Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Einfluss von Tarifzonenwechsel auf Hausratversicherung und Prämienhöhe
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was muss ich bei einem Umzug meiner Hausratversicherung mitteilen?
- Wann muss eine Versicherung nach einem Umzug von sich aus beraten?
- Wie wird die Versicherungssumme bei einem Umzug angepasst?
- Welche Wertsachen sind in der Hausratversicherung wie hoch versichert?
- Wie kann ich nach einem Umzug einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherstellen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Oldenburg
- Datum: 20.12.2023
- Aktenzeichen: 13 O 2729/22
- Verfahrensart: Versicherungsrechtlicher Streit um Ansprüche aus einer beendeten Hausratversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger – Versicherungsnehmer, der die beendete Hausratversicherung kündigte und weitere Ansprüche geltend machte; er machte geltend, dass Unklarheiten bezüglich einer Abfrage zu einer möglichen Anpassung des Versicherungsschutzes uneinheitlich zu behandeln seien.
- Beklagte – Versicherungsgesellschaft, die seit 2003 die Hausratversicherung mit einer ursprünglichen Versicherungssumme von 20.000 € anbot und nach Adressänderung des Versicherungsnehmers ein Schreiben mit der Bitte um weitere Angaben versandte; sie erhöhte die Versicherungssumme für 2019 um 1 % und nahm die Kündigung des Versicherungsnehmers zum 01.03.2020 an.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer unterhielt seit 2003 eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 €. Nach Mitteilung seiner neuen Anschrift im November 2018 forderte die Versicherung weitere Angaben zur Prüfung einer möglichen Anpassung des Versicherungsschutzes an. Eine Beitragsrechnung für 2019 erfolgte mit einer automatisch erhöhten Versicherungssumme von 26.000 €. Nach Feststellung einer Änderung der Tarifzone machte der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, woraufhin die Versicherung die Kündigung mit Wirkung zum 01.03.2020 annahm.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob dem Versicherungsnehmer nach Beendigung der Hausratversicherung noch weitere Ansprüche zustehen, wobei auch umstritten war, ob er das Schreiben der Versicherung mit der Aufforderung zu zusätzlichen Angaben erhalten habe.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Versicherungsnehmer trägt die Kosten des Rechtsstreits. Zudem ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
- Folgen: Der Versicherungsnehmer muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Das Urteil klärt, dass aus der beendeten Hausratversicherung keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden können und sichert die vorläufige Vollstreckbarkeit zur Durchsetzung der Entscheidung.
Einfluss von Tarifzonenwechsel auf Hausratversicherung und Prämienhöhe
Die Hausratversicherung schützt Ihr Zuhause und Ihre Wertgegenstände vor unvorhergesehenen Schäden. Ein Wechsel der Tarifzone kann dabei Einfluss auf die Höhe der Prämie und den Versicherungsschutz haben.
Die grundlegenden Zusammenhänge, wie unterschiedliche Tarifzonen wirken und welche Anpassungen nötig sind, verdeutlichen den praktischen Nutzen – ein Thema, das im folgenden Fall anschaulich illustriert wird.
Der Fall vor Gericht
Hausratversicherer muss nach Umzug nicht ungefragt beraten
Ein Hausratversicherungsnehmer, der nach einem Einbruchdiebstahl höhere Ersatzleistungen von seiner Versicherung forderte, ist vor dem Landgericht Oldenburg gescheitert. Das Gericht wies seine Klage auf eine Nachzahlung von über 215.000 Euro ab.
Streit um Versicherungsschutz nach Wohnortwechsel
Der Kläger hatte seit 2003 eine Hausratversicherung mit einer ursprünglichen Versicherungssumme von 20.000 Euro. Nach seinem Umzug in ein Einfamilienhaus im November 2018 bat er um eine „angepasste Rechnung“. Die Versicherung versandte daraufhin ein Schreiben mit der Bitte um weitere Angaben zur Prüfung des Versicherungsschutzes. Ob dieses Schreiben den Versicherungsnehmer erreichte, blieb ungeklärt.
