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Kfz- Haftpflichtversicherungsschaden – Regressansprüche – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Eine junge Frau ohne Führerschein verursacht einen Unfall und flüchtet. Jetzt muss sie nicht nur eine Strafe zahlen, sondern auch den gesamten Schaden selbst tragen. Die Versicherung weigert sich zu zahlen und das Gericht gibt ihr Recht. Ein teurer Leichtsinn, der für die Unfallverursacherin weitreichende finanzielle Folgen hat.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin verlangt Regressansprüche von der Beklagten aufgrund eines Kfz-Haftpflichtschadens.
  • Die Beklagte verursachte einen Unfall, während sie ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug fuhr.
  • Der Unfall geschah, als die Beklagte versuchte, rückwärts in eine Parklücke einzufahren und ein geparktes Fahrzeug beschädigte.
  • Die Beklagte gab zunächst an, das Fahrzeug nicht zu kennen und bestritt, dass sie gefahren sei.
  • Die Klägerin musste für die Reparatur und zusätzliche Kosten insgesamt einen Betrag geltend machen.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, da sie den Unfall verschuldet hat.
  • Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass die Beklagte ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr und den Unfall verursachte.
  • Die Beklagte muss die Kosten für Schadensersatz sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und Mahngebühren bezahlen.
  • Die Beklagte trägt auch die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
  • Dieses Urteil verdeutlicht die rechtlichen Folgen, die aus dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Verursachung eines Unfalls entstehen.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressanspruch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis im Fokus

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Fahrzeughalter vor finanziellen Folgen von Schäden schützt, die sie im Straßenverkehr verursachen. Ein zentraler Aspekt dieser Versicherung ist der Regresse Anspruch, der eintritt, wenn der Versicherungsnehmer gegen geltendes Recht verstößt, etwa durch Fahren ohne Fahrerlaubnis. In solchen Fällen kann die Versicherung unter bestimmten Umständen Rückgriff auf den Fahrzeughalter nehmen. Dies ist besonders relevant in Bezug auf die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen, da sie Auswirkungen auf die Versicherungsansprüche und mögliche Schadensersatzforderungen hat.

Das Fahren ohne Führerschein stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern beeinflusst auch die Rechtmäßigkeit von Versicherungsleistungen. Der Fahrerlaubnisentzug führt oft zu drastischen Folgen, wie einer Prämienerhöhung oder gar dem Verlust des Versicherungsschutzes. Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um diese Themen sind kompliziert, denn die Legalität des Fahrens sowie die Aufarbeitung der Unfallfolgen sind entscheidend für die Haftung und den Versicherungsschutz.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der die genannten Aspekte anschaulich macht und die juristischen Feinheiten in Bezug auf Kfz-Haftpflichtversicherungsschäden bei Fahren ohne Fahrerlaubnis beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Unfallverursacherin ohne Führerschein: Kfz-Haftpflichtversicherer erstreitet Regress

Ein Kfz-Haftpflichtversicherer hat vor dem Amtsgericht Bad Schwalbach erfolgreich einen Regressanspruch gegen eine Unfallverursacherin durchgesetzt, die ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt hatte.

Regressanspruch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Amtsgericht entschied, dass eine Unfallverursacherin ohne Führerschein der Kfz-Haftpflichtversicherung 4.030,23 Euro nebst Zinsen und Kosten zurückzahlen muss, da sie gegen ihre versicherungsvertraglichen Verpflichtungen verstieß. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 4.030,23 Euro nebst Zinsen und Kosten an die klagende Versicherung.

Unfallhergang und polizeiliche Ermittlungen

Am 19. Dezember 2019 verursachte die Beklagte in einer Straße einen Verkehrsunfall, als sie beim Rückwärtseinparken gegen einen ordnungsgemäß geparkten Skoda stieß. Nach dem Unfall stieg sie aus und entfernte sich in ein nahegelegenes Wohnhaus, während ein Mitfahrer mit dem Unfallfahrzeug davonfuhr. Der gesamte Vorfall wurde von einer Zeugin beobachtet.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten bestritt die Beklagte zunächst jegliche Beteiligung und gab an, „noch keinen Führerschein“ zu haben. In einem späteren Strafverfahren wurde sie rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt.

