Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Urteilsanalyse: Schulunfähigkeitsversicherung für Kinder im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung einer Schulunfähigkeitsversicherung erfüllt sein?
- Wie gehe ich vor, wenn die Versicherung eine Begutachtung an einem weit entfernten Ort verlangt?
- Welche Bedeutung haben ärztliche Gutachten für die Entscheidung der Versicherung?
- Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder nur teilweise gewährt?
- Wie werden psychische Erkrankungen wie Computerspielsucht von Versicherungen bei Schulunfähigkeit bewertet?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gegenstand des Verfahrens ist die Inanspruchnahme einer Schulunfähigkeitsversicherung aufgrund der Schul- bzw. Erwerbsunfähigkeit einer versicherten Person.
- Die Antragstellerin fordert Leistungen mit der Begründung, dass ihr Sohn unter einer Internet- und Computerspielsucht leidet, was zu Schulunfähigkeit führt.
- Die Versicherung lehnte initial eine Leistung ab, bot jedoch Kulanzleistungen für einen begrenzten Zeitraum an, ohne die Schulunfähigkeit anzuerkennen.
- Schwierigkeiten bestanden in der Beweisführung der Schulunfähigkeit sowie der geforderten Vorlage von medizinischen Nachweisen und Berichten.
- Das Gericht entschied, die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen und die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen.
- Die Entscheidung basierte auf der unzureichenden Nachweisführung der dauerhaften Schulunfähigkeit durch die Antragstellerin.
- Das Urteil zeigt, dass belastbare medizinische Nachweise essenziell für erfolgreiche Versicherungsansprüche sind.
- Betroffene sollten auf eine sorgfältige Dokumentation und rechtzeitige Vorlage aller relevanten Unterlagen achten, um Ansprüche effektiv geltend zu machen.
Urteilsanalyse: Schulunfähigkeitsversicherung für Kinder im Fokus
Die Schulunfähigkeitsversicherung bietet eine wichtige absichernde Leistung für Kinder, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, am Schulunterricht teilzunehmen. Die Eintrittspflicht der Versicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie den Nachweis der Schulunfähigkeit und die Längerfristigkeit der Beeinträchtigung. Eltern tragen die Verantwortung, frühzeitig eine private Absicherung abzuschließen, um im Falle einer Kinderinvalidität den Versicherungsschutz zu aktivieren. Wichtige Aspekte wie das Antragsverfahren, Wartezeiten und die Altersgrenze sollten dabei beachtet werden, um zukünftige Leistungsansprüche zu sichern. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Themas anschaulich verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Versicherungsstreit um Schulunfähigkeit eines Jugendlichen landet vor Gericht

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken zurückgewiesen. Der Fall dreht sich um einen Streit zwischen einer Mutter und einer Versicherungsgesellschaft über Leistungen aus einer Schulunfähigkeitsversicherung für ihren Sohn.
Hintergrund des Versicherungsstreits
Die Mutter hatte bei der Versicherung eine Schulunfähigkeitsversicherung für ihren 1999 geborenen Sohn abgeschlossen. Der Vertrag sah im Versicherungsfall eine monatliche Rentenzahlung von 472,08 Euro sowie eine Beitragsbefreiung vor. Als Versicherungsfall galt eine mindestens 50-prozentige Schul- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
Antrag auf Versicherungsleistungen wegen Computerspielsucht
Im Februar 2017 beantragte die Mutter Leistungen aus der Versicherung. Sie begründete dies damit, dass ihr Sohn seit August 2016 unter einer „Internetspielsucht am Laptop, Computerspielsucht“ leide. Er spiele täglich 12 bis 13 Stunden, habe Schlafstörungen und einen verschobenen Tag-Nacht-Rhythmus. Ein Schulbesuch sei nicht möglich.
Reaktion der Versicherung und weitere Entwicklung
Die Versicherung sah zunächst keine leistungsauslösende Schulunfähigkeit als nachgewiesen an. Sie erklärte sich aber bereit, aus Kulanz vom 1. September 2016 bis 31. Dezember 2017 Leistungen zu erbringen. Nach Ablauf dieses Zeitraums beantragte die Mutter erneut Leistungen.
