Ein Fahrzeughalter meldete den Totalschaden seines Audi RS 6 nach einem Brand, beging aber eine arglistige Obliegenheitsverletzung in der Schadenanzeige. Das Paradoxon: Die verschwiegenen Mängel in der Kasko-Meldung waren jene, die er zuvor in einem anderen Gerichtsverfahren eidesstattlich geltend machte.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Zahlt die Vollkasko bei falschen Angaben?
- Was muss ich in der Schadenanzeige angeben?
- Wann ist eine Falschangabe arglistig?
- Verliere ich den Versicherungsschutz bei Lügen?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Verliere ich den Vollkasko-Schutz, wenn ich falsche Angaben im Schadenformular mache?
- Wann gilt das Verschweigen von Mängeln als „arglistige Täuschung“ der Versicherung?
- Wie muss ich Mängel oder Vorschäden im Schadenformular korrekt angeben?
- Was tun, wenn die Kaskoversicherung die Zahlung wegen vermuteter Arglist komplett ablehnt?
- Muss die Falschangabe ursächlich für den Schaden sein, damit ich meinen Schutz verliere?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 155/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 29.10.2025
- Aktenzeichen: 11 U 155/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Versicherungsvertragsrecht, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Eine Versicherungsnehmerin forderte die Kaskoversicherung zur Zahlung nach der Zerstörung ihres Luxus-Pkw durch Brand auf. Die Versicherung lehnte die Leistung ab, da die Klägerin den Schaden verschwiegen oder absichtlich herbeigeführt habe.
- Die Rechtsfrage: Wird ein Kfz-Kaskoversicherer von seiner Zahlungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadenmeldung absichtlich Fragen zu bekannten, wertmindernden Mängeln falsch beantwortet?
- Die Antwort: Nein. Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin hat ihre Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft in der Schadenanzeige arglistig verletzt. Diese bewusste Falschaussage befreit den Versicherer vollständig von der Leistungspflicht.
- Die Bedeutung: Versicherungsnehmer müssen bei einer Schadenanzeige alle wertmindernden Eigenschaften des Fahrzeugs wahrheitsgemäß angeben. Wer bekannte Mängel absichtlich verschweigt, riskiert, seinen gesamten Versicherungsschutz zu verlieren. Dies gilt selbst dann, wenn die verschwiegenen Mängel für die Entstehung des Schadens ohne Bedeutung waren.
Zahlt die Vollkasko bei falschen Angaben?
Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers, der zugleich die Hoffnung auf eine schnelle Regulierung in sich birgt: Ein teures Fahrzeug geht in Flammen auf, und man verlässt sich auf die Kaskoversicherung. Genau dieses Szenario verhandelte das Oberlandesgericht Brandenburg am 29. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 11 U 155/24. Im Zentrum stand ein hochwertiger Audi RS 6 Avant performance, der in der Nacht vor Pfingsten 2022 vollständig ausbrannte. Der Streitwert war beträchtlich, denn die Klägerin forderte von ihrer Versicherung rund 105.000 Euro Entschädigung. Doch statt einer Auszahlung erhielt sie eine harte Lektion in Sachen Ehrlichkeit.

Der Fall ist juristisch besonders spannend, weil er sich nicht primär an der Frage der Brandstiftung entschied, obwohl diese im Raum stand. Vielmehr stolperte die Versicherungsnehmerin über ein vermeintlich harmloses Formular. Sie hatte in der Schadenanzeige zwei kleine Kreuze an der falschen Stelle gesetzt. Die zentrale Frage des Prozesses lautete daher, ob eine Versicherung die Zahlung komplett verweigern darf, wenn der Kunde im „Kleingedruckten“ der Schadenmeldung die Unwahrheit sagt, selbst wenn diese Lüge nichts mit der Brandursache zu tun hat.
Was muss ich in der Schadenanzeige angeben?
Wer nach einem Unfall oder Brand Geld von seiner Versicherung möchte, muss zunächst Fragen beantworten. Dies nennt man im juristischen Fachjargon eine Aufklärungsobliegenheit. Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, den genauen Zustand und Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens zu kennen, um die Entschädigungshöhe korrekt zu berechnen. Im vorliegenden Fall enthielt das Formular der Beklagten explizite Fragen nach „reparierten“ und „unreparierten Schäden“. Diese Fragen standen im direkten Kontext zu Angaben über Alter, Laufleistung und Kaufpreis des Wagens.
