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Sturmschäden: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Sturmschaden an Gebäude, Hausrat oder Auto? So wird Ihr Schaden ersetzt!

Hat Sie der letzte Sturm auch kalt erwischt und einen Schaden am Haus, Auto oder Hausrat hinterlassen? Ärgerlich ist das auf jeden Fall, aber wie bekommen Sie Ihren Schaden schnellst möglich ersetzt? Bei uns erfahren Sie, in welchen Fällen Ihre Versicherung für einen Sturmschaden zahlen muss und wie Sie sich dieses Recht mit unserer Hilfe sichern und durchsetzen können. Außerdem klären wir mit Ihnen, wie Sie konkret vorgehen müssen, um nicht auf dem finanziellen Schaden durch einen Sturm sitzen zu bleiben.

Wir sind bei Sturmschäden und anderen Unwetterschäden für Sie da

Hatten Sie einen Schaden, dann kümmern wir uns gerne für Sie um die Regulierung mit Ihrer Versicherung. Haben Sie den Schaden bereits an Ihre Versicherung gemeldet und diese verweigert oder verzögert die Regulierung? Auch dann helfen wir Ihnen dabei, dass Sie nicht auf dem Schaden sitzenbleiben.

In der Regel sind die Chancen auf eine Zahlung durch die Versicherung wesentlich höher, wenn ein professioneller Rechtsbeistand frühzeitig eingeschaltet wird. In einem ersten Gespräch (gerne auch Online) klären wir mit Ihnen alle Fragen zum Thema Versicherung und Sturmschäden und geben Ihnen eine erste Einschätzung im Hinblick auf die konkreten Erfolgsaussichten. Einen unnötigen Rechtsstreit versuchen wir natürlich in Ihrem Sinne zu verhindern.

Ihre Erfolgsaussichten zur Schadensregulierung bei Sturmschäden

So groß der Ärger auch ist, keiner möchte einen unnötigen, langwierigen oder vielleicht sogar aussichtslosen Rechtsstreit führen. Um Sie davor zu schützen, prüfen wir für Sie Ihre voraussichtlichen Erfolgsaussichten. Ersparen Sie sich so schon im Vorfeld jede Menge Ärger und Stress mit der Versicherung. Weiterhin klären wir Sie über mögliche Risiken sowie anfallende Kosten auf.

Erhalten Sie von unserem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht eine individuelle Empfehlung für das gemeinsame Vorgehen gegen Ihre Versicherung. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen.

Nehmen Sie hier einfach & schnell Kontakt zu uns auf


Rufen Sie uns direkt an: 02732 791079 oder schreiben Sie uns.

Sturmschaden melden
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Weitere Informationen zur Regulierung von Sturmschäden


Schadensmeldung korrekt formulieren

Damit die Versicherung Schäden an Ihrem versicherten Eigentum zahlt, müssen Sie aktiv werden. Der erste wichtige Schritt stellt die korrekte Schadensmeldung dar. Sie haben eine sogenannte Nachweispflicht – das bedeutet, dass Sie sowohl den Schaden selbst als auch die Höhe des Schadens nachweisen müssen.

Sturmschaden Schadensregulierung
Abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume, beschädigte Autos, ein Sturm kann erhebliche Schäden verursachen. Wohl dem der gut versichert ist. Aber manchmal reicht nicht mal das, denn Versicherungen verweigern auch gerne mal die zustehende Leistung. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten bei der Schadensregulieren und sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihren Schaden sitzenbleiben. Symbolfoto: steafpong/Bigstock

In der Schadensmeldung müssen einige Inhalte unbedingt enthalten sein, damit Ihr Anspruch überhaupt durchgesetzt werden kann. Zum einen dürfen natürlich wichtige Daten, wie Name, Anschrift und Ihre Telefonnummer nicht fehlen. Zum anderen benötigt die Versicherung Ihre Versicherungsnummer zur eindeutigen Zuordnung des Schadens. Auch der konkrete Zeitpunkt des Schadens muss schriftlich mitgeteilt werden. Beschreiben Sie im Zuge dessen so genau wie möglich, wie der Schaden aussieht und wie der Schaden entstanden ist.

Um eine höhere Beweiskraft zu erzielen, bietet es sich an, Fotos oder sogar Videoaufnahmen vom Schaden zu machen. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, sind Sie damit auf der sicheren Seite und haben die häufig geforderten Beweismittel. Listen Sie alle zu ersetzenden Gegenstände auf und senden Sie auch die zugehörigen Rechnungen zusammen mit der Schadensmeldung an die Versicherung.

Sofern Sie sich dazu entscheiden, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung aller wichtigen Unterlagen. Für Laien ist es nicht immer so einfach, den Überblick über die geforderten Dokumente zu behalten. Mit unserer Unterstützung müssen Sie sich um diese Details keine Gedanken mehr machen.