Die Versicherung forderte daraufhin wiederholt aktuelle medizinische Unterlagen und Nachweise zur gesundheitlichen und schulischen Situation des Sohnes an. Schließlich teilte sie mit, dass zur Entscheidung über den Leistungsantrag eine fachärztliche Untersuchung des Versicherten in Frankfurt erforderlich sei.
Streit um ärztliche Begutachtung
Die behandelnde Ärztin des Sohnes erklärte in einem Schreiben, der Versicherte sei „nicht in der Lage, sich zu einer Begutachtung nach Frankfurt zu begeben“. Eine wohnortnahe Begutachtung scheine durchführbar. In einem späteren Bericht hieß es, aufgrund fehlender Untersuchungsmöglichkeiten sei nicht einschätzbar, ob eine Begutachtung in Frankfurt möglich sei.
Die Versicherung bestand weiterhin auf einer Untersuchung in Frankfurt. Die Mutter kam der Aufforderung, eines der vorgeschlagenen Institute zu wählen, nicht nach.
Gerichtliche Auseinandersetzung
In der Folge kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Landgericht Saarbrücken erließ einen Beschluss, gegen den die Mutter Beschwerde einlegte. Diese Beschwerde wurde nun vom Oberlandesgericht Saarbrücken zurückgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Versicherungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen bei Jugendlichen und die Bedeutung ärztlicher Begutachtungen für die Entscheidung über Versicherungsleistungen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung unterstreicht die zentrale Bedeutung einer fachärztlichen Begutachtung für die Beurteilung der Leistungspflicht bei Schulunfähigkeitsversicherungen, insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Computerspielsucht. Die Versicherung hat das Recht, eine solche Untersuchung an einem von ihr bestimmten Ort zu verlangen, sofern dies zumutbar ist. Die Weigerung des Versicherten, sich dieser Begutachtung zu unterziehen, kann zur Ablehnung von Leistungsansprüchen führen und ist rechtlich schwer anfechtbar.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Das Urteil macht deutlich, dass bei Ansprüchen auf Leistungen wegen Schulunfähigkeit aufgrund von Computerspielsucht einige wichtige Punkte zu beachten sind: Erstens muss die Schulunfähigkeit ärztlich nachgewiesen und von der Versicherung anerkannt werden. Zweitens ist es entscheidend, den Aufforderungen der Versicherung zur Untersuchung nachzukommen – andernfalls können Leistungen verweigert werden. Drittens sollten Sie genau prüfen, für welchen Zeitraum Ansprüche bestehen können – in der Regel frühestens ab dem Folgemonat nach Eintritt der Schulunfähigkeit. Viertens ist nach Ende der Schulzeit ein Übergang zur Erwerbsunfähigkeit möglich, der aber gesondert nachgewiesen werden muss. Insgesamt zeigt das Urteil, wie wichtig es ist, alle Mitwirkungspflichten zu erfüllen und die Ansprüche sorgfältig zu dokumentieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung einer Schulunfähigkeitsversicherung erfüllt sein?
Für die Auszahlung einer Schulunfähigkeitsversicherung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Gesundheitliche Beeinträchtigung
Das versicherte Kind muss infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall gesundheitlich beeinträchtigt sein. Diese Beeinträchtigung muss ärztlich nachgewiesen werden können.
Dauer der Schulunfähigkeit
Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss dazu führen, dass das Kind voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Alternativ kann die Schulunfähigkeit auch rückwirkend festgestellt werden, wenn das Kind bereits 6 Monate ununterbrochen nicht am Unterricht teilnehmen konnte.
Grad der Schulunfähigkeit
Das versicherte Kind muss außerstande sein, zu mindestens 50% am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Dabei wird der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung besuchte Unterricht als Maßstab herangezogen. Dies umfasst die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts, einschließlich Hausaufgaben, Schulweg und Ausstattung des Schulgebäudes.
Nachweis der Schulunfähigkeit
Für die Auszahlung der Versicherungsleistung müssen Sie in der Regel folgende Nachweise erbringen:
- Ärztliche Atteste: Detaillierte Berichte der behandelnden Ärzte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
- Schulbescheinigung: Eine Bestätigung der Schule über die Dauer und den Umfang der Schulunfähigkeit.
- Behandlungsunterlagen: Befunde, Arztbriefe und andere medizinische Dokumente, die die Diagnose und den Krankheitsverlauf belegen.
