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Regressansprüche Kfz-Haftpflichtversicherung – Verletzung Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht

Eine Frau verließ nach einem Unfall den Unfallort, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Ihre Versicherung verlangte daraufhin die Hälfte der gezahlten Summe zurück, doch das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zugunsten der Versicherungsnehmerin. Obwohl sie sich der Unfallflucht schuldig gemacht hatte, konnte die Frau beweisen, dass ihr Verhalten keinen Einfluss auf die Schadenshöhe hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Potsdam
  • Datum: 24.05.2022
  • Aktenzeichen: 13 S 18/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Kfz-Versicherung, die Regressansprüche gegen den Beklagten macht, da sie für einen Schaden aufkam, der aus einem Verkehrsunfall entstand. Sie argumentiert, der Beklagte habe den Unfallort unerlaubt verlassen, was eine Obliegenheitsverletzung gemäß ihrer Versicherungsbedingungen darstelle.
  • Beklagter: Der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs, der behauptet, er habe nicht gegen Obliegenheitspflichten verstoßen, da er nach dem Unfall eine Telefonnummer hinterließ und somit seinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe. Er bestreitet die Passivlegitimation und sieht keine Pflichtverletzung, die ursächlich für die Versicherungsleistung ist.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 05.03.2020 kam es zu einem Unfall, bei dem der Beklagte mit einem bei der Klägerin versicherten Fahrzeug ein anderes Auto beschädigte. Die Klägerin regulierte den Schaden und verklagte den Beklagten auf Rückzahlung, da dieser den Unfallort verlassen hatte und somit die Versicherungsbedingungen verletzt habe. Der Beklagte hinterließ jedoch einen Zettel mit Kontaktdaten, was er seiner Meinung nach als ausreichende Mitwirkung ansieht.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Beklagte durch das Verlassen des Unfallorts ohne Verständigung der Polizei eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung begangen hat und ob diese den Kausalitätsgegenbeweis ausschließt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Der Beklagte konnte den Kausalitätsgegenbeweis führen und ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass der Beklagte zwar eine Obliegenheitsverletzung begangen hat, jedoch die hinterlassenen Kontaktdaten ausreichten, um der Versicherung die notwendige Aufklärung zu ermöglichen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Beklagte vorsätzlich handelte oder dass die Versicherung durch das Verhalten des Beklagten einen Nachteil erlitt. Zudem sei kein arglistiges Verhalten erkennbar, da der Beklagte später telefonisch kontaktiert werden konnte und seine Beteiligung zugegeben hat.
  • Folgen: Der Beklagte ist nicht zur Erstattung des von der Klägerin regulierten Schadens verpflichtet. Das Urteil verdeutlicht, dass ein Kausalitätsgegenbeweis möglich ist, wenn die Versicherung trotz einer Obliegenheitsverletzung keine Nachteile bei der Schadensaufklärung erleidet. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da die Revision nicht zugelassen wurde.

Regressansprüche in der Kfz-Haftpflicht: Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten im Fokus

Die Regressansprüche innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung sind ein bedeutendes Thema im Versicherungsrecht. Wenn ein Versicherter einen Schaden meldet, hat die Versicherung nicht nur die Pflicht, den Schaden zu regulieren, sondern auch die Verantwortung, Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten zu beachten. Diese Obliegenheiten stellen sicher, dass der Versicherte im Schadensfall alle erforderlichen Informationen bereitstellt und aktiv bei der Schadensanalyse mitwirkt. Versäumnisse können zu Leistungsablehnungen und sogar zu Vertragsverletzungen führen.

Ein zentrales Element sind die Haftpflichtansprüche, die es der Versicherung ermöglichen, bei festgestellten Missständen regressiv vorzugehen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Regressansprüche sind komplex, da sie sich aus der Notwendigkeit ergeben, etwaigen Versicherungsbetrug und ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Verletzung der Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht behandelt und die Auswirkungen auf die Schadensregression beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Versicherer muss nach Unfallflucht vollständig regulieren – Berufung erfolglos

Zerkratztes Auto auf ruhiger Straße in Deutschland mit Kontaktnote unter dem Scheibenwischer.
Regressansprüche nach Unfallflucht in Kfz-Versicherung | Symbolfoto: Flux gen.

Die Berufung eines Versicherers gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg zurückgewiesen. Der Fall behandelte einen Verkehrsunfall vom 20. März 2021, bei dem die beklagte Versicherung nach der Regulierung des Schadens Regressansprüche gegen ihre Versicherungsnehmerin geltend machte.

