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Hausratversicherung und Naturkatastrophen: Was ist abgedeckt und was nicht?

Die Hausratversicherung übernimmt standardmäßig Schäden an dem Gebäudeinventar, die durch Feuer, Stürme, Hagel oder Einbruchdiebstähle respektive Vandalismus und Raub nebst Leitungswasser entstanden sind. Allerdings deckt die Hausratversicherung im Standardmodul nicht die Schäden an das Gebäudeinventar infolge von Überschwemmungen oder Hochwasser ab. Dies gilt auch für Stürme, Erdbeben und andere geologische Ereignisse. Um einen Versicherungsschutz für diese Schäden zu erhalten, ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich.
Hausratversicherung und Naturkatastrophen
Im Klimawandel gewinnt die Hausratversicherung an Bedeutung, wobei der zusätzliche Schutz durch eine Elementarschadenversicherung, die Naturkatastrophenschäden abdeckt, essenziell ist. (Symbolfoto: r.classen /Shutterstock.com)

Kurz und knapp


  • Die Hausratversicherung deckt in erster Linie Schäden an dem Gebäudeinventar durch Feuer, Stürme, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab, jedoch nicht Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben.
  • Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von Naturkatastrophen, die den Schutz des Eigentums bedeuten können.
  • Eine Hausratversicherung creeping heute Pflichtversicherung, um das private Eigentum zu schützen.
  • Es ist wichtig, die Grundlagen der Hausratversicherung zu kennen und den Versicherungsschutz zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Hausratversicherung für die persönlichen Gegenstände des Versicherungsnehmers ausreichenden Schutz bietet.
  • Eine Elementarschadenversicherung kann als Ergänzung zur Hausratversicherung erworben werden, um den Schutz vor Naturkatastrophen zu erweitern.
  • Der Versicherungsnehmer sollte die Selbstbeteiligung in Bezug auf die Hausratversicherung berücksichtigen, um im Ernstfall alle Schäden in voller Höhe ersetzt zu bekommen.
  • Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden gründlich dokumentieren, die Versicherung umgehend kontaktieren und notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung durchführen, um die Erstattung durch die Versicherung zu erleichtern.

Hausratversicherung im Klimawandel: Schutz vor Naturkatastrophen

Das Klima ist im Wandel und mit diesem Wandel gehen auch klimabedingte Naturkatastrophen einher, deren Häufigkeit zunimmt. Auf der Grundlage von Statistiken, die von der Welthungerhilfe erhoben wurden, hat sich die Anzahl der starken Unwetter global betrachtet in dem Zeitraum der 1990er-Jahre bis zum Jahr 2018 verdoppelt. Dies ist ein stichhaltiger Grund, in Deutschland einmal den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und sich der Frage zu stellen, welche Naturkatastrophenschäden von der Hausratversicherung abgedeckt werden. Hier bieten wir die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Bedeutung der Hausratversicherung in Zeiten des Klimawandels

Dass Naturkatastrophen nicht nur ferne Länder betrifft, hat spätestens die Hochwasser-Katastrophe aus dem Jahr 2021 in Deutschland eindrucksvoll bewiesen. Zahlreiche Häuser wurden durch Flutmassen regelrecht zerstört. Hierdurch wurde auch die Bedeutung von Versicherungen nochmals deutlich, allerdings muss hierbei eine Differenzierung vorgenommen werden. Zwar hat dem reinen Grundsatz nach die Hausratversicherung eine enorm hohe Bedeutung, allerdings deckt diese Versicherung in ihrem Grundmodul ausdrücklich nicht die Schäden durch Hochwasser oder Starkregen ab.

Überblick über Naturkatastrophen und ihre Auswirkungen auf den Hausrat

Deutschland liegt geografisch im Herzen von Europa und ist somit dem Risiko unterschiedlicher Naturkatastrophen ausgesetzt. Obgleich die Liste theoretischer Katastrophen enorm lang ist, so muss doch ein realistischer Blick auf die tatsächlichen Gefahren geworfen werden.

