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Leitungswasserversicherung – Ersatzfähigkeit von Rohrbruchschäden

Hamburger Gastronom scheitert mit Klage gegen seine Versicherung auf Ersatz des Betriebsausfalls. Strittig war, ob der Schaden durch einen Rohrbruch verursacht wurde und ob dieser vom Versicherungsschutz gedeckt war.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Hamburg
  • Datum: 14.03.2024
  • Aktenzeichen: 332 O 85/23
  • Verfahrensart: Versicherungsstreit um Deckungsanspruch aus einem Versicherungsvertrag (offene Teilklage)
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Betreiber eines Gastronomiebetriebs, der einen Deckungsanspruch aus der Sach-Inhaltsversicherung geltend macht und Ersatz für den Betriebsausfall fordert.
    • Beklagte: Versicherungsunternehmen, das den Leistungsanspruch gemäß den AVB „Firmen-Sach – 2008 (VFS 08)“ bestreitet.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Betreiber eines Gastronomiebetriebs verlangt Ersatz für den Betriebsausfall, der angeblich infolge eines versicherten Leitungswasserschadens entstanden ist. Streitpunkt ist, ob ein abgesenkter Betrieb im Souterrain tatsächlich auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, wobei insbesondere die Lage der Rohrleitungen (innerhalb des Gebäudes oder unterhalb der Bodenplatte) sowie der Umfang notwendiger Sanierungsarbeiten (z. B. Austausch des Wandputzes, Öffnen des Kellerbodens) umstritten sind.
    • Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, ob der vorliegende Schaden am Gastronomiebetrieb unter die vertraglich vereinbarte pauschale Ertragsausfallversicherung fällt – insbesondere im Hinblick auf die versicherte Gefahr (Leitungswasser) und die Streitfrage der Lage der Rohrleitungen sowie den damit verbundenen Sanierungsbedarf.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
    • Begründung: Das Gericht entschied auf Basis der vertraglichen Auslegung der Versicherungsbedingungen, wonach die streitigen Schadensumfänge – insbesondere die Lage der Rohrleitungen und der damit verbundene Sanierungsumfang – nicht eindeutig als versichert angesehen werden können.
    • Folgen: Der Kläger trägt die festgesetzten Kosten und muss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils durch die hinterlegte Sicherheitsleistung zustimmen; das Urteil hält den aktuell strittigen Versicherungsanspruch für unbegründet.

Leitungswasserschäden: So schützen Sie sich vor hohen Kosten und Fallen

Rohrbrüche und Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten und kostspieligsten Schadensfällen in Gebäuden. Die finanziellen Folgen können erheblich sein – von der aufwendigen Schadensregulierung bis hin zu notwendigen Sanierungsarbeiten. Eine Leitungswasserversicherung mit Versicherungsschutz für Rohrbrüche kann hier vor existenzbedrohenden Kosten schützen.

Die Versicherungsbedingungen regeln dabei präzise, welche Schäden ersatzfähig sind und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen. Besonders wichtig sind die korrekte Schadenmeldung und die genaue Dokumentation des Wasserschadens. Ein aktueller Fall zeigt exemplarisch, worauf Versicherte besonders achten müssen.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsstreit um Betriebsausfall: Restaurant-Betreiber scheitert mit Klage gegen Versicherer

Küche eines Hamburger Gastropubs mit einem Koch, einem Wasserleck und verstreuten Versicherungsunterlagen.
Versicherungsstreit um Rohrbruch und Schadensmeldung | Symbolfoto: Flux gen.

Ein Hamburger Gastronom ist mit seiner Klage auf Ersatz des Betriebsausfalls gegen seine Versicherung vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Der Betreiber des Restaurants „T. R.“ hatte von seiner Versicherung 6.000 Euro als Teil einer größeren Schadenssumme für eine mehrmonatige Betriebsschließung gefordert. Das Gericht wies die Klage vollständig ab (Az.: 332 O 85/23).

