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Kfz-Haftpflichtversicherung – Unfall mit erheblicher Alkoholisierung

Ein ausgelassenes Fest mündete in einem heftigen Faustschlag, der weitreichende Folgen hatte und eine entscheidende Frage aufwarf. Denn als die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zur Kasse gebeten wurde, verweigerte sie die Zahlung. Im Kern des Rechtsstreits steht nun: Löst extrem hohe Alkoholisierung den für die Versicherung so wichtigen „Vorsatz“ auf?

Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 W 25/18 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 11.01.2019
  • Aktenzeichen: I-20 W 25/18
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Versicherungsnehmer, der von seiner privaten Haftpflichtversicherung die Feststellung des Versicherungsschutzes für einen Schadensfall begehrt und hierfür Prozesskostenhilfe beantragt hat.
  • Beklagte: Eine private Haftpflichtversicherung.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller versetzte auf einer Geburtstagsfeier einem anderen Gast unter Alkoholeinfluss (2,17 ‰) einen Faustschlag und einen Fußtritt, wodurch dieser erheblich verletzt wurde. Der Antragsteller beantragte für eine Klage gegen seine Haftpflichtversicherung auf Feststellung des Versicherungsschutzes Prozesskostenhilfe.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der Antragsteller Anspruch auf Versicherungsschutz hatte, obwohl er die Verletzung unter erheblichem Alkoholeinfluss verursacht hatte. Insbesondere ging es darum, ob sein Handeln als vorsätzlich im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen war, was den Versicherungsschutz ausschließen würde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Antragsteller wurde ratenfreie Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen die Versicherung bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet.
  • Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die beabsichtigte Klage des Antragstellers hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Es wies darauf hin, dass die Beweislast für vorsätzliches Handeln beim Versicherer liegt, der dies bisher nicht konkret dargelegt hatte. Die Behauptung des Antragstellers, sein Vorsatz sei aufgrund der Alkoholisierung ausgeschlossen gewesen, blieb somit unbestritten und schlüssig.
  • Folgen: Der Antragsteller kann nun seine Klage gegen die Haftpflichtversicherung führen, ohne die Prozesskosten selbst tragen zu müssen. Die Frage des Versicherungsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des vorsätzlichen Handelns, wird nun gerichtlich im Hauptverfahren geklärt.

Der Fall vor Gericht


Ein Faustschlag auf einer Party – Wer zahlt für die Folgen?

Eine private Feier gerät außer Kontrolle. Nach einem hitzigen Wortgefecht kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein Gast schlägt einen anderen und tritt sogar nach. Der Verletzte erleidet erhebliche Schäden. Viele Menschen haben für genau solche Fälle eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie soll einspringen, wenn man aus Versehen, also fahrlässig, jemand anderem einen Schaden zufügt. Aber was passiert, wenn der Verursacher stark alkoholisiert war? Gilt die Tat dann immer noch als absichtlich, also vorsätzlich, für die eine Versicherung in der Regel nicht aufkommt? Genau mit dieser komplexen Frage musste sich ein Gericht befassen.

Der Weg vor das Gericht: Ein Kampf um finanzielle Hilfe

Chaotischer Streit bei Feier: Mann schlägt und tritt, Gäste reagieren schockiert und feiernd
Alkoholisierte Party-Gäste, Faustschlag und Verletzungen: Konflikt bei Feier mit Chaotischer Auseinandersetzung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Mann, der auf der Geburtstagsfeier zugeschlagen hatte, sah sich mit hohen Forderungen des verletzten Gastes konfrontiert. Er wandte sich an seine private Haftpflichtversicherung und bat um Deckung des Schadens. Die Versicherung weigerte sich jedoch mutmaßlich, zu zahlen. Der Grund: Ein Faustschlag ins Gesicht sei eine vorsätzliche Tat, und Vorsatz ist in den meisten Haftpflichtversicherungen vom Schutz ausgeschlossen.