Unfallflucht führt nicht automatisch zu Regressansprüchen

Die Versicherungsnehmerin hatte nach dem Unfall die Unfallstelle verlassen, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Die Versicherung regulierte zunächst den Schaden in voller Höhe, forderte später jedoch von ihrer Versicherungsnehmerin die Erstattung von 50 Prozent der gezahlten Summe. Sie begründete dies mit einer Obliegenheitsverletzung durch die Unfallflucht.

Gericht sieht keinen Kausalzusammenhang zwischen Unfallflucht und Schadenshöhe

Das OLG Oldenburg bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass der Versicherung kein Regressanspruch zusteht. Entscheidend war, dass die Versicherungsnehmerin den Kausalitätsgegenbeweis erfolgreich führte. Sie konnte nachweisen, dass ihr Verhalten nach dem Unfall keinen Einfluss auf die Höhe des Schadens oder die Leistungspflicht der Versicherung hatte.

Beweisführung durch Zeugenaussagen und Schadensdokumentation

Die Versicherungsnehmerin konnte durch Zeugenaussagen und eine umfassende Dokumentation des Schadens belegen, dass der Unfallhergang und die Schadenshöhe auch ohne ihre sofortige Anwesenheit am Unfallort eindeutig festgestellt werden konnten. Das Gericht stellte fest, dass die spätere Meldung des Unfalls bei der Versicherung ausreichend war, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären.

Rechtliche Grundlagen für die Entscheidung

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 28 Abs. 3 S. 1 VVG. Demnach ist der Versicherer nicht zur Leistungskürzung berechtigt, wenn die Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Versicherung muss daher die volle Schadensregulierung ohne Regressansprüche gegen ihre Versicherungsnehmerin tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass nicht jedes Entfernen vom Unfallort automatisch zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Entscheidend ist, ob durch das Verhalten die Interessen der Versicherung an der Aufklärung des Unfalls tatsächlich beeinträchtigt wurden. Wenn der Unfallverursacher seine Kontaktdaten hinterlässt und keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen, kann der Versicherungsschutz trotz Verletzung der Wartepflicht bestehen bleiben.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie nicht unbegrenzt am Unfallort warten, sollten aber unbedingt Ihre Kontaktdaten hinterlassen und den Unfall später der Versicherung melden. Das Hinterlassen eines Zettels mit Namen und Telefonnummer kann ausreichend sein, wenn Sie damit die Aufklärung des Unfalls ermöglichen. Die Versicherung kann die Leistung nur verweigern, wenn durch Ihr Verhalten die Unfallaufklärung tatsächlich erschwert wurde. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anhaltspunkte für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen – dann sollten Sie unbedingt die Polizei hinzuziehen.


Unfallflucht ist ein komplexer Sachverhalt mit weitreichenden Folgen. Gerade die Frage, ob die Wartepflicht verletzt wurde und welche Auswirkungen dies auf den Versicherungsschutz hat, sollte im Einzelfall genau geprüft werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um Ihre Interessen zu schützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Folgen einer Unfallflucht für meinen Versicherungsschutz?

Eine Unfallflucht hat schwerwiegende Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, riskieren Sie nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche finanzielle Nachteile durch den Verlust des Versicherungsschutzes.

Leistungsfreiheit der Versicherung

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei einer Unfallflucht grundsätzlich von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies bedeutet, dass sie zwar zunächst den Schaden des Geschädigten regulieren muss, sich die Kosten aber von Ihnen zurückholen kann. Dieser sogenannte Regress ist in der Regel auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Auswirkungen auf Kaskoversicherungen

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie damit rechnen, dass diese die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht übernimmt. Die Unfallflucht stellt eine Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten dar, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

Regressansprüche der Versicherung

Ihre Versicherung kann Regressansprüche geltend machen, wenn Sie durch die Unfallflucht Ihre Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten verletzt haben. Die Höhe des Regresses hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab:

  • Bei einer einfachen Unfallflucht beträgt der Regress in der Regel 2.500 Euro.
  • Bei besonders schwerwiegenden Fällen kann der Regress auf bis zu 5.000 Euro steigen.

Wenn Sie vor dem Unfall bereits eine Obliegenheitsverletzung begangen haben (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) und anschließend Fahrerflucht begehen, können sich die Regressbeträge addieren.

Möglichkeit zur Schadensbegrenzung

Wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei melden und den Vorfall anzeigen, kann dies die rechtlichen Folgen mildern. Dies gilt sowohl für die strafrechtlichen Konsequenzen als auch für mögliche Regressforderungen Ihrer Versicherung.

