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Rechtsschutz BU Ablehnung: Wann die Versicherung ihr Recht auf Verweigerung verspielt

Eine versäumte Frist bei der Bearbeitung eines Versicherungsfalls kann überraschende Konsequenzen haben. Dies musste eine Malerin erfahren, als ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Prozesskosten verweigerte, mit der Begründung mangelnder Erfolgsaussichten. Musste die Versicherung die Kosten dennoch tragen, weil sie zu lange für ihre Entscheidung brauchte?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 41/19 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Itzehoe
  • Datum: 02.08.2019
  • Aktenzeichen: 3 O 41/19
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine selbstständige Malerin, die von ihrer Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für eine Klage auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung forderte, da sie diese wegen einer psychischen Erkrankung für berufsunfähig hielt. Sie argumentierte, die Ablehnung des Deckungsschutzes durch die Beklagte sei verspätet erfolgt.
  • Beklagte: Ein Schadensabwicklungsunternehmen einer Versicherung, das die Rechtsschutzversicherung der Klägerin stellte. Sie lehnte die Deckungszusage ab, da sie keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Klage der Klägerin sah und ihre Ablehnung für rechtzeitig hielt.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Die Klägerin begehrte von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für eine geplante Klage auf Berufsunfähigkeitsrente. Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Deckungszusage ab, woraufhin die Klägerin klagte und geltend machte, die Ablehnung sei verspätet erfolgt.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Ist ein Rechtsschutzversicherer zur Kostendeckung für eine Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet, wenn er die Deckungszusage wegen vermeintlich fehlender Erfolgsaussichten erst nach Ablauf der gebotenen Frist „unverzüglich“ ablehnt?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Klage stattgegeben und Deckungspflicht der Beklagten festgestellt: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Kostendeckungsschutz zu bewilligen.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Auslegung des Klageantrags: Der Antrag der Klägerin wurde als zulässiges Feststellungsbegehren ausgelegt, das auf die Feststellung der Deckungspflicht abzielt und den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz berücksichtigt.
    • Verwirkung des Ablehnungsrechts: Die Beklagte hat ihr Recht, die Deckungszusage abzulehnen, verwirkt, da die Ablehnung nicht „unverzüglich“ erfolgte. Der Zeitraum von 32 Tagen (viereinhalb Wochen) zwischen dem Eingang der vollständigen Unterlagen und der Ablehnung überschritt die in der Rechtsprechung übliche Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen deutlich.
    • Umfang der Unterlagen und Urlaub irrelevant: Die Argumente der Beklagten bezüglich des Umfangs der Unterlagen oder des Urlaubs des Sachbearbeiters wurden zurückgewiesen, da 50 Seiten im Kontext von Versicherungsunterlagen nicht ungewöhnlich sind und der Geschäftsbetrieb Fristen auch während des Urlaubs gewährleisten muss.
  • Folgen für die Klägerin:
    • Die Klägerin erhält Kostendeckungsschutz für ihre beabsichtigte Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.
    • Die Deckungspflicht der Beklagten besteht unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn man seine Versicherung verklagen will, aber die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen möchte?

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Versicherung abgeschlossen, die Ihnen im Krankheitsfall eine monatliche Rente zahlen soll. Nun tritt genau dieser Fall ein: Sie werden krank und können nicht mehr arbeiten. Doch die Versicherung weigert sich zu zahlen. Zum Glück haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die genau für solche Fälle gedacht ist – sie soll die Kosten für den Anwalt und das Gericht übernehmen. Doch dann der Schock: Auch die Rechtsschutzversicherung lehnt ab. Sie meint, eine Klage hätte ohnehin keine Aussicht auf Erfolg.

Klägerin telefoniert über Rechtsschutz BU Ablehnung, während Anwalt am Flipchart die Deckungszusage klärt.
Wenn der Rechtsschutz bei Berufsunfähigkeit versagt: Was sind die Folgen für Ihre finanzielle Absicherung? | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einer ganz ähnlichen Situation befand sich eine Frau, deren Fall vor dem Landgericht Itzehoe verhandelt wurde. Das Gericht musste eine entscheidende Frage klären: Darf eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme einfach so verweigern? Und was passiert, wenn sie sich mit ihrer Entscheidung zu viel Zeit lässt?

