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Krankenversicherung – überhöhte Beitragszahlung bei unterbliebener Beitragsanpassungsmitteilung

Ein unerwarteter Schock im Briefkasten: Die private Krankenversicherung fordert plötzlich deutlich höhere Beiträge. Doch das wichtige Ankündigungsschreiben zur Beitragserhöhung soll nie angekommen sein. Muss man zahlen, wenn die Benachrichtigung fehlt? Ein Gerichtsurteil zeigt, welche Hürden Versicherungen nehmen müssen, damit ihre Forderungen gültig sind.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 321/17 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Essen
  • Datum: 30.01.2019
  • Aktenzeichen: 18 O 321/17
  • Rechtsbereiche: Privates Versicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Bereicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung und forderte zu Unrecht gezahlte Prämienerhöhungen zurück, da die Benachrichtigung darüber seiner Meinung nach nicht wirksam war.
  • Beklagte: Die Beklagte ist der private Krankenversicherer des Klägers und verteidigte die Wirksamkeit ihrer Prämienerhöhungen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger ist Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung bei der Beklagten. Die Beklagte erhöhte mehrfach die monatlichen Prämien und den jährlichen Selbstbehalt, insbesondere zum 01.01.2015. Der Kläger bestritt, die Mitteilung über die Erhöhung für 2015 erhalten zu haben, und hielt diese Erhöhung für unwirksam.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Rechtsfrage war, ob die Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung wirksam waren. Dies hing insbesondere davon ab, ob die Begründung der Erhöhungen den gesetzlichen Anforderungen entsprach und ob der Versicherungsnehmer die Mitteilung über die Erhöhung erhalten hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, einen Teil der vom Kläger für den Zeitraum 2015 bis 2016 gezahlten erhöhten Prämien zuzüglich gezogener Nutzungen zurückzuzahlen. Die Klage für den Zeitraum ab 2017 wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt.
  • Begründung: Das Gericht sah die Prämienerhöhung für den Zeitraum 2015 bis 2016 als unwirksam an, da die Beklagte nicht beweisen konnte, dass dem Kläger die Erhöhungsmitteilung zugegangen war. Für den Zeitraum ab 2017 hingegen wurde die Erhöhung als wirksam befunden, weil das hierzu übersandte Schreiben eine ausreichende Begründung enthielt und zuvor bestehende Mängel für die Zukunft heilen konnte.
  • Folgen: Der Kläger erhält die zu viel gezahlten Prämien aus den Jahren 2015 und 2016 teilweise zurück. Die seit 2017 geltende Prämienerhöhung ist jedoch wirksam und muss weiterhin gezahlt werden.

Der Fall vor Gericht


Streit um die Krankenversicherung: Was passiert, wenn das Schreiben zur Beitragserhöhung nie ankommt?

Jeder mit einer privaten Versicherung kennt es: Einmal im Jahr oder alle paar Jahre flattert ein Brief ins Haus, der eine Beitragserhöhung ankündigt. Meistens nimmt man das zähneknirschend hin. Doch was passiert, wenn man von einer solchen Erhöhung erst durch Mahnungen erfährt? Wenn man fest davon überzeugt ist, das ursprüngliche Informationsschreiben nie erhalten zu haben? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Essen befassen, in einem Fall, der die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungen genau beleuchtet.

Der Auslöser des Streits: Eine plötzliche Forderung und ein fehlender Brief

Schock im Briefkasten: Versicherungsnehmer erhält unerwartet hohe Zahlungsaufforderung für Versicherungsbeitrag!
Schock im Briefkasten: Versicherungsnehmer erhält unerwartet hohe Zahlungsaufforderung für Versicherungsbeitrag! | Symbolbild: KI generiertes Bild

Ein Mann, hier der Kläger genannt, hatte eine private Krankenversicherung bei einem großen Versicherungsunternehmen, der Beklagten. Sein monatlicher Beitrag lag ursprünglich bei rund 285 Euro. Zum 1. Januar 2015 sollte sich das jedoch ändern. Die Versicherung beschloss eine deutliche Erhöhung des Beitrags um fast 95 Euro pro Monat und zusätzlich eine Anhebung des jährlichen Selbstbehalts, also des Anteils, den der Kläger bei Krankheitskosten selbst tragen muss.