Um seinen Anspruch durchzusetzen, wollte der Mann die Versicherung verklagen. Da er sich ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten konnte, beantragte er Prozesskostenhilfe. Dies ist eine staatliche Unterstützung, die Bürgern mit geringem Einkommen die Kosten für einen Rechtsstreit vorstreckt, wenn ihre Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, das Gericht prüft vorab, ob der Fall überhaupt eine realistische Chance hat, gewonnen zu werden.

Das erste zuständige Gericht, das Landgericht Paderborn, lehnte den Antrag ab. Es war der Meinung, die Klage gegen die Versicherung sei aussichtslos. Gegen diese Entscheidung legte der Mann Beschwerde ein, sodass der Fall nun von der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm, erneut geprüft werden musste.

Die Kernfrage: Schließt starker Alkohol den Vorsatz aus?

Für das Oberlandesgericht stand eine ganz zentrale Frage im Raum: Hatte die Klage des Mannes wirklich keine Aussicht auf Erfolg? Alles hing an dem Begriff des Vorsatzes. Eine Versicherung muss für Schäden, die der Versicherte mit Absicht herbeiführt, nicht zahlen. Das steht im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB), die quasi die Spielregeln eines jeden Versicherungsvertrags sind.

Der Antragsteller argumentierte, er habe zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 2,17 Promille gehabt. Aufgrund dieser extremen Alkoholisierung habe er nicht mehr vorsätzlich gehandelt. Aber kann Alkohol einen Vorsatz wirklich aufheben? Und was bedeutet Vorsatz im versicherungsrechtlichen Sinne überhaupt? Das musste das Gericht nun klären, um über die Prozesskostenhilfe zu entscheiden.

Das Urteil des Oberlandesgerichts: Die Klage hat eine Chance

Das Oberlandesgericht Hamm kam zu einem anderen Ergebnis als die Vorinstanz. Es hob die Entscheidung des Landgerichts auf und bewilligte dem Mann die beantragte Prozesskostenhilfe. Das bedeutet: Der Staat übernimmt vorläufig die Kosten, damit der Mann seine Versicherung verklagen kann. Das Gericht sagte damit nicht, dass der Mann den Prozess am Ende gewinnen wird. Es sagte nur, dass seine Klage nicht von vornherein aussichtslos ist, sondern eine realistische Erfolgsaussicht hat.

Die Begründung: Eine Frage der Beweislast und der genauen Definition

Aber warum sah das OLG Hamm hier eine Erfolgsaussicht, wo das Landgericht keine sah? Die Begründung des Gerichts ist vielschichtig und folgt einer klaren juristischen Logik.

Wer muss was beweisen?

Ein zentraler Punkt ist die Beweislast. Das ist die juristische Regel, die festlegt, welche Partei in einem Prozess die Fakten für ihre Behauptungen beweisen muss. Hier ist es so: Wenn die Versicherung behauptet, der Mann habe vorsätzlich gehandelt und sie müsse deshalb nicht zahlen, dann muss auch die Versicherung diesen Vorsatz beweisen. Es ist nicht die Aufgabe des Versicherten, seine eigene Unschuld oder sein fehlendes Wollen zu belegen.

Im konkreten Fall hatte die Versicherung im Verfahren um die Prozesskostenhilfe bisher überhaupt keine Stellungnahme abgegeben. Sie hatte also noch keinerlei Beweise vorgelegt, die den Vorsatz des Mannes untermauern würden. Allein das stärkte schon die Position des Antragstellers.

Was genau bedeutet „Vorsatz“ für eine Versicherung?

Das Gericht stellte klar, dass Vorsatz in der Haftpflichtversicherung mehr ist als nur die Absicht, eine bestimmte Handlung auszuführen, wie etwa einen Faustschlag. Erforderlich ist der sogenannte bedingte Vorsatz. Das bedeutet, der Versicherte muss nicht nur die Handlung selbst wollen, sondern auch die daraus entstehenden Folgen – hier die Körperverletzung – zumindest für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen haben.

