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Kfz-Kaskoversicherungsvertrag – Leistungsanspruch bei Kfz-Teilediebstahl

Nachts verschwanden plötzlich wertvolle Teile vom Wagen – ein Albtraum für jeden Autobesitzer. Doch was passiert, wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen? Ein aktuelles Urteil zeigt, wie ein Gericht die Rechte von Kfz-Versicherten stärkt und die Beweislast neu verteilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 25.10.2023
  • Aktenzeichen: I-20 U 356/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Versicherungsnehmer, der aus seinem Kaskoversicherungsvertrag einen Anspruch auf Zahlung von 5.735 EUR nebst Zinsen (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab 01.11.2019) geltend macht. Er brachte in seiner Anhörung den Beweis für das äußere Bild eines Teilediebstahls vor.
    • Beklagte: Partei, die in Berufung ging, jedoch nicht in der Lage war, die gegenüber dem Versicherungsnehmer bestehende Redlichkeitsvermutung zu entkräften oder den Verdacht einer Vortäuschung glaubhaft zu machen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Im Rahmen eines bestehenden Kaskoversicherungsvertrags fordert der Versicherungsnehmer die Auszahlung eines Betrags von 5.735 EUR nebst Zinsen. Er beruft sich auf den Beweis, dass sein Fahrzeug teilweise Opfer eines Diebstahls wurde („äußeres Bild eines Teilediebstahls“), wobei ihm die in solchen Fällen üblicherweise gewährten Beweiserleichterungen zugutekommen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der vorgelegte Beweis des Versicherungsnehmers ausreichend ist, um den Anspruch aus dem Kaskoversicherungsvertrag zu untermauern, und ob die Beklagte genügend Zweifel an der Echtheit des behaupteten Diebstahls wecken konnte.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen und der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung von 5.735 EUR nebst Zinsen festgestellt.
    • Begründung: Der Kläger konnte durch seine Angaben in der Anhörung den Nachweis des äußeren Bildes eines Teilediebstahls erbringen, wobei ihm die gesetzlichen Beweiserleichterungen im Rahmen der Kaskoversicherung zugutekamen. Die Beklagte vermochte es nicht, diese gegenteilige Redlichkeitsvermutung zu widerlegen oder glaubhafte Indizien für eine Vortäuschung vorzubringen.
    • Folgen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Fall vor Gericht


Leistungsanspruch nach Kfz-Teilediebstahl: Das Urteil des OLG Hamm

Diebstahl eines Auto Teils in ruhiger Wohngegend bei Nacht, Täter in dunkler Kleidung entfernt einen Seitenspiegel.
Leistungsanspruch nach Kfz-Teilediebstahl | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I-20 U 356/21 vom 25.10.2023) zu einem Kfz-Kaskoversicherungsvertrag und einem daraus resultierenden Leistungsanspruch nach einem Kfz-Teilediebstahl. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Beweispflichten der Versicherungsnehmer hat und inwieweit die sogenannte Redlichkeitsvermutung greift. Der Fall ist besonders relevant für Personen, die mit einem ähnlichen Versicherungsfall konfrontiert sind und sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein wollen. Es geht um die Kfz-Versicherung, den Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahlschutz und die daraus resultierende mögliche Entschädigung.

Der Fall vor dem OLG Hamm: Kern des Streits um die Kfz-Versicherung

Ein Versicherungsnehmer (Kläger) machte gegenüber seiner Kfz-Versicherung (Beklagte) einen Leistungsanspruch aufgrund eines Kfz-Teilediebstahls geltend. Konkret ging es um den Diebstahl bestimmter Teile seines Fahrzeugs. Die Versicherung weigerte sich, die geforderte Versicherungserstattung zu leisten, woraufhin der Versicherungsnehmer Klage einreichte. Der Streitpunkt lag hauptsächlich darin, ob der Versicherungsnehmer ausreichend Beweise für den Diebstahl erbracht hatte und ob die Versicherung die sogenannte Redlichkeitsvermutung des Versicherungsnehmers widerlegen konnte. Es ging also um die Bedingungen des Kaskoschutz im Rahmen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Die Entscheidung des Gerichts: Beweiserleichterung und Redlichkeitsvermutung im Fokus

