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Reiserücktrittsversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten

BGH Entscheidung zu einem heiklen Thema im Rahmen einer Rücktrittsversicherung

Reisen gehört zu den schönsten Dingen im Leben, doch leider können unvorhergesehene Ereignisse unsere Pläne durchkreuzen und dazu führen, dass wir unsere Reise stornieren müssen. In solchen Fällen sind Reiserücktrittsversicherungen eine sinnvolle Absicherung. Aber wie verhält es sich, wenn wir bei der Buchung Bonusmeilen verwendet haben? Muss die Rücktrittskostenversicherung auch in diesem Fall für die Kosten des stornierten Fluges aufkommen? Dieser Frage ist der Bundesgerichtshof (BGH) nachgegangen und hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das sowohl Reisende als auch Versicherungsanbieter betrifft.

Erstattung von Bonusmeilen durch Rücktrittskostenversicherung

Das BGH hat in letzter Instanz einem Kläger Recht gegeben, der die Erstattung von Bonusmeilen durch seine Rücktrittskostenversicherung eingefordert hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Reisebranche und zeigt, wie wichtig es ist, sich über seine Rechte im Zusammenhang mit Reiserücktrittsversicherungen und Bonusmeilen im Klaren zu sein.

BGH-Urteil stärkt Reisende bei Entschädigung für verlorene Bonusmeilen

Bonusmeilen Fluggesellschaft
BGH-Urteil: Entschädigung bei verlorenen Bonusmeilen in Reiserücktrittsversicherung (Symbolfoto: d_odin/Shutterstock.com)

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, das Anfang März 2023 gefällt und veröffentlicht wurde, wurde den Reisenden im Konflikt mit der Rücktrittskostenversicherung Unterstützung zugesichert: Wenn ein stornierter Flug mit Bonusmeilen bezahlt wurde, die in der Folge endgültig verloren sind, besteht ein Anspruch auf Entschädigung (Urteil: Aktenzeichen IV ZR 112/22).

Der Fall betrifft einen Kläger, der Flüge in die USA und zurück gebucht hatte und diese mit Bonusmeilen aus einem Treueprogramm der Fluggesellschaft bezahlte. Aufgrund einer Erkrankung sah er sich gezwungen, die Reise zu stornieren. Gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaft werden in einem solchen Fall die verwendeten Bonusmeilen nicht zurückerstattet.

Die Familien-Versicherung, die von der Ehefrau des Klägers abgeschlossen wurde, beinhaltet unter anderem eine Absicherung gegen Stornokosten bei Nichtantritt der Reise in Höhe von bis zu 80 % des Reisepreises. Die Versicherungsbedingungen legen fest, dass eine Entschädigung für die vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten geleistet wird.

Das Urteil des BGH stärkt somit die Position von Reisenden, die Flüge mit Bonusmeilen bezahlt haben und gezwungen sind, ihre Reise aufgrund unvorhergesehener Umstände zu stornieren. Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass die betroffenen Reisenden einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Bonusmeilen unwiederbringlich verloren gehen. Dies könnte dazu führen, dass Fluggesellschaften ihre Rücktrittsbedingungen überdenken und möglicherweise anpassen müssen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Versicherer lehnt Entschädigung für verlorene Bonusmeilen ab

Der Versicherer argumentiert zunächst, dass die Bonusmeilen, die der Versicherte bei der Stornierung seines Fluges verloren hat, keine entschädigungsfähigen Leistungen darstellen, da sie nicht handelbar sind und somit weder gekauft noch verkauft werden können. Der Versicherte hingegen ist anderer Meinung und verweist darauf, dass ihm die Bonusmeilen bei der Stornierung nicht erstattet wurden. Dies hat ihm einen finanziellen Schaden zugefügt, da die Meilen nicht nur verloren gegangen sind, sondern auch einen beträchtlichen Wert darstellen können. Es ist daher wichtig zu klären, ob Bonusmeilen als entschädigungsfähige Leistungen gelten und ob der Versicherte in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung hat.