Ein Alltagsvergleich macht das verständlicher: Wer einen Stein in Richtung einer Fensterscheibe wirft, handelt mit bedingtem Vorsatz bezüglich des Glasbruchs. Er will vielleicht nicht unbedingt, dass die Scheibe zerbricht, aber er weiß, dass es sehr wahrscheinlich passieren kann, und nimmt dieses Ergebnis in Kauf, um sein Ziel – den Steinwurf – zu erreichen. Übertragen auf den Fall bedeutet das: Der Mann muss nicht nur gewollt haben zu schlagen, sondern auch die Verletzung des anderen Gastes als mögliche Folge erkannt und akzeptiert haben.

Kann Alkohol diesen Vorsatz beeinträchtigen?

Hier liegt der Kern der Entscheidung. Zwar ist ein gezielter Faustschlag ins Gesicht ein starkes Indiz – also ein deutlicher Hinweis – dafür, dass der Täter eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nimmt. Doch der hohe Alkoholpegel von 2,17 Promille bringt eine entscheidende Unsicherheit ins Spiel.

Das Gericht erklärte, dass extremer Alkoholkonsum die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eines Menschen erheblich beeinträchtigen kann. Es ist also denkbar, dass der Mann aufgrund seines Rausches gar nicht mehr in der Lage war, die Folgen seines Tuns klar zu erkennen und innerlich zu akzeptieren. Sein Handeln könnte eher einem unkontrollierten Impuls entsprungen sein, ohne das für den Vorsatz nötige Bewusstsein für die Konsequenzen.

Wichtig ist hier die Abgrenzung zur Schuldunfähigkeit. Wäre der Mann so betrunken gewesen, dass er als komplett schuldunfähig gelten würde (was er selbst nicht behauptet hat), wäre die Rechtslage eine andere. Hier ging es aber um den Graubereich darunter: stark betrunken, aber nicht völlig willenlos. Und in diesem Bereich, so das Gericht, ist die Frage des Vorsatzes eine komplexe Einzelfallentscheidung.

Keine voreilige Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren

Letztlich fasste das Gericht zusammen: Die Frage, ob der Mann trotz seines Alkoholpegels noch vorsätzlich gehandelt hat, kann nicht einfach pauschal beantwortet werden. Dies muss in einem richtigen Gerichtsverfahren geklärt werden, möglicherweise durch Zeugenaussagen oder Gutachten. Ein Verfahren über Prozesskostenhilfe ist der falsche Ort, um eine solch komplexe Beweisaufnahme vorwegzunehmen.

Da der Antragsteller also eine schlüssige Argumentation vorbrachte (kein Vorsatz wegen Alkohol) und die beweisbelastete Versicherung dem bisher nichts entgegengesetzt hatte, musste das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage bejahen. Dem Mann wurde daher die notwendige finanzielle Hilfe bewilligt, um seinen Fall vor Gericht bringen zu können.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass eine Haftpflichtversicherung nicht automatisch die Zahlung verweigern kann, nur weil jemand bei einer Körperverletzung stark alkoholisiert war. Selbst bei 2,17 Promille und einem gezielten Faustschlag kann die Versicherung zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Betrunkene aufgrund des Alkohols die Folgen seiner Handlung nicht mehr richtig einschätzen konnte. Die Versicherung muss beweisen, dass der Versicherte nicht nur die Handlung wollte, sondern auch bewusst die Verletzung des Opfers in Kauf genommen hat. Für Betroffene bedeutet dies, dass sich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Versicherung auch bei schweren Alkoholisierungsgraden lohnen kann, da die Rechtslage nicht eindeutig zugunsten der Versicherer steht.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rolle spielt Vorsatz für meine private Haftpflichtversicherung?

Für Ihre private Haftpflichtversicherung spielt der Vorsatz eine zentrale Rolle, da er in der Regel dazu führt, dass die Versicherung keine Leistungen erbringt. Eine private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich dafür gedacht, Schäden zu decken, die Sie unbeabsichtigt verursacht haben. Das bedeutet, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, greift der Versicherungsschutz nicht.

Was bedeutet Vorsatz im Versicherungsrecht?

