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Krankenversicherung – Leistungsbeschränkungen sind unwirksam

Krankenversicherung – LeistungsbeschränkungenEine Leistungsbeschränkung in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenversicherung, wonach nur Hörgeräte oder sonstige Hilfsmittel in „angemessener Ausführung“ von der Versicherung  zu erstatten sind, ist nicht wirksam, da diese Regelung für einen Versicherungsnehmer nicht klar und verständlich ist und diesen somit unangemessen benachteiligt (Amtsgericht München, Urteil vom 31.10.12, Az.: 159 C 26871/10). Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenversicherung muss klar und verständlich sein, so dass jeder Versicherungsnehmer ohne fremde Hilfe nachvollziehen kann, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden und welche Kosten nicht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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