Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gerichtsurteil zur Reiserücktrittskostenversicherung: Erstattung bei unerwarteter Erkrankung durchgesetzt
- Der Fall vor dem Landgericht Kassel: Reiserücktritt wegen akuter Erkrankung
- Gebuchte Dubai-Reise und plötzliche Erkrankung vereitelten Urlaubspläne
- Versicherung verweigerte Zahlung: Unerwartete Erkrankung nicht anerkannt?
- Amtsgericht Korbach urteilte zunächst gegen Reisenden
- Landgericht Kassel kippt Urteil: Kläger erhält Recht in zweiter Instanz
- Entscheidend: Bedingungen der Reiserücktrittskostenversicherung erfüllt
- Glaubwürdigkeit des Klägers und des Arztes überzeugen Gericht
- Zahlung von Stornierungskosten, Zinsen und Anwaltsgebühren angeordnet
- Bedeutung des Urteils für Betroffene von Reiserücktrittskostenversicherungen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was genau deckt eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Krankheit ab?
- Wann gilt eine Erkrankung als „unerwartet“ im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung?
- Wie muss ich eine Erkrankung nachweisen, um die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung zu erhalten?
- Was kann ich tun, wenn meine Reiserücktrittskostenversicherung die Zahlung aufgrund einer Erkrankung ablehnt?
- Gelten besondere Regelungen, wenn die Reiserücktrittskostenversicherung über eine Kreditkarte abgeschlossen wurde (Gruppenversicherungsvertrag)?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Kassel
- Datum: 04.06.2024
- Aktenzeichen: 5 S 123/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger begehrt aus der Reiserücktrittskostenversicherung – einer Gruppenversicherung zwischen der Beklagten und den S.-Banken – die Auszahlung eines Betrags. Er argumentiert, dass ihm der Versicherungsanspruch zusteht.
- Beklagte: Die Beklagte, als Vertragspartnerin der Gruppenversicherung, wurde verurteilt, den Versicherungsanspruch zu erfüllen, indem sie den geforderten Betrag auszahlt. Zudem hat sie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren freizustellen und trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger forderte die Zahlung von EUR 2.397,00 aus der Reiserücktrittskostenversicherung, die zwischen der Beklagten und den S.-Banken als Gruppenversicherung abgeschlossen wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch aus der Reiserücktrittskostenversicherung zusteht und in welchem Umfang die Beklagte vorgerichtliche Kosten zu übernehmen hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Korbach wurde abgeändert. Die Beklagte ist verurteilt, dem Kläger EUR 2.397,00 nebst Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit 23.03.2022) zu zahlen, den Kläger von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 367,23 freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Berufung zulässig, form- und fristgerecht eingelegt wurde und in der Sache Erfolg hatte, da ein Anspruch des Klägers aus der Reiserücktrittskostenversicherung besteht.
- Folgen: Die Entscheidung verpflichtet die Beklagte zur Zahlung des festgesetzten Betrags inklusive Zinsen, zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren sowie zur Übernahme der Prozesskosten. Die Vorläufigkeit der Vollstreckbarkeit und der Ausschluss der Revision sichern die endgültige Wirkung des Urteils.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsurteil zur Reiserücktrittskostenversicherung: Erstattung bei unerwarteter Erkrankung durchgesetzt

Das Landgericht Kassel hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 5 S 123/23) zugunsten eines Reisenden entschieden, der von seiner Reiserücktrittskostenversicherung die Erstattung von Stornierungskosten forderte. Der Kläger musste seine Reise nach Dubai aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung kurz vor Antritt absagen. Das Gericht gab der Berufung des Klägers statt und hob damit ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Korbach auf.
Der Fall vor dem Landgericht Kassel: Reiserücktritt wegen akuter Erkrankung
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Erkrankung des Klägers die Bedingungen für eine Leistung der Reiserücktrittskostenversicherung erfüllte. Der Kläger hatte über seine Kreditkarte, eine S. P. Card, eine solche Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung war Teil eines Gruppenversicherungsvertrags zwischen der beklagten Versicherungsgesellschaft und den S.-Banken, die Kreditkarten ausgeben.