Ausnahmen und Sonderfälle

In bestimmten Situationen kann der Versicherungsschutz trotz Unfallflucht erhalten bleiben. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben oder aufgrund eines medizinisch nachgewiesenen Schockzustands gehandelt haben, könnte die Versicherung zur Leistung verpflichtet bleiben. Allerdings legen Gerichte hier sehr strenge Maßstäbe an.

Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen kleinen Parkrempler und fahren weiter, ohne Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Selbst in einem solchen Fall riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes und mögliche Regressforderungen.

Die rechtlichen Folgen einer Unfallflucht für Ihren Versicherungsschutz sind also weitreichend und kostspielig. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, nach einem Unfall immer am Unfallort zu bleiben und Ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zu erfüllen.


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Welche Pflichten habe ich nach einem Verkehrsunfall gegenüber meiner Versicherung?

Unverzügliche Meldepflicht

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie den Schaden innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung anzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob Sie sich für den Unfallverursacher halten oder nicht. Eine Ausnahme gilt nur bei Kleinschäden bis 500 Euro – hier dürfen Sie zunächst eine eigenständige Regulierung versuchen.

Umfassende Aufklärungspflicht

Sie müssen Ihrer Versicherung alle relevanten Informationen zum Unfallhergang wahrheitsgemäß und vollständig mitteilen. Dazu gehören:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten
  • Detaillierte Beschreibung des Unfallablaufs

Aktive Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, aktiv an der Aufklärung des Schadensfalls mitzuwirken. Hierzu gehört:

  • Anfertigung einer Unfallskizze
  • Erstellung von Fotos vom Unfallort und den Schäden
  • Befolgung der Weisungen der Versicherung zur Aufklärung des Schadensereignisses

Besondere Pflichten bei Personenschäden

Bei Personenschäden müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und für eine angemessene Heilbehandlung sorgen. Bei einem Todesfall muss dies innerhalb von 48 Stunden der Versicherung gemeldet werden.

Schadenminderungspflicht

Sie müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet beispielsweise, das beschädigte Fahrzeug vor weiteren Schäden zu schützen.

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Bei Verletzung dieser Pflichten kann die Versicherung Sie in Regress nehmen. Die Höhe ist bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt. Bei vorsätzlichen und schwerwiegenden Verstößen gegen die Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht kann sich der Regress auf bis zu 5.000 Euro erhöhen.

Der Regressanspruch entfällt jedoch, wenn trotz der Pflichtverletzung der Unfallhergang vollständig aufgeklärt werden konnte. Eine bloße zeitliche Verzögerung der Unfallaufnahme rechtfertigt noch keinen Regress, wenn letztlich alle relevanten Umstände festgestellt werden konnten.


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Wie kann ich mich gegen Regressforderungen meiner Versicherung wehren?

Bei Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung stehen Ihnen mehrere effektive Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Kausalitätsgegenbeweis als wichtigstes Instrument

Der Kausalitätsgegenbeweis ist das zentrale Instrument zur Abwehr von Regressforderungen. Sie müssen dabei nachweisen, dass Ihre Obliegenheitsverletzung die Aufklärungsmöglichkeiten der Versicherung nicht beeinträchtigt hat. Wenn beispielsweise die Polizei kurz nach dem Unfall alle relevanten Informationen aufgenommen hat, können Sie argumentieren, dass der Versicherung keine Nachteile entstanden sind.

Widerlegung des Vorsatzes

Bei einer Unfallflucht muss die Versicherung nachweisen, dass Sie den Unfall tatsächlich bemerkt haben. Wurde das Strafverfahren eingestellt oder haben Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht, stehen die Chancen gut, die Regressforderung abzuwehren.

Begrenzung der Regresshöhe

Die Regressforderungen sind in ihrer Höhe begrenzt:

  • Bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall maximal 5.000 Euro
  • Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall maximal 2.500 Euro

Besondere Verteidigungsmöglichkeiten

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt nicht automatisch ein arglistiges Verhalten dar. Wenn Sie einen Rabattschutz im Haftpflichtvertrag vereinbart haben, kann dies Ihre Position stärken.

Bei einer Verkehrsunfallflucht mit anschließender Verfahrenseinstellung können Sie die Regressforderung besonders gut anfechten. Die Versicherung muss in diesem Fall zweifelsfrei beweisen, dass eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt. Häufig fordern Versicherungen Regress routinemäßig, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Für den Kausalitätsgegenbeweis ist es hilfreich, wenn Sie zeitnah nach dem Unfall von der Polizei befragt wurden. Die Rechtsprechung ist bei alternativen Beweismöglichkeiten streng, weshalb eine zeitnahe polizeiliche Dokumentation besonders wertvoll ist.


