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Reisekrankenversicherung in Kreditkartenvertrag – Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Eine Familie erlebt böses Erwachen nach einem USA-Urlaub: Die Ehefrau erkrankt schwer, doch die Versicherung weigert sich, die hohen Behandlungskosten zu übernehmen. Der Grund: Der Flug der Frau wurde nicht mit der Kreditkarte des Mannes bezahlt, an die die Versicherung gekoppelt war. Nun entschied das Oberlandesgericht Bremen über den Fall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ging um die Frage, ob der Versicherungsschutz einer Reisekrankenversicherung besteht, wenn die Reise nicht mit der im Vertrag genannten Kreditkarte bezahlt wurde.
  • Die Verbindung zwischen der Reisekrankenversicherung und dem Kreditkartenvertrag stellte den zentralen Punkt des Falles dar.
  • Die Schwierigkeit lag darin, dass die Reisekrankenversicherung nur bei Nutzung der Kreditkarte Versicherungsschutz gewährte.
  • Das Gericht entschied, dass die Klausel, die den Versicherungsschutz an die Zahlung mit der Kreditkarte knüpft, weder intransparent noch überraschend ist.
  • Das Oberlandesgericht Bremen wies die Berufung des Klägers zurück, weil die Bedingungen klar formuliert und vertraglich vereinbart waren.
  • Da der Urlaub der Ehefrau des Klägers nicht mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt wurde, konnte der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen werden.
  • Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit, bei kombinierten Versicherungs- und Kreditkartenverträgen die spezifischen Bedingungen genau zu kennen und einzuhalten.
  • Versicherungsnehmer sollten bei Reisebuchungen immer darauf achten, die in den Vertragsbedingungen genannte Karte zu verwenden, um den versicherten Schutz zu gewährleisten.
  • Durch die Klarstellung, dass der Versicherungsschutz an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, stellt das Urteil sicher, dass die Transparenz der Vertragsbedingungen für Versicherungsnehmer erhöht wird.
  • Die Auswirkungen für Verbraucher bestehen darin, dass sie sich bewusst sein müssen, welche Vertragsbedingungen erfüllt sein müssen, um Versicherungsschutz geltend machen zu können.

Reisekrankenversicherung im Fokus: Rechte und Pflichten bei Kreditkartenleistungen

Die Reisekrankenversicherung ist für viele Menschen ein wichtiges Thema, insbesondere wenn es um medizinische Notfälle im Ausland geht. Oftmals bieten Kreditkartenanbieter spezielle Versicherungsleistungen an, die im Kreditkartenvertrag integriert sind. Diese sogenannten Kreditkartenversicherungen können in bestimmten Situationen umfassenden Deckungsschutz bieten und helfen, Gesundheitskosten im Ausland zu decken. Allerdings gibt es häufig Unklarheiten darüber, wann genau ein Versicherungsfall vorliegt und welche Ansprüche damit verbunden sind. Neben den Assistance-Leistungen, die in solchen Fällen in Anspruch genommen werden können, spielen auch die spezifischen Versicherungsbedingungen eine entscheidende Rolle. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der dieses Thema näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Reisekrankenversicherung: Kreditkarteneinsatz als zwingende Voraussetzung für Versicherungsschutz

Reisekrankenversicherung und Kreditkartenschutz
Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung ist nur gültig, wenn die Reise vollständig mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt wurde.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Kreditkarteninhaber und einer Versicherungsgesellschaft entschieden, dass der Versicherungsschutz einer an eine Kreditkarte gekoppelten Reisekrankenversicherung nur dann greift, wenn die Reise mit eben dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Der Kläger, Inhaber einer „Platinum Card“ des Kreditkartenunternehmens A., hatte Leistungen aus einer Auslandsreisekrankenversicherung gefordert, die mit seinem Kreditkartenvertrag verbunden war.

Erkrankung der Ehefrau führt zu hohen Behandlungskosten

Der Fall ereignete sich während einer Familienreise in die USA im Sommer 2021. Während der Kläger seinen eigenen Flug mit der A. Platinum Card bezahlte, wurden die Flüge für seine Ehefrau und das minderjährige Kind mit einer anderen Kreditkarte gebucht. Auf der Reise erkrankte die Ehefrau des Klägers plötzlich und musste sich einer Gallenblasen-Entfernung unterziehen. Die Behandlungskosten beliefen sich auf 31.992,52 US-Dollar, die der Kläger und seine Frau zunächst aus eigenen Mitteln begleichen mussten.