Bodenabsenkungen führten zu umfangreichen Sanierungsarbeiten

Im Zentrum des Falls standen Bodenabsenkungen im Souterrain des Restaurants, die nach Ansicht des Klägers durch einen Rohrbruch verursacht wurden. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten zwangen den Gastronomen, seinen Betrieb vom 9. Januar bis 20. Mai 2022 zu schließen. Der Gesamtschaden belief sich nach seinen Angaben auf über 207.000 Euro, wovon er zunächst nur einen Teilbetrag einklagte.

Streit um Versicherungsschutz für Rohrbruch

Zwischen den Parteien war strittig, ob der behauptete Rohrbruch überhaupt vom Versicherungsschutz erfasst war. Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass nur Schäden an Rohren „innerhalb des Gebäudes einschließlich der Bodenplatte“ versichert waren. Rohre unterhalb der Bodenplatte waren ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vom Kläger beschriebene „Ziegelsohle“, in der sich das Rohr befand, nicht als Bodenplatte im Sinne der Versicherungsbedingungen zu werten war.

Verspätete Schadensmeldung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes

Entscheidend für die Abweisung der Klage war jedoch die verspätete Meldung des Schadens. Obwohl der Kläger bereits Ende November 2021 von den geplanten Sanierungsarbeiten wusste und sogar ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Kostenübernahme mit der Versicherung zu klären, meldete er den Schaden erst am 2. März 2022 – nachdem die Sanierungsarbeiten bereits begonnen hatten. Das Gericht wertete dies als vorsätzlichen Verstoß gegen die vertragliche Pflicht zur unverzüglichen Schadensmeldung. Die Begründung des Klägers, er sei davon ausgegangen, dass sein Vermieter den gesamten Schaden übernehmen würde, ließ das Gericht nicht gelten.

Beweissicherung unmöglich geworden

Durch die verspätete Meldung hatte die Versicherung keine Möglichkeit mehr, den Schaden vor Beginn der Sanierungsarbeiten zu begutachten. Das Gericht betonte, dass bei einer rechtzeitigen Meldung Anfang Dezember 2021 eine objektive Feststellung des Versicherungsfalls durch einen Gutachter möglich gewesen wäre. Dieser hätte klären können, ob und welches Rohr gebrochen war und ob dies tatsächlich zu den Bodenabsenkungen geführt hatte.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil lehrt, dass eine präzise Darstellung des Schadenshergangs und eine fristgerechte Schadenmeldung entscheidend für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen sind. Der Kläger konnte nicht ausreichend nachweisen, dass der behauptete Rohrbruch innerhalb des versicherten Gebäudeteils erfolgte, sodass der Versicherungsschutz entfiel. Es wird deutlich, dass Verstöße gegen Meldepflichten dazu führen können, dass Ansprüche abgelehnt werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Versicherungsfall melden müssen, sollten Sie umgehend und detailliert handeln, um spätere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Achten Sie darauf, den genauen Schadenshergang und den Ort der Beschädigung klar zu dokumentieren und unabhängige Gutachter einzuschalten, wenn Unsicherheiten bestehen. Eine verspätete oder ungenaue Meldung kann dazu führen, dass Ihr Versicherungsanspruch abgelehnt wird. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Bedingungen und Fristen in Ihrem Versicherungsvertrag genau zu kennen und einzuhalten.

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Unsicherheiten im Versicherungsrecht?

Die Komplexität von Versicherungsverträgen und Schadensmeldungen kann schnell zu Unsicherheiten führen. Gerade die genaue Dokumentation des Schadenshergangs und die Einhaltung von Fristen sind entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu analysieren und die Erfolgsaussichten Ihres Versicherungsanspruchs zu prüfen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine transparente und verständliche Beratung, die Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten verschafft. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Rechtsanwälten auf, um Ihre individuellen Fragen zu klären und gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fristen muss ich bei einer Schadensmeldung an die Versicherung einhalten?