Das Problem? Der Kläger gab an, von all dem nichts gewusst zu haben. Statt eines Ankündigungsschreibens erhielt er Anfang Februar 2015 Mahnungen, weil er den neuen, höheren Beitrag nicht gezahlt hatte. Völlig überrascht schrieb er der Versicherung, dass er nie über eine Erhöhung informiert worden sei. Trotzdem folgten weitere Mahnungen. Um weiteren Ärger zu vermeiden, zahlte der Kläger die geforderten Differenzbeträge, aber ausdrücklich unter Vorbehalt (das bedeutet, er zahlte zwar, erklärte aber gleichzeitig, dass er die Forderung nicht für rechtmäßig hält und sich eine Rückforderung offenlässt). In einem späteren Telefonat mit einem Mitarbeiter der Versicherung, Herrn C., wiederholte er seine Position: Er habe das Schreiben nie erhalten und empfinde die Erhöhung als unverschämt. Die Versicherung beharrte jedoch darauf, dass die Erhöhung rechtens sei, da das Schreiben versandt wurde und nicht als unzustellbar zurückkam.

Die Kernfragen für das Gericht: Beweise, Begründungen und die Macht der Zeit

Der Fall landete schließlich vor Gericht. Dort musste eine Reihe entscheidender Fragen geklärt werden, die für viele Versicherte von Bedeutung sind.

Erstens: Wer muss beweisen, dass ein Brief tatsächlich angekommen ist? Reicht es, wenn die Versicherung sagt, sie habe den Brief verschickt und er sei nicht zurückgekommen? Oder muss sie den Zugang beim Empfänger lückenlos nachweisen? Diese Frage dreht sich um die sogenannte Beweislast (die Verpflichtung einer Partei in einem Gerichtsverfahren, die Tatsachen zu beweisen, die für sie günstig sind).

Zweitens: Selbst wenn ein Schreiben ankommt, wie genau muss eine Beitragserhöhung begründet werden? Reicht die pauschale Angabe von Gründen wie „gestiegene Kosten“, oder muss die Versicherung dem Kunden handfeste Zahlen liefern, damit dieser die Erhöhung nachvollziehen kann? Hier ging es um die Auslegung des § 203 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), dem zentralen Gesetz, das die Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag regelt.

Und drittens: Was passiert, wenn eine frühere Beitragserhöhung fehlerhaft war, aber später eine neue, korrekte Erhöhung folgt? Kann die neue Erhöhung den alten Fehler für die Zukunft „heilen“?

Das Urteil des Gerichts: Ein Teilerfolg für den Versicherten

Das Gericht fällte eine differenzierte Entscheidung. Es gab dem Kläger teilweise recht und verurteilte die Versicherung zur Rückzahlung von 2.364,72 Euro plus Zinsen. Für einen späteren Zeitraum wurde die Klage jedoch abgewiesen. Aber wie kam das Gericht zu diesem Ergebnis? Um das zu verstehen, müssen wir die Argumentation in zwei Zeitabschnitte unterteilen.

Zeitraum 1: Die unwirksame Erhöhung von 2015 bis Ende 2016

Für die Jahre 2015 und 2016 musste die Versicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurückzahlen. Der Grund dafür war, dass die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2015 nach Ansicht des Gerichts nie wirksam geworden war. Der Kläger hatte die erhöhten Beiträge also ohne Rechtsgrund (also ohne eine gültige rechtliche Verpflichtung) gezahlt. Dies begründet einen Anspruch auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung (ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass jemand, der etwas ohne rechtlichen Grund erhalten hat, es wieder zurückgeben muss).

Der entscheidende Punkt war die Frage des Zugangs des Schreibens. Das Gericht stellte klar: Die Versicherung trägt die Beweislast dafür, dass ihr Informationsschreiben den Kunden auch wirklich erreicht hat. Die bloße Behauptung, man habe das Schreiben versendet und es sei kein Postrückläufer eingegangen, ist kein ausreichender Beweis. Es gibt viele Gründe, warum ein Brief verloren gehen kann, ohne dass er zum Absender zurückkehrt. Da die Versicherung keinen stärkeren Beweis vorlegen konnte – etwa einen Versand per Einschreiben – und der Kläger in seiner persönlichen Anhörung glaubhaft versicherte, das Schreiben nie erhalten zu haben, ging das Gericht davon aus, dass es nie angekommen war. Ohne eine wirksame Mitteilung konnte die Beitragserhöhung aber nicht in Kraft treten.