Versicherung verweigert Kostenübernahme

Nach der Rückkehr reichte der Kläger die Behandlungskosten bei der Versicherung ein. Diese lehnte eine Leistung jedoch ab, da kein Versicherungsfall nach den maßgeblichen Bedingungen vorliege. Die Versicherung argumentierte, dass die Behandlungskosten der Ehefrau nicht vom Versicherungsschutz umfasst seien, da ihre Reise nicht mit der versicherten Kreditkarte bezahlt wurde.

Gericht bestätigt Entscheidung der Versicherung

Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Klägers zurück. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Versicherungsbedingungen eindeutig festlegen, dass ein Versicherungsfall nur dann vorliegt, wenn die Reise mit der A. Platinum Card bezahlt wurde. Diese Einschränkung sei weder überraschend noch intransparent, da es sich bei der Reisekrankenversicherung um ein Nebenprodukt eines Kreditkartenvertrages handle.

Klare Definition des Versicherungsschutzes

Das Gericht betonte, dass die Versicherungsbedingungen klar definieren: „Reise bedeutet: Eine mit Ihrer A. Platinum Card gezahlte Reise außerhalb Ihres Heimatlandes oder eine mit Ihrer A. Platinum Card gezahlte Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug oder mindestens eine zuvor gebuchte Übernachtung außerhalb Ihres Heims einschließt.“ Diese Definition sei für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich und lege die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz eindeutig fest.

Bedeutung für Kreditkarteninhaber

Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit einer genauen Prüfung der Versicherungsbedingungen bei Kreditkarten mit Zusatzleistungen. Kreditkarteninhaber sollten besonders darauf achten, dass alle zu versichernden Personen ihre Reiseleistungen mit der entsprechenden Karte bezahlen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Die bloße Teilnahme an einer Reise, bei der nur ein Teil der Leistungen mit der versicherten Kreditkarte bezahlt wurde, reicht für einen umfassenden Versicherungsschutz nicht aus.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die Gültigkeit von Klauseln in Kreditkarten-Reiseversicherungen, die den Versicherungsschutz an die Bezahlung der Reise mit der jeweiligen Karte knüpfen. Solche Bedingungen sind weder überraschend noch intransparent, da sie klar definiert und für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich sind. Kreditkarteninhaber müssen daher sorgfältig prüfen, ob alle zu versichernden Personen ihre Reiseleistungen mit der versicherten Karte bezahlen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Inhaber einer Kreditkarte mit integrierter Reisekrankenversicherung sind, hat dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz im Ausland. Es unterstreicht die Notwendigkeit, alle Reiseleistungen – auch für mitreisende Familienangehörige – mit der versicherten Kreditkarte zu bezahlen. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Krankheitsfall tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Das Gericht hat klargestellt, dass diese Bedingung weder überraschend noch intransparent ist. Für Sie bedeutet das: Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte sorgfältig und planen Sie Ihre Reisebuchungen entsprechend, um im Ernstfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie umfassend ist der Versicherungsschutz bei Reisekrankenversicherungen, die an Kreditkarten gekoppelt sind?

Der Versicherungsschutz bei Reisekrankenversicherungen, die an Kreditkarten gekoppelt sind, variiert je nach Anbieter und Kartentyp erheblich. Generell decken diese Versicherungen medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland ab.

Typische Leistungen

In der Regel umfasst der Schutz:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Medikamente und Verbandsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland

Einschränkungen und Besonderheiten

Beachten Sie folgende häufige Einschränkungen:

  1. Reisedauer: Der Versicherungsschutz gilt oft nur für eine begrenzte Anzahl von Tagen pro Reise, häufig 30 bis 60 Tage.
  2. Karteneinsatz: Bei vielen Anbietern müssen Sie die Reise ganz oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlen, damit der Versicherungsschutz greift.
  3. Selbstbeteiligung: Einige Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, die Sie im Schadensfall tragen müssen.
  4. Altersgrenze: Manche Kreditkarten-Versicherungen haben Altersbeschränkungen oder reduzierte Leistungen für ältere Versicherte.