Das OLG Hamm wies die Berufung der Versicherung zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Das Gericht sprach dem Kläger einen Anspruch auf Zahlung von 5.735,- EUR nebst Zinsen zu. Kern der Urteilsbegründung ist, dass dem Versicherungsnehmer im Falle eines Teilediebstahls Beweiserleichterungen zugutekommen. Das bedeutet, dass er nicht jeden einzelnen Umstand des Diebstahls detailliert nachweisen muss.

Das Gericht führte aus, dass der Kläger durch seine Anhörung vor dem Senat den Beweis für das „äußere Bild eines Teilediebstahls“ erbracht habe. Die für den Kläger als Versicherungsnehmer streitende Redlichkeitsvermutung hat die Beklagte nicht zu widerlegen vermocht. Die Redlichkeitsvermutung besagt, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Versicherungsnehmer die Wahrheit sagt und keine falschen Angaben macht. Es obliegt der Versicherung, diese Vermutung zu widerlegen, indem sie Tatsachen vorträgt, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls begründen. Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung dies jedoch nicht leisten.

Wesentliche Fakten und Argumente im Detail: Die Bedeutung der Beweisführung

Der Kläger hatte den Diebstahl bei der Polizei angezeigt und seiner Versicherung gemeldet. Er beschrieb den Zustand seines Fahrzeugs nach dem Diebstahl und legte eine Liste der gestohlenen Teile vor. Die Versicherung argumentierte, dass die Angaben des Klägers widersprüchlich seien und der Diebstahl nicht plausibel sei. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück.

Das OLG Hamm betonte, dass die Anforderungen an den Beweis im Falle eines Teilediebstahls nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft darlegt, dass ein Diebstahl stattgefunden hat. Die Versicherung muss dann konkrete Anhaltspunkte für eine Vortäuschung des Diebstahls vorlegen. Bloße Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers reichen nicht aus, um die Redlichkeitsvermutung zu widerlegen.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen für die Praxis: Ihre Rechte als Versicherungsnehmer

Das Urteil des OLG Hamm verdeutlicht die Bedeutung der Redlichkeitsvermutung im Kfz-Versicherungsrecht. Versicherungsnehmer, die Opfer eines Teilediebstahls geworden sind, haben Anspruch auf eine faire und objektive Prüfung ihres Leistungsanspruchs. Die Versicherung darf sich nicht pauschal auf Zweifel an den Angaben des Versicherungsnehmers berufen, sondern muss konkrete Beweise für eine Vortäuschung vorlegen.

Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie im Falle eines Teilediebstahls den Diebstahl unverzüglich der Polizei melden und ihrer Versicherung eine detaillierte Schadensmeldung zukommen lassen sollten. Es ist ratsam, Fotos vom beschädigten Fahrzeug zu machen und eine Liste der gestohlenen Teile zu erstellen. Je detaillierter die Angaben des Versicherungsnehmers sind, desto schwieriger ist es für die Versicherung, die Redlichkeitsvermutung zu widerlegen.

Dieses Urteil ist insbesondere für Versicherungsnehmer relevant, die eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, da diese in der Regel auch den Diebstahl von Auto-Teilen abdeckt. Es zeigt, dass die Gerichte im Streitfall tendenziell zugunsten des Versicherungsnehmers entscheiden, solange dieser glaubhaft darlegen kann, dass ein Diebstahl stattgefunden hat. Es empfiehlt sich, im Falle einer Ablehnung der Versicherungserstattung durch die Versicherung, rechtlichen Rat einzuholen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stärkt die Position von Versicherungsnehmern bei Teilediebstählen aus kaskoversicherten Fahrzeugen. Es bestätigt, dass für den Nachweis eines Diebstahls die glaubhafte Darstellung des Versicherungsnehmers ausreicht, wenn keine Zeugen verfügbar sind. Dabei gilt eine Vermutung der Redlichkeit zugunsten des Versicherungsnehmers, die der Versicherer nur durch konkrete Beweise erschüttern kann. Dies zeigt, dass Gerichte bei der Beweisführung die praktischen Schwierigkeiten der Versicherungsnehmer berücksichtigen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihnen Fahrzeugteile gestohlen wurden, müssen Sie lediglich nachweisen können, wann und wo Sie Ihr Fahrzeug mit den betreffenden Teilen abgestellt und später ohne diese wieder aufgefunden haben. Dabei reicht Ihre eigene glaubwürdige Schilderung aus, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Die Versicherung muss Ihren Anspruch erfüllen, sofern sie nicht handfeste Beweise für einen Betrug vorlegen kann. Dies bedeutet für Sie eine deutliche Erleichterung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Teilediebstahl.

