Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Mutterschutz: Rechte und finanzielle Absicherung von Müttern im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie wirkt sich der Mutterschutz auf meine Krankentagegeldversicherung aus?
- Welche Leistungen kann ich während des Mutterschutzes von meiner Krankentagegeldversicherung erwarten?
- Wie berechnet sich die Höhe des Krankentagegeldes während der Mutterschutzzeit?
- Welche Rechte habe ich, wenn meine Versicherung das Krankentagegeld während des Mutterschutzes kürzt?
- Welche Bedeutung haben die Versicherungsbedingungen für meinen Krankentagegeldanspruch im Mutterschutz?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Das Urteil betrifft eine Frau, die Leistungen aus ihrer Krankentagegeldversicherung während des Mutterschutzes einfordert.
- Die Klägerin verlangt volle Auszahlung ihres vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes trotz der erhaltenen Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
- Es bestehen Unklarheiten über die Transparenz und Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen und deren Anwendung während des Mutterschutzes.
- Das Gericht entschied, dass die Versicherung keine weiteren Zahlungen leisten muss, da die vertraglich geschuldeten Leistungen bereits erbracht wurden.
- Die Entscheidung basiert darauf, dass nur der tatsächliche Verdienstausfall während des Mutterschutzes erstattet werden muss, nicht aber der gesamte vertraglich vereinbarte Betrag.
- Die Regelungen der Versicherungsbedingungen und deren Interpretation standen im Fokus der gerichtlichen Auseinandersetzung.
- Der Fall zeigt rechtliche Herausforderungen und Unklarheiten in Bezug auf den Mutterschutz und Krankentagegeldversicherungen auf.
- Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, die Versicherungsbedingungen bei der Vertragsunterzeichnung genau zu verstehen und zu hinterfragen.
- Versicherte sollten sich über ihre Rechte während der Mutterschutzzeit und deren finanzielle Absicherung umfassend informieren.
Mutterschutz: Rechte und finanzielle Absicherung von Müttern im Fokus
Der Mutterschutz spielt eine entscheidende Rolle für werdende Mütter, indem er ihnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt rechtlichen Schutz sowie finanzielle Unterstützung bietet. Während der Mutterschutzfrist haben Frauen Anspruch auf verschiedene Leistungen, darunter die Zahlung von Mutterschaftsgeld und möglicherweise Krankentagegeld. Besonders am Entbindungstag sind die Regelungen zur finanziellen Absicherung von Bedeutung, da sie Einfluss auf die Berechnung des Krankentagegeldes haben können. Diese Lohnersatzleistungen sind wichtig, um den Lebensunterhalt während der Zeit nach der Geburt zu sichern und die notwendigen Anpassungen in Bezug auf den Versicherungsschutz und die Gesundheitsversorgung während der Schwangerschaft zu berücksichtigen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der zeigt, wie diese rechtlichen Aspekte in der Praxis umgesetzt werden.
Der Fall vor Gericht
Versicherungsstreit: Krankentagegeld während Mutterschutz begrenzt

Ein Rechtsstreit zwischen einer Versicherungsnehmerin und ihrer privaten Krankenversicherung über die Höhe des Krankentagegeldes während der Mutterschutzzeit ist vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden worden. Die Klägerin hatte von ihrer Versicherung zusätzliche Leistungen in Höhe von 11.583 Euro gefordert, was das Gericht jedoch zurückwies.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Klägerin unterhielt seit 2016 eine Krankentagegeldversicherung bei der beklagten Versicherungsgesellschaft. Laut Vertrag war ein tägliches Krankentagegeld von 130 Euro ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Während ihres Mutterschutzes von April bis Juli 2020 erhielt die Klägerin von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Versicherung zahlte daraufhin ein reduziertes Krankentagegeld von 13 Euro pro Tag, insgesamt 1.287 Euro.
Zentrale Streitpunkte
Die Klägerin argumentierte, ihr stünde vertragsgemäß das volle Krankentagegeld von 130 Euro pro Tag zu. Sie berief sich auf eine angeblich intransparente Klausel in den Versicherungsbedingungen bezüglich der Leistungen während der Mutterschutzzeit. Zudem machte sie geltend, dass ihr ein Verdienstausfall durch die Zahlung der vollen Krankenversicherungsbeiträge während des Mutterschutzes entstanden sei.