Rechtlich verankert ist diese Pflicht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 28 VVG kann der Versicherer von der Leistung frei werden, wenn der Kunde diese Obliegenheit verletzt. Besonders streng ist das Gesetz, wenn die Verletzung „arglistig“ erfolgt. Arglist bedeutet hier, dass der Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben macht, um auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss zu nehmen. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass bei Arglist der Versicherungsschutz vollständig entfällt. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Falschangabe für den eigentlichen Schaden ursächlich war. Wer arglistig täuscht, verliert alles.
Wann ist eine Falschangabe arglistig?
Das Oberlandesgericht Brandenburg musste tief in die Historie des Fahrzeugs eintauchen, um die Arglist zu beweisen. Während die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt (Oder), die Klage noch wegen des dringenden Verdachts auf Eigenbrandstiftung abgewiesen hatte – immerhin wurden Spraydosen im Wrack gefunden –, wählte das OLG einen rechtlich eleganteren Weg. Es konzentrierte sich allein auf die Diskrepanz zwischen der Realität und den Angaben im Schadenformular.
Zählen technische Mängel als Vorschäden?
Die Klägerin hatte im Formular die Fragen nach Vorschäden schlicht mit „Nein“ beantwortet. Das Problem war jedoch, dass sie parallel zum Versicherungsstreit einen ganz anderen Prozess gegen den Verkäufer des Autos geführt hatte. In jenem Gewährleistungsprozess hatte sie massiv über Mängel geklagt: quietschende Bremsen, Klappern, Pfeifen, Schleifgeräusche am Lenkrad und verzogene Türen. Sie hatte dort argumentiert, das Auto sei wegen dieser Mängel weniger wert und forderte eine Rückabwicklung oder Minderung.
Vor dem Oberlandesgericht versuchte sie nun, diese Widersprüche semantisch aufzulösen. Sie argumentierte, dass ein technischer „Mangel“ (wie quietschende Bremsen) juristisch etwas anderes sei als ein „Schaden“ (wie eine Beule nach einem Unfall). Daher habe sie im Formular nicht gelogen. Das Gericht ließ diese Wortklauberei jedoch nicht gelten. Für einen verständigen Versicherungsnehmer sei klar, dass die Fragen im Formular den Wert des Autos ermitteln sollen. Sowohl ein Unfallschaden als auch ein massiver technischer Mangel mindern den Wert eines Fahrzeugs. Wer gegenüber dem Verkäufer behauptet, das Auto sei mangelhaft, kann nicht gegenüber der Versicherung so tun, als sei es makellos. Die Antwort „Nein“ war somit objektiv falsch.
Wie beweist man die Absicht zu täuschen?
Eine falsche Antwort allein reicht für Arglist noch nicht aus; es muss das Bewusstsein hinzukommen, unrecht zu tun. Das Gericht leitete dieses Bewusstsein aus der zeitlichen Abfolge der Ereignisse her. Die Klägerin wusste aus dem parallel laufenden Prozess gegen den Verkäufer, dass ihre Mängelrügen dort nur teilweise Erfolg versprachen. Ein Vergleich über 8.000 Euro stand im Raum, aber der ursprüngliche Plan, den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten, wackelte.
Genau in dieser Situation brannte der Wagen ab. Indem die Klägerin die Mängel im Versicherungsformular verschwieg, versuchte sie nach Ansicht des Gerichts, den „Makel“ des Autos zu verbergen. Ihr Ziel war es offensichtlich, von der Versicherung den vollen Wiederbeschaffungswert eines mangelfreien Audi RS 6 zu erhalten – also jenen Betrag, den sie im Streit mit dem Verkäufer nicht durchsetzen konnte. Das Gericht sah darin ein klassisches Täuschungsmanöver: Gegenüber dem Verkäufer wurde das Auto schlechtgeredet, um den Preis zu drücken, gegenüber der Versicherung wurde es gesundgebetet, um die Entschädigung zu maximieren. Dieses Verhalten wertete der Senat als arglistige Täuschung.