Zu nennen sind hier in erster Linie Sturmfluten, die in den Küstengebieten sowie den Gebieten mit großen Flüssen auftreten können. Durch starke Winde können Überflutungen der Landmassen verursacht werden, die wiederum Sachschäden verursachen können. Gleichermaßen verhält es sich auch mit Waldbrandkatastrophen, da Deutschland ein sehr stark bewaldetes Land ist. Ausgelöst durch Dürreperioden oder durch starke Hitze können sehr starke Umwelt- sowie auch Sachschäden durch brennende Wälder entstehen.

All diese Faktoren nehmen natürlich einen starken Einfluss auf die Hausratversicherung, da diese Schäden an dem Eigentum des Versicherungsnehmers abdeckt. Hierbei müssen allerdings die Grundlagen der Hausratversicherung beachtet werden.

Grundlagen der Hausratversicherung

Für jeden Versicherungsnehmer ist es wichtig, sich mit den Grundlagen der Hausratversicherung zu beschäftigen. Hierzu zählt die Klärung der Frage, was überhaupt eine Hausratversicherung ist und was diese überhaupt standardmäßig abdeckt. Die Ausschlüsse müssen hierbei natürlich beachtet werden.

Was ist eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung bietet einen werttechnischen Schutz des gesamten Hausrates von dem Versicherungsnehmer. Es handelt sich um eine Versicherung, die gewährleistet, dass im Fall eines Versicherungsschadens die zerstörten Gegenstände auf der Grundlage des Neuwertes ersetzt werden. Als Maßgabe für die Priorität einer derartigen Versicherung gilt der Umfang des Besitzes von dem Versicherungsnehmer. Hierbei kann die Faustformel „je wertvoller der Besitz, umso wichtiger die Versicherung“ zu grundgelegt werden.

Standarddeckungen und Ausschlüsse

Der Umfang der Leistungen des Versicherungsgebers ist stets abhängig von dem Inhalt des Versicherungsvertrages. Unter ganz bestimmten Umständen ist es möglich, einen individuell ausgestalteten Versicherungsvertrag abzuschließen. In der gängigen Praxis jedoch deckt die Hausratversicherung standardmäßig Zerstörungen der versicherten persönlichen Gegenstände des Versicherungsnehmers ab, wobei die Ursache der Zerstörung von entscheidender Bedeutung ist. Abgedeckt ist auch der Verlust oder Diebstahl der versicherten Gegenstände.

Zu den standardmäßigen Ausschlüssen der Leistung gelten Schäden, die von dem Versicherungsnehmer vorsätzlich selbst verursacht wurden. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben können je nach Tarif abgedeckt sein. Überdies kann der Versicherungsgeber die Leistung mindern oder gänzlich verweigern, wenn der Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen seine vertragsgemäßen Obliegenheiten begangen hat. Dabei hängt die Leistungsminderung oder -verweigerung vom Grad des Verschuldens ab: Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen, während bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Leistung verweigert werden kann.

Abdeckung von Naturkatastrophen durch die Hausratversicherung

Dem reinen Grundsatz nach haftet die Hausratversicherung für sämtliche Schäden an dem Gebäudeinventar, die durch Feuer, Stürme, Hagel oder Einbruchdiebstähle respektive Vandalismus und Raub nebst Leitungswasser entstanden sind. Kommt es zu einem Schadensereignis, wird der Versicherungsgeber dementsprechend sehr genau die Ursache des Schadens überprüfen. Die Kenntnis über die versicherungstechnische Definition ist für den Versicherungsnehmer essenziell.

