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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung – Prämienberechnung für eine vorläufige Deckung

Ein schneller Schutz auf der Straße kann teuer werden: Ein Münchner Gericht fällte ein Urteil im Streit um die vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflicht. Wer zahlt, wenn der Vertrag noch nicht steht, aber der Schutz schon greift?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 03.04.2024
  • Aktenzeichen: 25 U 2275/23 e
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Zahlung von Prämien für den vorläufigen Deckungsschutz in der Kraftfahrtversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klagender Versicherer: Fordert die Zahlung von Prämien für den vorläufigen Deckungsschutz in der Kraftfahrtversicherung.
    • Beklagte Partei: Legte Berufung gegen das Urteil ein, mit dem Ziel, den Vollstreckungsbescheid aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der klagende Versicherer verlangt vom Beklagten die Zahlung von Prämien für den vorläufigen Deckungsschutz in der Kraftfahrtversicherung. Das Landgericht München I hatte einen Vollstreckungsbescheid erlassen, der den Beklagten zur Zahlung von 5.165,96 € nebst Zinsen verpflichtete.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wird strittig, ob die Berufung Aussicht auf Erfolg hat und ob der Vollstreckungsbescheid aufgehoben beziehungsweise die Klage abgewiesen werden muss.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung wird zurückgewiesen, der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, das Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar und der Streitwert wurde auf 5.165,96 € festgesetzt.
      Begründung: Das Gericht stellte fest, dass das eingelegte Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat – dem Fall wird keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen, eine Fortbildung des Rechts ist nicht erforderlich und eine mündliche Verhandlung ist enthrlich. Es wurde unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen, insbesondere vom 7. November 2023, argumentiert.
    • Folgen: Der Beklagte muss neben der Zahlung der Prämien auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen; das Urteil des Landgerichts München I bleibt vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Prämienstreit um vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Ein Urteil des OLG München

Fahrer bereitet sich vor, ein Auto auf einer typischen deutschen Straße zu starten, das Lenkrad in der Hand.
Prämienstreit in der Kfz-Haftpflichtversicherung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 03.04.2024 (Az.: 25 U 2275/23 e) ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt, in dem es um die Frage der Prämienberechnung für eine Vorläufige Deckung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ging. Im Kern des Rechtsstreits stand die Forderung eines Versicherers gegenüber einem Versicherungsnehmer auf Zahlung von Prämien für einen gewährten, vorläufigen Versicherungsschutz. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Versicherungsbedingungen und die Pflichten beider Parteien bei Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hintergrund des Falls: Von der Antragstellung bis zur Forderung

Der Fall begann mit der Antragstellung des Beklagten auf eine Kfz-Versicherung. Im Rahmen dieser Antragstellung wurde ihm eine vorläufige Deckung gewährt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz bereits vor der endgültigen Annahme des Antrags durch den Versicherer und der Ausstellung des Versicherungsscheins wirksam wurde. Der Versicherer, der Kläger in diesem Verfahren, forderte später vom Beklagten die Zahlung der entsprechenden Versicherungsprämie für diesen Zeitraum der vorläufigen Deckung.

Als der Beklagte die Zahlung verweigerte, erwirkte der Versicherer einen Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen legte der Beklagte Widerspruch ein, was zur Klage des Versicherers vor dem Landgericht München I führte. Das Landgericht gab dem Versicherer Recht und verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von 5.165,96 € nebst Zinsen. Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Berufung beim OLG München ein.

Kern des Streits: Die Prämienhöhe und die vorläufige Deckung

Der wesentliche Streitpunkt lag in der Höhe der geforderten Versicherungsprämie für die vorläufige Deckung. Der Beklagte argumentierte offenbar, dass die geforderte Summe unangemessen oder unberechtigt sei. Möglicherweise beanstandete er auch die Berechnungsgrundlage für den Beitragssatz oder warf dem Versicherer vor, ihm einen zu hohen Sondertarif berechnet zu haben. Es ist denkbar, dass der Streit auch um die Gültigkeit oder den Umfang der vorläufigen Deckung selbst ging.

