Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Sorgfaltspflichten habe ich als Jäger bezüglich meiner Jagdausrüstung, um meinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden?
- Was genau bedeutet die Klausel „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ in Jagd-Waffenversicherungen und welche Risiken deckt sie nicht ab?
- Wie kann ich als Versicherungsnehmer prüfen, ob meine Jagd-Waffenversicherung eine ähnliche Ausschlussklausel wie im Urteil des LG Bochum enthält, und wie gehe ich damit um?
- Welche Alternativen gibt es, um mich gegen den Diebstahl von Jagdausrüstung zu versichern, wenn die Standardversicherung „Liegenlassen“ ausschließt?
- In welchen Fällen greift die Jagd-Waffenversicherung trotz der Klausel „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ dennoch bei Diebstahl von Jagdausrüstung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Bochum
- Datum: 04.12.2024
- Aktenzeichen: 4 O 81/24
- Verfahrensart: Nicht genannt.
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Kläger, ein Jäger, der Ansprüche aus einer Jagd-Waffenversicherung geltend macht. Er ist Versicherungsnehmer bei der Beklagten seit dem 01.04.2019 und beruft sich auf eine Versicherungssumme von 6.000,00 Euro.
- Die Beklagte, eine Versicherungs-AG, bei der der Kläger eine Jagd-Waffenversicherung unterhält. Sie ist der Risikoträger und bestreitet die Ansprüche des Klägers.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger ist Jäger und hat seit dem 01.04.2019 eine Jagd-Waffenversicherung bei der Beklagten. Der Streit dreht sich um Ansprüche aus dieser Versicherung. Die Versicherungssumme beträgt 6.000,00 Euro.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um Ansprüche aus einer Versicherung für Jagd- und Sportwaffen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Jagd-Waffenversicherung: Kein Schutz bei Diebstahl durch Liegenlassen von Jagdausrüstung – Urteil des LG Bochum

Das Landgericht Bochum (LG Bochum) fällte am 04. Dezember 2024 ein Urteil in einem Rechtsstreit zwischen einem Jäger und seiner Jagd-Waffenversicherung (Az.: 4 O 81/24). Im Kern des Falles stand die Frage, ob die Versicherung für den Diebstahl von hochwertigem Jagdzubehör aufkommen muss, welches der Jäger während der Jagd kurzzeitig unbeaufsichtigt zurückgelassen hatte. Der Kläger, ein passionierter Jäger, forderte von der Versicherung die Erstattung des entstandenen Schadens in Höhe von über 12.000 Euro.
Sachverhalt: Verfolgung eines Rehbocks und Diebstahl am Hochsitz
Der Jäger hatte bei der Beklagten eine Jagd-Waffenversicherung abgeschlossen, die unter anderem auch Jagdzubehör umfassen sollte. Im August 2023 ereignete sich der Vorfall: Nachdem der Kläger einen Rehbock angeschossen hatte, sprang dieser ab und flüchtete. Um das Tier gemäß Jagdethik und gesetzlicher Verpflichtung nachzusuchen und von seinem Leid zu erlösen, ließ der Jäger seine hochwertige Ausrüstung – darunter eine Wärmebildkamera, ein Fernglas und ein Vorsatzgerät – am Hochsitz zurück.
Unbefugte Entwendung während der Nachsuche
Der Kläger argumentierte, dass er die Ausrüstung versteckt und nicht einsehbar deponiert hatte. Die Mitnahme der Ausrüstung bei der Nachsuche sei unpraktikabel und hinderlich gewesen. Bei seiner Rückkehr zum Hochsitz musste der Jäger jedoch feststellen, dass seine Ausrüstung gestohlen worden war. Er meldete den Schaden umgehend seiner Versicherung und forderte den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.
Ablehnung der Schadensregulierung durch die Versicherung
Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung jedoch ab. Sie berief sich auf eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Jagd- und Sportwaffen), die Schäden durch „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ ausschließt. Die Versicherung argumentierte, dass der Diebstahl der Ausrüstung именно durch das Liegenlassen am Hochsitz ermöglicht wurde und somit nicht unter den Versicherungsschutz falle.
Klage des Jägers auf Versicherungsleistung
Der Jäger akzeptierte die Ablehnung der Versicherung nicht und erhob Klage vor dem Landgericht Bochum. Er argumentierte, dass es sich bei der gestohlenen Ausrüstung um versichertes Jagdzubehör handele und dass der Diebstahl nicht durch das Liegenlassen, sondern durch die eigenständige kriminelle Handlung eines Dritten verursacht worden sei. Er bestritt zudem die Wirksamkeit der von der Versicherung angeführten Ausschlussklausel.
