Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Photovoltaik-Sachversicherung: Streit um De- und Remontagekosten und Ertragsausfall einer Photovoltaikanlage
- Hintergrund des Schadensfalls Photovoltaik: Anlagendefekt Versicherung
- Die Streitpunkte: Versicherungsschutz für Modulwechsel und Ertragsausfall
- Das Urteil des Landgerichts Limburg: Keine Versicherungsleistung für De- und Remontage und Ertragsausfall
- Begründung des Gerichts: Auslegung der Versicherungsbedingungen
- Auswirkungen des Urteils für Photovoltaik-Betreiber: Photovoltaik Risikoabsicherung
- Konsequenzen für die Praxis: Transparente Versicherungsbedingungen und umfassender Photovoltaik Versicherungsschutz
- Die Kostenfrage: De- und Remontage Photovoltaik-Module und Reparaturkosten Photovoltaik
- Fazit: Sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen für Photovoltaikanlagen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche grundlegenden Versicherungsarten gibt es für Photovoltaikanlagen?
- Welche Schadensszenarien deckt eine Standard-Photovoltaikversicherung typischerweise ab?
- Was muss bei der Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen beachtet werden?
- Wie lässt sich der Versicherungsschutz für De- und Remontagekosten optimal gestalten?
- Welche Dokumentationspflichten haben Anlagenbetreiber gegenüber der Versicherung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Limburg
- Datum: 24.10.2023
- Aktenzeichen: 2 O 196/21
- Verfahrensart: Zivilverfahren im Bereich Versicherungsrecht
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Ein Unternehmen, das im Rahmen einer Compact-Firmen-Versicherung Versicherungsleistungen wegen durchgeführter De- und Remontage von Photovoltaik-Modulen sowie des daraus resultierenden Ertragsausfalls fordert.
- Beklagte: Das Versicherungsunternehmen, das die Compact-Firmen-Versicherung anbietet und sich in der Regel auf die vertraglich festgelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Besondere Bedingungen beruft.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Auf dem Dach eines Gebäudes war eine Photovoltaik-Anlage installiert. Gegen Ende 2019 bzw. Anfang 2020 traten Ausfälle in der Anlage auf. Die Klägerin ließ infolgedessen die Photovoltaik-Module de- und remontieren und erlitt einen Ertragsausfall. Gleichzeitig wurde im Rahmen einer zehnjährigen Produktgarantie des Herstellers kostenlose Austauschmodule bereitgestellt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Versicherungsvertrag auch die Kosten der De- und Remontage der Photovoltaik-Module sowie den daraus entstandenen Ertragsausfall abdeckt oder ob der Umfang der Leistung durch die Herstellergarantie begrenzt ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen, und die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
- Folgen: Die Klägerin erhält keine Versicherungsleistungen und muss die im Rechtsstreit festgesetzten Kosten tragen. Das Urteil bestätigt, dass der beantragte Leistungsanspruch nicht besteht.
Der Fall vor Gericht
Photovoltaik-Sachversicherung: Streit um De- und Remontagekosten und Ertragsausfall einer Photovoltaikanlage

Das Landgericht Limburg hatte in seinem Urteil vom 24. Oktober 2023 (Az.: 2 O 196/21) über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Klägerin von einer Versicherung Leistungen aufgrund der De- und Remontage von Photovoltaik-Modulen sowie für den daraus resultierenden Ertragsausfall forderte. Der Fall verdeutlicht die Komplexität des Versicherungsschutzes für Photovoltaikanlagen und die Notwendigkeit klarer Versicherungsbedingungen.
Hintergrund des Schadensfalls Photovoltaik: Anlagendefekt Versicherung
Die Klägerin, Betreiberin einer Photovoltaikanlage, hatte mit der Beklagten eine Compact-Firmen-Versicherung abgeschlossen, die unter anderem auch den Geschäftsführer der Klägerin als natürliche Person mitversicherte. In den Vertrag wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Verbundene Firmen-Versicherung (VFVB) der Beklagten sowie Besondere Bedingungen (BB) einbezogen.
Im Laufe der Zeit traten an den Photovoltaik-Modulen Defekte auf, die eine De- und Remontage erforderlich machten. Die Klägerin argumentierte, dass diese Arbeiten sowie der dadurch entstandene Ertragsausfall durch die Versicherung gedeckt seien. Die Versicherung hingegen lehnte die Leistung ab, was zur Klage führte.