Umgangssprachlich versteht man unter Vorsatz meist die Absicht, etwas Böses zu tun. Im Versicherungsrecht ist der Begriff jedoch etwas breiter gefasst und entscheidend für die Frage, ob Ihr Versicherer zahlt oder nicht. Vorsatz liegt vor, wenn Sie einen Schaden bewusst und gewollt herbeiführen. Es geht also darum, dass Sie sowohl die Handlung als auch deren schädigende Folgen kennen und wollen oder zumindest billigend in Kauf nehmen.

Direkter Vorsatz und bedingter Vorsatz

Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Vorsatz, die für Ihre private Haftpflichtversicherung relevant sind:

  • Direkter Vorsatz (Absicht): Hier wollen Sie den Schaden direkt herbeiführen. Stellen Sie sich vor, Sie ärgern sich über Ihren Nachbarn und werfen absichtlich einen Stein durch dessen Fensterscheibe. In diesem Fall handelt es sich um direkten Vorsatz. Sie wollten genau diesen Schaden verursachen, und Ihre Versicherung wird dafür nicht aufkommen.
  • Bedingter Vorsatz (Dolus Eventualis): Diese Form ist oft schwieriger zu erkennen, aber ebenso wichtig. Hier wollen Sie den Schaden nicht unbedingt herbeiführen, aber Sie halten ihn für möglich und nehmen ihn in Kauf. Ein Beispiel: Sie zünden in Ihrem Garten bei starkem Wind eine Feuerwerksrakete, obwohl Sie wissen, dass sie auf das Dach des Nachbarn fallen und dort einen Brand auslösen könnte. Sie hoffen zwar, dass nichts passiert, aber Sie nehmen das Risiko des Schadens billigend in Kauf. Selbst wenn Sie den Brand nicht aktiv wollten, aber das Risiko bewusst akzeptiert haben, liegt bedingter Vorsatz vor, und Ihre Versicherung zahlt in der Regel nicht. Es reicht also aus, dass Sie die möglichen schädigenden Folgen Ihrer Handlung erkannt und diese billigend in Kauf genommen haben.

Die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz

Für Sie bedeutet dies, dass Ihre private Haftpflichtversicherung immer dann nicht leistet, wenn festgestellt wird, dass Sie den Schaden vorsätzlich – sei es direkt oder bedingt vorsätzlich – verursacht haben. Die Beweisführung liegt dabei oft beim Versicherer, der darlegen muss, dass Vorsatz vorlag. Dies ist häufig der Hauptgrund, warum Versicherungen die Zahlung verweigern. Daher ist es entscheidend zu verstehen, dass Ihre Versicherung primär als Schutzschild für unbeabsichtigte Missgeschicke und fahrlässig verursachte Schäden dient, nicht jedoch für absichtliche oder bewusst in Kauf genommene Schädigungen.


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Kann starker Alkoholkonsum beeinflussen, ob eine Handlung als vorsätzlich gilt?

Ja, starker Alkoholkonsum kann tatsächlich die Beurteilung beeinflussen, ob eine Handlung als vorsätzlich eingestuft wird.

Was Vorsatz bedeutet und wie Alkohol wirkt

Im rechtlichen Sinne bedeutet „Vorsatz“, dass jemand eine Handlung bewusst und gewollt vornimmt. Die Person weiß also, was sie tut, und will die Folgen ihrer Handlung herbeiführen oder nimmt sie zumindest billigend in Kauf. Stellen Sie sich vor, Sie wollen absichtlich ein Glas zerbrechen und tun dies auch – das wäre Vorsatz.

Bei sehr starkem Alkoholkonsum kann es jedoch passieren, dass die Fähigkeit eines Menschen, klar zu denken, Situationen richtig einzuschätzen und seine Handlungen zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt wird. Ist diese Beeinträchtigung so stark, dass die Person die Art ihrer Handlung oder deren mögliche Folgen nicht mehr wirklich überblicken oder ihren Willen nicht mehr steuern kann, dann könnte der Nachweis des erforderlichen Vorsatzes für diese spezifische Handlung schwierig werden. Es fehlt dann gewissermaßen am nötigen „bewussten Wollen und Wissen“.