Überschwemmungen und Hochwasser

Kommt es zu Schäden an dem Inventar des Hauses von dem Versicherungsnehmer infolge von Überschwemmungen oder Hochwasser, so zahlt die Hausratversicherung im Standardmodul diese Schäden nicht. Die Hausratversicherung im Standardmodul trägt lediglich diejenigen Schäden, die durch Leitungswasserschäden entstehen. Als Beispiel hierfür kann ein geplatztes Wasserrohr oder eine defekte Wasch-respektive Geschirrspülmaschine dienen. Um einen Versicherungsschutz für Hochwasser oder Überschwemmungen zu erhalten, ist daher eine Zusatzversicherung zu der Hausratversicherung zwingend erforderlich.

Stürme und Orkane

In der gängigen Praxis werden von der Hausratversicherung sowohl Sturm- als auch Hagelschäden an dem versicherten Inventar übernommen. Ein Sturm wird versicherungstechnisch ab der Windstärke 8 als solcher definiert. Sollte ein derartiger Sturm das Dach einer Immobilie abdecken und Schäden an den persönlichen Gegenständen des Versicherungsnehmers verursachen, so trägt der Versicherungsgeber die Kosten für die Neubeschaffung der Gegenstände.

Erdbeben und andere geologische Ereignisse

Erdbeben oder andere geologische Ereignisse gelten als Risiko, welches nicht durch das Standardmodul der Hausratversicherung abgedeckt ist. Um einen Versicherungsschutz zu erzielen ist es daher erforderlich, dass eine entsprechende Zusatzversicherung von dem Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsgeber abgeschlossen wird.

Zusatzversicherungen und erweiterte Deckungen

Um einen vollumfänglichen Versicherungsschutz bei den persönlichen Gegenständen zu erreichen, kann es erforderlich sein, dass eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird. Gerade bei Naturkatastrophen ist die Elementarschadenversicherung von entscheidender Bedeutung.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist die perfekte Ergänzung zu einer Hausratversicherung, da sie eine wichtige Versicherungslücke schließt. Zusätzlich zu den bereits abgesicherten Risiken lässt sich durch eine Elementarschadenversicherung das Risiko von Schäden durch Rückstau, Überschwemmungen sowie Erdrutsch und Schneedruck nebst Lawinen sowie Erdbeben absichern. Auch Vulkanausbrüche, die glücklicherweise in Deutschland nahezu ausgeschlossen sind, können durch diese Zusatzversicherung abgesichert werden.

Es muss allerdings beachtet werden, dass ausdrücklich diejenigen Schäden, die durch Starkregenfälle verursacht werden, mitversichert werden. Starkregenfälle gehören in Deutschland zu eben jenen Risiken, die regelmäßig auftreten und ausgesprochen starke Schäden verursachen können.

Vergleich und Auswahl von Zusatzversicherungen

Obgleich es sich aus praktischen Gründen anbietet, bei einem einzigen Anbieter ein ganzes Versicherungspaket abzuschließen, so sollte die Höhe der Versicherungsprämie stets im Fokus stehen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass das vollständige Versicherungspaket bei einem einzigen Anbieter abgeschlossen wird. Durch einen gezielten Preisvergleich im Internet kann der Versicherungsnehmer bares Geld einsparen. Überdies sollte der Umfang der Versicherungen an den Umfang des persönlichen tatsächlichen Bedarfs angepasst werden, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden.

Praktische Hinweise

In der Praxis ist es zwingend erforderlich, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst aktiv wird, um die Schadensregulierung des Versicherungsgebers zu starten. Die korrekte, fristgerechte Schadensmeldung ist hierbei nur eine von mehreren Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag heraus gegenüber dem Versicherungsgeber innehat. Auch Präventivmaßnahmen zur Schadensminimierung gehören dazu.

Schadensmeldung und -regulierung

Kommt es zu einem Schadensereignis, so hat der Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber den Schadensfall unverzüglich zu melden. Hierfür ist die Schriftform aus Beweisgründen zwingend ratsam. Überdies hat der Versicherungsnehmer die vertragliche Verpflichtung, dem Versicherungsgeber sämtliche für die Schadensprüfung zwingend erforderlichen Dokumente sowie Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich müssen alle Angaben, die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsgeber tätigt, der Wahrheit entsprechen.

