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Restschuldversicherung – Was Sie wissen sollten

Macht die Restschuldversicherung Sinn oder sollte sie lieber gekündigt werden

Im Zuge von sehr vielen Finanzprodukten, beispielsweise eines Kredites, wird sehr gern von den Kreditgebern eine sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Durch diese Restschuldversicherung, die allgemein hin auch als Ratenschutzversicherung bekannt ist, wird eine gewisse finanzielle Absicherung des Kreditnehmers gewährleistet. Sollte der Kreditnehmer aufgrund einer merklichen Veränderung seiner finanziellen Lage, als Beispiel hierfür sei der Verlust des Arbeitsplatzes genannt, seine Kreditverbindlichkeiten nicht mehr tilgen können steht die Restschuldversicherung in der Pflicht, die Verbindlichkeiten zu übernehmen.

Auf den ersten Blick sinnvoll aber nicht unumstritten

Sicherlich erscheint sowohl aus Gründen der Vernunft und aus rechtlicher Sicht der Abschluss einer derartigen Versicherung überaus sinnvoll, da sich die Lebenssituation in der heutigen Zeit sehr schnell ändern kann. Gerade dann, wenn längerfristige Kreditverbindlichkeiten abgeschlossen wurden, bietet die Restschuldversicherung sehr viel Sicherheit. Der Kreditnehmer sollte niemals vergessen, dass er immerhin mit dem Kreditgeber einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließt und dementsprechend die Konsequenzen eines Vertragsbruchs ohne entsprechende Absicherung selbst zu tragen hat. Dennoch ist die Ratenschutzversicherung nicht unumstritten, da es ja auch kleinere Kreditverträge mit entsprechend kürzeren Laufzeiten auf dem Markt gibt. Auch für derartige Verträge wird von den Kreditgebern sehr gern eine Restschuldversicherung angeboten, die jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung steht. Unabhängig von der Laufzeit verursacht eine Ratenschutzversicherung Kosten, sodass die Frage der Sinnhaftigkeit letztlich ein Rechenbeispiel ist.

Restschuldversicherung (RSV
Will man einen Kredit in Anspruch nehmen, so muss man nicht selten auch eine Restschuldversicherung (kurz: RSV) abschließen. Die Frage ist jedoch, ob ein Zwang zum Abschluss tatsächlich auch erlaubt ist und ob solche Versicherungen überhaupt sinnvoll sind? Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Die Restschuldversicherung aus rechtlicher Sicht

Restschuldversicherungen sind aus rechtlicher Sicht gesehen ein Zusatzprodukt zu dem Kredit. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht zum Abschluss einer derartigen Versicherung verpflichtet ist. Einzig dann, wenn der Kreditgeber nicht gewillt ist den Kredit ohne eine derartige Absicherung an den Kreditgeber zu vergeben, wird der Kreditnehmer letztlich nicht drumherum kommen. Aus rechtlicher Sicht muss jedoch auch betont werden, dass eine Restschuldversicherung gleichzusetzen ist mit einer Risikolebensversicherung oder alternativ auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies bedeutet, dass der Kreditgeber beim Abschluss einer Ratenschutzversicherung von dem Versicherungsanbieter eine Provision erhält. Für den Kreditnehmer bedeutet dies aber auch, dass sich mitunter doppelte Kosten für ein und dasselbe Produkt ergeben können, weshalb eine juristische Empfehlung zu einer Restschuldversicherung nicht uneingeschränkt gegeben werden kann.

Die Kosten für eine Ratenschutzversicherung

Ein großer Kritikpunkt, dem sich die Restschuldversicherung ausgesetzt sieht, ist die uneinheitliche Gestaltung. Dies bedeutet, dass die durchschnittlichen Kosten für eine Ratenschutzversicherung nicht allgemeingültig festgelegt werden können. Überdies gestalten die Kreditgeber die Restschuldversicherungsprodukte nicht immer transparent und machen deutlich, dass eine Einzelfallentscheidung als Kostengrundlage zugrunde gelegt wird. Der Kreditnehmer als Verbraucher steht dieser ganzen Angelegenheit jedoch nicht völlig schutzlos gegenüber, da von dem Landgericht Nürnberg im Jahr 2014 ein entsprechendes Urteil im Hinblick auf die Kosten gesprochen wurde. Im Urteil mit Datum 07.04.2014 und dem Aktenzeichen 6 O 754/14 wurde festgestellt, dass Kostenprozentsätze im Bereich von 13 – 17 Prozent definitiv zu hoch angesetzt sind. Derartige Prozentsätze sind nicht einmal die höchsten Sätze ihrer Art, da es durchaus auch noch höhere Prozentsätze geben kann. Die Höhe richtet sich dabei auch nach dem Auszahlungsbetrag der Kreditsumme.