In den Vorinstanzen bislang erfolglos

Der Kläger hat jedoch erst in einem langwierigen Streit mit seiner Versicherung endlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Ursprünglich hatte das Landgericht Wuppertal entschieden, dass ihm keine Rücktrittskosten entstanden seien, da Bonusmeilen angeblich „nicht in dem Sinne handelbar“ seien. Doch der BGH hat das anders gesehen und dem Mann Recht zugesprochen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter betonten, dass Bonusmeilen sehr wohl einen Wert haben und infolgedessen in den Schutz einer Reiserücktrittskostenversicherung fallen.

Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei es wichtig, sich durch den Abschluss einer solchen Versicherung vor Kosten zu schützen, die durch eine krankheitsbedingte Absage einer gebuchten Reise entstehen. Dazu gehören auch Bonusmeilen, da sie als Gegenleistung für angebotene Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können. Der Mann hat somit Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe noch nicht feststeht, da das Landgericht den Wert der eingesetzten Bonusmeilen bisher nicht geklärt hatte und dies nun nachholen muss.

Den Versicherten von finanziellen Risiken zu befreien

Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil klargestellt, dass eine Reiseversicherung dazu da ist, Versicherte von finanziellen Risiken zu befreien, die mit der Buchung einer Reise verbunden sind. Dazu gehören auch Bonusmeilen, die bei Stornierung des Flugs nicht von der Fluggesellschaft erstattet werden. Der BGH betonte in seinem Urteil, dass es bei den allgemeinen Versicherungsbedingungen darauf ankommt, wie ein „durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie versteht“. Der Versicherte könne aus den Bedingungen entnehmen, dass er bei Nichtantritt einer Reise für geschuldete Rücktrittskosten entschädigt wird. Dass dabei nur Geldzahlungen oder handelbare Leistungen erstattet werden, könne der Versicherte anhand der Vertragsbedingungen nicht erkennen.

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer werde ableiten, dass der Versicherer verspricht, für eine konkrete Vermögenseinbuße infolge des Nichtantritts der Reise aufzukommen. Dabei werde er nicht nur Geldzahlungen, sondern auch sonstige Vermögensnachteile als Vermögenseinbuße ansehen. Das bedeutet, dass Bonusmeilen durchaus einen Wert haben und somit auch in den Schutz einer Reiserücktrittversicherung fallen.

Wie viel Geld der Versicherte nun von seiner Reiserücktrittversicherung bekommt, steht noch aus. Der Bundesgerichtshof gab den Fall zurück an das Landgericht Wuppertal, um den Wert der eingesetzten Bonusmeilen zu klären. Fälle wie dieser zeigen, wie schnell es im Alltag zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Eine Rechtsschutzversicherung kann hierbei helfen, denn sie sichert die Rechtskosten ab und ermöglicht eine entspannte Klärung von Streitfällen.

Die 5 wichtigsten Aussagen in diesem Urteil:

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Reisende, die Flüge mit Bonusmeilen bezahlen und diese aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren müssen, einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Bonusmeilen unwiederbringlich verloren gehen (Aktenzeichen IV ZR 112/22).
  2. Das Urteil stärkt die Position von Reisenden und könnte dazu führen, dass Fluggesellschaften ihre Rücktrittsbedingungen überdenken und möglicherweise anpassen müssen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  3. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter betonten, dass Bonusmeilen einen Wert haben und infolgedessen in den Schutz einer Reiserücktrittskostenversicherung fallen.
  4. Der BGH betonte in seinem Urteil, dass es bei den allgemeinen Versicherungsbedingungen darauf ankommt, wie ein „durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie versteht“ und dass dieser erwarten würde, auch für sonstige Vermögensnachteile entschädigt zu werden.
  5. Der Bundesgerichtshof gab den Fall zurück an das Landgericht Wuppertal, um den Wert der eingesetzten Bonusmeilen zu klären. Die Höhe der Entschädigung steht somit noch aus.

Weiterführende Informationen zum Thema

Was sind Bonusmeilen überhaupt?

