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Hausratversicherung – Abhandenkommen einer Armbanduhr aus einem Fahrzeug

Luxusuhr im Wert von 8.000 Euro verschwunden! Ein Mann wird in seinem Auto von einer Unbekannten bedrängt – doch die Versicherung weigert sich zu zahlen, da kein „bewusster Widerstand“ gegen die Wegnahme der Uhr erfolgte. Das Landgericht Essen urteilt: Es liegt kein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen vor.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft Ansprüche aus einer privaten Hausratversicherung wegen eines Vorfalls, bei dem eine Armbanduhr entwendet wurde.
  • Die Versicherungsklauseln decken Einbruchdiebstahl und Raub ab, wobei Raub Gewalt gegen die betroffene Person erfordert.
  • Im strittigen Vorfall wurde vermutet, dass die Uhr durch Raub abhandengekommen sei, was die Versicherung abdecken würde.
  • Der Hergang des Vorfalls wurde von den Parteien unterschiedlich dargestellt, insbesondere zur Frage, ob tatsächlich Gewalt angewendet wurde.
  • Das Gericht entschied, dass kein bewusster Widerstand gegen die Wegnahme der Uhr vorlag, was für die Einstufung als Raub notwendig gewesen wäre.
  • Der Zeuge merkte die Entwendung erst später und ohne direkten Widerstand, was als Trickdiebstahl und nicht als Raub eingestuft wurde.
  • Im Urteil wurde festgestellt, dass die körperliche Bedrängung durch die unbekannte Frau nicht dem Zweck diente, Widerstand zu überwinden, sondern eher der Ablenkung galt.
  • Aufgrund der fehlenden Erfüllung der Bedingungen für einen Raub wurde die Klage auf Versicherungszahlung abgewiesen.
  • Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und die Nebenforderungen wurden ebenfalls abgelehnt.
  • Das Urteil verdeutlicht, dass eine klare Definition und der Nachweis von Gewalt bei Versicherungsfällen entscheidend sind.

Hausratversicherung: Rechtliche Fragen beim Diebstahl einer Armbanduhr klären

Die Hausratversicherung bietet einen wichtigen Schutz für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände, die sich in der eigenen Wohnung oder temporär an anderen Orten befinden. Dazu gehören nicht nur Möbel oder elektronische Geräte, sondern auch wertvolle Uhren, Schmuck und andere Kostbarkeiten. Ein häufig auftretendes Problem ist das Abhandenkommen von Gegenständen, beispielsweise wenn eine Armbanduhr aus einem Fahrzeug gestohlen wird. Solche Situationen werfen oft rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf den Versicherungsschutz und die Versicherungspolicy.

Die Absicherung von persönlichem Eigentum durch eine Hausratversicherung kann sich als entscheidend erweisen, um im Fall eines Diebstahls die finanziellen Folgen abfedern zu können. Dabei sind verschiedene Aspekte der Versicherung zu beachten, wie die Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung im Falle einer Schadensmeldung. Zudem ist die Teuerungsanpassung ein wichtiger Faktor, der oft in der Beratung zur Hausratversicherung berücksichtigt werden sollte. Die Annahme spezieller Bedingungen für Wertgegenstände kann bei der Schadensregulierung ebenfalls einen Einfluss auf die durchsetzbaren Versicherungsansprüche haben.

In diesem Kontext wird im Folgenden ein konkreter Fall beleuchtet, der das Abhandenkommen einer Armbanduhr aus einem Fahrzeug betrifft und die relevanten rechtlichen Fragestellungen zusammenfasst und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsfall abgelehnt: Kein Raub bei Entwendung einer Luxusuhr

Das Landgericht Essen hat in einem Rechtsstreit zwischen einer Klägerin und ihrer Hausratversicherung entschieden, dass die Entwendung einer Armbanduhr unter den gegebenen Umständen keinen versicherten Raub darstellt.

Hausratversicherung: Kein versicherter Raub bei Diebstahl
Das Landgericht Essen entschied, dass die Entwendung einer Armbanduhr aus einem Fahrzeug keinen versicherten Raub darstellt, da kein bewusster Widerstand gegen die Wegnahme geleistet wurde. (Symbolfoto: Flux gen.)

Die Klage auf Ersatz des Werts der Uhr in Höhe von 8.000 Euro wurde abgewiesen.