Entscheidung des Gerichts
Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und wies die Klage ab. Es urteilte, dass die Versicherung ihre vertraglichen Verpflichtungen bereits vollständig erfüllt habe. Die Richter stützten sich dabei auf folgende Punkte:
- Die Versicherungsbedingungen sehen eine Anrechnung anderweitiger Leistungen wie des Mutterschaftsgeldes auf das Krankentagegeld vor. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung in § 192 VVG.
- Die von der Klägerin beanstandete Klausel zur maximalen Leistungshöhe sei für den Fall ohne rechtliche Relevanz, da bereits durch andere Bestimmungen die Leistung begrenzt werde.
- Der Verdienstausfall durch Beitragszahlungen zur privaten Krankenversicherung sei angesichts der klaren Anrechnungsregelung ohne Belang.
Bedeutung des Urteils
Das Gericht betonte, dass die Krankentagegeldversicherung den Zweck hat, Versicherungsnehmer vor Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit zu schützen. Im Falle des Mutterschutzes greife jedoch die gesetzliche Regelung, wonach Versicherungsleistungen nur insoweit zu erbringen sind, als kein anderweitiger angemessener Ersatz für den Verdienstausfall besteht. Da das Nettoeinkommen der Klägerin durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bereits abgedeckt war, sah das Gericht keinen Anspruch auf zusätzliche Versicherungsleistungen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bekräftigt den Grundsatz, dass Krankentagegeld während des Mutterschutzes nur ergänzend zu anderen Leistungen gezahlt wird. Die Versicherung darf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse anrechnen, solange das Nettoeinkommen der Versicherten gedeckt ist. Dies entspricht dem Zweck der Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfälle abzusichern, nicht aber darüber hinausgehende Leistungen zu gewähren. Versicherte können somit während des Mutterschutzes kein volles Krankentagegeld zusätzlich zu anderen Leistungen beanspruchen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Frauen im Mutterschutz, die eine private Krankentagegeldversicherung haben. Es besagt, dass Sie während des Mutterschutzes nur Anspruch auf Krankentagegeld haben, soweit Ihr Verdienstausfall nicht bereits durch andere Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss gedeckt ist. Die Versicherung darf diese Leistungen vom vertraglichen Krankentagegeld abziehen. Ziel ist es, Ihr Nettoeinkommen zu ersetzen, nicht es zu übersteigen. Auch wenn Sie während des Mutterschutzes Ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen müssen, begründet dies keinen zusätzlichen Anspruch. Prüfen Sie daher genau, ob nach Abzug von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss noch eine Lücke zu Ihrem bisherigen Nettoeinkommen besteht, die die Versicherung ausgleichen muss.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wirkt sich der Mutterschutz auf meine Krankentagegeldversicherung aus?
Der Mutterschutz hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Krankentagegeldversicherung. Grundsätzlich besteht während der gesetzlichen Mutterschutzfristen und am Entbindungstag ein Anspruch auf Krankentagegeld, sofern Sie in diesem Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind.
Leistungsumfang und Anspruchsvoraussetzungen
Ihre private Krankenversicherung ist verpflichtet, den Verdienstausfall während der Schutzfristen durch das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen. Dies gilt für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
Anrechnung anderer Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder andere Ersatzleistungen für den Verdienstausfall haben, werden diese auf das Krankentagegeld angerechnet. Das gezahlte Krankentagegeld darf zusammen mit diesen Leistungen Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Wartezeiten und Karenzzeiten
Beachten Sie, dass viele Versicherungsverträge Wartezeiten für Entbindungen vorsehen. Diese dürfen jedoch nicht länger als acht Monate sein. Einige Versicherer haben in der Vergangenheit auch während des Mutterschutzes Karenzzeiten angewendet, bevor sie Krankentagegeld zahlten. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2022 hat diese Praxis jedoch für unzulässig erklärt.
Besonderheiten für Selbstständige
Wenn Sie als selbstständige Frau eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, profitieren Sie besonders von diesen Regelungen. Da Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Mutterschaftsgeld haben, ist das Krankentagegeld oft Ihre einzige finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes.
Welche Leistungen kann ich während des Mutterschutzes von meiner Krankentagegeldversicherung erwarten?
Als privat krankenversicherte Arbeitnehmerin haben Sie während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld von Ihrer Versicherung. Der Leistungsumfang umfasst den Zeitraum sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung sowie den Entbindungstag selbst.
Höhe und Berechnung des Krankentagegeldes
Die Höhe des Krankentagegeldes entspricht dem in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag. Allerdings darf die Gesamtsumme aus Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld und anderen Ersatzleistungen Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht übersteigen.
