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Konkrete Verweisung: Wann die Lebensstellung nicht gewahrt ist

Ein Dachdecker musste sein Handwerk wegen Berufsunfähigkeit aufgeben und fand neue Arbeit als Lagerist und Hausmeister. Seine Versicherung stellte daraufhin die Rentenzahlung ein, muss jetzt aber über 38.000 Euro nachzahlen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 537/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein ehemaliger Dachdecker erhielt wegen Berufsunfähigkeit eine Rente. Als er neue, weniger anspruchsvolle Jobs annahm, stoppte seine Versicherung die Rentenzahlungen.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Versicherung die Rentenzahlung einstellen, weil der Mann eine neue, andere Tätigkeit ausübte?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass die Versicherung die Rente weiterzahlen muss. Die neuen Jobs waren nicht gleichwertig, da sie deutlich weniger Können und Verantwortung verlangten.
  • Die Bedeutung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung darf die Rentenzahlung nur einstellen, wenn ein Versicherter eine wirklich gleichwertige Tätigkeit aufnimmt. Dafür müssen die neue Arbeit in Bezug auf Können, Verantwortung und soziale Stellung dem alten Beruf entsprechen, selbst bei ähnlichem Lohn.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Oberlandesgericht Thüringen
  • Datum: 19.06.2025
  • Aktenzeichen: 4 U 537/23
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein ehemaliger Dachdeckergeselle, der eine Berufsunfähigkeitsrente von seiner Versicherung erhielt. Er verlangte die Fortzahlung der Rente, die die Versicherung eingestellt hatte.
  • Beklagte: Ein Versicherungsunternehmen, das eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angeboten hatte. Sie stellte die Rentenzahlung ein, weil der Kläger neue Tätigkeiten ausübte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Der Kläger erhielt nach seiner Berufsunfähigkeit als Dachdecker eine Rente. Nachdem er neue Tätigkeiten als Lagerist und Hausmeister aufgenommen hatte, stellte seine Versicherung die Rentenzahlung ein.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beenden, weil der Versicherte (ehemals Dachdecker) andere Arbeiten aufgenommen hatte, die die Versicherung für vergleichbar hielt? Und reichte die Art und Weise aus, wie die Versicherung dem Versicherten die Einstellung mitgeteilt hat?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Kläger bekam Recht; das Urteil der Vorinstanz wurde geändert.
  • Zentrale Begründung: Die vom Kläger ausgeübten neuen Tätigkeiten als Lagerist oder Hausmeister sind nicht mit seinem früheren Beruf als Dachdeckergeselle vergleichbar, da sie deutlich geringere Kenntnisse, Fähigkeiten und eine niedrigere soziale Stellung erfordern.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die beklagte Versicherung muss dem Kläger die ausstehenden Rentenzahlungen samt Zinsen nachzahlen und die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum Vertragsende weiterzahlen; sie trägt zudem den Großteil der Gerichtskosten.

Der Fall vor Gericht


Was geschah mit dem ehemaligen Dachdecker und seiner Rente?

Ein Dachdecker, den eine Berufsunfähigkeit aus seinem Handwerk riss, fand einen Weg zurück ins Arbeitsleben. Er wurde Lagerist, dann Hausmeister.

Der ehemalige Dachdecker schiebt als Lagerist einen Palettenhubwagen, eine Tätigkeit, die seine Berufsunfähigkeitsversicherung als Grund für die Einstellung der Rente anführte. Doch das Gericht wies die "konkrete Verweisung" zurück und verurteilte die Versicherung zur Nachzahlung von über 38.000 Euro.
OLG Thüringen: Versicherung durfte die Berufsunfähigkeitsrente wegen Lager- und Hausmeistertätigkeit nicht einstellen. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Seine Berufsunfähigkeitsversicherung schien dies als Entlastung zu sehen: Sie stoppte die Rentenzahlung, berief sich auf die sogenannte „konkrete Verweisung“. Doch hinter diesem juristischen Begriff verbarg sich eine Detailprüfung, die für die Versicherung zur Stolperfalle wurde – vor dem Oberlandesgericht Thüringen. Denn selbst wenn ein neuer Job auf den ersten Blick ähnlich wirkt: Wirklich vergleichbar ist er nur, wenn vieles stimmt.