Das Urteil des Landgerichts Bochum: Klageabweisung
Das Landgericht Bochum wies die Klage des Jägers jedoch ab. Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung und urteilte, dass der Diebstahl der Jagdausrüstung unter die Ausschlussklausel der Versicherungsbedingungen falle. Nach Auffassung des Gerichts war der Schaden именно durch das Liegenlassen der Gegenstände am Hochsitz entstanden.
Begründung des Gerichts: Kausaler Zusammenhang zwischen Liegenlassen und Diebstahl
Das Gericht betonte den kausalen Zusammenhang zwischen dem Liegenlassen der Ausrüstung und dem Diebstahl. Ohne das unbeaufsichtigte Zurücklassen der Gegenstände am Hochsitz wäre es dem Dieb nicht möglich gewesen, diese zu entwenden. Das Gericht sah die Ausschlussklausel als wirksam an und wies darauf hin, dass solche Klauseln in Versicherungsverträgen üblich und zulässig sind, um bestimmte Risikobereiche auszuschließen.
Bedeutung für Betroffene: Sorgfaltspflicht und Versicherungsschutz
Das Urteil des Landgerichts Bochum hat erhebliche Bedeutung für Jäger und andere Inhaber von Jagd-Waffenversicherungen. Es verdeutlicht die engen Grenzen des Versicherungsschutzes und die Sorgfaltspflicht der Versicherungsnehmer. Das Urteil zeigt auf, dass der Versicherungsschutz bei Diebstahl von Jagdzubehör entfallen kann, wenn der Diebstahl durch das unbeaufsichtigte Liegenlassen der Gegenstände begünstigt wird.
Konsequenzen für Versicherungsnehmer: Prävention und Vertragsprüfung
Versicherungsnehmer sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und insbesondere auf Ausschlussklauseln zu achten, die Schäden durch Liegenlassen oder ähnliche Situationen ausschließen. Zudem sollten Jäger und andere Waffenbesitzer größtmögliche Sorgfalt walten lassen, um ihre Ausrüstung vor Diebstahl zu schützen und ein unbeaufsichtigtes Zurücklassen von wertvollem Zubehör nach Möglichkeit zu vermeiden. Im Zweifel sollte man sich bei der Versicherung rückversichern, welche konkreten Situationen vom Versicherungsschutz umfasst sind und welche nicht. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, sich der Risiken des Liegenlassens von wertvoller Jagdausrüstung bewusst zu sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um finanzielle Verluste durch Diebstahl zu vermeiden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Versicherungsbedingungen oft Ausschlussklauseln enthalten, die bei unbeaufsichtigtem Zurücklassen von versicherten Gegenständen greifen können, selbst wenn dies aus jagdethischen oder rechtlichen Gründen erfolgt. Die Quintessenz ist, dass Versicherungsnehmer die Detailbestimmungen ihrer Policen genau kennen sollten, da allgemeine Versicherungsbedingungen streng ausgelegt werden. Besondere Bedeutung hat das Urteil für Jäger, die nun bei Nachsuchen abwägen müssen zwischen jagdrechtlichen Pflichten und dem Risiko des Versicherungsschutzverlust bei zurückgelassener Ausrüstung.
Benötigen Sie Hilfe?
Unbeaufsichtigte Jagdausrüstung – Rechtliche Grauzonen und Risiken
In Situationen, in denen Sorgfaltspflichten bei der Aufbewahrung von Jagdausrüstung zum Tragen kommen, können scheinbar einfache Entscheidungen weitreichende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere die Frage, wie zu verfahren ist, wenn die Ausrüstung unbeaufsichtigt bleibt, berührt grundlegende Aspekte der Haftung und führt mitunter zu finanziellen Belastungen, deren Umfang einer genauen rechtlichen Prüfung bedarf.
Unsere Expertise ermöglicht es, Ihre Situation präzise zu analysieren und die relevanten rechtlichen Parameter transparent darzustellen. Durch eine fundierte Untersuchung Ihres individuellen Falls erarbeiten wir eine sachgerechte Lösung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte klar zu erkennen und abzusichern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Sorgfaltspflichten habe ich als Jäger bezüglich meiner Jagdausrüstung, um meinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden?