Einbruch führt zu Rechtsstreit über Entschädigungshöhe
Im Oktober 2019 meldete der Versicherungsnehmer einen Einbruchdiebstahl. Nach seinen Angaben wurden ein Waffenschrank mit Waffen, Schmuck und 100.000 Euro Bargeld entwendet. Die Versicherung zahlte insgesamt 11.543 Euro, wobei sie wegen einer Unterversicherung nur etwa 41 Prozent des Schadens ersetzte und bei Wertsachen die vereinbarte Höchstgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme ansetzte.
Gericht verneint Beratungspflichtverletzung
Das Landgericht sah keine Verletzung der Beratungspflicht durch die Versicherung. Die bloße Mitteilung eines Umzugs löse keine automatische Beratungspflicht aus. Eine solche bestehe nur, wenn für den Versicherer erkennbar sei, dass der Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen vom Versicherungsschutz habe. Dies war hier nicht der Fall, da der Versicherungsnehmer mit seiner Bitte um Anpassung der Rechnung zeigte, dass ihm die mögliche Notwendigkeit einer Vertragsanpassung bewusst war.
Keine weiteren Ansprüche aus Versicherungsvertrag
Das Gericht bestätigte auch die Höhe der Entschädigungsleistung. Bei Wertsachen wie Schmuck und Bargeld war die Entschädigung vertraglich auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die gezahlten 5.720 Euro entsprachen dieser Grenze. Für die übrigen Schäden hatte die Versicherung unter Berücksichtigung der Unterversicherung korrekt abgerechnet. Weitere Ansprüche des Klägers scheiterten am fehlenden Nachweis der geltend gemachten Schäden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht stellt klar, dass Versicherungsnehmer bei Änderungen ihrer Wohnsituation (z.B. Umzug) aktiv mit der Versicherung kommunizieren und Anfragen zur Anpassung des Versicherungsschutzes beantworten müssen. Eine Versicherung ist nicht automatisch verpflichtet, bei einem Umzug eine umfassende Beratung anzubieten. Wenn der Versicherungsnehmer auf Anfragen der Versicherung nicht reagiert, kann er sich später nicht auf mangelnde Beratung berufen, um eine Unterversicherung oder Wertgrenzen zu umgehen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre Hausratversicherung aktiv informieren und auf deren Nachfragen reagieren. Ignorieren Sie keine Post von Ihrer Versicherung, auch wenn Sie im Umzugsstress sind. Beantworten Sie Fragen zu Ihrer neuen Wohnsituation vollständig und wahrheitsgemäß. Besonders wichtig: Wenn Sie wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder einen Waffenschrank besitzen, sollten Sie dies unbedingt der Versicherung mitteilen und den Versicherungsschutz entsprechend anpassen lassen. Andernfalls riskieren Sie, im Schadensfall nur eine reduzierte Entschädigung zu erhalten.
Benötigen Sie Hilfe?
Unklare Versicherungssituation nach Umzug und Schadensfall?
Bei Umzug und unterschiedlichen Schadensereignissen stellen sich oft Fragen zum tatsächlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Unvollständige oder missverständliche Informationen können dazu führen, dass vertragliche Abmachungen nicht im beabsichtigten Rahmen greifen, was insbesondere im Zusammenhang mit Schadensfällen zu Unsicherheiten führt.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie durch eine präzise und sachliche Analyse Ihrer Situation. Wir legen besonderen Wert auf eine transparente Einschätzung der Rechtslage, damit Sie Ihre Optionen klar erkennen und gezielt abwägen können. Ein persönliches Gespräch ermöglicht es, Ihre individuellen Fragestellungen zu vertiefen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu entwickeln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich bei einem Umzug meiner Hausratversicherung mitteilen?
Bei einem Umzug müssen Sie Ihrer Hausratversicherung spätestens am Tag des Umzugs die neue Wohnadresse mitteilen. Diese Meldung sollte idealerweise schriftlich erfolgen.