Wie kam es zum Streit zwischen der Malerin und ihrer Rechtsschutzversicherung?

Die Klägerin, Frau W., war als selbstständige Malerin tätig. Sie hatte klug vorgesorgt und gleich zwei wichtige Versicherungen abgeschlossen. Zum einen eine Berufsunfähigkeitsversicherung – das ist eine Versicherung, die einspringt und eine monatliche Rente zahlt, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Zum anderen hatte sie eine Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung ist dafür da, die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen zu tragen, zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten.

Im Jahr 2017 wurde Frau W. krank. Sie litt unter depressiven Störungen und Angstzuständen und konnte nicht mehr als Malerin arbeiten. Sie meldete dies ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, um die vereinbarte Rente zu erhalten. Doch die Versicherung lehnte die Zahlung ab.

Hier kam nun die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Der Anwalt von Frau W. bat die Rechtsschutzversicherung am 10. September 2018 um eine sogenannte Deckungszusage. Das ist im Grunde die offizielle Bestätigung, dass die Versicherung die Kosten für die geplante Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen wird. Um den Fall prüfen zu können, forderte die Rechtsschutzversicherung weitere Unterlagen an, die der Anwalt am 18. Oktober 2018 übersandte. Diese etwa 50 Seiten umfassenden Dokumente gingen bei der Versicherung am 25. Oktober 2018 ein.

Warum hat die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abgelehnt?

Am 26. November 2018, also gut einen Monat nach Erhalt aller Unterlagen, kam die Antwort der Rechtsschutzversicherung: eine Ablehnung. Die Begründung war, dass die geplante Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe. Was bedeutet das? Eine Rechtsschutzversicherung kann die Leistung verweigern, wenn sie davon überzeugt ist, dass ihr Kunde den Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren würde. Es soll verhindert werden, dass aussichtslose Klagen auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft geführt werden.

Die Versicherung nannte dafür zwei Hauptgründe:

  1. Der Leistungsausschluss: Die Versicherung argumentierte, dass Frau W. bei Abschluss ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einer speziellen Klausel zugestimmt habe. Diese Klausel, ein sogenannter Leistungsausschluss, besagte, dass für psychische und psychosomatische Erkrankungen keine Rente gezahlt wird. Da Frau W. genau wegen solcher Erkrankungen berufsunfähig war, sei der Fall klar.
  2. Die Kündigung: Frau W. hatte nach ihrer Erkrankung die Beitragszahlungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung eingestellt. Daraufhin hatte die Versicherung den Vertrag fristlos gekündigt. Die Rechtsschutzversicherung war der Meinung, dass wegen dieser wirksamen Kündigung ohnehin keine Ansprüche mehr bestünden.

Welches entscheidende Argument brachte die Klägerin vor?

Der Anwalt von Frau W. sah die Sache völlig anders. Sein Hauptargument war überraschend und konzentrierte sich gar nicht auf die Frage, ob die Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende gewonnen würde oder nicht. Stattdessen zielte er auf einen formalen Fehler der Rechtsschutzversicherung ab.

Er argumentierte, dass die Rechtsschutzversicherung ihr Recht, die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten abzulehnen, verloren habe. Warum? Weil sie sich mit ihrer Entscheidung zu viel Zeit gelassen hatte. Das Gesetz und die Versicherungsbedingungen schreiben vor, dass eine solche Ablehnung unverzüglich erfolgen muss.

Was bedeutet „unverzüglich“ konkret im Juristendeutsch? Es bedeutet nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Die Rechtsprechung hat diesen Begriff für solche Fälle konkretisiert: Einer Versicherung wird in der Regel eine Prüfungsfrist von zwei bis drei Wochen zugestanden, nachdem sie alle notwendigen Informationen erhalten hat. Im Fall von Frau W. lagen alle Unterlagen am 25. Oktober 2018 vor. Die Ablehnung kam aber erst am 26. November 2018. Das war mehr als ein Monat später und damit, so der Anwalt, nicht mehr „unverzüglich“.

Wie hat das Gericht schlussendlich entschieden?