Keine pauschale Entschuldigung und die Bedeutung des Einzelfalls

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies keine pauschale Entschuldigung für alle Handlungen unter Alkoholeinfluss ist. Eine leichte oder moderate Trunkenheit schließt die Fähigkeit, Vorsatz zu bilden, in der Regel nicht aus. Es muss sich um einen sehr hohen Grad der Alkoholisierung handeln, der die geistigen und willentlichen Fähigkeiten massiv mindert.

Die Gerichte prüfen jeden Einzelfall sehr genau. Dabei kommt es nicht nur auf den Grad der Alkoholisierung an, sondern auch auf alle anderen Umstände des Geschehens. Zum Beispiel wird beachtet, ob die Person sich vielleicht absichtlich in diesen Zustand versetzt hat, um eine Straftat zu begehen, oder ob sie die möglichen Folgen ihres Alkoholkonsums hätte vorhersehen können.

Abgrenzung zur Schuldunfähigkeit

Beachten Sie auch, dass die Frage nach dem Vorsatz etwas anderes ist als die Frage der allgemeinen „Schuldunfähigkeit„. Die Schuldunfähigkeit bezieht sich auf die generelle Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln. Wenn sehr starker Alkoholkonsum eine Handlung beeinflusst, geht es bei der Vorsatzfrage spezifisch darum, ob für die konkrete Tat im Moment des Geschehens das erforderliche Bewusstsein und der Wille vorhanden waren, um sie als vorsätzlich einzustufen. Die Beurteilung dieser komplexen Zusammenhänge erfordert stets eine detaillierte Analyse der individuellen Situation.


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Was kann ich tun, wenn meine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert?

Wenn Ihre private Haftpflichtversicherung eine Zahlung ablehnt, ist es wichtig, die Situation systematisch zu betrachten. Dieser Prozess ermöglicht es Ihnen, Ihre Möglichkeiten zu überblicken und angemessen zu reagieren.

Die Begründung der Ablehnung verstehen

Ein erster und entscheidender Schritt ist es, die genaue und detaillierte Begründung für die Ablehnung des Versicherungsanspruchs von Ihrer Versicherung schriftlich einzufordern. Versicherungen sind grundsätzlich verpflichtet, Ihnen nachvollziehbar darzulegen, warum sie einen Schaden nicht regulieren. Diese schriftliche Erklärung ist die Grundlage für alle weiteren Überlegungen und Schritte. Für Sie bedeutet das, Sie können genau nachvollziehen, ob die Ablehnung beispielsweise auf fehlenden Informationen, einer unklaren Schadenschilderung oder der Einschätzung beruht, dass der Schadenfall nicht von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.

Außergerichtliche Klärungsversuche

Nachdem Sie die schriftliche Begründung erhalten haben, gibt es verschiedene Wege, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären:

  • Direkter Kontakt mit der Versicherung: Nehmen Sie erneut Kontakt zur Versicherung auf. Viele Versicherungsunternehmen verfügen über interne Beschwerdestellen oder spezialisierte Abteilungen, die für die Überprüfung von Ablehnungen zuständig sind. Hier können Sie Ihre Sichtweise nochmals darlegen und versuchen, Missverständnisse auszuräumen oder zusätzliche Dokumente und Nachweise einzureichen, die den Fall neu beleuchten könnten.
  • Der Ombudsmann für Versicherungen: Eine wichtige Anlaufstelle ist der kostenlose und unabhängige Ombudsmann für Versicherungen. Diese anerkannte Schlichtungsstelle prüft den Sachverhalt objektiv und versucht, eine faire und außergerichtliche Lösung zwischen Ihnen und der Versicherung zu finden. Das Verfahren ist für den Versicherten in der Regel kostenfrei und kann eine effektive Alternative zu einem langwierigen Gerichtsverfahren sein. Die Empfehlung des Ombudsmanns ist für die Versicherung nicht immer bindend, wird aber häufig akzeptiert.

Die Bedeutung von Fristen und der Weg zur gerichtlichen Klärung

Es ist von großer Bedeutung, Fristen im Auge zu behalten. Versicherungsansprüche können verjähren, das heißt, nach Ablauf einer bestimmten Zeit können sie nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden. Auch die Verfahren bei Schlichtungsstellen oder für die Einreichung von Klagen haben eigene Fristen, die eingehalten werden müssen. Eine schnelle Reaktion nach Erhalt der Ablehnung ist daher ratsam.