Die Einhaltung von Fristen bei der Schadensmeldung ist entscheidend, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Gesetzliche und vertragliche Meldefristen

  • Unverzügliche Meldung: Laut § 30 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss ein Schaden unverzüglich gemeldet werden. Dies bedeutet rechtlich „ohne schuldhaftes Zögern“. In der Praxis wird dies meist als Meldung innerhalb weniger Tage interpretiert, spätestens am nächsten Werktag nach Kenntnisnahme des Schadens.
  • Vertraglich festgelegte Fristen: Viele Versicherungsverträge enthalten spezifische Fristen, die je nach Versicherungsart variieren können:
    • Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Schäden sollten in der Regel innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.
    • Kfz-Versicherung: Eine Woche ist gängige Praxis.
    • Unfallversicherung: Bei Verletzungen oder Invalidität gelten oft längere Fristen, z. B. bis zu 15 Monate für die Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen.

Bedeutung des Begriffs „unverzüglich“

„Unverzüglich“ bedeutet, dass Sie den Schaden so bald wie möglich melden müssen, ohne unnötige Verzögerungen. Gerichte bewerten hierbei den Einzelfall, wobei eine Meldung innerhalb von ein bis zwei Tagen in der Regel als ausreichend gilt. Verzögerungen sind nur dann zulässig, wenn triftige Gründe vorliegen (z. B. Krankheit).

Konsequenzen einer verspäteten Schadensmeldung

  • Leistungskürzung oder -verweigerung: Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Versicherung berechtigt sein, ihre Leistung zu kürzen oder ganz abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die verspätete Meldung die Schadenprüfung erschwert oder Folgeschäden entstanden sind.
  • Beweispflicht: Bei einer verspäteten Meldung obliegt es Ihnen, nachzuweisen, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Meldung nicht anders bewertet worden wäre. Dies kann schwierig sein, insbesondere wenn Folgeschäden (z. B. Schimmelbildung bei einem Wasserschaden) eingetreten sind.

Dokumentationspflicht

Eine sorgfältige Dokumentation des Schadens ist essenziell:

  • Fertigen Sie Fotos und Videos vom Schaden an.
  • Halten Sie den Schadenhergang schriftlich fest (Zeitpunkt, Ort, Ursache).
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis die Versicherung diese begutachten konnte.
  • Sammeln Sie Belege wie Rechnungen und Zeugenaussagen.

Praktische Hinweise

  1. Melden Sie den Schaden so früh wie möglich telefonisch oder online und fordern Sie eine Bestätigung der Meldung an.
  2. Folgen Sie den Anweisungen Ihres Versicherers und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
  3. Unternehmen Sie Maßnahmen zur Schadenbegrenzung (z. B. Wasser abstellen bei einem Rohrbruch), ohne den Schaden zu verändern.

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Wie dokumentiere ich einen Wasserschaden richtig für die Versicherung?

Um einen Wasserschaden korrekt zu dokumentieren und Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung erfolgreich geltend zu machen, ist eine umfassende und sorgfältige Beweissicherung unerlässlich. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Fotodokumentation

  • Erstellen Sie aussagekräftige Fotos des Schadens direkt nach dessen Entdeckung. Fotografieren Sie betroffene Bereiche aus verschiedenen Perspektiven, sowohl Übersichtsaufnahmen als auch Detailbilder.
  • Halten Sie die Ursache fest, z. B. die Austrittsstelle des Wassers, falls sichtbar (z. B. ein Rohrbruch oder undichte Stellen).
  • Dokumentieren Sie auch sekundäre Schäden, wie feuchte Wände, Decken oder beschädigte Möbel.
  • Machen Sie Fotos vor Beginn von Aufräum- oder Reparaturarbeiten, um den ursprünglichen Zustand zu dokumentieren.