Wenn Sie beispielsweise ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro hatten und Ihr vereinbartes Krankentagegeld 100 Euro pro Tag beträgt, würde Ihre Versicherung die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und eventuellen anderen Leistungen ausgleichen, maximal jedoch bis zu 100 Euro täglich.
Anrechnung anderer Leistungen
Wichtig zu beachten ist, dass andere Leistungen, die Sie während des Mutterschutzes erhalten, auf das Krankentagegeld angerechnet werden. Dazu gehören:
- Mutterschaftsgeld (bis zu 210 Euro einmalig vom Bundesamt für Soziale Sicherung)
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Elterngeld, falls Sie dieses bereits während der Mutterschutzzeit beziehen
Beantragung und Nachweis
Um Ihr Krankentagegeld zu erhalten, müssen Sie den Eintritt und die Dauer der Mutterschutzfristen sowie den Entbindungstag bei Ihrer Versicherung nachweisen. Hierfür können Sie die Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin sowie später die Geburtsurkunde Ihres Kindes einreichen.
Wartezeit
Beachten Sie, dass für den Anspruch auf Krankentagegeld während der Mutterschutzzeit in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn gilt. Wenn Sie also eine neue Krankentagegeldversicherung abschließen, sollten Sie dies rechtzeitig vor einer geplanten Schwangerschaft tun.
Durch diese Regelungen stellt Ihre Krankentagegeldversicherung sicher, dass Sie während der Mutterschutzzeit finanziell abgesichert sind und keine wesentlichen Einkommenseinbußen erleiden. So können Sie sich in dieser besonderen Zeit voll und ganz auf Ihre Gesundheit und die Vorbereitung auf Ihr Kind konzentrieren.
Wie berechnet sich die Höhe des Krankentagegeldes während der Mutterschutzzeit?
Die Höhe des Krankentagegeldes während der Mutterschutzzeit richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Tagessatz, wird jedoch durch verschiedene Faktoren beeinflusst.
Grundlage der Berechnung
Das vereinbarte Krankentagegeld bildet die Basis für die Berechnung. Wenn Sie beispielsweise ein tägliches Krankentagegeld von 100 Euro versichert haben, ist dies der Ausgangspunkt für weitere Berechnungen.
Anrechnung anderer Leistungen
Von diesem Betrag werden andere Leistungen abgezogen, die Sie während der Mutterschutzzeit erhalten:
- Mutterschaftsgeld: Gesetzlich Versicherte erhalten maximal 13 Euro pro Tag von ihrer Krankenkasse. Privat Versicherte bekommen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Arbeitgeberzuschuss: Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist.
Berechnung des tatsächlichen Krankentagegeldes
Das tatsächlich ausgezahlte Krankentagegeld ergibt sich aus der Differenz zwischen dem versicherten Tagessatz und den angerechneten Leistungen. Wenn Ihre sonstigen Leistungen (Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss) geringer sind als Ihr versichertes Krankentagegeld, erhalten Sie die Differenz von Ihrer privaten Krankenversicherung.
Beispielrechnung
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein tägliches Krankentagegeld von 100 Euro versichert:
- Versichertes Krankentagegeld: 100 Euro/Tag
- Mutterschaftsgeld: 13 Euro/Tag
- Arbeitgeberzuschuss: 67 Euro/Tag
- Summe der angerechneten Leistungen: 80 Euro/Tag
In diesem Fall würden Sie zusätzlich 20 Euro pro Tag als Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten.
Besonderheiten bei Selbstständigen
Wenn Sie selbstständig sind, erhalten Sie in der Regel kein Mutterschaftsgeld oder Arbeitgeberzuschuss. In diesem Fall wird Ihr volles versichertes Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen ausgezahlt, sofern Sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind.
Karenzzeiten beachten
Beachten Sie, dass die vertraglich vereinbarten Warte- und Karenzzeiten auch während der Mutterschutzfristen gelten. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise eine Karenzzeit von 14 Tagen vorsieht, beginnt die Zahlung des Krankentagegeldes erst ab dem 15. Tag der Mutterschutzfrist.
Welche Rechte habe ich, wenn meine Versicherung das Krankentagegeld während des Mutterschutzes kürzt?
Wenn Ihre Versicherung das Krankentagegeld während des Mutterschutzes kürzt, haben Sie als Versicherte umfassende Rechte, die Sie geltend machen können.