Die Streitpunkte: Versicherungsschutz für Modulwechsel und Ertragsausfall
Kern des Rechtsstreits waren zwei zentrale Fragen:
- Sind die Kosten für die De- und Remontage der defekten Photovoltaik-Module durch die Photovoltaik Versicherung abgedeckt?
- Besteht ein Anspruch auf Entschädigung für den Ertragsausfall Photovoltaikanlage, der durch die defekten Module und die notwendigen Reparaturarbeiten entstanden ist?
Die Klägerin argumentierte, dass die entstandenen Kosten und der Ertragsausfall direkte Folgen versicherter Risiken seien und somit von der Versicherung zu tragen seien. Die Beklagte hingegen vertrat die Auffassung, dass die Schäden nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz fallen würden.
Das Urteil des Landgerichts Limburg: Keine Versicherungsleistung für De- und Remontage und Ertragsausfall
Das Landgericht Limburg wies die Klage ab. Damit erhielt die Versicherung Recht. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Versicherungsbedingungen die geltend gemachten Ansprüche nicht deckten. Das Gericht führte aus, dass die Photovoltaik Versicherung zwar bestimmte Risiken abdeckt, die Kosten für die De- und Remontage von Modulen aufgrund von Materialfehlern oder altersbedingtem Verschleiß jedoch nicht automatisch inbegriffen sind. Ebenso wenig sei der Ertragsausfall durch Defekte in den vorliegenden Versicherungsbedingungen explizit als versichertes Risiko aufgeführt.
Begründung des Gerichts: Auslegung der Versicherungsbedingungen
Das Gericht legte bei seiner Entscheidung großen Wert auf die Auslegung der Versicherungsbedingungen. Es stellte fest, dass die Photovoltaik Anlagenversicherung nur solche Schäden abdeckt, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag entstehen. Materialfehler oder Verschleiß fallen in der Regel nicht unter diese Definition.
Das Gericht argumentierte, dass die Klägerin als Betreiberin der Photovoltaikanlage dafür verantwortlich sei, die Anlage regelmäßig zu warten und instand zu halten, um solche Schäden zu vermeiden. Ein Wartungsvertrag Photovoltaik könne hier Abhilfe schaffen. Die Kosten für die Behebung von Materialfehlern oder Verschleißerscheinungen seien daher grundsätzlich von der Klägerin selbst zu tragen.
Auswirkungen des Urteils für Photovoltaik-Betreiber: Photovoltaik Risikoabsicherung
Das Urteil des Landgerichts Limburg verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Versicherungsbedingungen beim Abschluss einer Photovoltaik-Sachversicherung. Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten sich genau informieren, welche Risiken durch ihre Versicherung abgedeckt sind und welche nicht.
Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen im Detail zu studieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Ertragsausfallversicherung abzuschließen, um sich auch gegen finanzielle Verluste durch Produktionsausfälle abzusichern. Auch ist es sinnvoll, einen Modulwechsel Versicherung in Betracht zu ziehen.
Konsequenzen für die Praxis: Transparente Versicherungsbedingungen und umfassender Photovoltaik Versicherungsschutz
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit transparenter und verständlicher Versicherungsbedingungen. Versicherungsgesellschaften sollten ihre Produkte so gestalten, dass für den Kunden klar erkennbar ist, welche Leistungen im Schadensfall erbracht werden und welche nicht.
Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten sich nicht allein auf den Basis-Versicherungsschutz verlassen, sondern ihre Photovoltaik Risikoabsicherung individuell an ihre Bedürfnisse anpassen. Eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten kann dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und finanzielle Risiken zu minimieren.
Die Kostenfrage: De- und Remontage Photovoltaik-Module und Reparaturkosten Photovoltaik
Ein wesentlicher Aspekt des Urteils betrifft die Kosten De- und Remontage der Photovoltaik-Module sowie die damit verbundenen Reparaturkosten Photovoltaik. Das Gericht stellte klar, dass diese Kosten nicht automatisch von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, dies ist explizit in den Versicherungsbedingungen vereinbart.
Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten daher bei der Auswahl ihrer Versicherung darauf achten, dass auch die Kosten für die De- und Remontage von Modulen sowie die Reparaturkosten im Falle eines Defekts abgedeckt sind. Eine entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen kann im Schadensfall vor hohen finanziellen Belastungen schützen.