Gebuchte Dubai-Reise und plötzliche Erkrankung vereitelten Urlaubspläne
Der Kläger hatte im Januar 2022 eine Flugreise nach Dubai inklusive Hotel für Anfang Februar gebucht. Kurz vor Reiseantritt, am 4. Februar 2022, erkrankte er jedoch unerwartet schwer. Ein hinzugezogener Arzt diagnostizierte eine akute Gastroenterocolitis, eine Magen-Darm-Entzündung, mit starkem Erbrechen, Durchfall, Kreislaufproblemen und Fieber. Aufgrund dieser Erkrankung war der Kläger nicht in der Lage, die Reise anzutreten und stornierte das Hotel.
Versicherung verweigerte Zahlung: Unerwartete Erkrankung nicht anerkannt?
Die Reiserücktrittskostenversicherung der Beklagten lehnte jedoch die Erstattung der Stornierungskosten für das Hotel in Höhe von 2.397,00 Euro ab. Die genauen Gründe für die Ablehnung sind dem Urteil nicht direkt zu entnehmen, vermutlich zweifelte die Versicherung die Schwere oder Unerwartetheit der Erkrankung an oder sah die Versicherungsbedingungen als nicht erfüllt. Daraufhin zog der Kläger vor Gericht.
Amtsgericht Korbach urteilte zunächst gegen Reisenden
In erster Instanz vor dem Amtsgericht Korbach unterlag der Kläger. Das genaue Urteil des Amtsgerichts ist im vorliegenden Urteil des Landgerichts Kassel nicht detailliert aufgeführt. Jedoch geht aus dem Tenor des Landgerichts hervor, dass das Amtsgericht die Klage abgewiesen hatte, was den Kläger zur Berufung veranlasste.
Landgericht Kassel kippt Urteil: Kläger erhält Recht in zweiter Instanz
Das Landgericht Kassel beurteilte den Fall jedoch anders und gab der Berufung des Klägers vollumfänglich statt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass alle Voraussetzungen für eine Leistung aus der Reiserücktrittskostenversicherung erfüllt waren. Der Kläger hat demnach einen Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten in Höhe von 2.397,00 Euro.
Entscheidend: Bedingungen der Reiserücktrittskostenversicherung erfüllt
Das Landgericht Kassel stellte fest, dass der Kläger als Inhaber einer S. P. Card grundsätzlich anspruchsberechtigt aus der Gruppenversicherung ist. Die Versicherungsbedingungen sehen eine Entschädigung bei Reiserücktritt vor, wenn dieser unter anderem durch eine „unerwartete, Schwere Erkrankung“ einer versicherten Person verursacht wird. Diese Bedingungen sah das Landgericht als gegeben an.
Unerwartete und schwere Erkrankung durch ärztliches Attest belegt
Das Gericht stützte seine Entscheidung maßgeblich auf die Aussage des behandelnden Arztes, Dr. A., der als Zeuge vor Gericht aussagte. Dieser bestätigte glaubhaft und nachvollziehbar, dass er den Kläger am 4. Februar 2022 aufgrund einer akuten Gastroenterocolitis zu Hause behandelt hatte. Er schilderte die Symptome des Klägers als schwerwiegend und reiseverhindernd. Das Gericht sah die „unerwartete, schwere Erkrankung“ damit als durch ein ärztliches Attest, beziehungsweise die Zeugenaussage des Arztes, als ausreichend belegt an.
Glaubwürdigkeit des Klägers und des Arztes überzeugen Gericht
Das Gericht betonte die Glaubwürdigkeit des Klägers und des Zeugen Dr. A. Es wurde hervorgehoben, dass der Arzt ohne jegliche Tendenz ausgesagt habe und seine Schilderung schlüssig und nachvollziehbar gewesen sei. Auch die Aussage des Klägers, der die Reise sehr bedauert und sich darauf gefreut hatte, wurde vom Gericht als glaubhaft eingestuft. Zweifel an der Erkrankung oder dem Reiserücktritt bestanden für das Gericht somit nicht.