Um Ihren Versicherungsschutz als Jäger nicht zu gefährden, sollten Sie sorgfältig mit Ihrer Jagdausrüstung umgehen. Dies umfasst sowohl den sicheren Transport als auch die Aufbewahrung Ihrer Ausrüstung.
Sicherer Transport:
- Entladen und sichere Verstauung: Stellen Sie sicher, dass alle Waffen entladen und in verschlossenen Futteralen oder Waffenkoffern transportiert werden. Dies verhindert nicht nur Unfälle, sondern auch unbefugten Zugriff.
- Sichtschutz: Verwenden Sie Sichtschutz, um Diebstahl zu verhindern und Ihre Ausrüstung nicht von außen sichtbar zu machen.
- Feste Verankerung: Achten Sie darauf, dass alle Ausrüstungsgegenstände während des Transports fest und sicher positioniert sind, um ein Verrutschen zu vermeiden.
Sichere Aufbewahrung:
- Waffenschränke: In vielen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, Waffen in Waffenschränken aufzubewahren, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Investieren Sie in einen robusten Waffenschrank, der auch vor Einbrüchen schützt.
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand Ihrer Ausrüstung und der Sicherungsvorrichtungen, um sicherzustellen, dass alles in gutem Zustand ist.
Versicherungsschutz:
- Jagdhaftpflichtversicherung: Eine solche Versicherung ist in vielen Ländern Pflicht für Jäger. Sie deckt Schäden ab, die durch die Jagd verursacht werden.
- Jagdausrüstungsversicherung: Diese Versicherung schützt Ihre Ausrüstung vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung und bietet finanzielle Sicherheit bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Indem Sie diese Maßnahmen beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Jagdausrüstung geschützt ist und Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
Was genau bedeutet die Klausel „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ in Jagd-Waffenversicherungen und welche Risiken deckt sie nicht ab?
Die Klausel „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ in Jagd-Waffenversicherungen bezieht sich auf Schäden, die entstehen, wenn versicherte Gegenstände unbeaufsichtigt oder unzureichend gesichert gelassen werden. Dies umfasst nicht nur das Liegenlassen von Gegenständen, sondern auch das Hängen oder Stehenlassen, was bedeutet, dass die Gegenstände in einer Weise aufbewahrt werden, die sie anfällig für Schäden oder Diebstahl macht.
Beispiele für Situationen, die unter diese Klausel fallen, sind:
- Wenn Sie Ihre Jagdwaffe oder -ausrüstung während einer Jagd unbeaufsichtigt an einem Baum hängen lassen.
- Wenn Sie Ihren Rucksack mit Jagdzubehör in einem unbeaufsichtigten Bereich stehen lassen.
- Wenn Sie Ihre Waffe oder Ausrüstung in einem offenen Fahrzeug liegen lassen.
Diese Klausel schließt Risiken aus, die durch fahrlässige Handhabung oder unzureichende Sicherung der versicherten Gegenstände entstehen. Daher sind Schäden, die durch das Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen von Gegenständen verursacht werden, in der Regel nicht versichert.
In einem solchen Fall kann der Versicherer die Leistung verweigern, da die Schäden als verschuldete Verletzung der Obliegenheit angesehen werden können, die versicherten Gegenstände sorgfältig zu bewahren.
Wie kann ich als Versicherungsnehmer prüfen, ob meine Jagd-Waffenversicherung eine ähnliche Ausschlussklausel wie im Urteil des LG Bochum enthält, und wie gehe ich damit um?
Um herauszufinden, ob Ihre Jagd-Waffenversicherung eine ähnliche Ausschlussklausel enthält, sollten Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durchlesen. Diese Klauseln sind oft in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder den Besonderen Bedingungen enthalten. Achten Sie insbesondere auf Abschnitte, die Ausschlüsse oder Risikobegrenzungen betreffen.
Schritte zur Überprüfung:
- Dokumente sammeln: Sorgen Sie dafür, dass Sie alle relevanten Dokumente wie den Versicherungsschein, die AVB und eventuelle Zusatzvereinbarungen griffbereit haben.
- Klauseln identifizieren: Suchen Sie nach Abschnitten, die Schäden durch Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen oder ähnliche Situationen ausschließen. Ein Beispiel hierfür sind Schäden, die durch natürliche Beschaffenheit, Verschleiß oder Abnutzung entstehen.