Fazit: Sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen für Photovoltaikanlagen
Das Urteil des Landgerichts Limburg macht deutlich, dass der Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen ein komplexes Thema ist, das eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen erfordert. Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten sich umfassend informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abschließen, um sich gegen alle relevanten Risiken abzusichern. Nur so können sie sicherstellen, dass sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ihren Schadenersatz Photovoltaik erhalten.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Schäden an Photovoltaikanlagen durch Materialfehler oder normale Witterungseinflüsse typischerweise nicht von der Firmenversicherung abgedeckt sind, wenn es sich um Verschleiß oder Alterung handelt. Versicherungsschutz besteht nur für Sachschäden, die durch äußere Einwirkungen entstehen, nicht aber für den Austausch fehlerhafter Teile selbst. Die Produktgarantie des Herstellers und die Versicherungsleistung sind dabei streng voneinander zu trennen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, sollten Sie genau prüfen, welche Schäden Ihre Versicherung tatsächlich abdeckt. Kosten für den Austausch fehlerhafter Module sowie die damit verbundenen De- und Remontagearbeiten müssen Sie in der Regel selbst tragen, wenn die Schäden auf Materialfehler oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Für solche Fälle ist die Herstellergarantie der richtige Ansprechpartner, wobei diese meist nur die Ersatzmodule, nicht aber die Montagekosten oder Ertragsausfälle abdeckt. Es empfiehlt sich daher, bereits beim Abschluss der Versicherung genau auf den Deckungsumfang zu achten und mögliche Zusatzversicherungen in Betracht zu ziehen.
Benötigen Sie Hilfe?
Klare Antworten bei Unsicherheiten im Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen?
Bei der Durchsicht der Versicherungsbedingungen für Photovoltaikanlagen können sich zahlreiche Unklarheiten ergeben – beispielsweise hinsichtlich der Übernahme von De- und Remontagekosten sowie des Ertragsausfalls. Solche Fragestellungen erfordern eine präzise Prüfung der vertraglichen Regelungen, um finanzielle Risiken angemessen einschätzen zu können.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation systematisch zu analysieren und die vertraglichen Bedingungen transparent zu bewerten. Mit fundierten Analysen und einer verständlichen Beratung arbeiten wir darauf hin, Ihnen klare Perspektiven zu eröffnen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche grundlegenden Versicherungsarten gibt es für Photovoltaikanlagen?
Für Photovoltaikanlagen gibt es verschiedene grundlegende Versicherungsarten, die jeweils unterschiedliche Risiken abdecken. Wenn Sie in eine Photovoltaikanlage investieren, sollten Sie eine spezielle Photovoltaik Versicherung abschließen, da allgemeine Versicherungen möglicherweise nicht den erforderlichen umfassenden Schutz bieten.
Photovoltaikversicherung:
- Bietet spezifischen Schutz für Photovoltaikanlagen gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Diebstahl.
- Deckt sowohl Solarmodule als auch Komponenten wie Wechselrichter und Montagesysteme ab.
- In vielen Fällen sind auch Ertragsausfälle durch versicherte Schäden mit eingeschlossen.
Gebäudeversicherung:
- Kann Schäden abdecken, die durch die Installation einer Photovoltaikanlage am Gebäude entstehen.
- Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da der Versicherungsschutz je nach Vertrag variieren kann.
- Deckt keine direkten Schäden an der Photovoltaikanlage selbst ab.
Haftpflichtversicherung:
- Schützt Anlagenbetreiber vor Ansprüchen Dritter, die durch die Photovoltaikanlage entstehen könnten.
- Eine erweiterte Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein, um Schäden abzudecken, die durch den Betrieb der Anlage an Dritten verursacht werden, beispielsweise durch herabfallende Teile.
Ertragsausfallversicherung:
- Schützt vor finanziellen Verlusten, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund versicherter Schäden keinen Strom produziert.
- Ersetzt die entgangenen Erträge aus der Einspeisevergütung.
- Die Ertragsausfallversicherung ist häufig ein Bestandteil der Allgefahrenversicherung, kann aber auch zusätzlich abgeschlossen werden.
Allgefahrenversicherung:
- Bietet umfassenden Schutz gegen Schäden durch plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel und Überschwemmung.
- Einige Allgefahrenversicherungen decken auch Diebstahl und Vandalismus ab.
- Kann eine Ertragsausfallversicherung beinhalten.
Ertragsausfallversicherung im Detail
Die Ertragsausfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes für Photovoltaikanlagen. Sie greift, wenn die Anlage aufgrund eines versicherten Schadens keinen Strom produziert und somit Einnahmeverluste entstehen.