Ist die Schadensmeldung erfolgt, wird die Versicherungsgesellschaft umgehend die Prüfung des Sachverhaltes vornehmen. Mitunter kann es erforderlich sein, dass hierfür ein Gutachter den Schaden vor Ort in Augenschein nimmt. Der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung zur Mitwirkung.

Präventive Maßnahmen zur Schadensminimierung

Der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung zur Schadensminimierung. Dies bedeutet, dass sämtliche zumutbaren und möglichen Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens respektive zur Minimierung des Schadensausmaßes von dem Versicherungsnehmer durchgeführt werden müssen. Ein anschauliches Beispiel hierfür kann das Schließen von Fenster und Türen im Fall eines Unwetters darstellen. Auch dann, wenn sich der Schaden bereits durch einen Defekt bei der Waschmaschine respektive der Geschirrspülmaschine andeutet, hat der Versicherungsnehmer aktiv zu werden.

FAQs


Sind Überschwemmungen durch Starkregen in meiner Hausratversicherung abgedeckt?

Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab. Diese Basisabdeckung schützt das persönliche Eigentum vor den häufigsten Risiken. Überschwemmungen durch Starkregen sind jedoch meist nicht automatisch in der Standard-Hausratversicherung enthalten.

Um Schäden durch Überschwemmungen abzudecken, ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich. Diese Zusatzversicherung erweitert den Schutz auf Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche und ähnliche Ereignisse. Ohne diese Zusatzversicherung besteht kein Schutz vor Schäden durch Starkregen.

Die Bedingungen und Ausschlüsse der Elementarschadenversicherung variieren je nach Anbieter. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen, um zu verstehen, unter welchen Umständen Schäden durch Starkregen abgedeckt sind. Einige Versicherungen könnten bestimmte Gebiete oder Szenarien ausschließen.

Praktische Schritte zur Überprüfung und Anpassung der Versicherung umfassen das Gespräch mit dem Versicherungsberater und die sorgfältige Durchsicht der eigenen Versicherungspolice. Es ist ratsam, die eigene Risikosituation zu bewerten und gegebenenfalls die Elementarschadenversicherung abzuschließen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.


Wie kann ich feststellen, ob ich eine Elementarschadenversicherung benötige?

Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsche und Schneedruck verursacht werden. Diese Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung, da sie spezifische Risiken abdeckt, die in der Standard-Hausratversicherung nicht enthalten sind.

Um festzustellen, ob eine Elementarschadenversicherung notwendig ist, sollte das individuelle Risikoprofil analysiert werden. Dabei ist die geografische Lage entscheidend. In Regionen, die häufig von Naturkatastrophen betroffen sind, wie Flussnähe oder Gebiete mit hoher Erdbebenaktivität, ist eine solche Versicherung besonders wichtig. Informationen über die Häufigkeit und Art von Naturkatastrophen in der Region können bei lokalen Behörden oder Wetterdiensten eingeholt werden.

Standard-Hausratversicherungen schließen in der Regel Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben aus. Daher ist es wichtig, diese Abdeckungslücke durch eine Elementarschadenversicherung zu schließen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse der Elementarschadenversicherung hilft, die finanziellen Vorteile abzuwägen. Die Prämienkosten sollten im Verhältnis zu den potenziellen Kosten von unversicherten Schäden durch Naturkatastrophen betrachtet werden. Oftmals sind die Kosten einer Elementarschadenversicherung gering im Vergleich zu den möglichen finanziellen Verlusten durch unversicherte Schäden.

Praktische Schritte zur Überprüfung und Anpassung der Versicherung umfassen das Gespräch mit dem Versicherungsberater und die sorgfältige Durchsicht der eigenen Versicherungspolice. Es ist ratsam, die eigene Risikosituation zu bewerten und gegebenenfalls die Elementarschadenversicherung abzuschließen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.