Leistungsumfang prüfen

Wenn Sie sich auf den Versicherungsschutz Ihrer Kreditkarte verlassen möchten, sollten Sie vor Reiseantritt die genauen Bedingungen prüfen. Achten Sie besonders auf:

  • Maximale Deckungssummen für einzelne Leistungen
  • Ausschlüsse bestimmter Länder oder Aktivitäten
  • Vorerkrankungen und deren Behandlung
  • Notfall-Hotline und Assistance-Leistungen

Bedenken Sie, dass der Versicherungsschutz über Kreditkarten oft nicht so umfassend ist wie bei separat abgeschlossenen Reisekrankenversicherungen. Für längere Reisen oder bei besonderen gesundheitlichen Risiken kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein.


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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz einer an die Kreditkarte gekoppelten Reisekrankenversicherung greift?

Für den Versicherungsschutz einer an die Kreditkarte gekoppelten Reisekrankenversicherung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte: In den meisten Fällen müssen Sie mindestens einen Teil der Reisekosten mit der versicherten Kreditkarte bezahlen. Häufig ist ein Mindestbetrag oder ein prozentualer Anteil der Gesamtkosten vorgeschrieben, beispielsweise 50% der Reisekosten.

Gültigkeit der Kreditkarte: Ihre Kreditkarte muss zum Zeitpunkt der Reisebuchung und während der gesamten Reisedauer gültig sein.

Reisedauer und Versicherungsschutz

Maximale Reisedauer: Der Versicherungsschutz ist oft auf eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Reise begrenzt. Häufig liegt diese Grenze bei 90 Tagen. Bei längeren Reisen sollten Sie eine zusätzliche Versicherung in Betracht ziehen.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Schutz beginnt in der Regel mit dem Verlassen Ihres Wohnorts und endet mit der Rückkehr.

Versicherte Personen

Mitversicherte Personen: Prüfen Sie, ob nur Sie als Karteninhaber oder auch Familienangehörige mitversichert sind. Oft sind Ehepartner und Kinder bis zu einem bestimmten Alter eingeschlossen, wenn sie gemeinsam mit Ihnen reisen.

Weitere wichtige Aspekte

Art der Reise: Achten Sie darauf, ob der Versicherungsschutz nur für private Reisen oder auch für Geschäftsreisen gilt.

Vorerkrankungen: Bei bestehenden Erkrankungen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen.

Selbstbeteiligung: Einige Kreditkarten-Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, die Sie im Schadensfall tragen müssen.

Wenn Sie eine Reise planen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte sorgfältig prüfen. Die genauen Voraussetzungen können je nach Kreditkartenanbieter und Versicherungsmodell variieren. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter oder den zuständigen Versicherer, um die spezifischen Bedingungen zu klären.


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Was sollten Kreditkarteninhaber vor einer Reise beachten, um sicherzustellen, dass sie und ihre Mitreisenden im Krankheitsfall abgesichert sind?

Als Kreditkarteninhaber sollten Sie vor einer Reise folgende Punkte beachten, um einen ausreichenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall sicherzustellen:

Prüfung des Versicherungsumfangs

Überprüfen Sie sorgfältig die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte. Achten Sie besonders auf den Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung. Stellen Sie sicher, dass medizinisch notwendige Heilbehandlungen ohne Summenbegrenzung abgedeckt sind und ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland eingeschlossen ist.

Geltungsbereich und Reisedauer

Vergewissern Sie sich, dass der Versicherungsschutz für Ihr Reiseziel gilt und die maximale Reisedauer nicht überschritten wird. Viele Kreditkarten-Versicherungen decken nur Reisen bis zu einer bestimmten Dauer ab, oft 30 bis 60 Tage. Bei längeren Reisen benötigen Sie möglicherweise eine zusätzliche Versicherung.

Karteneinsatz und Buchungsmodalitäten

Klären Sie, ob die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, damit der Versicherungsschutz greift. Einige Karten bieten Versicherungsschutz ohne Karteneinsatz, während bei anderen die Reise vollständig oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss.

Mitreisende Personen

Überprüfen Sie, ob Ihre Mitreisenden ebenfalls versichert sind. Nicht alle Kreditkarten-Versicherungen decken automatisch Familienmitglieder oder Reisebegleiter ab.

Deckungssummen und Selbstbeteiligung

Informieren Sie sich über die Höhe der Deckungssummen für verschiedene Leistungen und ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Hochwertige Kreditkarten bieten oft unbegrenzte Versicherungssummen und verzichten auf Selbstbeteiligungen.

Vorerkrankungen

Falls Sie oder Ihre Mitreisenden Vorerkrankungen haben, prüfen Sie, ob diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch bei akuten Verschlechterungen chronischer Erkrankungen leistet.