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Probleme im Zusammenhang mit einem Teilediebstahl können schnell zu Unklarheiten bei der Bewertung von Leistungsansprüchen führen. Gerade wenn es um die Frage der Beweisführung und die damit verbundene Redlichkeitsvermutung geht, ergeben sich oft komplexe Sachverhalte, die einer genauen Analyse bedürfen.

Wir unterstützen Sie mit einer präzisen Analyse Ihrer individuellen Situation. Durch eine sachliche und fundierte Beratung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte im Rahmen der Kfz-Versicherung klar zu definieren und effektiv darzustellen. Setzen Sie auf eine kompetente Begleitung, um für Ihren Fall die bestmögliche Lösung zu entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Beweise muss ich nach einem Kfz-Teilediebstahl meiner Versicherung vorlegen?

Wenn Ihnen Fahrzeugteile gestohlen wurden, müssen Sie Ihrer Versicherung den Diebstahl nachweisen, um eine Entschädigung zu erhalten. Hier sind die notwendigen Schritte und Beweise, die Sie erbringen müssen:

  1. Anzeige bei der Polizei: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei. Dies ist wichtig, damit die Polizei eine Fahndung einleiten kann und Sie einen offiziellen Beleg für den Diebstahl haben.
  2. Information der Versicherung: Informieren Sie anschließend Ihren Teilkaskoversicherer über den Diebstahl.
  3. Schadenanzeige: Reichen Sie eine schriftliche Schadenanzeige bei Ihrer Versicherung ein. Sowohl die Polizei als auch die Versicherung werden Ihnen Formulare zusenden, in denen Sie die Umstände des Diebstahls und die Höhe des Schadens schildern sollen. Füllen Sie diese Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  4. Erforderliche Dokumente und Nachweise: Legen Sie Ihrer Versicherung folgende Dokumente vor:
    • Nachweis der Anzeige bei der Polizei
    • Alle Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere
    • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
    • Genaue Angaben zum Wert des Fahrzeugs
  5. Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls: Sie müssen Tatsachen vorlegen, die den Schluss auf einen Diebstahl zulassen. Das bedeutet, Sie müssen ein Mindestmaß an Fakten liefern, die den Diebstahl wahrscheinlich erscheinen lassen. Es ist hilfreich, wenn Sie beweisen können, dass das Fahrzeug unbeschädigt abgestellt und beschädigt wieder aufgefunden wurde.

Beweiserleichterungen

  • Beweislast: Grundsätzlich müssen Sie als Versicherungsnehmer den Diebstahl nachweisen. Allerdings genügt es zunächst, Tatsachen zu beweisen, die das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erkennen lassen.
  • Was genügt als Nachweis? Es reicht aus, wenn Sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt wurde und zu einem späteren Zeitpunkt dort nicht mehr aufgefunden werden konnte. Ihre Angaben gelten als ausreichend, solange keine Zweifel an Ihrer Glaubwürdigkeit bestehen.
  • Was passiert, wenn der Versicherer Zweifel hat? Wenn der Versicherer jedoch eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen Versicherungsbetrug nachweist, liegt die volle Beweislast wieder bei Ihnen. Sie müssen dann zweifelsfrei nachweisen, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich gestohlen wurde.

Was deckt die Versicherung ab?