Schadensregulierung und Regressforderung

Die klagende Versicherung regulierte den entstandenen Schaden in Höhe von 4.030,23 Euro. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus Reparaturkosten, einem merkantilen Minderwert, Kosten für ein Schadensgutachten, Mietwagenkosten sowie Rechtsanwalts- und Verwaltungsgebühren.

Nachdem außergerichtliche Zahlungsaufforderungen erfolglos blieben, machte die Versicherung ihren Regressanspruch gerichtlich geltend. Sie berief sich dabei auf ihre Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB), nach denen sie im Innenverhältnis von der Leistungspflicht befreit sei, wenn der Versicherte das Fahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis führt.

Gerichtliche Entscheidung

Das Amtsgericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte gegen ihre versicherungsvertragliche Verpflichtung verstoßen habe, indem sie das versicherte Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führte.

Das Gericht sah den Beweis des ersten Anscheins als gegeben an, dass der Unfall auf einem Mangel an fahrerischen Fähigkeiten beruhte. Die Beklagte konnte nicht schlüssig darlegen, warum das Fehlen der Fahrerlaubnis für die Unfallverursachung nicht ursächlich gewesen sein sollte.

Konsequenzen für die Unfallverursacherin

Neben der Rückzahlung des gesamten Schadensbetrags muss die Beklagte auch die Zinsen seit Verzugseintritt sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zusätzlich wurden ihr vorgerichtliche Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten der Klägerin auferlegt.

Das Urteil verdeutlicht die weitreichenden finanziellen Folgen, die das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt, dass Versicherungen von ihrer Leistungspflicht befreit sind und Regress nehmen können, wenn Versicherte ohne Fahrerlaubnis fahren. Der Beweis des ersten Anscheins, dass ein Unfall auf mangelnden Fähigkeiten beruht, wird bei fehlender Fahrerlaubnis angenommen. Dies verdeutlicht die erheblichen finanziellen Risiken des Fahrens ohne Führerschein und stärkt die Position der Versicherungen bei der Durchsetzung von Regressansprüchen in solchen Fällen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für alle Verkehrsteilnehmer: Wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren und einen Unfall verursachen, müssen Sie mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen. Ihre Versicherung kann die gesamten Schadenskosten von Ihnen zurückfordern, selbst wenn es sich um einen „gewöhnlichen“ Parkrempler handelt. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen und weitere Kosten wie Anwalts- und Gerichtsgebühren. Um solche Risiken zu vermeiden, ist es unerlässlich, nur mit gültiger Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen und im Falle eines Unfalls immer vor Ort zu bleiben, bis die Polizei eintrifft.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu rechtlichen Themen, die für Sie von Bedeutung sein könnten. Besonders beleuchtet wird der Regressanspruch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unsere Informationen helfen Ihnen, die Zusammenhänge besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.

 

Was ist ein Regressanspruch und wann kann eine Versicherung diesen geltend machen?

Ein Regressanspruch ist das Recht einer Versicherung, nach der Regulierung eines Schadens die gezahlte Summe ganz oder teilweise vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Dieses Recht entsteht, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte vertragliche Pflichten (Obliegenheiten) verletzt hat.

Voraussetzungen für einen Regressanspruch

Eine Versicherung kann einen Regressanspruch geltend machen, wenn:

  1. Eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, z.B.:
    • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
    • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  2. Die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
  3. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Obliegenheitsverletzung und dem eingetretenen Schaden besteht.

Begrenzung des Regressanspruchs

Der Regressanspruch ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Höhe nach begrenzt:

  • Bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall: maximal 5.000 Euro
  • Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall: in der Regel 2.500 Euro, bei besonders schwerwiegenden Fällen bis zu 5.000 Euro

Wenn Sie beispielsweise ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen, kann die Versicherung zwar den Schaden des Unfallgegners regulieren, aber anschließend von Ihnen bis zu 5.000 Euro zurückfordern.

