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Kfz-Haftpflichtversicherung – Streit um Wildunfall

Ein vermeintlicher Wildunfall in Bulgarien entpuppt sich als Versicherungsbetrug: Ein Autofahrer scheitert vor Gericht, als ein Gutachten enthüllt, dass sein BMW bereits vor dem angeblichen Zusammenstoß mit einem Reh erhebliche Schäden aufwies. Der Kläger verliert nicht nur seinen Schadensersatzanspruch, sondern steht nun auch mit leeren Händen da. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig Ehrlichkeit im Umgang mit Versicherungen ist – andernfalls droht der Totalverlust jeglicher Ansprüche.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger fordert Schadensersatz aufgrund eines behaupteten Wildunfalls in Bulgarien.
  • Die Beklagte bestreitet den Wildunfall und argumentiert, dass der Schaden nicht durch einen Zusammenstoß mit einem Tier verursacht wurde.
  • Der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall wird als entscheidend erachtet und spielt eine zentrale Rolle in der Beweisführung.
  • Ein Gutachten stellt fest, dass die vorhandenen Schäden nicht im Zusammenhang mit dem behaupteten Wildunfall stehen.
  • Die unterschiedlichen Schadenbilder am Fahrzeug konnten nicht als Folge einer Kollision mit einem Reh erklärt werden.
  • Das Gericht sieht somit keine Grundlage für den Anspruch des Klägers auf Entschädigung.
  • Die Klage wird abgewiesen, was bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muss.
  • Das Gericht weist darauf hin, dass das Verschweigen eines Vorschadens Ansprüchen schaden kann.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, in denen die Ursache für Fahrzeugschäden strittig ist.
  • Künftige Kläger sollten sicherstellen, dass alle relevanten Fahrzeugschäden offen gelegt werden, um Ansprüche nicht zu gefährden.

Wildunfall: Klärung der Haftung und Versicherungsschutz im konkreten Fall

Ein Wildunfall kann für Autofahrer nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell herausfordernd sein. In Deutschland sind Kfz-Haftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben, um bei Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden, zu haften. Auch bei einem Unfall mit Wildtieren kann der Geschädigte Ansprüche geltend machen, doch es stellt sich oft die Frage, inwieweit die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kostenübernahme eintritt. Hierbei sind die Bestimmungen und der Umfang der Versicherungsschutz Wildunfall von zentraler Bedeutung.

Besonders problematisch wird es, wenn im Nachgang an einen Wildunfall ein Streit mit der Versicherung entsteht. Häufig sind Deutungen zu den Versicherungspflichten und dem Schadensersatz Wildunfall unklar, was zu einem langen und schwierigen Prozess führen kann. Die Regulierung eines Wildunfalls ist nicht immer straightforward, da sowohl die Haftbarkeit des Fahrers als auch die Ansprüche an die Versicherung genau geprüft werden müssen. Dieser Beitrag beleuchtet die Komplexität der Wildunfall Regulierung und die Herausforderungen, die dabei auftreten können.

Um das Thema greifbarer zu machen, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der die Streitpunkte rund um den Wildunfall und die Rolle der Kfz-Haftpflichtversicherung veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Wildunfall oder Vorschaden? Gericht weist Klage gegen Versicherung ab

Wildunfall Regulierung
Ein Autofahrer verlor seinen Rechtsstreit mit der Versicherung nach einem vermeintlichen Wildunfall, da er einen Vorschaden verschwiegen hatte, was zu einem Verlust seiner Schadensersatzansprüche führte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Autofahrer, der nach einem angeblichen Wildunfall in Bulgarien Schadensersatz von seiner Versicherung forderte, ist vor dem Amtsgericht Rheine gescheitert. Das Gericht wies die Klage des Mannes ab, der von seiner Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 4.975,31 Euro für Reparaturen an seinem BMW verlangt hatte.