Wichtige Aspekte der Ertragsausfallversicherung:
- Absicherung der Einspeisevergütung: Die Versicherung ersetzt die finanziellen Einbußen, die durch den Ausfall der Stromproduktion entstehen.
- Bestandteil der Allgefahrenversicherung: Oft ist die Ertragsausfallversicherung in der Allgefahrenversicherung enthalten, kann aber auch separat abgeschlossen werden.
- Abgedeckte Schäden: Die Versicherung deckt in der Regel Ertragsausfälle ab, die durch Schäden entstehen, welche auch durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt sind, wie Sturm, Hagel, Diebstahl oder Brand.
- Karenzzeit: Viele Verträge haben eine Karenzzeit von ein bis zwei Tagen, in denen kein Ertragsausfall erstattet wird.
- Höhe der Entschädigung: Üblich ist eine Entschädigung von etwa 2,00 bis 2,50 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) pro Tag. Einige VerträgeStaffel die Entschädigung in Wintermonaten ab, da die Leistung der Anlage geringer ist.
- Leistungsdauer (Haftzeit): Die Haftzeit der Ertragsausfallversicherung beschreibt den Zeitraum, in dem der Versicherer zur Leistungszahlung verpflichtet ist. Entscheidend für den Beginn des Haftzeitraums ist der Zeitpunkt, ab dem ein Sachschaden eingetreten ist.
Besonderheiten und zusätzliche Optionen
- Montageversicherung: Diese Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die während der Montagephase der Photovoltaikanlage auftreten können.
- Gap-Deckung: Wenn Ihre Anlage auf einem fremden Dach steht, kann eine Gap-Deckung sinnvoll sein. Diese deckt die Differenz zwischen dem Zeitwert der Anlage und der Restschuld eines Kredits, falls das Gebäude, auf dem die Anlage steht, abbrennt und nicht wieder aufgebaut wird.
- Ertragsausfall nach Garantieschaden: Bei den meisten Photovoltaikversicherungen wird kein Ertragsausfall erstattet, wenn der Schaden durch einen Garantiefall abgedeckt ist.
Es ist wichtig, die verschiedenen Versicherungsoptionen sorgfältig zu prüfen und an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um einen umfassenden Schutz Ihrer Photovoltaikanlage sicherzustellen.
Welche Schadensszenarien deckt eine Standard-Photovoltaikversicherung typischerweise ab?
Eine Standard-Photovoltaikversicherung deckt typischerweise eine Vielzahl von Schadensszenarien ab, die Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage) betreffen können. Es ist wichtig, diese abzudecken, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Hier sind die häufigsten Schadensfälle und wie eine PV-Versicherung Sie schützt:
Naturereignisse und Unwetter
- Hagel: Hagelschlag kann zu Glasbruch und Mikrorissen in den Solarmodulen führen. Eine Photovoltaikversicherung deckt diese Schäden in der Regel ab und schützt Sie vor kostspieligen Reparaturen oder Ertragsausfällen.
- Sturm: Sturmböen können Module abreißen oder die Unterkonstruktion beschädigen. Eine gute Versicherung sollte Sturmschäden einschließen und die Kosten für eine fachgerechte Neuinstallation übernehmen.
- Blitzschlag: Direkte Blitzeinschläge oder indirekte Überspannungsschäden können Ihre Anlage beschädigen. Eine umfassende Versicherung deckt sowohl die Module als auch die Elektronik wie Wechselrichter ab.
- Schneedruck: In schneereichen Regionen kann der Schneedruck die Unterkonstruktion stark belasten und zum Einsturz bringen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung auch solche Schäden abdeckt.
- Starkregen und Überschwemmungen: Starkregen kann zu Wassereinbrüchen und Kurzschlüssen führen, während Überschwemmungen die Anlage komplett zerstören können. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung diese Risiken ausreichend berücksichtigt.
- Extreme Temperaturschwankungen: Frost kann Risse verursachen, während Hitze die Leistung mindert und die Alterung der Module beschleunigt. Eine gute Police berücksichtigt auch diese schleichenden Gefahren.
Weitere versicherte Schäden
- Brand, Blitzschlag und Explosion: Diese klassischen Gefahren sind meistStandardmäßig abgedeckt.
- Überspannung und Kurzschluss: Schäden durch Überspannung infolge von Blitzeinschlägen oderDefekte in derAnlage sind häufig enthalten.
- Leitungswasser und Feuchtigkeit: Wasserschäden durch defekte Leitungen oder eindringendeFeuchtigkeit können versichert sein.