2. Schriftliche Aufzeichnungen

  • Führen Sie ein detailliertes Protokoll über den Schadenshergang:
    • Datum und Uhrzeit der Entdeckung.
    • Beschreibung der Art des Schadens (z. B. Leitungswasser, Starkregen).
    • Maßnahmen, die zur Schadensbegrenzung ergriffen wurden (z. B. Abschalten der Wasserzufuhr).
  • Notieren Sie alle relevanten Beobachtungen und Gespräche mit Handwerkern oder Nachbarn.

3. Zeugenaussagen

  • Bitten Sie Nachbarn oder andere Personen, die den Schaden beobachtet haben, um schriftliche Zeugenaussagen. Diese können Ihre Darstellung untermauern.

4. Aufbewahrung beschädigter Gegenstände

  • Heben Sie beschädigte Gegenstände auf, sofern möglich. Fotografieren Sie diese ebenfalls vor einer eventuellen Entsorgung.
  • Falls eine Entsorgung unumgänglich ist, informieren Sie vorher Ihre Versicherung und dokumentieren Sie alles gründlich.

5. Professionelle Unterstützung

  • Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu, insbesondere bei größeren Schäden oder unklaren Ursachen. Ein Gutachten kann als wichtiges Beweismittel dienen.

6. Wasserproben

  • Nehmen Sie bei Bedarf Proben des eingedrungenen Wassers (z. B. in einem verschließbaren Glas). Dies kann helfen, die Herkunft des Wassers zu klären (z. B. Regenwasser vs. Leitungswasser).

7. Zusätzliche Dokumente

  • Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege für Notmaßnahmen wie Trocknung oder Reparaturen.
  • Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Angaben zu deren Alter und Wert.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besteht eine Pflicht zur unverzüglichen und vollständigen Schadenmeldung gegenüber der Versicherung. Die Dokumentation dient dabei als Nachweis für die Schadensursache und das Ausmaß des Schadens.

Wichtige Hinweise

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung (oft innerhalb von drei Tagen erforderlich).
  • Beginnen Sie keine umfassenden Reparaturen ohne Zustimmung der Versicherung.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf und kommunizieren Sie transparent mit Ihrer Versicherung.

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden und eine schnelle Regulierung des Schadens zu ermöglichen.


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Welche Schäden deckt eine Leitungswasserversicherung typischerweise ab?

Eine Leitungswasserversicherung schützt vor Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Dies umfasst Wasser, das ungewollt aus Zu- oder Ableitungsrohren, Heizungsanlagen oder anderen wasserführenden Systemen austritt und Schäden verursacht. Die Deckung kann je nach Versicherungsvertrag variieren, umfasst jedoch typischerweise folgende Bereiche:

Versicherte Schäden

  • Gebäudeschäden: Dazu gehören Schäden an Wänden, Böden, Decken und fest verbauten Einrichtungen wie Einbauküchen oder Parkettböden.
  • Rohrbrüche: Versichert sind Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes sowie auf dem Grundstück (bei entsprechender Klausel).
  • Frostschäden: Schäden durch eingefrorene und geplatzte Rohre oder Heizkörper.
  • Folgekosten: Dazu gehören Leckageortung, Reparaturkosten, Trocknungskosten und eventuell Mietausfall bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes.
  • Schäden durch angeschlossene Systeme: Wasser aus Waschmaschinen, Geschirrspülern, Klimaanlagen oder Solarheizungen ist in der Regel mitversichert.

Häufige Ausschlüsse

Nicht alle Wasserschäden sind abgedeckt. Typische Ausschlüsse sind:

  • Plansch- und Reinigungswasser: Schäden durch umgestoßene Eimer oder überlaufende Badewannen.
  • Regenwasser und Hochwasser: Schäden durch Niederschläge, Rückstau oder Überschwemmungen sind nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung versichert.
  • Grundwasser: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser oder stehende Gewässer.
  • Undichte Silikonfugen: Wasseraustritt durch fehlerhafte Abdichtungen gilt nicht als Leitungswasserschaden.
  • Außerhalb des Gebäudes liegende Rohre: Schäden an Rohren außerhalb des Grundstücks oder unter der Bodenplatte sind häufig ausgeschlossen, es sei denn, sie sind explizit versichert.

