Die Gründe für eine Hochwasserversicherung
Aufgrund des immer extremeren Wetters in Deutschland ist die Gefahr einer Überschwemmung in fast allen Regionen rapide gestiegen. Dennoch unterschätzen laut aktueller Darstellungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zahlreiche Eigentümer das eigene Hochwasserrisiko. Inzwischen sind auch Gebiete akut von Hochwasser gefährdet, die früher regelmäßig verschont blieben.

Ohne entsprechende Hochwasserversicherung kann eine Überschwemmung jedoch zu hohen finanziellen Belastungen führen, die oftmals das finanzielle Aus bedeuten. Bei einer Überflutung wird nicht nur das im Inneren befindliche Mobiliar, sondern auch die Bausubstanz des Hauses beschädigt. Dauert die Überflutung längere Zeit an, kommt es häufig zu irreparablen Schäden an der Bausubstanz, wodurch ein Abriss des Hauses unausweichlich wird. Aus diesem Grund sollten Hausbesitzer einen zusätzlichen Versicherungsschutz vereinbaren und eine Elementarschadenversicherung, welche auch Schäden durch Hochwasser mitversichert, abschließen.
Die Leistungen der Hochwasserversicherung
Die Versicherung mit integriertem Hochwasserschutz deckt Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für sämtliche Folgen des Hochwassers. Hierzu zählen unter anderem die Reparatur der Hochwasserschäden, die Übernahme der Aufräumarbeiten und Entsorgungsarbeiten oder die Zahlung aller Kosten für externe Unterkünfte. Des Weiteren übernimmt die Versicherung die Kosten für die Trockenlegung oder auch den Abriss des Hauses im Falle eines Totalschadens. Letztlich muss die Versicherung sogar den Neubau eines gleichwertigen Gebäudes gewährleisten. Für Hochwasserschäden an der Einrichtung kommt die Elementarschadenversicherung in aller Regel nicht auf. Beim Abschluss einer separaten Hausratsversicherung sollte darauf geachtet werden, dass zusätzlich Elementarschäden mitversichert sind. In jedem Fall müssen sämtliche Schäden exakt dokumentiert werden. Damit der Zusammenhang zum Hochwasser hergestellt werden kann ist es ratsam, dies mit zahlreichen Bildern festzuhalten.
Die Vorteile der Versicherung gegen Hochwasser

Die Überschwemmungen der letzten Jahre haben auf die enormen Gefahren von Hochwasser hingewiesen. Die Betroffenen vergangener Überschwemmungen haben bereits festgestellt, wie wichtig eine Hochwasserversicherung sein kann. Die Hausbesitzer, die rechtzeitig eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, mussten den finanziellen Schaden nicht fürchten, da die Versicherung für die entstandenen Schäden aufgekommen ist. Aufgrund der immer größeren Gefahr, die von Hochwasser ausgeht, haben viele Versicherungsunternehmen ihre Hochwasserversicherung bereits aus dem Programm genommen. Darum ist es wichtig, sich so früh wie möglich für eine Elementarschadenversicherung zu entscheiden. Wenn die Police einmal abgeschlossen wurde, läuft der Versicherungsschutz bis zu einem möglichen Schadensfall weiter.
Wer sollte eine entsprechende Versicherung abschließen?
Heutzutage raten viele Versicherungsexperten fast jedem Hausbesitzer, eine zusätzliche Elementarschadenversicherung zu vereinbaren. Dies war bis vor wenigen Jahren noch komplett anders. Damals sollten nur Eigentümer, die in ausgewiesenen Hochwasserregionen an den Ufern der großen Flüsse wie Donau, Elbe oder Rhein wohnten, einen solchen Vertrag abschließen. Die letzten Jahre haben allerdings gezeigt, dass auch kleinere Flüsse und Bäche zu einer ernstzunehmenden Gefahr werden. Deshalb rät man inzwischen jedem Hausbesitzer, der in der Nähe eines Gewässers wohnt, zu einer Hochwasserversicherung. Da eine Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdbeben bietet, sollte also jeder Hausbesitzer diese in seinen Versicherungsvertrag aufnehmen. Trotz der immensen Gefahren sind nur die wenigsten Gebäude in Deutschland nicht gegen Hochwasser versicherbar. Vor dem Abschluss der Versicherung wird das betreffende Gebäude hinsichtlich der Hochwassergefährdung bewertet. Je größer die Risikoeinschätzung des Gebäudes ist, desto höher berechnet sich der Versicherungsbeitrag.