Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Hausratversicherung: So sichern Sie sich bei Einbruchdiebstahl ab
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Nachweise muss ich der Hausratversicherung nach einem Tresordiebstahl vorlegen?
- Was sind typische Ablehnungsgründe der Versicherung bei Tresordiebstählen?
- Welche Sicherheitsanforderungen stellen Hausratversicherungen an die Installation eines Tresors?
- Ab welcher Summe muss ich Bargeld und Wertsachen im Tresor der Versicherung melden?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei Ablehnung des Versicherungsanspruchs?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Hannover
- Datum: 12.09.2024
- Aktenzeichen: 19 O 128/23
- Verfahrensart: Zivilprozess wegen einer Klage auf Leistungen aus einer Hausratversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Versicherungsnehmer, der Ansprüche aus einer Hausratversicherung geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass bei einem Einbruchsdiebstahl Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von 22.500 EUR entwendet wurden, deren Erstattung er von der Versicherung fordert.
- Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Erstattung verweigert und die Echtheit des Einbruchs sowie das Vorhandensein der entwendeten Gegenstände bezweifelt. Sie argumentiert, dass keine ausreichenden Beweise für einen Versicherungsfall vorliegen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger behauptet, dass es in der Nacht vom 02.01.2021 auf den 03.01.2021 einen Einbruchsdiebstahl in seinem Keller gegeben habe, bei dem ein Tresor mit Bargeld und Schmuck entwendet wurde. Der Tresor war mit der Wand und dem Boden verankert und enthielt Bargeld, Schmuck und Goldmünzen. Der Kläger fordert von der Beklagten die Zahlung von 23.400 EUR sowie die Anerkennung weiterer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
- Kern des Rechtsstreits: Kann der Kläger den Nachweis erbringen, dass der Einbruchsdiebstahl tatsächlich stattgefunden hat und die Angaben zu den entwendeten Gegenständen und deren Werte plausibel und glaubhaft sind, sodass ein Anspruch auf Erstattung gegenüber der Versicherung besteht?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht entschied, dass der Kläger den erforderlichen Vollbeweis für den behaupteten Verlust der Gegenstände nicht erbringen konnte. Es gab Restzweifel an der Existenz des Bargelds und der Schmuckstücke zum Zeitpunkt des angeblichen Einbruchs. Die Beweislast für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls wurde ebenfalls nicht ausreichend erfüllt. Die Feststellungsklage bezüglich der Goldmünzen wurde ebenfalls abgewiesen, da es an Nachweisen für deren Echtheit fehlte.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden.
Hausratversicherung: So sichern Sie sich bei Einbruchdiebstahl ab
Die Hausratversicherung bietet Verbrauchern einen wichtigen finanziellen Schutz gegen unerwartete Verluste. Sie deckt in der Regel Schäden durch Einbruchdiebstahl ab, wobei die Versicherungssumme und der konkrete Versicherungsschutz individuell variieren können. Sicherheitsvorkehrungen wie eine professionelle Einbruchmeldeanlage können dabei nicht nur die Wohnungssicherheit erhöhen, sondern auch die Versicherungskosten positiv beeinflussen.
Für Betroffene eines Einbruchs ist es entscheidend, umgehend die Polizei zu informieren und eine Anzeige zu erstatten sowie die Schadensmeldung bei der Versicherung zeitnah einzureichen. Eine sorgfältige Dokumentation der gestohlenen Wertgegenstände und eine umfassende Risikoanalyse sind dabei wichtige Schritte, um den Versicherungsanspruch zu sichern und mögliche Leistungen zu gewährleisten.
Der Fall vor Gericht
Hausratversicherer muss nicht für behaupteten Tresordiebstahl zahlen

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine Hausratversicherung abgewiesen, der Ersatz für einen angeblich entwendeten Tresor samt Bargeld und Wertsachen forderte. Der Kläger konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass sich die geltend gemachten Werte tatsächlich im Tresor befanden.