Streitpunkt: Ursache der Fahrzeugschäden

Der Kläger gab an, am besagten Tag seien zwei Rehe aus einem Waldstück gelaufen, wobei eines mit seinem Fahrzeug kollidiert sei. Dabei sei das Auto vorne links und an der linken Seite erheblich beschädigt worden. Die Versicherung bestritt den Wildunfall und argumentierte, das Schadenbild, insbesondere ein durchgängiger langer Lackkratzer von der Fahrertür bis zur hinteren Tür, lasse sich nicht mit einem Zusammenstoß mit einem Reh erklären.

Gutachten deckt Unstimmigkeiten auf

Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger stellte fest, dass im linken Seitenbereich des Fahrzeugs zwei verschiedenartige Schadenbilder vorhanden waren, die nicht zusammenhingen. Der Experte erklärte, die Kratzer an der linken Fahrzeugseite könnten „nicht durch eine Kollision des in Bewegung befindlichen Pkw mit einem in Bewegung befindlichen Tierkörper entstanden sein“. Das Zentrum der Deformation lag unterhalb des Türgriffs an der Fahrertür, was nicht zu den wellenartigen Kratzspuren an der vorderen linken Seite passte.

Gericht: Vorschaden verschwiegen

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug einen Vorschaden an der linken Seite hatte, insbesondere an der linken Fahrertür. Der Kläger hatte jedoch behauptet, das Auto sei nicht vorbeschädigt gewesen. Diese Aussage erwies sich nach dem Gutachten als falsch, da der auffällige, etwa 2,50 Meter lange Kratzer nicht durch einen Wildunfall verursacht worden sein konnte.

Rechtliche Konsequenzen für den Kläger

Das Gericht wertete das Verschweigen des Vorschadens als Verstoß gegen Treu und Glauben. In solchen Fällen kann ein Geschädigter seine Schadensersatzansprüche vollständig verlieren. Der Richter betonte, dass bei Vorschäden der Geschädigte nur dann Ersatz verlangen kann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass die Schäden bereits im Rahmen eines Vorschadens vorhanden waren. Dazu hätte der Kläger den Umfang des Vorschadens konkret darlegen müssen, was er nicht tat.

Das Urteil macht deutlich, wie wichtig es ist, bei Schadensersatzforderungen gegenüber Versicherungen alle relevanten Informationen offenzulegen. Vorschäden zu verschweigen kann dazu führen, dass berechtigte Ansprüche vollständig abgelehnt werden. Autofahrer sollten daher bei Unfällen stets transparent mit ihrer Versicherung kommunizieren und alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug wahrheitsgemäß angeben.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die zentrale Bedeutung von Treu und Glauben im Versicherungsrecht. Das Verschweigen von Vorschäden kann zum vollständigen Verlust von Schadensersatzansprüchen führen, selbst wenn ein neuer Schaden eingetreten ist. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle relevanten Informationen offenzulegen und Vorschäden konkret darzulegen. Diese Entscheidung stärkt die Position der Versicherungen und betont die Wichtigkeit der Transparenz in der Schadensmeldung.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Wildunfall hatten, müssen Sie besonders vorsichtig und ehrlich mit Ihrer Versicherung umgehen. Das Urteil zeigt, dass das Verschweigen von Vorschäden am Fahrzeug schwerwiegende Folgen haben kann. Selbst wenn Sie tatsächlich einen Wildunfall hatten, können Sie Ihren gesamten Anspruch auf Schadensersatz verlieren, wenn Sie vorhandene Schäden nicht offenlegen. Es ist daher entscheidend, bei der Schadensmeldung alle bestehenden Schäden am Fahrzeug wahrheitsgemäß anzugeben, auch wenn diese nichts mit dem aktuellen Unfall zu tun haben. Zudem sollten Sie nach einem Wildunfall möglichst viele Beweise sammeln, um den Unfallhergang glaubhaft darlegen zu können. Eine transparente Kommunikation mit Ihrer Versicherung ist der beste Weg, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zur Wildunfall Regulierung, die Ihnen hilft, im Falle eines Wildschadens bestens informiert zu sein. Wir beantworten häufig gestellte Fragen und geben Ihnen wertvolle Tipps, um den Prozess der Schadensregulierung zu erleichtern. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie vorgehen sollten, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Schadensregulierung nach einem Wildunfall erfüllt sein?

