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Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach Widerspruch

Lebensversicherungen nach dem Widerruf richtig rückabwickeln

Viele schließen eine Lebensversicherung als Absicherung für das Alter oder als Veranlagungsform ab. Doch es gibt gute Gründe, den Vertrag durch Widerruf zu einer Rückabwicklung zu bringen. Vor allem wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft ist, kann dieser Vorgang vorgenommen werden. Doch um keine finanziellen Verluste einzufahren, sollten wichtige Punkte beachtet werden.

Widerrufsrecht wurde gestoppt

Der deutsche Gesetzgeber hat bei Darlehen das Widerrufsrecht durch eine entsprechende Gesetzesänderung per 21.06.2016 gestoppt. Doch davon ist der Widerruf von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen nicht umfasst, denn bei diesen beiden Policen kann das Widerrufsrecht komplett ohne zeitliche Begrenzung in Anspruch genommen werden. Vor allem Policen für Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten oft eine Widerrufsbelehrung, die Fehler aufweist. Deshalb können genau diese Verträge jederzeit widerrufen werden. Dies sogar dann, wenn sie bereits gekündigt wurden und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde.

Entsprechende Dienstleister unbedingt meiden

Lebensversicherungen lassen sich rückabwickeln.
Der BGH hat die Rück­abwick­lung von Kapital­lebens­versicherungen und Renten­versicherungen zugelassen. Das gilt selbst bei gekündigten Verträgen. Doch viele Versicherer blocken Wider­sprüche ihrer Kunden weiterhin ab. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Symbolfoto: mipan/Bigstock

Mittlerweile gibt es diverse Unternehmen, die versuchen mit einer Rückabwicklung von Lebensversicherungen Geld zu verdienen. Meist wird dies unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes angeboten und soll angeblich für Sie als Kunde kostenneutral oder erfolgsabhängig abgewickelt werden. Doch das ist nach Ansicht von Experten zumindest irreführend. Denn diese Unternehmen haben mit anerkannten Verbraucherschutzorganisationen nichts zu tun und sind zudem meist teuer. Durchschnittlich werden dabei Kosten verlangt, die neben dem finanziellen Aufwand für einen Rechtsanwalt noch zusätzlich zwischen 25 und 45 Prozent Provision ausmachen. Die Leistung dieser Unternehmen beschränkt sich vielmehr darauf, Ihre Adresse an einen Rechtsanwalt zu vermitteln. Diesen müssen Sie in der Folge selbst beauftragen und zahlen. Wenden Sie sich daher am besten direkt an uns um hohe Provisionszahlungen an Dritte zu vermeiden.

Ist ein Anwalt zur Rückabwicklung überhaupt notwendig?

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, denn letztendlich liegt es an Ihnen, ob Sie selbst versuchen, den Widerruf Ihrer Lebensversicherung durchzusetzen und in der Folge einen Rückzahlungsbetrag auszuhandeln. Auf das Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, wie zum Beispiel wir, können hier viel Unterstützung bieten. Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, können Sie ohne viel Überlegung einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen. Überprüfen Sie Ihre Police dahingehend genau und beachten Sie, dass es gerade bei neuen Vertragen ab 2016 individuelle Ausschlussklausel gibt.

Wann eine Rückabwicklung sinnvoll ist

Wer sich die Wertentwicklung der häufigsten Lebensversicherungen ansieht, kann diese Frage nur mit Ja beantworten. Ziehen Sie dazu Ihre letzte Abrechnung, die Sie von der Versicherung erhalten haben, zu Rate. In den meisten Fällen werden Sie feststellen, dass sich gerade in den vergangenen Jahren infolge der Finanzkrise die Verzinsung nicht unbedingt positiv entwickelt hat. Damit stellt sich die Frage, ob Ihre Lebensversicherung noch eine sinnvolle Geldanlage ist. Auch wenn Sie gerade keinen akuten Finanzbedarf haben, kann die Rückabwicklung und Neuanlage des dann verfügbaren Kapitals in ein anderes Investment durchaus sinnvoll sein. Informieren Sie sich auf entsprechenden Seiten im Internet, wie sich die laufende Verzinsung weiter entwickeln wird und versuchen Sie, die Situation richtig einzuschätzen. Die Möglichkeit einer Rückabwicklung durch einen Widerruf ist vor allem für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, möglich. Gerade in dieser Zeit gab es dank des üblichen Policenmodells häufige Fehler in der Widerrufsbelehrung.