Sollten die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg führen und Sie weiterhin der Auffassung sein, dass Ihr Anspruch berechtigt ist, bleibt als letzter Weg die gerichtliche Klärung. Hierbei wird ein unabhängiges Gericht den Fall prüfen und eine verbindliche Entscheidung treffen. Dieser Schritt ist oft mit höheren Kosten und einem größeren Aufwand verbunden, bietet aber eine finale Klärung des Rechtsstreits.


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Wer muss beweisen, dass ich vorsätzlich gehandelt habe, wenn meine Versicherung nicht zahlen will?

Wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, weil sie Ihnen vorsätzliches Handeln vorwirft, liegt die Beweislast in der Regel bei der Versicherung. Das bedeutet, die Versicherung muss beweisen, dass Sie den Schaden absichtlich verursacht haben. Sie müssen also nicht beweisen, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Was bedeutet „Vorsatz“ im Versicherungsrecht?

„Vorsatz“ meint im Versicherungsrecht, dass Sie den Schaden absichtlich herbeigeführt haben. Es geht nicht um Unachtsamkeit, Leichtsinn oder grobe Fahrlässigkeit, sondern um eine bewusste und gewollte Handlung, mit der Sie den Schaden erzielen wollten.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Schaden gemeldet. Die Versicherung prüft den Fall und behauptet, Sie hätten den Schaden mit Absicht herbeigeführt. Für Sie bedeutet das:

  • Die Versicherung muss konkrete Tatsachen vorlegen, die belegen, dass Ihr Handeln absichtlich darauf abzielte, den Schaden zu verursachen.
  • Sie muss diese Tatsachen überzeugend beweisen, zum Beispiel mit Zeugenaussagen, Gutachten oder anderen Indizien.
  • Es reicht nicht aus, wenn die Versicherung nur vermutet, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. Es müssen klare Beweise vorliegen.

Die Beweislast stärkt Ihre Position

Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung ist für Sie als Versicherungsnehmer sehr wichtig. Er stärkt Ihre Position, da die Versicherung, die eine Leistung verweigern will, die Gründe dafür beweisen muss. Könnte die Versicherung nicht nachweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, müsste sie im Normalfall zahlen, wenn alle anderen Voraussetzungen für den Versicherungsfall erfüllt sind.

Gerichte gehen bei der Annahme von Vorsatz sehr vorsichtig vor, da die Auswirkungen für den Versicherungsnehmer gravierend sind (Verlust des Versicherungsschutzes). Daher sind an den Beweis von Vorsatz hohe Anforderungen gestellt.


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Wie kann ich mir einen Rechtsstreit leisten, wenn ich wenig Geld habe?

Wenn Sie einen Rechtsstreit führen möchten, aber nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, um die anfallenden Kosten zu decken. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Option ist die Prozesskostenhilfe (PKH).

Prozesskostenhilfe (PKH): Staatliche Unterstützung bei Gerichtskosten

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen den Zugang zur Justiz ermöglichen soll. Sie stellt sicher, dass finanzielle Hürden nicht dazu führen, dass berechtigte Ansprüche nicht vor Gericht geltend gemacht werden können. Die PKH kann die Gerichtsgebühren und die Kosten der eigenen Rechtsvertretung ganz oder teilweise übernehmen.

Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen in der Regel zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Bedürftigkeit): Das Gericht prüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten selbst zu bezahlen oder nur in Raten aufzubringen, ohne dabei Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei werden bestimmte Freibeträge für Sie selbst, Ihre Miete und unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder) berücksichtigt. Wenn Ihr Einkommen diese Freibeträge nicht wesentlich übersteigt und Sie kein erhebliches Vermögen besitzen, ist diese Voraussetzung meist erfüllt.
  2. Die hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung oder -verteidigung: Dies bedeutet, dass Ihr Anliegen nicht von vornherein aussichtslos sein darf. Es ist keine Garantie für einen positiven Ausgang des Prozesses, aber es muss eine realistische Chance bestehen, den Rechtsstreit zu gewinnen. Das Gericht bewertet, ob Ihre Klage oder Verteidigung auf der Grundlage der vorliegenden Fakten und der geltenden Rechtslage begründet erscheint und nicht etwa mutwillig, also ohne ernsthaften Grund oder nur zur Schikane, geführt wird. Wenn Ihr juristisches Anliegen also substantiiert und nachvollziehbar ist, wird diese Voraussetzung in der Regel als gegeben angesehen.