Die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter das Fahrerprofil (Alter, Fahrpraxis), das Fahrzeugmodell, die regionale Schadensstatistik und die gewählte Deckungssumme. Auch mögliche Rabatte Kfz-Versicherung spielen eine Rolle. Es ist daher wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und die Angaben im Versicherungsantrag korrekt und vollständig zu machen.

Die Entscheidung des OLG München: Klare Worte zur Berufung

Das OLG München wies die Berufung des Beklagten zurück. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Es sah weder eine grundsätzliche Bedeutung in der Rechtssache noch die Notwendigkeit einer Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung hielt das Gericht nicht für geboten.

Diese Entscheidung bedeutet, dass das OLG die Argumentation des Landgerichts im Wesentlichen bestätigte. Das Landgericht hatte den Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten und den Beklagten zur Zahlung der Versicherungsprämie für die vorläufige Deckung verpflichtet.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Die Entscheidung des OLG München basiert auf § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Vorschrift ermöglicht es dem Berufungsgericht, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wenn es einstimmig der Auffassung ist, dass das Rechtsmittel offensichtlich unbegründet ist.

Das Urteil hat zur Folge, dass der Beklagte die geforderte Versicherungsprämie nebst Zinsen an den Versicherer zahlen muss. Zudem hat er die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Versicherer die Zwangsvollstreckung betreiben kann, auch wenn der Beklagte noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen sollte.

Bedeutung für Versicherungsnehmer: Sorgfalt bei Antragstellung und Prämienzahlung

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Antragstellung bei der Kfz-Versicherung. Versicherungsnehmer sollten die Versicherungsbedingungen genau lesen und verstehen, bevor sie einen Antrag stellen. Insbesondere sollten sie sich über die Bedingungen und Kosten einer vorläufigen Deckung informieren.

Es ist ratsam, verschiedene Angebote für eine Kfz-Versicherung online zu vergleichen und sich von Versicherungsgesellschaften beraten zu lassen, um den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Ein Prämie vergleichen kann helfen, die Versicherungskosten zu senken.

Zudem sollten Versicherungsnehmer ihre Prämienzahlungen pünktlich leisten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Bei Zahlungsengpässen ist es ratsam, frühzeitig mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen, um eine Lösung zu finden.

Dieses Urteil des OLG München unterstreicht die Verbindlichkeit der Vereinbarungen im Rahmen einer Kfz-Versicherung, auch bei einer vorläufigen Deckung. Es zeigt, dass Versicherungsnehmer für den gewährten Versicherungsschutz auch dann zahlen müssen, wenn der Vertrag später nicht vollständig zustande kommt. Die Haftpflichtversicherung Auto ist essentiell, und die damit verbundenen Pflichten sollten ernst genommen werden, um finanzielle Risiken zu minimieren.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG München bestätigt, dass Versicherer bei fehlenden Angaben zu gefahrerheblichen Umständen im Kfz-Versicherungsvertrag die höchstmöglichen Tarife ansetzen dürfen. Versicherungsnehmer tragen eine sekundäre Darlegungslast – sie müssen also die für die Prämienberechnung relevanten Umstände aktiv mitteilen. Die Versicherer müssen ihre genaue Berechnungsmethode aufgrund des Geschäftsgeheimnisses nicht offenlegen, solange die Tarife aufsichtsrechtlich unbeanstandet sind.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung müssen Sie alle gefahrerheblichen Umstände wie Typklasse, Regionalklasse oder andere tarifrelevante Merkmale aktiv und vollständig angeben. Bleiben Sie untätig, darf der Versicherer den höchstmöglichen Tarif berechnen – auch wenn günstigere Einstufungen möglich wären. Eine nachträgliche Anfechtung der hohen Prämien ist dann kaum möglich, selbst wenn Sie die tatsächlichen Berechnungsgrundlagen des Versicherers nicht nachvollziehen können.

Benötigen Sie Hilfe?

Klärungsbedarf bei strittigen Prämienforderungen?

