Skip to content

Schmerzensgeldregelung in Fahrerschutzversicherung

Eine Frau klagt auf Schmerzensgeld nach einem Unfall, doch ihre Versicherung verweigert die Zahlung. Der Grund: Ihr Krankenhausaufenthalt war kürzer als drei Tage – und das reicht laut einer Klausel in den Versicherungsbedingungen nicht aus. Das Oberlandesgericht Bamberg gibt der Versicherung Recht und bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Coburg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ging um eine Klausel in einer Fahrerschutzversicherung, die Schmerzensgeld nur bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen vorsieht.
  • Das Gericht anerkannte die Regelung als klar und gerecht, da sie sich auf Kalendertage bezieht, auch wenn diese angebrochen sind.
  • Die Klausel wurde nicht als überraschend oder benachteiligend für Versicherungsnehmer empfunden.
  • Die Bedingungen der Versicherung werden als verständlich und transparent angesehen.
  • Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg wurde zurückgewiesen, da die Regelung der Versicherung als wirksam betrachtet wird.
  • Die Entscheidung basiert auf der Auslegung der Klausel, die keine unerwarteten Verpflichtungen für den Versicherungsnehmer enthält.
  • Die klare Formulierung der Versicherungskonditionen sorgt für eine transparente Erwartungshaltung der Versicherungsnehmer.
  • Versicherte sollten sich der genauen Bedingungen ihrer Versicherungsdeckung bewusst sein, insbesondere bei Schmerzensgeldansprüchen.

Schmerzensgeldansprüche: Ein Blick auf Fahrerschutzversicherung im Verkehrsunfallrecht

Die Schmerzensgeldregelung innerhalb der Fahrerschutzversicherung spielt eine entscheidende Rolle für Unfallopfer, die bei einem Fahrerunfall Verletzungen erleiden. Im Rahmen der Kfz-Versicherung bieten verschiedene Zusatzversicherungen, wie die Fahrerschutzversicherung, einen erweiterten Versicherungsschutz für den Fahrer. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, einen finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen und medizinische Behandlungskosten zu gewährleisten. Zudem stellt sich oft die Frage nach dem rechtsmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz im Verkehrsunfallrecht. Um diese komplexen Zusammenhänge besser zu verstehen, beleuchten wir einen konkreten Fall, der aufschlussreiche Erkenntnisse zur Schadensregulierung bietet.

Der Fall vor Gericht


Fahrerschutzversicherung: Kein Schmerzensgeld bei zu kurzem Krankenhausaufenthalt

Schmerzensgeldanspruch und Fahrerschutzversicherung
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte, dass Schmerzensgeld aus der Fahrerschutzversicherung nur bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen gezahlt wird.(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Rechtsstreit über Leistungen aus einer Fahrerschutzversicherung entschieden. Eine Klausel, die Schmerzensgeld nur bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen vorsieht, wurde als rechtmäßig eingestuft.

Streit um Versicherungsleistung nach Unfall

Die Klägerin hatte nach einem Unfall Anspruch auf Leistungen aus ihrer Fahrerschutzversicherung geltend gemacht. Die beklagte Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Sie berief sich dabei auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, wonach Schmerzensgeld nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall geleistet wird.

Gericht bestätigt Wirksamkeit der Versicherungsklausel

Das Landgericht Coburg wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Bamberg bestätigt. Die Richter sahen in der strittigen Regelung weder eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB noch eine unangemessene Benachteiligung oder Intransparenz nach § 307 BGB.

Keine überraschende Platzierung der Regelung

Das Gericht stellte fest, dass die Platzierung der Klausel für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht überraschend sei. Zwar befinde sie sich unter der Überschrift „Was ist versichert“, folge aber unmittelbar den Aufzählungspunkten zum Versicherungsschutz als direkte Einschränkung zum Punkt „Schmerzensgeld“. Bei aufmerksamer Durchsicht sei diese Einschränkung sofort erkennbar.

Klare und verständliche Formulierung

Die Richter beurteilten die Formulierung der Klausel als klar und verständlich für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer. Es werde deutlich, dass ein Schmerzensgeldanspruch nur bei einem Krankenhausaufenthalt ab einer bestimmten Dauer vom Versicherungsschutz umfasst sei. Der Wortlaut „3 aufeinanderfolgende Tage“ stelle nach Ansicht des Gerichts auf Kalendertage ab, sodass auch angebrochene Tage zu berücksichtigen seien.

Keine unangemessene Benachteiligung

Das OLG Bamberg bestätigte zudem die Einschätzung der Vorinstanz, dass die Klausel keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstelle. Eine weitergehende Begründung hierzu wurde vom Gericht nicht für erforderlich gehalten, da die Berufung diesen Punkt nicht angegriffen hatte.