- Interpretation: Wenn Sie eine solche Klausel finden, überlegen Sie, ob sie auf Ihre Situation zutrifft. Fragen Sie sich, ob das Liegenlassen Ihrer Jagdausrüstung unter die Ausschlussklausel fällt.
Weitere Schritte:
- Kontakt zur Versicherung aufnehmen: Wenn Sie eine relevante Ausschlussklausel finden, sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden, um die genaue Bedeutung und mögliche Auswirkungen zu klären.
- Nachverhandlung oder Zusatzversicherung: In manchen Fällen können Sie mit der Versicherung über eine Anpassung der Bedingungen sprechen oder eine Zusatzversicherung abschließen, die die Lücken in Ihrem Schutz abdeckt.
- Rechtliche Beratung: Obwohl es nicht explizit empfohlen wird, kann es hilfreich sein, sich über die rechtlichen Aspekte zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Optionen verstehen.
In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und gegebenenfalls mit einem Fachmann sprechen, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Welche Alternativen gibt es, um mich gegen den Diebstahl von Jagdausrüstung zu versichern, wenn die Standardversicherung „Liegenlassen“ ausschließt?
Wenn Ihre Standardversicherung den Diebstahl von Jagdausrüstung durch Liegenlassen nicht abdeckt, gibt es mehrere Alternativen, die Sie in Betracht ziehen können:
Spezielle Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherungen
Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherungen bieten umfassenden Schutz gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung Ihrer Jagdausrüstung. Diese Versicherungen decken oft auch eigene Ungeschicklichkeiten ab, wie das Fallenlassen von Optik oder anderen Teilen der Ausrüstung. Ein Vorteil dieser Versicherungen ist, dass sie oft keine Selbstbeteiligung im Schadensfall erfordern, was bedeutet, dass Sie im Falle eines Schadens keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.
Allgefahrendeckung
Eine Allgefahrendeckung für Jagd- und Sportwaffen bietet ebenfalls Schutz gegen Diebstahl, Raub und eigenverschuldete Schäden. Diese Versicherung ist besonders nützlich, wenn Sie Ihre Ausrüstung häufig transportieren oder in einem Fahrzeug aufbewahren. Allerdings müssen die Gegenstände ordnungsgemäß im Wohnort aufbewahrt werden, und der Transport muss waffenrechtlich zulässig sein.
Inhaltsversicherung
Obwohl eine Inhaltsversicherung nicht speziell auf Jagdausrüstung ausgerichtet ist, kann sie in manchen Fällen eine Alternative bieten. Sie deckt jedoch oft nicht den spezifischen Bedarf von Jägern ab und erfordert möglicherweise eine separate Absicherung für Waffen und spezielle Ausrüstung.
Vorteile und Nachteile
- Vorteile:
- Umfassender Schutz: Spezielle Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherungen bieten umfassenden Schutz gegen verschiedene Risiken.
- Keine Selbstbeteiligung: Viele dieser Versicherungen erfordern keine Selbstbeteiligung im Schadensfall.
- Nachteile:
- Kosten: Spezialisierte Versicherungen können teurer sein als Standardpolicen.
- Bedingungen: Es gibt oft spezifische Bedingungen für die Aufbewahrung und den Transport der Ausrüstung.
In einem solchen Fall wäre es ratsam, Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen und sich über die spezifischen Bedingungen und Deckungsumfänge zu informieren.
In welchen Fällen greift die Jagd-Waffenversicherung trotz der Klausel „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ dennoch bei Diebstahl von Jagdausrüstung?
Die Klausel „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“ in einer Jagd-Waffenversicherung schließt Schäden aus, die durch das unbeaufsichtigte oder unachtsame Abstellen von Gegenständen entstehen. Trotz dieser Klausel kann der Versicherungsschutz in bestimmten Situationen bestehen bleiben, insbesondere wenn der Diebstahl nicht direkt durch das Liegenlassen verursacht wurde.
Beispiele für Situationen, in denen der Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht:
- Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug oder Gebäude: Wenn Ihre Jagdausrüstung in einem verschlossenen Fahrzeug oder Gebäude gelagert ist und durch Einbruch gestohlen wird, greift die Versicherung in der Regel. Hierbei wird der Diebstahl nicht direkt durch das Liegenlassen verursacht, sondern durch das gewaltsame Eindringen in den gesicherten Bereich.