Für eine erfolgreiche Schadensregulierung nach einem Wildunfall müssen Sie mehrere wichtige Voraussetzungen erfüllen:

Nachweis des Wildunfalls

Der wichtigste Punkt ist der Nachweis, dass tatsächlich ein Wildunfall stattgefunden hat. Hierfür benötigen Sie idealerweise eine Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder einem Jagdpächter ausgestellt wird. Diese Bescheinigung dient als offizieller Beleg für den Unfall und ist für die meisten Versicherungen unerlässlich.

Dokumentation des Schadens

Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug umfassend. Machen Sie auch Aufnahmen von Spuren des Wildtiers am Auto, wie Haare oder Blut. Diese Beweise sind besonders wichtig, wenn das Tier nach dem Unfall geflohen ist.

Zeitnahe Meldung

Melden Sie den Wildunfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Viele Versicherungen haben Fristen für die Schadensmeldung. Eine verzögerte Meldung könnte Ihre Ansprüche gefährden.

Art der Versicherung

Stellen Sie sicher, dass Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung haben. Nur diese Versicherungsarten decken Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem Wildunfall ab. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus.

Beachtung der Versicherungsbedingungen

Prüfen Sie die spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherung. Manche Versicherungen decken nur Unfälle mit bestimmten Wildtierarten ab, während andere auch Zusammenstöße mit anderen Tieren einschließen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine reibungslose Schadensregulierung erheblich. Beachten Sie, dass jeder Fall individuell ist und Ihre Versicherung möglicherweise zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern kann.


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Wie wirken sich nicht gemeldete Vorschäden auf die Schadensregulierung bei einem Wildunfall aus?

Nicht gemeldete Vorschäden können bei der Schadensregulierung nach einem Wildunfall erhebliche negative Auswirkungen haben. Die Versicherung könnte die Leistung teilweise oder sogar vollständig verweigern, wenn Sie Vorschäden verschwiegen haben.

Bedeutung der Offenlegungspflicht

Bei der Meldung eines Wildunfalls sind Sie verpflichtet, alle relevanten Informationen offenzulegen, einschließlich etwaiger Vorschäden am Fahrzeug. Diese Offenbarungspflicht dient dazu, eine korrekte Einschätzung des tatsächlichen Schadens zu ermöglichen. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann dies als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.

Konsequenzen bei Nichtmeldung

Stellt die Versicherung fest, dass Sie Vorschäden verschwiegen haben, kann dies folgende Auswirkungen haben:

  • Kürzung der Versicherungsleistung: Die Versicherung könnte argumentieren, dass ein Teil des Schadens bereits vor dem Wildunfall bestand und daher nicht erstattungsfähig ist.
  • Vollständige Leistungsverweigerung: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht, kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern.
  • Erschwerung der Schadensermittlung: Nicht gemeldete Vorschäden machen es für Gutachter schwierig, den tatsächlichen Umfang des durch den Wildunfall verursachten Schadens zu bestimmen.

Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe von Vorschäden ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gemäß § 28 VVG kann der Versicherer bei einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit von der Leistung befreit sein. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.

Korrekter Umgang mit Vorschäden

Um Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden, sollten Sie:

  • Alle bekannten Vorschäden bei der Schadensmeldung angeben, auch wenn sie Ihnen unbedeutend erscheinen.
  • Dokumentationen über frühere Reparaturen aufbewahren und der Versicherung bei Bedarf vorlegen.
  • Im Zweifelsfall lieber zu viele als zu wenige Informationen bereitstellen.

Bedenken Sie: Transparenz im Umgang mit Ihrer Versicherung schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und erleichtert eine reibungslose Schadensregulierung im Falle eines Wildunfalls.


