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Reha nach Long Covid – Welche Versicherung ist zuständig?

Reha Antrag zur Long Covid Rehabilitation

Im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung ist stets auch der Begriff „Long Covid“ durch die Medien gegangen. Auch wenn die Medienlandschaft diesen Namen fast schon inflationär verwendete, so wurde im Hinblick auf die genauen Hintergründe dieser Erkrankung doch sehr wenig bekannt. Fakt ist, dass es sich bei diesem Begriff, für den alternativ auch die Bezeichnung „Post Covid“ verwendet wurde, um einen Sammelbegriff handelt. Dieser Sammelbegriff umfasst dabei sämtliche gesundheitlichen Langzeitfolgen, welche nach einer Covid-19 Infektion auf akuter Basis auftreten können.

Die WHO definiert Symptome, die nach einem Zeitraum von über vier Wochen nach der Covid-19 Infektion die Gesundheit immer noch beeinträchtigen, als Langzeitfolgen. Hierbei kann es sich auch um Symptome handeln, die während der Infektionszeit überhaupt nicht aufgetreten sind, jedoch einen direkten Zusammenhang mit der Infektion aufweisen.

Wichtig ist das Wissen, dass diese betroffenen Menschen für ihre Mitmenschen nicht länger als ansteckend gelten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Betroffenen keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Einschränkungen beziehen sich dabei primär auf die eigene Gesundheit und die damit verbundene Lebensqualität.

Welche Symptome können bei Long Covid auftreten?

Das Symptombild von Long Covid ist sehr breit gefächert. Es ist durchaus denkbar, dass die Symptome vereinzelt auftreten oder dass es sich um eine Kombination aus mehreren Symptomen handelt. Es kann daher in keinem einzigen Fall eine pauschale Aussage getroffen werden, welches Symptombild auf jeden Fall auftritt oder welches Symptombild ausbleibt.

Diese Symptome gelten als gängig

Reha Antrag zur Long Covid Rehabilitation
(Symbolfoto: Ralf Liebhold/Shutterstock.com)
  • chronische Müdigkeit bzw. Erschöpfung (CFS-Syndrom)
  • allgemeine Minderbelastbarkeit
  • Störungen der Konzentrationsfähigkeit
  • Schmerzen im gesamten Körper
  • Wechselschmerzen (vergleichbar mit der Fibromyalgie)
  • Schmerzen des Kopfes
  • Schmerzen der Muskeln
  • Beschwerden bei der Atmung
  • Störungen des Geschmacks- bzw. Geruchssinns
  • Abgeschlagenheit
  • chronische Einschlaf- oder Schlafstörungen
  • Herzrasen
  • Entzündungen des Herzmuskels
  • Stoffwechsel- bzw. Nierenproblematiken
  • Herzstolpern
  • Erkrankungen der Gefäße
  • Depressionen
  • Diabetes melitus

Diese Liste kann nicht als abschließend angesehen werden, da Covid-19 noch als relativ neue Erkrankung gilt. Als wissenschaftlich / medizinisch gesichert kann jedoch angesehen werden, dass es drei Phasen der Covid-19-Erkrankung gibt. Diese Phasen müssen selbstverständlich voneinander unterschieden betrachtet werden, wobei die die Phasen 2 und 3 letztlich Long Covid / Past Covid zugeordnet werden.

Als Phase eins gilt die akute Covid-19-Erkrankung, welche den Zeitraum von vier Wochen mit dem Beginn des Auftretens von Symptomen ausmacht und in der gängigen Praxis diesen Zeitraum auch nicht übersteigt. Als zweite Phase und damit der Beginn von Long Covid / Past Covid gilt dabei die subakute Covid-19-Erkrankung. Treten die Symptome für einen Zeitraum von über 12 Wochen nach der akuten Erkrankungsphase auf, so wird von Post Covid gesprochen.

Massive Einschränkungen für die betroffenen Personen

Natürlich sind diese Symptome für die betroffenen Menschen überaus einschränkend. Dies gilt sowohl für das Privatleben als auch für das Berufsleben, sodass die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht zu 100 Prozent als gegeben anzusehen ist. Dies ist ein Zustand, der weder für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gleichermaßen als befriedigend oder gar gut bezeichnet werden kann. Dementsprechend sollten die betroffenen Personen jedes Angebot, welches sich im Zusammenhang mit einer Behandlung der Erkrankung bietet, auch in Anspruch nehmen.