Zeitraum 2: Die wirksame Erhöhung ab dem 1. Januar 2017

Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 sah die Sache jedoch anders aus. Hier hatte der Kläger keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung. Warum diese Wende? Im November 2016 hatte die Versicherung dem Kläger eine weitere Beitragserhöhung zum neuen Jahr angekündigt. Dieses Schreiben hatte der Kläger unbestritten erhalten. Nun ging es um die zweite Kernfrage: War die Begründung in diesem Schreiben ausreichend?

Die Versicherung begründete die Anpassung mit einer gestiegenen Lebenserwartung, der schwierigen Lage am Kapitalmarkt und der Entwicklung des Versichertenbestands. Sie nannte aber keine konkreten Prozentzahlen oder genauen Beträge, wie stark sich diese Faktoren ausgewirkt hatten. Der Kläger argumentierte, das sei zu vage.

Das Gericht musste hier zwischen zwei juristischen Meinungen abwägen. Eine strenge Auffassung verlangt, dass der Kunde die Erhöhung zumindest grob nachrechnen können muss. Eine lockerere Auffassung, der sich das Gericht anschloss, besagt, dass die Nennung der auslösenden Gründe ausreicht. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, so die Richter, könnte selbst mit genauen Prozentzahlen die komplexe Kalkulation der Versicherung nicht überprüfen, da ihm dazu die internen Gesamt-Daten fehlen. Diese Betriebsgeheimnisse müsse die Versicherung nicht offenlegen. Die Nennung der allgemeinen Gründe sei daher ausreichend, um dem Gesetz zu genügen.

Der „Heilungseffekt“: Wie ein neues Schreiben einen alten Fehler behebt

Nun kommt der juristisch spannendste Teil der Begründung. Das Gericht erklärte, dass das korrekte Schreiben vom November 2016 nicht nur die neue Erhöhung für 2017 begründete, sondern auch den Fehler aus dem Jahr 2015 für die Zukunft „heilte“.

Was bedeutet das konkret? Stellen Sie es sich wie bei einem wackeligen Tischbein vor. Solange es wackelt, ist der Tisch instabil (die Erhöhung von 2015 war unwirksam). Wenn man nun aber ein neues, stabiles Bein montiert (die wirksame Mitteilung von 2016), steht der Tisch ab diesem Zeitpunkt fest. Das neue Bein repariert nicht die Vergangenheit – der Tisch hat vorher gewackelt –, aber es sorgt dafür, dass er für die Zukunft stabil ist.

Übertragen auf den Fall bedeutet das: Die Unwirksamkeit der Erhöhung von 2015 wurde durch die neue, wirksame Mitteilung für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 beendet. Die neue Mitteilung setzte den Beitrag insgesamt neu fest – auf Basis der Summe, die auch den alten Erhöhungsanteil enthielt. Ab diesem Moment gab es einen neuen, gültigen Rechtsgrund für die Zahlung des höheren Beitrags.

Das Ergebnis im Detail: Eine genaue Aufschlüsselung der Zahlung

Aus dieser logischen Kette ergab sich die finale Berechnung des Gerichts. Der Kläger erhielt die zu viel gezahlten Beiträge für 24 Monate (Januar 2015 bis Dezember 2016) zurück. Das waren 24-mal die monatliche Erhöhung von 92,28 Euro. Zusätzlich erhielt er die Erhöhung des Selbstbehalts für das Jahr 2015 in Höhe von 150 Euro zurück. Zusammen ergab das die zugesprochene Summe von 2.364,72 Euro. Für die Zeit danach war seine Klage jedoch erfolglos, da die Beitragserhöhung durch die „Heilung“ wirksam geworden war.