Zusätzliche Absicherung

Erwägen Sie den Abschluss einer separaten Reisekrankenversicherung, wenn der Schutz Ihrer Kreditkarte nicht ausreicht. Dies ist besonders wichtig bei längeren Reisen oder wenn Sie spezielle medizinische Bedürfnisse haben.

Notfall-Hotline und Dokumentation

Notieren Sie sich die 24-Stunden-Notfall-Hotline Ihrer Versicherung und nehmen Sie alle relevanten Versicherungsunterlagen mit auf die Reise. Im Ernstfall können Sie so schnell Hilfe anfordern und Ihre Ansprüche geltend machen.

Indem Sie diese Punkte vor Ihrer Reise sorgfältig prüfen, stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitreisenden im Krankheitsfall bestmöglich abgesichert sind. Eine gründliche Vorbereitung ermöglicht Ihnen, Ihren Urlaub unbeschwert zu genießen und im Notfall angemessen versorgt zu sein.


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Wie können Versicherungsnehmer die Bedingungen ihrer Kreditkarten-Reiseversicherung richtig interpretieren und verstehen?

Um die Bedingungen Ihrer Kreditkarten-Reiseversicherung korrekt zu verstehen, sollten Sie systematisch vorgehen. Beginnen Sie mit einer gründlichen Lektüre des gesamten Versicherungsdokuments. Achten Sie besonders auf Abschnitte wie „Leistungsumfang“, „Ausschlüsse“ und „Definitionen“. Diese enthalten oft die wichtigsten Informationen über den Versicherungsschutz.

Schlüsselbegriffe identifizieren und verstehen

Notieren Sie sich unbekannte Begriffe oder Fachausdrücke und recherchieren Sie deren Bedeutung. Viele Versicherungen bieten ein Glossar an, das Ihnen bei der Interpretation helfen kann. Besonders wichtig sind Definitionen von Begriffen wie „versicherte Person“, „Reise“ oder „Versicherungsfall“. Diese bestimmen maßgeblich, wann und für wen der Versicherungsschutz greift.

Leistungsumfang und Ausschlüsse analysieren

Prüfen Sie genau, welche Leistungen die Versicherung konkret umfasst. Achten Sie dabei auf Formulierungen wie „bis zu“ oder „maximal“, die auf Leistungsgrenzen hinweisen. Ebenso wichtig ist es, die Ausschlüsse zu verstehen. Diese legen fest, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht. Typische Ausschlüsse bei Reiseversicherungen sind vorbestehende Erkrankungen oder Reisen in Krisengebiete.

Bedingungen für den Versicherungsschutz beachten

Bei Kreditkarten-Reiseversicherungen ist oft der Einsatz der Karte Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Prüfen Sie, ob die Reise vollständig oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss. Einige Versicherungen verlangen auch eine Aktivierung des Schutzes vor Reiseantritt.

Selbstbeteiligung und Versicherungssummen

Informieren Sie sich über eventuelle Selbstbeteiligungen im Schadensfall. Diese können je nach Versicherungsleistung variieren. Überprüfen Sie auch die Höhe der Versicherungssummen für verschiedene Leistungen. Stellen Sie sicher, dass diese Ihren Bedürfnissen entsprechen, insbesondere bei hochpreisigen Reisen.

Meldepflichten und Fristen

Beachten Sie Fristen und Meldepflichten im Schadensfall. Viele Versicherungen verlangen eine unverzügliche Meldung des Schadens. Notieren Sie sich die Kontaktdaten und Vorgehensweise für den Ernstfall.

Klärung von Unklarheiten

Wenn Sie auf unklare oder widersprüchliche Formulierungen stoßen, notieren Sie diese. Kontaktieren Sie den Kundenservice Ihrer Kreditkartenfirma oder des Versicherungsunternehmens für Erläuterungen. Lassen Sie sich wichtige Informationen schriftlich bestätigen.

Durch diese systematische Herangehensweise können Sie die Bedingungen Ihrer Kreditkarten-Reiseversicherung besser verstehen und einschätzen, welchen Schutz Sie im Ernstfall erwarten können.


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Welche alternativen oder ergänzenden Versicherungsoptionen gibt es für Reisende, die den Schutz ihrer Kreditkarten-Reiseversicherung erweitern möchten?