Bei Unklarheiten hinsichtlich der Berechnung von Versicherungsprämien und den damit verbundenen vertraglichen Pflichten können sich schnell komplexe Fragen ergeben, die nicht nur finanziellen Druck erzeugen, sondern auch Unsicherheiten über rechtliche Ansprüche mit sich bringen. Eine genaue Analyse der bestehenden Versicherungsvereinbarungen und ihrer Formulierungen ist in solchen Fällen unerlässlich.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den Sachverhalt präzise zu erfassen und hilft Ihnen, den Überblick über Ihre vertraglichen Verpflichtungen zu behalten. Durch eine sachliche und transparente Beratung möchten wir Ihnen ermöglichen, Ihre Situation fundiert zu bewerten und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten, die Ihre Interessen wahren.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Zahlungspflichten entstehen bei einer vorläufigen Deckung in der Kfz-Versicherung?

Die vorläufige Deckung in der Kfz-Versicherung stellt einen eigenständigen Versicherungsvertrag dar, der unabhängig vom späteren Hauptvertrag besteht.

Grundsätzliche Zahlungsregelung

Bei der vorläufigen Deckung gewährt der Versicherer den Versicherungsschutz zunächst ohne sofortige Prämienzahlung. In der Regel wird die Prämienzahlung bis zur Annahme des Hauptvertrags gestundet. Dies bedeutet, Sie müssen während der vorläufigen Deckungsphase meist noch keine Prämie bezahlen.

Zahlungspflicht bei Zustandekommen des Hauptvertrags

Wenn der Hauptvertrag zustande kommt, wird die vorläufige Deckung mit der ersten Prämienzahlung des Hauptvertrags abgegolten. Sie zahlen in diesem Fall keine separate Prämie für den vorläufigen Versicherungsschutz.

Zahlungspflicht bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, kann der Versicherer eine separate Prämie für den Zeitraum der vorläufigen Deckung in Rechnung stellen. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen.

Besondere Zahlungssituationen

Bei einem Unfall während der vorläufigen Deckungsphase müssen Sie die erste Prämie unbedingt fristgerecht bezahlen. Andernfalls kann die Versicherung die vorläufige Deckungszusage rückwirkend außer Kraft setzen.

Wenn Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht haben, kann die Versicherung den Vertrag widerrufen. Auch in diesem Fall wird eine anteilige Prämie für den genutzten Zeitraum fällig.


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Was passiert, wenn ich die Kfz-Versicherungsprämie nicht zahlen kann?

Wenn Sie die Kfz-Versicherungsprämie nicht zahlen können, läuft ein mehrstufiges Mahnverfahren ab:

Erste Schritte der Versicherung

Die Versicherung sendet zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließend eine erste Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Mit dieser Mahnung werden zusätzliche Mahngebühren fällig.

Konsequenzen bei weiterer Nichtzahlung

Erfolgt nach der ersten Mahnung keine Zahlung, treten folgende Konsequenzen ein:

  • Die Versicherung schickt eine zweite Mahnung
  • Der Versicherungsschutz wird auf die gesetzlichen Mindestdeckungen reduziert
  • Nach weiteren 14 Tagen ohne Zahlung kündigt die Versicherung den Vertrag
  • Die Versicherung informiert das Kraftfahrt-Bundesamt über den fehlenden Versicherungsschutz

Behördliche Maßnahmen

Nach der Vertragskündigung werden folgende Schritte eingeleitet:

Das Ordnungsamt oder die Polizei legt das Fahrzeug still. Dabei werden die Kennzeichen entstempelt und der Fahrzeugschein eingezogen. Die Stilllegungskosten müssen Sie tragen – diese können je nach Wohnort etwa 50 Euro pro Versuch betragen.

Strafrechtliche Folgen

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach § 6 PflVG. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Verursachen Sie in dieser Zeit einen Unfall, müssen Sie persönlich für alle Schäden aufkommen, die sich schnell im vierstelligen oder höheren Bereich bewegen können.