Die Schlüsselerkenntnisse

Aus diesem Urteil lernen wir, dass Versicherungen beweisen müssen, dass ihre Mitteilungen über Beitragserhöhungen tatsächlich beim Kunden angekommen sind – das bloße Versenden reicht nicht aus. Wenn Sie als Versicherter glaubhaft versichern können, nie ein Erhöhungsschreiben erhalten zu haben, können Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Die Quintessenz ist jedoch, dass eine spätere, ordnungsgemäße Mitteilung den ursprünglichen Fehler für die Zukunft „heilen“ kann, auch wenn sie die Vergangenheit nicht repariert. Das Urteil zeigt privat Krankenversicherten, dass sie durchaus Rechte gegen überhöhte Beitragsforderungen haben, diese aber zeitnah geltend machen sollten, da spätere korrekte Mitteilungen die Rechtslage wieder zugunsten der Versicherung ändern können.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung meiner privaten Krankenversicherung nicht erhalten habe?

Eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich nur wirksam, wenn Ihnen die entsprechende Mitteilung darüber auch tatsächlich zugegangen ist. Eine bloße Absendung der Information durch die Versicherung reicht dafür nicht aus.

Was bedeutet „Zugang“ einer Mitteilung?

Im juristischen Sinne ist eine Mitteilung „zugegangen“, wenn sie in Ihren Machtbereich gelangt ist, sodass Sie unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen konnten. Stellen Sie sich vor, ein Brief wird in Ihren Briefkasten eingeworfen: In diesem Moment ist er Ihnen in der Regel zugegangen, selbst wenn Sie ihn erst später herausnehmen oder lesen. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie die Mitteilung tatsächlich gelesen haben, sondern ob Sie die Möglichkeit dazu hatten.

Wer muss den Zugang beweisen?

Die Beweislast dafür, dass die Mitteilung über die Beitragserhöhung bei Ihnen angekommen ist, liegt grundsätzlich bei der privaten Krankenversicherung. Die Versicherung muss im Streitfall nachweisen können, dass der Brief mit der Erhöhungsmitteilung Sie erreicht hat. Ein einfacher Nachweis, dass der Brief abgeschickt wurde (z.B. durch einen Einlieferungsbeleg für einen Standardbrief), genügt dafür meist nicht. Die Versicherung müsste beispielsweise einen Einschreiben-Rückschein vorlegen oder andere Umstände beweisen, die den Zugang zweifelsfrei belegen.

Was sind die Folgen bei fehlendem Zugang?

Haben Sie die Mitteilung über die Beitragserhöhung nachweislich nicht erhalten, ist die Beitragserhöhung in der Regel nicht wirksam. Für Sie als Versicherter bedeutet das, dass der alte, niedrigere Beitrag weiterhin gültig bleibt. Die private Krankenversicherung kann dann den neuen, höheren Beitrag nicht von Ihnen fordern, solange der Zugang der Mitteilung nicht nachgewiesen ist oder die Erhöhung nicht auf andere Weise (z.B. durch eine neue, zugegangene Mitteilung) wirksam wird.


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Welche Angaben muss eine private Krankenversicherung machen, damit eine Beitragserhöhung gültig ist?

Damit eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) gültig ist, muss die Versicherung die Erhöhung transparent und nachvollziehbar begründen. Es reicht nicht aus, nur eine allgemeine Floskel zu nennen. Diese Anforderungen ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung, insbesondere Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH).

Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet das, dass die Mitteilung der Beitragserhöhung konkrete und detaillierte Informationen enthalten muss. Die private Krankenversicherung muss darlegen, welche der sogenannten Rechnungsgrundlagen sich verändert haben. Rechnungsgrundlagen sind die kalkulierten Annahmen, auf denen die Beiträge ursprünglich basieren. Dazu gehören zum Beispiel die Lebenserwartung der Versicherten, die Entwicklung der Krankheitskosten oder die erwarteten Kapitalerträge (Zinsen).