Wenn Ihr Kind beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung wie Leukämie oder nach einem Unfall mit langwieriger Rehabilitation für mehr als 6 Monate nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, könnte dies einen Versicherungsfall auslösen. Die genauen Bedingungen können jedoch je nach Versicherungsvertrag variieren, daher ist es wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
Wie gehe ich vor, wenn die Versicherung eine Begutachtung an einem weit entfernten Ort verlangt?
Versicherungen haben grundsätzlich das Recht, eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zu verlangen. Allerdings unterliegt dieses Recht gewissen Einschränkungen. Die Zumutbarkeit der Untersuchung ist ein entscheidender Faktor, den Sie als Versicherter beachten sollten.
Prüfung der Zumutbarkeit
Die Anfahrt zum Gutachter darf für Sie nicht unzumutbar sein. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Ihr Gesundheitszustand
- Die Entfernung zum Gutachter
- Die Verfügbarkeit von Fachärzten in Ihrer Region
In ländlichen Gebieten müssen Sie eventuell längere Wegstrecken in Kauf nehmen als in Ballungsräumen. Die Rechtsprechung hat bisher keine eindeutige Zumutbarkeitsgrenze festgelegt, da die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
Wenn Sie die vorgeschlagene Begutachtung für unzumutbar halten, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Kommunizieren Sie mit der Versicherung: Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um einen nähergelegenen Gutachter.
- Schlagen Sie Alternativen vor: Etwa einen Arzt der deutschen Botschaft, falls Sie sich im Ausland befinden.
- Fordern Sie die Kostenübernahme: Die Versicherung muss in der Regel die Reise- und Unterbringungskosten tragen.
- Prüfen Sie die Vertragsbedingungen: Einige Versicherer akzeptieren auch Untersuchungen vor Ort, besonders innerhalb der EU, USA oder Kanada.
Rechtliche Aspekte
Die Versicherung muss Ihre berechtigten Interessen berücksichtigen. Wenn Sie nachweisen können, dass die Anreise aufgrund Ihres Gesundheitszustands oder anderer triftiger Gründe nicht zumutbar ist, kann die Versicherung nicht auf der Untersuchung an diesem Ort bestehen.
Beachten Sie, dass die Versicherung bei Verweigerung der Mitwirkung die Leistung verweigern kann. Es ist daher wichtig, konstruktiv mit der Versicherung zusammenzuarbeiten und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Alternativen zur Fernbegutachtung
In manchen Fällen können alternative Begutachtungsmethoden in Betracht gezogen werden:
- Lokale Ärzte oder Kliniken, die von der Versicherung akzeptiert werden
- Telemedizinische Untersuchungen, sofern für Ihren Fall geeignet
- Zusendung von medizinischen Unterlagen und Befunden an den Gutachter
Wenn Sie diese Möglichkeiten vorschlagen, zeigen Sie Kooperationsbereitschaft und erhöhen die Chancen auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung.
Welche Bedeutung haben ärztliche Gutachten für die Entscheidung der Versicherung?
Ärztliche Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung der Versicherung über die Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie dienen als objektive medizinische Grundlage zur Beurteilung des Gesundheitszustands und der daraus resultierenden Einschränkungen für die berufliche Tätigkeit des Versicherten.
Arten von Gutachten
Es gibt verschiedene Arten von ärztlichen Gutachten, die für die Versicherungsentscheidung relevant sein können:
- Gutachten des behandelnden Arztes: Diese liefern wichtige Informationen über den Krankheitsverlauf und die Behandlung. Allerdings werden sie von Versicherungen oft als nicht vollständig objektiv angesehen, da der behandelnde Arzt in einem Vertrauensverhältnis zum Patienten steht.
- Gutachten unabhängiger Sachverständiger: Versicherungen beauftragen häufig externe Fachärzte oder spezialisierte Gutachterinstitute. Diese sollen eine neutrale Einschätzung des Gesundheitszustands und der Leistungsfähigkeit des Versicherten vornehmen.
- Gutachten nach Aktenlage: In manchen Fällen erstellen Ärzte Gutachten ausschließlich auf Basis der vorliegenden medizinischen Unterlagen, ohne den Versicherten persönlich zu untersuchen.