Der Versicherungsnehmer war lange Jahre Dachdeckergeselle. Im Jahr 2015 erkannte sein Versicherer eine Berufsunfähigkeit an. Seitdem erhielt der ehemalige Handwerker eine monatliche Rente.

Im Februar 2017 fand der Versicherungsnehmer neue Arbeit. Er jobbte bei einer Firma als Lagerist und Auslieferer. Später, ab November 2019, wechselte er zu einem anderen Unternehmen als Hausmeister und gewerblicher Mitarbeiter. Seine Aufgaben dort: Gabelstapler und Kehrmaschinen fahren, kleinere Reparaturen erledigen.

Der Versicherungsnehmer informierte seinen Versicherer über die neuen Tätigkeiten. Dieser reagierte Anfang 2019. Die Versicherung teilte ihm mit, die Voraussetzungen für die Rentenzahlung bestünden nicht länger. Sie stellte die Leistungen ab Mai 2019 ein. Nach Ansicht der Versicherung war der Mann auf die Tätigkeit als „Lagerist/Auslieferer“ verweisbar. Dort habe er eine vergleichbare Position, die Lohneinbuße sei gering.

Der Versicherungsnehmer sah das ganz anders. Er klagte vor Gericht auf die Weiterzahlung der Rente und die Erstattung ausstehender Beträge.

Durfte die Versicherung die Rente so einfach stoppen?

Das Oberlandesgericht prüfte zuerst die Form der Einstellungsmitteilung. Grundsätzlich verlangt eine solche Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung. Die Anforderungen fallen allerdings geringer aus, wenn die Versicherung auf eine konkrete Tätigkeit verweist. Hier verwies der Versicherer auf eine Tätigkeit, die der Mann bereits ausübte.

Die Mitteilung des Versicherers von Anfang 2019 war formal in Ordnung. Sie nannte die Tätigkeit „Lagerist/Auslieferer“. Die Arbeitszeit stand dort. Auch die Stundenlöhne vor und nach der Berufsunfähigkeit listete die Versicherung auf. Sie berechnete eine Einkommenseinbuße von 9,9 Prozent. Aus dieser Zahl leitete der Versicherer ab, die Lebensstellung sei gewahrt.

Dieser knappe Aufbau genügte für die konkrete Verweisung. Dass die Versicherung keinen expliziten Paragraphen aus den Versicherungsbedingungen nannte, war kein Fehler. Es verschiebt allenfalls den Beginn der Klagefrist.

Doch der Versicherer hatte eine zweite Verweisung im Prozess vorgelegt: Die Tätigkeit als Hausmeister. Diese Begründung war dem Gericht nicht präzise genug. Sie klang zu formelhaft, enthielt keine konkrete Vergleichsbetrachtung. Damit scheiterte diese zweite Begründung schon an der Form.

Waren die neuen Tätigkeiten wirklich vergleichbar?

Die entscheidende Frage: War die neue Arbeit des Versicherungsnehmers tatsächlich vergleichbar mit seinem früheren Dachdeckerberuf? Das Gericht prüfte hier, ob seine „Lebensstellung“ gewahrt blieb. Drei Kriterien standen im Fokus: Kenntnisse und Fähigkeiten, die Vergütung und die soziale Stellung.

Der Versicherungsnehmer trug ausführlich vor. Er schilderte seine frühere Arbeit und die neuen Jobs. Die Richter hörten ihn persönlich an. Sie hielten seine Schilderungen für glaubwürdig. Der Versicherer hatte nun die Aufgabe, den Gegenbeweis zu führen. Dies gelang ihm nicht.

Die alte Tätigkeit als Dachdeckergeselle: Das war ein anerkannter Ausbildungsberuf. Der Versicherungsnehmer hatte dafür eine Gesellenprüfung abgelegt. Seine Arbeit war geprägt von handwerklicher Vielfalt. Er brauchte komplexe Kenntnisse für Unterspannbahnen, Dachrinnen, Spenglerarbeiten. Dazu kam langjährige Erfahrung und eine Vorarbeiterstellung. Er gab Anweisungen. Er stimmte sich eigenverantwortlich mit Auftraggebern ab. Materialbestellungen organisierte er.