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Welche Beweise sind bei der Meldung eines Wildunfalls an die Versicherung entscheidend?

Bei der Meldung eines Wildunfalls an die Versicherung sind mehrere Beweise entscheidend, um Ihre Ansprüche zu untermauern:

Wildunfallbescheinigung

Die Wildunfallbescheinigung ist das wichtigste Dokument. Sie wird von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter ausgestellt und enthält Informationen zum Unfallhergang und zum beteiligten Wildtier. Diese Bescheinigung dient als offizieller Nachweis des Wildunfalls und ist für die Schadensregulierung unerlässlich.

Fotodokumentation

Detaillierte Fotos des Unfallorts und der Fahrzeugschäden sind äußerst wichtig. Fotografieren Sie:

  • Die Beschädigungen am Fahrzeug aus verschiedenen Perspektiven
  • Spuren am Unfallort (z.B. Blut, Haare oder Gewebereste des Tieres)
  • Das verletzte oder getötete Tier, falls es noch vor Ort ist
  • Die Umgebung des Unfallorts (Straßenschilder, Wildwechsel-Warnschilder)

Polizeibericht

Ein Polizeibericht kann als zusätzlicher Beweis dienen. Er enthält eine offizielle Dokumentation des Vorfalls und kann die Glaubwürdigkeit Ihrer Meldung erhöhen.

Zeugenaussagen

Wenn möglich, sammeln Sie Kontaktdaten von Zeugen. Zeugenaussagen können besonders wertvoll sein, wenn das Tier nach dem Unfall geflohen ist oder wenn Sie einem Tier ausweichen mussten.

Schadengutachten

Bei größeren Schäden kann ein unabhängiges Schadengutachten hilfreich sein. Es dokumentiert den Umfang der Schäden detailliert und kann bei Streitigkeiten mit der Versicherung über die Schadenshöhe nützlich sein.

Reparaturkostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Reparatur der Schäden sollte ebenfalls eingereicht werden. Er gibt der Versicherung einen Überblick über die zu erwartenden Kosten.

Wenn Sie diese Beweise sorgfältig sammeln und der Versicherung vorlegen, erhöhen Sie die Chancen auf eine reibungslose und vollständige Schadensregulierung nach einem Wildunfall erheblich.


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Was bedeutet der Grundsatz von Treu und Glauben im Versicherungsrecht?

Der Grundsatz von Treu und Glauben ist im Versicherungsrecht von zentraler Bedeutung. Er verpflichtet sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer zu einem redlichen und loyalen Verhalten im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses.

Bedeutung für Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer müssen Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen, sowohl bei Vertragsabschluss als auch im Schadenfall. Wenn Sie beispielsweise einen Wildunfall melden, sind Sie verpflichtet, den Hergang wahrheitsgetreu zu schildern. Eine bewusste Falschdarstellung würde gegen Treu und Glauben verstoßen.

Pflichten des Versicherers

Auch Ihr Versicherer ist an diesen Grundsatz gebunden. Er muss Ihre Ansprüche fair und zügig prüfen und darf die Leistung nicht unbegründet verzögern oder verweigern. Stellen Sie sich vor, Ihr Versicherer würde nach einem gemeldeten Wildunfall monatelang nicht reagieren – dies wäre ein Verstoß gegen Treu und Glauben.

Konsequenzen bei Verstößen

Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kann erhebliche Folgen haben. Wenn Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise falsche Angaben zum Unfallhergang machen, kann der Versicherer die Leistung verweigern. In schweren Fällen droht sogar die Kündigung des Versicherungsvertrags.

Praktische Bedeutung

Der Grundsatz wirkt sich auf viele Aspekte des Versicherungsverhältnisses aus. Bei der Schadenmeldung müssen Sie aktiv an der Aufklärung mitwirken. Verschweigen Sie relevante Informationen oder behindern Sie die Ermittlungen, kann dies als Verstoß gegen Treu und Glauben gewertet werden.