Zahlung von Stornierungskosten, Zinsen und Anwaltsgebühren angeordnet
Neben der Erstattung der Stornierungskosten in Höhe von 2.397,00 Euro wurde die Versicherung auch zur Zahlung von Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. März 2022 verurteilt. Zusätzlich muss die Beklagte die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren des Klägers in Höhe von 367,23 Euro übernehmen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger die Forderung unter Umständen auch vor einer möglichen Revision der Versicherung durchsetzen könnte.
Bedeutung des Urteils für Betroffene von Reiserücktrittskostenversicherungen
Dieses Urteil des Landgerichts Kassel ist von erheblicher Bedeutung für Verbraucher, die eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben. Es stärkt die Rechte von Versicherten in Fällen von unerwarteten Erkrankungen vor Reiseantritt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass eine akute Gastroenterocolitis mit den beschriebenen Symptomen als „schwere Erkrankung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen ist und einen Reiserücktritt rechtfertigt.
Klarstellung zur Beweisführung bei Erkrankung
Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer guten ärztlichen Dokumentation und im Streitfall der Zeugenaussage des behandelnden Arztes. Es zeigt, dass ein ärztliches Attest oder eine glaubhafte Zeugenaussage des Arztes ausreichend sein kann, um eine unerwartete schwere Erkrankung als Grund für einen Reiserücktritt gegenüber der Versicherung nachzuweisen. Versicherte sollten im Krankheitsfall umgehend einen Arzt konsultieren und sich ein Attest ausstellen lassen, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber Versicherungen
Das Urteil sendet ein wichtiges Signal an Versicherungsgesellschaften, dass sie ihre Leistungspflichten bei Reiserücktrittskostenversicherungen ernst nehmen müssen und nicht jede Erkrankung pauschal als nicht versichert ablehnen dürfen. Es ermutigt Verbraucher, ihre Rechte im Streitfall auch gerichtlich durchzusetzen und sich nicht vorschnell mit einer Ablehnung der Versicherung abzufinden. Die erfolgreiche Berufung des Klägers zeigt, dass es sich lohnen kann, gegen ungerechtfertigte Ablehnungen vorzugehen und die eigenen Ansprüche zu verfolgen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bestätigt, dass eine plötzlich auftretende Magen-Darm-Erkrankung mit Erbrechen, Durchfall und Kreislaufproblemen als „schwere Erkrankung“ im Sinne einer Reiserücktrittsversicherung anerkannt wird, wenn sie den Reiseantritt objektiv unmöglich macht. Für den Nachweis genügt ein ärztliches Attest, das die Symptome und die fehlende Reisefähigkeit bescheinigt, wobei keine formale Krankschreibung erforderlich ist. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass bei der Beurteilung einer „schweren Erkrankung“ nicht nur das Ausmaß der Symptome, sondern auch deren konkrete Auswirkungen auf die geplante Reise zu berücksichtigen sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Reiserücktritt in Krankheitsfällen rechtssicher analysieren?
Ein unerwarteter Krankheitsfall kann schnell zu finanziellen und vertraglichen Unsicherheiten führen. Insbesondere bei Rücktrittskostenversicherungen stehen oftmals komplexe Fragen zu den vertraglichen Bedingungen und der Beweisführung im Raum. In solchen Situationen ist eine präzise Prüfung der Unterlagen unerlässlich, um die eigene Position klar einschätzen zu können.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren Fall transparent und fundiert zu bewerten. Wir legen großen Wert auf eine sachliche Analyse Ihrer Situation und stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihre Rechte und Ansprüche konsequent zu sichern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau deckt eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Krankheit ab?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt bei Krankheit in der Regel die Stornokosten ab, die entstehen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht antreten können. Dabei gelten folgende wichtige Punkte:
Versicherte Erkrankungen
Als versicherte Erkrankungen gelten meist unerwartet auftretende, schwere Krankheiten, die eine Reiseunfähigkeit zur Folge haben. Darunter fallen beispielsweise:
- Akute Infektionskrankheiten wie Lungenentzündung oder Blinddarmentzündung
- Schwere Verletzungen durch Unfälle
- Akute Verschlimmerungen chronischer Erkrankungen
Beachten Sie, dass leichte Erkrankungen wie eine einfache Erkältung oder Kopfschmerzen in der Regel nicht als Rücktrittsgrund anerkannt werden.
