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Managerhaftpflicht (D&O-Versicherung) – Haftung von Führungskräften

Haftungsrisiken für Manager durch Insolvenzwelle 2021

Das Jahr 2020 war geprägt von Corona, was insbesondere deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaft haben wird. Dementsprechend ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass zahlreiche Experten für den Beginn des Jahres 2021 eine regelrechte Welle von Insolvenzen in Deutschland erwarten. Dies hat nicht nur für den normalen Arbeitnehmer Auswirkungen, auch Manager müssen im Hinblick auf neue Haftungsrisiken Auswirkungen befürchten.

Erste Beispiele für Insolvenzen gibt es bereits in Deutschland. Die bekannte Friseurkette Klier hat einige Tage vor dem Weihnachtsfest 2020 die Insolvenz angemeldet und damit nur den Anfang für zahlreiche weitere namhafte Unternehmen gesetzt. Aufgrund der Corona-Zeiten wurde in Deutschland die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, sodass die Firmenpleiten noch schneller und einfacher über die Bühne gehen können. Es wird vonseiten der Experten ein Insolvenzanstieg im Wert von rund 35 Prozent erwartet, was in etwa 6000 Insolvenzen darstellt. Kleinere Firmen sowie Arbeitnehmer werden diese Folgen sehr schnell zu spüren bekommen, allerdings sind auch etliche Topmanager von dieser bedauerlichen Entwicklung betroffen. Mit den Insolvenzen werden auch neue Haftungsrisiken kommen.

Managerhaftplicht (d&O Versicherung)
Haftungsrisiken für Manager steigen durch die zu erwartende coronabedingte Insolvenzwelle – (Symbolfoto: Von Jirapong Manustrong/Shutterstock.com)

Absicherung durch eine D&O-Versicherung

Bei nahezu den meisten Topmanagern ist eine sogenannte D&O-Versicherung vorhanden, welche für den Fall einer Insolvenz die wirtschaftlichen Folgen eines Fehlverhaltens abdeckt. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der Deckungsrahmen einer derartigen Police nicht unbegrenzt vorhanden ist und dass überdies dieser Deckungsrahmen bei den verschiedenen Anbietern auch in unterschiedlicher Höhe ausfällt. Zudem sehen die gängigsten Versicherungsverträge auch einen gewissen Eigenanteil des Versicherungsnehmers vor. Wer als Führungskraft bzw. Topmanager noch über keine D&O-Versicherung verfügt, der sollte sich jetzt mit dieser Thematik beschäftigen.

Als erste Maßnahme hat die Bundesregierung diejenigen Unternehmen, welche aufgrund der Corona-Krise ihren Zahlungsverpflichtungen mit einer Überschuldung konfrontiert sind und ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, von der Insolvenzantragspflicht entbunden. Ein Insolvenzantrag muss aktuell nur bei einer Zahlungsunfähigkeit gestellt werden, nicht jedoch bei einer Überschuldung.

Was wird durch eine D&O-Versicherung abgedeckt?

das anglistische Kürzel D&O steht im deutschen Sprachgebrauch für „Directors“ und „Officers“, womit Aufsichtsräte sowie auch Vorstände von Unternehmen gemeint sind. Im Grunde genommen lässt sich die D&O-Versicherung auch mit einer Berufshaftpflichtversicherung vergleichen, welche ausschließlich für Manager und Führungskräfte gedacht ist. Diesem Umstand verdankt sie auch ihren allgemein geläufigen Namen Managerhaftpflicht-Versicherung. Im Rahmen dieser Versicherung sind sämtliche Managertätigkeiten – beginnend mit den strategischen Entscheidungen bis hin zum operativen Geschäft – haftungsrechtlich versichert und diese Versicherung bezieht sich auf etwaige Schadensersatzansprüche sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis.

Unabhängig davon, ob das Unternehmen an der Börse notiert ist oder nicht, werden sämtliche Versicherungsnehmer einer D&O-Versicherung durch den Gesetzgeber zu einer Selbstbeteiligung verpflichtet. Dementsprechend müssen die Versicherungsnehmer in einem Schadensfall einen Minimalanteil in Höhe von 10 Prozent aus eigenen Mitteln zur Schadenbeseitigung aufbringen. Die Obergrenze für den Eigenanteil beträgt das 1,5-fache des Jahresgehalts von dem Versicherungsnehmer.

Insolvenzen sind für Manager durchaus heikel!

Der Grund, warum eine derartige Versicherung für Manager durchaus wichtig ist, liegt in der unsicheren Rechtslage zu Zeiten einer Insolvenz für den Manager. Entscheidungen für das Unternehmen, welches sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet, müssen von den Managern getroffen werden und dementsprechend gibt es auch immer das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Zweifel an der Ursache der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens bestehen. Ist die Corona-Krise nicht die Ursache, so kann es rechtliche Probleme geben.

Befindet sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage, so dürfen Manager auch entsprechend keine Waren mehr ordern, da die Manager grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass diese Waren auch nicht bezahlt werden können. Ordert ein Manager trotzdem für das Unternehmen noch Waren, so ist damit der sogenannte Eingehungsbetrug bereits begangen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat diesbezüglich rechtlich betrachtet keinerlei Sicherheit gebracht, sondern vielmehr das Gegenteil bewirkt. Überdies kommt auch noch die persönliche Haftung des Managers bei dem Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens hinzu. Dieses Haftungsrisiko ist in der jüngeren Vergangenheit massiv angestiegen.

Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei gehen aktuell sehr stark davon aus, dass es im Jahr 2021 zu einer regelrechten Klagewelle kommen wird, da in vielen Fällen mit Sicherheit die Rechtmäßigkeit der Corona-Erleichterungen hinterfragt werden wird. Mit dieser Frage geht auch die Frage einher, ob die geleisteten Zahlungen rechtmäßig waren. Bedingt durch die unsicheren Zeiten werden zudem auch sehr ideale Bedingungen geschaffen, Manager sowie Vorstände und Aufsichtsräte in die persönliche Haftung zu nehmen. Auch dies wird zu vielen Klagen führen, sodass gerichtliche Entscheidungen Klarheit bringen müssen.

Das Spektrum an potenziellen Managerversäumnissen ist enorm hoch und erstreckt sich dabei auf

  • Gesundheitsschutz
  • negative Geschäftsergebnisse
  • Marktwertverluste
  • Umsatzeinbrüche
  • Cybergefahren

All diese Aspekte können einem Manager zur Last gelegt werden.

Umso wichtiger ist es für Manager jetzt, jede Entscheidung sowohl im Interesse des Unternehmens als auch im Eigeninteresse genau zu dokumentieren. Im Rahmen dieser Dokumentation sollte auch dargelegt werden, dass sämtliche Entscheidungen auf der Basis aller zur Verfügung stehenden Informationen sowie in gutem Glauben aufgrund von sachlichen Erwägungen von dem Manager getroffen wurden. Diese Dokumentation dient dem Nachweis dahingehend, dass die Manager sich an die Pflichten, die ihnen von dem Gesetzgeber auferlegt wurden, auch tatsächlich gehalten haben.

Wer als Manager nunmehr eine D&O-Versicherung abschließen möchte, sollte zwingend darauf achten, dass diese Versicherungspolice auch die sogenannten vorbeugenden Rechtsmittel abdeckt. Dies ermöglicht eine frühzeitige Rechtsberatung für Führungskräfte, sodass der Versicherungsgeber die entsprechenden Kosten zahlt.

Beachtet werden sollte auch, dass die Versicherungsgeber zunächst erst einmal versuchen, den Deckungsumfang so gering wie möglich zu halten und die Deckung auf den eigentlichen Haftungskern zurückzuführen. Dementsprechend sollten diejenigen Manager, die eine derartige D&O-Versicherung abschließen möchten, den Versicherungsvertrag sehr genau überprüfen und etwaige Lücken bzw. Sicherheitsrisiken frühzeitig schließen. Dies betrifft auch die etwaig geplanten Änderungen im Fall einer Vertragsverlängerung, welche nicht selten für den Versicherungsgeber ein gewisses Risiko mit sich bringt.

Ein besonderes Beispiel für derartige Risiken ist die Absicherung bei einer D&O-Versicherung, bei welcher Vergangenheitssachverhalte zum Tragen kommen. Zusätzlich dazu gelten auch Deckungssauschlüsse als Risikobereich. Natürlich hat sich auch der Markt der D&O-Versicherungen in der jüngeren Vergangenheit massiv verändert. In früheren Tagen war es noch ausreichend für den Versicherungsnehmer, vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung möglichst eine hohe Deckungssumme zu erzielen und dabei den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten. Zu dieser Zeit gab es jedoch auch noch keine hohe Nachfrage für die Versicherungen. Mittlerweile hat sich das Blatt allerdings gewandelt, da die Versicherungen an sich auch zunehmend an Wichtigkeit zugenommen haben. Dementsprechend haben sich die Versicherungsgeber auch stärker mit der Thematik befasst und legen bei Neuabschlüssen sowie auch bei Verlängerungsgesprächen ein hohes Augenmaß auf die Eigenkapitalquote des Unternehmens sowie die ausreichende Kontrolle von dem operativen Geschäft eines Unternehmens. Dies dient in erster Linie der Risikoabschätzung des Versicherungsnehmers und damit auch der Bemessung der Höhe der Versicherungsprämien, welche von dem Versicherungsnehmer an den Versicherungsgeber zu zahlen sind.

Viele Manager mögen zwar durchaus eine große Kompetenz in ihrem Tätigkeitsgebiet sein, juristische Fachexperten sind jedoch nur die wenigsten Manager. Vielmehr ist es so, dass sowohl bei einer Verlängerung einer bestehenden Versicherungspolice als auch bei einem Neuabschluss einer D&O-Versicherung durchaus ein sehr umfangreicher Versicherungsvertrag zum Tragen kommt, dessen rechtlicher Inhalt lediglich von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht genau durchblickt werden kann. Wenn Sie als Führungsperson in einem Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten tätig sind sollten Sie auf gar keinen Fall das Ausmaß Ihrer persönlichen Haftung unterschätzen und sich möglichst umfassend absichern. Die D&O-Versicherung ist diesbezüglich eine sehr sinnvolle Versicherung, sofern der Versicherungsvertrag auch perfekt auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten ist. Sollten Sie vor dem Abschluss eines derartigen Vertrages stehen, so sollten Sie sich auf gar keinen Fall in Eigenregie auf den Vertragsabschluss einlassen. Es ist auf jeden Fall ratsam, dass Sie den entsprechenden Versicherungsvertrag im Vorweg von einem erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen. Wir haben diesbezüglich sehr viel Erfahrung und verfügen über die entsprechende Kompetenz, um Sie vor dem Vertragsabschluss eingehend zu beraten. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz oder auf dem fernmündlichen Weg bzw. per Telefon und vereinbaren Sie mit uns ein erstes Beratungsgespräch.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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