Abgrenzung der Deckung

Die Deckung hängt stark davon ab, wo sich die schadenverursachende Leitung befindet:

  • Innerhalb des Gebäudes: Zu- und Ableitungsrohre sowie Heizungsrohre sind in der Regel versichert.
  • Außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück: Hier ist oft eine Zusatzklausel erforderlich.
  • Außerhalb des Grundstücks: Diese Rohre sind meist nicht versichert.

Bedeutung der Versicherungsbedingungen

Es ist entscheidend, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer definieren detailliert, welche Leitungen und Schadenursachen abgedeckt sind. Beispielsweise können grobe Fahrlässigkeit (z. B. unzureichendes Heizen im Winter) oder Unterlassung von Wartungen zu einer Leistungsablehnung führen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Rohrbruch in einer Wand führt zu durchnässten Wänden und Böden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Leckageortung, Reparatur des Rohrs und Sanierung der betroffenen Bereiche. Tritt das Wasser jedoch aus einem Regenfallrohr aus, wird dies nicht als Leitungswasserschaden anerkannt.

Die Leitungswasserversicherung bietet somit umfassenden Schutz vor finanziellen Belastungen durch Wasserschäden, solange die Schadensursache den vertraglichen Bedingungen entspricht.


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Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe bei Wasserschäden?

Bei Wasserschäden gibt es mehrere typische Gründe, warum Versicherungen die Regulierung eines Schadens ablehnen. Diese basieren oft auf den Vertragsbedingungen und der Einschätzung des Versicherers. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind:

1. Verspätete Meldung des Schadens

Die meisten Versicherungsverträge verlangen, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden. Wird ein Wasserschaden zu spät gemeldet, kann der Versicherer argumentieren, dass sich der Schaden durch rechtzeitiges Handeln hätte begrenzen lassen. Ein Beispiel: Wenn ein Rohrbruch entdeckt wird, aber erst Tage später gemeldet wird, könnte die Versicherung behaupten, dass der Schaden durch die Verzögerung unnötig verschlimmert wurde.

2. Unzureichende Dokumentation

Eine unvollständige oder fehlende Dokumentation des Schadens ist ein häufiger Ablehnungsgrund. Versicherer erwarten klare Beweise wie Fotos, Videos und detaillierte Berichte über den Schaden sowie Belege für Reparaturen oder Inspektionen. Ohne diese Nachweise kann die Versicherung die Schadenshöhe oder die Ursache anzweifeln und die Regulierung verweigern.

3. Obliegenheitsverletzungen

Versicherte sind verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren und weitere Schäden zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise das Abschalten der Wasserzufuhr bei einem Rohrbruch. Werden diese Pflichten vernachlässigt, kann dies als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und zur Ablehnung des Schadens führen.

4. Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen

Viele Versicherungsverträge enthalten Ausschlussklauseln für bestimmte Arten von Wasserschäden. Typische Ausschlüsse betreffen:

  • Langsam entstandene Schäden: Schäden durch schleichende Lecks oder allmähliche Feuchtigkeit werden oft als Wartungsproblem eingestuft und nicht abgedeckt.
  • Naturereignisse: Schäden durch Überschwemmungen, Grundwasser oder Starkregen sind in der Regel nicht durch Standard-Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen gedeckt und erfordern eine separate Hochwasserversicherung.
  • Mangelnde Wartung: Schäden, die auf vernachlässigte Instandhaltung zurückzuführen sind, wie veraltete Rohre oder ein undichtes Dach, werden oft abgelehnt.

5. Fehlende Deckung oder falsche Schadensursache

Ein weiterer Grund für Ablehnungen ist die Behauptung der Versicherung, dass der Schaden nicht unter den versicherten Risiken fällt. Beispielsweise können Schäden durch einen Rohrbruch gedeckt sein, während solche durch Rückstau aus der Kanalisation ausgeschlossen sind. Auch unklare oder missverständliche Formulierungen in den Vertragsbedingungen können zu Streitigkeiten führen.