In welchen Fällen zahlt die Ratenschutzversicherung

Rechtlich gesehen bietet die Restschuldversicherung nicht einmal einen vollumfänglichen Schutz. Zwar zahlt der Kreditnehmer bei dem Abschluss einer derartigen Versicherung den vereinbarten Prozentsatz an den Anbieter, doch zahlt dieser im Gegenzug sehr häufig nur für sehr begrenzte Zeiträume. Überdies muss auch beachtet werden, dass es für die Leistung der Ratenschutzversicherung auch Ausschlusskriterien gibt.

Zu den gängigsten Ausschlusskriterien gehören

  • im Fall von Arbeitslosigkeit gilt die Leistungsabdeckung nur für 12 Monate
  • im Fall von Arbeitslosigkeit gibt es zumeist eine Wartezeit, welche sechs Monate beträgt
  • sollte das Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beruhen, so zahlt die Versicherung in den meisten Fällen nicht
  • im Fall von Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine Leistung, wenn diese Arbeitsunfähigkeit durch eine vertraglich aufgeführte Krankheit verursacht wurde

In derartigen Fällen würde der Kreditnehmer im Grunde genommen leer ausgehen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass es durchaus auch unrechtmäßige Ausschlussklauseln gibt. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat diese Frage bereits in einem Urteil aus dem Dezember des Jahres 2014 mit dem Aktenzeichen IV ZR 289/13 erörtert und eine Ausschlussklausel im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit für unrechtmäßig deklariert.

Kann eine Restschuldversicherung widerrufen werden

Da es sich in rechtlicher Hinsicht um ein Zusatzprodukt handelt, muss die Ratenschutzversicherung auch eine separate Widerrufsbelehrung aufweisen. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass die Restschuldversicherung wie ein eigenständiger Vertrag behandelt wird und dementsprechend auch mit einer eigenen Willenserklärung widerrufen werden kann. In der gängigen Praxis gibt es hierfür eine Frist von 30 Tagen, beginnend mit dem Abschluss der Restschuldversicherung. Die Frist für den Widerruf kann jedoch variieren, da es verschiedene Dinge gibt, die abgesichert werden können. Bei einer abgesicherten Arbeitslosigkeit gilt für gewöhnlich eine Frist von 14 Tagen auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 des Widerrufsgesetz (WG) während hingegen eine Todesfallabsicherung eine Frist für den Widerruf von insgesamt 30 Tagen auf der Grundlage des § 152 Absatz 1 WG kennt. In der gängigen Praxis jedoch werden von den Kreditgebern ganze Versicherungspakete „verkauft“ sodass die längere Frist maßgeblich ist.

Wichtig: Sollte die Restschuldversicherung als sogenanntes Gruppenversicherungspaket für mehrere Personen gelten, so hat jede versicherte Person das Recht auf einen Widerruf. Entgegen der landläufig verbreiteten Meinung ist dieses Recht nicht nur dem reinen Versicherungsnehmer an sich vorbehalten. Im Februar 2018 wurde von dem Gesetzgeber entschieden, dass auch eine versicherte Person dem Hauptversicherungsnehmer nach § 7 WG gleichgestellt ist.

Der Widerruf an sich muss innerhalb der gesetzlichen Frist nicht zwingend begründet werden. Die Schriftform ist jedoch zwingend vorgeschrieben und in der gängigen Praxis stößt ein Widerruf sehr häufig auf Widerstand seitens des Versicherungsgebers. In derartigen Fällen kann es überaus sinnvoll sein, die Widerrufsbelehrung einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Sehr viele Widerrufsbelehrungen sind mit Fehlern ausgestattet, die einen Widerruf begründen. Ein sehr häufiger Fehler ist beispielsweise das sogenannte verbundene Geschäft, bei welchem die Ratenschutzversicherung gemeinschaftlich mit dem Kredit abgeschlossen wurde. In diesen Fällen muss die Widerrufsbelehrung ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei der Restschuldversicherung um ein separates Rechtsgeschäft handelt. Überdies muss der Verbraucher auch auf die besonderen Umstände eines verbundenen Rechtsgeschäftes hingewiesen werden.

Wichtig: Bei über 80 Prozent aller Kreditgeschäfte, welche in Verbindung mit einer Ratenschutzversicherung vor dem Jahr 2010 abgeschlossen wurden, sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt die übliche Widerrufsfrist außer Kraft, sodass derartige Rechtsgeschäfte jederzeit widerrufen werden können.

Durch den Widerruf wird der Kreditnehmer von den rechtlichen Verpflichtungen des Restschuldversicherungsvertrages befreit (siehe § 358 Absatz 2 BGB sowie Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2011 mit Aktenzeichen XI ZR 356/09). Der Widerruf kann für den Kreditnehmer eine merkliche Geldersparnis mit sich bringen. Sollten Sie auch davon betroffen sein können wir Ihnen sehr gern mit einer umfassenden Beratung zur Seite stehen und selbstverständlich auch einen rechtskonformen Widerruf für Sie an Ihren Versicherungs- bzw. Kreditgeber formulieren. Wir stehen anschließend auch in allen weiteren Fragen für Sie zur Verfügung.

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