Das Landgericht Itzehoe gab Frau W. vollständig recht. Es stellte fest, dass die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, die Kosten für die Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu übernehmen. Die Versicherung musste also die Deckungszusage erteilen und auch die Kosten für das Gerichtsverfahren gegen sie selbst tragen.

Warum musste die Versicherung trotz Bedenken die Kosten übernehmen? Der entscheidende Faktor Zeit.

Der Dreh- und Angelpunkt des Urteils war tatsächlich die Frage der Zeit. Das Gericht folgte der Argumentation von Frau W.s Anwalt und stellte fest, dass die Ablehnung der Versicherung verspätet war.

Um das zu verstehen, muss man sich die Logik des Gerichts Schritt für Schritt ansehen:

  • Die Versicherungsbedingungen geben der Rechtsschutzversicherung das Recht, die Deckung abzulehnen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
  • Dieses Recht ist jedoch an eine Bedingung geknüpft: Die Ablehnung muss dem Versicherungsnehmer „unverzüglich“ mitgeteilt werden, sobald der Versicherung alle Informationen zur Prüfung vorliegen.
  • Im vorliegenden Fall vergingen zwischen dem Eingang der vollständigen Unterlagen (25. Oktober) und der Ablehnung (26. November) insgesamt 32 Tage.

Das Gericht befand, dass dieser Zeitraum von über vier Wochen die allgemein anerkannte Prüffrist von zwei bis drei Wochen deutlich überschreitet. Die Folge dieses Zögerns ist juristisch gravierend: Die Versicherung verliert ihr Recht, sich auf die fehlenden Erfolgsaussichten zu berufen. Man kann es sich so vorstellen: Wer bei einem Spiel eine Frist für einen Einspruch verpasst, kann den Einspruch später nicht mehr geltend machen – egal, ob er ursprünglich berechtigt gewesen wäre oder nicht. Genau das ist hier passiert. Weil die Versicherung zu langsam war, musste das Gericht gar nicht mehr prüfen, ob die Klage von Frau W. wirklich aussichtslos war. Die Pflicht zur Kostenübernahme entstand allein durch die verspätete Ablehnung.

Aber zählten die Ausreden der Versicherung nicht – zum Beispiel der dicke Aktenordner oder der Urlaub des Mitarbeiters?

Die Rechtsschutzversicherung versuchte, die Verzögerung zu rechtfertigen. Sie brachte zwei Argumente vor, die das Gericht jedoch beide nicht überzeugten.

Das Argument des Aktenumfangs

Die Versicherung meinte, die Prüfung der rund 50 Seiten Unterlagen habe eben Zeit gebraucht. Das Gericht wies dies zurück. 50 Seiten seien im Versicherungswesen kein ungewöhnlich großer Umfang. Ein Sachbearbeiter, dem der Fall bereits bekannt war, hätte die Unterlagen problemlos innerhalb der üblichen Frist von maximal drei Wochen prüfen können.

Das Argument des Urlaubs

Zusätzlich führte die Versicherung an, der zuständige Mitarbeiter sei eine Woche im Urlaub gewesen. Auch dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Es betonte, dass ein Unternehmen seinen Betrieb so organisieren muss, dass die rechtzeitige Bearbeitung von Fällen auch während Urlaubs- oder Krankheitszeiten sichergestellt ist. Ein Kunde darf nicht darunter leiden, dass interne Abläufe dies nicht gewährleisten. Selbst wenn man die Urlaubswoche großzügig abziehen würde, so das Gericht, wäre die verbleibende Bearbeitungszeit immer noch zu lang gewesen.

Musste das Gericht überhaupt noch prüfen, ob die Klage der Malerin Erfolg haben würde?

Nein, und das ist der entscheidende Punkt dieses Urteils. Da die Rechtsschutzversicherung ihr Recht zur Leistungsverweigerung wegen der verspäteten Ablehnung verloren hatte, waren alle anderen Fragen nicht mehr relevant für die Entscheidung.

Ob der Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen wirksam war oder ob die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtens war – all diese komplizierten juristischen Fragen spielten keine Rolle mehr. Die Klage von Frau W. gegen ihre Rechtsschutzversicherung hatte Erfolg, weil die Versicherung einen formalen Fehler gemacht hatte. Sie hatte die Frist zur „unverzüglichen“ Ablehnung nicht eingehalten.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil des Landgerichts Itzehoe verdeutlicht, dass Rechtsschutzversicherungen ihre Entscheidungsfristen strikt einhalten müssen, um ihre Verweigerungsrechte nicht zu verlieren.