Bewertung durch die Versicherung
Versicherungen legen bei der Bewertung von Gutachten besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte:
- Objektivität und Neutralität des Gutachters
- Vollständigkeit der berücksichtigten medizinischen Befunde
- Schlüssigkeit der Argumentation und Begründung
- Berücksichtigung des konkreten Berufsbildes des Versicherten
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherung das Recht hat, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten kann erheblichen Einfluss auf die Entscheidung über Ihre Leistungsansprüche haben.
Bedeutung für den Versicherten
Für Sie als Versicherten ist es wichtig zu wissen:
- Sie haben das Recht, Einsicht in alle Gutachten zu nehmen, auf die sich die Versicherung bei ihrer Entscheidung stützt.
- Bei Uneinigkeit über ein Gutachten können Sie in der Regel ein eigenes Gutachten in Auftrag geben oder die Einholung eines neutralen Obergutachtens vorschlagen.
- Die sorgfältige Vorbereitung auf eine Begutachtung ist entscheidend. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden und deren Auswirkungen auf Ihren Berufsalltag genau.
Ärztliche Gutachten bilden somit die medizinische Entscheidungsgrundlage für die Versicherung. Sie beeinflussen maßgeblich, ob und in welchem Umfang eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Daher ist es für Sie als Versicherten wichtig, den Begutachtungsprozess aktiv zu begleiten und bei Bedarf fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder nur teilweise gewährt?
Wenn Ihre Versicherung die Leistung verweigert oder nur teilweise gewährt, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen:
Widerspruch einlegen
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein. Beziehen Sie sich dabei konkret auf den Bescheid und das Aktenzeichen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und fügen Sie, wenn möglich, zusätzliche Unterlagen bei, die Ihren Anspruch stützen. Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können.
Ombudsmann einschalten
Führt der Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieses Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Der Ombudsmann prüft Ihren Fall und kann bei Streitwerten bis 10.000 Euro eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung treffen. Bei höheren Streitwerten bis 100.000 Euro gibt er eine unverbindliche Empfehlung ab.
Aufsichtsbehörde kontaktieren
Eine weitere Möglichkeit ist die Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin prüft, ob der Versicherer gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Beachten Sie: Die BaFin kann keine rechtsverbindlichen Entscheidungen in Einzelfällen treffen.
Klage einreichen
Wenn alle vorherigen Schritte erfolglos bleiben, können Sie eine Klage vor dem zuständigen Gericht einreichen. Die Klagefrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Gerichtsverfahren kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Bei einer Schulunfähigkeitsversicherung ist es besonders wichtig, die Voraussetzungen für die Eintrittspflicht genau zu prüfen. Die Versicherung leistet in der Regel, wenn das versicherte Kind für mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen medizinischen Unterlagen und Gutachten vorlegen, die die Schulunfähigkeit belegen.
Wie werden psychische Erkrankungen wie Computerspielsucht von Versicherungen bei Schulunfähigkeit bewertet?
Psychische Erkrankungen wie Computerspielsucht werden von Versicherungen bei der Beurteilung von Schulunfähigkeit grundsätzlich als leistungsauslösende Ursachen anerkannt. Die Bewertung erfolgt dabei nach ähnlichen Kriterien wie bei körperlichen Erkrankungen, wobei der Fokus auf der Auswirkung der Erkrankung auf die Fähigkeit zur Teilnahme am Schulunterricht liegt.
Kriterien für die Anerkennung
Für die Anerkennung einer Schulunfähigkeit aufgrund von Computerspielsucht oder anderen psychischen Erkrankungen müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dauer der Beeinträchtigung: Die Schulunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen bestehen oder bereits 6 Monate bestanden haben.
- Grad der Beeinträchtigung: Das versicherte Kind muss außerstande sein, zu mindestens 50% am regulären Schulunterricht teilzunehmen.
- Ärztlicher Nachweis: Die psychische Erkrankung muss durch einen Facharzt (in der Regel einen Kinder- und Jugendpsychiater) diagnostiziert und dokumentiert sein.
Besondere Herausforderungen bei psychischen Erkrankungen
Bei der Bewertung psychischer Erkrankungen wie Computerspielsucht ergeben sich für Versicherungen besondere Herausforderungen:
- Objektivierbarkeit: Im Gegensatz zu vielen körperlichen Erkrankungen sind psychische Leiden oft schwerer zu objektivieren. Versicherungen verlangen daher in der Regel ausführliche fachärztliche Gutachten.