Verliere ich den Versicherungsschutz bei Lügen?
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist eindeutig und bestätigt die harte Linie des Gesetzes. Da die Klägerin ihre Aufklärungspflichten arglistig verletzt hat, ist die Versicherung gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG vollständig leistungsfrei. Die Klägerin erhält keinen Cent der geforderten 105.390 Euro und bleibt zudem auf den Gerichtskosten sitzen.
Das Urteil verdeutlicht eine wichtige Rechtsfolge: Sobald Arglist im Spiel ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob die verschwiegene Information den Schaden tatsächlich beeinflusst hat. Selbst wenn die quietschenden Bremsen den Brandwert nicht um einen einzigen Euro gemindert hätten, führt allein der Versuch der Täuschung zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das Gericht musste daher gar nicht mehr klären, ob die Klägerin das Auto selbst angezündet hat oder ob Spraydosen im Innenraum lagen. Die Lüge auf dem Papier wog schwer genug, um den Anspruch zu vernichten. Für Versicherungsnehmer gilt somit: Ehrlichkeit im Kleingedruckten ist die wichtigste Währung im Schadensfall.
Die Urteilslogik
Ehrlichkeit ist die höchste Währung im Schadensfall, denn der Versuch, die Versicherung arglistig zu täuschen, führt zum Totalverlust der Leistung.
- Die Arglist übertrumpft die Kausalität: Der Versuch einer arglistigen Täuschung vernichtet den Anspruch auf Versicherungsleistung vollständig, selbst wenn die verschwiegene oder falsche Information den eigentlichen Schaden nicht ursächlich beeinflusst hat.
- Wertmindernde Mängel offenlegen: Für die Aufklärungsobliegenheit zählt jede Beeinträchtigung, die den Wert des versicherten Gegenstandes mindert; ein Versicherungsnehmer muss technische Mängel ebenso offenlegen wie klassische Unfallschäden, da beides den Wiederbeschaffungswert reduziert.
- Widersprüchliches Verhalten beweist Täuschungsabsicht: Wer in einem parallelen Rechtsstreit Mängel massiv geltend macht, um den Kaufpreis zu drücken, kann im Versicherungsfall nicht behaupten, das Fahrzeug sei makellos gewesen, um eine maximale Entschädigung zu erhalten.
Gerichte ahnden widersprüchliches Verhalten und legen strengsten Wert auf die konsequente und wahrheitsgemäße Einhaltung der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers.
Benötigen Sie Hilfe?
Droht Ihnen die Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen Falschangaben? Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Ersteinschätzung Ihrer Sachlage.
Experten Kommentar
Ein teures Auto, zwei widersprüchliche Geschichten – das kann vor Gericht nicht gutgehen, und genau das hat das OLG Brandenburg hier konsequent klargestellt. Das Urteil ist strategisch wichtig, weil es mit der Salamitaktik aufräumt, ein Fahrzeug gegenüber dem Verkäufer schlechtzureden, aber gegenüber der Versicherung als makellos darzustellen, um den Preis zu maximieren. Die zentrale Lehre ist: Wer arglistig falsche Angaben macht, verliert den gesamten Versicherungsschutz. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Lüge auf dem Papier für den Brandschaden selbst ursächlich war. Der Versuch, sich einen Vorteil zu verschaffen, zieht eine klare rote Linie bei der Aufklärungsobliegenheit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Verliere ich den Vollkasko-Schutz, wenn ich falsche Angaben im Schadenformular mache?
Die Angst vor dem Totalverlust des Versicherungsschutzes bei Fehlern im Schadenformular ist berechtigt. Der Vollkasko-Schutz entfällt zwar vollständig, dies geschieht jedoch nur bei nachgewiesener Arglist. Arglist bedeutet, dass Sie bewusst falsche Angaben machen, um die Versicherung vorsätzlich zu täuschen und eine höhere Entschädigung zu erzielen. Reine Fahrlässigkeit oder ein einfaches Vergessen von Details führen hingegen nicht automatisch zum kompletten Verlust des Anspruchs.