Erforderliche Angaben
Sie müssen folgende Informationen an Ihre Hausratversicherung übermitteln:
- Die neue Wohnadresse mit allen Details
- Die exakte Wohnfläche in Quadratmetern der neuen Wohnung
- Angaben zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Alarmanlagen oder Schließanlagen – insbesondere wenn diese im Vergleich zur alten Wohnung wegfallen
- Den Umzugstermin
Besondere Umstände
Der Versicherungsschutz gilt während des Umzugs für beide Wohnungen über einen Zeitraum von maximal zwei Monaten. Nach dieser Übergangsphase müssen Sie der Versicherung weitere Änderungen mitteilen, die sich aus dem Umzug ergeben haben.
Rechtliche Konsequenzen
Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann schwerwiegende Folgen haben:
Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein, wenn Sie den Umzug nicht rechtzeitig melden. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, das neue Risiko zu bewerten und gegebenenfalls den Vertrag anzupassen. Bei einem Zusammenzug mit dem Partner, der bereits eine Hausratversicherung besitzt, können Sie eine der beiden Versicherungen kündigen.
Wann muss eine Versicherung nach einem Umzug von sich aus beraten?
Die Versicherung muss Sie bei einem Umzug aktiv beraten, sobald Sie ihr die neue Adresse mitteilen. Diese Beratungspflicht besteht auch bei bereits laufenden Verträgen, wenn sich der Versicherungsinhalt durch den Umzug ändert.
Konkrete Beratungspflichten
Der Versicherer muss von sich aus tätig werden und folgende Aspekte prüfen:
- Den Wert des Hausrats neu bewerten, da mit einem Umzug oft Neuanschaffungen verbunden sind
- Die Versicherungspolice an die neuen Gegebenheiten anpassen
- Risikoveränderungen überprüfen, wie zum Beispiel neue oder wegfallende Sicherheitseinrichtungen
Rechtliche Grundlage
Die Beratungspflicht ist gesetzlich festgelegt und gilt während der gesamten Vertragslaufzeit. Der Versicherer muss das Beratungsgespräch schriftlich dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht dient Ihrer rechtlichen Absicherung.
Zeitlicher Rahmen
Nach spätestens zwei Monaten nach dem Umzug sollten Sie ein Beratungsgespräch mit der Versicherung führen. In dieser Zeit besteht Versicherungsschutz sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Wenn Sie die Beratung nicht wahrnehmen oder den Umzug nicht melden, riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes.
Wie wird die Versicherungssumme bei einem Umzug angepasst?
Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung muss bei einem Umzug an die neue Wohnsituation angepasst werden, da sie sich nach der Wohnfläche und dem Wert Ihres Hausrats richtet.
Anpassung nach Wohnfläche
Die Versicherungssumme wird zunächst auf Basis der neuen Wohnfläche berechnet. Als Orientierung dient ein Richtwert von 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer größeren Wohnung muss die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Berücksichtigung des Hausratwertes
Der tatsächliche Wert Ihres Hausrats ist entscheidend für die korrekte Versicherungssumme. Wenn Sie beim Umzug neue Möbel oder Elektronik anschaffen, erhöht sich der Gesamtwert Ihres Hausrats. Die Versicherungssumme muss dann entsprechend angepasst werden.
Folgen einer falschen Anpassung
Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme führt zu einer Unterversicherung. In diesem Fall wird der Schaden nur anteilig ersetzt. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Entschädigungssumme = Schaden × Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Hausratwert
Zeitpunkt der Anpassung
Sie sollten Ihre Versicherung etwa vier Wochen vor dem Umzug über den Wohnungswechsel informieren. Während der Übergangszeit besteht in der Regel für bis zu zwei Monate Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Nach dieser Zeit gilt der Versicherungsschutz nur noch für die neue Wohnung.
Die neue Wohnlage kann sich ebenfalls auf die Versicherungssumme auswirken, etwa wenn Sie in eine Gegend mit höherem Einbruchsrisiko ziehen. Bei einer Erhöhung der Prämie haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Welche Wertsachen sind in der Hausratversicherung wie hoch versichert?