- Verlaufsprognose: Die Einschätzung des zu erwartenden Krankheitsverlaufs ist bei psychischen Erkrankungen oft komplexer als bei körperlichen Leiden.
- Abgrenzung zur normalen Entwicklung: Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann es schwierig sein, zwischen altersbedingten Verhaltensauffälligkeiten und behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen zu unterscheiden.
Rolle von Fachärzten und Gutachtern
Bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen im Rahmen der Schulunfähigkeitsversicherung spielen Fachärzte und spezialisierte Gutachter eine zentrale Rolle:
- Fachärztliche Diagnose und Behandlungsdokumentation bilden die Grundlage für die Leistungsprüfung der Versicherung.
- Versicherungen können zusätzlich eigene Gutachter beauftragen, um die Diagnose und den Grad der Beeinträchtigung zu überprüfen.
- In strittigen Fällen kann ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden, um eine neutrale Bewertung zu erhalten.
Wenn Sie eine Schulunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind abschließen, achten Sie darauf, dass psychische Erkrankungen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Im Leistungsfall ist eine enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten wichtig, um der Versicherung alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Schulunfähigkeitsversicherung
Eine Schulunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die finanziellen Schutz bietet, wenn Kinder aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen können. Die Versicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente und befreit von Beitragszahlungen, wenn der Versicherungsfall eintritt, d.h., wenn das Kind schulunfähig wird. Für den Anspruch auf Leistungen muss der Versicherungsnehmer die Schulunfähigkeit des Kindes nachweisen.
Beispiel: Ein Kind erleidet einen Unfall und ist langfristig schulunfähig. Die Eltern können Leistungen aus der Schulunfähigkeitsversicherung beantragen.
Diese Versicherung ist besonders relevant für Familien, um Lohneinbußen der Eltern oder zusätzliche Betreuungskosten zu kompensieren, falls das Kind nicht zur Schule gehen kann.
Ärztliche Begutachtung
Eine ärztliche Begutachtung ist ein medizinisches Gutachten, das von einem qualifizierten Arzt erstellt wird, um den Gesundheitszustand einer Person zu beurteilen, häufig zur Feststellung von Versicherungsansprüchen. Versicherungen fordern oft ein solches Gutachten, um den Anspruch auf Leistungen zu prüfen.
Beispiel: Ein Jugendlicher benötigt eine Begutachtung, um seine Schulunfähigkeit zu belegen. Der beauftragte Gutachter entscheidet, ob die Erkrankung den Ansprüchen entspricht.
Diese Begutachtung ist oft entscheidend für den Leistungsanspruch in Versicherungsfällen. Sie unterscheidet sich von einer normalen ärztlichen Behandlung, da nicht die Behandlung, sondern die Beurteilung des Zustandes im Fokus steht.
Nachweis der Schulunfähigkeit
Der Nachweis der Schulunfähigkeit ist die Dokumentation und Bestätigung, dass eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Hierbei sind ärztliche Berichte und Gutachten entscheidend. Eine ausreichende Dokumentation ist notwendig, um Leistungen aus der Schulunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
Beispiel: Ein Schüler ist aufgrund eines chronischen Leidens nicht in der Lage, die Schule regelmäßig zu besuchen. Der behandelnde Arzt stellt ein entsprechendes Attest aus, das der Versicherung vorgelegt wird.
Dieser Nachweis unterscheidet sich von anderen medizinischen Dokumentationen dadurch, dass er spezifisch die Fähigkeit zur Teilnahme am Schulunterricht bewertet. Dies ist notwendig, um den rechtlichen Anforderungen der Versicherung zu genügen.
Leistungsanspruch
Der Leistungsanspruch beschreibt das Recht des Versicherten, im Versicherungsfall finanzielle Leistungen von der Versicherung zu erhalten. Dies umfasst monatliche Zahlungen oder Beitragsbefreiungen. Ein Anspruch entsteht nur, wenn die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Beispiel: Wenn ein Kind offiziell als schulunfähig gilt, haben die Eltern das Recht, eine monatliche Rente von der Schulunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Der Leistungsanspruch ist vom Versicherungsschutz abhängig und bedarf sorgfältiger Prüfung der Vertragsbedingungen. Er unterscheidet sich vom Vertragsabschluss dadurch, dass er erst bei Eintritt eines Versicherungsfalls relevant wird.