Bonusmeilen sind ein Belohnungssystem, das von vielen Fluggesellschaften und ihren Partnerunternehmen angeboten wird, um die Loyalität der Kunden zu fördern. Sie werden auch als Vielfliegermeilen, Prämienmeilen oder Treuepunkte bezeichnet. Reisende erhalten diese Meilen in der Regel, indem sie Flüge mit der Fluggesellschaft oder ihren Partnern buchen, Dienstleistungen von Partnerunternehmen in Anspruch nehmen oder Kreditkarten verwenden, die mit dem Bonusmeilenprogramm verbunden sind.

Im Reiserecht haben Bonusmeilen eine besondere Bedeutung, da sie sowohl Vorteile als auch potenzielle Probleme für Reisende darstellen können. Die Vorteile von Bonusmeilen sind vielfältig:

  • Rabattierte oder kostenlose Flüge: Reisende können ihre gesammelten Bonusmeilen verwenden, um Flüge ganz oder teilweise zu bezahlen, was zu erheblichen Ersparnissen bei den Reisekosten führen kann.
  • Upgrades: Bonusmeilen können auch dazu verwendet werden, Flugsitze auf eine höhere Klasse, beispielsweise von der Economy- in die Business- oder First-Class, aufzuwerten.
  • Zusätzliche Leistungen: Manche Fluggesellschaften bieten ihren treuesten Kunden mit vielen gesammelten Bonusmeilen besondere Vorteile wie bevorzugte Sitzplatzreservierungen, zusätzliches Freigepäck oder Zugang zu Flughafen-Lounges.

Jedoch gibt es auch potenzielle Probleme, die im Zusammenhang mit Bonusmeilen im Reiserecht relevant sind:

  • Verfall von Meilen: Viele Bonusmeilenprogramme haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, nach der die gesammelten Meilen verfallen. Reisende müssen daher darauf achten, ihre Meilen rechtzeitig einzulösen.
  • Stornierung und Rückerstattung: In einigen Fällen, wie im oben beschriebenen Urteil des Bundesgerichtshofs, kann die Stornierung eines Fluges, der mit Bonusmeilen bezahlt wurde, zu Problemen bei der Rückerstattung der Meilen führen. Je nach den Bedingungen der Fluggesellschaft und des Bonusmeilenprogramms können Reisende möglicherweise keine Erstattung der verwendeten Meilen erhalten.
  • Verfügbarkeit: Die Verfügbarkeit von Flügen oder Upgrades, die mit Bonusmeilen gebucht werden können, ist oft eingeschränkt. Reisende müssen möglicherweise flexibel bei der Planung ihrer Reise sein, um von ihren gesammelten Meilen profitieren zu können.

Insgesamt haben Bonusmeilen im Reiserecht eine bedeutende Rolle, da sie sowohl Vorteile als auch potenzielle Herausforderungen für Reisende darstellen. Gerichtsentscheidungen, wie das oben erwähnte Urteil des BGH, können dazu beitragen, die Rechte von Reisenden in Bezug auf die Verwendung und Rückerstattung von Bonusmeilen zu stärken und zu klären.

Wann ist eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll und wann leistet sie?

Eine Reiserücktrittversicherung ist eine Versicherung, die Reisende vor den finanziellen Folgen einer Stornierung einer Reise schützt. Sie ist sinnvoll, wenn ein Reisender aufgrund unvorhergesehener Ereignisse oder persönlicher Umstände gezwungen ist, eine bereits gebuchte Reise abzusagen. Eine solche Versicherung kann besonders nützlich sein, wenn die Reise teuer ist oder die Stornierungskosten hoch sind.

Eine Reiserücktrittversicherung leistet in der Regel bei folgenden Ereignissen:

  • Erkrankung oder Unfall: Wenn der Reisende, ein Familienmitglied oder eine mitreisende Person schwer erkrankt oder verunfallt und dies die Teilnahme an der Reise verhindert, übernimmt die Versicherung die Stornierungskosten.
  • Todesfall: Im Falle des Todes eines Familienmitglieds oder einer engen Bezugsperson des Versicherten, die dazu führt, dass die Reise abgesagt werden muss, leistet die Reiserücktrittversicherung.
  • Schwere Schäden am Eigentum: Wenn der Reisende aufgrund eines schweren Schadens am Eigentum, zum Beispiel durch Feuer oder Einbruch, gezwungen ist, die Reise abzusagen, kommt die Versicherung für die Stornierungskosten auf.
  • Arbeitslosigkeit oder Arbeitsaufnahme: Wenn der Reisende unerwartet arbeitslos wird oder ein neues Arbeitsverhältnis antritt, das die geplante Reise verhindert, kann die Reiserücktrittversicherung die Stornierungskosten übernehmen.
  • Schwangerschaft: Wenn die Reisende während der Buchung noch nicht schwanger war, aber vor Reiseantritt eine Schwangerschaft festgestellt wird, die die Reise unmöglich oder nicht ratsam macht, leistet die Versicherung.