Berufung zurückgewiesen

Aufgrund dieser Erwägungen wies das OLG Bamberg die Berufung der Klägerin zurück. Die Richter sahen keine Erfolgsaussichten für das Rechtsmittel und hielten auch eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen zu entscheiden waren.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit einer Versicherungsklausel, die Schmerzensgeld nur bei mindestens dreitägigem Krankenhausaufenthalt vorsieht. Die Richter sehen darin weder eine überraschende noch unangemessen benachteiligende Regelung. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie solche Einschränkungen bei Vertragsabschluss sorgfältig prüfen sollten. Das Urteil stärkt die Gestaltungsfreiheit von Versicherern bei der Definition von Leistungsvoraussetzungen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil bestätigt, dass Ihre Fahrerschutzversicherung Schmerzensgeld nur dann zahlt, wenn Sie nach einem Unfall mindestens drei Kalendertage im Krankenhaus verbringen. Das bedeutet, selbst wenn Sie zum Beispiel zwei volle Tage und zwei halbe Tage im Krankenhaus sind, zählt dies als drei Tage. Für Sie als Versicherungsnehmer heißt das konkret: Prüfen Sie genau, welche Bedingungen Ihre Versicherung für Schmerzensgeldansprüche festlegt. Falls Sie einen Unfall haben und einen Krankenhausaufenthalt benötigen, stellen Sie sicher, dass die Dauer Ihres Aufenthalts den Anforderungen Ihrer Police entspricht, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Dieses Urteil stärkt die Klarheit und Transparenz der Versicherungsbedingungen, sodass Sie besser verstehen, wann und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben.


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Leistungen umfasst eine typische Fahrerschutzversicherung?

Eine typische Fahrerschutzversicherung bietet umfassenden finanziellen Schutz für den Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen. Die Leistungen umfassen in der Regel:

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine zentrale Komponente der Fahrerschutzversicherung. Es wird als Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen gezahlt. Die Höhe variiert je nach Versicherer, beträgt aber oft bis zu 200.000 Euro. Wenn Sie als Fahrer einen Unfall verursachen und dabei verletzt werden, können Sie mit dieser Leistung rechnen.

Verdienstausfall

Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung Ihren Verdienstausfall. Viele Anbieter zahlen bis zu 10.000 Euro monatlich, teilweise sogar über mehrere Jahre hinweg. Dies sichert Ihre finanzielle Stabilität während der Genesungsphase.

Hinterbliebenenleistungen

Im Todesfall des Fahrers erhalten die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung. Dies kann eine einmalige Todesfallleistung oder eine monatliche Hinterbliebenenrente sein. Letztere wird oft in ähnlicher Höhe wie der Verdienstausfall gezahlt.

Heilbehandlungskosten

Die Versicherung übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden. Dies kann Reha-Maßnahmen, spezielle Therapien oder Hilfsmittel umfassen.

Hilfeleistungen und Umbaumaßnahmen

Bei schweren Verletzungen werden oft Kosten für Hilfeleistungen wie Haushaltshilfen oder Pflegekräfte übernommen. Zudem werden Umbaumaßnahmen für ein behindertengerechtes Zuhause oder Fahrzeug finanziert, meist bis zu einer Höhe von 250.000 Euro.

Vorleistung und Subsidiarität

Die Fahrerschutzversicherung tritt in Vorleistung, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Sie zahlt jedoch nur subsidiär, das heißt, wenn keine anderen Leistungsträger wie Kranken- oder Rentenversicherung zuständig sind.

Die genauen Leistungen und Höchstgrenzen variieren je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif. Achten Sie beim Abschluss besonders auf die Höhe der Schmerzensgeldzahlung und die Dauer der Verdienstausfallleistung, da diese Faktoren im Schadensfall entscheidend für Ihre finanzielle Absicherung sein können.


zurück

Unter welchen Bedingungen zahlt eine Fahrerschutzversicherung Schmerzensgeld?

Eine Fahrerschutzversicherung zahlt in der Regel Schmerzensgeld, wenn der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt wird und einen Krankenhausaufenthalt benötigt. Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren, aber typischerweise gelten folgende Voraussetzungen:

Mindestdauer des Krankenhausaufenthalts

Die meisten Versicherer knüpfen die Zahlung von Schmerzensgeld an einen stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen. Einige Anbieter verlangen sogar einen Aufenthalt von fünf Tagen. Dieser Aufenthalt muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall erfolgen.