Tathergang und Versicherungsbedingungen im Fokus

Der Fall dreht sich um ein Ereignis vom 5. November 2021. Nach Darstellung der Klägerin öffnete eine unbekannte Frau die Fahrertür des parkenden Autos, in dem der Zeuge A. saß. Die Frau soll sich in das Fahrzeug gebeugt, den Zeugen bedrängt und seinen Arm umklammert haben. Sie forderte ihn auf, einen Namen auf ein Blatt Papier zu schreiben. Nachdem der Zeuge die Frau weggedrückt hatte, stellte er beim Verlassen des Autos fest, dass seine wertvolle Armbanduhr der Marke V. verschwunden war.

Die geltenden Versicherungsbedingungen (VHB 2012) definieren Raub als Anwendung von Gewalt, um den Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Wichtig ist dabei die Klausel: „Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstands entwendet werden.“

Gerichtliche Bewertung: Kein versicherter Raub

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass kein versicherter Raub vorlag. Begründet wurde dies damit, dass der Zeuge die Entwendung seiner Uhr während des Vorfalls nicht bemerkt hatte. Er realisierte den Verlust erst, nachdem die Frau bereits weg war. Somit konnte er keinen bewussten Widerstand gegen die Wegnahme leisten, was laut Versicherungsbedingungen für einen Raub erforderlich gewesen wäre.

Das Gericht argumentierte weiter, dass selbst wenn man ein Bedrängen des Zeugen annehme, dieses nicht dazu gedient habe, einen Widerstand gegen die Wegnahme der Uhr auszuschalten. Vielmehr sei das Ziel gewesen, den Zeugen abzulenken und zu überrumpeln.

Widersprüchliche Aussagen schwächen Glaubwürdigkeit

Die Urteilsbegründung weist auch auf Unstimmigkeiten in den Aussagen des Zeugen hin. Bei seiner ersten polizeilichen Aussage am Tag des Vorfalls erwähnte er keine Berührung durch die Frau. Erst später gab er an, bedrängt und berührt worden zu sein. In der Gerichtsverhandlung schilderte er den Vorfall erneut etwas anders.

Konsequenzen des Urteils

Das Gericht wies die Klage vollständig ab. Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der genauen Versicherungsbedingungen und zeigt, wie wichtig eine präzise und konsistente Darstellung des Geschehens bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen ist. Er verdeutlicht auch den feinen Unterschied zwischen einem versicherten Raub und einem nicht versicherten Trickdiebstahl in der Versicherungspraxis.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht die entscheidende Bedeutung des bewussten Widerstands für die Definition eines versicherten Raubs. Ohne Wahrnehmung der Wegnahme kann kein Widerstand geleistet werden, weshalb hier ein Trickdiebstahl vorlag. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Auslegung von Versicherungsbedingungen und zeigt, dass selbst bei körperlicher Bedrängnis kein Raub vorliegt, wenn das Opfer die Entwendung nicht bemerkt. Dies schärft die Abgrenzung zwischen Raub und Trickdiebstahl in der Versicherungspraxis.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihnen ein wertvoller Gegenstand wie eine teure Uhr gestohlen wird, ist es entscheidend, wie der Diebstahl genau ablief. Ihre Hausratversicherung zahlt nur bei einem Raub, nicht bei einem Trickdiebstahl. Ein Raub liegt nur vor, wenn Sie die Wegnahme bemerken und sich bewusst dagegen wehren. Werden Sie abgelenkt und merken den Diebstahl erst später, gilt dies als Trickdiebstahl und ist nicht versichert. Achten Sie daher in solchen Situationen besonders auf Ihre Wertsachen und melden Sie den genauen Hergang sofort der Polizei. Spätere Änderungen Ihrer Aussage können Ihre Glaubwürdigkeit schwächen und Ihren Versicherungsanspruch gefährden.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie prägnante Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Hausratversicherung. Besonders relevant ist hier die Thematik Hausratversicherung: Kein versicherter Raub bei Diebstahl, die oft für Verwirrung sorgt. Wir haben die häufigsten Unsicherheiten und rechtlichen Aspekte für Sie aufbereitet, um Ihnen wertvolle Einblicke und Orientierung zu bieten. Entdecken Sie die Antworten, die Ihnen helfen, Ihre Absicherung besser zu verstehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was sind die Unterschiede zwischen einem Raub und einem Diebstahl im Kontext einer Hausratversicherung?

