Stellt man einen Lebensversicherungsvertrag oder einen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag beitragsfrei, so stellt die Weiterführung des Vertrages rechtlich gesehen den Neuabschluss des Vertrages dar, mit der Folge, dass die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung vom Versicherungsnehmer verlangen kann bzw. die Weiterführung des Vertrages von einer neuen Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers abhängig machen kann. Zudem ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer inzwischen eingetretene Gefahr erhöhende Umstände (z.B. neue Erkrankungen etc.) anzuzeigen (BGH, Urteil vom 23.06.1993, Az.: IV ZR 37/92).
Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu führen ist laut § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat Der deutsche Straßenverkehr wird von einer wahren Vielzahl von Gesetzen geregelt, die allesamt durchaus ihren Sinn haben. Beginnend mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bis hin zu der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss sich jeder Verkehrsteilnehmer, der sich mit einem Fahrzeug […]