Was sollte ich unmittelbar nach einem Schadensfall durch eine Naturkatastrophe tun?

Nach einem Schadensfall durch eine Naturkatastrophe sind mehrere Schritte notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Schaden korrekt zu dokumentieren sowie den Versicherungsprozess in Gang zu setzen.

  • Sicherheit gewährleisten: Die Sicherheit der betroffenen Personen hat oberste Priorität. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass keine unmittelbaren Gefahren wie heruntergefallene Stromleitungen oder Gaslecks bestehen. Erst, wenn die Sicherheit gewährleistet ist, sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden.
  • Schaden dokumentieren: Eine gründliche Dokumentation des Schadens ist entscheidend für die Versicherungsansprüche. Fotos und Videos des Schadens sowie eine schriftliche Auflistung der beschädigten Gegenstände sind notwendig. Diese Dokumentation dient als Beweismittel für die Versicherung und erleichtert die Schadensbewertung.
  • Versicherung kontaktieren: Die Versicherung muss so schnell wie möglich über den Schaden informiert werden, um den Anspruch zu melden und den Prozess in Gang zu setzen. Die Versicherung wird einen Schadensregulierer schicken, um den Schaden zu begutachten und den weiteren Ablauf zu besprechen.
  • Vorläufige Reparaturen durchführen: Um weiteren Schaden zu verhindern, sollten notwendige vorläufige Reparaturen durchgeführt werden, wie das Abdecken von undichten Dächern oder das Verschließen von zerbrochenen Fenstern. Diese Maßnahmen sollten dokumentiert und die Belege aufbewahrt werden, da die Versicherung diese Kosten in der Regel erstattet.
  • Ausgaben dokumentieren: Alle Ausgaben, die durch den Schaden und den vorläufigen Reparaturen stehen, sollten dokumentiert und die Belege aufbewahrt werden. Diese Dokumentation ist notwendig, um die Erstattung durch die Versicherung zu erleichtern.
  • Unterstützung suchen: Es kann hilfreich sein, Unterstützung von lokalen Behörden, gemeinnützigen Organisationen oder spezialisierten Dienstleistern zu suchen, um den Schaden zu bewältigen. Diese Organisationen können zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bieten, die über die Versicherungsleistungen hinausgehen.

Diese Schritte helfen dabei, den Schaden zu minimieren und den Versicherungsanspruch korrekt zu stellen.


Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf die Schadensregulierung aus?

Die Selbstbeteiligung hat erhebliche Auswirkungen auf die Schadensregulierung bei einer Hausratversicherung. Sie stellt den Betrag dar, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung den Restbetrag übernimmt. Dies hat mehrere wichtige Konsequenzen.

  • Definition der Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss. Dieser Betrag wird vertraglich festgelegt und kann je nach Versicherungsvertrag variieren. Die Selbstbeteiligung dient dazu, kleinere Schäden selbst zu tragen und die Versicherung nur bei größeren Schäden in Anspruch zu nehmen.
  • Auswirkungen auf die Versicherungsprämien: Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst direkt die Versicherungsprämien. Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren Prämien, da der Versicherungsnehmer einen größeren Teil des Risikos selbst trägt. Dies kann langfristig zu Einsparungen bei den Versicherungsbeiträgen führen.
  • Finanzielle Belastung im Schadensfall: Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer den vereinbarten Selbstbehalt zahlen, bevor die Versicherung den Restbetrag übernimmt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens zunächst die Selbstbeteiligung aus eigenen Mitteln aufbringen muss. Es ist daher wichtig, sich über die Höhe der Selbstbeteiligung im Klaren zu sein und entsprechende finanzielle Rücklagen zu bilden.
  • Einfluss auf die Schadensmeldung und -regulierung: Die Selbstbeteiligung kann beeinflussen, ob kleinere Schäden überhaupt gemeldet werden. Versicherungsnehmer sollten abwägen, ob sie kleinere Schäden melden oder selbst tragen, um langfristig von niedrigeren Prämien zu profitieren. Das Melden kleinerer Schäden kann zudem zu einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen, was wiederum höhere Prämien zur Folge haben kann.
  • Spezifische Regelungen bei Naturkatastrophen: Bei Naturkatastrophen können spezielle Regelungen oder Ausnahmen die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflussen. Es ist wichtig, sich über diese Regelungen zu informieren, um im Schadensfall optimal vorbereitet zu sein. Manche Versicherungen bieten beispielsweise eine reduzierte Selbstbeteiligung oder spezielle Deckungen für Schäden durch Naturkatastrophen an.
  • Praktische Tipps zur Schadensregulierung: Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden gründlich zu dokumentieren, die Versicherung umgehend zu kontaktieren und notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung durchzuführen. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schaden und den vorläufigen Reparaturen sollten dokumentiert und die Belege aufbewahrt werden, um die Erstattung durch die Versicherung zu erleichtern.