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit: Menschliches Versagen bei der Bedienung derAnlage kann ebenfalls zu Schäden führen, die übernommen werden.
- Sabotage, Vandalismus und Diebstahl: Beschädigung oder Entwendung von Anlagenteilen sind oft Bestandteil des Versicherungsschutzes.
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler: FehlerhafteInstallation oder mangelhafte Materialien können zuSchäden führen, die versichert sind.
- Tierverbiss: Schäden durch Tiere,beispielsweise Marderbisse an Kabeln, können ebenfalls abgedeckt sein.
Ertragsausfallversicherung
Viele Photovoltaikversicherungen beinhalten eine Ertragsausfallversicherung, die finanzielle Verluste kompensiert, wenn Ihre Anlage aufgrund eines Schadens keinen Strom produziert. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie auf die Einnahmen aus der Einspeisung angewiesen sind.
- Wie die Schadenshöhe berechnet wird: Die Entschädigung wird meist auf Basis des erwarteten Ertrags berechnet, der anhand derAnlagengröße und der durchschnittlichen Sonneneinstrahlung ermittelt wird. Einige Versicherungen zahlen eineEntschädigung pro Kilowatt-Peak (kWp).
- Selbstbeteiligung und Karenzzeit: Viele Verträge haben eine Karenzzeit, d.h. die Versicherung zahlt erst nach einer bestimmtenAnzahl von Tagen (z.B. ein oder zwei Tage). Bei größeren Anlagen kann eine Selbstbeteiligung sinnvoll sein.
Haftpflichtversicherung
Eine Photovoltaik-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihre PV-Anlage verursacht werden.
- Personenschäden: Wenn Personen durch Ihre Anlage zu Schaden kommen, beispielsweise durch herabfallendeModule oder einen Stromschlag, übernimmt die Versicherung die Kosten.
- Sachschäden: Schäden an Fahrzeugen oderNachbargebäuden durch herabfallende Teile oder Brände werden ebenfalls abgedeckt.
- Allmählichkeitsschäden: Auch Schäden, die langsam entstehen, wie z.B. ein undichtes Dach durch dieBefestigung der Module, sind versichert.
- Einleitungsschäden: Schäden amBetreibernetz durch fehlerhafte Einspeisung können ebenfalls abgedeckt sein.
Wichtige Zusatzleistungen
Einige Versicherungen bieten zusätzliche Leistungen, die den Leistungsumfang erweitern können:
- Schäden durch Material-, Konstruktions- und Installationsfehler nach Ablauf der Gewährleistung.
- Versicherung einer in Eigenleistung installierten Anlage.
- Schäden durch Luftfahrzeuge.
- Kostenübernahme für den teureren Strombezug während des Ausfalls der Anlage.
- Allgefahren-Versicherung, die auch unvorhergesehene Schäden abdeckt.
Worauf Sie achten sollten
- Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um den besten Versicherungsschutz für Ihre Anlage zu finden.
- Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.
- Achten Sie auf möglicheDeckungserweiterungen und Zusatzbausteine, um den Schutz individuell anzupassen.
- Berücksichtigen Sie dieGröße Ihrer Anlage und denGrad der Einspeisung, um dieNotwendigkeit einer Ertragsausfallversicherung zu prüfen.
Indem Sie eine umfassende Photovoltaikversicherung abschließen, schützen Sie Ihre Investition vor einer Vielzahl von Risiken und sichern sich finanziell ab.
Was muss bei der Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen beachtet werden?
Bei der Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein. Diese Versicherung ist besonders relevant, wenn Sie durch die Einspeisevergütung Ihrer Anlage Einnahmen erzielen.
Karenzzeit (Wartezeit)
Viele Ertragsausfallversicherungen haben eine sogenannte Karenzzeit, meist von ein bis zwei Tagen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf dieser Zeitspanne leistet. Fällt Ihre Anlage also nur kurz aus, erhalten Sie keine Entschädigung. Die Karenzzeit kann je nach Investitionssumme variieren.
Beispiel: Wenn Ihre Anlage aufgrund eines versicherten Schadens ausfällt und eine Karenzzeit von einem Tag vereinbart wurde, erhalten Sie keine Entschädigung für diesen ersten Ausfalltag. Dauert der Ausfall jedoch 14 Tage, wird die Entschädigung ab dem zweiten Tag gezahlt, also für 13 Tage.