Tresor mit 22.500 Euro aus Kellerraum verschwunden
Der Versicherungsnehmer meldete seiner Hausratversicherung am 4. Januar 2021 einen Einbruchdiebstahl. Nach seinen Angaben drangen Unbekannte in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2021 durch ein aufgehebeltes Stahlkellerfenster in den Keller seines versicherten Gebäudes ein. Die Täter hätten einen erst im Dezember 2020 erworbenen Wertschutzschrank der Marke Eisenbach aus der Wand- und Bodenverankerung gerissen und entwendet. Im Tresor hätten sich 22.500 Euro Bargeld, zwei Armbänder der Marken Pandora und Fossil im Wert von 500 bzw. 150 Euro sowie zwei österreichische Goldmünzen unbekannten Wertes befunden.
Versicherung zweifelt an Darstellung des Versicherungsnehmers
Die beklagte Versicherung lehnte eine Regulierung des Schadens ab. Sie bestritt das Vorliegen eines Versicherungsfalls und verwies auf mehrere Auffälligkeiten: Der zeitliche Zusammenhang zwischen Tresoreinbau und Diebstahl sei fragwürdig, ebenso die Aufstellung des Tresors im chaotischen Keller statt in den Wohnräumen. Es seien keine Durchwühlspuren festgestellt worden, was auf Täterwissen hindeute. Auch die wirtschaftliche Situation des Klägers sei angespannt gewesen.
Gericht sieht Verlustnachweis als nicht erbracht an
Das Landgericht Hannover wies die Klage auf Zahlung von 23.400 Euro sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für die Goldmünzen ab. Nach Anhörung des Klägers und seiner Ehefrau bestanden für das Gericht erhebliche Zweifel am Vorhandensein der behaupteten Werte im Tresor. Die Angaben zum Bargeld seien widersprüchlich gewesen. Der Kläger habe nicht schlüssig darlegen können, welcher Teil des Geldes aus früheren Versicherungsleistungen stammte. Die vorgelegten Kontoauszüge mit markierten Abhebungen ließen eher auf Bargeld für den üblichen Verbrauch schließen. Für den Schmuck und die Goldmünzen fehlten jegliche Belege oder nähere Angaben zur Anschaffung.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Einbruchdiebstählen die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt und verdächtige Umstände zu einer Ablehnung der Versicherungsleistung führen können. Als kritische Faktoren wurden hier der zeitliche Zusammenhang zwischen Tresoreinbau und Diebstahl, die ungewöhnliche Aufstellung im chaotischen Keller statt in Wohnräumen sowie die Tatsache gewertet, dass nur der engste Familienkreis vom Standort wusste. Die Entscheidung zeigt, dass Versicherungen bei auffälligen Konstellationen berechtigt sind, Leistungen zu verweigern.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Einbruchdiebstahl bei Ihrer Hausratversicherung melden, müssen Sie besonders auf eine nachvollziehbare und plausible Darstellung des Schadenhergangs achten. Bewahren Sie wichtige Wertsachen in einem sicheren, gut einsehbaren Bereich Ihrer Wohnung auf und dokumentieren Sie deren Existenz durch Kaufbelege und Fotos. Vermeiden Sie verdächtige Umstände wie die Aufbewahrung größerer Bargeldsummen kurz nach dem Kauf eines Tresors. Informieren Sie im Schadensfall umgehend die Polizei und sichern Sie alle verfügbaren Beweise für den Einbruch und die entwendeten Gegenstände.
Benötigen Sie Hilfe?
Ist Ihre Hausratversicherung im Schadensfall wirklich sicher?
Das Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation und transparente Kommunikation im Schadensfall sind. Gerade bei hohen Wertgegenständen ist es entscheidend, deren Existenz und Aufbewahrungsort nachweisen zu können. Unklare Angaben oder vermeintliche Widersprüche können schnell zu Problemen mit der Versicherung führen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen und Ihre Ansprüche bestmöglich zu wahren. Mit unserer Expertise im Versicherungsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Interessen zu schützen und Unsicherheiten zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und gemeinsam die optimale Vorgehensweise zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Nachweise muss ich der Hausratversicherung nach einem Tresordiebstahl vorlegen?
Bei einem Tresordiebstahl müssen Sie der Hausratversicherung den Nachweis über zwei zentrale Aspekte erbringen: Den Einbruchdiebstahl selbst und den Inhalt des Tresors.