Art des Unfalls

Die Versicherung greift nur bei Unfällen, die beim Lenken des versicherten Fahrzeugs passieren. Unfälle beim Ein- und Aussteigen oder beim Be- und Entladen des Fahrzeugs sind in der Regel nicht abgedeckt.

Verschuldensgrad

Die Fahrerschutzversicherung leistet auch bei grob fahrlässig verursachten Unfällen. Wenn Sie jedoch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind, keinen gültigen Führerschein besitzen oder den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben, werden Sie in der Regel keine Leistungen erhalten.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Einige Anbieter begrenzen das Schmerzensgeld auf einen bestimmten Betrag, beispielsweise 100.000 Euro. Andere Versicherer orientieren sich an den üblichen Schmerzensgeldsätzen ohne feste Obergrenze.

Wenn Sie eine Fahrerschutzversicherung abschließen möchten, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen. Achten Sie besonders auf die Regelungen zum Schmerzensgeld und vergleichen Sie verschiedene Angebote, um die für Sie passende Absicherung zu finden.


zurück

Wie werden die Tage des Krankenhausaufenthalts bei der Fahrerschutzversicherung berechnet?

Bei der Berechnung der Tage des Krankenhausaufenthalts im Rahmen der Fahrerschutzversicherung gilt in der Regel der Grundsatz der vollen Kalendertage. Das bedeutet, dass der Aufnahmetag und der Entlassungstag als jeweils ein voller Tag gezählt werden, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer an diesen Tagen.

Berechnungsmethode

Die meisten Versicherungen wenden folgende Methode an:

  • Der Aufnahmetag zählt als erster voller Tag, auch wenn die Aufnahme erst am Abend erfolgt.
  • Jeder weitere Tag im Krankenhaus wird als voller Tag gewertet.
  • Der Entlassungstag zählt ebenfalls als voller Tag, selbst wenn die Entlassung am Morgen stattfindet.

Wenn Sie also am Montag um 22 Uhr aufgenommen und am Donnerstag um 9 Uhr entlassen werden, zählt dies als vier volle Tage Krankenhausaufenthalt.

Rechtliche Grundlage

Diese Berechnungsmethode basiert auf der gängigen Versicherungspraxis und wurde in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt. Das Oberlandesgericht Köln hat beispielsweise in einem Urteil (Az. 9 U 134/11) festgestellt, dass bei der Berechnung von Krankenhausaufenthalten in Versicherungsfällen angebrochene Tage als volle Tage zu werten sind.

Besonderheiten bei der Fahrerschutzversicherung

Bei vielen Fahrerschutzversicherungen ist ein Mindestaufenthalt von drei bis fünf Tagen erforderlich, um Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice prüfen, da die Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren können.

Stellen Sie sich vor, Ihre Police verlangt einen Mindestaufenthalt von drei Tagen. In diesem Fall würde ein Aufenthalt von Montag bis Mittwoch die Bedingung erfüllen, auch wenn die tatsächliche Aufenthaltsdauer weniger als 72 Stunden beträgt.

Dokumentation des Aufenthalts

Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, dass Sie den Krankenhausaufenthalt lückenlos dokumentieren. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, insbesondere:

  • Aufnahme- und Entlassungspapiere
  • Ärztliche Atteste
  • Behandlungsunterlagen

Diese Dokumente dienen als Nachweis gegenüber der Versicherung und helfen, Missverständnisse bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden.


zurück

Welche Rechte haben Versicherte, wenn die Fahrerschutzversicherung die Zahlung von Schmerzensgeld ablehnt?

Wenn Ihre Fahrerschutzversicherung die Zahlung von Schmerzensgeld ablehnt, stehen Ihnen als Versicherter mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Prüfung des Versicherungsvertrags

Überprüfen Sie zunächst sorgfältig Ihren Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen. Achten Sie besonders auf Klauseln, die sich auf Schmerzensgeld beziehen. Einige Verträge sehen beispielsweise vor, dass Schmerzensgeld nur bei einem Krankenhausaufenthalt gezahlt wird oder bestimmte Mindestaufenthaltszeiten erfüllt sein müssen.

Widerspruch einlegen

Sind Sie der Meinung, dass die Ablehnung unberechtigt ist, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie Ihren Anspruch detailliert und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, wie ärztliche Atteste oder Gutachten. Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist zur Stellungnahme, üblicherweise zwei bis vier Wochen.

Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht

Bleibt Ihr Widerspruch erfolglos, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin kann zwar keine Entscheidungen treffen, aber sie kann die Versicherung zur Stellungnahme auffordern und auf mögliche Rechtsverstöße hinweisen.

