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Relevanz von Obliegenheitsverletzungen im Auskunftsprozess

Ein Familienvater verlässt nach einem nächtlichen Unfall die Unfallstelle und gerät daraufhin in Streit mit seiner Kaskoversicherung, die ihm die Herausgabe des Gutachtens zum Unfallschaden verweigert. Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt nun die Rechte des Versicherungsnehmers und zwingt die Versicherung zur Offenlegung des Gutachtens, da der Mann seine Obliegenheiten nicht schwerwiegend verletzt habe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
  • Datum: 13.09.2023
  • Aktenzeichen: 7 U 40/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Die Beklagte und Berufungsklägerin: Sie legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hanau ein. Die Beklagte argumentierte, dass dem Kläger kein Auskunftsanspruch zustünde aufgrund von Obliegenheitsverletzungen und Unredlichkeit seinerseits.
  • Der Kläger: Er fordert Auskunft in das Kaskogutachten, was ihm gemäß dem Landgerichtsurteil zusteht. Er wies die Vorwürfe der Beklagten hinsichtlich Obliegenheitsverletzungen und Unredlichkeit zurück.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger verlangt Einsicht in ein Kaskogutachten, wobei er von der Beklagten auf Grund angeblicher Obliegenheitsverletzungen keine Auskunft erhalten sollte. Der Kläger soll Belege für einen Vorunfall nicht vorgelegt haben können und widersprüchliche Angaben zu einem Unfallort gemacht haben.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob dem Kläger ein Auskunftsanspruch zusteht oder ob dieser durch Obliegenheitsverletzungen und Unredlichkeit ausgeschlossen ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, und das Urteil des Landgerichts Hanau blieb bestehen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
  • Begründung: Der Auskunftsanspruch des Klägers wurde anerkannt. Die von der Beklagten behaupteten Obliegenheitsverletzungen konnten nicht substantiiert werden, und die Leistungsfreiheit der Beklagten blieb unbegründet. Unstimmigkeiten bezüglich des Unfallorts und der Belege waren nicht ausreichend, um den Auskunftsanspruch zu verneinen.
  • Folgen: Der Kläger erhält Zugang zum Kaskogutachten, was ihm ermöglicht, seine Versicherungsansprüche zu prüfen. Die Beklagte muss die Berufungskosten tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Obliegenheit im Zivilrecht: So beeinflusst Informationsverweigerung Ihren Fall

Im deutschen Zivilrecht spielt die Obliegenheit eine bedeutende Rolle, insbesondere im Kontext des Auskunftsprozesses. Obliegenheiten sind rechtliche Pflichten, die von den Parteien in einem Rechtsstreit erwartet werden, um ihre Ansprüche zu wahren. Eine Verletzung dieser Pflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, da sie sich direkt auf die Beweislast und die Nachweispflicht auswirkt. Beispielsweise kann eine Informationsverweigerung den Kläger im schlimmsten Fall dazu führen, dass Schadensersatzansprüche nicht durchsetzbar sind.

Die Einhaltung von gerichtlichen Auflagen und die Verpflichtung zur Auskunft sind daher zentrale Aspekte, die den weiteren Verlauf eines Verfahrens stark beeinflussen können. Bei der Klageerhebung ist es entscheidend, alle relevanten Informationen offen zu legen, um das Prozessrisiko zu minimieren und die eigenen Interessen zu wahren. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Auswirkungen von Obliegenheitsverletzungen und deren Einfluss auf den Rechtsstreit veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Kaskoversicherer muss Gutachten nach Unfall an Versicherungsnehmer herausgeben

Schwarzer Mercedes mit Frontschaden neben beschädigtem parkenden Auto bei Nacht
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Bei einem nächtlichen Unfall auf der Bundesstraße B43/B43a geriet ein Familienvater mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab. Nach etwa 15-minütiger Wartezeit verließ er mit seiner Familie – Ehefrau und zwei Kindern im Alter von 3 und 10 Jahren – die Unfallstelle, da er keine Fremdschäden feststellte und die Gefährdung seiner Familie durch den nachfolgenden Verkehr befürchtete.