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Wie kann ich mich gegen überhöhte Prämienforderungen der Versicherung wehren?

Prüfung der Prämienerhöhung

Bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie müssen die Versicherungen die Gründe für die Anpassung nachvollziehbar darlegen. Wenn Sie eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung erhalten, sollten Sie zunächst die Begründung der Versicherung sorgfältig prüfen.

Ihre Rechte als Versicherungsnehmer

Sie haben bei einer Beitragserhöhung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung ausüben. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt wirksam, an dem die Prämienerhöhung in Kraft treten würde.

Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie die Prämienhöhe für unangemessen halten, haben Sie mehrere Optionen:

  • Die Prüfung alternativer Tarife beim gleichen Versicherer kann zu einer Beitragsreduzierung führen.
  • Eine Anpassung des Versicherungsumfangs, etwa durch Erhöhung der Selbstbeteiligung oder Vereinbarung einer Werkstattbindung, kann die Prämie um bis zu 20 Prozent senken.
  • Die Überprüfung der Angaben im Versicherungsvertrag, insbesondere zur jährlichen Fahrleistung und zum Fahrerkreis, kann Einsparpotenziale aufdecken.

Rechtliche Durchsetzung

Wenn die Versicherung eine Prämienerhöhung nicht ausreichend begründet oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, können Sie die Unwirksamkeit der Erhöhung geltend machen. Beachten Sie dabei die Dokumentation aller Kommunikation mit der Versicherung und die Einhaltung von Fristen für Widersprüche oder Kündigungen.


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Welche Bedeutung hat ein Vollstreckungsbescheid bei Prämienstreitigkeiten?

Ein Vollstreckungsbescheid ist die zweite und letzte Stufe eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei nicht gezahlten Versicherungsprämien. Wenn Sie als Versicherungsnehmer die Prämie nicht bezahlen, wird die Versicherung zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließend eine Mahnung mit zusätzlichen Mahngebühren versenden.

Entstehung und Wirkung

Nach Erhalt des Mahnbescheids haben Sie als Versicherungsnehmer zwei Wochen Zeit, um entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion, kann die Versicherung einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht der Versicherung die zwangsweise Eintreibung der offenen Prämien. Dies bedeutet konkret, dass Ihr Gehalt, Kontoguthaben oder Sachwerte gepfändet werden können.

Rechtliche Konsequenzen

Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids haben Sie erneut eine Frist von zwei Wochen für einen Einspruch. Wichtig: Ein Einspruch verhindert zwar die endgültige Rechtskraft des Bescheids, nicht aber seine vorläufige Vollstreckbarkeit.

Praktische Auswirkungen

Bei nicht gezahlten Kfz-Versicherungsprämien drohen besonders schwerwiegende Folgen:

Die Versicherung informiert das Kraftfahrt-Bundesamt über den fehlenden Versicherungsschutz. Dies führt zur Stilllegung des Fahrzeugs und einer Zwangsentstempelung der Kennzeichen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Kosten der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Gebühren für Pfändungsversuche, werden Ihnen als Schuldner in Rechnung gestellt. Je nach Wohnort können pro Vollstreckungsversuch etwa 50 Euro anfallen.


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Wie lässt sich ein Rechtsstreit mit der Kfz-Versicherung vermeiden?

Sorgfältige Vertragsgestaltung

Die Grundlage für ein konfliktfreies Versicherungsverhältnis beginnt bei der Vertragsgestaltung. Prüfen Sie das Versicherungsproduktinformationsblatt und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gründlich. Achten Sie besonders auf die Mindestdeckungssummen: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Dokumentation und Kommunikation

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend. Führen Sie ein Kommunikationstagebuch mit Datum, Inhalt und Gesprächspartner. Bestätigen Sie wichtige mündliche Absprachen schriftlich per E-Mail oder Brief. Bei Schadensfällen ist eine unverzügliche Meldung an die Versicherung erforderlich.