Eine Reha kann helfen

Es gilt mittlerweile aus medizinischer Sicht als Faktum, dass eine medizinische Behandlung von Long Covid / Past Covid möglich ist. Um den betroffenen Menschen zu helfen und die Lebensqualität wieder zu verbessern ist jedoch eine fachübergreifende ausführliche medizinische Behandlung erforderlich. Die Rehabilitation nach Long Covid ist ein durchaus anspruchsvoller Weg, der für die betroffenen Personen einen Aufenthalt in einer Fachklinik erfordert. Da es bezüglich der Erkrankungsdauer noch keinerlei gesicherte medizinische Erkenntnisse gibt, ist auch die Frage der Kosten für die Reha überaus interessant.

Eine Reha-Maßnahme ist stets mit hohen Kosten verbunden, welche von einer Privatperson nur in den seltensten Fällen aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln getragen werden können. Die gute Nachricht an dieser Stelle lautet, dass die Deutsche Rentenversicherung ein entsprechendes Angebot für eine Reha nach Long Covid in ihrem Angebot hat.

Damit die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für die Rehabilitation übernimmt ist es zunächst erforderlich, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich hierfür ist die Ansicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ob Post Covid bzw. Long Covid in dem aktuellen Fall auch tatsächlich vorliegt. Die WHO spricht von dem Long-Covid-Syndrom, obgleich es doch im Zusammenhang mit der Erkrankung mehrere verschiedene Symptombilder geben kann. Dieses Syndrom muss definitiv vorliegen, um eine der beiden Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme der Deutschen Rentenversicherung zu erfüllen. Die zweite Voraussetzung ist, dass die betroffene Person bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert ist und dass das Long-Covid-Syndrom die Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person ernsthaft gefährdet. Die Rehabilitation kann somit im erweiterten Sinne als Wiedereingliederungsmaßnahme in das Berufsleben für die betroffene Person verstanden werden.

Die richtigen Schritte durchführen

Um an einer Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen ist es zunächst erforderlich, dass ein entsprechender Antrag auf eine Kostenübernahme bei der Deutschen Rentenversicherung (DV) gestellt wird. Es ist durchaus möglich, dass dieser Antrag online auf der Internetpräsenz der DV gestellt wird. Im Zuge des Antrags müssen auf jeden Fall auch entsprechende medizinische Atteste bzw. Gutachten bei dem Kostenträger eingereicht werden, damit der Antrag genehmigt werden kann. Es ist dabei durchaus auch möglich, dass die DV nach einer ausgiebigen Antragsprüfung zu einem anderen Ergebnis kommt und die Kostenübernahme für die Reha ablehnt. Da es sich um ein relativ junges Angebot der DV handelt kann im Augenblick noch keinerlei gefestigte Aussage darüber getroffen werden, wie lange die Bearbeitungsdauer eines derartigen Antrages an die DV beträgt oder wie hoch etwaige Ablehnungs- bzw. Genehmigungsquoten des Kostenträgers letztlich sind.

Aus der lieben Erfahrung heraus kann jedoch gesagt werden, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht jeder Antrag auf eine Kostenübernahme der Reha-Maßnahme von der DV auch tatsächlich genehmigt wird. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass seitens des Kostenträgers im Zuge der Antragsprüfung eigene Mediziner mit der Begutachtung von den betroffenen Personen beauftragt werden. Die Teilnahme an derartigen medizinischen Untersuchungen ist dabei für den Antragssteller Pflicht.

Verweigert ein Antragssteller die medizinische Begutachtung eines von der DV beauftragten Mediziners, so kann dies zu einer Ablehnung des Antrags führen. Dies sollten betroffene Personen nicht riskieren.

Selbst dann, wenn der Antragsteller sämtliche medizinischen Unterlagen oder auch Gutachten in vollständiger Form bei dem Kostenträger einreicht ist es nicht garantiert, dass es nicht zu Streitigkeiten kommt. In der Vergangenheit gab es bereits sehr häufig Streitigkeiten zwischen einem Antragssteller und der DV, welche nicht selten sogar auf dem gerichtlichen Weg geklärt werden musste. Sollte die DV also einen Antrag einer betroffenen Person ablehnen, so ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt auf jeden Fall empfehlenswert. Im schlimmsten Fall muss mittels einer Klage der eigene Anspruch auf die Kostenübernahme untermauert werden, wobei dieser Prozess in der gängigen Praxis durchaus einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Überdies ist dieser Schritt auch mit weitergehenden Kosten verbunden, die jedoch in der Regel durch eine Rechtsschutzversicherung auch übernommen wird.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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