6. Vorbestehende Mängel

Wenn der Schaden auf bereits bestehende Baumängel oder Defekte zurückzuführen ist, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags bestanden haben, kann dies ebenfalls zur Ablehnung führen. Ein Beispiel wäre ein bekanntes Leck im Dach, das nicht repariert wurde und nun zu einem Wasserschaden führt.

Um eine Ablehnung zu vermeiden, sollten Sie Wasserschäden unverzüglich melden, sorgfältig dokumentieren und sicherstellen, dass Ihr Versicherungsvertrag ausreichend Schutz bietet.


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Welche Rechte habe ich bei Ablehnung des Versicherungsschutzes?

Wenn Ihre Versicherung einen Schadensfall ablehnt, haben Sie mehrere Rechte und Möglichkeiten, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Dabei ist es wichtig, strukturiert und fristgerecht zu handeln.

1. Ablehnungsbegründung prüfen

  • Verpflichtung der Versicherung: Die Versicherung muss die Ablehnung schriftlich und nachvollziehbar begründen. Überprüfen Sie genau, ob die angeführten Gründe mit den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags übereinstimmen.
  • Vertragsprüfung: Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Achten Sie auf Klauseln zu Deckungsausschlüssen oder Obliegenheiten, wie z. B. die Pflicht zur unverzüglichen Schadensmeldung.

2. Widerspruch einlegen

  • Frist: Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids erfolgen, sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt. Fehlt diese Belehrung, kann die Frist bis zu einem Jahr betragen.
  • Form: Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen (z. B. per Einschreiben). Begründen Sie sachlich, warum die Ablehnung Ihrer Ansicht nach unberechtigt ist, und legen Sie Beweise wie Fotos, Gutachten oder Rechnungen bei.
  • Beispiel: Wenn der Versicherer behauptet, der Schaden sei nicht durch einen Rohrbruch verursacht worden, können Sie ein unabhängiges Gutachten beifügen, das das Gegenteil belegt.

3. Beweislast

  • Ihre Verantwortung: Als Versicherungsnehmer müssen Sie nachweisen, dass ein versicherter Schaden vorliegt (z. B. ein Rohrbruch). Dies kann durch Fotos, Schadensberichte oder Gutachten geschehen.
  • Verantwortung der Versicherung: Die Versicherung muss beweisen, dass ein Ausschlussgrund vorliegt (z. B. eine Obliegenheitsverletzung wie verspätete Schadensmeldung).

4. Schlichtungsstellen und Beschwerden

  • Versicherungsombudsmann: Sie können sich kostenlos an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dieser prüft Ihren Fall unabhängig und kann eine bindende Entscheidung für Schäden bis 10.000 Euro treffen.
  • BaFin: Bei systematischen Problemen oder unklaren Vertragsbedingungen können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Diese klärt jedoch keine individuellen Streitfälle.

5. Rechtliche Schritte

  • Anwaltliche Unterstützung: Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Dieser kann prüfen, ob eine Klage gegen die Versicherung Aussicht auf Erfolg hat.
  • Klage: Ein Gerichtsverfahren ist oft der letzte Schritt und sollte gut vorbereitet sein. Hierbei werden alle Beweise und Argumente nochmals geprüft.

6. Alternative Lösungswege

  • Unabhängiges Gutachten: Ein neutraler Sachverständiger kann den Schaden bewerten und als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen.
  • Vergleichsverhandlungen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, mit der Versicherung einen Kompromiss auszuhandeln.

Wichtige Hinweise

  • Dokumentieren Sie den gesamten Vorgang sorgfältig (z. B. Schadensmeldung, Kommunikation mit der Versicherung).
  • Beachten Sie alle Fristen und Formalitäten genau.
  • Vermeiden Sie emotionale Argumentationen; bleiben Sie sachlich und präzise.