Im Kontext einer Hausratversicherung unterscheiden sich Raub und Diebstahl hauptsächlich durch die Art der Tatbegehung und die damit verbundene Versicherungsleistung.

Raub

Bei einem Raub wird Gewalt gegen Personen angewendet oder angedroht, um an versicherte Gegenstände zu gelangen. Wenn Sie beispielsweise auf offener Straße mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe Ihrer Wertsachen gezwungen werden, liegt ein Raub vor. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden durch Raub ab, auch wenn sich der Vorfall außerhalb Ihrer Wohnung ereignet.

Wichtige Merkmale eines Raubes sind:

  • Anwendung von Gewalt gegen Personen
  • Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben
  • Ausnutzung einer Situation, in der das Opfer schutzlos ist

Diebstahl

Beim Diebstahl hingegen werden Sachen ohne Gewaltanwendung gegen Personen entwendet. Die Hausratversicherung unterscheidet hier zwischen verschiedenen Arten des Diebstahls:

  1. Einbruchdiebstahl: Wenn jemand in Ihre Wohnung einbricht, um Gegenstände zu stehlen, ist dies in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und finden ein aufgebrochenes Fenster vor, durch das der Täter eingedrungen ist.
  2. Einfacher Diebstahl: Hierbei handelt es sich um die Wegnahme von Gegenständen ohne Überwindung besonderer Hindernisse. Wenn Ihnen beispielsweise Ihr Handy aus der Jackentasche gestohlen wird, während Sie in einem Café sitzen, liegt ein einfacher Diebstahl vor. Dieser ist in Standardpolicen oft nicht versichert.
  3. Trickdiebstahl: Bei dieser Form des Diebstahls verschafft sich der Täter durch eine Täuschung Zugang zu Ihren Wertsachen. Stellen Sie sich vor, jemand gibt sich als Handwerker aus, um in Ihre Wohnung zu gelangen und dort unbemerkt Wertsachen zu entwenden.

Versicherungsschutz und Konsequenzen

Der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl ist für Ihren Versicherungsschutz entscheidend:

  • Raub ist in der Regel sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung durch die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Einbruchdiebstahl in Ihre Wohnung ist standardmäßig versichert.
  • Einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung ist oft nicht oder nur eingeschränkt versichert. Hierfür benötigen Sie meist einen zusätzlichen Versicherungsschutz.
  • Trickdiebstahl in der Wohnung kann je nach Versicherungspolice abgedeckt sein, ist aber häufig ausgeschlossen.

Wenn Ihnen also Ihre Armbanduhr aus einem Fahrzeug gestohlen wird, hängt der Versicherungsschutz davon ab, ob es sich um einen Einbruch ins Fahrzeug (versichert) oder um einen einfachen Diebstahl aus einem unverschlossenen Auto (in der Regel nicht versichert) handelt.


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Welche Rolle spielen die Versicherungsbedingungen bei der Entscheidung über einen Versicherungsfall?

Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend für die Beurteilung eines Versicherungsfalls. Sie definieren präzise, welche Ereignisse versichert sind und unter welchen Umständen die Versicherung leistet. Bei der Hausratversicherung legen die Bedingungen beispielsweise fest, was genau unter einem „Raub“ zu verstehen ist.

Abgrenzung versicherter und nicht versicherter Fälle

In den Versicherungsbedingungen finden Sie detaillierte Beschreibungen der versicherten Gefahren. Wenn Sie beispielsweise eine Armbanduhr aus Ihrem Fahrzeug gestohlen wurde, ist es wichtig zu wissen, ob es sich um einen einfachen Diebstahl oder einen Raub handelte. Die Bedingungen definieren Raub oft als Wegnahme unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gefahr für Leib und Leben.

Ausschlüsse und Einschränkungen

Die Versicherungsbedingungen enthalten auch Klauseln zu Ausschlüssen und Einschränkungen. So ist bei vielen Hausratversicherungen der einfache Diebstahl nicht versichert, während Einbruchdiebstahl und Raub abgedeckt sind. Wenn Ihre Armbanduhr also ohne Gewaltanwendung aus dem unverschlossenen Auto entwendet wurde, könnte dies als nicht versicherter Fall gelten.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

In den Bedingungen sind auch Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer festgelegt. Dazu gehört oft die Verpflichtung, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Wenn Sie beispielsweise Ihr Auto unverschlossen lassen und dadurch den Diebstahl erleichtern, könnte dies als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und zu einer Leistungskürzung führen.