Die neuen Tätigkeiten als Lagerist, Auslieferer und Hausmeister: Sie waren, nach der glaubhaften Schilderung des Versicherungsnehmers, eher auf angelerntem Hilfsarbeitsniveau. Er bereitete Waren vor, belud Lastwagen, lieferte aus. Er machte einfache Reparaturen oder baute Messestände auf. Auch das Führen von Kehrmaschinen oder Gabelstaplern gehörte dazu. Diese Jobs verlangten keine formale Ausbildung. Die Anforderungen an Kenntnisse und Fertigkeiten waren deutlich geringer. Seine frühere Stellung als Vorarbeiter mit der damit verbundenen Verantwortung fand sich in den neuen Tätigkeiten nicht wieder.

Ein Blick auf die Vergütung zeigte nur eine geringe Differenz. Der Bruttostundenlohn lag vor der Berufsunfähigkeit bei 12,20 Euro. In den neuen Tätigkeiten waren es 12,00 Euro. Das macht einen Unterschied von etwa 7,2 Prozent. Auf den ersten Blick ein cleverer Schachzug des Versicherers, denn solche Lohnminderungen sind oft hinnehmbar. Doch das Gericht stellte klar: Eine geringe Lohndifferenz kann die erheblichen Abweichungen bei Kenntnissen, Fähigkeiten und sozialer Stellung nicht ausgleichen.

Im Gesamtbild überwog für die Richter: Können und soziale Wertschätzung sanken in den neuen Tätigkeiten deutlich ab. Damit war die Lebensstellung des Dachdeckergesellen nicht gewahrt. Eine Verweisung auf diese neuen Berufe war unzulässig.

Was bedeutete das Urteil für den Versicherungsnehmer?

Die Verweisung der Versicherung war unwirksam. Das Gericht gab der Klage des Versicherungsnehmers weitgehend statt.

Der Versicherer muss nun die ausstehenden Renten nachzahlen. Das sind 37 Monatsbeträge für den Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2022. Ein Betrag von über 38.000 Euro.

Zusätzlich muss der Versicherer dem ehemaligen Dachdecker ab Juni 2022 die vertraglich vereinbarte monatliche Rente von 1.052,06 Euro weiterzahlen. Diese Zahlungen laufen längstens bis zum Vertragsende im November 2027.

Die ausstehenden Forderungen verzinst das Gericht mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Verzug begann im September 2019.

Der Versicherer trägt die Kosten des Berufungsverfahrens vollständig. Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits teilten sich die Parteien; den Großteil trägt der Versicherer. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Die Urteilslogik

Versicherer können Leistungen bei Berufsunfähigkeit nicht einfach einstellen, wenn neue Tätigkeiten die bisherige Lebensstellung nicht wirklich aufrechterhalten.

  • Anforderungen an die konkrete Verweisung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss eine Ersatz-Tätigkeit präzise benennen und konkret vergleichen, um Leistungen einzustellen.
  • Maßstäbe der Lebensstellung: Ob eine neue Tätigkeit die bisherige Lebensstellung wahrt, bestimmen immer die erforderlichen Kenntnisse, die erzielte Vergütung und die soziale Wertschätzung des Berufs.
  • Ganzheitliche Bewertung: Eine geringfügig ähnliche Vergütung allein genügt nicht, um eine Herabstufung bei den notwendigen Fähigkeiten und der sozialen Anerkennung auszugleichen.

Insgesamt unterstreicht dieses Ergebnis die hohen Anforderungen an Versicherer, wenn sie die Ansprüche bei Berufsunfähigkeit durch Verweis auf andere Tätigkeiten abwehren wollen.


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Wurde Ihre Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls wegen neuer Tätigkeiten eingestellt? Erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.


Das Urteil in der Praxis

Für viele Versicherer ist dieses Urteil eine gnadenlose Erinnerung daran, dass Berufsunfähigkeit mehr als nur eine einfache Lohnvergleichsrechnung ist. Selbst wenn der Lohnunterschied gering ausfällt, zählt vor Gericht die gesamte Lebensstellung – von der Verantwortung bis zur Wertschätzung des Berufs. Wer einen ausgebildeten Dachdecker zum Lageristen degradiert, kann die Rentenzahlung nicht stoppen, nur weil der Stundenlohn fast gleich bleibt. Diese Entscheidung zwingt Versicherer, tiefer zu graben und die tatsächliche soziale und qualitative Einbuße für den Versicherten sauber zu bewerten – ein Schutzschild für viele Leistungsbezieher.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann meine BU-Rente gestrichen werden, wenn ich wieder arbeite?