Der mögliche Anspruchsverlust ist in § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt, welcher die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers festlegt. Verletzt man diese Pflicht, kann der Versicherer von der Leistungspflicht frei werden. Der Gesetzgeber sieht bei Arglist die härteste Sanktion vor: Wer versucht, sich durch bewusste Täuschung einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen, verliert den gesamten Anspruch. Diese Regelung schützt die Ehrlichkeit im Vertragsverhältnis, unabhängig von der Höhe des Schadens.
Konkret liegt Arglist vor, wenn Sie wissentlich versuchen, den Wert Ihres beschädigten Autos zu maximieren. Ein Beispiel hierfür lieferte das OLG Brandenburg: Das Gericht sah die arglistige Täuschung darin, dass die Klägerin technische Mängel im Formular verschwieg, obwohl sie in einem Parallelprozess gegen den Verkäufer genau diese Mängel geltend machte. Ihr Ziel war es, den Wiederbeschaffungswert eines mangelfreien Wagens zu erhalten. Diese bewusste Diskrepanz zwischen Realität und Formularangabe führte zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung.
Überprüfen Sie umgehend alle Angaben im Schadenformular und gleichen Sie diese mit Ihren Kauf-, Werkstatt- und Gewährleistungsunterlagen ab, um drohende Widersprüche präventiv zu vermeiden.
Wann gilt das Verschweigen von Mängeln als „arglistige Täuschung“ der Versicherung?
Arglistige Täuschung liegt vor, wenn die versicherte Person bewusst handelt, um der Versicherung einen nicht zustehenden Vorteil zu entlocken. Gerichte beweisen diese Absicht häufig durch widersprüchliches Verhalten des Versicherungsnehmers in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. Wer zeitgleich gegenüber dem Verkäufer Mängel rügt, das Auto aber der Versicherung als makellos darstellt, handelt arglistig.
Die Absicht zu täuschen wird nicht isoliert betrachtet, sondern stets aus dem Gesamtzusammenhang und der zeitlichen Abfolge der Ereignisse hergeleitet. Ausschlaggebend ist das Wollen: Liegt das Ziel darin, den vollen Wiederbeschaffungswert eines mangelfreien Fahrzeugs zu erhalten, obwohl man die Mängel kennt? Das Gesetz verlangt, dass Sie alle Umstände offenlegen, die den Wert des Autos objektiv mindern. Dazu zählen nicht nur klassische Unfallschäden, sondern auch bekannte technische Mängel wie quietschende Bremsen oder Klappergeräusche.
Ein Beispiel: Ein Gericht stufte es als Täuschungsmanöver ein, wenn Sie einen Händler wegen massiver technischer Defekte verklagen, um den Kaufpreis zu mindern. Genau diese Mängel verschweigen Sie aber anschließend, nachdem das Auto ausgebrannt ist, im Schadenformular der Versicherung. Die parallel laufenden Gewährleistungsansprüche dienen der Versicherung als direkter Beweis dafür, dass Ihnen die wertmindernden Mängel bekannt waren. Dies belegt die bewusste Absicht, den Makel zu verbergen.
Prüfen Sie sofort alle Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche der letzten zwölf Monate und legen Sie diese Dokumente der Versicherung transparent vor.
(219 Wörter)
Wie muss ich Mängel oder Vorschäden im Schadenformular korrekt angeben?
Die Versicherung interessiert sich stets für den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens. Deshalb müssen Sie grundsätzlich alle Zustände deklarieren, die diesen Wert objektiv mindern. Die juristische Unterscheidung zwischen einem Unfallschaden (Schaden) und einem technischen Defekt (Mangel) ist für die Schadensanzeige irrelevant. Das simple Ankreuzen von „Nein“ bei bekannten Mängeln sollten Sie unbedingt vermeiden.
Diese Pflicht leitet sich aus der vertraglichen Aufklärungsobliegenheit nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab. Sie dient dazu, der Versicherungsgesellschaft die korrekte Berechnung der Entschädigungshöhe zu ermöglichen. Wer wesentliche Mängel wie starke Geräusche, Defekte oder kosmetische Makel wissentlich verschweigt, macht objektiv falsche Angaben. Sie signalisieren der Versicherung damit fälschlicherweise, das Auto sei makellos, um eine höhere Auszahlung zu erzielen.