Bedeutung für Sie als Versicherungsnehmer

Es ist wichtig, dass Sie sich der möglichen finanziellen Folgen bewusst sind, wenn Sie gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Ein Regressanspruch kann erhebliche finanzielle Belastungen für Sie bedeuten. Achten Sie daher stets darauf, Ihre Obliegenheiten einzuhalten, um solche Situationen zu vermeiden.


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Welche finanziellen Folgen können durch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis entstehen?

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen:

Geldstrafen und Bußgelder

Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen und kann zwischen 1 und 30.000 Euro betragen. Bei fahrlässigem Handeln reduziert sich die maximale Anzahl der Tagessätze auf 180.

Regressforderungen der Versicherung

Im Falle eines Unfalls kann Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche gegen Sie geltend machen. Das bedeutet, Sie müssen die von der Versicherung gezahlten Beträge bis zu einer Höhe von 000 Euro zurückerstatten. Haben Sie vorsätzlich gehandelt, entfällt diese Begrenzung, und Sie haften in voller Höhe.

Schadensersatzansprüche Dritter

Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie persönlich für alle entstandenen Schäden. Dies umfasst Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung und Sachverständigenkosten des geschädigten Fahrzeugs sowie eventuelle Schmerzensgeldansprüche bei Personenschäden.

Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug

Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, wird diese in der Regel nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen, die Sie ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht haben. Sie müssen dann selbst für die Reparaturkosten oder einen Totalschaden aufkommen.

Gerichts- und Anwaltskosten

Bei einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entstehen zusätzlich Gerichtskosten und möglicherweise Anwaltskosten, die Sie tragen müssen.

Indirekte finanzielle Folgen

Bedenken Sie auch die möglichen Auswirkungen auf Ihr Berufsleben. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann zu Problemen am Arbeitsplatz führen, insbesondere wenn Sie beruflich auf einen Führerschein angewiesen sind. Im schlimmsten Fall droht ein Jobverlust mit entsprechenden finanziellen Einbußen.


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Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar und zieht erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich:

Strafmaß

Bei vorsätzlichem Handeln droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Handeln Sie fahrlässig, reduziert sich das Strafmaß auf maximal sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Fahrverbot und Führerscheinsperre

Zusätzlich zur Strafe kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten verhängen. In schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Führerscheinsperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Während dieser Zeit dürfen Sie keinen neuen Führerschein beantragen.

Punkte im Fahreignungsregister

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Diese Punkte können in Kombination mit anderen Verstößen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Versicherungsrechtliche Folgen

Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen, wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwar zunächst für die Schäden Dritter aufkommen. Allerdings hat die Versicherung anschließend einen Regressanspruch gegen Sie. Das bedeutet, Sie müssen der Versicherung die gezahlte Summe bis zu einer Höhe von 000 Euro zurückerstatten. Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen, wie zusätzlicher Unfallflucht, kann dieser Betrag auf bis zu 10.000 Euro steigen.

Beschlagnahme des Fahrzeugs

In bestimmten Fällen kann das von Ihnen geführte Fahrzeug beschlagnahmt werden, auch wenn es Ihnen nicht gehört. Dies dient dazu, weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis zu verhindern.

Bedenken Sie: Jede Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis stellt ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko dar. Die Konsequenzen können Ihre persönliche und berufliche Zukunft nachhaltig beeinträchtigen. Wenn Sie unsicher über den Status Ihrer Fahrerlaubnis sind, sollten Sie dies unbedingt klären, bevor Sie sich hinter das Steuer setzen.


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Kann die Versicherung die komplette Schadenssumme zurückfordern, wenn die Fahrt ohne Fahrerlaubnis stattfand?

Nein, die Versicherung kann in der Regel nicht die komplette Schadenssumme zurückfordern, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sind. Der Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn der tatsächliche Schaden deutlich höher ausfällt.

Gesetzliche Grundlage

Die Begrenzung des Regressanspruchs ist in § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) geregelt. Diese Vorschrift schützt Sie als Versicherten vor unbegrenzten Rückforderungen der Versicherung.