In der Hausratversicherung gelten für Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen. Die Gesamtentschädigung für alle Wertsachen zusammen beträgt standardmäßig 20% der vereinbarten Versicherungssumme. Bei neueren Verträgen können die Entschädigungsgrenzen auch bei 30 bis 40% liegen.
Definition von Wertsachen
Als Wertsachen gelten in der Hausratversicherung:
- Bargeld und Geldkarten
- Schmuck, Uhren und Edelsteine
- Gegenstände aus Gold, Silber und Platin
- Briefmarken und Münzen
- Kunstgegenstände
- Antiquitäten über 100 Jahre (außer Möbel)
- Pelze und handgeknüpfte Teppiche
Spezifische Entschädigungsgrenzen
Für bestimmte Wertsachen gelten zusätzliche Höchstgrenzen, wenn sie nicht in einem Safe aufbewahrt werden:
Bargeld und Geldkarten: 1.000 bis 3.500 Euro
Sparbücher und Wertpapiere: 2.500 bis 5.000 Euro
Schmuck, Briefmarken, Münzen: bis zu 20.000 Euro
Besondere Aufbewahrung im Safe
Wenn Sie Ihre Wertsachen in einem qualifizierten Wertschutzschrank aufbewahren, gelten höhere Entschädigungsgrenzen. Der Safe muss dafür folgende Eigenschaften aufweisen:
- Mindestgewicht von 200 kg oder
- Fachmännisch verankerter, eingemauerter Stahlwandschrank
- Mehrwandige Tür
Wie kann ich nach einem Umzug einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherstellen?
Sie müssen Ihrer Versicherung spätestens am Tag des Umzugs Ihre neue Wohnadresse mitteilen. Der Versicherungsschutz geht dann automatisch auf die neue Wohnung über.
Übergangsphase während des Umzugs
Während des Umzugs genießen Sie in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Diese Übergangsphase beträgt je nach Versicherung zwischen 60 und 90 Tagen. Nach dieser Zeit erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung automatisch.
Anpassung der Versicherungsdetails
Nach spätestens zwei Monaten sollten Sie folgende Aspekte mit der Versicherung abstimmen:
- Die neue Wohnfläche in Quadratmetern
- Vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Alarmanlagen oder Sicherheitsschlösser
- Den aktuellen Wert des Hausrats, um eine Unterversicherung zu vermeiden
- Besondere Risikofaktoren am neuen Wohnort
Sonderkündigungsrecht prüfen
Ein Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung besteht, wenn:
- Durch den Umzug höhere Versicherungsbeiträge fällig werden
- Ein Zusammenzug mit dem Partner erfolgt und dadurch eine der bestehenden Versicherungen überflüssig wird
Die rechtzeitige Meldung und Anpassung der Versicherungsdetails stellt sicher, dass Sie im Schadenfall den vollen Versicherungsschutz genießen. Versäumen Sie die Meldung, riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes für Schäden in der neuen Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beratungspflicht
Eine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Versicherungen, ihre Kunden in bestimmten Situationen aktiv zu beraten und über wichtige Aspekte des Versicherungsschutzes aufzuklären. Diese Pflicht besteht gemäß § 6 VVG aber nur bei erkennbarem Anlass, etwa wenn der Versicherer erkennt, dass der Kunde falsche Vorstellungen vom Versicherungsschutz hat oder besondere Risiken bestehen.
Beispiel: Ein Kunde zieht in ein Hochwassergebiet um, ohne zu wissen, dass seine bisherige Versicherung keinen Hochwasserschutz enthält.
Unterversicherung
Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. In diesem Fall zahlt die Versicherung Schäden nur anteilig, was im Versicherungsrecht als Unterversicherungsquote bezeichnet wird. Geregelt in § 75 VVG führt dies dazu, dass die Entschädigungsleistung im gleichen Verhältnis gekürzt wird.