Ein Teilediebstahl ist in der Regel über die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Versicherung erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert des gestohlenen Teils. Bei Neuwagen kann unter Umständen der volle Kaufpreis erstattet werden, wenn eine entsprechende Neuwertversicherung besteht.


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Was bedeutet die Redlichkeitsvermutung bei Kfz-Versicherungsfällen?

Die Redlichkeitsvermutung im Kontext von Kfz-Versicherungsfällen ist ein Grundsatz, der besagt, dass Versicherungsnehmer grundsätzlich als ehrlich und wahrheitsgemäß gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft zunächst davon ausgehen muss, dass Ihre Angaben zum Schadenfall, insbesondere bei einem Diebstahl, der Wahrheit entsprechen.

Kern der Redlichkeitsvermutung

  • Grundsatz des ehrlichen Versicherungsnehmers: Es wird davon ausgegangen, dass Sie als Versicherungsnehmer keinen Versicherungsfall vortäuschen, sondern wahrheitsgemäße Angaben machen.
  • Beweiserleichterung: Dieser Grundsatz räumt Ihnen als Geschädigten Beweiserleichterungen ein. Sie müssen lediglich ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Entwendung schließen lassen. In der Regel genügt es, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihr Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt haben und es später nicht mehr aufgefunden haben.

Grenzen der Redlichkeitsvermutung

Die Redlichkeitsvermutung ist jedoch nicht unbegrenzt. Die Versicherung kann diese Vermutung erschüttern, indem sie konkrete Tatsachen vorbringt und beweist, die Zweifel an Ihrer Glaubwürdigkeit aufkommen lassen. Solche Tatsachen können beispielsweise sein:

  • Widersprüchliche Angaben zum Schadenhergang
  • Falsche Angaben zu relevanten Umständen (Kilometerstand, Vorschäden etc.)
  • Frühere Täuschungsversuche oder Vorstrafen
  • Ungereimtheiten bezüglich der Fahrzeugschlüssel

Folgen einer Erschütterung der Redlichkeitsvermutung

Wird die Redlichkeitsvermutung durch die Versicherung erfolgreich erschüttert, kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer nun den vollen Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles (Diebstahl) erbringen müssen. Dies ist in der Praxis oft schwierig, da ein Diebstahl selten in Anwesenheit von Zeugen stattfindet.

Beweislastverteilung im Überblick

  1. Sie müssen zunächst das „äußere Bild“ eines Diebstahls beweisen (Abstellen des Fahrzeugs, Nichtwiederauffinden).
  2. Die Versicherung muss danach Tatsachen beweisen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür begründen, dass der Diebstahl vorgetäuscht ist.
  3. Gelingt dies, müssen Sie den vollen Beweis für den Diebstahl erbringen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • OLG Hamm: Falsche Angaben vor Gericht können die Redlichkeitsvermutung widerlegen.
  • OLG Dresden: Die Verurteilung eines Straftäters wegen Bandendiebstahls in der Nähe des Tatorts kann als Indiz für einen Diebstahl gewertet werden.

Wichtiger Hinweis

Auch wenn Sie als Versicherungsnehmer persönlich unglaubwürdig erscheinen, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung entfällt. Wenn Sie beispielsweise durch einen glaubwürdigen Zeugen beweisen können, dass das Fahrzeug tatsächlich entwendet wurde, kann dies ausreichend sein.


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Wann kann die Versicherung die Zahlung nach einem Kfz-Teilediebstahl verweigern?

Die Kaskoversicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oderUnfälle am Fahrzeug ab, wobei strenge Vorgaben erfüllt sein müssen. Bei einem Kfz-Teilediebstahl prüfen Versicherer die Ansprüche sehr genau, da die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt.