Wann ist eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll?

  • Bei teuren Reisen: Je höher der Preis der Reise und die damit verbundenen Stornierungskosten, desto sinnvoller ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
  • Bei Reisen mit einer langen Vorlaufzeit: Wenn die Reise lange im Voraus gebucht wurde, ist das Risiko höher, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, die eine Stornierung erforderlich machen.
  • Bei Reisen mit älteren oder gesundheitlich angeschlagenen Personen: Wenn der Reisende oder eine mitreisende Person ein erhöhtes Risiko für Krankheiten oder gesundheitliche Probleme hat, kann eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll sein.
  • Bei Reisen in Länder mit politischer Instabilität oder Naturkatastrophen: In solchen Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung zusätzliche Sicherheit bieten, falls die Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse abgesagt werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen und Bedingungen einer Reiserücktrittversicherung je nach Anbieter variieren können. Reisende sollten daher die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass der gewählte Versicherungsschutz ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.

Zusätzlich zur Reiserücktrittversicherung gibt es auch die Reiseabbruchversicherung, die den Reisenden schützt, wenn die Reise nach dem Antritt aus wichtigen Gründen abgebrochen werden muss. In solchen Fällen deckt die Reiseabbruchversicherung die Kosten für die Rückreise oder den verlängerten Aufenthalt sowie möglicherweise entgangene Urlaubsleistungen ab. Oft werden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen gemeinsam als Paket angeboten, um einen umfassenden Schutz für Reisende zu gewährleisten.

Um die beste Reiserücktrittversicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden, sollten Reisende verschiedene Angebote und Anbieter vergleichen und dabei auf die folgenden Punkte achten:

  • Versicherungssumme: Die maximale Summe, die die Versicherung im Falle einer Stornierung erstattet, sollte ausreichend hoch sein, um die gesamten Kosten der Reise abzudecken.
  • Selbstbeteiligung: Einige Versicherungen erfordern, dass der Reisende einen Teil der Stornierungskosten selbst trägt. Eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung kann in solchen Fällen vorteilhafter sein.
  • Gedeckte Ereignisse: Reisende sollten sicherstellen, dass die Versicherung alle relevanten Ereignisse abdeckt, die dazu führen könnten, dass sie ihre Reise absagen müssen.
  • Leistungsausschlüsse: Die Versicherung kann bestimmte Gründe für eine Stornierung ausschließen, wie zum Beispiel eine Vorerkrankung oder eine bereits bekannte Schwangerschaft. Reisende sollten diese Ausschlüsse sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass der gewählte Versicherungsschutz ihren Bedürfnissen entspricht.

Insgesamt ist eine Reiserücktrittversicherung in vielen Fällen sinnvoll, um Reisende vor den finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Leistungen der verschiedenen Angebote genau zu prüfen und zu vergleichen, um den optimalen Versicherungsschutz für die individuellen Bedürfnisse und Umstände zu finden.

Fazit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Reisende, die Flüge mit Bonusmeilen bezahlen und diese aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren müssen, einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Bonusmeilen unwiederbringlich verloren gehen (Aktenzeichen IV ZR 112/22). Dieses Urteil stärkt die Position von Reisenden und könnte dazu führen, dass Fluggesellschaften ihre Rücktrittsbedingungen überdenken und möglicherweise anpassen müssen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte im Zusammenhang mit Reiserücktrittsversicherungen und Bonusmeilen zu verstehen und durchzusetzen. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche zu prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Versicherungen oder Fluggesellschaften behilflich zu sein. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.

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