Leistungsdauer (Haftzeit)
Die Haftzeit ist der Zeitraum, in dem der Versicherer maximal zur Leistung verpflichtet ist. Die Leistungsdauer beträgt je nach Versicherer sechs bis zwölf Monate. Der Zeitraum beginnt mit dem Eintritt des Sachschadens.
Selbstbeteiligung
Neben der Karenzzeit kann auch eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart sein. Bei manchen Anbietern entfällt diese jedoch, da die Karenzzeit bereits als eine Art Selbstbeteiligung gilt. Für kleinere und mittlere Anlagen ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung meist nicht attraktiv.
Versicherte Schäden
Die Ertragsausfallversicherung greift, wenn Ihre Photovoltaikanlage aufgrund versicherter Sachschäden keinen Strom produziert. Dies können Schäden durch Sturm, Hagel, Diebstahl oder Brand sein. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die gleichen Schadensursachen wie in der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung abgedeckt sind. Einige Versicherungen decken auch Ertragsausfälle durch Schäden ab, die unter die Garantiebestimmungen fallen, sofern der Garantiegeber nicht haftet.
Ausschlüsse
Einige Versicherungen decken auch Mindererträge ab, die durch schlechtes Wetter, Anlagenfehler, Abnutzung oder Verschmutzung entstehen. Ebenso können Ertragsausfälle versichert sein, die durch eine Trennung vom Netz durch den Netzbetreiber entstehen. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und auf mögliche Ausschlüsse zu achten.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der Leistung Ihrer Anlage. Einige Versicherungen zahlen eine Pauschale von etwa 2,50 Euro pro Kilowattpeak (kWp) pro Tag. Andere berechnen den tatsächlichen Ertragsausfall anhand des Vorjahresertrags. Es gilt das Bereicherungsverbot, das heißt, Sie dürfen durch die Entschädigung nicht bessergestellt werden, als Sie ohne Schaden gewesen wären.
Lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung?
Ob sich eine Ertragsausfallversicherung lohnt, hängt davon ab, wie Sie den Strom Ihrer Anlage nutzen. Wenn Sie hauptsächlich Strom ins Netz einspeisen und eine hohe Einspeisevergütung erhalten, kann die Versicherung sinnvoll sein. Andernfalls, wenn Sie den Strom hauptsächlich selbst verbrauchen, ist der Nutzen möglicherweise geringer.
Keine separate Versicherung
Eine separate Ertragsausfallversicherung gibt es meist nicht. Sie wird in der Regel als Zusatz zur Photovoltaikversicherung angeboten.
Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, können Sie sicherstellen, dass Sie eine Ertragsausfallversicherung wählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht und Sie im Schadensfall angemessen entschädigt.
Wie lässt sich der Versicherungsschutz für De- und Remontagekosten optimal gestalten?
Um den Versicherungsschutz für De- und Remontagekosten optimal zu gestalten, sollten Sie auf einige wichtige vertragliche Regelungen achten. Diese Kosten können nämlich schnell zu einem oft übersehenen Kostenfaktor werden.
Was sind De- und Remontagekosten?
De- und Remontagekosten entstehen, wenn eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) aufgrund von Schäden am Gebäude, auf dem sie installiert ist, abgebaut und wiederaufgebaut werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
- Leitungswasserschäden
- Sturm oder Hagel
- Schneedruck
Welche Regelungen sind wichtig?
- Einschluss in die Photovoltaikversicherung: Achten Sie darauf, dass Ihre Photovoltaikversicherung die De- und Remontagekosten explizit mitversichert.
- Deckungssumme: Die Versicherungssumme für De- und Remontagekosten sollte ausreichend hoch sein. Einige Versicherungen bieten hierfür Summen bis zu 25.000 Euro an.
- Gebäudeschäden: Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn die PV-Anlage selbst nicht beschädigt ist, sondern nur das Gebäude, auf dem sie montiert ist.
- Ertragsausfall: Da die Demontage und Remontage der Anlage zu einem Ertragsausfall führt, sollte die Versicherung auch diesen Ausfall decken. Die Versicherungssumme für den Ertragsausfall sollte sich an der Leistung der Anlage orientieren.
- Selbstbeteiligung: Einige Versicherungen erheben eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Prüfen Sie, ob diese für Sie akzeptabel ist.
Beispiele aus der Praxis
- Stellen Sie sich vor: Ein Sturm beschädigt Ihr Dach, auf dem eine PV-Anlage installiert ist. Um das Dach zu reparieren, muss die PV-Anlage demontiert und nach der Reparatur wieder montiert werden. In diesem Fall greift die Versicherung für die De- und Remontagekosten.