Nachweis des Einbruchdiebstahls
Sie müssen unverzüglich die Polizei verständigen und eine detaillierte Dokumentation des Tatortes erstellen. Dazu gehören:
- Fotos aller Einbruchspuren und Beschädigungen
- Polizeiliches Aktenzeichen
- Dokumentation des Zustands der Türen und Fenster
- Aufnahmen der durchwühlten Räume
Nachweis des Tresorinhalts
Für den Tresorinhalt benötigen Sie eine lückenlose Dokumentation, die idealerweise bereits vor dem Diebstahl angelegt wurde. Diese umfasst:
- Fotografische Dokumentation des Tresorinhalts
- Kaufbelege und Quittungen für Wertgegenstände
- Kontoauszüge bei Bargeldentnahmen
- Garantiescheine und Zertifikate für Schmuck und Wertsachen
Besondere Anforderungen an den Tresor
Der Tresor selbst muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Sie müssen nachweisen können:
- Die Zertifizierung des Tresors
- Die fachgerechte Verankerung
- Das Mindestgewicht gemäß Versicherungsvorgaben
- Die Erfüllung der vereinbarten Sicherheitsklasse
Fristen und Formalitäten
Die Schadensmeldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Einbruchs erfolgen. Bewahren Sie alle Nachweise an einem sicheren Ort auf – idealerweise getrennt vom Tresor, etwa in einem Bankschließfach. Bei Bargeld im Tresor gilt meist eine Höchstgrenze von 1.500 bis 2.000 Euro, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Was sind typische Ablehnungsgründe der Versicherung bei Tresordiebstählen?
Unzureichende Tresorsicherung
Bei einem Tresordiebstahl prüft die Versicherung zunächst die ordnungsgemäße Sicherung des Tresors. Wenn der Tresor nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht, droht eine Ablehnung der Versicherungsleistung. Ein häufiger Grund ist, dass der Tresor nicht fest verankert oder zu leicht war, sodass er problemlos abtransportiert werden konnte.
Fahrlässiger Umgang mit Schlüsseln
Die Versicherung verweigert häufig die Leistung, wenn der Tresorschlüssel fahrlässig aufbewahrt wurde. Wenn Sie beispielsweise den Schlüssel an leicht auffindbaren Orten wie hinter Heizkörpern oder in Schubladen verstecken, kann dies zur Ablehnung führen. Besonders kritisch wird es, wenn Wohnungs- und Tresorschlüssel zusammen aufbewahrt werden.
Dokumentationsprobleme
Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die mangelhafte Dokumentation des Tresorinhalts. Wenn Sie den Wert der gestohlenen Gegenstände nicht ausreichend nachweisen können, etwa durch fehlende Kaufbelege oder Fotos, wird die Versicherung die Erstattung möglicherweise verweigern oder deutlich kürzen.
Nichteinhaltung der Tresorklausel
Die Versicherung prüft genau, ob die Anforderungen der Tresorklausel eingehalten wurden. Dazu gehören spezifische Vorgaben wie:
- Mindestgewicht des Tresors
- Verankerung in Wand oder Boden
- Zertifizierung durch anerkannte Prüfstellen
- Sicherheitsklasse des Tresors
Verdächtige Umstände
Die Versicherung wird besonders aufmerksam, wenn bestimmte Auffälligkeiten vorliegen:
- Widersprüchliche Angaben zum Tresorinhalt
- Ungewöhnlich hohe Bargeldbeträge ohne plausible Erklärung
- Fehlende oder unplausible Einbruchspuren
- Nachträgliche Änderungen der Schadensaufstellung
Welche Sicherheitsanforderungen stellen Hausratversicherungen an die Installation eines Tresors?
Die Installation eines Tresors muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, damit die Hausratversicherung im Schadensfall leistet. Grundvoraussetzung ist eine Zertifizierung des Tresors nach der europäischen Norm EN 1143-1.