Schadensmeldung rechtzeitig einreichen

Nicht nur die Inhalte der Schadensmeldung sind genau vorgegeben. Auch im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen gibt es exakte Vorschriften, welche Sie unbedingt einhalten sollten. Generell müsse Sie nach einem entstandenen Sturmschaden sehr schnell reagieren. In Ihrem Vertrag mit der Versicherung steht, welche Fristen Sie einzuhalten haben. In der Regel sollten Sie spätestens nach drei Tagen den Schaden bei der Versicherung melden – je früher Sie sich melden, desto besser. Viele Versicherungen verlangen sogar, dass der Schaden unverzüglich gemeldet wird. Innerhalb der geltenden Frist muss die Schadensmeldung entweder per Post oder auf elektronischem Wege bei der Versicherung eingehen. Falls Sie ein Einschreiben verschicken, ist es sinnvoll, die Variante mit Rückschein zu wählen. So können Sie beweisen, dass Sie die Meldung auch wirklich abgeschickt haben.

Unter diesen Bedingungen ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet

Damit die Schadensregulierung durchgesetzt werden kann, muss der Wert der Windstärke entsprechend hoch sein. Versicherungen sind erst ab der Stärke 8 zur Zahlung verpflichtet. Nachweisen können Sie die Windstärke, indem Sie beim Deutschen Winterdienst entsprechende Informationen einholen.

Schäden an Häusern und Hauseinrichtungen

Schäden an Wohnhäusern werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Allerdings müssen hierzu Schäden in der Folge eines Sturmes explizit mitversichert sein. Ob das der Fall ist, kommt auf den zuvor gewählten Tarif an. Schäden an Garagen oder anderen Bauten werden nur dann übernommen, wenn diese mit in die Versicherung aufgenommen wurden. Häuser in der Bauphase stellen einen möglichen Sonderfall dar. Wenn ein Haus noch nicht fertig gebaut ist, so greift die Bauleistungsversicherung. Diese zahlt bei Schäden am Rohbau und an den Baumaterialien.

Wurde bei einem Sturm das Haus so stark beschädigt, dass in der Folge auch die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen wird, so übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob zum Beispiel Schäden an Gartenmöbeln oder anderen Gegenständen außerhalb des Wohnraums ebenfalls von der Versicherung abgedeckt werden, sehen Sie sich Ihren Tarif genau an.

Die Verträge sind meist nicht besonders übersichtlich und von Laien schwer zu verstehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Licht ins Dunkel zu bringen.

Sonderfall: Schäden an Autos

Sturmschäden an KFZ - Wer zahlt den Schaden?
Wer zahlt für Schäden durch Stürme und Umwetter an KFZ und Gebäuden? Symbolfoto: steafpong/Bigstock

Wenn aufgrund eines Sturms Schäden am Auto entstehen, so ist hierfür die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung zuständig. Die Teilkaskoversicherung übernimmt nur Schäden ab Windstärke 8; die Vollkaskoversicherung kommt auch für Schäden durch geringere Windstärken auf. Wenn ein Baum vom Nachbargrundstück auf das Auto fällt, verweigert die Versicherung nicht selten die Zahlung. In diesem Fall muss Schadensersatz gegen die Eigentümer des Grundstücks geltend gemacht werden.

Schäden durch Bäume

Wenn der Sturm einen Baum zum Umfallen gebracht hat und hierdurch Schäden an Dach oder Auto entstanden sind, dann kommt es darauf an, auf wessen Grundstück der Baum gestanden hat. Stürzt der Baum auf Ihr Grundstück, so ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn der Baum zwar auf Ihrem Grundstück steht, die Schäden allerdings auf einem fremden Grundstück entstanden sind, so muss die Haftpflichtversicherung zahlen.

Hierfür ist allerdings ausschlaggebend, ob der Eigentümer des Grundstücks überhaupt verantwortlich gemacht werden kann. Bäume müssen mindestens zweimal im Jahr auf Schäden hin untersucht werden. Sind Sie oder Ihr Nachbar dieser Pflicht nicht nachgekommen, so ist die Versicherung nicht zu einer Zahlung verpflichtet.

Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für einen Anwalt

Wenn Sie die Beauftragung eines Fachanwalts scheuen, weil Sie horrende Kosten befürchten, so können wir Sie beruhigen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für einen Anwalt. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Versicherung tatsächlich einspringen würde, können Sie eine sogenannte Deckungsanfrage stellen. Diese wird in der Regel schnell beantwortet und ist zudem kostenfrei. Gerne übernehmen wir das für Sie.

