Was versteht man unter Mediation bei Rechtsschutzversicherungen und Haftpflichtangelegenheiten?
Die sogenannte Mediation hilft, langwierige und teure Gerichtsprozesse zu vermeiden und wird als Alternative zu Gerichtsverfahren immer beliebter. Vor allem durch das im Juli 2012 neu verabschiedete Mediationsgesetz (MediationsG) hat sie eine neue Popularität erfahren. Darüber hinaus wurde die Mediation nach der Anhebung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren im August 2013 nochmals attraktiver. Doch trotz der immer größeren Beliebtheit von solchen Verfahren können sich viele Menschen nichts unter einer Mediation vorstellen.
Das Wesen einer Mediation
Bei der Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, in dem eine konstruktive Konfliktregelung angestrebt wird. Die Parteien des Rechtsstreits suchen dabei mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, einvernehmliche Lösungen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechen. Das Ziel der Mediation ist es sogenannte win-win Lösungen anzustreben. Im Mediationsverfahren sollen also Lösungen erarbeitet werden, bei denen für beide Konfliktparteien mehr herauskommt als bei einem einfachen Kompromiss. Während in einem Gerichtsverfahren eine verbindliche Entscheidung von einem Richter vorgegeben wird, erarbeiten die Parteien einer Mediation selbst gemeinsam mit der anderen Konfliktpartei die Lösung. Im Idealfall steht am Ende eine oft auch sehr kreative Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Unabhängigkeit als oberste Priorität
Im Rahmen des Mediationsverfahrens muss jedoch beachtet werden, dass der Mediator nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) keine Rechtsberatung durchführen darf. Ihm gebührt lediglich die Rolle des Vermittlers, der beiden Konfliktparteien gleichermaßen verpflichtet ist. Gemäß dem Mediationsgesetz ist der Mediator eine neutrale und unabhängige Person, die über keinerlei Entscheidungsbefugnis verfügt. Diesen Umstand machen sich die Versicherungsgesellschaften zu Nutze. Immer häufiger bieten die Versicherer ihren Kunden die Mediation als Leistung an. Oftmals werden die Kosten allerdings nur dann zurückerstattet, wenn der Versicherer den Mediator selbst vermittelt. Sollte der Mediator jedoch regelmäßig für eine bestimmte Versicherung tätig sein oder gar deren Angestellter sein, kann von Unparteilichkeit kaum noch die Rede sein. Ein auf diese Weise ausgewählter Mediator wird in erster Linie darauf achten, die Kosten für den Versicherer gering zu halten. Eine Schulung von eigenen Mitarbeitern zu Mediatoren ist aufgrund der fehlenden Unabhängigkeit also kritisch zu sehen.
Die Tücken bei der Mediation
Der Mediator als Angestellter der Versicherung ist in letzter Konsequenz den Weisungen seines Arbeitgebers unterlegen. und mit Rechtsschutz oder Rechtsberatung hat eine Mediation grundsätzlich nichts zu tun. So kann der rechtsunkundige Versicherungsnehmer ohne anwaltliche Vertretung beispielweise während der Mediation Dinge offenbaren, welche die Gegenseite ansonsten nie erfahren hätte. Nach dem Abbruch der Mediation, der jederzeit möglich ist, können diese Informationen nun gegen den Versicherten verwendet werden. Gerade für den juristischen Laien ist es entscheidend, einen Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der ausschließlich die Interessen seines Mandanten im Blick hat. Doch durch die vertragliche Pflicht zur Vorschaltung einer Mediation vor Einschaltung eines Rechtsanwalts wird das Recht auf freie Wahl des Rechtsbeistands auf eine gewisse Art ausgehebelt. Deshalb sollte eine Mediation bei Rechtsschutzversicherungen und Haftpflichtangelegenheiten immer kritisch beäugt werden.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
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