Interpretation von Begriffen

Die genaue Definition von Begriffen wie „Gewalt“ oder „bewusster Widerstand“ in den Versicherungsbedingungen kann entscheidend sein. Wenn Ihnen die Armbanduhr beispielsweise durch einen überraschenden Griff entrissen wurde, könnte dies je nach Definition in den Bedingungen als Raub oder als einfacher Diebstahl gewertet werden.

Durch das Verständnis Ihrer Versicherungsbedingungen können Sie besser einschätzen, ob ein Vorfall versichert ist und welche Schritte Sie im Schadensfall unternehmen müssen. Dies hilft Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen und Enttäuschungen zu vermeiden.


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Welche Beweise sind erforderlich, um Ansprüche gegenüber einer Hausratversicherung geltend zu machen?

Um Ansprüche gegenüber einer Hausratversicherung erfolgreich geltend zu machen, müssen Sie als Versicherungsnehmer das äußere Bild eines versicherten Schadenfalls nachweisen. Dies bedeutet, dass Sie ein Mindestmaß an Tatsachen darlegen müssen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Versicherungsfall schließen lassen.

Erforderliche Nachweise bei Einbruchdiebstahl

Bei einem Einbruchdiebstahl müssen Sie folgende Beweise erbringen:

  • Einbruchspuren: Dokumentieren Sie sichtbare Spuren des gewaltsamen Eindringens, wie aufgebrochene Türen oder Fenster. Fotografieren Sie diese Spuren ausführlich.
  • Stehlgutliste: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Je genauer diese Liste ist, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen.
  • Polizeianzeige: Eine Anzeige bei der Polizei ist in der Regel zwingend erforderlich. Die polizeiliche Aufnahme des Schadensfalls dient als wichtiger Nachweis gegenüber der Versicherung.

Dokumentation von Wertgegenständen

Um den Wert Ihres Hausrats im Schadensfall nachzuweisen, sollten Sie vorsorglich:

  • Kaufbelege aufbewahren: Sammeln und archivieren Sie Rechnungen, insbesondere für wertvolle Gegenstände.
  • Fotos anfertigen: Fotografieren Sie regelmäßig Ihre Wertgegenstände und deren Aufbewahrungsorte.
  • Inventarliste führen: Erstellen und aktualisieren Sie eine Liste Ihres Hausrats mit Angaben zu Anschaffungsdatum und -wert.

Nachweis bei anderen Schadensarten

Bei Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm sind folgende Nachweise hilfreich:

  • Fotos vom Schaden: Dokumentieren Sie das Ausmaß des Schadens umfassend mit Fotos oder Videos.
  • Sachverständigengutachten: In komplexen Fällen kann ein unabhängiges Gutachten den Schaden und dessen Ursache belegen.
  • Wettermeldungen: Bei wetterbedingten Schäden können offizielle Unwetterwarnungen Ihre Ansprüche unterstützen.

Wenn Sie diese Beweise sorgfältig sammeln und dokumentieren, erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich, Ansprüche gegenüber Ihrer Hausratversicherung erfolgreich geltend zu machen. Eine lückenlose und zeitnahe Dokumentation ist der Schlüssel zur reibungslosen Schadensregulierung.


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Wie beeinträchtigen widersprüchliche Aussagen die Glaubwürdigkeit bei Versicherungsschäden?

Widersprüchliche Aussagen können die Glaubwürdigkeit bei Versicherungsschäden erheblich beeinträchtigen. Versicherungen und Gerichte bewerten die Konsistenz und Plausibilität der Angaben zum Schadenhergang sehr genau. Unstimmigkeiten in Ihren Schilderungen können dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Versicherungsleistungen abgelehnt oder zumindest kritisch hinterfragt wird.

Bedeutung der Glaubhaftmachung

Im Versicherungsrecht spielt die Glaubhaftmachung eine zentrale Rolle. Sie müssen als Versicherungsnehmer den Schadenhergang so darlegen, dass er überwiegend wahrscheinlich erscheint. Widersprechen sich Ihre Aussagen, sinkt diese Wahrscheinlichkeit in den Augen der Versicherung oder des Gerichts.