Abgedeckte Kosten
Im Versicherungsfall übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise:
- Stornogebühren für Flüge, Bahntickets oder andere Transportmittel
- Stornierungskosten für Unterkünfte wie Hotels oder Ferienwohnungen
- Gebühren für gebuchte Aktivitäten oder Ausflüge
Die Höhe der erstatteten Kosten richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Stornobedingungen mit dem Reiseveranstalter oder Anbieter.
Wichtige Bedingungen
Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Versicherungsleistung müssen Sie einige Bedingungen beachten:
- Die Erkrankung muss unerwartet und nach Abschluss der Versicherung aufgetreten sein.
- Ein Arzt muss die Reiseunfähigkeit attestieren.
- Sie müssen die Reise unverzüglich stornieren, sobald der Versicherungsfall eintritt.
- Die Versicherung muss rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen worden sein, meist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
Wenn Sie eine Reise buchen, prüfen Sie sorgfältig die konkreten Versicherungsbedingungen. Die genauen Leistungen und Einschränkungen können je nach Anbieter und Tarif variieren. So stellen Sie sicher, dass Sie im Krankheitsfall optimal abgesichert sind und keine unerwarteten finanziellen Belastungen auf Sie zukommen.
Wann gilt eine Erkrankung als „unerwartet“ im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung?
Eine Erkrankung gilt im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung als „unerwartet“, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach der Reisebuchung erstmals auftritt oder sich eine bestehende Erkrankung unerwartet verschlechtert.
Kriterien für eine unerwartete Erkrankung
Zeitpunkt des Auftretens: Die Erkrankung muss nach dem Abschluss der Versicherung und der Reisebuchung eingetreten sein. Wenn Sie also eine Reise buchen und danach eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, gilt jede erstmalig auftretende Erkrankung als unerwartet.
Keine vorhersehbare Verschlechterung: Bei bestehenden Erkrankungen kommt es darauf an, ob eine Verschlechterung zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorhersehbar war. Wenn Sie beispielsweise an Diabetes leiden, aber Ihr Zustand seit längerer Zeit stabil ist, kann eine plötzliche Verschlechterung als unerwartet gelten.
Behandlungsfreie Zeiträume: Viele Versicherungen definieren konkrete Zeiträume, in denen keine Behandlung für eine bestehende Erkrankung stattgefunden haben darf. Häufig gelten folgende Regeln:
- Wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt wurde, gilt ein erneutes Auftreten als unerwartet.
- Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung erfolgte, wird auch eine Verschlechterung als unerwartet angesehen.
Beispiele für unerwartete Erkrankungen
- Ein plötzlicher Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Eine erstmalig auftretende schwere Grippe (Influenza)
- Ein erstmaliger Bandscheibenvorfall
- Eine heftige allergische Reaktion bei einer Allergie, die lange Zeit nicht behandelt werden musste
Abgrenzung zu erwarteten Erkrankungen
Nicht als unerwartet gelten in der Regel:
- Verschlechterungen von chronischen Erkrankungen, die regelmäßig behandelt werden
- Erkrankungen, bei denen aufgrund ihres Verlaufs jederzeit mit einer Verschlimmerung gerechnet werden muss, wie bei einer chronischen Bronchitis
- Vorhersehbare medizinische Eingriffe, wie eine geplante Lungentransplantation
Beachten Sie, dass die genaue Definition einer „unerwarteten“ Erkrankung von den spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherung abhängen kann. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um im Ernstfall keine bösen Überraschungen zu erleben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Erkrankung als unerwartet gilt, können Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden, um Klarheit zu erhalten.
Wie muss ich eine Erkrankung nachweisen, um die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung zu erhalten?