Ja, Ihre Berufsunfähigkeitsrente kann gestrichen werden, wenn Sie wieder arbeiten, denn die Versicherung beruft sich dann auf die „konkrete Verweisung“. Diese Regel erlaubt es ihr, die Rentenzahlungen einzustellen, falls Sie eine scheinbar vergleichbare neue Tätigkeit aufnehmen. Doch das bedeutet keineswegs, dass die Sache damit erledigt ist. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit sind hoch.

Juristen nennen dieses Vorgehen die „konkrete Verweisung“: Nimmt ein Versicherter eine neue Tätigkeit auf, kann die Versicherung die Rente streichen, weil er scheinbar wieder arbeitsfähig ist. Der Haken? Die Versicherung muss zweifelsfrei beweisen, dass der neue Job Ihrer ursprünglichen „Lebensstellung“ in puncto Kenntnisse, Fähigkeiten, Vergütung und sozialer Stellung tatsächlich vergleichbar ist. Wie im Fall des Dachdeckers, der nach seiner Berufsunfähigkeit als Lagerist und Hausmeister arbeitete. Die Versicherung berief sich auf die Verweisung, doch stieß vor Gericht auf Granit.

Eine Einstellungsmitteilung muss formell lupenrein sein. Die Versicherung muss darin eine konkrete Tätigkeit benennen, die Arbeitszeit und einen Lohnvergleich explizit aufführen. War die Begründung zu vage oder zu formelhaft, scheitert die Verweisung bereits formal – ein Punkt, der für den Dachdecker entscheidend war. Wie im Artikel betont: „Sie stoppte die Rentenzahlung, berief sich auf die sogenannte ‚konkrete Verweisung‘. Doch hinter diesem juristischen Begriff verbarg sich eine Detailprüfung, die für die Versicherung zur Stolperfalle wurde.“ Eine zu unpräzise Begründung? Das Gericht pfeift sie zurück.

Überprüfen Sie daher jede Einstellungsmitteilung Ihrer BU-Versicherung sofort auf formale Kriterien, insbesondere ob eine konkrete Tätigkeit benannt und die Einkommenseinbuße explizit beziffert wurde – genau wie es der Dachdecker tat.


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Wann ist ein neuer Job für meine BU-Rente wirklich vergleichbar?

Ein neuer Job ist für Ihre Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich nur dann wirklich vergleichbar, wenn er Ihre frühere „Lebensstellung“ in Bezug auf erforderliche Kenntnisse, spezielle Fähigkeiten, die Höhe der Vergütung und die soziale Wertschätzung nahezu gleichwertig wahrt – ein reiner Lohnvergleich greift hier viel zu kurz. Die Rentenzahlung kann also nicht so leicht gestrichen werden.

Juristen legen bei der Frage der Vergleichbarkeit eine dreifache Messlatte an. Gerichte prüfen genau: Welche Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt der neue Job, wie steht es um die Vergütung und welche soziale Stellung ist damit verbunden? Das ist der Kern. Es reicht nicht, nur auf den Gehaltszettel zu schauen. Ein minimaler Lohnunterschied, etwa die 7,2 Prozent im Fall des Dachdeckers, gleicht keineswegs aus, wenn die Arbeit deutlich weniger Können, Verantwortung oder gesellschaftliche Anerkennung erfordert.

Denken Sie an den ehemaligen Dachdeckergesellen: Seine Tätigkeit als Vorarbeiter verlangte komplexe Handwerkskunst und eigenverantwortliches Agieren. Die neuen Jobs als Lagerist oder Hausmeister waren zwar gesundheitlich schonender, bewegten sich aber auf Hilfsarbeitsniveau. Sie forderten weniger Qualifikation, Verantwortung und boten eine geringere soziale Stellung. Ein Richter sieht das sofort: Wenn der Job früher eine Ausbildung erforderte und man nun einfache Tätigkeiten ausführt, ist die Lebensstellung nicht gewahrt – selbst wenn der Lohn ähnlich ist. Das Gericht hatte hier klare Vorgaben.