Umfang des Regressanspruchs

Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen, kann die Versicherung folgende Kosten von Ihnen zurückfordern:

  • Reparaturkosten des geschädigten Fahrzeugs
  • Kosten für ein Ersatzfahrzeug
  • Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten des Geschädigten

All diese Kosten werden jedoch nur bis zur Höchstgrenze von 5.000 Euro zurückgefordert.

Ausnahmen von der Begrenzung

In bestimmten Fällen kann die Versicherung einen höheren Betrag zurückfordern:

  • Bei vorsätzlichem Handeln kann die Versicherung bis zu 10.000 Euro zurückfordern.
  • Wenn Sie zusätzlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind, kann der Regressanspruch ebenfalls auf bis zu 10.000 Euro steigen.

Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren, riskieren Sie nicht nur den Regress der Versicherung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.


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Was versteht man unter „Beweis des ersten Anscheins“ in rechtlichen Auseinandersetzungen?

Der Beweis des ersten Anscheins, auch Anscheinsbeweis genannt, ist ein wichtiges Instrument in rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Er ermöglicht es, aus typischen Geschehensabläufen auf ein bestimmtes Verschulden zu schließen, ohne dass der genaue Hergang bewiesen werden muss.

Funktionsweise des Anscheinsbeweises

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, kommt der Anscheinsbeweis ins Spiel. Er basiert auf der Annahme, dass bei bestimmten Unfallkonstellationen typischerweise ein bestimmtes Fehlverhalten vorliegt. Beispielsweise spricht bei einem Auffahrunfall der erste Anschein dafür, dass der Auffahrende nicht genügend Abstand gehalten oder unaufmerksam gefahren ist.

Bedeutung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Stellen Sie sich vor, Sie fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und verursachen einen Unfall. In diesem Fall kann der Anscheinsbeweis zu Ihren Lasten wirken. Es wird dann vermutet, dass der Unfall gerade wegen Ihrer fehlenden Fahrbefähigung passiert ist. Diese Vermutung können Sie jedoch widerlegen, wenn Sie nachweisen, dass der Unfall auch mit gültiger Fahrerlaubnis nicht zu vermeiden gewesen wäre.

Widerlegung des Anscheinsbeweises

Um den Anscheinsbeweis zu entkräften, müssen Sie als Betroffener Tatsachen vorbringen und beweisen, die einen atypischen Geschehensablauf möglich erscheinen lassen. Es reicht nicht aus, lediglich Vermutungen oder Spekulationen anzustellen. Vielmehr müssen Sie konkrete Umstände darlegen, die den typischen Geschehensablauf in Frage stellen.

Auswirkungen auf Versicherungsansprüche

Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen, kann dies erhebliche Folgen für Ihre Versicherungsansprüche haben. Die Versicherung kann in solchen Fällen einen Regressanspruch gegen Sie geltend machen. Das bedeutet, sie zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, fordert diesen Betrag aber anschließend von Ihnen zurück.