- Diebstahl während einer Jagd, bei der die Ausrüstung kurzzeitig unbeaufsichtigt ist, aber in einem sicheren Umfeld: Wenn Sie während einer Jagd Ihre Ausrüstung für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt lassen, um beispielsweise ein Tier zu verfolgen, und die Ausrüstung in einem sicheren Bereich wie einem Hochsitz oder einem abgelegenen Lagerplatz liegt, könnte die Versicherung dennoch zahlen, wenn der Diebstahl nicht durch das Liegenlassen selbst verursacht wurde.
In solchen Fällen ist es entscheidend, dass der Diebstahl nicht unmittelbar durch das unbeabsichtigte oder unachtsame Abstellen der Gegenstände verursacht wurde. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl unverzüglich melden und alle erforderlichen Nachweise erbringen, um den Versicherungsschutz zu sichern.
Es ist immer ratsam, die spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die genauen Umstände verstehen, unter denen der Versicherungsschutz greift.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind standardisierte Vertragsklauseln, die der Versicherer einseitig vorformuliert und die den Inhalt des Versicherungsvertrags maßgeblich bestimmen. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien sowie den genauen Umfang des Versicherungsschutzes und mögliche Ausschlüsse. AVB unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen den Regelungen der §§ 305 ff. BGB und können unwirksam sein, wenn sie Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen.
Beispiel: In der Jagd-Waffenversicherung enthielten die AVB eine Ausschlussklausel für Schäden durch „Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen“, wodurch der Versicherungsschutz für den Diebstahl der am Hochsitz zurückgelassenen Jagdausrüstung entfiel.
Ausschlussklausel
Eine Ausschlussklausel ist eine vertragliche Bestimmung in Versicherungsverträgen, die bestimmte Risiken oder Schadensfälle explizit vom Versicherungsschutz ausnimmt. Diese Klauseln begrenzen den Umfang der Versicherungsleistung und definieren präzise, welche Ereignisse oder Umstände nicht gedeckt sind. Ausschlussklauseln müssen für den Versicherungsnehmer verständlich formuliert sein und dürfen nach § 307 BGB keine unangemessene Benachteiligung da
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): § 1 VVG definiert den Versicherungsvertrag, durch den der Versicherer gegen Prämienzahlung ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers übernimmt und bei Eintritt des Versicherungsfalls eine vereinbarte Leistung erbringt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Versicherungsvertrag über eine Jagd-Waffenversicherung, in dem die Bedingungen für eine Leistung im Schadensfall geregelt sind.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für Jagd- und Sportwaffen (AVB Jagd- und Sportwaffen) Fassung 2018, Ziffer 3.3: AVB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Versicherer für eine Vielzahl von Verträgen verwendet; Ziffer 3.3. AVB Jagd- und Sportwaffen enthält einen Ausschlussgrund, der die Leistungspflicht des Versicherers in bestimmten Situationen einschränkt oder ausschließt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte beruft sich auf Ziffer 3.3. AVB, um die Schadensregulierung abzulehnen, was bedeutet, dass der genaue Wortlaut und die Auslegung dieser Klausel entscheidend für den Anspruch des Klägers sind.
- §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese Paragraphen regeln die Einbeziehung und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zu denen auch AVB zählen; unangemessene Benachteiligungen des Versicherungsnehmers durch AGB sind unwirksam. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Sollte Ziffer 3.3. AVB den Kläger unangemessen benachteiligen, insbesondere im Kontext der Jagdausübung und der Notwendigkeit der Nachsuche, könnte diese Klausel unwirksam sein und der Leistungsanspruch des Klägers bestehen.
- § 22a BJagdG (Bundesjagdgesetz) – Grundsätze der Jagdausübung, Nachsuche: § 22a BJagdG fordert eine weidgerechte Jagdausübung und die Pflicht zur Nachsuche bei krank oder schwachgeschossenen Tieren, um unnötiges Tierleid zu vermeiden; dies kann jagdethische und tierschutzrechtliche Aspekte berühren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Pflicht zur Nachsuche könnte die Argumentation des Klägers stützen, dass das kurzzeitige unbeaufsichtigte Lassen der Ausrüstung jagdlich bedingt und somit nicht als grob fahrlässig im Sinne möglicher Versicherungsbedingungen auszulegen ist.
Das vorliegende Urteil
LG Bochum – Az.: 4 O 81/24 – Urteil vom 04.12.2024
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