Gesetzliche Grundlage
Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) verpflichtet private Krankenversicherungen seit dem 11. April 2017, Krankentagegeld auch während der Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag zu zahlen. Dies gilt, sofern Sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind und dadurch ein Verdienstausfall entsteht.
Ihr Anspruch
Sie haben Anspruch auf das volle vereinbarte Krankentagegeld während der gesetzlichen Mutterschutzfristen und am Entbindungstag, wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind und eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben. Dies gilt, sofern Sie keinen anderweitigen angemessenen Verdienstausfallersatz für diese Zeit erhalten.
Vorgehen bei Kürzungen
Wenn Ihre Versicherung das Krankentagegeld während des Mutterschutzes kürzt, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine Ausschlussklauseln für den Mutterschutz enthält.
- Widersprechen Sie schriftlich: Legen Sie der Versicherung gegenüber schriftlich Widerspruch ein. Berufen Sie sich dabei auf das HHVG und Ihren gesetzlichen Anspruch.
- Dokumentieren Sie den Verdienstausfall: Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, die Ihren Verdienstausfall belegen.
- Fordern Sie eine Nachzahlung: Verlangen Sie von Ihrer Versicherung eine Nachzahlung des gekürzten Betrags.
Begrenzung der Leistung
Beachten Sie, dass das während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gezahlte Krankentagegeld zusammen mit anderen Leistungen (wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld) Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht übersteigen darf.
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, gelten besondere Regelungen. In diesem Fall zahlt der Versicherer das Krankentagegeld für die Dauer der im jeweiligen Land geltenden Schutzfristen.
Welche Bedeutung haben die Versicherungsbedingungen für meinen Krankentagegeldanspruch im Mutterschutz?
Die Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung sind entscheidend für Ihren Anspruch während des Mutterschutzes. Sie legen fest, ob und in welchem Umfang Sie Leistungen erhalten.
Gesetzliche Grundlage
Seit 2017 ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, dass private Krankenversicherungen Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag zahlen müssen. Dies gilt, sofern Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.
Relevante Klauseln in den Versicherungsbedingungen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte in Ihren Versicherungsbedingungen:
- Wartezeit: Üblicherweise gilt eine Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit schwanger werden, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Leistungen.
- Leistungshöhe: Die Bedingungen legen fest, wie hoch Ihr Krankentagegeld im Mutterschutz ist. Es darf zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Mutterschaftsgeld) Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen.
- Anrechnungsklauseln: Prüfen Sie, ob und wie andere Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld auf Ihr Krankentagegeld angerechnet werden.
- Karenzzeit: Einige Verträge sehen eine Karenzzeit vor, in der noch kein Krankentagegeld gezahlt wird. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat jedoch entschieden, dass solche Karenzzeiten im Mutterschutz unzulässig sind.
Auswirkungen unklarer Klauseln
Wenn Sie auf unklare oder widersprüchliche Formulierungen in Ihren Versicherungsbedingungen stoßen, gilt das Prinzip der kundenfreundlichsten Auslegung. Das bedeutet, im Zweifel wird die für Sie günstigste Interpretation angewendet.
Stellen Sie sich vor, Ihre Versicherungsbedingungen enthalten eine Klausel, die Leistungen im Mutterschutz ausschließt. Eine solche Klausel wäre unwirksam, da sie gegen geltendes Recht verstößt. In diesem Fall hätten Sie trotzdem Anspruch auf Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen.
Bedeutung für Selbstständige
Wenn Sie selbstständig tätig sind, ist die Krankentagegeldversicherung besonders wichtig. Anders als Angestellte erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Ihre Versicherungsbedingungen sollten daher explizit regeln, dass Sie auch als Selbstständige Anspruch auf Krankentagegeld im Mutterschutz haben.
Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig und achten Sie auf diese wichtigen Aspekte. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Mutterschutz finanziell abgesichert sind und Ihre Rechte kennen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist eine Versicherung, die den Verdienstausfall ersetzt, wenn jemand wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Die Höhe wird meist als fixer Betrag pro Tag festgelegt und beginnt nach einer bestimmten Karenzzeit.
Beispiel: Wenn jemand nach 42 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit ein vereinbartes Krankentagegeld von 100 Euro erhält, bedeutet das eine tägliche Zahlung, um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen.
Im Kontext des Mutterschutzes wird das Krankentagegeld nur gezahlt, wenn andere Leistungen wie Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall nicht vollständig abdecken.
Mutterschutz
Der Mutterschutz umfasst gesetzliche Vorschriften, die schwangere Frauen und junge Mütter vor Arbeitsplatz- und Verdienstausfällen schützen sollen. Hierzu gehören arbeitsrechtliche Schutzfristen und finanzielle Leistungen wie Mutterschaftsgeld.