- Ein weiteres Beispiel: Ein Blitz schlägt in Ihr Haus ein und beschädigt nicht nur die PV-Anlage, sondern auch das Dach. Auch hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Demontage und Remontage der Anlage.
Zusätzliche Kosten
Neben den reinen De- und Remontagekosten können auch weitere Kosten entstehen, die durch eine Photovoltaikversicherung abgedeckt sein sollten:
- Aufräumkosten
- Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Gerüststellung
- Feuerlöschkosten
Eigenmontage
Auch bei Anlagen, die in Eigenregie montiert werden, besteht Versicherungsschutz, sofern die Installation durch einen Elektro-Fachbetrieb abgenommen wurde.
Durch eine umfassende Photovoltaikversicherung, die alle genannten Punkte berücksichtigt, können Sie sich optimal vor finanziellen Risiken schützen.
Welche Dokumentationspflichten haben Anlagenbetreiber gegenüber der Versicherung?
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) sind Sie gegenüber Ihrer Versicherung zu verschiedenen Dokumentationspflichten angehalten. Diese Pflichten dienen dazu, im Schadensfall den Schadenhergang nachvollziehen und den Leistungsanspruch prüfen zu können. Die genauen Anforderungen können je nach Versicherungsvertrag variieren, es gibt jedoch einige grundlegende Dokumente und Nachweise, die Sie bereithalten sollten.
Notwendige Nachweise und Dokumentationen
- Anlagenpass: Einige Versicherer setzen das Vorhandensein eines Anlagenpasses voraus oder bieten günstigere Prämien, wenn dieser vorliegt. Der Anlagenpass enthält alle technischen Details der Anlage, die Dokumentation der Installation und das Protokoll der Inbetriebnahme. Er wird vom Solarteur ausgestellt.
- Wartungsprotokolle: Regelmäßige Wartung der PV-Anlage ist entscheidend. Die Wartung sollte von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden. Bewahren Sie alle Wartungsnachweise und Rechnungen sorgfältig auf. Bei größeren Anlagen ab etwa 40 Kilowatt kann ein Wartungsvertrag vorgeschrieben sein.
- Ertragsnachweise: Um einen möglichen Ertragsausfall nachzuweisen, sind die Abrechnungen für Stromlieferungen sowie Solarstromeinspeisungen der letzten Jahre erforderlich. Diese helfen bei der Ermittlung des Ertragsausfalls.
- Dokumentation der Installation: Sie müssen dokumentieren, dass die PV-Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde.
- Herstellerunterlagen: Sämtliche Unterlagen und Software-Anwendungen des Anlagenherstellers sollten archiviert werden.
- Monitoring-Daten: Dokumentation und Nachweise über das Monitoring sind wichtig. Anhand der aufgezeichneten Erträge lässt sich nachvollziehen, ob die Anlage sukzessive weniger Strom erzeugt hat oder ob es einen plötzlichen Einbruch gab, der beispielsweise mit einem bestimmten Ereignis zusammenfällt.
Bedeutung der Dokumentation im Schadensfall
Im Schadensfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer nachweisen können, dass für die PV-Anlage ein Wartungsvertrag existiert und die Anlage regelmäßig gewartet wurde. Dies erfolgt durch Vorlage entsprechender Ergebnisprotokolle der Überprüfungen.
Obliegenheiten und Konsequenzen bei Verletzung
Als Anlagenbetreiber übernehmen Sie mit dem Versicherungsvertrag gewisse Pflichten, sogenannte Obliegenheiten. Diese sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Bereits bei Abschluss des Vertrages erklären Sie, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde oder wird. Zudem verpflichten Sie sich, das System im Betrieb zu überprüfen.
Wird die Anlagenwartung vernachlässigt oder ist sie unzureichend, kann dies ein höheres Schadensrisiko darstellen und somit den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Viele Versicherungsgesellschaften verlangen den regelmäßigen Nachweis einer Wartung, um die Versicherung überhaupt nutzen zu können. Andernfalls kann die Versicherungsgesellschaft Fahrlässigkeit unterstellen und die Zahlung verweigern.
Ertragsausfallversicherung
Eine separate Ertragsausfallversicherung gibt es nicht, aber Sie können das Risiko in die Photovoltaikversicherung einschließen. Die Versicherungssumme für den Ertragsausfall sollte sich an der Leistung der Anlage orientieren. Der Ertragsausfall ist der finanzielle Verlust durch entgangene Erlöse aus Stromeinspeisung.
