltes eingeschlagen werden. Auch auf diesem Weg begleiten wir Sie sehr gern und werden alles daran setzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz oder telefonisch und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin mit uns, damit wir uns Ihren Fall genauer ansehen können.

Haben Sie Ärger mit Ihrer Haftpflicht?

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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