Streit um Einsicht in Versicherungsgutachten

Der Versicherungsnehmer verlangte Einsicht in das von seiner Kaskoversicherung erstellte Gutachten zum Unfallschaden. Die Versicherung verweigerte dies mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe durch sein Verhalten nach dem Unfall sowie durch widersprüchliche Angaben zum Unfallort seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt. Zudem könne er keine Reparaturbelege zu einem früheren Unfall vorlegen.

Oberlandesgericht Frankfurt stärkt Versicherungsnehmerrechte

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte mit seinem Urteil vom 13. September 2023 (Az.: 7 U 40/22) die Entscheidung des Landgerichts Hanau und wies die Berufung der Versicherung zurück. Die Richter stellten klar: Der grundsätzliche Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers auf Einsicht in das Kaskogutachten steht ihm zu. Dieser Anspruch kann nur dann verweigert werden, wenn unstreitige Umstände einer rechtlichen Bewertung bereits im Rahmen der Auskunftsklage zugänglich sind.

Gericht widerlegt Einwände der Versicherung

Das Gericht entkräftete die Argumente der Versicherung Punkt für Punkt. Das Verlassen der Unfallstelle sei unter den gegebenen Umständen – Dunkelheit, Gefährdung der Familie durch nachfolgenden Verkehr und fehlende erkennbare Fremdschäden – allenfalls als grob fahrlässig einzustufen. Die widersprüchlichen Angaben zum Unfallort könnten auf einer Verwechslung beruhen, zumal sich der Unfall frühmorgens im Spätherbst bei Dunkelheit an einer wenig charakteristischen Stelle ereignete. Auch das Fehlen von Reparaturbelegen zum Vorunfall sei unerheblich, da dieser fiktiv abgerechnet wurde.

Die Richter betonten, dass die Einsicht in das Kaskogutachten dem Versicherungsnehmer erst ermögliche, seinen Anspruch gegen den Kaskoversicherer vollständig zu prüfen. Eine detaillierte Prüfung möglicher Obliegenheitsverletzungen sei dem späteren Verfahren über die eigentliche Versicherungsleistung vorbehalten. Die Versicherung wurde zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Versicherungsnehmer haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsicht in das Kaskogutachten ihrer Versicherung, der nicht allein wegen möglicher Obliegenheitsverletzungen verweigert werden kann. Das Gericht trennt klar zwischen dem Auskunftsanspruch und dem späteren Leistungsprozess. Eine Prüfung der Obliegenheitsverletzungen findet erst im Rahmen des Leistungsprozesses statt, wenn der Versicherte durch die Einsicht in das Gutachten seine Ansprüche überhaupt erst vollständig prüfen konnte.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihre Kaskoversicherung nach einem Unfall die Einsicht in das Gutachten verweigert, können Sie diese nun gerichtlich durchsetzen – auch wenn die Versicherung Ihnen Fehler wie verspätete Meldung oder unvollständige Angaben vorwirft. Die Versicherung muss zunächst das Gutachten offenlegen, damit Sie als Versicherter überhaupt prüfen können, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Selbst wenn Sie sich nach einem Unfall nicht optimal verhalten haben, etwa weil Sie den Unfallort aus nachvollziehbaren Gründen verlassen mussten, kann die Versicherung Ihnen die Einsicht in das Gutachten nicht pauschal verwehren. Sie müssen also nicht erst beweisen, dass Sie alle Pflichten erfüllt haben, bevor Sie Ihre Ansprüche prüfen können.


Benötigen Sie Hilfe?

Ihre Kaskoversicherung verweigert Ihnen die Einsicht in das Unfallgutachten oder macht die Herausgabe von Bedingungen abhängig? Als erfahrene Verkehrsrechtsexperten prüfen wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre rechtlichen Interessen effektiv durchsetzen können. Nutzen Sie unsere langjährige Expertise im Versicherungsrecht, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die wichtigsten Pflichten gegenüber der Versicherung nach einem Unfall?