Auswirkungen auf die Beweislast

Widersprüchliche Aussagen können dazu führen, dass die Beweislast zu Ihren Ungunsten verschoben wird. Stellen Sie sich vor, Sie melden den Diebstahl einer wertvollen Armbanduhr aus Ihrem Auto. Wenn Sie zunächst angeben, das Auto sei verschlossen gewesen, später aber von einem offenen Fenster sprechen, könnte die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit Ihrer gesamten Darstellung äußern.

Rechtliche Konsequenzen

In schwerwiegenden Fällen können widersprüchliche Aussagen sogar als Verstoß gegen die vertragliche Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Schadensmeldung gewertet werden. Dies kann gemäß § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Vermeidung von Widersprüchen

Um Ihre Glaubwürdigkeit zu wahren, sollten Sie bei der Schadensmeldung besonders sorgfältig vorgehen. Notieren Sie sich unmittelbar nach dem Schadensereignis alle relevanten Details. Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Konsistenz, bevor Sie sie an die Versicherung übermitteln. Sollten Sie sich in einem Punkt unsicher sein, kommunizieren Sie dies offen, anstatt Vermutungen als Tatsachen darzustellen.


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Was sind die Konsequenzen, wenn die Klage gegen die Versicherung abgewiesen wird?

Wenn Ihre Klage gegen die Versicherung abgewiesen wird, müssen Sie mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen rechnen.

Kostenübernahme

Als unterlegene Partei tragen Sie in der Regel sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Dazu gehören:

  • Ihre eigenen Anwaltskosten
  • Die Anwaltskosten der Versicherung
  • Gerichtskosten
  • Eventuell anfallende Sachverständigenkosten

Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Bei hohen Schadenssummen können die Prozesskosten schnell in die Tausende Euro gehen.

Rechtskräftigkeit des Urteils

Mit der Abweisung Ihrer Klage wird das Urteil rechtskräftig. Dies bedeutet, dass Sie den strittigen Anspruch gegen die Versicherung nicht mehr durchsetzen können, es sei denn, es liegen Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor.

Vollstreckbarkeit

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Versicherung kann die Erstattung ihrer Kosten sofort von Ihnen verlangen. Wenn Sie nicht zahlen, drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Berufungsmöglichkeit

Je nach Instanz haben Sie möglicherweise das Recht, Berufung einzulegen. Beachten Sie jedoch, dass dies mit weiteren Kosten verbunden ist und die Erfolgsaussichten sorgfältig abgewogen werden sollten.

Auswirkungen auf zukünftige Versicherungsverträge

Ein verlorener Rechtsstreit kann sich negativ auf Ihre zukünftigen Versicherungsbeziehungen auswirken. Versicherungen könnten Sie als „schwierigen Kunden“ einstufen, was zu ungünstigeren Konditionen oder sogar Ablehnungen bei Neuverträgen führen kann.

Psychologische Belastung

Unterschätzen Sie nicht die emotionale Belastung eines verlorenen Rechtsstreits. Die Enttäuschung und der Stress können erheblich sein, insbesondere wenn Sie fest von der Rechtmäßigkeit Ihres Anspruchs überzeugt waren.

Bedenken Sie diese möglichen Konsequenzen sorgfältig, bevor Sie sich für eine Klage gegen Ihre Versicherung entscheiden. Eine gründliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten und eine Abwägung der Risiken sind unerlässlich.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Schutz für persönliche Gegenstände innerhalb und außerhalb der Wohnung. Dazu gehören Möbel, Elektronik und Wertsachen wie Schmuck oder Uhren. Sie deckt Risiken wie Einbruch, Raub oder bestimmte Arten von Diebstahl ab. Beispiel: Wird ein Fernseher bei einem Einbruch gestohlen, kann die Hausratversicherung dafür aufkommen. Wichtig ist, dass die Bedingungen der Police genau erfüllt werden, um Ansprüche durchzusetzen.


Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Regeln, die festlegen, unter welchen Umständen ein Versicherer haftet und welche Leistung er erbringt. Sie definieren spezifisch, was gedeckt ist und was nicht. Beispiel: Ein Versicherungsvertrag könnte vorsehen, dass Raub nur unter Anwendung von Gewalt gegenüber dem Geschädigten abgedeckt ist. Diese Klauseln sind entscheidend für die Einordnung eines Vorfalls als Versicherungsfall.