Die notwendigen Angaben im Detail

Die Mitteilung über die Beitragserhöhung muss demnach folgende entscheidende Punkte enthalten:

  • Der Auslösefaktor: Die Versicherung muss zunächst angeben, welcher der beiden gesetzlich vorgesehenen Auslösefaktoren die Beitragserhöhung überhaupt erst ermöglicht hat. Dies ist entweder eine signifikante Veränderung der Versicherungsleistungen (also höhere Ausgaben für Behandlungen, Medikamente etc.) oder eine Veränderung der Sterblichkeit der Versicherten. Nur wenn einer dieser beiden Werte eine bestimmte Schwelle überschreitet, darf der Versicherer die Beiträge anpassen.
  • Die verursachenden Rechnungsgrundlagen und deren Anteil: Darüber hinaus muss die Mitteilung konkret benennen, welche weiteren Rechnungsgrundlagen sich geändert haben und wie stark sich diese Veränderungen jeweils auf die Beitragshöhe auswirken. Das bedeutet, es muss verständlich sein, welcher Teil der Erhöhung beispielsweise auf gestiegene Behandlungskosten, welcher auf niedrigere Zinserträge oder eine veränderte Lebenserwartung zurückzuführen ist. Es geht also um eine detaillierte und nachvollziehbare Aufschlüsselung der Gründe für die Erhöhung.

Was nicht ausreichend ist

Es genügen keine allgemeinen Floskeln wie „gestiegene Gesundheitskosten“ oder „allgemeine Kostenentwicklung“. Auch ein pauschaler Verweis auf die Bestätigung durch einen unabhängigen Treuhänder ist nicht ausreichend, da dieser lediglich die rechnerische Korrektheit der Anpassung prüft, nicht aber die Transparenz der Begründung für den Versicherungsnehmer ersetzt.

Ziel dieser strengen Anforderungen ist es, Ihnen als Versicherungsnehmer zu ermöglichen, die Erhöhung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie sollen nicht einfach eine höhere Rechnung akzeptieren müssen, ohne die genauen Gründe zu kennen.


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Kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, wenn die Erhöhung unwirksam war?

Ja, wenn eine Beitragserhöhung in der Vergangenheit unwirksam war, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Beträge bestehen. Dies basiert auf dem Prinzip der ungerechtfertigten Bereicherung.

Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung

Wenn Sie Beiträge gezahlt haben, obwohl die zugrunde liegende Beitragserhöhung rechtlich nicht wirksam war, hat die Gegenseite die Zahlungen ohne gültigen Rechtsgrund erhalten. In solchen Fällen greift der Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung nach deutschem Recht. Das bedeutet, dass jemand, der etwas ohne rechtlichen Grund erhalten hat, dies grundsätzlich an denjenigen zurückgeben muss, der es geleistet hat. Für Sie bedeutet das: Die zu viel gezahlten Beiträge können als „ohne Rechtsgrund“ geleistet angesehen werden, und Sie könnten einen Anspruch auf Rückerstattung haben.

Rolle der Zahlung „unter Vorbehalt“

Oft wird gefragt, ob es notwendig war, die Zahlungen „unter Vorbehalt“ zu leisten, um einen Rückzahlungsanspruch zu haben. Im Bereich der Beitragserhöhungen, insbesondere in Versicherungsverträgen, ist die Zahlung unter Vorbehalt in der Regel nicht zwingend erforderlich. Der Anspruch auf Rückzahlung entsteht bereits dann, wenn die Erhöhung unwirksam war und Sie deshalb ohne gültigen Rechtsgrund gezahlt haben. Ein Vorbehalt kann zwar hilfreich sein, um im Nachhinein klarzustellen, dass die Zahlung nicht als Anerkennung der Erhöhung zu verstehen war, ist aber für das Bestehen des Anspruchs selbst meist keine Voraussetzung. Die Rechtsprechung hat hier klargestellt, dass die unwirksame Erhöhung selbst den Anspruch begründet.

Bedeutung von Verjährungsfristen

Ein sehr wichtiger Punkt ist die Verjährung. Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen verjähren nicht unbegrenzt. Nach deutschem Recht beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen (also der Unwirksamkeit der Erhöhung), Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen können. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2020 zu viel gezahlt haben und die Unwirksamkeit der Erhöhung bekannt wurde, würde die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 enden. Das bedeutet: Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, auch wenn er ursprünglich bestanden hat. Es ist also entscheidend, mögliche Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen.


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Was bedeutet es, Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen und wann ist das sinnvoll?