Schadensprävention und Meldepflichten

Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend über Risikoerhöhungen. Wenn Sie beispielsweise Ihr Fahrverhalten oder die jährliche Kilometerleistung deutlich ändern, könnte dies relevant sein. Eine Verletzung der Mitteilungspflicht kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Professionelles Schadensmanagement

Bei einem Schadensfall erstellen Sie einen detaillierten Unfallbericht mit allen relevanten Informationen. Dokumentieren Sie:

  • Name, Anschrift und Kennzeichen aller Beteiligten
  • Unfallort und -zeitpunkt
  • Schadensbild durch Fotos
  • Kontaktdaten möglicher Zeugen

Die Meldung an die Versicherung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Nutzen Sie dafür den Europäischen Unfallbericht. Bewahren Sie alle Unterlagen, Rechnungen und Korrespondenz sorgfältig auf.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorläufige Deckung

Eine vorübergehende Zusage des Versicherungsschutzes durch den Versicherer, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag endgültig abgeschlossen wird. Sie ermöglicht einen sofortigen Versicherungsschutz, während die Details des Hauptvertrags noch geklärt werden. Geregelt ist dies in §§ 49-52 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Beispiel: Ein Autofahrer kauft ein neues Fahrzeug und benötigt sofort Versicherungsschutz, um damit fahren zu können. Die Versicherung gibt eine vorläufige Deckungszusage und stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus.


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Vollstreckungsbescheid

Eine gerichtliche Entscheidung, die es dem Gläubiger ermöglicht, Forderungen gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen, wenn dieser nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt hat. Der Bescheid wird im Mahnverfahren nach §§ 699, 700 ZPO erlassen und hat die Wirkung eines vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteils.

Beispiel: Eine Versicherung erwirkt einen Vollstreckungsbescheid über nicht gezahlte Prämien in Höhe von 5.000 Euro und kann damit auf das Vermögen des Versicherungsnehmers zugreifen.


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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Sie deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs anderen zugefügt werden. Grundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

Beispiel: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall und beschädigt ein anderes Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallgegners.


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Berufungsverfahren

Ein Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz, bei dem eine höhere Instanz den Fall neu prüft. Das Verfahren ist in der §§ 511-541 ZPO geregelt und ermöglicht eine umfassende Überprüfung der tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des ersten Urteils.

Beispiel: Ein Versicherungsnehmer ist mit dem Urteil des Landgerichts nicht einverstanden und legt beim Oberlandesgericht Berufung ein, um eine neue Überprüfung seines Falls zu erreichen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 522 Abs. 2 ZPO (Zurückweisung der Berufung durch Beschluss): Die Norm regelt die Möglichkeit des Berufungsgerichts, eine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, wenn diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies setzt voraus, dass der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG München weist die Berufung des Beklagten nach dieser Vorschrift zurück, da das Rechtsmittel keine Erfolgsaussichten hat.
  • Sekundäre Darlegungslast: Ein prozessualer Grundsatz, der eine Partei verpflichtet, sich zu Tatsachen zu erklären, die zwar in den Wahrnehmungsbereich der nicht primär beweisbelasteten Partei fallen, aber für den Prozessgegner nicht zugänglich sind. Die nicht beweisbelastete Partei muss dabei alle ihr bekannten Tatsachen offenlegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beklagte hätte die gefahrerheblichen Umstände für die Prämienkalkulation darlegen müssen, kam dieser Pflicht jedoch nicht nach.
  • Gefahrerhebliche Umstände im Versicherungsrecht: Dies sind alle Umstände, die für die Übernahme einer Gefahr durch den Versicherer und die Berechnung der Versicherungsprämie von Bedeutung sind. Diese Umstände werden nach versicherungsmathematischen Methoden kalkuliert und sind in den Versicherungsbedingungen definiert. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Prämienhöhe richtete sich nach diesen Umständen, die im Versicherungsschein aufgeführt waren und vom Beklagten nicht substantiiert bestritten wurden.

Das vorliegende Urteil


OLG München – Az.: 25 U 2275/23 e – Beschluss vom 03.04.2024


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