Beachten Sie: Treu und Glauben bedeutet nicht, dass Sie als Versicherungsnehmer Ihre Interessen vernachlässigen müssen. Sie dürfen durchaus Ihre Rechte wahrnehmen und etwa eine Zweitmeinung einholen, wenn Sie mit der Schadensregulierung unzufrieden sind. Entscheidend ist, dass Sie dabei ehrlich und transparent vorgehen.


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Wie kann man als Versicherungsnehmer vorgehen, wenn die Versicherung die Regulierung eines Wildunfalls ablehnt?

Wenn Ihre Versicherung die Regulierung eines Wildunfalls ablehnt, haben Sie als Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

Prüfung der Versicherungsbedingungen

Zunächst sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen. Achten Sie besonders auf Klauseln, die sich auf Wildunfälle beziehen. Stellen Sie sicher, dass der Schaden tatsächlich von Ihrer Police abgedeckt sein sollte.

Schriftlicher Widerspruch

Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Erklären Sie detailliert, warum Sie der Meinung sind, dass der Schaden reguliert werden sollte. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, wie z.B. Polizeibericht, Fotos vom Unfallort und Schaden sowie die Wildunfallbescheinigung.

Einholung eines unabhängigen Gutachtens

Wenn die Versicherung die Ablehnung auf ein Gutachten stützt, können Sie ein unabhängiges Gegengutachten einholen. Dies kann helfen, die Einschätzung der Versicherung zu widerlegen.

Einschaltung der Schlichtungsstelle

Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Versicherungsstreitigkeiten wenden. Dieses außergerichtliche Verfahren ist für Sie kostenfrei und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Klageerhebung als letztes Mittel

Sollten alle vorherigen Schritte erfolglos bleiben, bleibt Ihnen die Möglichkeit, Klage gegen die Versicherung einzureichen. Bedenken Sie jedoch, dass dies mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Beweissicherung

Um Ihre Position zu stärken, ist eine gründliche Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall entscheidend. Dazu gehören:

  • Fotos vom Unfallort und Fahrzeugschaden
  • Polizeibericht und Wildunfallbescheinigung
  • Zeugenaussagen, falls vorhanden
  • Dokumentation aller Kommunikation mit der Versicherung