  • Fristenlauf überschreibt Sachprüfung: Das Gericht stellte fest, dass eine verspätete Ablehnung einer Deckungszusage dazu führt, dass die Versicherung ihr Recht verliert, sich auf mangelnde Erfolgsaussichten zu berufen – unabhängig davon, ob diese Einschätzung sachlich berechtigt gewesen wäre. Die 32-tägige Prüfungsdauer überschritt die anerkannte Frist von zwei bis drei Wochen deutlich.
  • Organisationspflicht der Versicherungsunternehmen: Das Urteil unterstreicht, dass interne Betriebsabläufe wie Urlaub oder begrenzte Personalkapazitäten keine Rechtfertigung für Fristverzögerungen darstellen. Versicherungen müssen ihre Arbeitsorganisation so gestalten, dass vertragliche Fristen auch bei vorhersehbaren Betriebsunterbrechungen eingehalten werden können.
  • Formalfehler als eigenständiger Erfolgsgrund: Die Entscheidung zeigt, dass formale Verstöße gegen Bearbeitungsfristen einen eigenständigen Klagegrund darstellen können, der eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den ursprünglich strittigen Sachfragen überflüssig macht.

Die Rechtsprechung schafft damit einen wirksamen Anreiz für Versicherungsunternehmen, Deckungsanfragen zeitnah zu bearbeiten und stärkt die Position von Versicherungsnehmern bei Verzögerungen im Prüfungsverfahren.


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Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für einen Rechtsstreit ablehnen?

Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kostenübernahme für einen Rechtsstreit ablehnen, wenn die Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten hat oder der Fall vertraglich von der Leistung ausgenommen ist. Allerdings muss eine solche Ablehnung immer „unverzüglich“ erfolgen, da die Versicherung sonst ihr Recht verlieren kann, die Kostenübernahme zu verweigern.

Eine Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten bedeutet, dass die Versicherung nach ihrer Prüfung davon ausgeht, dass der Versicherungsnehmer den beabsichtigten Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren würde. Dies dient dazu, die Versichertengemeinschaft davor zu schützen, dass aussichtslose Klagen auf ihre Kosten geführt werden. Ein weiterer häufiger Grund ist ein sogenannter Leistungsausschluss, bei dem bestimmte Rechtsgebiete oder Situationen im Versicherungsvertrag von vornherein von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind.

Für die Wirksamkeit einer Ablehnung ist der Zeitpunkt entscheidend: Eine Rechtsschutzversicherung muss ihre Entscheidung „unverzüglich“ mitteilen, sobald ihr alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Üblicherweise bedeutet dies eine Prüfungsfrist von zwei bis drei Wochen. Wird diese Frist überschritten, kann die Versicherung ihr Recht verlieren, die Deckung abzulehnen, selbst wenn die Klage objektiv betrachtet aussichtslos wäre. Dies schützt den Versicherungsnehmer vor ungerechtfertigten Verzögerungen.


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Welche Bedeutung hat die Schnelligkeit der Bearbeitung bei Versicherungsansprüchen?

Die Schnelligkeit der Bearbeitung bei Versicherungsansprüchen ist sehr wichtig, da Versicherungen Entscheidungen über die Kostenübernahme „unverzüglich“ treffen müssen. „Unverzüglich“ bedeutet dabei juristisch „ohne schuldhaftes Zögern“ und nicht „sofort“.

Die Rechtsprechung hat für solche Fälle eine klare Orientierung geschaffen: Nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen haben Versicherungen in der Regel eine Prüffrist von zwei bis drei Wochen. Wird diese Frist überschritten, kann dies für die Versicherung gravierende Folgen haben. Selbst umfangreiche Akten oder der Urlaub eines Mitarbeiters gelten dabei nicht als ausreichende Entschuldigung für eine Verzögerung.

Diese Vorgabe schützt den Versicherungsnehmer, indem sie sicherstellt, dass er nicht unnötig lange auf eine Entscheidung warten muss. Die zeitnahe Gewissheit ist entscheidend, um eigene rechtliche Schritte planen oder notwendige Behandlungen und Kosten decken zu können.