Gründe für die Zahlungsverweigerung

  • Nicht erbrachter Nachweis: Der Versicherungsnehmer muss das äußere Bild eines Diebstahls stichhaltig nachweisen. Dies bedeutet, dass das Schadensbild am Fahrzeug mit dem behaupteten Diebstahlhergang übereinstimmen muss. Kann der Versicherungsnehmer dies nicht, droht eine Ablehnung der Leistung.
  • Ungereimtheiten und Zweifel an der Glaubwürdigkeit: Widersprüchliche Angaben oder nachweislich falsche Informationen können die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers in Frage stellen.
  • Vorgetäuschter Diebstahl: Wenn die Versicherung Anhaltspunkte dafür hat, dass der Diebstahl vorgetäuscht wurde, kann sie die Zahlung verweigern.
  • Obliegenheitsverletzung: Falsche Angaben des Versicherungsnehmers können Konsequenzen bis zur Nichtleistung der Versicherung haben. Die Versicherung kann sich auch auf eine Verletzung der Aufklärungspflichten berufen.

Beweislast und Redlichkeitsvermutung

Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für den Eintritt eines Versicherungsfalls. Bei einem Diebstahl reicht es jedoch aus, wenn der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Diebstahls darlegt. Kann er nachweisen, dass das Fahrzeug unbeschädigt abgestellt und beschädigt wieder aufgefunden wurde, wird vermutet, dass der Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat.

Allerdings gilt im Versicherungsrecht die sogenannte Redlichkeitsvermutung zugunsten des Versicherungsnehmers. Das bedeutet, dass die Angaben des Versicherungsnehmers zunächst als richtig angesehen werden. Die Versicherung kann diese Vermutung jedoch widerlegen, indem sie konkrete Tatsachen beweist, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf ein Vortäuschen des Diebstahls schließen lassen.

Rechtliche Schritte

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, obwohl ein Diebstahl vorliegt, sollte man sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Dieser kann die Begründung der Versicherung prüfen und die Ansprüche des Versicherungsnehmers durchsetzen. Oft hilft nur noch eine gerichtliche Klage. Glücklicherweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen die Kosten.


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Welche Sofortmaßnahmen muss ich nach einem Kfz-Teilediebstahl ergreifen?

Nach einem Kfz-Teilediebstahl sind umgehend bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hier ist eine chronologische Anleitung, was zu tun ist:

  1. Polizei informieren: Erstatten Sie unverzüglich eine Strafanzeige bei der Polizei. Dies ist ein grundlegender Schritt, um den Diebstahl zu dokumentieren und die Versicherung zu informieren. Die Polizei nimmt den Diebstahl auf und leitet eine Fahndung ein. Lassen Sie sich ein Aktenzeichen geben.
  2. Versicherung kontaktieren: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung so schnell wie möglich über den Teilediebstahl. Dies sollte unverzüglich geschehen, da Versicherungen eine schnelle Meldung erwarten.
  3. Dokumentation des Schadens: Dokumentieren Sie den Schaden am Fahrzeug. Machen Sie Fotos von den fehlenden Teilen und eventuellen Beschädigungen. Notieren Sie sich, wann und wo Sie das Fahrzeug zuletzt unbeschädigt gesehen haben.
  4. Fahrzeug abmelden: Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, um Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zu sparen. Dies sollte innerhalb von 14 Tagen nach dem Diebstahl geschehen, falls nicht davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug kurzfristig wiedergefunden wird. Klären Sie die Abmeldung vorher mit der Versicherung sowie der Bank oder der Leasinggesellschaft.
  5. Notwendige Unterlagen einreichen: Reichen Sie bei Ihrer Versicherung alle erforderlichen Dokumente ein. Dazu gehören in der Regel:
    • Das Protokoll der Strafanzeige
    • Die Abmeldebescheinigung vom Straßenverkehrsamt
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
    • Sämtliche Autoschlüssel
    • Eine schriftliche Schadenanzeige
  6. Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung prüft den Fall und informiert Sie innerhalb von etwa vier Wochen über die Entschädigung. Es ist ratsam, mit dem Kauf eines Ersatzfahrzeugs bis zu vier Wochen nach Meldung des Diebstahls bei der Versicherung zu warten.
  7. Wahrheitsgemäße Angaben: Füllen Sie alle Formulare der Polizei und Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß aus. Machen Sie genaue Angaben zu Ort, Zeit und Umständen des Diebstahls sowie zu besonderen Merkmalen des Fahrzeugs.