Wenn Sie Beiträge unter Vorbehalt zahlen, bedeutet das, dass Sie eine geforderte Summe Geld überweisen, dabei aber ausdrücklich festhalten, dass Sie mit der Forderung oder ihrer Höhe nicht einverstanden sind. Gleichzeitig behalten Sie sich vor, das gezahlte Geld später zurückzufordern. Es ist wie ein vorläufiges „Ja, aber…“ zur Zahlung. Sie erfüllen die Zahlungsaufforderung zunächst, um Nachteile zu vermeiden, ohne damit die Richtigkeit der Forderung anzuerkennen.

Die rechtliche Wirkung einer Zahlung unter Vorbehalt

Der Hauptzweck einer Zahlung unter Vorbehalt ist zweigeteilt:

  1. Vermeidung von Nachteilen im Hier und Jetzt: Indem Sie zahlen, verhindern Sie, dass Sie in Zahlungsverzug geraten. Das schützt Sie vor drohenden Mahngebühren, Verzugszinsen, einer möglichen Kündigung Ihres Vertrags (z.B. bei einer Versicherungspolice) oder anderen negativen Konsequenzen. Sie erfüllen Ihre formale Zahlungspflicht fristgerecht.
  2. Wahrung des Rückforderungsanspruchs: Der ausdrückliche Vorbehalt verhindert, dass Ihre Zahlung als Anerkenntnis der Schuld gewertet wird. Das ist entscheidend: Ohne diesen Vorbehalt könnte die Gegenseite argumentieren, Sie hätten die Forderung akzeptiert, was eine spätere Rückforderung erschweren würde. Mit dem Vorbehalt signalisieren Sie eindeutig, dass die Zahlung unter Vorbehalt einer späteren Klärung oder Anfechtung steht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Fällen, in denen eine Zahlung ohne rechtlichen Grund geleistet wurde (sogenannte Ungerechtfertigte Bereicherung), die Möglichkeit der Rückforderung. Der Vorbehalt stellt klar, dass Ihre Zahlung nicht vorbehaltlos erfolgte.

Wann ist eine Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll?

Eine Zahlung unter Vorbehalt ist dann eine strategisch kluge Vorgehensweise, wenn Sie mit einer finanziellen Forderung nicht einverstanden sind, aber aus praktischen Gründen schnell handeln müssen, um größere Probleme zu verhindern.

Stellen Sie sich folgende Situationen vor, in denen dies sinnvoll sein kann:

  • Bei strittigen Forderungen und knappen Fristen: Ihre Versicherung fordert beispielsweise plötzlich höhere Beiträge oder eine Nachzahlung, die Sie für unberechtigt halten. Gleichzeitig steht eine Zahlungsfrist kurz bevor, und bei Nichtzahlung droht die Kündigung Ihres Versicherungsschutzes. Durch die Zahlung unter Vorbehalt vermeiden Sie die Kündigung und gewinnen Zeit, um die höhere Forderung in Ruhe zu prüfen und die Unstimmigkeit zu klären.
  • Zur Abwendung schwerwiegender Folgeschäden: Wenn Ihnen bei Nichtzahlung eines Beitrags erhebliche Nachteile drohen, wie zum Beispiel der Verlust eines wichtigen Services, ein negativer Eintrag bei Auskunfteien oder andere direkte finanzielle oder rechtliche Konsequenzen, kann die Zahlung unter Vorbehalt eine Möglichkeit sein, diese unmittelbaren Schäden abzuwenden, ohne Ihre Rechtsposition aufzugeben.
  • Wenn die Klärung der Sachlage Zeit benötigt: Manchmal sind die Gründe für eine höhere Forderung komplex und erfordern eine genaue Prüfung von Unterlagen oder eine ausführliche Kommunikation mit dem Fordernden. Um diese Zeit für eine gründliche Klärung zu haben, ohne dem Druck von Mahnungen oder rechtlichen Schritten ausgesetzt zu sein, ist die Zahlung unter Vorbehalt ein hilfreiches Mittel.

Wichtig ist hierbei: Der Vorbehalt muss klar und nachweisbar erklärt werden. Das geschieht am besten schriftlich, zum Beispiel im Verwendungszweck der Überweisung oder in einem separaten Schreiben, das Sie dem Zahlungsempfänger zukommen lassen. So ist später eindeutig dokumentiert, dass Sie die Zahlung unter diesen Bedingungen geleistet haben.