Hält sich die Versicherung nicht an diese Frist und verzögert ihre Entscheidung, kann sie ihr Recht verlieren, eine Leistung wegen vermeintlich fehlender Erfolgsaussichten abzulehnen. Dies bedeutet, dass die Versicherung zur Kostenübernahme verpflichtet sein kann, selbst wenn der Fall ursprünglich Bedenken hervorgerufen hätte.


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Was sind die rechtlichen Folgen, wenn eine Versicherung eine Entscheidung über die Kostenübernahme verzögert?

Verzögert eine Versicherung ihre Entscheidung über die Kostenübernahme über eine bestimmte Frist hinaus, kann sie ihr Recht verlieren, die Leistung aufgrund bestimmter Gründe abzulehnen. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Kosten dann möglicherweise tragen muss, selbst wenn sie ursprünglich einen berechtigten Ablehnungsgrund gehabt hätte.

Gesetzliche Vorgaben und Versicherungsbedingungen sehen vor, dass eine solche Entscheidung „unverzüglich“ erfolgen muss. Das bedeutet im Juristendeutsch nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Gerichte setzen hierfür in der Regel eine Prüffrist von zwei bis drei Wochen an, nachdem der Versicherung alle notwendigen Unterlagen vorlagen.

Wird diese Frist überschritten, verliert die Versicherung das Recht, sich auf bestimmte Ablehnungsgründe zu berufen, zum Beispiel auf mangelnde Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage. Das ist vergleichbar mit jemandem, der eine Frist für einen Einspruch verpasst: Er kann seinen Einspruch später nicht mehr geltend machen, selbst wenn er ursprünglich im Recht war.

Die Verzögerung allein führt somit zur Pflicht der Versicherung, die Kosten zu übernehmen, unabhängig davon, ob die ursprüngliche Ablehnung inhaltlich berechtigt gewesen wäre.


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Wie können Versicherungsnehmer vorgehen, wenn ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert oder verzögert?

Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert oder verzögert, können Versicherungsnehmer prüfen lassen, ob die Versicherung ihre Entscheidung fristgerecht getroffen hat. Dies ist besonders wichtig, da eine verspätete Ablehnung dazu führen kann, dass die Versicherung ihre Pflicht zur Kostenübernahme behält.

Für Versicherungsnehmer ist es entscheidend, alle Kommunikationen und die Ablehnung der Versicherung schriftlich festzuhalten. Insbesondere sollte der genaue Zeitpunkt dokumentiert werden, wann die Rechtsschutzversicherung alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen erhalten hat. Rechtsschutzversicherungen müssen eine Deckungszusage „unverzüglich“ ablehnen, wenn sie keine Aussicht auf Erfolg sehen. Dies bedeutet laut Rechtsprechung typischerweise innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Eingang aller vollständigen Dokumente.

Wird diese Prüffrist von der Versicherung nicht eingehalten, kann sie ihr Recht verlieren, die Deckung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten abzulehnen. Dies gilt selbst dann, wenn die ursprünglichen Gründe für die Ablehnung scheinbar berechtigt gewesen wären, da der formale Fehler der Verzögerung entscheidend wird. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser kann die genaue Sachlage juristisch bewerten, die Einhaltung der Fristen durch die Versicherung überprüfen und gegebenenfalls eine Klage gegen die Rechtsschutzversicherung selbst einleiten, um die Deckungszusage zu erzwingen.


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Welche Argumente von Versicherungen bei Verzögerungen werden von Gerichten oft nicht akzeptiert?

Gerichte akzeptieren Argumente von Versicherungen für Verzögerungen bei der Fallbearbeitung oft nicht, wenn diese auf mangelnder interner Organisation beruhen. Das betrifft etwa einen hohen Aktenumfang oder Personalengpässe wie Urlaub oder Krankheit von Mitarbeitern.

Versicherungen können sich beispielsweise nicht darauf berufen, dass die Prüfung eines Falls wegen eines mittleren Aktenumfangs von rund 50 Seiten ungewöhnlich lange gedauert hat. Gerichte gehen davon aus, dass solche Unterlagen von einem erfahrenen Sachbearbeiter innerhalb der üblichen Prüffrist von zwei bis drei Wochen bearbeitet werden können.