Rechtliche Grundlagen

  • Kfz-Kaskoversicherung: Ein Teilediebstahl ist in der Regel über die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden nicht auf.
  • Beweislast: Als Versicherungsnehmer müssen Sie den äußeren Anschein eines Diebstahls nachweisen. Es genügt, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen feststeht, die den Schluss auf eine Entwendung zulassen.
  • Erstattung: Die Versicherung erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert des gestohlenen Teils. Bei Neuwagen kann unter Umständen der volle Kaufpreis erstattet werden, wenn eine entsprechende Neuwertversicherung besteht.
  • Monatsfrist: Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige wiedergefunden, sind Sie zur Rücknahme verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet und die Versicherung wird Eigentümer des Fahrzeugs.

Wichtige Hinweise

  • Diebstahl im Ausland: Melden Sie den Diebstahl sofort bei der örtlichen Polizei. Informieren Sie noch vor Ort Ihre Versicherung. Nach der Rückkehr melden Sie den Diebstahl bei der deutschen Polizei und melden das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab.
  • Gefahr von Online-Verkäufen: Behalten Sie Online-Marktplätze im Auge, da gestohlene Fahrzeuge dort angeboten werden könnten. Kontaktieren Sie im Verdachtsfall die Polizei.
  • Sorgfaltspflichten: Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und Wertgegenstände nicht sichtbar im Auto liegen zu lassen.

Indem Sie diese Sofortmaßnahmen ergreifen, können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen und den Schaden minimieren.


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Wie berechnet sich die Entschädigungshöhe bei einem Kfz-Teilediebstahl?

Die Berechnung der Entschädigung bei einem Kfz-Teilediebstahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wobei die Teilkaskoversicherung grundsätzlich für den entstandenen Schaden aufkommt, sofern es sich um fest mit dem Fahrzeug verbundene Komponenten handelt. Die exakte Höhe der Entschädigung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

Berechnungsgrundlagen

Die Entschädigung bemisst sich grundsätzlich nach dem Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Teile. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Ersatzteil zu erwerben. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem die Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Formel hierfür lautet:

Entschädigung = Wiederbeschaffungswert – Restwert

Ein Beispiel: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 6.000 € und einem Restwert von 1.000 € beträgt die Entschädigung 5.000 €.

Mögliche Abzüge

Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherungen in der Regel den Zeitwert der gestohlenen Sachen ersetzen. Gerade bei elektronischen Geräten kann der Wertverfall hoch sein. Ein Abzug „neu für alt“ kann in manchen Fällen zur Anwendung kommen. Diese Klausel soll verhindern, dass ein Auto nach der Reparatur mit Neuteilen einen höheren Wert hat als vor dem Schaden. Allerdings verzichten inzwischen die meisten Versicherungen auf diese Klausel.

Relevante Faktoren

  • Zustand des Fahrzeugs: Der Zustand des Fahrzeugs vor dem Diebstahl spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung des Wiederbeschaffungswertes.
  • Alter der Teile: Bei älteren Fahrzeugen oder Teilen wird in der Regel der Zeitwert anstatt des Neuwertes erstattet.
  • Selbstbeteiligung: In vielen Kaskoversicherungsverträgen ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen.
  • Nachweis des Schadens: Um den Schaden ersetzt zu bekommen, ist eine Anzeige bei der Polizei und die Vorlage von Nachweisen wie Fahrzeugschlüssel und -papiere erforderlich.