Handlungsempfehlungen
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag: Informieren Sie sich genau über die in Ihrem Vertrag festgelegten Dokumentationspflichten.
- Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente und Nachweise vollständig und aktuell halten.
- Lassen Sie Ihre Anlage regelmäßig warten: Beauftragen Sie einen qualifizierten Fachbetrieb mit der Wartung und bewahren Sie die entsprechenden Protokolle auf.
- Melden Sie Schäden umgehend: Melden Sie jeden Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und legen Sie alle erforderlichen Dokumente vor.
Indem Sie diese Dokumentationspflichten erfüllen, tragen Sie maßgeblich dazu bei, Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall zu gewährleisten und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Ertragsausfall
Ein finanzieller Verlust, der entsteht, wenn eine Photovoltaikanlage zeitweise nicht oder nur eingeschränkt Strom produzieren kann. Dies umfasst die entgangenen Einspeisevergütungen und Eigenverbrauchsersparnisse während des Ausfallzeitraums. Der Ertragsausfall wird üblicherweise durch spezielle Klauseln in der Photovoltaikversicherung abgedeckt, sofern er durch einen versicherten Sachschaden verursacht wurde.
Beispiel: Eine PV-Anlage fällt wegen eines Hagelsturms für zwei Monate aus. Der Betreiber verliert in dieser Zeit Einnahmen aus der Stromeinspeisung von 1.500 Euro.
De- und Remontagekosten
Die Kosten für den Ab- und Wiederaufbau von Photovoltaikmodulen, die bei einer Reparatur oder einem Austausch anfallen. Diese umfassen sowohl den Arbeitsaufwand als auch eventuell benötigte technische Hilfsmittel wie Kräne oder Hebebühnen. Gemäß § 249 BGB sind diese Kosten Teil des Wiederherstellungsanspruchs, müssen aber explizit im Versicherungsvertrag eingeschlossen sein.
Beispiel: Für die Reparatur eines defekten Moduls im mittleren Bereich der Anlage müssen zunächst mehrere intakte Module abgebaut und später wieder montiert werden.
Produktgarantie
Eine vom Hersteller gewährte vertragliche Zusicherung über die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Photovoltaikmodule über einen bestimmten Zeitraum. Sie geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und deckt typischerweise Material- und Verarbeitungsfehler ab. Die Garantiebedingungen regeln Details zu Ersatzansprüchen und Leistungsumfang.
Beispiel: Der Modulhersteller garantiert für 10 Jahre die kostenlose Bereitstellung von Ersatzmodulen bei Materialdefekten.
Compact-Firmen-Versicherung
Eine kombinierte Versicherungslösung speziell für Unternehmen, die verschiedene Versicherungsarten in einem Vertrag bündelt. Sie enthält typischerweise Komponenten wie Sachversicherung, Ertragsausfallversicherung und technische Versicherungen. Die genauen Leistungen werden durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und eventuelle Sondervereinbarungen definiert.
Beispiel: Ein Unternehmen versichert seine gesamte technische Ausrüstung inklusive PV-Anlage in einem einzigen Vertrag mit verschiedenen Bausteinen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln: Regelt die grundlegenden Rechte bei mangelhafter Kaufsache, einschließlich Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Der Käufer kann bei einem Mangel zwischen verschiedenen Gewährleistungsrechten wählen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die fehlerhaften PV-Module stellen einen Sachmangel dar, für den der Hersteller im Rahmen der Produktgarantie Ersatzmodule bereitgestellt hat.
- § 86 VVG – Übergang von Ersatzansprüchen: Regelt den gesetzlichen Forderungsübergang von Schadenersatzansprüchen des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf den Versicherer. Dies gilt, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung könnte eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Module geltend machen, sofern sie für die De- und Remontagekosten aufkommt.
- § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit: Definiert die Rechtsfolgen bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherungsnehmer, insbesondere bei Wartungs- und Instandhaltungspflichten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung lehnt die Zahlung unter anderem wegen mangelhafter oder nicht durchgeführter Wartung ab.
- § 434 BGB – Sachmangel: Definiert, wann eine Kaufsache als mangelhaft gilt, insbesondere wenn sie nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die PV-Module wiesen einen Produktmangel durch fehlerhafte Rückseitenfolien und unzureichende Abdichtung auf.
Das vorliegende Urteil
LG Limburg – Az.: 2 O 196/21 – Urteil vom 24.10.2023
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