Ebenso wenig zählen personelle Engpässe, etwa durch den Urlaub oder die Krankheit eines Mitarbeiters, als gültige Entschuldigung für eine Verzögerung. Ein Unternehmen muss seinen Betrieb so organisieren, dass die Bearbeitung von Fällen auch bei solchen Umständen zeitnah sichergestellt ist.

Dies dient dem Schutz des Versicherungsnehmers, denn die gesetzlich geforderte „unverzügliche“ Bearbeitung bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“ und soll sicherstellen, dass Kunden nicht unter internen Problemen der Versicherung leiden.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Versicherung, die finanziellen Schutz bietet, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen, sei es durch Krankheit, Unfall oder Invalidität, nicht mehr ausüben kann. Sie zahlt in diesem Fall eine zuvor vereinbarte monatliche Rente. Ihr Ziel ist es, den Versicherten vor Einkommensverlusten zu schützen, wenn die Arbeitskraft dauerhaft oder für längere Zeit eingeschränkt ist. Frau W. hatte eine solche Versicherung abgeschlossen, um im Falle ihrer Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein.

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Deckungszusage

Eine Deckungszusage ist die verbindliche Erklärung einer Rechtsschutzversicherung, die Kosten für einen bevorstehenden Rechtsstreit zu übernehmen. Sie ist die offizielle Bestätigung, dass die Versicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten eines geplanten Verfahrens aufkommt. Bevor ein Anwalt Klage einreicht, holt er diese Zusage in der Regel ein, um sicherzustellen, dass die Kosten des Mandanten gedeckt sind. Im Fall von Frau W. bat ihr Anwalt die Rechtsschutzversicherung um eine solche Deckungszusage für die Klage gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Erfolgsaussichten

Der Begriff Erfolgsaussichten beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Klage vor Gericht erfolgreich sein wird. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kostenübernahme für einen Rechtsstreit ablehnen, wenn sie nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss kommt, dass die Klage ihres Kunden voraussichtlich verloren ginge. Dies soll verhindern, dass aussichtslose Prozesse auf Kosten der Versichertengemeinschaft geführt werden. Im vorliegenden Fall lehnte die Rechtsschutzversicherung von Frau W. die Deckungszusage ab, weil sie die Erfolgsaussichten ihrer Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung als gering einschätzte.

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Leistungsausschluss

Ein Leistungsausschluss ist eine vertragliche Klausel in einem Versicherungsvertrag, die bestimmte Risiken, Krankheiten, Situationen oder Ursachen von der Versicherungsleistung ausnimmt. Das bedeutet, dass die Versicherung für Schäden oder Ereignisse, die unter diese Ausschlussklausel fallen, nicht zahlen muss. Solche Ausschlüsse sind oft detailliert im Vertrag aufgeführt. Im Artikel argumentierte die Rechtsschutzversicherung, dass ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung von Frau W. die Zahlung ausschließe.

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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Art von Versicherung, die die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt, die einem Versicherungsnehmer entstehen können. Dies umfasst in der Regel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und manchmal auch Kosten für Zeugen oder Kautionen. Sie springt ein, wenn der Versicherungsnehmer selbst klagen muss oder verklagt wird. Im geschilderten Fall ging es um die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Frau W.’s Klage gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen musste.