Nehmen wir an, Ihnen sind ein hartnäckiges Klappern oder quietschende Bremsen bekannt, die Sie noch beheben lassen wollten. Obwohl dies kein Unfallschaden ist, müssen Sie diese wertmindernden Umstände deklarieren. Ein verständiger Versicherungsnehmer weiß, dass alle Faktoren, die den Marktwert reduzieren, offengelegt werden müssen. Nutzen Sie deshalb nicht nur die Kästchen im Formular, sondern fügen Sie immer einen Anhang bei. Listen Sie dort bekannte Mängel oder Vorschäden stichpunktartig auf, inklusive Datum und dem Status, ob sie repariert oder unrepariert sind.
Durch diese transparente Vorgehensweise verhindern Sie, dass Ihnen später der schwerwiegende Vorwurf der Arglist gemacht wird.
Was tun, wenn die Kaskoversicherung die Zahlung wegen vermuteter Arglist komplett ablehnt?
Wenn die Kaskoversicherung die Zahlung wegen Arglist ablehnt, ist dies der juristisch schwerwiegendste Vorwurf. Sie stehen damit vor dem Totalverlust Ihres Anspruchs. Legen Sie umgehend Widerspruch gegen die Ablehnung ein, da Fristen laufen. Beauftragen Sie sofort einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, denn der Fokus liegt nun auf der Widerlegung der unterstellten Täuschungsabsicht.
Der Arglistvorwurf muss juristisch widerlegt werden, weil er zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung führt. Ihre Strategie muss darauf abzielen, nachzuweisen, dass die fehlerhafte Angabe in der Schadenmeldung lediglich fahrlässig oder irrtümlich erfolgte. Hierbei ist die Unterscheidung zwischen einem unabsichtlichen Versehen und der bewussten Täuschung der Versicherungsgesellschaft entscheidend. Nur wenn Ihnen eine bewusste Täuschungsabsicht nachgewiesen wird, darf die Versicherung die Leistung komplett verweigern.
Vermeiden Sie es dringend, selbst in die Korrespondenz mit dem Versicherer zu treten und Rechtfertigungen abzugeben. Solche Erklärungen könnten im Widerspruch zu vorhandenen schriftlichen Dokumenten stehen und nachträglich den Vorwurf der Täuschungsabsicht bekräftigen. Nehmen wir an, die Ablehnung betrifft wie im Fall des OLG Brandenburg einen hohen Schaden von über 100.000 Euro, ist eine schnelle, strategische Reaktion unerlässlich, um nicht auf allen Kosten sitzen zu bleiben.
Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihre Unkenntnis von Mängeln oder das Fehlen der Absicht zur Wertmaximierung belegen könnten, und vereinbaren Sie sofort einen Termin beim Fachanwalt.
Muss die Falschangabe ursächlich für den Schaden sein, damit ich meinen Schutz verliere?
Die Frage nach der Ursächlichkeit ist oft der letzte juristische Rettungsanker für Versicherungsnehmer. Sie hoffen, dass eine Lüge über einen geringfügigen Mangel nicht zum Verlust der Deckung bei einem Großschaden führen kann. Wenn Ihnen die Versicherung jedoch Arglist nachweist, verneint das Gesetz diese Hoffnung klar. Die Falschangabe muss nicht kausal für den eingetretenen Schaden sein, damit Sie den Versicherungsschutz vollständig verlieren.
Die Regel hierfür findet sich in § 28 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Diese Bestimmung statuiert eine Härtefall-Regelung, die bewusst die Ehrlichkeit im Vertragsverhältnis über die reine Schadenursache stellt. Es geht darum, den bewussten Versuch der Täuschung hart zu sanktionieren und die Integrität der Vertragsbeziehung zu schützen. Schon der Akt der bewussten Falschangabe, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, reicht für den vollständigen Leistungsverlust aus.