Durch diese Schritte können Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen und Ihre Erfolgschancen bei einer Ablehnung des Versicherungsschutzes erhöhen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Leitungswasserversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch austretendes Leitungswasser entstehen, beispielsweise infolge von Rohrbrüchen oder undichten Installationen. Sie sichert Haus- und Gebäudeeigentümer gegen hohe Kosten ab, die durch Sanierungsarbeiten und Folgeschäden entstehen können. Maßgeblich für die Geltendmachung von Ansprüchen sind die im Versicherungsvertrag detailliert festgelegten Bedingungen, die sich u. a. auf die versicherten Schadensursachen beziehen. Oft stützt sich die Vertragsgestaltung auf Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Beispiel: Bei einem Rohrbruch in der Decke werden Wasserschäden an Wänden und Böden übernommen, sofern die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.


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Ersatzfähigkeit

Unter Ersatzfähigkeit versteht man die Eigenschaft eines Schadens, gemäß den vertraglichen Bestimmungen als erstattungsfähig anerkannt zu werden. Dies bedeutet, dass der entstandene Schaden den im Versicherungsvertrag festgelegten Kriterien entspricht, sodass eine Zahlungspflicht der Versicherung ausgelöst wird. Im Falle einer Leitungswasserversicherung entscheidet sich anhand der Versicherungsbedingungen, ob beispielsweise ein durch Rohrbruch verursachter Schaden tatsächlich als Versicherungsfall eintritt. Die Prüfung der Ersatzfähigkeit stützt sich auf vertragliche sowie gesetzliche Regelungen, wie etwa jene im VVG.
Beispiel: Ist ein Wasserschaden durch einen Rohrbruch entstanden und erfüllt alle im Vertrag genannten Voraussetzungen, gilt der Schaden als ersatzfähig und berechtigt den Versicherungsnehmer zu einer Kostenübernahme.


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Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Regelungen, die den Umfang, die Grenzen und die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes bestimmen. Sie legen verbindlich fest, welche Schäden abgedeckt sind und welche Ausschlüsse gelten, wodurch sie die Grundlage für die Beurteilung von Schadensfällen bilden. Diese Bedingungen sind aus formulierten und gesetzlichen Vorgaben (z. B. nach dem VVG) abgeleitet und müssen von beiden Parteien, Versicherer und Versicherungsnehmer, beachtet werden. Eine genaue Kenntnis dieser Bedingungen ist zentral, da sie im Streitfall als Richtlinie zur Rechtsprechung herangezogen werden.
Beispiel: Im vorliegenden Fall regelten die Versicherungsbedingungen, dass Rohre unterhalb der Bodenplatte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.


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Kostenübernahme

Kostenübernahme meint die Verpflichtung der Versicherung, im Schadensfall die anfallenden Kosten gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu tragen. Dies umfasst nicht nur die unmittelbaren Reparaturkosten, sondern oft auch Folgekosten, die aus dem Schaden resultieren. Die Voraussetzungen und das Ausmaß der Kostenübernahme ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und sind rechtlich im Rahmen des VVG sowie einzelvertraglichen Regelungen festgelegt. Eine fehlerhafte oder verspätete Antragstellung kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kostenübernahme entfällt oder reduziert wird.
Beispiel: Wird ein Wasserschaden zu spät gemeldet, kann die Versicherung sich auf eine fehlerhafte Anmeldung berufen und die Kostenübernahme verweigern.


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Schadenmeldung

Die Schadenmeldung bezeichnet die Pflicht des Versicherungsnehmers, einen eingetretenen Schaden unverzüglich der Versicherung anzuzeigen. Diese Meldung ist entscheidend, damit der Versicherer die Möglichkeit erhält, den Schadenfall zeitnah zu prüfen und Beweissicherungsmaßnahmen einzuleiten. Die rechtliche Grundlage für diese Pflicht findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den vertraglich festgelegten Bedingungen. Eine verspätete oder unvollständige Schadenmeldung kann im Ernstfall dazu führen, dass Ansprüche ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Beispiel: Im vorliegenden Fall führte die Meldung des Schadens erst einige Monate nach Kenntnis der Schäden dazu, dass die Versicherung keine objektive Begutachtung vornehmen konnte.