Verankerungspflicht und Gewichtsvorgaben
Bei einem Tresorgewicht unter 1.000 kg fordern Versicherungen zwingend eine fachgerechte Verankerung. Die Verankerung muss dabei folgende Kriterien erfüllen:
- Wandtresore müssen fest im Mauerwerk eingelassen sein
- Standtresore sind im Boden oder an der Rückwand zu verankern
- Die Montage muss durch eine Fachfirma erfolgen und dokumentiert werden
Anforderungen an Verschlusssysteme
Viele Versicherer schreiben spezifische Schließsysteme vor. Dabei gilt:
- Manche Versicherungen fordern explizit ein Zahlenschloss statt eines Schlüsselsystems
- Bei Verwendung von Schlüsseln dürfen diese nicht in der Nähe des Tresors aufbewahrt werden
- Das Schließsystem muss manipulationssicher sein und Einbruchspuren hinterlassen
Dokumentationspflichten
Für den Versicherungsschutz müssen Sie folgende Nachweise führen können:
Die Zertifizierung des Tresors muss durch eine Prüfplakette auf der Türinnenseite nachweisbar sein. Diese dokumentiert:
- Das Prüfinstitut
- Die Sicherheitsstufe
- Das Gewicht des Tresors
Der fachgerechte Einbau muss durch Montagebelege nachgewiesen werden. Bewahren Sie daher die Rechnung der Fachfirma mit Angaben zur Montage sorgfältig auf.
Ab welcher Summe muss ich Bargeld und Wertsachen im Tresor der Versicherung melden?
Bargeld und Wertsachen müssen der Hausratversicherung ab dem ersten Euro gemeldet werden. Die Versicherung legt in den Vertragsbedingungen fest, bis zu welcher Höhe Wertsachen ohne besonderen Schutz versichert sind.
Grundlegende Wertgrenzen
Die Gesamtheit aller Wertsachen ist standardmäßig bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Für Bargeld gelten jedoch deutlich niedrigere Grenzen:
- Bargeld ohne Tresor: 1.000 bis 2.000 Euro
- Bargeld im Tresor: Höhere Summen nach individueller Vereinbarung
Anforderungen an die Aufbewahrung
Für höhere Versicherungssummen muss das Bargeld in einem qualifizierten Wertschutzschrank aufbewahrt werden. Dieser muss:
- Ein Mindestgewicht von 200 kg haben oder
- Fest verankert sein
- Bestimmte Sicherheitsklassen erfüllen
Meldepflichten und Dokumentation
Bei der Aufbewahrung von Wertsachen und Bargeld müssen Sie:
- Den Besitz unverzüglich der Versicherung melden
- Eine detaillierte Dokumentation durch Fotos und Kaufbelege erstellen
- Risikoerhöhungen, wie etwa ein Baugerüst am Haus, sofort mitteilen
Wenn Sie diese Summen oder Aufbewahrungsvorschriften nicht einhalten, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern oder kürzen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei Ablehnung des Versicherungsanspruchs?
Bei einer Ablehnung Ihres Versicherungsanspruchs nach einem Einbruchdiebstahl stehen Ihnen mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Widerspruch gegen die Ablehnung
Wenn Sie ein Ablehnungsschreiben erhalten, können Sie innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte per Einschreiben verschickt werden und muss zunächst keine detaillierte Begründung enthalten. Eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen.
Dokumentation und Beweissicherung
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an die Beweisführung bei Einbruchdiebstählen deutlich erleichtert. Sie müssen lediglich das „äußere Bild“ eines Einbruchdiebstahls nachweisen. Dazu gehören:
- Die Unauffindbarkeit der als gestohlen gemeldeten Gegenstände
- Das Vorhandensein von Einbruchsspuren
- Ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung auf einen Einbruch schließen lassen
Außergerichtliche Streitbeilegung
Vor einem Gerichtsverfahren können Sie eine kostenlose Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann beantragen. Der Ombudsmann prüft den Fall neutral und kann bei Streitwerten bis 10.000 Euro eine für die Versicherung bindende Entscheidung treffen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei und Sie können auch nach einer negativen Entscheidung noch den Rechtsweg beschreiten.
Sachverständigenverfahren
Bei Streit über die Schadenshöhe oder technische Fragen können Sie ein Sachverständigenverfahren einleiten. Dabei erstellen unabhängige Gutachter eine neutrale Bewertung der Situation. Die Kosten für einen eigenen Sachverständigen müssen Sie zunächst selbst tragen.
Gerichtliches Verfahren
Als letzte Option steht der Klageweg offen. Der BGH hat in mehreren Urteilen die Position der Versicherungsnehmer gestärkt. Sie müssen nicht mehr zweifelsfrei beweisen, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Es reicht aus, wenn die vorhandenen Spuren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Einbruchdiebstahl schließen lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Hausratversicherung
Eine Versicherung, die den gesamten beweglichen Besitz (Hausrat) in der Wohnung gegen bestimmte Schadensfälle absichert. Sie deckt typischerweise Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert aller versicherten Gegenstände entsprechen. Grundlage ist § 92 VVG. Beispiel: Wird bei einem Einbruch der Fernseher gestohlen, ersetzt die Hausratversicherung den Zeitwert oder Neuwert je nach Vertrag.