Umfang der Prozesskostenhilfe:
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, deckt sie üblicherweise die Gerichtskosten und die Gebühren der eigenen Rechtsvertretung ab. Es ist wichtig zu wissen, dass die PKH nicht die Kosten der gegnerischen Partei abdeckt, falls Sie den Prozess verlieren sollten. In diesem Fall müssten Sie die Kosten der Gegenseite grundsätzlich selbst tragen. Unter Umständen kann die PKH auch als zinsloses Darlehen gewährt werden, das Sie in Raten zurückzahlen müssen, sobald sich Ihre finanzielle Lage verbessert.

Andere Möglichkeiten zur Kostenübernahme

Neben der Prozesskostenhilfe gibt es weitere Wege, die Kosten eines Rechtsstreits zu finanzieren:

  • Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung besitzen, kann diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen. Dies hängt jedoch stark von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Die Versicherung zahlt nur, wenn der spezifische Rechtsfall (z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht) vom Vertrag abgedeckt ist und ein Versicherungsfall eingetreten ist. Es ist ratsam, vor der Einleitung rechtlicher Schritte eine Deckungszusage von Ihrer Versicherung einzuholen.

Diese verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten sollen dazu beitragen, dass finanzielle Schwierigkeiten Sie nicht daran hindern, Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorsatz

Vorsatz bedeutet, dass jemand eine Handlung bewusst und gewollt ausführt und dabei entweder den Erfolg direkt herbeiführen will oder diesen zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Im Versicherungsrecht ist Vorsatz entscheidend, weil Versicherungen in der Regel nicht für Schäden zahlen, die mit Vorsatz verursacht wurden. Es gibt dabei zwei Formen: den direkten Vorsatz (der Schaden wird absichtlich verursacht) und den bedingten Vorsatz (der Schaden wird zumindest in Kauf genommen). Beispiel: Wenn jemand absichtlich ein Fenster einschlägt (direkter Vorsatz) oder ein Risiko wissentlich eingeht, dass dabei ein Schaden entsteht, wie das Anzünden eines Feuerwerks bei starkem Wind (bedingter Vorsatz), liegt Vorsatz vor.

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Bedingter Vorsatz (Dolus Eventualis)

Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn jemand eine Handlung vornimmt, deren schädliche Folgen er nicht direkt will, diese aber als möglich erkennt und bewusst hinnimmt. Es reicht, dass der Handelnde die Möglichkeit des Schadenseintritts erkennt und diesen in Kauf nimmt, ohne ihn unbedingt herbeiführen zu wollen. Im Versicherungsfall ist bedingter Vorsatz ausreichend für den Ausschluss des Versicherungsschutzes. Beispiel: Jemand wirft einen Stein in Richtung eines Fensters und weiß, dass dies das Glas zerbrechen könnte, nimmt das Risiko also bewusst in Kauf, obwohl er das Zerbrechen nicht aktiv will.

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Beweislast

Die Beweislast bestimmt, welche Partei im Prozess für eine Behauptung die Beweise liefern muss. In Streitigkeiten mit Haftpflichtversicherungen gilt meist, dass die Versicherung beweisen muss, wenn sie Zahlung wegen Vorsatz verweigert, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat. Der Versicherte muss dagegen nicht seine Unschuld beweisen oder darlegen, dass er nicht vorsätzlich handelte. Beispiel: Wenn eine Versicherung behauptet, der Schaden sei vorsätzlich verursacht, muss sie dazu zum Beispiel Zeugenaussagen oder Gutachten vorlegen, die das belegen.