Zusätzliche Hinweise

  • Neuwertentschädigung: Bei fast neuen Fahrzeugen kann eine Neuwertentschädigung vereinbart sein, wodurch die Teilkasko den Neupreis erstattet, sofern das Fahrzeug direkt vom Händler oder Hersteller gekauft wurde.
  • Kaufpreisentschädigung: Einige Versicherer bieten auch für Gebrauchtwagen eine Kaufpreisentschädigung an.
  • Außenversicherung: Gegenstände, die nicht fest mit dem Auto verbunden sind (z.B. ein mobiles Navi), sind üblicherweise nicht über die Kaskoversicherung abgedeckt. In manchen Fällen greift hier die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Es ist ratsam, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Schaden korrekt zu beziffern.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Redlichkeitsvermutung

Eine wichtige Rechtsvermutung im Versicherungsrecht, nach der grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass ein Versicherungsnehmer wahrheitsgemäße Angaben macht. Die Versicherung muss das Gegenteil beweisen, wenn sie die Vermutung widerlegen will. Dafür reichen bloße Zweifel nicht aus – es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die eine Täuschung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Beispiel: Ein Versicherungsnehmer meldet den Diebstahl von Autoteilen. Solange die Versicherung keine konkreten Hinweise auf eine Täuschung hat, muss sie von der Wahrheit seiner Angaben ausgehen.


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Leistungsanspruch

Der rechtlich durchsetzbare Anspruch eines Versicherungsnehmers auf die vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls. Grundlage ist der Versicherungsvertrag in Verbindung mit §1 VVG. Die Versicherung muss bei berechtigtem Anspruch die vereinbarte Leistung erbringen.

Beispiel: Nach einem Autoteilediebstahl hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens durch die Kaskoversicherung.


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Kaskoversicherung

Eine freiwillige Zusatzversicherung für Fahrzeuge, die über die gesetzliche Pflichtversicherung hinausgeht. Sie deckt gemäß §§ 1, 7 AKB Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Es wird zwischen Teilkasko (u.a. Diebstahl, Brand, Glasbruch) und Vollkasko (zusätzlich selbstverschuldete Unfälle) unterschieden.

Beispiel: Die Teilkaskoversicherung ersetzt den Schaden, wenn Autoteile wie Scheinwerfer oder Katalysator gestohlen werden.


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Teilediebstahl

Der Diebstahl einzelner fest mit dem Fahrzeug verbundener Teile im Sinne des § 242 StGB. Im Versicherungsrecht ist besonders relevant, dass der Versicherungsnehmer nur das „äußere Bild eines Teilediebstahls“ nachweisen muss – nicht alle Details des Tathergangs.

Beispiel: Das Entwenden von Katalysatoren, Scheinwerfern oder Airbags, während das Fahrzeug selbst zurückbleibt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung): Der Richter entscheidet nach freier Überzeugung über den Beweis von Tatsachen unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung. Bei der Beweiswürdigung sind alle Umstände sorgfältig zu berücksichtigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht muss anhand der Aussagen des Klägers und der vorhandenen Indizien bewerten, ob das äußere Bild eines Diebstahls glaubhaft dargelegt wurde.
  • § 141 ZPO (Anordnung des persönlichen Erscheinens): Das Gericht kann das persönliche Erscheinen einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts anordnen. Die Aussage der persönlich angehörten Partei kann als Beweismittel dienen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die persönliche Anhörung des Klägers vor dem Senat war ausreichend, um das äußere Bild des Diebstahls zu beweisen, da keine weiteren Zeugen verfügbar waren.
  • Redlichkeitsvermutung im Versicherungsrecht: In der Kaskoversicherung wird zunächst von der Redlichkeit des Versicherungsnehmers ausgegangen. Diese Vermutung kann nur durch konkrete, vom Versicherer zu beweisende Tatsachen widerlegt werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung konnte keine ausreichenden Beweise vorlegen, um die Vermutung der Redlichkeit des Klägers zu erschüttern.
  • Beweiserleichterung beim Teilediebstahl: Der Versicherungsnehmer muss lediglich nachweisen, dass er das Fahrzeug vollständig an einem bestimmten Ort abgestellt und später Teile davon als fehlend festgestellt hat. Ein vollständiger Nachweis des Diebstahlshergangs ist nicht erforderlich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger musste nur beweisen, dass er den intakten BMW vor seiner Abreise abgestellt und nach der Rückkehr Teile vermisst hat.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: I-20 U 356/21 – Urteil vom 25.10.2023


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