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Welche Beweise sollte ich nach einem Unfall sichern?

Nach einem Verkehrsunfall ist die umfassende Beweissicherung entscheidend für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Forderungen. Folgende Beweise sollten Sie unbedingt sichern:

Fotodokumentation

Erstellen Sie möglichst viele Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Achten Sie dabei auf:

  • Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle
  • Detailaufnahmen aller Fahrzeugschäden
  • Spuren auf der Fahrbahn (Bremsspuren, Glassplitter, etc.)
  • Verkehrsschilder und Ampeln in der Umgebung

Diese visuelle Dokumentation liefert objektive Informationen über den Unfallhergang und die entstandenen Schäden.

Unfallskizze

Fertigen Sie eine detaillierte Skizze des Unfallorts an. Zeichnen Sie die Positionen der Fahrzeuge, Verkehrszeichen und relevante Umgebungsmerkmale ein. Verwenden Sie unterschiedliche Farben oder Symbole für die Fahrzeuge und markieren Sie die Fahrtrichtungen mit Pfeilen. Notieren Sie auch Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls auf der Skizze.

Zeugenaussagen

Wenn Zeugen anwesend sind, notieren Sie deren Kontaktdaten und bitten Sie sie, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Neutrale Zeugenaussagen sind für Gerichte besonders glaubwürdig und können den Unfallhergang oft entscheidend bestätigen.

Polizeibericht

Bestehen Sie auf die Hinzuziehung der Polizei, auch bei vermeintlich kleinen Unfällen. Der Polizeibericht ist ein wichtiges offizielles Dokument, das den Unfallhergang, beteiligte Personen und Fahrzeuge sowie erste Einschätzungen zur Schuldfrage enthält.

Medizinische Unterlagen

Bei Personenschäden sind ärztliche Atteste und Behandlungsunterlagen unverzichtbar. Lassen Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen sorgfältig.

Elektronische Beweismittel

Sofern vorhanden, sichern Sie Aufzeichnungen von Dashcams, GPS-Daten oder Informationen aus Fahrzeugcomputern. Diese können präzise Angaben zu Geschwindigkeit, Bremsverhalten und anderen technischen Details liefern.

Durch die sorgfältige Sicherung dieser Beweise schaffen Sie eine solide Grundlage für die spätere Beweisführung. Bedenken Sie, dass die Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall am effektivsten ist. Je mehr relevante Informationen Sie sammeln, desto besser können Sie Ihre Interessen im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder bei Verhandlungen mit Versicherungen wahren.


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Wann darf die Versicherung Zahlungen von mir zurückfordern?

Die Versicherung darf Zahlungen von Ihnen zurückfordern, wenn Sie eine Obliegenheitsverletzung begangen haben. Dies kann in verschiedenen Situationen der Fall sein:

Vor dem Versicherungsfall

Wenn Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben, kann die Versicherung Regress nehmen. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Verursachen Sie in diesem Zustand einen Unfall, darf die Versicherung die an den Geschädigten gezahlten Leistungen von Ihnen zurückfordern.

Nach dem Versicherungsfall

Auch nach Eintritt des Versicherungsfalls können Sie durch Ihr Verhalten einen Regressanspruch auslösen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie Ihrer Aufklärungsobliegenheit nicht nachkommen. Stellen Sie sich vor, Sie verlassen nach einem Unfall den Unfallort, ohne die erforderlichen Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen. In diesem Fall kann die Versicherung ebenfalls Regress nehmen.

Rechtliche Grundlagen und Fristen

Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wichtig für Sie zu wissen: Die Versicherung muss bestimmte Fristen einhalten, um Regress geltend zu machen. Bei vorvertraglichen Obliegenheitsverletzungen hat sie dafür nur einen Monat Zeit, nachdem sie von der Verletzung erfahren hat. Bei nachvertraglichen Verletzungen gilt in der Regel die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Höhe des Regresses

Die Höhe des Regresses ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt, es sei denn, Sie haben vorsätzlich gehandelt. In diesem Fall kann die Versicherung den gesamten Schaden von Ihnen zurückfordern. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen.

Wenn Sie in eine Situation geraten, in der die Versicherung Regress von Ihnen fordert, prüfen Sie genau, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Achten Sie besonders auf die Einhaltung der Fristen durch die Versicherung und die Höhe der Forderung. In vielen Fällen lohnt es sich, die Berechtigung des Regresses kritisch zu hinterfragen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Regressanspruch

Ein rechtlicher Anspruch, der es der Versicherung ermöglicht, von ihrem Versicherungsnehmer bereits gezahlte Leistungen ganz oder teilweise zurückzufordern. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn der Versicherte seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Autofahrer alkoholisiert einen Unfall verursacht und die Versicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners reguliert, dann aber vom Versicherungsnehmer einen Teil zurückfordert.