Versicherungsfall
Ein Ereignis, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht der Versicherung auslöst. Der Versicherungsfall muss in den Versicherungsbedingungen definiert und vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst sein (§ 1 VVG). Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer das Eintreten des Versicherungsfalls nachweisen. Beispiel: Ein Einbruchdiebstahl mit Aufbruchspuren ist ein typischer Versicherungsfall in der Hausratversicherung.
Versicherungsbetrug
Eine vorsätzliche Täuschung der Versicherung durch Vortäuschen eines nicht eingetretenen Schadens oder Übertreibung eines tatsächlichen Schadens. Dies ist nach § 263 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Die Versicherung wird dadurch von ihrer Leistungspflicht frei. Beispiel: Jemand meldet einen fingierten Einbruch oder gibt bei einem echten Einbruch deutlich höhere Werte als tatsächlich gestohlen an.
Schadensmeldung
Die formelle Mitteilung eines eingetretenen Versicherungsfalls an die Versicherung. Sie muss nach § 30 VVG unverzüglich erfolgen und alle relevanten Informationen zum Schadensereignis enthalten. Wichtig sind dabei eine genaue Dokumentation des Schadens, Fotos, Anzeigenbestätigung der Polizei und Nachweise über die Existenz und den Wert der geschädigten Gegenstände. Die Verletzung der Anzeigeobliegenheit kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Regulierung
Die Prüfung und Abwicklung eines Versicherungsfalls durch die Versicherung einschließlich der Entscheidung über die Leistungspflicht. Die Versicherung muss den Schaden nach § 14 VVG innerhalb angemessener Frist regulieren. Dazu gehört die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Schadenshöhe und mögliche Einwendungen. Beispiel: Nach einem Einbruch prüft die Versicherung die Plausibilität der Angaben und entscheidet über die Ersatzleistung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 7 (Pflichten des Versicherungsnehmers): Dieser Paragraph regelt die Pflichten des Versicherungsnehmers, insbesondere die Obliegenheiten, die zur Wahrung des Versicherungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehört die unverzügliche Meldung von Schäden und die Mitwirkung bei der Schadensfeststellung. Im vorliegenden Fall könnte die Frage relevant sein, ob der Kläger alle notwendigen Mitwirkungspflichten erfüllt hat, insbesondere bei der Schadensmeldung und der Bereitstellung von Beweisen.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 28 (Leistungspflicht bei Eintritt des Versicherungsfalls): Dieser Paragraph bestimmt, dass der Versicherer bei Eintritt eines versicherten Ereignisses zur Leistung verpflichtet ist, sofern keine vertraglichen Ausschlüsse greifen. Im Fall des angeblichen Einbruchdiebstahls prüft das Gericht, ob der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist und ob alle Voraussetzungen für die Leistungspflicht erfüllt sind.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) – Hausratversicherung: Die AVB enthalten spezifische Regelungen und Ausschlüsse für die jeweilige Versicherungsart. Sie definieren genau, unter welchen Umständen ein Schadenfall gedeckt ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Im vorliegenden Fall spielen die AVB eine zentrale Rolle bei der Beurteilung, ob der Einbruchdiebstahl sowie die darin entstandenen Schäden unter den Versicherungsschutz fallen.
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 280 (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch bei Verletzung vertraglicher Pflichten. Wenn die Versicherung ihre Leistungspflichten verletzt, könnte der Kläger unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Urteil wird festgelegt, ob die Beklagte ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat und ob der Kläger Anspruch auf Ersatz der geforderten Beträge hat.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 (Herausgabeanspruch): Dieser Paragraph behandelt den Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Sollte die Versicherung unrechtmäßig eine Leistung verweigert haben, könnte der Kläger auf Herausgabe der versprochenen Leistung bestehen. Im Kontext des Urteils wird geprüft, ob die Ablehnung der Versicherung gerechtfertigt war oder ob ein Anspruch auf Herausgabe der Versicherungsleistung besteht.
Das vorliegende Urteil
LG Hannover – Az.: 19 O 128/23 – Urteil vom 12.09.2024
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