Schlichtungsverfahren

Eine weitere Option ist das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann. Dieser kann in Streitigkeiten bis zu einem Wert von 100.000 Euro vermitteln. Seine Entscheidungen sind für Versicherungen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro bindend.

Gerichtliche Klärung

Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, bleibt Ihnen die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Zivilgericht. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Verjährungsfristen, die in der Regel drei Jahre betragen. Eine Klage sollte gut vorbereitet sein, da sie mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Dokumentation und Beweissicherung

Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, ist es wichtig, dass Sie alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich führen und sorgfältig dokumentieren. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf, die Ihren Anspruch belegen können, wie medizinische Berichte, Fotos von Verletzungen oder Zeugenaussagen.


zurück

Wie können Versicherte prüfen, ob ihre Fahrerschutzversicherung faire Bedingungen für Schmerzensgeldzahlungen bietet?

Um die Fairness der Schmerzensgeldbedingungen in Ihrer Fahrerschutzversicherung zu prüfen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

Prüfung der Versicherungsbedingungen

Lesen Sie aufmerksam die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Fahrerschutzversicherung. Achten Sie besonders auf Klauseln, die Schmerzensgeldzahlungen betreffen. Faire Bedingungen sollten keine unangemessenen Einschränkungen oder Ausschlüsse enthalten.

Vergleich mit Marktstandards

Vergleichen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung mit denen anderer Anbieter. Nutzen Sie hierfür Vergleichsportale oder fordern Sie Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften an. Faire Bedingungen sollten sich im Rahmen des marktüblichen Standards bewegen.

Bewertung der Leistungshöhe

Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung eine angemessene Obergrenze für Schmerzensgeldzahlungen vorsieht. Eine faire Police sollte keine unverhältnismäßig niedrigen Höchstgrenzen festlegen. Beachten Sie, dass die Höhe des Schmerzensgeldes von der Schwere der Verletzung abhängt.

Transparenz der Bedingungen

Faire Versicherungsbedingungen zeichnen sich durch Klarheit und Verständlichkeit aus. Wenn die Regelungen zu Schmerzensgeldzahlungen für Sie als Versicherungsnehmer schwer verständlich sind, könnte dies ein Hinweis auf unfaire Bedingungen sein.

Berücksichtigung individueller Umstände

Eine faire Fahrerschutzversicherung sollte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes individuelle Faktoren berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Dauer und Intensität der Schmerzen sowie mögliche Dauerschäden.

Wenn Sie diese Aspekte sorgfältig prüfen, können Sie besser einschätzen, ob Ihre Fahrerschutzversicherung faire Bedingungen für Schmerzensgeldzahlungen bietet. Bei Unklarheiten oder Zweifeln empfiehlt es sich, direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter Kontakt aufzunehmen und offene Fragen zu klären.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene immaterielle Schäden, wie Schmerzen oder Leiden, nach einem Unfall (§ 253 BGB). Es soll den erlittenen Schmerz und die Beeinträchtigung ausgleichen, die eine körperliche oder seelische Verletzung verursacht hat.

Beispiel: Wenn jemand bei einem Autounfall verletzt wird und dadurch Schmerzen erleidet, kann ihm das Schmerzensgeld zustehen.

In der Fahrerschutzversicherung ist Schmerzensgeld oft an bestimmte Bedingungen gekoppelt, wie einen Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen.

Eine Abgrenzung zum Schadensersatz für materielle Schäden, der z.B. Reparaturkosten abdeckt, ist wichtig, da dieser konkrete finanzielle Schäden betrifft.

Zurück

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung für Fahrer, die einen erweiterten Versicherungsschutz bietet. Sie deckt insbesondere die Kosten für Personenschäden des Fahrers bei einem selbstverschuldeten Unfall ab, auch wenn keine andere Haftpflichtversicherung greift.

Beispiel: Ein Fahrer verursacht versehentlich einen Unfall und verletzt sich dabei. Die Fahrerschutzversicherung kommt für seine Behandlungskosten und ggf. Schmerzensgeld auf.

Im vorliegenden Fall hängt die Zahlung vom Erfüllen bestimmter Bedingungen, wie der Dauer eines Krankenhausaufenthaltes, ab.

Diese Versicherung grenzt sich zur Haftpflichtversicherung ab, die für Schäden an Dritten eintritt.

Zurück

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regeln. Sie beschreiben Leistungsumfang und Bedingungen einer Versicherung.

Beispiel: In den AVB einer KFZ-Versicherung ist festgelegt, dass bestimmte Leistungen nur bei einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt erbracht werden.