Um Leistungen aus einer Reiserücktrittskostenversicherung aufgrund einer Erkrankung zu erhalten, müssen Sie die Erkrankung und die daraus resultierende Reiseunfähigkeit eindeutig nachweisen. Dies erfolgt durch die Vorlage spezifischer Dokumente, insbesondere eines ärztlichen Attests. Im Folgenden sind die Anforderungen und der Ablauf der Nachweisführung detailliert beschrieben:
Notwendige Dokumente
- Ärztliches Attest: Das Attest ist das wichtigste Dokument. Es muss folgende Informationen enthalten:
- Genaue Diagnose: Die Art und Schwere der Erkrankung müssen klar benannt werden.
- Beginn der Erkrankung: Das Datum, an dem die Symptome erstmals auftraten oder die Diagnose gestellt wurde.
- Behandlungsverlauf: Angaben zu durchgeführten Therapien, verschriebenen Medikamenten und eventuellen stationären Aufenthalten.
- Reiseunfähigkeit: Eine klare Aussage darüber, ab welchem Zeitpunkt der Reiseantritt aus medizinischer Sicht nicht mehr zumutbar oder möglich war.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (falls zutreffend): Diese kann zusätzlich erforderlich sein, um die Schwere der Erkrankung zu belegen.
- Entlassungsbericht des Krankenhauses (bei stationärer Behandlung): Falls ein Krankenhausaufenthalt vorliegt, sollte dieser Bericht beigefügt werden.
Ablauf der Nachweisführung
- Arztbesuch: Konsultieren Sie unverzüglich einen Arzt, sobald Symptome auftreten, die eine Reiseunfähigkeit vermuten lassen. Der Arzt stellt die Diagnose und dokumentiert den Zustand.
- Ausfüllen eines Fragebogens durch den Arzt: Viele Versicherungen stellen spezifische Formulare bereit, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden müssen. Diese enthalten detaillierte Fragen zur Erkrankung und deren Auswirkungen auf Ihre Reisefähigkeit.
- Einreichung bei der Versicherung: Reichen Sie das ärztliche Attest sowie weitere erforderliche Unterlagen (z. B. Stornierungsrechnung und Zahlungsnachweis) bei Ihrer Versicherung ein.
Wichtige Hinweise
- Unverzügliche Stornierung: Sobald feststeht, dass Sie die Reise nicht antreten können, sollten Sie diese umgehend stornieren, um mögliche Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden.
- Genauigkeit und Vollständigkeit: Die ärztliche Bescheinigung muss alle relevanten Details enthalten. Unvollständige oder ungenaue Angaben können dazu führen, dass Ihr Anspruch abgelehnt wird.
- Psychische Erkrankungen: Bei psychischen Erkrankungen können auch Bescheinigungen von psychologischen Psychotherapeuten erforderlich sein. Diese werden in der Regel als gleichwertig anerkannt.
Rechtliche Grundlagen
Die Versicherung darf kein ärztliches Attest vor der Stornierung verlangen. Solche Klauseln wurden gerichtlich für unwirksam erklärt, da sie Versicherte unangemessen benachteiligen. Zudem müssen unerwartete und schwere Erkrankungen vorliegen, die den Reiseantritt objektiv unzumutbar machen.
Wenn Sie diese Schritte befolgen und alle notwendigen Nachweise vollständig einreichen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine reibungslose Abwicklung des Versicherungsfalls erheblich.
Was kann ich tun, wenn meine Reiserücktrittskostenversicherung die Zahlung aufgrund einer Erkrankung ablehnt?
Wenn Ihre Reiserücktrittskostenversicherung die Zahlung verweigert, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Dabei ist es wichtig, die Ablehnungsgründe genau zu verstehen und fristgerecht zu handeln.
1. Ablehnungsgründe prüfen
Überprüfen Sie zunächst die Begründung der Versicherung für die Ablehnung. Häufig berufen sich Versicherer auf Ausschlussklauseln oder argumentieren, dass der Rücktrittsgrund nicht den vertraglichen Bedingungen entspricht. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erkrankung durch ärztliche Atteste ausreichend dokumentiert ist und dass sie unter die versicherten Ereignisse fällt.