Listen Sie detailliert alle Anforderungen und Verantwortlichkeiten Ihres alten Berufs auf, vergleichen Sie diese präzise mit dem neuen Job und halten Sie alle Unterschiede fest, um Ihre BU-Rente zu sichern.


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Wie wehre ich mich, wenn die BU-Versicherung meine Rente stoppt?

Ihre BU-Versicherung hat Ihre Rente gestoppt? Der einzige wirksame Weg, sich zu wehren, ist eine Klage vor Gericht. Dort liegt die Beweislast für die Vergleichbarkeit Ihrer neuen Tätigkeit allein beim Versicherer. Schon formale Fehler in der Verweisungsmitteilung oder ein unzureichender Vergleich können die Einstellung zum Scheitern bringen, was vielen Betroffenen Mut macht.

Als Erstes prüfen Sie die Einstellungsmitteilung akribisch. Sie muss konkret sein: Welche neue Tätigkeit benennt die Versicherung genau? Wurden Arbeitszeit und Einkommenseinbuße explizit beziffert? Eine zu allgemeine oder formelhafte Begründung ist ein Leichtgewicht vor Gericht; sie lässt die gesamte Verweisung scheitern.

Viele Versicherer spekulieren darauf, dass Sie untätig bleiben. Doch genau hier beginnt Ihr Vorteil: Eine Klage auf Weiterzahlung der Rente kehrt die Beweislast um. Plötzlich muss die Versicherung beweisen, dass Ihr neuer Job Ihrer alten Lebensstellung tatsächlich ebenbürtig ist. Der Versicherungsnehmer im jüngsten Fall klagte auf Weiterzahlung der Rente und gewann. Eine mutige Entscheidung, die sich auszahlte.

Schildern Sie dem Gericht Ihre alte und neue Tätigkeit präzise, heben Sie Unterschiede bei Kenntnissen, Fähigkeiten und sozialer Stellung hervor. Ein reiner Lohnvergleich greift zu kurz; Ihre glaubhafte Darstellung kann das Zünglein an der Waage sein.

Ignorieren Sie niemals die Einstellungsmitteilung – suchen Sie sofort einen Fachanwalt für Versicherungsrecht auf, um Ihre Rechte durchzusetzen.


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Kann meine BU-Rente gestrichen werden, wenn die Versicherung nur den Lohn vergleicht?

Ihre BU-Rente droht gestrichen zu werden, weil die Versicherung nur einen reinen Lohnvergleich heranzieht? Dann wehren Sie sich! Sie müssen aktiv die deutlichen Unterschiede in den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und der sozialen Stellung beider Berufe hervorheben, denn das Gericht sieht Ihre gesamte Lebensstellung als entscheidend an, nicht nur Ihr Gehalt.

Die Versicherung versucht gerne, mit einer scheinbar geringen Lohndifferenz – oft unter 20 Prozent – eine sogenannte Verweisung zu rechtfertigen. Juristen nennen das einen geschickten Versuch. Doch das Gehalt ist nur eines von drei Kriterien für die Vergleichbarkeit. Ein Gericht prüft immer alle drei Faktoren: die für den Job erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Höhe der Vergütung und die soziale Stellung. Alle müssen gewahrt bleiben, nicht nur ein Punkt.

Denken Sie an den ehemaligen Dachdeckergesellen: Obwohl sein Stundenlohn im neuen Job als Lagerist nur 7,2 Prozent niedriger war, gab das Gericht ihm recht. Die Richter stellten klar: Eine geringe Lohndifferenz kann erhebliche Abstriche bei Können, Verantwortung und sozialer Wertschätzung nicht ausgleichen. Vom Vorarbeiter zum Hilfsarbeiter? Das ist ein krasser Abstieg, der die frühere Lebensstellung eben nicht wahrt. Die Qualität der Arbeit, die Verantwortung – das zählt.

Sammeln Sie jetzt Zeugnisse, Stellenbeschreibungen und schriftliche Belege, die die höhere Qualifikation und Komplexität Ihres früheren Berufs untermauern. Widerlegen Sie die rein monetäre Argumentation der Versicherung gezielt!