Beispiel: Eine schwangere Mitarbeiterin darf sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten und erhält Mutterschaftsgeld als finanziellen Ausgleich.
Im Versicherungsstreit ist der Mutterschutz entscheidend, da er definiert, welche Leistungen während dieser Zeit beansprucht werden können.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die das Mutterschaftsgeld ergänzt, um das Nettoeinkommen der Arbeitnehmerin zu sichern.
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält neben dem Mutterschaftsgeld auch einen Zuschuss vom Arbeitgeber, sodass ihr volles Nettogehalt abgedeckt ist.
Dieser Zuschuss beeinflusst die Höhe des Krankentagegeldes, da er bei der Berechnung berücksichtigt wird, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind Vertragsklauseln, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegen. Sie regeln Aspekte wie Leistungsumfang, Beitragshöhe oder Kündigungsfristen.
Beispiel: Eine Klausel könnte besagen, dass Krankentagegeld nur gezahlt wird, wenn kein Mutterschaftsgeld bezogen wird.
Im Kontext des Falls waren die AVB entscheidend, da die Klägerin behauptete, die Bedingungen seien intransparent und daher ungültig.
Anrechnung
Die Anrechnung ist ein juristisches Prinzip, bei dem bestimmte Zahlungen auf andere Ansprüche verrechnet werden, um doppelte Leistungen zu vermeiden.
Beispiel: Erhält eine Person Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss, kann die Versicherung diese Beträge bei der Berechnung des Krankentagegeldes anrechnen.
Im vorliegenden Fall bedeutete Anrechnung, dass die Versicherungsleistungen reduziert wurden, da bereits andere Zahlungen erhalten wurden.
Verdienstausfall
Ein Verdienstausfall liegt vor, wenn jemand wegen Krankheit, Unfall oder gesetzlich geregeltem Schutz (wie Mutterschutz) nicht arbeiten und somit kein Einkommen erzielen kann.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer kann aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten und erleidet dadurch einen Verdienstausfall.
Im Kontext des Falles war entscheidend, ob der Verdienstausfall der Klägerin durch Mutterschaftsgeld und Zuschüsse gedeckt wurde, um zusätzliche Krankentagegeldansprüche zu rechtfertigen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 3 Abs. 1 und 2: Diese Paragraphen regeln die Schutzfristen für Schwangere und Mütter nach der Geburt, in denen sie nicht arbeiten dürfen und stattdessen Ansprüche auf Mutterschaftsgeld haben. Während dieser Zeit erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Die Klägerin war im Mutterschutz und erhielt während dieser Zeit ein Mutterschaftsgeld, was relevant für die Beurteilung ihrer Ansprüche aus der Krankentagegeldversicherung ist.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 192 Abs. 5 Satz 2: Dieser Paragraph beschreibt, dass die Krankentagegeldversicherung als Schadensversicherung ausgestaltet ist, was bedeutet, dass die Versicherung nur für den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall aufkommt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Klägerin, da ihre Ansprüche auf Krankentagegeld tatsächlich den Verdienstausfall während des Mutterschutzes berücksichtigen müssen.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009), § 1a: In diesem Paragraphen werden die Regelungen über die Einstiegspflicht des Versicherers während des Mutterschutzes und am Entbindungstag festgelegt. Hier argumentiert die Klägerin, dass die Klausel intransparent sei und sie daher Anspruch auf das volle vertraglich vereinbarte Krankentagegeld habe. Die Beurteilung dieser Klausel ist entscheidend für ihre Ansprüche.
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 20 Abs. 1: Dieser Paragraph regelt den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Die Klägerin erhält diesen Zuschuss, was die Berechnung des gesamten Einkommens während des Mutterschutzes beeinflusst und die Berechtigung und Höhe ihrer Ansprüche auf Krankentagegeld hinterfragt.
- Zivilprozessordnung (ZPO), § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Diese Regelung bezieht sich auf die Bezugnahme auf den Inhalt von Urteilen und die Notwendigkeit, sich auf bereits festgestellte Tatsachen zu stützen. Ihre Anwendung in diesem Fall hat Auswirkungen darauf, welche Argumente bei der Berufung geprüft werden und bindet den Richterspruch an die vorherigen Feststellungen, die die Ansprüche der Klägerin betreffen.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 U 82/21 – Urteil vom 13.07.2022
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