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Kann eine später korrekt mitgeteilte Beitragserhöhung einen alten Fehler der Versicherung ausgleichen?

Ja, eine ursprünglich fehlerhafte Beitragserhöhung bei Versicherungen kann unter bestimmten Umständen für die Zukunft „geheilt“ werden. Dies bedeutet, dass eine einmal unwirksam gewesene Erhöhung nicht für immer unwirksam bleiben muss.

Wie der „Heilungseffekt“ eintritt

Stellen Sie sich vor, Ihre Versicherung erhöht die Beiträge, macht dabei aber einen Fehler, zum Beispiel in der Begründung oder der Art der Mitteilung. Diese erste Erhöhung ist dann möglicherweise unwirksam, was bedeutet, dass sie rechtlich nicht hätte erfolgen dürfen und die höheren Beiträge eigentlich nicht geschuldet waren.

Ein solcher Fehler kann jedoch nachträglich von der Versicherung behoben werden. Dies geschieht, indem die Versicherung die Beitragserhöhung erneut und diesmal vollkommen korrekt mitteilt. Wenn alle rechtlichen Vorgaben (wie die ordnungsgemäße Begründung der Erhöhung oder die Einbeziehung der notwendigen Gremien) bei dieser zweiten Mitteilung eingehalten werden, wird die Erhöhung ab dem Zeitpunkt dieser korrekten zweiten Mitteilung wirksam. Man spricht hierbei vom sogenannten „Heilungseffekt„, weil der ursprüngliche Mangel behoben wird.

Auswirkungen auf bereits gezahlte Beiträge und die Rückforderung

Der wichtige Punkt ist, dass dieser „Heilungseffekt“ nicht rückwirkend wirkt. Das bedeutet:

  • Vor der Heilung: Alle Beiträge, die Sie aufgrund der ursprünglich fehlerhaften Erhöhung gezahlt haben, bevor die Erhöhung korrekt mitgeteilt und damit geheilt wurde, sind in der Regel zu viel gezahlt. Sie können diese überzahlten Beträge grundsätzlich zurückfordern. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Sie für den Zeitraum, in dem die Erhöhung unwirksam war und Sie dennoch die erhöhten Beiträge gezahlt haben, einen Anspruch auf Rückzahlung haben.
  • Nach der Heilung: Ab dem Zeitpunkt der korrekten zweiten Mitteilung und damit der Heilung ist die Beitragserhöhung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die erhöhten Beiträge bezahlen, und eine Rückforderung für die Zeit danach ist nicht mehr möglich, da die Erhöhung dann rechtmäßig ist.

Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Wichtig ist auch der Zeitraum, innerhalb dessen Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können. Ansprüche auf Rückzahlung unterliegen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Das bedeutet, dass Sie nicht unbegrenzt Zeit haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweislast

Die Beweislast bezeichnet im Recht die Pflicht einer Partei, die für sie günstigen Tatsachen in einem Streitfall zu beweisen. Im geschilderten Fall muss also die private Krankenversicherung nachweisen, dass das Schreiben über die Beitragserhöhung dem Kunden tatsächlich zugegangen ist. Ein bloßer Nachweis des Versands reicht häufig nicht aus, es müssen konkrete Beweise für den Zugang vorgelegt werden. Das betrifft sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Verfahren und ist zentral für die Durchsetzung von Ansprüchen.

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Zugang

Der Zugang einer Mitteilung liegt vor, wenn diese so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Ein Brief gilt beispielsweise als zugegangen, sobald er in den Briefkasten eingeworfen wurde, auch wenn der Empfänger ihn noch nicht gelesen hat. Entscheidend ist nicht das tatsächliche Lesen, sondern lediglich die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Im Versicherungsfall entscheidet der Zugang darüber, ab wann eine Beitragserhöhung wirksam wird.

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Ungerechtfertigte Bereicherung

Ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor, wenn jemand Vermögensvorteile ohne rechtlichen Grund erhält und diese zurückgeben muss, § 812 BGB. Im Fall der privaten Krankenversicherung bedeutet das, dass Beiträge, die aufgrund einer unwirksamen Beitragserhöhung gezahlt wurden, zurückgefordert werden können. Da die Erhöhung nicht rechtlich wirksam war, besteht kein Zahlungsgrund, weshalb das Geld zurückerstattet werden muss. Dieser Grundsatz schützt vor der dauerhaften Vermögensverschiebung ohne rechtliche Grundlage.