2. Widerspruch einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unberechtigt ist:
- Legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie diesen ausführlich und fügen Sie alle relevanten Nachweise bei (z. B. ärztliche Atteste, Buchungsunterlagen).
- Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist zur Bearbeitung (in der Regel zwei bis drei Wochen).
- Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
3. Ombudsmann einschalten
Falls der Widerspruch erfolglos bleibt:
- Nutzen Sie das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann. Dieses Verfahren ist bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für den Versicherer verbindlich.
- Beachten Sie, dass die Beschwerde innerhalb eines Jahres nach der Entscheidung der Versicherung eingereicht werden muss.
4. Rechtliche Schritte erwägen
Wenn auch das Ombudsmannverfahren keine zufriedenstellende Lösung bringt:
- Ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht, beispielsweise eine Klage gegen die Versicherung.
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Versicherungsvertrag, Korrespondenz mit der Versicherung, ärztliche Atteste) sorgfältig, da diese im Gerichtsverfahren entscheidend sind.
5. Fristen beachten
Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten:
- Für den Widerspruch gibt es meist keine gesetzliche Frist, aber eine zügige Einreichung ist ratsam.
- Die Ombudsmannbeschwerde muss innerhalb eines Jahres nach der Ablehnung erfolgen.
- Rechtliche Schritte sollten ebenfalls zeitnah eingeleitet werden.
6. Dokumentation
Halten Sie alle Unterlagen sorgfältig bereit:
- Ärztliche Bescheinigungen über Ihre Reiseunfähigkeit.
- Nachweise über den Zeitpunkt der Erkrankung und Diagnosestellung.
- Schriftwechsel mit der Versicherung.
Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihre Ansprüche effektiv prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.
Gelten besondere Regelungen, wenn die Reiserücktrittskostenversicherung über eine Kreditkarte abgeschlossen wurde (Gruppenversicherungsvertrag)?
Ja, bei Reiserücktrittskostenversicherungen, die über eine Kreditkarte abgeschlossen wurden, gelten oft besondere Regelungen. Diese Versicherungen sind in der Regel als Gruppenversicherungsverträge gestaltet, was einige wichtige Besonderheiten mit sich bringt:
Zahlungsbedingungen
Eine der häufigsten Voraussetzungen ist die Bezahlung der Reise mit der versicherten Kreditkarte. Viele Versicherungen fordern, dass Sie mindestens einen Teil oder sogar den gesamten Reisepreis mit der Kreditkarte begleichen. Wenn Sie beispielsweise nur die Anzahlung überweisen und den Rest bar bezahlen, könnte der Versicherungsschutz entfallen.
Versicherte Personen
Die Versicherung gilt oft nicht nur für den Karteninhaber, sondern auch für bestimmte Familienangehörige. Typischerweise sind der Ehepartner oder Lebensgefährte sowie minderjährige Kinder mitversichert. Beachten Sie jedoch, dass der Versicherungsschutz für Mitreisende häufig nur greift, wenn diese die Reise gemeinsam mit dem Karteninhaber buchen und antreten.
Leistungsumfang und Einschränkungen
Der Versicherungsschutz bei Kreditkarten-Reiseversicherungen ist oft weniger umfangreich als bei separat abgeschlossenen Policen. Es können niedrigere Deckungssummen, höhere Selbstbehalte oder strengere Ausschlusskriterien gelten. Prüfen Sie besonders sorgfältig, welche Erkrankungen oder Ereignisse tatsächlich als Rücktrittsgrund anerkannt werden.
Geltungsdauer und -bereich
Achten Sie auf die zeitlichen und räumlichen Begrenzungen des Versicherungsschutzes. Manche Kreditkarten-Reiseversicherungen gelten nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr oder haben geografische Einschränkungen.
Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung über Ihre Kreditkarte abgeschlossen haben, ist es unerlässlich, die spezifischen Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Die Regelungen können sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie am besten direkt Ihren Kreditkartenanbieter oder den zuständigen Versicherer, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall tatsächlich geschützt sind.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Reiserücktrittskostenversicherung
Diese Versicherung schützt Reisende vor den finanziellen Folgen einer Stornierung, wenn die Reise aus einem versicherten Grund, wie zum Beispiel einer plötzlich auftretenden schweren Erkrankung, abgesagt werden muss. Sie deckt in der Regel Kosten ab, die bei der Buchung entstanden sind, und sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer nicht auf den Kosten sitzenbleibt. Das Vertragsverhältnis sowie die versicherten Risiken sind üblicherweise in den Versicherungsbedingungen geregelt, die auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) basieren. Beispiel: Wenn eine Person kurz vor der geplanten Reise aufgrund gesundheitlicher Probleme storniert, übernimmt die Versicherung die entstandenen Stornokosten, sofern der Versicherungsfall eintritt. Dies unterscheidet sich von anderen Reiseversicherungen, da hier speziell der Rücktritt von der Reise abgesichert wird.
Berufungsverfahren
Ein Berufungsverfahren ist ein gerichtliches Rechtsmittel, bei dem eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgeht, um eine erneute Prüfung der Entscheidung zu erreichen. In diesem Verfahren wird sowohl die rechtliche Bewertung als auch die Beweiswürdigung des Urteils überprüft, sofern der Berufungsgrund eine solche Überprüfung rechtfertigt. Die Regelungen hierzu finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO), vor allem in den §§ 503 ff. Zudem zieht das Berufungsverfahren oft eine erneute mündliche Verhandlung nach sich, in der das Gericht seine Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls abändern kann. Beispiel: In dem vorliegenden Urteil hob das Gericht des Landesgerichts Kassel ein Urteil eines Amtsgerichts auf, da im Berufungsverfahren nachgewiesen wurde, dass der Versicherungsanspruch des Klägers bestand.
Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren
Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren sind Kosten, die einem Rechtsanwalt entstehen, bevor ein förmliches Gerichtsverfahren beginnt. Diese Gebühren entstehen oft im Zusammenhang mit außergerichtlichen Verhandlungen oder der Vorbereitung eines Rechtsstreits. In bestimmten Fällen, wenn eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht, kann die unterlegene Partei gerichtlich zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet werden, was häufig auf Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) basiert. Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde die Beklagte dazu verurteilt, den Kläger auch von vorgerichtlichen Anwaltskosten freizustellen, weil diese Kosten als notwendiger Bestandteil der Durchsetzung des Versicherungsanspruchs anerkannt wurden. Die Erstattung dieser Gebühren ist wesentlich, um den finanziellen Aufwand des klagenden Beteiligten zu kompensieren.
Vorläufig vollstreckbar
Der Begriff „vorläufig vollstreckbar“ bezeichnet den Umstand, dass ein Gerichtsurteil bereits vollzogen werden kann, obwohl noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt wurden. Diese Regelung dient vor allem dem Schutz des Gläubigers, sodass er nicht auf die Durchsetzung seines Anspruchs warten muss. Die Voraussetzungen sowie die Rechtsgrundlagen für die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeben sich aus der Zivilprozessordnung (insbesondere § 522 ZPO). Beispiel: Im hier analysierten Urteil wurde die Entscheidung als vorläufig vollstreckbar erklärt, was bedeutet, dass der Kläger den zugesprochenen Betrag sofort geltend machen kann, selbst wenn noch eine Revision möglich gewesen wäre. Dies verschafft dem Kläger eine raschere Durchsetzung seiner Ansprüche.
Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel, das es einer Partei ermöglicht, eine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich möglicher Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Sie ist dazu gedacht, Fehler in der Anwendung oder Auslegung des Rechts zu korrigieren, sodass das Urteil einer erneuten juristischen Bewertung unterzogen wird. Das Verfahren der Revision ist in der Zivilprozessordnung (ZPO, insbesondere §§ 511 ff.) geregelt und setzt meist strenge formale Voraussetzungen voraus, wie etwa die Einhaltung von Fristen und die Darstellung spezieller Revisionsgründe. Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde die Revision nicht zugelassen, wodurch das Urteil als endgültig und unanfechtbar gilt. Diese Entscheidung signalisiert, dass das höhere Gericht keinen hinreichenden Rechtsfehler festgestellt hat, der eine erneute Prüfung erforderlich gemacht hätte.