Raub

Im Versicherungsrecht bezeichnet Raub die gewaltsame Wegnahme von Sachen gegen den Willen eines Besitzers. Für die Anerkennung als Raub muss, laut Versicherungsbedingungen, ein bewusster Widerstand überwunden werden. Beispiel: Ein Räuber entreißt mit Gewalt eine Handtasche. Fehlt die Gewalt, kann der Vorfall als Trickdiebstahl eingestuft werden, der oft nicht versichert ist.


Bewusster Widerstand

Bewusster Widerstand bedeutet, dass eine Person aktiv versucht, die Wegnahme ihrer Sachen zu verhindern. Versicherungsbedingungen fordern oft diesen Widerstand, um eine Wegnahme als Raub einzustufen. Beispiel: Jemand verteidigt seine Uhr, indem er die Hand festhält, während sie gestohlen werden soll. Wird die Uhr unbemerkt entwendet, fehlt der bewusste Widerstand und könnte als nicht versicherter Trickdiebstahl gelten.


Trickdiebstahl

Trickdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter durch Täuschung oder Ablenkung eine Sache stiehlt, ohne dass das Opfer die Wegnahme bemerkt oder verhindert. Beispiel: Ein Dieb lenkt das Opfer ab, indem er eine Frage stellt, und entwendet dessen Geldbörse. Häufig ist dieser Typ von Diebstahl in Hausratversicherungen nicht abgedeckt.


Vorläufige Vollstreckbarkeit

Diese juristische Regelung erlaubt es einem Kläger, ein Urteil zu vollstrecken, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist. Das bedeutet, der Verlierer muss eine Entscheidung zunächst umsetzen, kann aber einen bestimmten Betrag zahlen, um die Vollstreckung auszusetzen. Beispiel: Wurde jemand verurteilt, eine Zahlung zu leisten, kann er diese durch eine Sicherheitsleistung abwenden, bis das Urteil endgültig ist.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 VHB 2012 – Versicherte Gefahren: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB 2012) sind die versicherten Gefahren aufgeführt, die einen Anspruch auf Entschädigung begründen. Hierzu zählt der Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch solcher Taten, die zu einem Verlust, einer Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen führen. Dies ist zentral für die Beurteilung, ob ein Versicherungsfall im konkreten Fall vorliegt, da die Klägerin Ansprüche geltend macht, die auf einem Raub basieren sollen.
  • Definition Raub (§ 1.2.3 VHB 2012): Raub wird in den VHB als das Vorliegen von Gewalt gegen eine Person definiert, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Vorfall als Raub im Sinne der Versicherung anzuerkennen. Im vorliegenden Fall argumentiert die Klägerin, dass der Zeuge A. durch die unrechtmäßige körperliche Bedrängung der unbekannten Frau in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde, was potenziell auf einen Raub hindeutet.
  • § 823 BGB – Schadensersatzpflicht: Diese Norm regelt die deliktische Haftung und verpflichtet zu Schadensersatz, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Recht eines anderen verletzt und dadurch Schaden verursacht. Da die Klägerin von der Beklagten Schadensersatz für die entwendete Armbanduhr fordert, ist entscheidend, ob im Fall eine Rechtsverletzung vorlag, die für die Versicherung relevant ist.
  • § 249 BGB – Schadensersatz statt der Leistung: Nach dieser Vorschrift hat der Geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands, der ohne die schädigende Handlung bestehen würde. Im Kontext des Versicherungsfalls ist es zu klären, ob die Klägerin durch den Vorfall mit der Armbanduhr einen Vermögensschaden erlitten hat, der vom Versicherer zu ersetzen ist. Die genaue Klärung der Umstände des Vorfalls ist hier von zentraler Bedeutung.
  • § 286 ZPO – Verzug und Beweislast: Diese Vorschrift regelt die Beweislast und den Verzug im Zivilprozess. Hierbei muss die Klägerin nachweisen, dass die Voraussetzungen für den Versicherungsfall gegeben sind, was sich auf die Glaubwürdigkeit der Schilderung des Hergangs durch den Zeugen A. und die Vorstellungen der Versicherung zur Definition von Raub auswirkt. Die Differenzen zwischen der ersten und späteren Aussage des Zeugen sind entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Das vorliegende Urteil

LG Essen – Az.: 20 O 118/22 – Urteil vom 23.02.2023


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