Der Anscheinsbeweis ist somit ein wichtiges rechtliches Konzept, das in vielen Fällen die Beweisführung erleichtert, aber auch weitreichende Konsequenzen für die Beteiligten haben kann. Es ist daher ratsam, sich der möglichen Auswirkungen bewusst zu sein und im Schadensfall alle relevanten Umstände sorgfältig zu dokumentieren.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Dies ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Fahrzeughalter gegen finanzielle Schäden schützt, die sie durch ihre Fahrzeuge im Straßenverkehr verursachen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn jemand einen anderen Fahrer oder dessen Fahrzeug beschädigt. Solche Versicherungen helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu tragen, jedoch gibt es Einschränkungen, wenn der Versicherte gegen das Gesetz verstößt, wie zum Beispiel ohne Führerschein zu fahren.
  • Regressanspruch: Ein Regressanspruch tritt ein, wenn eine Versicherung von ihrem Versicherungsnehmer Geld zurückfordert, weil dieser gegen die Versicherungsbedingungen oder gegen das Gesetz verstoßen hat. In unserem Beispiel forderte die Versicherung der Unfallverursacherin den Schaden zurück, da sie ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr. Dies ist wichtig, damit Versicherungen nicht für die Fehler ihrer Versicherten aufkommen müssen, wenn diese selbst schuld sind.
  • Beweis des ersten Anscheins: Dies ist ein juristischer Begriff, der besagt, dass von einem bestimmten Sachverhalt ausgegangen wird, solange keine anderen, überzeugenden Beweise vorliegen. Im Fall der Unfallverursacherin ging das Gericht davon aus, dass ihr Fahren ohne Führerschein direkt mit dem Unfall zusammenhing, da es für die Richter offensichtlich war, dass mangelnde fahrerische Fähigkeiten vorlagen. Dieser Mechanismus erleichtert es Gerichten, Entscheidungen zu treffen, wenn klare Beweise fehlen.
  • Merkantiler Minderwert: Dies bezieht sich auf den Wertverlust eines Fahrzeugs, der auf einen Schaden zurückzuführen ist, auch nachdem dieser repariert wurde. Beispielsweise kann ein Auto, das einen Unfall hatte, selbst nach der Reparatur weniger wert sein, als es vorher war. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Schadensregulierung und kann in die Berechnung von Schadensersatzansprüchen einfließen.
  • Versicherungsvertragliche Verpflichtung: Hierunter versteht man die Pflichten, die der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung hat, um den Schutz der Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört das Fahren mit einer gültigen Fahrerlaubnis. Wenn der Versicherte diese Verpflichtungen verletzt, wie im Fall der Beklagten, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit werden und Schadensersatz fordern.
  • Schadensgutachten: Dies ist ein Dokument, das von einem Fachmann erstellt wird, um den Umfang und die Höhe eines Schadens zu bewerten. Im Kontext eines Verkehrsunfalls kann dies helfen festzustellen, wie viel die Reparatur kosten wird oder welchen merkantilen Minderwert das Fahrzeug erlitten hat. Ein Schadensgutachten ist oft entscheidend für die Klärung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen und für die rechtliche Aufarbeitung des Vorfalls.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschrift regelt die Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte, die ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr und einen Unfall verursachte, auch als Halterin des Fahrzeugs verantwortlich für die verursachten Schäden. Da sie gegen die Vorschriften des StVG verstößt, ist sie zur Erstattung der Schadensersatzansprüche der Geschädigten verpflichtet.
  • § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Nach dieser Regelung hat der Haftpflichtversicherer einen Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer, wenn dieser den Schaden schuldhaft verursacht hat. In diesem Fall war die Klägerin als Haftpflichtversicherer der Beklagten gezwungen, die Schadensersatzansprüche der Geschädigten zu begleichen, da die Beklagte den Unfallschaden verursacht hat. Daher kann die Klägerin jetzt von der Beklagten den Betrag zurückfordern.
  • § 252 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Diese Bestimmung behandelt den Ersatz von Schäden, insbesondere den merkantilen Minderwert und die Reparaturkosten. Die Klägerin hat Anspruch auf Ersatz der angefallenen Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, einschließlich der Reparaturkosten und des merkantilen Minderwerts des beschädigten Fahrzeugs. Diese Regelung ist direkt relevant, da sie die finanziellen Forderungen der Klägerin gegenüber der Beklagten untermauert.
  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Hier wird der Anspruch auf Schadensersatz geregelt, wenn jemand einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt. Die Beklagte hat durch ihr Fahrverhalten den Schaden verursacht, wodurch die Geschädigte zum Schadenersatz berechtigt ist. In diesem Kontext hat die Klägerin als Haftpflichtversicherer ebenfalls einen Ausgleichsanspruch gegen die Beklagte.
  • § 14 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz): Diese Vorschrift legt die Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts fest. Die Klägerin hat hier vorgetragen, dass sie aufgrund der Geltendmachung ihrer Regressansprüche gegenüber der Beklagten Anwaltskosten in Höhe von 334,75 € hat, die sie im Rahmen des vorliegenden Verfahrens einfordern kann. Dies ist bedeutend für die Klärung des Umfangs der geltend gemachten Forderungen.

Das vorliegende Urteil

AG Bad Schwalbach – Az.: 3 C 120/22 (2) – Urteil vom 07.03.2023


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