Gruppenversicherung
Eine Gruppenversicherung ist eine Versicherungspolice, die für mehrere Personen abgeschlossen wird, häufig im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Versicherer und einem Organisator wie einer Bank oder einem Arbeitgeber. Dabei werden die einzelnen Teilnehmer gemeinschaftlich versichert, was oftmals zu günstigeren Preisen und vereinfachten administrativen Abläufen führt. Die Bedingungen einer Gruppenversicherung können von individuellen Policen abweichen, da sie speziell auf die Bedürfnisse einer Gruppe zugeschnitten sind und in den Versicherungsbedingungen geregelt werden. Beispiel: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Reiserücktrittskosten-Gruppenversicherung, die zwischen der Beklagten und mehreren S.-Banken abgeschlossen wurde, wodurch der Kläger seinen Versicherungsanspruch geltend machen konnte. Diese Art der Versicherung ermöglicht es, einheitliche Leistungen für alle Mitglieder der Gruppe zu vereinbaren.
Schwere Erkrankung
Der Begriff „schwere Erkrankung“ bezeichnet im Versicherungsrecht einen Gesundheitszustand, der so gravierend ist, dass er den vertragsgemäßen Nutzen eines Versicherungsfalls, wie etwa den Reiseantritt, objektiv unmöglich macht. Dabei kommt es nicht nur auf das Ausmaß der Symptome an, sondern auch auf die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf die geplante Leistung, wie in den Versicherungsbedingungen definiert. Es genügt oft ein ärztliches Attest, das die wesentlichen Symptome und deren Auswirkungen dokumentiert, ohne dass zwingend eine formale Krankschreibung vorliegen muss. Beispiel: Im Fall des Urteils wurde eine Magen-Darm-Erkrankung als „schwere Erkrankung“ anerkannt, da sie durch Erbrechen, Durchfall und Kreislaufprobleme den Reiseantritt unmöglich machte. Diese Definition ist wichtig, um zu klären, wann Versicherungsleistungen greift und wann nicht, und unterscheidet sich von weniger gravierenden Erkrankungen, die den Versicherungsfall möglicherweise nicht auslösen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 328 BGB (Vertrag zugunsten Dritter): Diese Vorschrift regelt, dass durch einen Vertrag eine Leistung an einen Dritten (hier: den Kläger als Kreditkarteninhaber) gefordert werden kann. Der Dritte erwirbt dadurch unmittelbar das Recht, die Leistung zu fordern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger als Inhaber einer S. P. Card (Kreditkarte) ist Begünstigter eines Gruppenversicherungsvertrags zwischen der Beklagten (Versicherung) und den S.-Banken, wodurch er einen Direktanspruch gegen die Versicherung auf Leistungen aus der Reiserücktrittskostenversicherung hat.
- Versicherungsbedingungen Teil 4 Ziffer 2 (Reiserücktrittskostenversicherung): Diese Klausel legt fest, dass die Versicherung Entschädigung für nicht zurückzahlbare Reisekosten leistet, wenn ein Reiserücktritt aufgrund unerwarteter, schwerer Erkrankung einer begünstigten Person erforderlich und unvermeidbar ist. Der Höchstbetrag ist auf 10.000 € pro Hauptkartenkonto und Jahr begrenzt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger kann die Kosten für das stornierte Hotelzimmer in Höhe von 2.397,00 EUR ersetzt verlangen, da er aufgrund einer unerwarteten, schweren Erkrankung nachweislich nicht reisen konnte und somit die Bedingungen für eine Entschädigungsleistung erfüllt sind.
Das vorliegende Urteil
LG Kassel – Az.: 5 S 123/23 – Urteil vom 04.06.2024
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