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Wie schütze ich meine BU-Rente, wenn ich wieder arbeiten kann?

Um Ihre BU-Rente zu schützen, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit wieder ins Arbeitsleben einsteigen, müssen Sie akribisch dokumentieren, dass Ihr neuer Job in Komplexität, Verantwortung und sozialer Stellung nicht mit Ihrem ursprünglichen Beruf vergleichbar ist. Im Streitfall müssen Sie konsequent gerichtlich gegen die Versicherung vorgehen, denn nur so bewahren Sie Ihre hart erkämpfte Absicherung.

Sie wollen aktiv ins Berufsleben zurück, doch Ihre Rente soll nicht sofort gefährdet sein. Die Regel lautet: Informieren Sie Ihre Versicherung proaktiv über jede neue Tätigkeit. Gleichzeitig jedoch dokumentieren Sie akribisch alle geringeren Anforderungen, Qualifikationen und die fehlende soziale Vergleichbarkeit des neuen Jobs mit Ihrem früheren Beruf. Juristen nennen das „konkrete Verweisung“. Glauben Sie der Versicherung nicht unkritisch, wenn sie eine solche Verweisung als gerechtfertigt darstellt. Das Gesetz macht hier klare Vorgaben. Klingt widersprüchlich? Ist aber Ihr Schutzschild.

Erinnern Sie sich an den Versicherungsnehmer, der vom Dachdecker zum Lageristen und Hausmeister wurde? Der Mann trug seine Situation ausführlich vor. Er schilderte seine frühere Arbeit und die neuen Jobs. Die Richter hörten ihn persönlich an. Sie hielten seine Schilderungen für glaubwürdig. Genau das ist entscheidend. Bereiten Sie sich darauf vor, ebenso präzise darzulegen, wie sich alte und neue Tätigkeit in Können, Verantwortung und sozialer Stellung unterscheiden. Scheuen Sie sich nicht, Klage einzureichen, denn Gerichte prüfen sehr genau, ob Ihre ‚Lebensstellung‘ tatsächlich gewahrt bleibt – ein bloßer Lohnvergleich reicht oft nicht aus.

Führen Sie ab dem ersten Tag ein detailliertes Arbeitstagebuch, um Ihre Ansprüche bei einer möglichen Auseinandersetzung mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung fundiert zu untermauern.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Illustration zum Glossar Versicherungsrecht: Waage, aufgeschlagenes Buch und Siegelrolle.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente, oft kurz BU-Rente genannt, ist eine monatliche Geldleistung, die Versicherte erhalten, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Diese Absicherung soll das Einkommen ersetzen und die finanzielle Existenz des Versicherten wahren, falls er dauerhaft seinen Job verliert und eine neue Tätigkeit nur mit Abstrichen ausüben kann. Das Gesetz schützt so vor Armut im Falle einer gravierenden gesundheitlichen Einschränkung.

Beispiel: Der ehemalige Dachdecker erhielt seine Berufsunfähigkeitsrente seit 2015, bis die Versicherung die Zahlungen wegen seiner neuen Jobs als Lagerist und Hausmeister einstellte.

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Beweislast

Unter Beweislast verstehen Juristen, welche Partei vor Gericht die Richtigkeit einer Behauptung nachweisen muss. Diese Regel stellt sicher, dass Tatsachenbehauptungen nicht einfach im Raum stehen bleiben, sondern durch Belege oder Zeugenaussagen untermauert werden. Sie legt fest, wer bei Unklarheit den Nachteil trägt und verpflichtet oft die Partei zur Beweisführung, die aus einer Tatsache Rechte ableiten will.

Beispiel: Im Rechtsstreit musste die Versicherung die Beweislast tragen und nachweisen, dass die neuen Tätigkeiten des Dachdeckers tatsächlich seiner früheren Lebensstellung entsprachen.

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Einstellungsmitteilung

Eine Einstellungsmitteilung ist das formale Schreiben, mit dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Rentenzahlungen offiziell beendet oder kürzt. Mit diesem Dokument informiert die Versicherung den Versicherten über die geplante Einstellung der Leistungen und muss dabei die Gründe transparent darlegen. Die genauen formalen Anforderungen sollen den Versicherten schützen und ihm ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu prüfen.