Nach einem Unfall müssen Sie der Versicherung den Schaden unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern melden. Die gesetzliche Maximalfrist beträgt dabei 7 Tage ab dem Unfallzeitpunkt. Bei schweren Verletzungen oder Unfällen mit Todesfolge verkürzt sich diese Frist auf 48 Stunden.

Dokumentationspflichten

Der Unfallhergang muss wahrheitsgemäß und vollständig dokumentiert werden. Dazu gehören:

  • Unfallort, Datum und Uhrzeit
  • Amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Personalien der Unfallbeteiligten
  • Detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs
  • Dokumentation der sichtbaren Schäden
  • Unfallskizze und Fotos
  • Zeugenangaben

Mitwirkungspflichten

Sie müssen aktiv an der Aufklärung des Unfalls mitwirken. Dies bedeutet:

Der Versicherung sind alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei der Schadensregulierung müssen Sie Nachweise wie Kostenvoranschläge, Kaufbelege oder andere relevante Rechnungen einreichen.

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Bei Verletzung dieser Pflichten droht der vollständige oder teilweise Verlust des Versicherungsschutzes. Die Folgen richten sich nach dem Grad des Verschuldens:

Bei vorsätzlicher Verletzung der Pflichten verlieren Sie den Versicherungsschutz vollständig. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Versicherung ihre Leistung entsprechend dem Verschuldensgrad kürzen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.


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Welche Rechte habe ich auf Einsicht in Versicherungsunterlagen?

Als Versicherungsnehmer haben Sie einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Einsicht in Gutachten und Unterlagen, die Ihre Versicherung im Rahmen der Leistungsprüfung erstellt oder eingeholt hat.

Grundlagen des Einsichtsrechts

Der Anspruch auf Einsichtnahme basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen, insbesondere auf § 810 BGB und § 242 BGB (Treu und Glauben). Wenn Sie als Versicherungsnehmer ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme haben, muss die Versicherung Ihnen diese gewähren.

Umfang des Einsichtsrechts

Das Einsichtsrecht umfasst:

  • Schadensgutachten der Versicherung
  • Sachverständigenberichte
  • Medizinische Gutachten in der Krankenversicherung
  • Stellungnahmen zur Prüfung der Leistungspflicht

Besonderheiten bei medizinischen Gutachten

Bei medizinischen Gutachten können therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe gegen eine direkte Einsichtnahme sprechen. In solchen Fällen kann die Einsicht durch einen von Ihnen benannten Arzt oder Rechtsanwalt erfolgen.

Praktische Durchsetzung

Die Versicherung darf die Einsichtnahme nicht mit dem Verweis auf das Urheberrecht verweigern. Wenn die Versicherung wichtige Entscheidungen zu Ihren Lasten auf ein Gutachten stützt, müssen Sie die Möglichkeit erhalten, dieses einzusehen. Die Einsichtnahme darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Gutachten nur an einen behandelnden Arzt übermittelt wird.


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Wann darf eine Versicherung die Einsicht in Unterlagen verweigern?

Eine Versicherung darf die Einsicht in Unterlagen nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen verweigern. Der grundsätzliche Anspruch auf Einsichtnahme in Gutachten und andere Unterlagen ergibt sich aus § 810 BGB.

Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können einer vollständigen Auskunftserteilung entgegenstehen. Dies betrifft Informationen, die:

  • nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind
  • nicht offenkundig sind
  • einem berechtigten wirtschaftlichen Geheimhaltungsinteresse unterliegen

Interne Bewertungen und Vermerke

Interne Vermerke und Beurteilungen, die Rückschlüsse auf die Geschäftspraktiken zulassen, müssen nicht offengelegt werden. Dies gilt insbesondere für:

  • rechtliche Bewertungen des Versicherungsfalls
  • interne Korrespondenz zur Schadenbearbeitung
  • strategische Überlegungen zur Fallbearbeitung

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Wenn Daten nur noch aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert werden, besteht kein Auskunftsanspruch, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Begründungspflicht

Wenn die Versicherung die Einsicht verweigert, muss sie ihre Entscheidung schriftlich begründen. Sie muss dabei konkret darlegen, warum die Verweigerung gerechtfertigt ist. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Verweigerung können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.