Wenn Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kreditkarte erweitern möchten, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:

Auslandskrankenversicherung

Eine separate Auslandskrankenversicherung bietet oft umfangreicheren Schutz als die in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen. Sie deckt in der Regel medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte ab. Achten Sie bei der Auswahl auf Leistungen wie unbegrenzte Deckungssummen und den Einschluss von Vorerkrankungen.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Diese Versicherungen greifen, wenn Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten oder vorzeitig abbrechen müssen. Prüfen Sie die Bedingungen genau, da nicht alle Gründe abgedeckt sind. Bei teuren Reisen oder Reisen mit Kindern kann diese Absicherung besonders sinnvoll sein.

Gepäckversicherung

Eine separate Gepäckversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie besonders wertvolle Gegenstände mitnehmen. Beachten Sie jedoch, dass viele Hausratversicherungen bereits einen gewissen Schutz für Reisegepäck bieten. Vergleichen Sie die Leistungen und entscheiden Sie, ob eine zusätzliche Absicherung nötig ist.

Reiseunfallversicherung

Diese Versicherung leistet bei Unfällen während der Reise, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Wenn Sie bereits eine private Unfallversicherung haben, prüfen Sie deren Geltungsbereich für Auslandsreisen, bevor Sie eine zusätzliche Reiseunfallversicherung abschließen.

Spezielle Versicherungen für Langzeitreisen

Für Reisen ab 10 Wochen bis zu einem Jahr gibt es spezielle Tarife, die einen umfassenderen Schutz bieten. Diese sind besonders relevant, wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen.

Bei der Auswahl zusätzlicher Versicherungen sollten Sie Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Faktoren wie Reiseziel, Reisedauer, geplante Aktivitäten und persönliche Risikofaktoren spielen eine wichtige Rolle. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und achten Sie auf mögliche Überschneidungen mit bestehenden Versicherungen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Bedenken Sie auch, dass einige Versicherungen, wie die Auslandskrankenversicherung, von Verbraucherschützern als besonders wichtig erachtet werden, während andere, wie die Reisegepäckversicherung, oft als verzichtbar gelten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für medizinische Notfälle, die während einer Reise außerhalb des Heimatlandes auftreten. In vielen Fällen ist sie in Kreditkartenverträgen als zusätzliche Leistung integriert, wobei spezifische Bedingungen gelten können.

Beispiel: Ein Tourist erkrankt in einem fremden Land und benötigt dringend medizinische Versorgung. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Relevanz im Kontext: Im analysierten Fall war der Versicherungsschutz an die Bezahlung der Reise mit einer spezifischen Kreditkarte gebunden.

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Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind vertragliche Klauseln, die die genauen Voraussetzungen, den Umfang und die Grenzen des Versicherungsschutzes definieren. Diese müssen vom Versicherten sorgfältig geprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiel: Eine Versicherung kann fordern, dass eine Reise nur dann versichert ist, wenn sie mit einer bestimmten Kreditkarte bezahlt wurde.

Relevanz im Kontext: Im vorliegenden Fall bestimmten die Versicherungsbedingungen, dass nur dann Versicherungsschutz bestand, wenn die Reise mit der A. Platinum Card bezahlt worden war.

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Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Bedingungen des Versicherungsvertrages eintreten, die eine Leistungspflicht des Versicherers auslösen. Kreditkartenversicherungen definieren oft präzise, wann und unter welchen Umständen ein solcher Fall anerkannt wird.

Beispiel: Eine Krankheit während einer im Voraus bezahlten Reise kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind, als Versicherungsfall gelten.

Relevanz im Kontext: Im diskutierten Fall argumentierte die Versicherung, dass kein Versicherungsfall vorliege, da die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt waren.

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Assistenzleistungen

Assistenzleistungen beziehen sich auf zusätzliche Serviceleistungen, die im Rahmen von Reisekrankenversicherungen angeboten werden, wie medizinische Beratung, Unterstützung bei der Krankenhauswahl oder die Organisation eines Krankenrücktransports.

Beispiel: Ein Reisender erhält bei einem Unfall im Ausland Hilfe, um schnell die geeignete medizinische Einrichtung zu finden.

Relevanz im Kontext: Diese Leistungen könnten zur Verfügung stehen, wenn die Zahlungsvoraussetzungen des Versicherten erfüllt werden, was jedoch in diesem Fall nicht der Fall war.

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Kreditkarteneinsatz als Versicherungsvoraussetzung

Diese Bedingung bedeutet, dass für den Versicherungsschutz bestimmte Zahlungen, z.B. die Buchung der Reise, mit der versicherten Kreditkarte erfolgen müssen. Ohne Erfüllung dieser Bedingung bestehen keine Ansprüche.