Beispiel: Die Einstellungsmitteilung der Versicherung aus dem Jahr 2019 nannte die Tätigkeit als Lagerist/Auslieferer und bezifferte die Einkommenseinbuße, was das Gericht als formal ausreichend befand.

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Konkrete Verweisung

Die konkrete Verweisung erlaubt einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rentenzahlung einzustellen, wenn der Versicherte trotz seiner gesundheitlichen Einschränkung eine tatsächlich ausgeübte neue Tätigkeit aufnimmt, die seiner bisherigen Lebensstellung gleicht. Dieses Instrument soll verhindern, dass Versicherte eine Rente erhalten, obwohl sie noch fähig sind, einen vergleichbaren Job auszuführen. Die Versicherung darf jedoch nicht auf einen theoretisch möglichen Beruf verweisen, sondern nur auf einen, den der Versicherte bereits konkret ausübt und der seiner alten Tätigkeit in Qualität, Vergütung und sozialer Stellung ebenbürtig ist.

Beispiel: Die Versicherung berief sich auf die konkrete Verweisung, als der ehemalige Dachdecker die Jobs als Lagerist und Hausmeister aufnahm, doch das Gericht sah die Vergleichbarkeit nicht gegeben.

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Lebensstellung

Die Lebensstellung beschreibt im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesamtheit der sozialen und wirtschaftlichen Wertigkeit des ursprünglich ausgeübten Berufs. Dieses Kriterium sichert, dass Versicherte nicht auf beruflich und sozial minderwertige Tätigkeiten verwiesen werden können, selbst wenn der Lohnunterschied gering ist. Das Gesetz schützt nicht nur den Geldbeutel, sondern auch das Ansehen, die Verantwortung und die Fähigkeiten, die mit dem ursprünglichen Beruf verbunden waren.

Beispiel: Für das Gericht war die Lebensstellung des Dachdeckergesellen nicht gewahrt, da seine neuen Tätigkeiten als Lagerist oder Hausmeister deutlich weniger Kenntnisse, Verantwortung und soziale Wertschätzung erforderten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Wahrung der Lebensstellung
    Diese Regel besagt, dass ein Versicherter nach einer Berufsunfähigkeit nur auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden darf, wenn diese seine frühere soziale und wirtschaftliche Position (Lebensstellung) im Wesentlichen aufrechterhält.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass die neuen Tätigkeiten als Lagerist oder Hausmeister die Lebensstellung des erfahrenen Dachdeckergesellen nicht wahrten, da sie deutlich weniger anspruchsvoll waren und die soziale Wertschätzung sank, auch wenn der Lohnunterschied gering war.
  • Konkrete Verweisung
    Dieses Prinzip erlaubt es einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rentenzahlung einzustellen, wenn der Versicherte tatsächlich einen neuen Beruf ausübt, der seinem früheren objektiv vergleichbar ist.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung versuchte, sich auf dieses Prinzip zu berufen, um die Rentenzahlung einzustellen, weil der Dachdecker nach seiner Berufsunfähigkeit neue Jobs angenommen hatte.
  • Begründungspflicht bei Leistungseinstellung
    Eine Mitteilung, mit der die Versicherung die Rentenzahlung aufgrund einer Verweisung einstellt, muss hinreichend präzise und nachvollziehbar begründet sein, um dem Versicherten die Überprüfung zu ermöglichen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die erste Mitteilung der Versicherung bezüglich der Tätigkeit als Lagerist/Auslieferer wurde als formal ausreichend angesehen; die zweite Begründung für die Tätigkeit als Hausmeister scheiterte jedoch an der fehlenden Präzision.
  • Beweislast des Versicherers
    Der Versicherer trägt die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für eine zulässige Verweisung auf eine andere Tätigkeit tatsächlich vorliegen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung musste beweisen, dass die neuen Tätigkeiten des ehemaligen Dachdeckers mit seinem früheren Beruf vergleichbar waren und seine Lebensstellung gewahrt blieb; dies gelang ihr jedoch nicht.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Thüringen – Az.: 4 U 537/23 – Urteil vom 19.06.2025


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