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unverzüglich

Im juristischen Kontext bedeutet „unverzüglich“ „ohne schuldhaftes Zögern“ und nicht „sofort“ oder „innerhalb von Sekunden“. Es verlangt, dass eine Handlung so schnell wie möglich vorgenommen wird, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind und keine vermeidbaren Verzögerungen eintreten. Für Versicherungen bedeutet dies, dass sie nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen über die Deckungszusage entscheiden müssen. Das Gericht im Fall von Frau W. betonte, dass die Rechtsschutzversicherung diese „unverzüglich“-Frist nicht eingehalten hatte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Verwirkung des Ablehnungsrechts bei verspäteter Deckungsentscheidung (Verlust eines Rechtsanspruchs aufgrund Zeitablaufs) (vgl. § 242 BGB i.V.m. Rechtsprechung zu ARB): Wenn eine Partei ein ihr zustehendes Recht – wie das Recht einer Versicherung, eine Leistung abzulehnen – über einen längeren Zeitraum nicht ausübt, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wäre, kann sie dieses Recht verlieren. Man spricht dann von „Verwirkung“. Dies geschieht, um Rechtssicherheit zu schaffen und unfair überrumpelnde oder verzögerte Entscheidungen zu verhindern. Die verspätete Ausübung eines Rechts kann als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gewertet werden.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rechtsschutzversicherung hatte das Recht, die Deckung abzulehnen, wenn die Klage von Frau W. keine Aussicht auf Erfolg hatte. Da sie ihre Entscheidung jedoch nicht „unverzüglich“ (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilte, hat sie dieses Recht verwirkt. Das Gericht musste daher nicht mehr prüfen, ob Frau W.s Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich aussichtslos gewesen wäre. Allein die Verzögerung führte zur Deckungspflicht.

  • Grundsatz der Unverzüglichkeit (Handeln ohne schuldhaftes Zögern) (vgl. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) und Rechtsprechung): „Unverzüglich“ bedeutet im Juristendeutsch nicht „sofort“, aber auch nicht „irgendwann“. Es verlangt, dass eine Handlung ohne unnötige Verzögerung erfolgt, sobald alle relevanten Informationen vorliegen und eine Bearbeitung möglich ist. Für Versicherungen ist dies oft eine Frist von zwei bis drei Wochen, um über einen Antrag zu entscheiden, nachdem alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rechtsschutzversicherung erhielt alle Unterlagen von Frau W. am 25. Oktober 2018, lehnte die Deckungszusage aber erst am 26. November 2018 ab – also 32 Tage später. Dies wurde vom Gericht als Verstoß gegen den Grundsatz der Unverzüglichkeit gewertet, da die übliche Prüfungsfrist von zwei bis drei Wochen deutlich überschritten wurde. Diese Fristversäumnis war der unmittelbare Auslöser für die Verwirkung des Ablehnungsrechts der Versicherung.

  • Prüfung der Erfolgsaussichten (Voraussetzung für die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung) (vgl. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB)): Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich nur dann verpflichtet, die Kosten eines Rechtsstreits zu übernehmen, wenn der beabsichtigte Rechtsstreit eine „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ hat und nicht „mutwillig“ ist. Dies soll verhindern, dass die Versicherung für Prozesse zahlen muss, die von vornherein keine Chance auf Gewinn haben und somit nur unnötige Kosten verursachen würden.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Deckungszusage ursprünglich mit der Begründung ab, Frau W.’s Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung habe keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Dies war ihr vertraglich zugestandenes Recht. Der Fall zeigt jedoch, dass die Ausübung dieses Rechts an die Bedingung der unverzüglichen Mitteilung geknüpft ist, andernfalls geht das Recht verloren, was die Prüfung der Erfolgsaussichten im Nachhinein irrelevant machte.

  • Organisationspflichten eines Unternehmens (Verantwortung für reibungslose Abläufe): Jedes Unternehmen ist rechtlich dazu verpflichtet, seinen Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass es seinen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten jederzeit nachkommen kann. Das beinhaltet auch, dass wichtige Prozesse wie die Bearbeitung von Kundenanfragen oder Entscheidungen auch bei normalen Aktenmengen oder Personalengpässen (z.B. Urlaub oder Krankheit) reibungslos und fristgerecht ablaufen müssen.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rechtsschutzversicherung versuchte, ihre verspätete Ablehnung mit dem angeblich großen Umfang der Unterlagen (50 Seiten) und dem Urlaub eines Mitarbeiters zu rechtfertigen. Das Gericht wies dies jedoch zurück. Es stellte klar, dass 50 Seiten kein ungewöhnlicher Umfang sind und die Urlaubsplanung intern so erfolgen muss, dass die Einhaltung von Fristen gewährleistet ist. Die Organisationspflicht des Unternehmens ging hier vor den internen Schwierigkeiten.


Das vorliegende Urteil


LG Itzehoe – Az.: 3 O 41/19 – Urteil vom 02.08.2019


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