Regulierungsermessen der Versicherung

Beachten Sie, dass Versicherungen bei der Schadensregulierung einen gewissen Ermessensspielraum haben. Sie müssen jedoch offensichtlich begründete Ansprüche regulieren und dürfen nicht willkürlich handeln.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, dass die Versicherung den Wildunfall doch noch reguliert. Bleiben Sie in der Kommunikation mit Ihrer Versicherung stets sachlich und dokumentieren Sie alle Vorgänge sorgfältig.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Versicherungsbetrug: Ein Versicherungsbetrug liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Informationen angibt oder einen Schaden vortäuscht, um unrechtmäßig Leistungen von einer Versicherung zu erhalten. Im vorliegenden Fall hat der Autofahrer versucht, einen Wildunfall vorzutäuschen, um eine Schadenszahlung von seiner Versicherung zu bekommen, obwohl die Schäden bereits vorher vorhanden waren.
  • Schadensersatzanspruch: Dies ist das Recht einer Person, von einer anderen Person oder Institution eine Wiedergutmachung für einen erlittenen Schaden zu verlangen. Im Kontext des Textes wollte der Kläger eine finanzielle Entschädigung von seiner Versicherung, um die Reparaturkosten seines beschädigten Autos zu decken. Sein Anspruch wurde jedoch abgelehnt, da Betrug nachgewiesen wurde.
  • Treu und Glauben: Dieser juristische Grundsatz bedeutet, dass sich Personen im Geschäftsverkehr ehrlich und fair verhalten müssen. Im Versicherungsrecht müssen Versicherungsnehmer alle relevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Das Gericht entschied, dass der Kläger gegen diesen Grundsatz verstieß, indem er den Vorschaden verschwieg.
  • Gutachten: Ein Gutachten ist eine sachverständige Bewertung oder Analyse eines Sachverhalts durch einen Experten. Im beschriebenen Fall wurde ein Sachverständiger beauftragt, um die Schäden am Auto des Klägers zu beurteilen. Das Gutachten deckte auf, dass die Schäden nicht durch den angeblichen Wildunfall, sondern durch Vorschäden verursacht wurden.
  • Vorschaden: Dies bezeichnet einen bereits bestehenden Schaden, der vor einem weiteren, aktuellen Schadenereignis eingetreten ist. Im Text geht es darum, dass der Kläger einen bereits vorhandenen Vorschaden an seinem Fahrzeug nicht angab und diese Verschweigung dazu führte, dass sein Schadensersatzanspruch abgelehnt wurde.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Pflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass im Falle eines Unfalls der Geschädigte einen finanziellen Ausgleich erhält. Im Fall des Wildunfalls könnte diese Versicherung für Schäden aufkommen, sofern der Unfall tatsächlich so passiert ist und keine falschen Angaben gemacht werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 179 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraf regelt die Leistungspflicht des Versicherers bei Schäden am versicherten Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Er besagt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Wert des Fahrzeugs im Falle eines Schadens ersetzt, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. In diesem Fall ist das versicherte Ereignis ein Wildunfall, der durch das Zusammenstoßen des Fahrzeugs mit dem Reh verursacht wurde. Der Sachverständige hat jedoch festgestellt, dass die beschriebenen Schäden am Fahrzeug nicht mit einem Wildunfall vereinbar sind, da der Schaden nicht von einem Stoß mit einem Tier verursacht worden sein kann.
  • § 54 Abs. 1 VVG: Dieser Paragraf beschreibt die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer. Der Anspruch auf Schadensersatz setzt voraus, dass das versicherte Risiko eingetreten ist. In diesem Fall ist das versicherte Risiko der Wildunfall, doch die Schäden sind nicht auf den Wildunfall zurückzuführen. Der Kläger kann daher den Schaden nicht geltend machen.
  • § 54 Abs. 2 VVG: Dieser Paragraf regelt die Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, alle ihm zumutbaren Schritte zur Schadensminderung und Schadenaufklärung zu unternehmen. Dies beinhaltet auch die Offenlegung aller relevanten Umstände, die den Schaden beeinflussen könnten. Im konkreten Fall ist es wichtig, dass der Kläger gegenüber dem Versicherer den Schadenfall wahrheitsgemäß schildert, da eine Falschaussage den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben kann.
  • § 14 VVG: Dieser Paragraf regelt den Ausschlusskatalog des Versicherungsschutzes. Sogenannte „Vorschäden“ oder Schäden, die bereits vor dem versicherten Schadenereignis entstanden sind, sind in der Regel nicht versichert. Der Versicherungsnehmer ist daher verpflichtet, den Versicherer über alle Vorschäden zu informieren. Liegen Vorschäden vor, die nicht gemeldet wurden, kann dies den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Im konkreten Fall liegt ein Vorschaden vor, der nicht gemeldet wurde. Die Beweislast für die Entstehung des Vorschadens liegt beim Versicherer. Die Tatsache, dass der Kläger den Schadenfall nicht korrekt dargestellt hat, kann für ihn zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • § 169 VVG: Dieser Paragraf regelt die Beweislastverteilung bei Schadensereignissen. In der Regel muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Schaden eingetreten ist und durch ein versichertes Risiko entstanden ist. Der Kläger hat im vorliegenden Fall jedoch nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist, sondern eher durch einen Vandalismusschaden. Die Beweislast liegt beim Kläger, der den Schaden durch den Wildunfall nachweisen muss. Im vorliegenden Fall ist die Beweislast für den Kläger nicht erbringbar, da der Schaden nicht durch einen Wildunfall entstanden ist.

Das vorliegende Urteil

AG Rheine – Az.: 14 C 134/22 – Urteil vom 22.06.2023


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