Beispiel: Bei einem Hausrat im Wert von 100.000 € und einer Versicherungssumme von nur 50.000 € werden Schäden nur zu 50% ersetzt.
Wertsachenklausel
Eine vertragliche Regelung in der Hausratversicherung, die die maximale Entschädigungshöhe für bestimmte Wertgegenstände (wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände) auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Diese Begrenzung gilt unabhängig vom tatsächlichen Wert der Gegenstände.
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 50.000 € und einer 20%-Wertsachenklausel werden Schmuck und Bargeld maximal bis 10.000 € ersetzt.
Tarifzone
Eine geografische Einteilung des Versicherungsgebiets in verschiedene Risikobereiche, die sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt. Die Einstufung basiert auf statistischen Daten zu Schadensfällen in der jeweiligen Region, etwa Einbruchshäufigkeit oder Naturgefahren. Ein Umzug in eine andere Tarifzone kann zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen.
Beispiel: Ein Umzug von einem ländlichen Gebiet mit niedriger Einbruchsrate in eine Großstadt mit höherer Einbruchsquote führt zu höheren Versicherungsbeiträgen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 19): Dieser Paragraph regelt die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderungen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer wesentliche Änderungen, die das Versicherungsrisiko betreffen, unverzüglich mitzuteilen. Dies umfasst beispielsweise Umzüge oder Änderungen der Wohnsituation, die die Risikoabwägung des Versicherers beeinflussen können.
Im vorliegenden Fall teilte der Kläger im November 2018 seine neue Anschrift mit, was eine Änderung des Versicherungsvertrags darstellt. Die Versicherungsgesellschaft forderte daraufhin zusätzliche Angaben, um den Versicherungsschutz gegebenenfalls anzupassen. Die Frage, ob diese Mitteilung ordnungsgemäß erfolgt ist, ist zentral für die Feststellung einer möglichen Unterversicherung.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 44): Dieser Paragraph behandelt die Leistungsbegrenzung bei Unterversicherung. Sollte die Versicherungssumme im Verhältnis zum tatsächlichen Versicherungswert zu niedrig sein, reduziert sich die Leistung des Versicherers entsprechend der Unterversicherung.
In dem geschilderten Fall ging die Versicherung davon aus, dass der Hausrat einen höheren Wert hatte (70.000 €), während die Versicherungssumme nur 28.600 € betrug. Dadurch wurde die Deckungsquote auf 40,85 % festgelegt, was zu einer deutlich reduzierten Schadenszahlung führte.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 28): Dieser Abschnitt beschreibt die Pflicht des Versicherers zur umfassenden Beratung des Versicherungsnehmers. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer über alle wesentlichen Vertragsbestandteile und über mögliche Risiken sowie die erforderliche Versicherungssumme aufklären.
Der Kläger behauptet, die Beklagte habe ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt, indem sie ihn nicht ausreichend über die Notwendigkeit eines angepassten Versicherungsschutzes informiert habe. Dies ist entscheidend für seine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 56): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherer. Wenn der Versicherer seine Aufklärungs- oder Beratungspflichten nicht erfüllt, kann der Versicherungsnehmer Schadensersatz verlangen.
Der Kläger beruft sich auf diese Bestimmung, da er der Ansicht ist, dass die Beklagte ihn nicht ausreichend beraten habe, was zu einer Unterversicherung und somit zu einem finanziellen Schaden geführt habe.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (VHB 2000): Die VHB 2000 enthalten standardisierte Vertragsbedingungen für Versicherungen, die von den Vertragsparteien nicht einseitig geändert werden können. Sie regeln unter anderem die Pflichten beider Parteien, Leistungsumfang und Ausschlüsse.
Im vorliegenden Fall liegen die VHB 2000 dem Versicherungsvertrag zugrunde. Die Interpretation dieser Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Versicherungssumme und der Berechnung bei Schadensfällen, ist zentral für die Bewertung der Ansprüche des Klägers und die Entscheidung des Gerichts.
Das vorliegende Urteil
LG Oldenburg – Az.: 13 O 2729/22 – Urteil vom 20.12.2023
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