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Beweissicherung

Beweissicherung umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Schaden in seinem ursprünglichen Zustand festzuhalten und spätere Veränderungen zu verhindern. Diese Schritte sind im Versicherungsrecht von großer Bedeutung, da sie als Grundlage für die spätere Schadenregulierung dienen. Relevante Regelungen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz sowie in vertraglichen Absprachen, die den Ablauf und die Fristen der Schadensdokumentation definieren. Durch eine umgehende Beweissicherung kann der Versicherungsnehmer glaubhaft darlegen, dass der Schaden den vertraglich vereinbarten Ereignissen entspricht.
Beispiel: Wäre der Schaden unmittelbar nach Entdeckung durch Fotos und Protokolle dokumentiert worden, hätte die Versicherung ein Gutachten anordnen können, um den Umfang des Schadens festzustellen.


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Betriebsausfall

Betriebsausfall bezeichnet den Verlust von Einnahmen, der entsteht, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Schadensereignisses, wie einem Rohrbruch, seinen Geschäftsbetrieb einstellen muss. Diese Ausfallzeiten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, da nicht nur laufende Kosten, sondern auch entgangene Umsätze zu berücksichtigen sind. Die rechtliche Bewertung von Betriebsausfällen erfolgt anhand der Versicherungsbedingungen und unter Berücksichtigung von vertraglich vereinbarten Regelungen, häufig gestützt auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Eine genaue Dokumentation und zeitnahe Meldung des Betriebsstillstands sind unerlässlich, um Ansprüche geltend zu machen.
Beispiel: Ein Restaurant, das aufgrund eines Wasserschadens mehrere Monate schließen muss, erleidet einen Betriebsausfall, der unter bestimmten Bedingungen versicherungsrechtlich ersetzt werden kann.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es legt die Pflichten beider Parteien fest, insbesondere die Informations- und Anzeigepflichten bei Eintritt eines Versicherungsfalls. Im vorliegenden Fall ist relevant, ob der Kläger seine Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige des Schadens erfüllt hat, was im Urteil eine Rolle spielte.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) „Firmen-Sach – 2008 (VFS 08)“ §7: Dieser Abschnitt der AVB definiert die versicherten Gefahren und spezifischen Bedingungen für die Deckung von Schäden durch Leitungswasser. Es wird genau festgelegt, unter welchen Umständen ein Wasserschaden versichert ist, insbesondere die Lage der Rohre im Gebäude. Im Urteil war umstritten, ob der Leitungswasserschaden unter diese Bestimmungen fällt.
  • Pflichten des Versicherungsnehmers gemäß VVG §19: Diese Vorschrift verpflichtet den Versicherungsnehmer zur unverzüglichen Schadensmeldung und zur Mitwirkung bei der Schadensfeststellung. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob der Kläger den Schaden rechtzeitig und ordnungsgemäß gemeldet hat, was entscheidend für die Leistungsfreiheit der Beklagten war.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §823 Abs. 1: Dieser Paragraph behandelt die Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen. Obwohl primär im Kontext von Haftpflichtansprüchen relevant, kann er im Zusammenhang mit der Instandhaltungspflicht des Vermieters und den daraus resultierenden Schäden eine Rolle spielen. Im Fall könnte untersucht werden, ob der Vermieter seiner Sorgfaltspflicht zur Vorbeugung von Schäden ausreichend nachgekommen ist.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 704, 705: Diese Vorschriften betreffen die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen und die Sicherheitsleistungspflicht. Im Urteil des LG Hamburg wurde entschieden, dass das Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, was auf die Anwendung dieser zivilprozessualen Regelungen hinweist.

Das vorliegende Urteil


LG Hamburg – Az.: 332 O 85/23 – Urteil vom 14.03.2024


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