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Zahlung unter Vorbehalt

Eine Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige eine Forderung bezahlt, aber gleichzeitig klarstellt, dass er die Forderung nicht anerkennt und sich die Rückforderung vorbehält. Dies verhindert, dass die Zahlung als Anerkenntnis gewertet wird, was spätere rechtliche Schritte erschweren könnte. Im Versicherungsstreit kann ein Versicherungsnehmer so Pflichten erfüllen und dennoch seine Rechte wahren, etwa wenn er Mahnungen vermeiden will, aber die Beitragserhöhung anficht. Der Vorbehalt sollte schriftlich deutlich gemacht werden.

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Heilungseffekt

Der Heilungseffekt beschreibt die Möglichkeit, einen ursprünglich unwirksamen Rechtsakt durch eine spätere korrekte Handlung wirksam werden zu lassen. Im Fall der Beitragserhöhung bedeutet das: Eine fehlerhafte Erhöhung wird durch eine später ordnungsgemäß mitgeteilte Erhöhung „geheilt“ und gilt von diesem Zeitpunkt an als wirksam. Die Wirkung ist nur für die Zukunft relevant, bereits gezahlte Beiträge aus der Zeit der Unwirksamkeit können zurückgefordert werden. Dieses Konzept verhindert langanhaltende Rechtsunsicherheiten und gewährleistet Rechtssicherheit für zukünftige Zahlungen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere § 203 Abs. 5 VVG: Dieses Gesetz regelt, wie Versicherungsverträge in Deutschland ausgestaltet sein müssen und welche Rechte und Pflichten Versicherungsnehmer und Versicherer haben. § 203 Abs. 5 VVG ist spezifisch für die private Krankenversicherung und legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form Beitragsanpassungen erfolgen dürfen. Es schreibt vor, dass eine Erhöhung dem Versicherungsnehmer mitgeteilt und transparent begründet werden muss, um wirksam zu sein. Dies soll den Versicherten schützen und ihm ermöglichen, die Anpassung nachzuvollziehen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kernfrage war hier, ob die Versicherung die Beitragserhöhung ausreichend begründet und dem Kläger wirksam mitgeteilt hatte, was für die Gültigkeit der Anpassung entscheidend war.
  • Grundsätze zum Zugang von Willenserklärungen und zur Beweislast (insbesondere in Bezug auf § 130 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO)): Eine Willenserklärung, wie eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung, wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht, also in dessen Machtbereich gelangt und er unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Im deutschen Recht trägt grundsätzlich die Partei, die sich auf den Zugang einer Erklärung beruft, die Beweislast dafür, dass diese Erklärung den Empfänger auch tatsächlich erreicht hat. Das bedeutet, sie muss vor Gericht beweisen können, dass der Brief angekommen ist, nicht nur, dass er abgeschickt wurde. Dies ist ein fundamentaler Aspekt der Rechtssicherheit. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung musste beweisen, dass das Schreiben zur Beitragserhöhung von 2015 den Kläger erreicht hatte, was ihr mangels eines qualifizierten Versands nicht gelang und zur Unwirksamkeit führte.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung): Dieser Paragraf regelt den Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen, die jemand ohne rechtlichen Grund erhalten hat. Wenn eine Person etwas zahlt oder leistet, obwohl keine gültige Verpflichtung dazu bestand, kann der Empfänger der Leistung diese nicht behalten. Das Gesetz sorgt so für einen Ausgleich von Vermögensverschiebungen, die nicht durch einen wirksamen Vertrag oder eine andere Rechtsgrundlage gedeckt sind, und stellt die ursprüngliche Vermögenslage wieder her. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Beitragserhöhung von 2015 unwirksam war, hatte der Kläger die höheren Beiträge ohne gültigen Rechtsgrund gezahlt und konnte diese daher aufgrund dieses Paragrafen von der Versicherung zurückfordern.

Das vorliegende Urteil


LG Essen – Az.: 18 O 321/17 – Urteil vom 30.01.2019


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