Die Versicherung lässt sich zu viel Zeit

Wenn es zu einer schleppenden Regulierung kommt, können wir für Sie tätig werden. Als Fachanwalt haben wir sehr viel Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und sind höchstwahrscheinlich eher in der Lage, bei der Versicherung Druck zu machen als eine private Person. Generell darf die Prüfung des Schadens durch die Versicherung natürlich erfolgen. Allerdings darf hierfür nicht unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch genommen werden. Das Problem bei dieser Sache: Es gibt keine festen Fristen, innerhalb derer die Versicherung zwingend zahlen muss. Zumeist geben Versicherungsnehmer der Versicherung maximal vier bis sechs Wochen Zeit, um sich für oder gegen eine Zahlung zu entscheiden. Wird dieser Zeitraum überschritten, so sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Das können Sie bei einer schleppenden Regulierung tun

Sie haben die Möglichkeit, das sogenannte Hinweis- und Informationssystem Ihrer Versicherung zu prüfen. Beim HIS geht es darum, dass Daten über Versicherte gesammelt werden. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie häufig sehr teure Schäden von Versicherungsnehmern gemeldet werden. Wer hier negativ auffällt, der muss häufig mit einer Weigerung seitens der Versicherung rechnen. Liegt ein negativer Eintrag vor, so sind Versicherungen besonders skeptisch und prüfen entsprechend genauer. Um ganz sicherzugehen, haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstauskunft anzufordern.

Um mehr Druck zu erzeugen, können Sie Ihrer Versicherung Fristen setzen. Erinnern Sie freundlich aber bestimmt an die ausstehende Zahlung und setzen Sie eine angemessene Frist. Wenn Sie nicht genau wissen, wie ein solches Schreiben auszusehen hat, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind mit solchen Schreiben bewandert und übernehmen gerne die Korrespondenz mit der Versicherung für Sie.

Wenn die Versicherung nicht auf eine Fristsetzung reagiert, sollten Sie einen Beschwerdebrief aufsetzen. Schildern Sie dem Beschwerde-Management Ihren Fall so genau wie möglich. Auch hier gilt: Mit der Hilfe vom Fachmann klappt es in der Regel einfacher und schneller. Setzen Sie außerdem eine erneute Frist.

Ombudsmann einschalten

Wenn sich die Versicherung hartnäckig weigert, auf Beschwerdebriefe und Fristsetzungen zu reagieren, können Sie einen Ombudsmann kontaktieren. Dieser wird versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer zu erzielen. Gebunden sind Versicherungen an die Entscheidung des Ombudsmannes allerdings nur dann, wenn die ausstehende Forderung eine Höhe von 10.000 Euro nicht übersteigt.

Die Versicherung lehnt die Zahlung ab

Leider kommt es häufig vor, dass die Versicherung die Zahlung entweder vollständig ablehnt oder nur einen Teil der geforderten Summe zahlt. Hierbei sollten Sie sich unbedingt merken, dass Sie nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der offiziellen Ablehnung gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen könne. Die Frist beginnt, sobald Sie das Ablehnungsschreiben erhalten. Verlieren Sie dann nicht unnötig Zeit und kontaktieren Sie uns.

In einem ersten Schritt sollten Sie sichergehen, dass Sie auch tatsächlich im Recht sind. Hierzu muss der geltende Tarif genauestens studiert werden. Nur dann, wenn die entstandenen Schäden explizit durch Ihren Vertrag mit der Versicherung abgedeckt werden, muss die Versicherung zahlen. Gerne prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich der vereinbarten Leistungen.

In einem zweiten Schritt können Sie den Grund der Ablehnung mit dem Inhalt der Schadensmeldung abgleichen. Sind Sie der Meinung, dass Sie den Schaden nicht ausreichend oder nur unvollständig dokumentiert haben, so sollten Sie das zeitnah nachholen. Wir können Ihnen sagen, ob Ihre Schadensmeldung alle wichtigen Details enthält. Sollte etwas fehlen, sorgen wir gemeinsam mit Ihnen dafür, dass die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig nachgereicht werden.

Einen Anwalt kontaktieren

In vielen Fällen reagieren Versicherungen erst dann adäquat auf eine Fristsetzung oder andere Schreiben, wenn diese von einem Anwalt kommen. Haben Sie also das Gefühl, dass die Versicherung Sie nicht ernst nimmt, beauftragen Sie uns und wir kümmern uns um alles Weitere. Gerade dann, wenn es sich um höhere Summen handelt, lohnt es sich fast immer, einen Anwalt einzuschalten. Das gilt selbst dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Wenn Sie uns frühzeitig einschalten, können Sie in der Regel unnötigen Ärger von Vornherein vermeiden. Wir können gleich zu Beginn abschätzen, wie Ihre Chancen stehen, eine vollständige Zahlung durch die Versicherung zu erhalten. Indem wir Ihnen vom ersten Schritt an zur Seite stehen, erhöhen wir Ihre Chancen auf eine rechtzeitige Zahlung enorm. Wir sorgen dafür, dass sowohl die Schadensmeldung als auch alle weiteren Schritte korrekt ablaufen und man Ihnen nichts vorwerfen kann.

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Wir beraten Sie und kümmern uns um die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung? Bleiben Sie nicht auf den Schaden sitzen!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

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