Widerruf mit anschließender Rückabwicklung ist lukrativ

Widerrufsrecht Lebensversicherung
Wie kann man prüfen, ob eine Rückabwicklung generell infrage kommt? Da sich die Formulierungen der Widerspruchsbelehrungen von Vertrag zu Vertrag unterscheiden, sollten Sie Ihren Vertrag von uns prüfen lassen. Auf Wunsch kümmern wir ums um alles. – Symbolfoto: neelsky/Bigstock

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, führt das dazu, dass Ihr Vertrag rückwirkend entfällt und die individuellen Leistungen dazu rückabgewickelt werden müssen. Die betroffene Versicherung darf von Ihren einbezahlten Verträgen jedoch nur geringfügige Abzüge vornehmen und muss vor allem sämtliche Vertriebs- und Provisionskosten in vollem Umfang erstatten. Zudem muss eine angemessene Verzinsung Ihrer geleisteten Beiträge erfolgen. Der exakte Ablauf muss dabei eingehalten werden, um auch eine rechtliche Richtigkeit zu gewährleisten. Bevor Sie den Widerruf einbringen, muss eine „Vorprüfung“ erfolgen. Diese sollte von erfahrenen Anwälten durchgeführt werden. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir alle Tricks und Kniffe der Versicherungsgesellschaften. Das bedeutet konkret, dass Sie uns möglichst sämtliche Versicherungsunterlagen wie Police, Versicherungsschein und Nachweis über die bezahlten Prämien vorlegen. Die Vorprüfung durch uns erfolgt binnen kurzer Zeit und gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Widerruf auch möglich ist. Im Anschluss verfassen Sie auf Basis der Informationen  den Widerruf gegenüber Ihrer Lebensversicherung, bzw. überlassen die gesamte Korrespondenz uns.

Im ersten Schritt meist erfolglos

Rechnen Sie damit, dass die Versicherung in einer ersten Reaktion den Widerruf zurückweist. Dies geschieht meist unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung richtig war oder nicht. Nur selten wird der Widerruf sofort anerkannt und ein entsprechendes Angebot zur Auszahlung Ihrer Rückabwicklungsforderung unterbreitet. ist dies der Fall, sollte Ihr Misstrauen groß sein. Denn dann können Sie davon ausgehen, dass der von der Versicherung berechnete Rückabwicklungsanspruch sich bloß auf den Rückkaufswert oder die bereits bezahlten Rückkaufsleistungen gründet. Mit tatsächlichen Ansprüchen hat das meist nichts zu tun. Wir machen Ihre Ansprüche der Rückabwicklung für Sie geltend und setzen diese für Sie durch.

Zeitlicher Ablauf kann sich lange gestalten

Da viele Versicherungen erst durch die gerichtliche Geltendmachung bereit sind, einen angemessenen Rückkaufswert zu bezahlen, kann die komplette Rückabwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen. Kommt es im Laufe der ersten gerichtlichen Instanz zu einem marktgemäßen Vergleichsangebot, können Sie dies annehmen und die Angelegenheit wird abgeschlossen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ergeht ein gerichtliches Urteil, gegen das die Versicherung als unterliegende Partei rechtliche Schritte wie eine Berufung einlegen kann. Damit verlängert sich der zeitliche Ablauf um ein Vielfaches. Nach Berechnung der Ansprüche und der Einholung der Deckungszusage, die beide nochmals ca. sechs Wochen dauern, kommt es zum gerichtlichen Weg. Dieser kann pro Instanz zwischen vier bis sechs Monate in Anspruch nehmen. Kommt es zu einer Berufung und ähnlichen weiterführenden Schritten verlängert sich der Prozess der Geltendmachung nochmals um den gleichen Zeitraum.

Fazit

In vielen Fällen ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung durch Widerspruch nicht nur sinnvoll, sondern auch äußerst lukrativ. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sich die Unterlagen genau ansehen und gegebenenfalls durch unsere Kanzlei prüfen lassen. Ist ein Widerspruch möglich, sollten Sie sich auch dazu entschließen. Wir helfen Ihnen dabei und übernehmen die gesamte Korresponzenz mit Ihrer Versicherung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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