Diese Aspekte verdeutlichen, wie die Selbstbeteiligung die Schadensregulierung beeinflusst und welche finanziellen Verpflichtungen auf den Versicherungsnehmer zukommen können.

Kann ich meine Hausratversicherung nachträglich um eine Elementarschadenversicherung erweitern?

Eine nachträgliche Erweiterung der Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ist grundsätzlich möglich. Die Elementarschadenversicherung kann nicht separat abgeschlossen werden, sondern nur als Zusatz zur bestehenden Hausratversicherung. Diese Erweiterung bietet Schutz vor Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

Versicherungsnehmer sollten prüfen, ob eine solche Erweiterung sinnvoll ist, insbesondere wenn sie in einem Risikogebiet leben. Die Entscheidung für oder gegen eine Elementarversicherung hängt oft davon ab, ob der Versicherte in einem Risikogebiet lebt. Allerdings ist es auch außerhalb dieser Gebiete zunehmend wahrscheinlicher, von Elementarschäden betroffen zu sein. Daher kann es ratsam sein, die Hausratversicherung um diesen Baustein zu ergänzen.

Die Kosten und Bedingungen der Erweiterung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage des Hauses und der gewählten Deckung. Es ist wichtig, die Versicherungssumme so festzulegen, dass sie auch für Dinge im Keller oder auf dem Dachboden ausreicht, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Versicherungsnehmer sollten mehrere Angebote mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung einholen und anhand des Beitrags entscheiden, welches am besten passt.

Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Versicherungssumme über einen Pauschalbetrag je Quadratmeter Wohnfläche festzulegen. Dies kann helfen, im Ernstfall alle Schäden in voller Höhe ersetzt zu bekommen. Es kann auch eine Wartezeit für die Elementarschadenversicherung geben, die je nach Tarif variiert. Diese Wartezeit entfällt möglicherweise, wenn zuvor über einen anderen Vertrag ein zusätzlicher Elementarschutz bestanden hat und dieser ohne zeitliche Unterbrechung fortgeführt wird.

Die Erweiterung der Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, da viele Hausbesitzer und Mieter die Risiken durch Naturgefahren unterschätzen. Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Starkregen können erhebliche Schäden entstehen, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz zu großen finanziellen Belastungen führen können. Versicherungsnehmer sollten daher sorgfältig prüfen, ob ihre bestehende Versicherung ausreichend Schutz bietet und gegebenenfalls eine Erweiterung in Betracht ziehen.

Fazit

Naturkatastrophen treten immer häufiger auf. Mit ihnen gehen auch Schäden an Gebäuden sowie dem Inventar von Immobilien einher, sodass sich die Besitzer mit der Versicherungsfrage zwingend beschäftigen sollten. Die Hausratversicherung zählt zu den sogenannten Pflichtversicherungen, allerdings ist für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz der persönlichen Gegenstände eine Zusatzversicherung erforderlich.

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