Im Kontext spielt die Klausel der AVB eine Rolle, die mindestens drei aufeinanderfolgende Tage für Schmerzensgeld vorschreibt.

AVB sind vergleichbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Kaufverträgen.

Zurück

Überraschende Klausel (§ 305c Abs. 1 BGB)

Eine überraschende Klausel ist eine Bestimmung in den AGB, die ein durchschnittlicher Vertragsnehmer nicht erwartet und die daher unwirksam sein kann. Sie muss klar erkennbar und verständlich im Vertrag integriert sein.

Beispiel: Wenn in einem Versicherungsvertrag unerwartet eine Klausel auftaucht, die eine wichtige Leistung ausschließt, könnte diese als überraschend und somit unwirksam gelten.

In diesem Fall war die Klausel der Fahrerschutzversicherung nicht überraschend, da sie direkt und klar dargestellt wurde.

Die Regel umfasst nicht die Transparenzanforderungen von § 307 BGB, die fair und nachvollziehbar sein sollten.

Zurück

Unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB)

Unter einer unangemessenen Benachteiligung versteht man eine Vertragsbestimmung, die den Vertragspartner des Verwenders in unangemessener Weise benachteiligt und dadurch unwirksam ist. Dies wird häufig bei einseitig belastenden Klauseln in AGB geprüft.

Beispiel: Wenn eine Versicherungsklausel die Leistungspflicht in unfairer Weise einschränkt, könnte dies als unangemessene Benachteiligung angesehen werden.

Das OLG Bamberg sah die Klausel bezüglich des dreitägigen Krankenhausaufenthalts nicht als unangemessene Benachteiligung.

Diese Bestimmung muss von anderen Kodifizierungen, wie § 305c, unterschieden werden, die Überraschungselemente adressieren.

Zurück

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem man eine gerichtliche Entscheidung anfechten kann, um sie von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Sie bietet die Möglichkeit, Fehler des Gerichts aufzuzeigen und geltend zu machen.

Beispiel: Eine Partei ist mit einem Urteil unzufrieden und legt daher Berufung ein, damit ein Obergericht den Fall neu bewertet.

In dem Fall wurde die Berufung der Klägerin zurückgewiesen, da das OLG Bamberg sie für erfolglos hielt.

Eine Berufung unterscheidet sich von der Revision, die auf Rechtsfehler beschränkt ist und in der Regel nur zum Bundesgerichtshof gelangt.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 305c Abs. 1 BGB: Diese Regelung befasst sich mit überraschenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Klausel gilt als überraschend, wenn sie von einem durchschnittlichen Vertragsnehmer nicht erwartet werden kann, insbesondere wenn sie nicht im Rahmen der allgemeinen Struktur der AGB erkennbar ist. Im vorliegenden Fall wird die Regelung des Schmerzensgeldes nicht als überraschend klassifiziert, da sie in einem klaren Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz steht und bei aufmerksamer Durchsicht für den Versicherungsnehmer erkennbar ist.
  • § 522 ZPO: Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift des Zivilprozessrechts, die regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Gericht das Berufungsverfahren ohne vollständige Erörterung zurückweisen kann. Der Senat sieht die Berufung als offensichtlich unbegründet an, was bedeutet, dass die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt werden und die Berufung somit nicht weiter verfolgt wird.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese sind die standardisierten Vertragsbedingungen, die von Versicherungsunternehmen entwickelt werden und gemeinsame rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Die spezifische Regelung zur Leistung eines Schmerzensgeldes bei einem Krankenhausaufenthalt ist Teil dieser AVB und definiert genau, unter welchen Umständen Ansprüche bestehen.
  • § 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Das VVG regelt die grundlegenden Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. Es stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen und Bedingungen transparent und verständlich sind. Im vorliegenden Fall wird die Einhaltung dieser Vorgaben untersucht, um zu bestimmen, ob der Versicherungsnehmer die Ausschlussklausel hinsichtlich des Schmerzensgeldes angemessen verstehen kann.
  • Klausel zur Leistungserbringung in den Bedingungen der Fahrerschutzversicherung: Diese spezifische Klausel beschreibt, unter welchen Bedingungen die Versicherung Schmerzensgeld zahlt, insbesondere die Voraussetzung eines mindestens dreitägigen Krankenhausaufenthaltes. Der Senat ist der Auffassung, dass diese Regelung nicht nur zulässig ist, sondern auch klar und verständlich für den Versicherungsnehmer formuliert wurde und somit eine angemessene Einschränkung darstellt.

Das vorliegende Urteil

OLG Bamberg – Az.: 1 U 71/23 e – Hinweisbeschluss vom 11.08.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!