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Wie kann ich mich gegen eine Verweigerung der Akteneinsicht wehren?

Bei einer Verweigerung der Akteneinsicht stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihr Recht durchzusetzen.

Widerspruch einlegen

Wenn die Behörde Ihren Antrag auf Akteneinsicht ablehnt, können Sie einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Die Behörde muss ihre Ablehnung stets begründen. Fehlt eine solche Begründung, liegt ein Verfahrensfehler vor.

Gerichtliche Entscheidung beantragen

Im Strafverfahren können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dies ist sowohl schriftlich als auch zu Protokoll möglich. Dabei müssen keine besonderen Fristen eingehalten werden.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Wenn andere Gründe für die Verweigerung vorliegen, die nicht im gerichtlichen Weg angefochten werden können, steht Ihnen der Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde offen.

Prüfung der Ablehnungsgründe

Die Behörde darf die Akteneinsicht nur aus drei gesetzlich festgelegten Gründen verweigern:

  • Die Akteneinsicht würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Behördenaufgaben beeinträchtigen
  • Das Bekanntwerden des Akteninhalts könnte dem Wohl des Bundes oder eines Landes schaden
  • Die Vorgänge müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen berechtigter Interessen Dritter geheim gehalten werden

Durchsetzung des Anspruchs

Wenn Sie den Rechtsweg beschreiten, sollten Sie darlegen können, dass die Akteneinsicht zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Behörde muss die Akteneinsicht unter zumutbaren Bedingungen gewähren.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine rechtliche Verhaltensanforderung, die weniger streng als eine Pflicht ist. Im Versicherungsrecht muss der Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen befolgen, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Diese sind in §§ 28-32 VVG geregelt. Anders als bei einer Pflicht kann die Erfüllung einer Obliegenheit nicht eingeklagt werden, aber ihre Verletzung kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Ein typisches Beispiel ist die Pflicht, einen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden oder bei einem Unfall am Unfallort zu bleiben.


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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige KFZ-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug absichert, auch wenn man selbst den Unfall verursacht hat. Sie ist in §§ 12-13 AKB geregelt. Es gibt Teil- und Vollkaskoversicherungen mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Die Teilkasko deckt etwa Schäden durch Diebstahl oder Naturereignisse ab, die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden. Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.


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Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch ist das Recht, von jemandem Informationen zu verlangen, die man zur Durchsetzung eigener Rechte benötigt. Er basiert auf § 242 BGB (Treu und Glauben) und ist besonders im Versicherungsrecht wichtig. Der Versicherungsnehmer hat dabei das Recht, alle Informationen zu erhalten, die er zur Prüfung seiner Ansprüche braucht – wie etwa Gutachten oder Schadensakten. Die Versicherung muss diese Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen.


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Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dabei offensichtliche Überlegungen nicht anstellt. Sie ist in § 277 BGB geregelt und liegt zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Versicherungsrecht kann grobe Fahrlässigkeit zur Leistungskürzung führen. Ein Beispiel wäre das Verlassen einer Unfallstelle ohne triftigen Grund oder das Fahren trotz extremer Übermüdung.