Nehmen wir an, Sie verschweigen technische Mängel an Ihrem Fahrzeug, um von der Versicherung den vollen Wiederbeschaffungswert zu erhalten. Selbst wenn diese verschwiegenen Mängel später nachweislich keinen Einfluss auf die eigentliche Schadensursache (wie einen Brand oder Diebstahl) hatten, bleibt die Konsequenz dieselbe. Im Urteil zum Audi RS 6 musste das Gericht nicht klären, ob die verschwiegenen Mängel den Brand auslösten. Die erfolgreiche Feststellung der bewussten Täuschungsabsicht war das allein entscheidende Kriterium für die Leistungsfreiheit des Versicherers.
Konzentrieren Sie Ihre juristische Verteidigung daher immer auf die Widerlegung der Täuschungsabsicht, nicht auf die Kausalitätsfrage.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Arglist
Arglist beschreibt im Versicherungsrecht die bewusste, zielgerichtete Absicht des Versicherungsnehmers, durch Falschangaben einen unrechtmäßigen Vorteil zu erzielen. Das Gesetz sanktioniert diesen schweren Vertrauensbruch besonders hart, weil es die Ehrlichkeit in der Vertragsbeziehung schützen will. Wer arglistig handelt, verliert den Anspruch komplett, selbst wenn die Täuschung nichts mit dem eigentlichen Schaden zu tun hat.
Beispiel: Das OLG Brandenburg sah die Arglist darin, dass die Klägerin technische Mängel des Audi RS 6 gegenüber der Versicherung verschwieg, um den vollen Wiederbeschaffungswert eines mangelfreien Wagens zu kassieren.
Aufklärungsobliegenheit
Die Aufklärungsobliegenheit ist die juristische Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer im Schadensfall alle notwendigen und wertrelevanten Informationen wahrheitsgemäß offenzulegen. Juristen nennen das eine Nebenpflicht, die es der Versicherung ermöglicht, den Sachverhalt umfassend zu prüfen und die korrekte Entschädigungshöhe zu ermitteln. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei werden.
Beispiel: Weil die Klägerin in der Schadenanzeige die expliziten Fragen nach reparierten und unreparierten Vorschäden mit „Nein“ beantwortete, verletzte sie ihre Aufklärungsobliegenheit.
Leistungsfreiheit
Juristen sprechen von Leistungsfreiheit, wenn der Versicherer aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden, wie zum Beispiel der arglistigen Täuschung, nicht zur Auszahlung der eigentlich vereinbarten Versicherungsleistung verpflichtet ist. Diese Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient dazu, den Versicherer vor Betrug und unberechtigten Forderungen zu schützen. Liegt eine arglistige Verletzung vor, tritt die Leistungsfreiheit sogar vollständig ein und vernichtet den gesamten Anspruch.
Beispiel: Aufgrund der festgestellten arglistigen Täuschung trat die Leistungsfreiheit der Versicherung ein, sodass sie die geforderten 105.000 Euro Entschädigung für den ausgebrannten Audi nicht zahlen musste.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die zentrale Gesetzessammlung in Deutschland, die die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft regelt. Dieses Bundesgesetz schafft die rechtliche Grundlage für alle privaten Versicherungsverträge, von der Kaskoversicherung bis zur Haftpflicht. Es legt in § 28 unter anderem fest, wann eine Versicherung von ihrer Zahlungspflicht befreit wird.
Beispiel: Die juristische Beurteilung, ob der Vollkasko-Schutz bei falschen Angaben im Schadenformular entfällt, wurde im vorliegenden Fall ausschließlich auf Basis der Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes entschieden.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gleich altes und gleich ausgestattetes Ersatzfahrzeug am Markt zu kaufen. Dieser Wert dient als zentrale Berechnungsgrundlage für die Kaskoversicherung, um den erlittenen finanziellen Schaden präzise zu beziffern. Ein Auto mit Vorschäden oder Mängeln hat stets einen geringeren Wiederbeschaffungswert als ein makelloses Fahrzeug.
Beispiel: Die Klägerin versuchte, durch das wissentliche Verschweigen technischer Mängel den Wiederbeschaffungswert ihres hochmotorisierten Audi RS 6 künstlich zu maximieren.
Das vorliegende Urteil
OLG Brandenburg – Az: 11 U 155/24 – Urteil vom 29.10.2025
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.