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Prozesskostenhilfe (PKH)

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen oder Vermögen, die sich einen Rechtsstreit sonst nicht leisten könnten. Sie übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für Gericht und Anwalt, damit auch finanziell schwächere Personen ihre Rechte vor Gericht geltend machen können. Voraussetzung ist, dass die Klage oder Verteidigung eine realistische Aussicht auf Erfolg hat und nicht aussichtslos erscheint. Beispiel: Wer verhältnismäßig bedürftig ist und eine begründete Klage z.B. gegen eine Haftpflichtversicherung einreichen will, kann PKH beantragen, um die Kosten des Prozesses zu decken.

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Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit beschreibt einen Zustand, in dem eine Person aufgrund einer starken Beeinträchtigung, etwa durch sehr starken Alkoholrausch oder schwere psychische Erkrankung, nicht mehr in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen oder nach Erkenntnis zu handeln. Anders als beim Vorsatz geht es hier nicht nur darum, ob jemand die Folgen seiner Handlung willentlich in Kauf nimmt, sondern ob überhaupt die Fähigkeit zur Einsicht und Steuerung vorhanden ist. Schuldunfähigkeit führt dazu, dass die Tat rechtlich nicht zugerechnet wird. Beispiel: Ist jemand so stark betrunken, dass er nicht mehr versteht, was er tut, kann er schuldunfähig sein und wird strafrechtlich nicht belangt; im Versicherungsrecht sind hier jedoch andere Regelungen zu beachten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 276 Abs. 1 BGB (Verschulden bei Vertragspflichten): Definiert die Voraussetzungen des Vorsatzes als vorsätzliches und willentliches Handeln, das im Zivilrecht die Haftung des Schädigers begründet. Vorsatz bedeutet, dass der Handelnde die schädliche Folge gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Entscheidend für die Frage, ob der Faustschlag als vorsätzlich im Sinne der Haftung und Versicherungsregelungen einzustufen ist oder durch Alkoholkonsum beeinträchtigt sein könnte.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 11, 28: Regelt, wann und in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung für Schäden haftet, insbesondere bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsfragen; Vorsatz ist in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung beruft sich auf die Vorsatzausschlussregel, weshalb geklärt werden muss, ob der Versicherte den Schaden mit Vorsatz verursacht hat und daher kein Anspruch auf Deckung besteht.
  • Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB): Legen die Vertragsbedingungen und Ausschlusstatbestände fest, wobei Vorsatz als Ausschlussgrund meist klar definiert wird. Bedingter Vorsatz wird häufig als Tatbestandsmerkmal herangezogen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die AHB sind Grundlage für die Weigerung der Versicherung, zu zahlen, und bestimmen, ob das Verhalten des Versicherungsnehmers unter den Vorsatzausschluss fällt.
  • Beweislastregel (§ 286 ZPO und Grundsatz der Beweisführung): Grundsatz, dass die Partei, die einen Tatbestand behauptet (hier: die Versicherung auf Vorsatz), diesen auch beweisen muss; keine Beweislastumkehr zugunsten der Versicherung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Versicherung keine Beweise vorlegte, um den Vorsatz zu belegen, stärkt dies die Erfolgsaussicht des Klägers und begründet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
  • Strafrechtliche Grundsätze zum Vorsatz und Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB analog für Zivilrecht): Vorsatz erfordert Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit; starker Alkohol kann diese beeinträchtigen und somit das Vorliegen von Vorsatz fraglich machen, ohne gleich Schuldunfähigkeit zu begründen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der hohe Blutalkoholwert kann die Einsichtsfähigkeit des Täters vermindert haben, sodass eine vorsätzliche Handlung nicht zwingend vorliegt und dies vor Gericht zu klären ist.
  • Prozesskostenhilferecht (§§ 114 ff. ZPO): Regelt die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, insbesondere die hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG prüfte anhand der rechtlichen Fragestellung zum Vorsatz und der Beweislage, ob trotz der Versicherungsausschlussbehauptung eine realistische Chance für den Kläger besteht, was hier bejaht wurde.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: I-20 W 25/18 – Beschluss vom 11.01.2019


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