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Obliegenheitsverletzung

Eine Verletzung von vertraglich festgelegten Verhaltensregeln und Pflichten durch den Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung. Diese Pflichten sind im Versicherungsvertrag und im VVG (§§ 28-32) geregelt. Obliegenheiten sind beispielsweise die wahrheitsgemäße Schadenmeldung oder die Pflicht zur Schadenminderung. Bei einer Verletzung kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder komplett verweigern. Anders als bei normalen Vertragspflichten kann die Erfüllung einer Obliegenheit nicht eingeklagt werden.


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Kausalitätsgegenbeweis

Ein rechtliches Beweismittel, mit dem der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass seine Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall oder dessen Umfang hatte. Geregelt in § 28 Abs. 3 VVG. Gelingt dieser Beweis, muss die Versicherung trotz Obliegenheitsverletzung die volle Leistung erbringen. Beispiel: Ein verspäteter Unfallbericht führt nicht zur Leistungskürzung, wenn alle relevanten Fakten trotzdem vollständig ermittelt werden konnten.


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Schadensregression

Die rechtliche Möglichkeit der Versicherung, nach erfolgter Schadenszahlung an den Geschädigten einen Teil der Leistung vom eigenen Versicherungsnehmer zurückzufordern. Basiert auf § 86 VVG und den Versicherungsbedingungen. Dies geschieht typischerweise bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln des Versicherungsnehmers. Der Regressanspruch ist aber ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass sein Fehlverhalten die Schadenshöhe nicht beeinflusst hat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsrecht. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, im Schadenfall alles Notwendige zu tun, um den Versicherungsfall zu klären und den Schaden zu mindern. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung kann zu einer Kürzung oder einem Ausschluss des Versicherungsschutzes führen, es sei denn, der Kausalitätsgegenbeweis gelingt.
    Im Fall bedeutet dies, dass der Beklagte durch das Verlassen des Unfallorts möglicherweise gegen die vertraglichen Obliegenheiten verstoßen hat. Da jedoch nachgewiesen wurde, dass diese Handlung keinen Einfluss auf den Schadensumfang oder die Regulierung hatte, wurde der Kausalitätsgegenbeweis erbracht.
  • § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort): Dieser Paragraph betrifft die sogenannte Unfallflucht. Wer sich nach einem Unfall ohne Feststellung der Personalien entfernt, macht sich strafbar. Eine Unfallflucht kann gleichzeitig eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber der Versicherung darstellen.
    Im konkreten Fall wurde gegen den Beklagten ein Verfahren nach § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch eingestellt wurde. Das Gericht bewertete dies als Hinweis darauf, dass keine vorsätzliche Behinderung der Schadensfeststellung vorlag.
  • E.1.2 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung): Diese Klausel verlangt, dass der Versicherungsnehmer nach einem Unfall alles unternimmt, um die Feststellung des Schadens und der Leistungspflicht der Versicherung zu ermöglichen. Ein Verstoß kann zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.
    Im vorliegenden Fall wurde argumentiert, dass der Beklagte mit dem Verlassen des Unfallorts gegen diese Regelung verstoßen hat. Allerdings konnte durch das Anbringen eines Zettels mit Kontaktdaten und den späteren Nachweis der Umstände keine wesentliche Beeinträchtigung der Schadensregulierung festgestellt werden.
  • E.7.1 AKB (Kürzungsregelung bei Obliegenheitsverletzungen): Diese Klausel ermöglicht der Versicherung, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung die Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass sein Verhalten keinen Einfluss auf den Schadensfall hatte.
    Der Beklagte konnte nachweisen, dass sein Verhalten (Verlassen des Unfallorts) die Regulierung weder erschwert noch den Schadensumfang beeinflusst hat. Daher war eine Kürzung der Leistungen nicht gerechtfertigt.
  • § 97 ZPO (Kostenentscheidung): Dieser Paragraph regelt die Kostentragungspflicht im Falle einer erfolglosen Berufung. Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    Da die Berufung der Klägerin zurückgewiesen wurde, musste sie gemäß § 97 ZPO die Kosten des Verfahrens tragen, was die abschließende Entscheidung über die finanzielle Lastenverteilung klärte.

Das vorliegende Urteil


LG Potsdam – Az.: 13 S 18/21 – Urteil vom 24.05.2022


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