Beschwerde
Eine Beschwerde ist ein formeller Einspruch gegen eine Entscheidung oder ein Urteil, in diesem Fall gegen den Beschluss eines Gerichts. Sie eröffnet die Möglichkeit, vor einer höheren Instanz eine Überprüfung zu beantragen.
Beispiel: Die Mutter des Jugendlichen legt Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts ein, das ihr den Anspruch auf Versicherungsleistungen verweigert.
Beschwerden können insbesondere in Versicherungsstreitigkeiten von Bedeutung sein, wenn Versicherungsansprüche vom Gericht abgelehnt werden. Im Gegensatz zur Berufung, bei der eine erneute vollständige sachliche und rechtliche Prüfung stattfindet, prüft eine Beschwerde lediglich das Vorliegen von Verfahrens- und Rechtsfehlern.
Obliegenheit
Eine Obliegenheit ist eine Nebenpflicht im Versicherungsvertrag, die den Versicherungsnehmer zu bestimmten Handlungen verpflichtet, wie z.B. der Mitwirkung bei der Schadensfeststellung. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Beispiel: Eine Mutter muss aktuelle medizinische Nachweise bei der Versicherung einreichen, um Leistungen geltend zu machen. Versäumt sie dies, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Im Gegensatz zu Hauptpflichten, die den Versicherungsnehmer zur Prämienzahlung verpflichten, stellen Obliegenheiten Bedingungen dar, deren Nichterfüllung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 AVB/TB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Schulunfähigkeitsversicherung): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für das Eintreten des Versicherungsfalls, insbesondere die schulische und erwerbliche Unfähigkeit des Versicherten. Eine medizinische Diagnose, die eine mindestens 50-prozentige Schulunfähigkeit bescheinigt, ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Im konkreten Fall wird die Schulunfähigkeit des Sohnes der Antragstellerin aufgrund von psychischen Gesundheitsproblemen wie Internetspielsucht angeführt, was die Frage aufwirft, ob diese Gegebenheiten den Anforderungen des Paragraphen entsprechen.
- § 2 AVB (Leistungen der Schulunfähigkeitsversicherung): Diese Vorschrift definiert die Leistungsansprüche der Versicherten im Falle der Schulunfähigkeit und die damit verbundenen finanziellen Regelungen. Sie legt die Höhe und Art der Zahlungen fest, die im Leistungsfall fällig werden können. Der Fall der Antragstellerin könnte durch die Stellung des Antrags auf Leistungen wegen Schulunfähigkeit nach § 2 AVB in Verbindung mit der vorhergehenden Argumentation hinsichtlich der psychischen Gesundheit ihres Sohnes beleuchtet werden.
- § 3 AVB (Verpflichtung zur Mitwirkung des Versicherungsnehmers): Dieser Paragraph verpflichtet den Versicherungsnehmer, alle notwendigen Informationen und Nachweise zur Feststellung der Versicherungsleistung bereitzustellen. Im vorliegenden Fall zeigt sich das Problem darin, dass die Antragstellerin wiederholt um medizinische Nachweise gebeten wurde, jedoch nicht adäquat reagiert hat, was die Prüfung des Leistungsanspruchs erheblich erschwert.
- § 152 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Das VVG regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in einem Versicherungsverhältnis. Insbesondere § 152 thematisiert die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und mögliche Folgen bei Nichterfüllung. Die Antragstellerin könnte in Bezug auf die Einhaltung dieser Obliegenheiten zur Vorlage von ärztlichen Attesten in Schwierigkeiten geraten sein, was die Ablehnung des Antrags durch die Versicherung begründen könnte.
- § 2 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch – Rehabilitations- und Teilhaberecht): Hier wird das Recht auf Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt, was auch für Kinder gilt. Im Kontext des Versicherungsanspruchs könnte die Frage relevant sein, inwieweit die schulische Behinderung des Sohnes nicht nur versicherungsrechtliche, sondern auch sozialrechtliche Konsequenzen hat. Möglicherweise könnten Leistungen nach dem SGB IX zur Unterstützung des Kindes in Betracht gezogen werden, wenn die Schulunfähigkeitsversicherung nicht greift.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 W 62/23 – Beschluss vom 07.11.2023
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