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Beweislast

Die Beweislast regelt, welche Partei in einem Rechtsstreit bestimmte Tatsachen beweisen muss. Grundsätzlich gilt: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die dafür günstigen Umstände beweisen (§ 286 ZPO). Im Versicherungsrecht muss beispielsweise der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall nachweisen, während die Versicherung beweisen muss, dass Ausschlussgründe vorliegen. Kann eine Partei den ihr obliegenden Beweis nicht erbringen, verliert sie den Prozess.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Abs. 1 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag): Dieses Gesetz regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. Insbesondere wird festgelegt, dass der Versicherer verpflichtet ist, den vereinbarten Versicherungsschutz zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich Ansprüche geltend macht. Im vorliegenden Fall betrifft dies die Frage, ob der Kläger Ansprüche auf Leistungen aus seiner Kaskoversicherung hat, die von der Beklagten abgelehnt wurden.
  • § 540 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung): Hier wird festgelegt, dass in bestimmten Fällen von einer Wiedergabe der tatsächlichen Feststellungen des vorangegangenen Urteils abgesehen werden kann. Dies ist relevant, da das OLG Frankfurt auf die Urteilsgründe des Landgerichts Bezug nimmt, was die effiziente Bearbeitung des Rechtsstreits erleichtert und zeigt, dass bereits fundierte Entscheidungen getroffen wurden.
  • § 97 Abs. 1 ZPO (Kostenentscheidung): Diese Vorschrift regelt die Verteilung der Kosten im Zivilprozess, sodass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen muss. Im vorliegenden Fall wird die Beklagte zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt, was in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung über die unbegründete Berufung steht.
  • § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO (Zulassung der Revision): Diese Norm behandelt die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision. Hier wird festgehalten, dass im vorliegenden Fall kein Anlass für eine Revision gesehen wird. Dies bedeutet, dass die Entscheidung des OLG Frankfurt als endgültig und rechtlich valide anerkannt wird und somit der Kläger in seinen Ansprüchen gestärkt wird.
  • § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO (Änderungen und Ergänzungen während des Verfahrens): Diese Vorschrift ermöglicht es, während des Verfahrens Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen, sofern diese für den Rechtsstreit relevant sind. Im Kontext des Falls zeigt dies, dass die Beklagte sich nicht auf neue rechtliche Argumente berufen konnte, um die Entscheidung des Landgerichts zu ändern, was die Klarheit und Konsistenz der rechtlichen Auslegung fördert.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Kraftfahrtversicherung – Obliegenheitsverletzung wegen Aufklärungspflichtverletzung
    Das Landgericht Dortmund entschied, dass ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Teilkaskoversicherung hat, wenn er eine Obliegenheitsverletzung begeht, indem er frühere Schadensfälle arglistig verschweigt. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Einbruchdiebstahl gemeldet, jedoch einen früheren ähnlichen Schaden nicht angegeben, was zur Leistungsfreiheit der Versicherung führte. → → Schadensfall und Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Versicherung
  • Vorvertragliche Obliegenheiten – Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
    Versicherungsnehmer sind verpflichtet, vor Vertragsabschluss alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Eine Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflichten kann zur Kündigung des Versicherungsvertrags oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Es wird betont, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und daher eine sorgfältige Prüfung der eigenen Angaben unerlässlich ist. → → Wichtigkeit der Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen
  • Obliegenheitsverletzungen im Versicherungsrecht
    Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, deren Einhaltung Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Eine Verletzung dieser Pflichten kann je nach Schweregrad zur vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Es wird zwischen vorvertraglichen Obliegenheiten und solchen während der Vertragslaufzeit unterschieden, wobei insbesondere die Aufklärungs- und Auskunftspflichten im Schadensfall von Bedeutung sind. → → Verhalten und Pflichten im Versicherungsrecht
  • Versicherungsnehmer muss Versicherer Auskunft über Einkommensverhältnisse erteilen
    Das Landgericht Hamburg entschied, dass ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seinem Versicherer Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen, wenn dies zur Prüfung der Ansprüche erforderlich ist. Im vorliegenden Fall verweigerte die Klägerin nach einem Einbruchdiebstahl die Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse, was zur Abweisung ihrer Klage führte. → → Einkommensauskunftspflicht bei Versicherungsansprüchen

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 7 U 40/22 – Urteil vom 13.09.2023


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