Beispiel: Ein Reisender ist durch den Kreditkartenvertrag versichert, jedoch nur wenn die gesamte Reise oder wesentliche Teile davon mit der Kreditkarte bezahlt wurden.

Relevanz im Kontext: Im behandelten Fall hatte der Mann die Flüge seiner Familie nicht mit der versicherten Kreditkarte bezahlt, wodurch der Versicherungsschutz nicht gewährt wurde.

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Oberlandesgericht (OLG)

Ein Oberlandesgericht ist eine höhere Instanz innerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, das Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen niedrigerer Gerichte prüft und darüber entscheidet.

Beispiel: Nach einem verlorenen Prozess vor dem Landgericht kann der Kläger beim OLG Berufung einlegen.

Relevanz im Kontext: Das OLG Bremen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und entschied zugunsten der Versicherung, die Zahlung abzulehnen, da die Versicherungsbedingungen nicht eingehalten wurden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 522 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt das Verfahren der Zurückweisung von Berufungen durch das Oberlandesgericht, wenn die Berufung offensichtlich unbegründet ist und der Wesentlichkeit der Sache kein Raum gegeben werden muss. In diesem Fall hat das OLG Bremen beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts zurückzuweisen, was auf eine klare Überzeugung des Gerichts hindeutet, dass der Kläger keine gültigen Ansprüche geltend machen kann. Dies beeinflusst den Fall maßgeblich, da es den Kläger in die Pflicht nimmt, substantielle Argumente vorzubringen, um den ablehnenden Beschluss des Landgerichts zu widerlegen.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): In den AVB der A. Platinum Card ist festgelegt, dass der Versicherungsschutz für die Auslandsreise-Krankenversicherung nur dann gilt, wenn die Reise mit der Kreditkarte des Klägers bezahlt wurde. Solche Bedingungen sind im Versicherungsrecht üblich und stellen sicher, dass die von der Versicherung übernommenen Kosten klar an den Nutzungskontext der Kreditkarte gekoppelt sind. Im konkreten Fall führt diese Regelung dazu, dass der Kläger mit der Ablehnung seiner Anfrage konfrontiert wird, da die Reisen seiner Angehörigen nicht mit seiner Karte, sondern mit einer anderen Karte bezahlt wurden.
  • § 1 Abs. 1 AHVG (Allgemeines Handlungs- und Verfahrensgesetz): Dieses Gesetz regelt die Grundsätze der Zulässigkeit von Ansprüchen und rechtlichen Handlungen im Bereich der Versicherungsverträge. Es stellt sicher, dass die vertraglichen Vereinbarungen klar definiert und verständlich sind. Im Rahmen des spezifischen Falles zeigt sich, dass der Kläger die Bedingungen nicht erfüllt hat, da die Zahlung für die Reise der Ehefrau nicht den vertraglichen Obliegenheiten entspricht, wodurch seine Ansprüche untergraben werden.
  • EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch): Das EGBGB regelt die Anwendbarkeit des deutschen Rechts im internationalen Zusammenhang. Diese Norm könnte relevant sein, wenn die Reise über nationale Grenzen hinausgeht und sich spezifische rechtliche Fragen bezüglich der anwendbaren Gesetze ergeben. In diesem Fall könnte sie die Beurteilung der Versicherungsschutzansprüche des Klägers beeinflussen, da rechtliche Rahmenbedingungen für die Behandlungskosten im Ausland wichtig sind, jedoch die grundsätzlichen Versicherungsbedingungen in diesem Fall entscheidender sind.
  • Art. 3 der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II): Diese EU-Richtlinie befasst sich mit den Anforderungen an die Solvenz von Versicherungsunternehmen und den Schutz der Versicherten. Obwohl sie nicht direkt auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, zeigt sie, dass der europäische Gesetzgeber einen hohen Stellenwert auf den Verbraucherschutz innerhalb von Versicherungsverträgen legt. Dies steht im Zusammenhang mit dem Fall des Klägers, da er sich auf rechtliche Grundlagen stützen muss, die ihm als Versicherungsnehmer zustehen, auch wenn dieser spezifische Fall nicht die wesentlichen Anforderungen dieser Richtlinie betrifft.

Das vorliegende Urteil

OLG Bremen – Az: 3 U 46/23 – Beschluss vom 21.08.2024


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